Page 25 - Taxikurier November 2025
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5.  Drei einschlägige Gerichts-   Der Fahrzeughalter muss sicherstellen, dass   digung verweigert wird. Keine Punkte in
             entscheidungen                  die Original-ZB I im jeweiligen Einsatzfahr-  Flensburg (Eintragungen im deutschen
                                             zeug verfügbar ist (er muss die ZB I phy-    Fahreignungsregister FAER) und auch kein
           1.   BGH, Urteil vom 24.01.2013 –    sisch „zur Verfügung stellen“), während der   Fahrverbot. Aber: Bei weiteren Unklarhei-
             3 StR 398/12                    Fahrzeugführer darauf zu achten hat, dass   ten (Zulassung/Halter usw.) kann und wird
                                             die ZB I tatsächlich an Bord ist und dass er   wohl die fragliche Verkehrskontrolle länger
           Kernaussage: Eine Fotokopie ist grundsätz-  diese und auf Verlangen den prüfungsbe-  dauern (beispielsweise zum Identitäts- und
           lich keine Urkunde. Ausnahme: Wird sie    fugten Personen aushändigen kann.   Zulassungsabgleich).
           als Original in den Verkehr gebracht (Täu-
           schungsansatz), kann sie Urkundenqualität   So steht es in § 13 Abs. 6 FZV.  „Darf die ZB I im Fahrzeug verbleiben?“
           besitzen. Urkundenfälschung ist dann mög-                           Rein straßenverkehrsrechtlich: ja. Dies ist
           lich. Relevanz: Der Beschluss erklärt, war-  Empfehlung:            allerdings aufgrund der beschriebenen
           um die bloße Kopie zwar die FZV-Pflicht                             Diebstahl- und Versicherungsproblematik
           nicht erfüllt, aber strafrechtlich nur beim   ➔  Dokumentenmanagement (Ausgabe-    nicht zu empfehlen. Besser: Organisieren
           Vortäuschen eines Originals problematisch   und Rückgabeprotokoll, Übergabe des   Sie die Dokumenten-Übergabe bei Schicht-
           ist.                                Fahrzeugschlüssels zusammen mit der   beginn und -ende, sodass keine Dauerver-
                                               ZBI oder ähnliche organisatorische   ortung der ZB I im Fahrzeug stattfindet.
           2.   BVerwG, Urteil vom 30.04.2008 –      Lösungen)
             3 C 16.07                                                         8.  Ergebnis und Handlungsempfehlungen
                                             ➔  Kein dauerhaftes Belassen im Fahrzeug   (für Taxi-/Mietwagenflotten)
           Kernaussage: Der zuständige Verordnungs-  (Diebstahlrisiko, zivilrechtliche Haf-
           geber darf Anforderungen an das Verhalten   tungsfrage). Interne betriebliche Rege-  „Original-Prinzip“ verbindlich festlegen:
           von Betriebsbediensteten (z. B. Ausweis-  lungen unter Verweis auf OLG-Recht-  Dienstanweisung erstellen, dass aus-
           pflicht im Taxi) regeln. Die Grundrechte   sprechung festlegen.     schließlich die Original-ZB I mitgeführt
           werden dadurch nicht verletzt. Das Urteil                           werden darf. Kopien können nur Backup
           unterstreicht, dass dokumentenbezogene   Zusammenspiel mit weiteren Pflichten im   sein, beispielsweise, wenn das Original
           Pflichten im Taxi zulässig sind. Die   Taxi: Neben der ZB I sind im gewerblichen   nicht auffindbar ist.
           FZV-Mitführpflicht gilt auch im Taxen-  Personenverkehr weitere Dokumente vor-
           betrieb.                          zuhalten und/oder mitzuführen (z. B.   Dokumentenlogistik:
                                               Fahrerlaubnis Klasse B, Fahrerlaubnis zur
           3.   OLG Celle, Urteil vom 02.08.2007 –    Fahrgastbeförderung nach § 48 FeV, be-  ➔  Ausgabe der ZB I gemeinsam mit
             8 U 62/07                       triebsbezogene Nachweise, Ausweisdoku-    Wagenschlüssel, Tankkarte und
                                             ment nach SchwarzArbG u.a.). Das ändert     dergleichen
           Kernaussage: Aufbewahrung von Fahrzeug-  nichts an der eigenständigen FZV-Pflicht
           papieren im Fahrzeug kann Versicherungs-  zur ZB I. Das BVerwG hat die Zulässigkeit   ➔  Rücknahme am Schichtende.
           fragen tangieren (grobe Fahrlässigkeit    von Ausweis-/Informationspflichten im     Dokumentation anhand einer Checkliste
           bei Diebstahlkonstellationen wurde vom     Taxi-Kontext bestätigt.
           OLG Celle verneint, das OLG Oldenburg                               ➔  Briefing des Fahrpersonals: Regelmäßige
             später strenger). Die Entscheidung zeigt   7. Typische Fragen aus der Praxis  Unterweisungen (Vorschlag quartals-
           die zivilrechtlichen Risiken einer dauer-                             weise) zum Verhalten bei Verkehrs-
           haften  Verwahrung der ZB I im Fahrzeug   „Wir haben eine hochwertige,    kontrollen
           auf, was organisatorisch für Taxi- und/oder   farbige Kopie (laminiert) im Wagen –
           Mietwagenunternehmen relevant sein    ausreichend?“                 ➔  Diebstahlschutz: ZB I nicht dauerhaft
           kann.                             Nein. Mitführpflicht verlangt die Original-   im Fahrzeug belassen. Bei Fahrer-
                                             ZB I. Die Kopie kann die Kontrolle erleich-  wechsel Übergabeprotokoll
           Das OLG-Thema betrifft primär Versiche-  tern, ersetzt die Pflicht aber nicht. Im
           rungsrecht bei Diebstahl und eben nicht     Extremfall (laminiert und auf „Original   ➔  Monitoring: Stichproben beim Fahr-
           die Mitführungs- und Vorzeigeverpflichtung     getrimmt“) droht sogar der Verdacht des   personal durchführen (ob ZB I bei
           im Rahmen einer allgemeinen Verkehrs-  Vortäuschens eines Originals und damit ein     Fahrtantritt tatsächlich im Wagen ist)
           kontrolle. Es unterstreicht aber die Organi-  strafrechtliches Risiko.
           sationspflicht für das Verkehrsunterneh-
           men, Originale verfügbar zu halten, ohne   „Reicht ein Digitalfoto der ZB I
           sie  vermeidbar im Fahrzeug zu belassen.  auf meinem Handy?“
                                             Nein: Hilfreich möglicherweise für interne
           6. Besonderheiten und Praxis für Taxi-    Abläufe, rechtlich aber kein ausreichender
           und Mietwagenunternehmen          Ersatz. Das Original der Zulassungsbeschei-
                                             nigung Teil 1 ist weiterhin erforderlich.
           Für Unternehmen mit Flottenbetrieb (soge-
           nannte „Mehrwagenunternehmen“) ist zwi-  „Was passiert bei einer Verkehrs-
           schen der Halterpflicht und den individuel-  kontrolle ohne ZB I?“
           len Pflichten des Fahrzeugführers zu   Regelfall: 10 Euro Verwarnung („nicht mit-
           unterscheiden.                    geführt“) oder 10 Euro, wenn die Aushän-




                                                                                      NOVEMBER 2025 ⁄ TAXIKURIER ⁄ 25
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