Page 14 - Taxikurier April und Mai 2026
P. 14
telbaren Wettbewerb zum Taxiverkehr sind verkehrs. Wie gesagt: der Fokus ist nicht Paukenschlag in Nürnberg
diese beiden Faktoren der entscheidende der Schutz der Verkehrsform Taxi, sondern
Vorteil. der Schutz der Funktionsfähigkeit des Nach unserem Verband bekannt geworde-
Taxi-Gewerbes als Teil der Daseinsvorsorge. nen Informationen wurden bei mehreren
Das ist ein Unterschied – und dieser wird Unternehmen erhebliche Verstöße festge-
Marktordnung geht vor Marktanteil durch das vorgenannte Gutachten von stellt. Was uns nicht weiter überraschte.
Linne & Krause analysiert und bewertet. Auch der Landesverband Bayerischer Taxi-
Vor diesem Hintergrund hat die Stadt Nürn- und Mietwagenunternehmen e.V. brachte
berg (gemeinsam mit den Städten Erlangen eine Vielzahl von eidesstattlichen Versiche-
und Fürth) im Jahr 2024 zwei externe Gut- Was ist eine Allgemeinverfügung? rungen wegen unterschiedlichster Verstöße
achten in Auftrag gegeben, die das in im Anwendungsbereich des PBefG, des
Hamburg ansässige Sachverständigenbüro Die Allgemeinverfügung ist ein von einer Nichtraucherschutzgesetztes und anderer
Linne & Krause noch Mitte 2026 vorlegen Behörde erlassener Verwaltungsakt, der Rechtsnormen zur Anzeige. Im Zusammen-
wird. Das erste Gutachten ist ein soge- sich an eine unbestimmte Anzahl von Per- hang mit den fragwürdigen Machenschaf-
nanntes „13/4-Gutachten“, das den Funk- sonen oder eine bestimmbare Gruppe von ten von Uber und Bolt darf auch erwähnt
tionsfähigkeitsstatus des Nürnberger Taxi- Personen richtet. Typische Beispiele sind werden, dass durch den Geschäftsführer des
Gewerbes im Sinne des § 13 Abs. 4 PBefG das Böllerverbot zum Jahreswechsel, das LVBTM e.V. bayernweit mehrere Strafanzei-
untersucht. Analysiert werden Ertragslage, Alkoholverbot an einem Bahnhof oder be- gen erstattet wurden. Übrigens nicht nur in
Auslastungsgrad, Kostenstruktur, Tarifent- stimmte Einschränkungen während der Nürnberg.
wicklung, Marktveränderung durch den dis- Covid-19-Pandemie. Die Allgemeinverfü-
ruptiven Mietwagenverkehr von Bolt und gung ist in § 35 Satz 2 VwVfG geregelt Im Nachgang zu den Kontrollaktionen An-
Uber und andere relevante wirtschaftliche und wird üblicherweise durch öffentliche fang des Jahres kam es zu intensiven ver-
Parameter. Ziel des Gutachtens ist es, eine Bekanntmachung wirksam. waltungsrechtlichen Maßnahmen, darunter
belastbare Tatsachengrundlage für geneh- auch zu drei Widerrufsbescheiden nach § 25
migungsrechtliche Entscheidungen vor- PBefG (!) gegen Nürnberger Mietwagenun-
zubereiten. Intensivierte Kontrollen und ternehmen im Plattformumfeld. Was bemer-
verwaltungsrechtliche Maßnahmen kenswert ist, nachdem der Widerruf einer
Das zweite Gutachten widmet sich dem PBefG-Genehmigung die schärfste auf-
Schutzbedarf der öffentlichen Verkehrsinte- Unabhängig zur gutachterlichen Unter- sichtsrechtliche Maßnahme darstellt und in
ressen im Sinne des § 51 a PBefG. Im Fo- suchung wurden die Aufsichts- und der Regel schwerwiegende oder wiederholte
kus steht die Frage, ob ordnungsrechtliche Kontrollhandlungen der Nürnberger Geneh- Pflichtverletzungen voraussetzt. Und des-
Schutzmaßnahmen erforderlich sind, um migungsbehörde in Bezug auf den Miet- sen nicht genug: Die erhöhte Kontroll-
ein „Level-playing-field“ zwischen Taxi- wagenbereich deutlich intensiviert. intensität des Ordnungsamtes führte dazu,
und Mietwagenverkehr herzustellen. Disku- Mehrere Betriebe, die für App-basierte dass ein weiterer Mietwagenbetrieb sämtli-
tiert wird insbesondere der mögliche Erlass Vermittlungsplattformen tätig sind – dar- che Genehmigungen freiwillig an die Stadt
einer Allgemeinverfügung nach § 51a unter auch Unternehmen der Uber-Platt- Nürnberg zurückgab! Insgesamt wurden im
PBefG zur Festsetzung von Mindestbeförde- form – wurden einer umfassenden betriebs- Rahmen der Aufsichts- und Kontrollmaß-
rungsentgelten für Mietwagen. Diese durch bezogenen Überprüfung unterzogen. nahmen mehr als 40 Mietwagen vom Markt
die Reform des PBefG in 2021 eingeführte genommen, die offenkundig als ordnungs-
Norm eröffnet den Genehmigungsbehörden Nach Erkenntnissen des Landesverbandes widrig oder faktisch illegal einzustufen
die Möglichkeit, für den Mietwagenverkehr Bayerischer Taxi- und Mietwagenunterneh- sind.
Mindestpreise festzulegen – jedenfalls men e.V. war der Gegenstand der Kontrollen:
dann, wenn dies zum Schutz öffentlicher Das Nürnberger Verwaltungshandeln ist als
Verkehrsinteressen geboten ist. Derzeit ➔ Einhaltung der Rückkehrpflicht vorbildlich und richtungsweisend anzuse-
sieht alles danach aus. ➔ ordnungsgemäßer Auftragseingang hen. Marktordnung geht vor Marktanteil.
und dessen Dokumentation Der Vollzug, also die Durchsetzung der
Rechtsdogmatisch handelt es sich bei den ➔ Genehmigungsumfang und -nutzung PBefG-Gesetzgebung durch das Nürnberger
Mindestbeförderungsentgelten für Mietwa- ➔ Übereinstimmung zwischen Ordnungs- und Rechtsamt ist absolut be-
gen um eine präventive Marktregulierung. genehmigtem und tatsächlichem merkenswert und wird bundesweit Beach-
Und zwar durch einen Verwaltungsakt in Betriebssitz tung finden. Zur Nachahmung empfohlen!
Form einer Allgemeinverfügung. Voraus- ➔ Wettbewerbsverzerrungen durch
setzung ist die Gesamtwürdigung der Dumpingpreise oder ordnungswidriges
Marktverhältnisse, insbesondere mit Blick Verhalten
auf ruinösen Preiswettbewerb, Verdrän- ➔ arbeits- und sozialversicherungs-
gungseffekte durch Dumpingpreise und die rechtliche Aspekte
Sicherung der Funktionsfähigkeit des Taxi- ➔ Einhaltung des ArbZG
14 ⁄ TAXIKURIER ⁄ APRIL ⁄ MAI 2026

