Page 11 - Taxikurier Dezember 2025 / Januar 2026
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die die Daten aus Wegstreckenzähler i. S. DSFinV-TW zu erfüllen. Nr. I. und III.1 sind Zu einer ausgestellten Rechnung (ggf. auch
d. § 1 Absatz 2 Nummer 2 KassenSichV zu beachten. in Form einer Quittung) ist ein Doppel
weiterverarbeiten, können die Vorgaben (z. B. als Durchschrift) aufzubewahren
der DSFinV-TW freiwillig entsprechend 3. Andere Wegstreckenzähler (§ 14b Absatz 1 UStG). Soweit der Unter-
anwenden. nehmer Rechnungen mithilfe elektronischer
Wegstreckenzähler, die nicht unter Nr. III.2 Aufzeichnungssysteme (z. B. Taxameter,
Nach § 10 Satz 2 KassenSichV hat das Bun- fallen (sonstige Wegstreckenzähler und Alt- Wegstreckenzähler oder Kassensysteme)
desministerium der Finanzen den Zeit- geräte), können aus steuerlicher Sicht nur erteilt, ist es hinsichtlich einer erteilten
punkt, zu dem die Voraussetzungen des genutzt werden, soweit durch sie und et- Rechnung im Sinne des § 33 UStDV ausrei-
§ 10 Satz 1 Nummer 1 und 2 KassenSichV waige Ergänzungen (z. B. andere Systeme chend, wenn ein Doppel der Ausgangsrech-
erstmals vorliegen im Bundessteuerblatt oder Papieraufzeichnungen) die Anforde- nung aus den unveränderbaren digitalen
Teil I bekannt zu geben. Gemäß § 10 rungen an die Einzelaufzeichnungspflicht Aufzeichnungen reproduziert werden kann,
Satz 3 KassenSichV gilt § 8 KassenSichV und die Unveränderbarkeit der Daten erfüllt die auch die übrigen Anforderungen der
nur für Wegstreckenzähler, die ab dem in werden und die Daten während der Dauer GoBD (vgl. BMF-Schreiben vom 28. Novem-
der Bekanntmachung genannten Zeitpunkt der Aufbewahrungsfrist jederzeit verfügbar ber 2019, BStBl I S. 1269) erfüllen, insbe-
neu in den Verkehr gebracht werden. sind. Elektronische Daten müssen unver- sondere die Vollständigkeit, Richtigkeit und
züglich lesbar bereitgestellt und maschinell Zeitgerechtigkeit der Erfassung.
Aufgrund dieser Ermächtigung fallen alle auswertbar aufbewahrt werden.
Wegstreckenzähler, die am oder nach dem V. Aufhebung von BMF-Schreiben
1. Juli 2024 erstmalig in den Verkehr ge- Auch Nr. I und III.1 sind zu beachten. Die
bracht werden, in den Anwendungsbereich Pflicht zur Einzelaufzeichnung gilt dabei Das BMF-Schreiben vom 26. November
des § 146a Absatz 1 Satz 1 AO i. V. m. § 8 auch, sofern eine Befreiung vom Erforder- 2010, BStBl I S. 1342, wird aufgehoben.
KassenSichV. nis eines Wegstreckenzählers nach § 43
Absatz 1 BOKraft durch die Genehmigungs- Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt
Für Wegstreckenzähler, die vor dem 1. Juli behörden erteilt wurde. Teil I veröffentlicht.
2024 in Verkehr gebracht worden sind,
besteht keine Verpflichtung, die Vorgaben IV. Umsatzsteuerliche Aufbewahrungs-
des § 146a AO, der KassenSichV und der pflicht für Rechnungsdoppel
Liebe Genossinnen und Genossen,
mit neuem Style und klarer Botschaft Hierfür wenden Sie sich zur Bitte bringen Sie zur Erfassung der Fahr-
starten wir ins neue Jahr. Ab Januar Terminvereinbarung bitte an zeugdaten Ihre(n) Fahrzeugschein(e) mit.
2026 können Sie die neue Außenwer- unsere Mitgliederverwaltung: Um weitere Fahrzeuge mit der neuen
bung der Taxi-München eG erhalten. Werbung zu sehen, scannen Sie einfach
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