Page 13 - Taxikurier April und Mai 2026
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Paukenschlag in Nürnberg:
faire Regeln für Taxi, Uber und Co.
Parallelgesellschaft für Mietwagen –
nein danke
Marktordnung im Fokus: Nürnberg
verschärft die Aufsicht im Personen-
beförderungsmarkt
Mit rund 530.000 Einwohnern zählt Nürn-
berg zu den 15 größten Städten Deutsch-
lands. In der Rangfolge der Großstädte
liegt die fränkische Metropole auf Platz 14
– vor Duisburg und knapp hinter Hannover.
Sie ist die größte Stadt in der Metropol-
region und nach München die zweitgrößte
Stadt in Bayern. Mit dieser Größenordnung
korrespondiert ein ausdifferenzierter Perso-
nenbeförderungsmarkt im sogenannten
Gelegenheitsverkehr. Die Strukturdaten für nach § 47 PBefG. Rechtsgrundlage ist § 13 und Mobilität. Der Staat hat die Aufgabe,
Nürnberg sind: Abs. 4 Personenbeförderungsgesetz. Da- sicherzustellen, dass diese Leistungen allen
nach kann eine Genehmigungsbehörde die Menschen zugänglich sind – auch in den
Anzahl Taxi-Unternehmen 300 Erteilung weiterer Taxigenehmigungen ver- gesellschaftlichen Bereichen, in denen sie
sagen, wenn die Funktionsfähigkeit des nicht wirtschaftlich/rentabel angeboten
Anzahl Taxi-Genehmigungen 500 örtlichen Taxigewerbes gefährdet ist. Die werden können.
Anzahl 1-Taxi-Unternehmen 240 Funktionsfähigkeit des Taxi-Gewerbes ist
Kontingent für Taxi- ja von zentraler Bedeutung, da das Taxi einen Die Folge der Kontingentierung: Seit Jah-
Genehmigungen integralen Bestandteil der öffentlichen Da- ren werden in Nürnberg keine neuen Taxi-
seinsvorsorge darstellt. Die Kontingentie- genehmigungen erteilt. Der Zugang zum
Rückgaben von Taxi- 5 rung, also die Limitierung der Taxi-Konzes- Markt erfolgt faktisch nur durch Übertra-
Genehmigungen (jüngst)
sionen, dient dazu, dieses Gewerbe vor gung von Bestandsgenehmigungen im
Anzahl Mietwagen- 35 ruinösem Wettbewerb zu schützen und eine Wege der Betriebsveräußerung (Normalfall)
Unternehmen flächendeckende, zuverlässige Personen- oder Schenkung. Die Limitierungspraxis ist
Anzahl Mietwagen- 250 beförderung am örtlichen Verkehrsmarkt zu insoweit Ausdruck der gesetzlich anerkann-
Genehmigungen gewährleisten. ten Schutzfunktion zugunsten eines funk-
tionalen Taxi-Gewerbes.
App-Vermittlungs plattformen Uber und
Bolt
Grundbegriff Daseinsvorsorge Hintergrund ist die besondere Stellung des
% der Taxi-Unternehmen, 50 % Taxis im System des öffentlichen Personen-
die mit Uber oder Bolt Daseinsvorsorge bezeichnet die Gesamtheit nahverkehrs (ÖPNV). Nach § 8 Abs. 2 PBefG
kooperieren von staatlich oder kommunal zu organisie- ist der Verkehr mit Taxen Teil der öffentli-
Mietwagen-Plattformen Uber und renden Leistungen und Dienstleistungen, chen Daseinsvorsorge – was aber auch ein-
mit Taxi-Vermittlung Bolt die für die Sicherung einer menschenwürdi- hergeht mit Auftrag, Zuständigkeit und
gen Existenz und die gleichwertige Teilha- Verantwortung: Taxis unterliegen der Be-
App-Vermittlung Freenow ausschließ-
lich Taxi be aller Bürger am gesellschaftlichen Leben triebspflicht (§ 21 PBefG), der Beförde-
unerlässlich sind. Sie leitet sich aus dem rungspflicht (§ 22 PBefG) sowie der Tarif-
Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG pflicht (§ 39 PBefG). Sie gewährleisten
Kontingentierung des Taxi-Gewerbes und dem Recht auf kommunale Selbstver- flächendeckende, jederzeit verfügbare Mo-
als ordnungsrechtliches Instrument waltung (Art. 28 Abs. 2 GG) ab. Konkreti- bilität – auch in Schwachlastzeiten und
siert wird sie in den Gemeindeordnungen Randlagen. Bekanntermaßen ist der Verkehr
Das Taxi-Gewerbe unterliegt in Nürnberg – und vielfältigen speziellen Rechtsnormen. mit Mietwagen nach § 49 PBefG grundsätz-
wie in vielen anderen Großstädten – einer Diese Leistungen umfassen grundlegende lich nicht kontingentiert. Mietwagen unter-
Kontingentierung, das heißt einer zahlen- Bedürfnisse wie Versorgung mit Energie, liegen keiner Tarifbindung und kennen
mäßigen Begrenzung der Genehmigungen Wasser, Gesundheit, Bildung, Sicherheit auch keine Beförderungspflicht. Im unmit-
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