Page 8 - Taxikurier Dezember 2025 / Januar 2026
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TSE – Das KVR informiert An alle Taxi- und Mietwagenunterneh- nischen Aufzeichnungssysteme i.S.d. §
men im Stadtgebiet München 146a Abs. 1 Satz 1 AO (§§ 8, 10 Kassen-
In einem Schreiben vom 27.11.2025 SichV, siehe Anlage).
wendet sich das KVR an die Gewerbe- Vollzug des Personenbeförderungs-
vertreter mit der Bitte, aktuelle gesetzes (PBefG); 2. Neuerungen im Genehmigungsverfahren
Informationen zur TSE-Pflicht weiter-
zuleiten: Änderung Genehmigungsverfahren Ab dem 01.01.2026 prüft das Kreisverwal-
TSE-Pflicht ab 01.01.2026 tungsreferat bei
Sehr geehrter Herren,
Sehr geehrte Taxi- und Mietwagen- ➔ Anträgen zur Ersterteilung einer Taxi- ⁄
wie angekündigt möchten wir Sie mit unternehmer*innen, Mietwagengenehmigung,
dem beigefügten Schreiben über eine ➔ Anträgen zur neuerlichen Erteilung einer
Änderung unserer Genehmigungsverfah- hiermit möchten wir Sie über Neuerungen Taxi- ⁄ Mietwagengenehmigung,
ren zum 01.01.2026 zur Umsetzung der in zukünftigen Genehmigungsverfahren ➔ Fahrzeugwechseln Taxi ⁄ Mietwagen und
Pflicht zur Einrichtung einer zertifizier- hinsichtlich der Umsetzung der TSE-Pflicht ➔ Betriebsaufnahmen Taxi ⁄ und Miet-
ten, technischen Sicherheitseinrichtung ab dem 01.01.2026 informieren. Die zerti- wagen,
(TSE-Pflicht) informieren. In den Ver- fizierte technische Sicherheitseinrichtung,
fahren zur Ersterteilung, neuerlichen kurz TSE, ist ein System, das zur Sicherstel- ob die verbauten Taxameter und Weg-
Erteilung, Inbetriebnahme oder zum lung der manipulationssicheren Aufzeich- streckenzähler den abgabenrechtlichen
Fahrzeugwechsel wird künftig das Vor- nung von Geschäftsvorfällen in elektroni- Vorschriften entsprechen. Das Vorhanden-
handensein einer TSE anhand geeigneter schen Aufzeichnungssystemen dient. sein einer gültigen TSE ist entsprechend
Nachweise geprüft. nachzuweisen (z.B. Hardware TSE: Ein-
Als Unternehmer*in haben Sie dafür zu sor- baunachweis, Software TSE: Vertrags-
Um etwaigen Lieferengpässen im Rahmen gen, dass sich die Fahrzeuge und Betriebs- nachweis) und gegen Unterschrift zu be-
der noch anstehenden Umrüstungen ge- anlagen in vorschriftgemäßem Zustand stätigen.
recht zu werden, sieht unser künftiges befinden (§ 3 Abs. 1 Satz 2 BOKraft). Wei-
Verwaltungsverfahren eine Übergangsre- terhin sind Sie verpflichtet, den genehmig- Um etwaigen Lieferengpässen bei der
gelung bis 30.06.2026 vor. In diesem ten Betrieb während der Geltungsdauer der Anschaffung von TSE-Systemen Rechnung
Zeitraum genügt zunächst die Vorlage Genehmigung den öffentlichen Verkehrsin- zu tragen, wird bis 30.06.2026 auch ein
einer Bestellbestätigung über die An- teressen und dem Stand der Technik ent- Bestellnachweis akzeptiert. Es gilt dann
schaffung einer TSE-Einheit sowie die Zu- sprechend aufrechtzuerhalten (§ 21 Abs. 1 allerdings die Pflicht, bis spätestens
sicherung des*der Unternehmer*in bis Satz 1 PBefG). Diese Pflichten erstrecken 30.09.2026 einen Nachweis für das Vorhan-
spätestens 30.09.2026 unaufgefordert sich auch auf die geltende Rechtslage hin- densein einer gültigen TSE unaufgefordert
einen Nachweis über die Pflichterfüllung sichtlich der TSE-Pflicht. nachzureichen. Sollte der*die Unterneh-
vorzulegen. mer*in der Verpflichtung trotz dem behörd-
1. Rechtslage zur TSE-Pflicht lichen Hinweis nicht nachkommen, hat
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass diese*r mit Auswirkungen auf seine*ihre
dieses Vorgehen des Kreisverwaltungs- Seit der Änderung der Kassensicherungs- Taxi- bzw. Mietwagengenehmigung zu rech-
referats als Genehmigungsbehörde keine verordnung (KassenSichV) zum 01.01.2024 nen. Diese Übergangsregelung für perso-
Auswirkungen auf die Beurteilung der gelten EU-Taxameter und Wegstreckenzäh- nen-beförderungsrechtliche Genehmigungs-
Finanzbehörden hat. ler ausdrücklich als elektronische Aufzeich- verfahren hat keine Auswirkungen auf die
nungssysteme i.S.d. § 146a Abs. 1 Satz 1 Beurteilung der Finanzbehörden.
Wir werden das Infoschreiben auf den AO (§ 1 Abs. 2 Nr. 1, 2 KassenSichV). Die
einschlägigen Websites auf muenchen.de TSE ist Teil der Anforderungen des § 146a 3. Persönliche Zuverlässigkeit des*der
veröffentlichen, bitten aber vorrangig Sie Abs. 3 AO. Unternehmer*in
in Ihrer Rolle als Gewerbevertretung, um
Weitergabe an die Taxi- und Mietwagen- Die steuerliche Nichtbeanstandungsrege- Aus dem in § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 lit.
unternehmen in München, über die Ih- lung sowie die Übergangregelung für aus- d PBZugV genannten Anhaltspunkt für die
nen zur Verfügung stehenden Kanäle. gewählte EU-Taxameter mit INSIKA-Technik Unzuverlässigkeit eines*einer Unterneh-
(vgl. § 9 KassenSichV) enden mit Ablauf mer*in lässt sich eine Pflicht zur ordnungs-
Mit freundlichen Grüßen des 31.12.2025. Spätestens ab dem gemäßen Erfüllung von abgabenrechtlichen
01.01.2026 erfolgt die Beanstandung der Pflichten, die sich aus der unternehmeri-
(Kreisverwaltungsreferat, TSE-Pflicht bei allen EU-Taxametern ohne schen Tätigkeit ergeben, ableiten. Entspre-
Gewerblicher Kraftverkehr) TSE. Wegstreckenzähler, die seit dem chende Pflichtverletzungen erstrecken sich
01.07.2024 erstmalig in den Verkehr ge- daher auf die Beurteilung der gewerbe-
bracht werden, gelten ebenfalls als elektro- rechtlichen Zuverlässigkeit eines*einer
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