Page 9 - Taxikurier November 2025
P. 9
für Taxi und auch Mietwagen „diskutiert und
zu überarbeiten“ sind. Hintergrund ist die
bekannte Ansicht der Plattformanbieter,
dass bestehende Gesetze von ihnen nicht
eingehalten werden müssen, sondern die
Gesetze in ihrem Sinne modernisiert werden
müssen. Der Bundesgesetzgeber in Berlin
hat 2021 einer „flexiblen“ Gestaltung von
Taxitarifen im Interesse des Gemeinwohls
und der öffentlichen Aufgaben des Taxis
(Schienenersatzverkehr, Schüler- und Behin-
dertenfahrten, Krankenbeförderungen etc.)
sehr enge Grenzen gesetzt. Eine echte Flexi-
bilisierung der Taxitarife analog der nachfra-
georientierten Preisfindung durch die Platt-
formen kann die Stadt München wiederum
Vorbehalt geführt werden. Wir sind generell drei Plattformen aktiv, mit denen eine sol- nicht ohne eine Gesetzesänderung aus
der Meinung, dass Gespräche mit Firmen, che Vereinbarung getroffen würde. Neue in Berlin beschließen. Wie oben beschrieben,
deren Geschäftsmodell nachweislich auf ille- den Markt eintretende Plattformen werden sind wir für Änderungen der Taxitarife offen.
galen Vorgehensweisen aufbauen, abzuleh- einer solchen Vereinbarung nicht beitreten Als Stadtpolitiker muss man kein spezielles
nen sind. Wenn Sie als die politische Seite (Lyft aus Amerika wird 2026 aktiv, Plattfor- Wissen über das PBefG haben, die Plattform-
der Stadt München möchten, dass wir Ge- men aus China, Indien und anderen Ländern anbieter kennen es aber umso besser, und
spräche mit diesen Firmen führen sollen, stehen bereits vor dem Markteintritt in wissen, dass ihre Forderungen diametral den
werden wir dies tun. Wir sind der Meinung, Europa). Freiwillige Vereinbarungen oder geltenden Gesetzen des Personenbeförde-
dass Gespräche mit solchen Firmen völlig Verpflichtungen stehen mit Sicherheit jen- rungsmarktes widersprechen. Politiker aber
falsche und einladende Signale an all Jene seits des Personenbeförderungsgesetzes sollten wissen, dass Gesetzesänderungen
senden, die ebenfalls außerhalb der Legali- und sind nicht nur Makulatur, sondern zeitnah gar nicht möglich sind. Inwieweit
tät Geschäfte durchführen wollen. Zum Pro- auch von kurzlebiger Natur. Erschwerend eine Flexibilisierung der Taxipreise im Sinne
blem mit Vereinbarungen mit Firmen, die kommt hinzu, dass aus kartellrechtlichen der gesellschaftlichen Verantwortung als Teil
keinen Betriebssitz in Deutschland haben, Gründen Preisabsprachen zwischen Platt- der Daseinsfürsorge sinnvoll ist, lassen wir
kommen wir im folgendem des Textes. formen juristisch nicht möglich sein hier einmal als Diskussionspunkt stehen. Die
dürften. Plattformen behalten damit aktuell jeden-
Damit dürfen wir als zweiten Teil des Schrei- falls den Vorteil, dass sie bis zu einer Geset-
bens den Wortlaut Ihres Änderungsantrages 2. Die Plattformanbieter zeigen auf jedem zesänderung langjährig ungehindert ihren
einmal einer ersten inhaltlichen Beurteilung Werbeplakat und auf jedem Fahrzeug, dass illegalen Geschäften weiter nachgehen
nach dem aktuell geltenden Personenbeför- sie lediglich der Vermittler sind und nicht können.
derungsgesetzes unterziehen, die juristische der durchführende Unternehmer. Sollte mit
Abteilung in Ihrem Hause wird dies sicher „Honoraren“ im Änderungsantrag der SPD 4. Die Mindestbeförderungsentgelte würden
noch gründlicher tun. Wir verstehen dies als der Mindestlohn gemeint sein, dann ist für eine Annäherung der Tarife und Tarifkorrido-
Vorbereitung für künftige Gespräche mit Ih- die Bezahlung desselben an den Fahrer re bei Taxi und Mietwagen bewirken und da-
rer Behörde und den Plattformanbietern. Die nicht die Plattform zuständig, sondern der mit dem Taxi die Möglichkeit geben in eine
Idee auf freiwillige Vereinbarungen zu set- durchführende Unternehmer. Jedwede Ver- realistische Konkurrenzsituation zu gehen.
zen erscheint zunächst ganz gut, hält aber einbarung mit Plattformen zur Bezahlung Letztlich würde den Markt dann wohl derje-
einer genaueren Betrachtung nicht stand. des Personals läuft also völlig ins Leere. nige für sich entscheiden, der die bessere
Sollte jedoch unter „Honoraren“ die Bezah- Dienstleistung erbringt. Die Mindesttarife
1. Das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) lung von Subunternehmern der Plattformen könnten also auch die geforderte und ge-
gibt den Kommunen die Möglichkeit, Min- zu verstehen sein, so ist auch dies nach wünschte Qualität des Mobilitätsmarktes
desttarife für Mietwagen festzulegen. Eine PBefG weder im Taxi- noch im Mietwagen- fördern. Für das Taxi gilt dennoch weiterhin
Festsetzung von Maximaltarifen für den sektor zulässig und nicht genehmigungs- die Beförderungspflicht als wesentliche Un-
Mietwagenbereich sieht der Gesetzgeber fähig. Zumal dann erst recht die bereits terscheidung zum Mietwagen. Während sich
nicht vor, ebensolche würden auch den Ge- jetzt versteckt bestehende Form der Schein- die Plattformen also die Rosinen aus dem
setzen der Marktwirtschaft zuwiderlaufen. selbständigkeit der Mietwagenunternehmer Geschäft picken könnten, würden die auf-
Die Stadt München kann nach unserer An- offen zu Tage treten würde. wendigen und schwierigeren Aufträge, die
sicht mit den App Betreibern keine rechtlich nicht per Knopfdruck erledigt werden kön-
verbindlichen Höchstpreise vereinbaren. 3. Im Weiteren wird im Änderungsantrag nen, beim Taxigewerbe bleiben. Dieser
Aktuell sind in München im Wesentlichen gefordert, dass die Tarifstrukturen sowohl zusätzlichen Aufgabe auch im Sinne des
NOVEMBER 2025 ⁄ TAXIKURIER ⁄ 9

