Page 28 - Taxikurier Dezember 2025 / Januar 2026
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VERANSTALTUNG
Alleinhaftung des in die Straße einfahrenden PKW WINTERSPIELZEIT
bei Kollision mit Fahrradfahrer IM KRONE-BAU
Verstoß gegen das Sorgfaltsgebot bei Einfahren
von einem Grundstück in den Straßenverkehr. Im traditionsreichen Krone Bau präsentiert Circus Krone
ein neues, internationales Spitzenprogramm –
Das Landgericht Hanau hat entschieden, dass der aus einem meisterhaft inszeniert, mit Herzblut dargeboten und
Grundstück mit dem PKW in den Straßenverkehr Einfahrende exklusiv für München zusammengestellt.
bei einer Kollision mit einem Fahrradfahrer auch dann den Vom 25. Dezember 2025 bis zum 12. April 2026
Unfall allein verursacht haben und für die entstandenen Schä- heißt es wieder „Manege frei“ in der Marsstraße 43.
den haften kann, wenn der Fahrradfahrer verkehrswidrig nicht
den gekennzeichneten Fahrradweg benutzt hat, sondern auf
der Straße gefahren ist.
Die PKW-Fahrerin beabsichtigte, mit ihrem Pkw aus ihrem Anwe-
sen auf die Straße einzubiegen, und tastete sich in diese ein.
Die Sicht war durch am Fahrbahnrand geparkte Fahrzeuge er-
schwert. Auf der Hauptfahrspur näherte sich zugleich eine Fahr-
radfahrerin, obwohl an der Unfallstelle ein kombinierter Fahr-
rad- ⁄ Fußgängerweg existierte. Es kam zur Kollision, indem das
Fahrrad gegen die linke vordere Seitenwand des PKW stieß. Die
PKW-Fahrerin klagte die Hälfte des an ihrem Fahrzeug entstande-
nen Schadens ein und meinte, die Fahrradfahrerin treffe ein Mit- Für die Winterspielzeit wurden die Besten ihres Fachs versam-
verschulden, weil sie verkehrswidrig nicht den Fahrradweg benutzt melt: Weltklasse-Artisten, preisgekrönte Newcomer, faszinieren-
habe. de Tierdarbietungen und sympathische Clowns – vereint in
einer Inszenierung voller Spannung, Humor und Emotionen.
Erleben Sie 150 Minuten voller Staunen, Lachen und Gänse-
Verstoß gegen das Sorgfaltsgebot bei Einfahren haut. Spektakuläre Artistik, große Dressurkunst, poetische
von einem Grundstück in den Straßenverkehr Momente und jede Menge Circusmagie – live, echt und berüh-
rend. Der Krone-Bau ist seit über 100 Jahren ein Ort der
Das Amtsgericht Hanau hat die Klage abgewiesen. Die hiergegen Freude, des Staunens und der gemeinsamen Erinnerungen.
gerichtete Berufung hatte ebenfalls keinen Erfolg. Die PKW-Fahre- Es lebe der Circus – Live aus dem Herzen Münchens!
rin hat aufgrund des Verstoßes gegen das in § 10 S. 1 StVO festge-
haltene Sorgfaltsgebot bei Einfahren von einem Grundstück in den Viele der über 3.000 Circus Besucher nutzen für die Fahrt von
Straßenverkehr den Unfall allein verursacht. Ein Mitverschulden und zum Krone-Bau ein Taxi der Taxi-München eG. Unmittelbar
der Fahrradfahrerin an der Kollision hat das Landgericht hingegen vor dem Krone-Bau befindet sich deshalb ein Bedarfs-Taxistand,
verneint. damit nach den Vorstellungen genügend Taxis bereitstehen
können. (TK)
Nutzungspflicht für Radwege besteht nicht,
um Kollisionen mit PKW zu verhindern, die aus
einem Grundstück in die Straße einfahren
Diese habe zwar gegen § 2 Abs. 4 S. 2 StVO durch Nichtbenutzung
des gemäß Zeichen 241 StVO ausgewiesenen Radwegs verstoßen.
Auch wäre der Unfall möglicher Weise nicht geschehen, weil sich
das Fahrrad bei Benutzung des Radwegs im Moment des Einfahrens
Nutzungspflicht für Radwege soll jedoch keine Kollisionen mit PKW Jeder kann
des PKW in die Straße an einer anderen Stelle befunden habe. Die
verhindern, die aus einem Grundstück in die Straße einfahren. Opfer werden.
Es soll vielmehr Gefahren eines gemischten Verkehrs begegnet
werden. Insbesondere dienen getrennte Radwege dem Schutz von Wir sind an Ihrer Seite.
Radfahrern im dichten Verkehr mit geringen Seitenabständen.
Die Entscheidung ist rechtskräftig.
(Landgericht Hanau Beschluss 30.08.2023) Opfer-Telefon: 116 006
www.weisser-ring.de Klaus Behrendt & Dietmar Bär
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