Page 8 - Taxikurier Dezember 2025 / Januar 2026
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TSE – Das KVR informiert         An alle Taxi- und Mietwagenunterneh-  nischen Aufzeichnungssysteme i.S.d. §
                                             men im Stadtgebiet München        146a Abs. 1 Satz 1 AO (§§ 8, 10 Kassen-
            In einem Schreiben vom 27.11.2025                                  SichV, siehe Anlage).
            wendet sich das KVR an die Gewerbe-  Vollzug des Personenbeförderungs-
            vertreter mit der Bitte, aktuelle   gesetzes (PBefG);              2. Neuerungen im Genehmigungsverfahren
              Informationen zur TSE-Pflicht weiter-
            zuleiten:                          Änderung Genehmigungsverfahren    Ab dem 01.01.2026 prüft das Kreisverwal-
                                               TSE-Pflicht ab 01.01.2026       tungsreferat bei
            Sehr geehrter Herren,
                                             Sehr geehrte Taxi- und Mietwagen-  ➔  Anträgen zur Ersterteilung einer Taxi- ⁄
            wie angekündigt möchten wir Sie mit   unternehmer*innen,             Mietwagengenehmigung,
            dem beigefügten Schreiben über eine                                ➔  Anträgen zur neuerlichen Erteilung einer
              Änderung unserer Genehmigungsverfah-  hiermit möchten wir Sie über Neuerungen   Taxi- ⁄ Mietwagengenehmigung,
            ren zum 01.01.2026 zur Umsetzung der   in zukünftigen Genehmigungsverfahren   ➔  Fahrzeugwechseln Taxi ⁄ Mietwagen und
            Pflicht zur Einrichtung einer zertifizier-  hinsichtlich der Umsetzung der TSE-Pflicht   ➔  Betriebsaufnahmen Taxi ⁄ und Miet-
            ten, technischen Sicherheitseinrichtung   ab dem 01.01.2026 informieren. Die zerti-  wagen,
            (TSE-Pflicht) informieren. In den Ver-  fizierte technische Sicherheitseinrichtung,
            fahren zur Ersterteilung, neuerlichen   kurz TSE, ist ein System, das zur Sicherstel-  ob die verbauten Taxameter und Weg-
              Erteilung, Inbetriebnahme oder zum   lung der manipulationssicheren Aufzeich-  streckenzähler den abgabenrechtlichen
            Fahrzeugwechsel wird künftig das Vor-  nung von Geschäftsvorfällen in elektroni-    Vorschriften entsprechen. Das Vorhanden-
            handensein einer TSE anhand geeigneter   schen Aufzeichnungssystemen dient.   sein einer gültigen TSE ist entsprechend
            Nachweise geprüft.                                                 nachzuweisen (z.B. Hardware TSE: Ein-
                                             Als Unternehmer*in haben Sie dafür zu sor-  baunachweis, Software TSE: Vertrags-
            Um etwaigen Lieferengpässen im Rahmen   gen, dass sich die Fahrzeuge und Betriebs-  nachweis) und gegen Unterschrift zu be-
            der noch anstehenden Umrüstungen ge-  anlagen in vorschriftgemäßem Zustand   stätigen.
            recht zu werden, sieht unser künftiges     befinden (§ 3 Abs. 1 Satz 2 BOKraft). Wei-
            Verwaltungsverfahren eine Übergangsre-  terhin sind Sie verpflichtet, den genehmig-  Um etwaigen Lieferengpässen bei der
            gelung bis 30.06.2026 vor. In diesem   ten Betrieb während der Geltungsdauer der     Anschaffung von TSE-Systemen Rechnung
            Zeitraum genügt zunächst die Vorlage    Genehmigung den öffentlichen Verkehrsin-  zu tragen, wird bis 30.06.2026 auch ein
            einer Bestellbestätigung über die An-  teressen und dem Stand der Technik ent-  Bestellnachweis akzeptiert. Es gilt dann
            schaffung einer TSE-Einheit sowie die Zu-  sprechend aufrechtzuerhalten (§ 21 Abs. 1     allerdings die Pflicht, bis spätestens
            sicherung des*der Unternehmer*in bis   Satz 1 PBefG). Diese Pflichten erstrecken   30.09.2026 einen Nachweis für das Vorhan-
            spätestens 30.09.2026 unaufgefordert   sich auch auf die geltende Rechtslage hin-  densein einer gültigen TSE unaufgefordert
            einen Nachweis über die Pflichterfüllung   sichtlich der TSE-Pflicht.   nachzureichen. Sollte der*die Unterneh-
            vorzulegen.                                                        mer*in der Verpflichtung trotz dem behörd-
                                             1. Rechtslage zur TSE-Pflicht     lichen Hinweis nicht nachkommen, hat
            Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass                             diese*r mit Auswirkungen auf seine*ihre
            dieses Vorgehen des Kreisverwaltungs-  Seit der Änderung der Kassensicherungs-  Taxi- bzw. Mietwagengenehmigung zu rech-
            referats als Genehmigungsbehörde keine    verordnung (KassenSichV) zum 01.01.2024   nen. Diese Übergangsregelung für perso-
            Auswirkungen auf die Beurteilung der   gelten EU-Taxameter und Wegstreckenzäh-  nen-beförderungsrechtliche Genehmigungs-
              Finanzbehörden hat.            ler ausdrücklich als elektronische Aufzeich-  verfahren hat keine Auswirkungen auf die
                                             nungssysteme i.S.d. § 146a Abs. 1 Satz 1   Beurteilung der Finanzbehörden.
            Wir werden das Infoschreiben auf den   AO (§ 1 Abs. 2 Nr. 1, 2 KassenSichV). Die
            einschlägigen Websites auf muenchen.de   TSE ist Teil der Anforderungen des § 146a   3.  Persönliche Zuverlässigkeit des*der
            veröffentlichen, bitten aber vorrangig Sie   Abs. 3 AO.                Unternehmer*in
            in Ihrer Rolle als Gewerbevertretung, um
            Weitergabe an die Taxi- und Mietwagen-  Die steuerliche Nichtbeanstandungsrege-  Aus dem in § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 lit.
            unternehmen in München, über die Ih-  lung sowie die Übergangregelung für aus-  d PBZugV genannten Anhaltspunkt für die
            nen zur Verfügung stehenden Kanäle.  gewählte EU-Taxameter mit INSIKA-Technik   Unzuverlässigkeit eines*einer Unterneh-
                                             (vgl. § 9 KassenSichV) enden mit Ablauf   mer*in lässt sich eine Pflicht zur ordnungs-
            Mit freundlichen Grüßen          des 31.12.2025. Spätestens ab dem   gemäßen Erfüllung von abgabenrechtlichen
                                             01.01.2026 erfolgt die Beanstandung der   Pflichten, die sich aus der unternehmeri-
            (Kreisverwaltungsreferat,        TSE-Pflicht bei allen EU-Taxametern ohne   schen Tätigkeit ergeben, ableiten. Entspre-
            Gewerblicher Kraftverkehr)       TSE. Wegstreckenzähler, die seit dem   chende Pflichtverletzungen erstrecken sich
                                             01.07.2024 erstmalig in den Verkehr ge-  daher auf die Beurteilung der gewerbe-
                                             bracht werden, gelten ebenfalls als elektro-  rechtlichen Zuverlässigkeit eines*einer






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