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Taxikurier November 2025Seite 25
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5. Drei einschlägige Gerichts- Der Fahrzeughalter muss sicherstellen, dass digung verweigert wird. Keine Punkte in
entscheidungen die Original-ZB I im jeweiligen Einsatzfahr- Flensburg (Eintragungen im deutschen
zeug verfügbar ist (er muss die ZB I phy- Fahreignungsregister FAER) und auch kein
1. BGH, Urteil vom 24.01.2013 – sisch „zur Verfügung stellen“), während der Fahrverbot. Aber: Bei weiteren Unklarhei-
3 StR 398/12 Fahrzeugführer darauf zu achten hat, dass ten (Zulassung/Halter usw.) kann und wird
die ZB I tatsächlich an Bord ist und dass er wohl die fragliche Verkehrskontrolle länger
Kernaussage: Eine Fotokopie ist grundsätz- diese und auf Verlangen den prüfungsbe- dauern (beispielsweise zum Identitäts- und
lich keine Urkunde. Ausnahme: Wird sie fugten Personen aushändigen kann. Zulassungsabgleich).
als Original in den Verkehr gebracht (Täu-
schungsansatz), kann sie Urkundenqualität So steht es in § 13 Abs. 6 FZV. „Darf die ZB I im Fahrzeug verbleiben?“
besitzen. Urkundenfälschung ist dann mög- Rein straßenverkehrsrechtlich: ja. Dies ist
lich. Relevanz: Der Beschluss erklärt, war- Empfehlung: allerdings aufgrund der beschriebenen
um die bloße Kopie zwar die FZV-Pflicht Diebstahl- und Versicherungsproblematik
nicht erfüllt, aber strafrechtlich nur beim ➔ Dokumentenmanagement (Ausgabe- nicht zu empfehlen. Besser: Organisieren
Vortäuschen eines Originals problematisch und Rückgabeprotokoll, Übergabe des Sie die Dokumenten-Übergabe bei Schicht-
ist. Fahrzeugschlüssels zusammen mit der beginn und -ende, sodass keine Dauerver-
ZBI oder ähnliche organisatorische ortung der ZB I im Fahrzeug stattfindet.
2. BVerwG, Urteil vom 30.04.2008 – Lösungen)
3 C 16.07 8. Ergebnis und Handlungsempfehlungen
➔ Kein dauerhaftes Belassen im Fahrzeug (für Taxi-/Mietwagenflotten)
Kernaussage: Der zuständige Verordnungs- (Diebstahlrisiko, zivilrechtliche Haf-
geber darf Anforderungen an das Verhalten tungsfrage). Interne betriebliche Rege- „Original-Prinzip“ verbindlich festlegen:
von Betriebsbediensteten (z. B. Ausweis- lungen unter Verweis auf OLG-Recht- Dienstanweisung erstellen, dass aus-
pflicht im Taxi) regeln. Die Grundrechte sprechung festlegen. schließlich die Original-ZB I mitgeführt
werden dadurch nicht verletzt. Das Urteil werden darf. Kopien können nur Backup
unterstreicht, dass dokumentenbezogene Zusammenspiel mit weiteren Pflichten im sein, beispielsweise, wenn das Original
Pflichten im Taxi zulässig sind. Die Taxi: Neben der ZB I sind im gewerblichen nicht auffindbar ist.
FZV-Mitführpflicht gilt auch im Taxen- Personenverkehr weitere Dokumente vor-
betrieb. zuhalten und/oder mitzuführen (z. B. Dokumentenlogistik:
Fahrerlaubnis Klasse B, Fahrerlaubnis zur
3. OLG Celle, Urteil vom 02.08.2007 – Fahrgastbeförderung nach § 48 FeV, be- ➔ Ausgabe der ZB I gemeinsam mit
8 U 62/07 triebsbezogene Nachweise, Ausweisdoku- Wagenschlüssel, Tankkarte und
ment nach SchwarzArbG u.a.). Das ändert dergleichen
Kernaussage: Aufbewahrung von Fahrzeug- nichts an der eigenständigen FZV-Pflicht
papieren im Fahrzeug kann Versicherungs- zur ZB I. Das BVerwG hat die Zulässigkeit ➔ Rücknahme am Schichtende.
fragen tangieren (grobe Fahrlässigkeit von Ausweis-/Informationspflichten im Dokumentation anhand einer Checkliste
bei Diebstahlkonstellationen wurde vom Taxi-Kontext bestätigt.
OLG Celle verneint, das OLG Oldenburg ➔ Briefing des Fahrpersonals: Regelmäßige
später strenger). Die Entscheidung zeigt 7. Typische Fragen aus der Praxis Unterweisungen (Vorschlag quartals-
die zivilrechtlichen Risiken einer dauer- weise) zum Verhalten bei Verkehrs-
haften Verwahrung der ZB I im Fahrzeug „Wir haben eine hochwertige, kontrollen
auf, was organisatorisch für Taxi- und/oder farbige Kopie (laminiert) im Wagen –
Mietwagenunternehmen relevant sein ausreichend?“ ➔ Diebstahlschutz: ZB I nicht dauerhaft
kann. Nein. Mitführpflicht verlangt die Original- im Fahrzeug belassen. Bei Fahrer-
ZB I. Die Kopie kann die Kontrolle erleich- wechsel Übergabeprotokoll
Das OLG-Thema betrifft primär Versiche- tern, ersetzt die Pflicht aber nicht. Im
rungsrecht bei Diebstahl und eben nicht Extremfall (laminiert und auf „Original ➔ Monitoring: Stichproben beim Fahr-
die Mitführungs- und Vorzeigeverpflichtung getrimmt“) droht sogar der Verdacht des personal durchführen (ob ZB I bei
im Rahmen einer allgemeinen Verkehrs- Vortäuschens eines Originals und damit ein Fahrtantritt tatsächlich im Wagen ist)
kontrolle. Es unterstreicht aber die Organi- strafrechtliches Risiko.
sationspflicht für das Verkehrsunterneh-
men, Originale verfügbar zu halten, ohne „Reicht ein Digitalfoto der ZB I
sie vermeidbar im Fahrzeug zu belassen. auf meinem Handy?“
Nein: Hilfreich möglicherweise für interne
6. Besonderheiten und Praxis für Taxi- Abläufe, rechtlich aber kein ausreichender
und Mietwagenunternehmen Ersatz. Das Original der Zulassungsbeschei-
nigung Teil 1 ist weiterhin erforderlich.
Für Unternehmen mit Flottenbetrieb (soge-
nannte „Mehrwagenunternehmen“) ist zwi- „Was passiert bei einer Verkehrs-
schen der Halterpflicht und den individuel- kontrolle ohne ZB I?“
len Pflichten des Fahrzeugführers zu Regelfall: 10 Euro Verwarnung („nicht mit-
unterscheiden. geführt“) oder 10 Euro, wenn die Aushän-
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