Page 9 - Taxikurier November 2025
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für Taxi und auch Mietwagen „diskutiert und
                                                                               zu überarbeiten“ sind. Hintergrund ist die
                                                                               bekannte Ansicht der Plattformanbieter,
                                                                               dass bestehende Gesetze von ihnen nicht
                                                                               eingehalten werden müssen, sondern die
                                                                               Gesetze in ihrem Sinne modernisiert werden
                                                                               müssen. Der Bundesgesetzgeber in Berlin
                                                                               hat 2021 einer „flexiblen“ Gestaltung von
                                                                               Taxitarifen im Interesse des Gemeinwohls
                                                                               und der öffentlichen Aufgaben des Taxis
                                                                               (Schienenersatzverkehr, Schüler- und Behin-
                                                                               dertenfahrten, Krankenbeförderungen etc.)
                                                                               sehr enge Grenzen gesetzt. Eine echte Flexi-
                                                                               bilisierung der Taxitarife analog der nachfra-
                                                                               georientierten Preisfindung durch die Platt-
                                                                               formen kann die Stadt München wiederum
           Vorbehalt geführt werden. Wir sind generell   drei Plattformen aktiv, mit denen eine sol-  nicht ohne eine Gesetzesänderung aus
           der Meinung, dass Gespräche mit Firmen,   che Vereinbarung getroffen würde. Neue in     Berlin beschließen. Wie oben beschrieben,
             deren Geschäftsmodell nachweislich auf ille-  den Markt eintretende Plattformen werden   sind wir für Änderungen der Taxitarife offen.
           galen Vorgehensweisen aufbauen, abzuleh-  einer solchen Vereinbarung nicht beitreten   Als Stadtpolitiker muss man kein spezielles
           nen sind. Wenn Sie als die politische Seite   (Lyft aus Amerika wird 2026 aktiv, Plattfor-  Wissen über das PBefG haben, die Plattform-
           der Stadt München möchten, dass wir Ge-  men aus China, Indien und anderen Ländern   anbieter kennen es aber umso besser, und
           spräche mit diesen Firmen führen sollen,     stehen bereits vor dem Markteintritt in   wissen, dass ihre Forderungen diametral den
           werden wir dies tun. Wir sind der Meinung,     Europa). Freiwillige Vereinbarungen oder   geltenden Gesetzen des Personenbeförde-
           dass Gespräche mit solchen Firmen völlig   Verpflichtungen stehen mit Sicherheit jen-  rungsmarktes widersprechen. Politiker aber
           falsche und einladende Signale an all Jene   seits des Personenbeförderungsgesetzes    sollten wissen, dass Gesetzesänderungen
           senden, die ebenfalls außerhalb der Legali-  und sind nicht nur Makulatur, sondern    zeitnah gar nicht möglich sind. Inwieweit
           tät Geschäfte durchführen wollen. Zum Pro-  auch von kurzlebiger Natur. Erschwerend   eine Flexibilisierung der Taxipreise im Sinne
           blem mit Vereinbarungen mit Firmen, die   kommt hinzu, dass aus kartellrechtlichen   der gesellschaftlichen Verantwortung als Teil
           keinen Betriebssitz in Deutschland haben,   Gründen Preisabsprachen zwischen Platt-  der Daseinsfürsorge sinnvoll ist, lassen wir
           kommen wir im folgendem des Textes.  formen  juristisch nicht möglich sein   hier einmal als Diskussionspunkt stehen. Die
                                               dürften.                        Plattformen behalten damit aktuell jeden-
           Damit dürfen wir als zweiten Teil des Schrei-                       falls den Vorteil, dass sie bis zu einer Geset-
           bens den Wortlaut Ihres Änderungsantrages   2.  Die Plattformanbieter zeigen auf jedem   zesänderung langjährig ungehindert ihren
           einmal einer ersten inhaltlichen Beurteilung   Werbeplakat und auf jedem Fahrzeug, dass     illegalen Geschäften weiter nachgehen
           nach dem aktuell geltenden Personenbeför-  sie lediglich der Vermittler sind und nicht     können.
           derungsgesetzes unterziehen, die juristische   der durchführende Unternehmer. Sollte mit
           Abteilung in Ihrem Hause wird dies sicher   „Honoraren“ im Änderungsantrag der SPD   4.  Die Mindestbeförderungsentgelte würden
           noch gründlicher tun. Wir verstehen dies als   der Mindestlohn gemeint sein, dann ist für   eine Annäherung der Tarife und Tarifkorrido-
           Vorbereitung für künftige Gespräche mit Ih-  die Bezahlung desselben an den Fahrer   re bei Taxi und Mietwagen bewirken und da-
           rer Behörde und den Plattformanbietern. Die   nicht die Plattform zuständig, sondern der   mit dem Taxi die Möglichkeit geben in eine
           Idee auf freiwillige Vereinbarungen zu set-  durchführende Unternehmer. Jedwede Ver-  realistische Konkurrenzsituation zu gehen.
           zen erscheint zunächst ganz gut, hält aber   einbarung mit Plattformen zur Bezahlung   Letztlich würde den Markt dann wohl derje-
           einer genaueren Betrachtung nicht stand.  des Personals läuft also völlig ins Leere.   nige für sich entscheiden, der die bessere
                                             Sollte jedoch unter „Honoraren“ die Bezah-  Dienstleistung erbringt. Die Mindesttarife
           1.  Das Personenbeförderungsgesetz (PBefG)   lung von Subunternehmern der Plattformen   könnten also auch die geforderte und ge-
           gibt den Kommunen die Möglichkeit, Min-  zu verstehen sein, so ist auch dies nach   wünschte Qualität des Mobilitätsmarktes
           desttarife für Mietwagen festzulegen. Eine   PBefG weder im Taxi- noch im Mietwagen-  fördern. Für das Taxi gilt dennoch weiterhin
           Festsetzung von Maximaltarifen für den   sektor zulässig und nicht genehmigungs-  die Beförderungspflicht als wesentliche Un-
           Mietwagenbereich sieht der Gesetzgeber   fähig. Zumal dann erst recht die bereits   terscheidung zum Mietwagen. Während sich
           nicht vor, ebensolche würden auch den Ge-  jetzt versteckt bestehende Form der Schein-  die Plattformen also die Rosinen aus dem
           setzen der Marktwirtschaft zuwiderlaufen.   selbständigkeit der Mietwagenunternehmer   Geschäft picken könnten, würden die auf-
           Die Stadt München kann nach unserer An-  offen zu Tage treten würde.  wendigen und schwierigeren Aufträge, die
           sicht mit den App Betreibern keine rechtlich                        nicht per Knopfdruck erledigt werden kön-
           verbindlichen Höchstpreise vereinbaren.   3.  Im Weiteren wird im Änderungsantrag   nen, beim Taxigewerbe bleiben. Dieser
             Aktuell sind in München im Wesentlichen   gefordert, dass die Tarifstrukturen sowohl     zusätzlichen Aufgabe auch im Sinne des






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