Page 6 - Taxikurier November 2025
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            ➔ INTERNES UND INFORMATIONEN













           Mindestbeförderungsentgelte       und den Stadtrat beschlossene Taxi-Tarif.     Marienplatz, wo dem Oberbürgermeister
           für Mietwagen                     Ziel sollte dabei sein, zwischen dem Maxi-    persönlich eine Botschaft übergeben wurde.
                                             malpreis und dem Minimalpreis einen Durch-  Dabei brachte der OB zum Ausdruck, dass
             Im Zuge der geplanten Einführung von   schnitt für die Entlohnung der Fahrdienst-  es ihn persönlich stark getroffen habe, wie
             Mindestbeförderungsentgelten für Miet-  leistung zu schaffen, der sich im Rahmen   intensiv er vom Taxigewerbe in dieser Sache
             wagen hatte Oberbürgermeister Reiter   der von der  Taxikommission und dem Stadt-  kritisiert wurde und wird. Es wurde ein
             einen Tag vor dem Termin der Sitzung   rat festgelegten Werten bewegt. Hierfür ist     weiteres gemeinsames Gespräch zugesagt,
             des Kreisverwaltungsausschusses zu die-  eine Veröffentlichungspflicht für einzelne   das allerdings erst zwei Monate später
             sem Tagesordnungspunkt den ursprüng-  Parameter einer Fahrt und damit auch den   Mitte  November terminiert werden konnte.
             lichen Antrag durch einen Änderungs-  Prozentsatz (um den vom Taxipreis abgewi-
             antrag der Fraktionen von SPD und CSU   chen wird) als Teil der Vereinbarung zu prü-
             ersetzt und damit die Einführung der   fen. Generell ist die Tarifstruktur und die   Hier die Botschaft, die das Taxigewerbe
             Mindestbeförderungsentgelte erfolgreich   Notwendigkeit eines Mindestentgelts für alle   an den Oberbürgermeister am
             abgewendet.                     (Taxi, Mietwagen) in Abstimmung mit allen   12. September 2025 übergeben hat:
                                             Beteiligten zu diskutieren und zu überarbei-
                                             ten. Sollte diese Vereinbarung von einem der  12.09.2025
           Der Stadtrat hatte tags darauf in seiner    Plattformbetreiber nicht bis zum 30.06.2026
           Vollversammlung am 30. Juli 2025   unterzeichnet werden, so wird diese Vorlage   Offener Brief
           folgenden Beschluss hierzu gefasst:  zum Mindestpreis erneut in den Stadtrat
                                             eingebracht.
           Öffentliche Sitzung der Vollversammlung                             Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
           vom 30. Juli 2025                 Der Oberbürgermeister wird gebeten, sich
           Beschlussseite zu TOP B 41        an das Bundesministerium für Verkehr zu   Ihre Entscheidung, gegen die Mindestbeför-
           (SV-Nr. 20-26 / V 16044)          wenden, um eine Änderung der gesetzlichen   derungsentgelte zu votieren, bedauert das
           Beschluss (gegen die Stimmen von    Vorschriften dahingehend anzuregen, dass   Münchener Taxigewerbe außerordentlich. In
           Die Grünen, Rosa Liste, Volt,     Vermittlungsplattformen als Arbeitgeber   den Gesprächen vor dieser Entscheidung
           ÖDP ⁄ München-Liste, FDP Bayernpartei    qualifiziert werden und eine ordnungs-  hatten wir eindringlich auf die Notwendig-
           und Die Linke. / Die Partei):     gemäße Bezahlung nach dem Mindestlohn   keit eines fairen Wettbewerbs hingewiesen,
                                             sichergestellt wird.              und deutlich gemacht, dass die wirtschaftli-
           Die Allgemeinverfügung über die Festsetzung                         che Realität des Taxigewerbes keinen Auf-
           von Mindestbeförderungsentgelten    Der Antrag Nr. 20-26 ⁄ A 04937 von    schub mehr gestattet, weswegen die Min-
           für den Verkehr mit Mietwagen gilt gemäß   Die Grünen – Rosa Liste und SPD-Fraktion   destbeförderungsentgelte unbedingt im
           Anlage 1 (A1) als eingebracht.    vom 20.06.2024 bleibt aufgegriffen.    Sommer hätten entschieden werden müssen.
                                             Der Beschluss unterliegt der Beschluss-
           Die Stadtverwaltung wird beauftragt, mit   vollzugskontrolle.       Wir wollen Ihnen nachfolgend noch einmal
           den Plattformbetreibern, die im Rahmen des                          die Argumente für die Mindestbeförderungs-
           § 49 PBefG – Verkehr mit Mietomnibussen   Aus diesem Anlass demonstrierte das Taxi-  entgelte (im folgenden MBE) an die Hand
           und Mietwagen anbieten, eine Vereinbarung   gewerbe am 29. Juli und auch am 30. Juli   geben, sowie in einer ausführlichen Be-
           abzuschließen, die neben einem Mindest-  gegen diese Vorgehensweise, die ganz klar   schreibung die Konsequenzen Ihres Han-
           preis auch einen Maximalpreis bei hohem   zeigt, dass der Münchner Oberbürgermeister   delns darlegen, verbunden mit der Aufforde-
           Fahrtaufkommen im Rahmen eines Preis-  vor der Übermacht der Vermittlungsplatt-  rung, Ihre Entscheidung zu revidieren.
           korridors vorsieht und für das Stadtgebiet   formen eingeknickt ist und auch aus wahl-
           München festlegt. Zudem ist die Festlegung   kampftaktischen Gründen die Entscheidung   Die Unterzeichner dieses Schreibens vertre-
           von Mindesthonoraren und/oder Mindestlöh-  für diesen fatalen Weg getroffen hat. Daher   ten in verschiedenen Verbänden, Zentralen
           nen im Rahmen der Vereinbarung zu prüfen.   erfolgte eine weitere Demonstration am   und Organisationen nicht nur die Interessen
           Grundlage für den jeweils gültigen Preis   Freitag, 12. September 2025, beginnend    aller Münchener Taxiunternehmer und deren
           bleibt immer der jeweilige durch das KVR   am Olympiapark in der Parkharfe mit Ziel   Fahrer, sondern auch die Interessen der






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