Page 24 - Taxikurier November 2025
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tungen zusammenwirken, um den Anforde- mitzuführen und zuständigen Personen auf (Sicherheitscode u. a.) vorschreibt, welche
rungen moderner, inklusiver Mobilität ge- Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.“ Die sich mit einer simplen Kopie gerade nicht
recht zu werden. Norm richtet sich an die fahrzeugführende nachweisen lassen.
Person, also an den Fahrer und nicht nur
Activa Automobil-Service GmbH an den Halter. Sie ist eine dokumentenbe- Die bundeseinheitliche Sanktionsmöglich-
Fahrzeugeinrichtungen & Sonderfahrzeugbau zogene (ZB I) sowie auch verhaltensbezo- keit von EUR 10,00 stellt klar auf „nicht
Zur Heide 9 gene Pflicht (weil auf das „Mitführen und mitgeführt“ bzw. „nicht ausgehändigt“ ab.
46325 Borken Aushändigen“ abgestellt wird). Eine Kopie wird in der Regel nicht als Erfül-
Telefon: 02861-6 66 42 lung gewertet. Das stützt die Auslegung,
www.activa-automobilservice.de Rechtsfolgen bei Verstößen (BKatV): Das dass das Original der ZB I verlangt ist.
Akronym BKatV ist die „Bußgeldkatalog-
Verordnung“, eine Rechtsverordnung des Digitaler Fahrzeugschein: Eine amtliche di-
Fahrzeugschein – besser Schein deutschen Bundesverkehrsministeriums, die gitale ZB I als vollwertiger Ersatz existiert
als sein. Fahrzeugschein Original? im sogenannten Bußgeldkatalog die Regel- derzeit nicht. Das Erfordernis des Mitfüh-
Mitführen. Punkt. sätze für Bußgelder und Verwarnungsgelder rens bleibt daher alleine physisch. Sofern
bei Verkehrsordnungswidrigkeiten festsetzt künftige Spezialregelungen – etwa für au-
1. Rechtslage, Rechtsprechung und Praxis und die Voraussetzungen für die Dauer tonome/ferngelenkte Fahrzeuge – Abwei-
eines Regelfahrverbots definiert. Im vor- chungen zulassen, sind diese ausdrücklich
Muss der Fahrzeugführer die Zulassungsbe- liegenden Fall ist das Verhalten bußgeld- normiert und auf diese Sonderfälle be-
scheinigung Teil I im Original mit führen? bewehrt: schränkt.
Kurzantwort: ja. ➔ ZB I nicht mitgeführt: 10 Euro
➔ ZB I auf Verlangen nicht Ergebnis: Eine Kopie genügt nicht.
Die Zulassungsbescheinigung Teil I ausgehändigt: 10 Euro Erforderlich ist die Original-ZB I.
(ZB I, umgangssprachlich „Fahrzeugschein“
genannt) ist nach geltendem Recht von der Die BKat-Anlage verweist ausdrücklich auf 4. Strafrechtliche Risiken
das Fahrzeug führenden Person während § 13 Abs. 6 Satz 1 FZV als verletzte Norm.
der Fahrt Die Ahndung erfolgt in der Regel über das Der BGH unterscheidet klar:
jeweilige Verwarnungsgeld (beide Varianten
➔ mitzuführen und EUR 10,00). Ein Fahrverbot oder gar Punk- ➔ Einfache Fotokopien, die als Kopie er-
➔ auf Verlangen auskunftsberechtigten te sind nicht vorgesehen. kennbar sind, sind keine Urkunden im
Personen auszuhändigen. Sinne des § 267 StGB.
Geltung für Taxis und Mietwagen:
Das ergibt sich unmittelbar aus § 13 Abs. 6 Das FZV-Gebot gilt fahrzeugartübergreifend ➔ Eine Kopie kann zur „Urkunde“ werden,
FZV. Die Vorschrift verlangt eine Urkunde – und damit auch für Taxen und Mietwagen. wenn sie als Original in den Verkehr
also das Original. Eine bloße Kopie (egal Die FZV ist die Verordnung über die Zulas- gebracht wird, also der Anschein eines
ob Papier oder digital) genügt nicht. Wer sung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr. echten Originals erweckt wird („unechte
die ZB I nicht mitführt oder nicht vorzeigt, Sie hat die zulassungstechnischen Teile der Urkunde“). In diesem Fall kommen
begeht eine Ordnungswidrigkeit. Der Buß- Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung und Herstellen und Gebrauchen einer un-
geldkatalog sieht dafür regelmäßig EUR die bisherige Fahrzeugregisterverordnung echten Urkunde als Straftatbestand in
10,00 Verwarnungsgeld vor (unterschieden abgelöst und normiert die Zulassung von Betracht.
nach: „nicht mitgeführt“ bzw. „auf Verlan- Fahrzeugen zum öffentlichen Straßenverkehr
gen nicht ausgehändigt“). Für den Taxi- in Deutschland. Sonderregelungen im PBefG Anwendung auf die Taxipraxis:
betrieb gilt nichts Abweichendes – das oder der BOKraft ändern daran nichts. Das
FZV-Gebot gilt uneingeschränkt auch für BVerwG hat zur Dokumenten-/Ausweispflicht ➔ Mitführen und Vorzeigen einer erkenn-
Taxen und Mietwagen. im Taxi-Kontext generell festgestellt, dass baren Kopie ist keine offenkundige Ur-
der Verordnungsgeber Anforderungen an das kundenfälschung, erfüllt aber nicht die
Das Mitführen einer Kopie ist allerdings Verhalten von Betriebsbediensteten (z. B. Mitführpflicht. Die Folge ist eine Ord-
nicht strafbar. Urkundenfälschung (§ 267 Ausweis im Taxi) regeln darf. nungswidrigkeit in Höhe von 10 Euro.
StGB) kommt nur in Betracht, wenn eine
Kopie als Original in den Verkehr gebracht 3. Reicht eine Kopie? ➔ Strafrechtlich relevant kann es dann
wird, also der Eindruck eines echten Doku- (Papierkopie oder Digitalbild) werden, wenn jemand wissentlich und
ments erweckt werden soll. Das hat der wollentlich eine Kopie als vermeintli-
BGH mehrfach klargestellt. § 13 Abs. 6 FZV verlangt die Zulassungsbe- ches Original ausgeben will (z. B. Farb-
scheinigung Teil I im Original, also keine kopie, laminiert, manipulierter Eindruck
2. Rechtsgrundlagen Reproduktion mit Zusatz „Abschrift“ oder o.ä.). Dann kann § 267 StGB einschlä-
„Kopie“. Grundsätzlich ist bei Urkunden- gig sein.
Die zentrale Vorschrift, der sich entnehmen pflichten im Zweifel vom Original auszuge-
lässt, dass sowohl eine Mitführungs- als hen. Nur bei diesen ist die Beweisfunktion ➔ Tipp: die ZB I nur in schwarz-weißer
auch Vorlagepflicht besteht, ist § 13 Abs. 6 und Fälschungssicherheit gewährleistet. Kopie anfertigen und erkennbar auf
FZV: „Die Zulassungsbescheinigung Teil I Das spiegelt sich auch im System der FZV der Vorder- und Rückseite mit „Kopie“
ist von der das Fahrzeug führenden Person wider, das für die ZB I Sicherheitsmerkmale beschriften.
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