Page 9 - Taxikurier Dezember 2025 / Januar 2026
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Unternehmer*in durch die Genehmigungs-   Mindestaufzeichnungen für diese Unterneh-  II. Taxiunternehmen
           und Aufsichtsbehörde.             men zusammengefasst werden.
                                                                               1. Allgemein
           Die Erfüllung der abgabenordnungsrechtli-  Aufzeichnungspflichten nach anderen
           chen Pflichten wird auch künftig Bestand-    Gesetzen bleiben hiervon unberührt.   Zur Erfüllung der steuerlichen Buchfüh-
           teil unserer personenbeförderungsrechtli-                           rungs- und Aufzeichnungspflichten sind
           chen Betriebsprüfungen nach § 54 und   Darüber hinaus wird mit diesem   mindestens die folgenden branchenübli-
           § 54a PBefG sein. Losgelöst der etwaig an-  BMF-Schreiben der Zeitpunkt der erstmali-  chen Daten aufzuzeichnen:
           stehenden Genehmigungsverfahren wird   gen Anwendung des § 146a Absatz 1 Satz 1
           auch hier der Einsatz rechtskonformer Taxa-  AO i. V. m. § 8 KassenSichV für Wegstre-  Allgemeine Daten pro Schicht bzw.
           meter und Wegstreckenzähler geprüft und   ckenzähler festgelegt (§10 Satz 2 Kassen-    Abrechnungstag
           gegebenenfalls beanstandet. Bitte infor-  SichV).
           mieren Sie sich laufend über aktuelle                               ➔  eindeutige Fahrerkennung
           Rechtsprechungen und gesetzliche Entwick-  Nach Erörterung mit den obersten Finanz-  ➔  Taxikennung (Ordnungsnummer des
           lungen in diesem Zusammenhang. Es wird   behörden der Länder gilt Folgendes:   Fahrzeugs)
           explizit auf das beigefügte BMF-Schreiben                           ➔  Zählwerksdaten i. S. d. Tz. 15.1 der
           vom 11.03.2024 zur Aufzeichnung und Auf-  I. Allgemeines              Richtlinie 2014/32/EU des Europäischen
           bewahrung von Geschäftsvorfällen und an-                              Parlaments und des Rates vom 26. Feb-
           deren steuerlich relevanten Daten bei Taxi-   Bei Taxametern und Wegstreckenzählern   ruar 2014 (ABl. L 96 S. 149 – nachfol-
           und Mietwagenunternehmen verwiesen.   handelt es sich um elektronische Aufzeich-  gend „MID“) zu Beginn und Ende einer
                                             nungssysteme (vgl. Nr. 2.1.4 des AEAO zu §   Schicht
           Bitte beachten Sie, dass es sich um eine   146). Die hierüber geführten Aufzeichnun-  ➔  Schichtdauer (Datum und Uhrzeit zu
           vereinfachte und keine abschließende Dar-  gen unterliegen nach § 146 Absatz 1 Satz   Schichtbeginn und -ende), soweit das
           stellung rechtlicher Grundlagen handelt.   1 AO der Einzelaufzeichnungspflicht. Die   Taxi von einer Arbeitnehmerin oder
           Für detaillierte Auskünfte zu steuerlichen   Einzelaufzeichnungspflicht gilt darüber     Arbeitnehmer gefahren wird
           Fragen empfehlen wir Ihnen, sich an ei-    hinaus auch für alle Geschäftsvorfälle, die   ➔  Summe der Gesamteinnahmen nach
           ne*n Steuerberater*in oder anderes qualifi-  nicht mit dem Taxameter oder Wegstre-    Zahlungsarten
           ziertes steuerberatendes Fachpersonal zu   ckenzähler aufgezeichnet werden, z. B.
           wenden.                           Rechnungsfahrten, Krankenfahrten etc.   Einzeldaten je Geschäftsvorfall
                                             Verpflichtungen nach anderen Vorschriften
           gez. KVR-III/23                   (z. B. Rechnungspflichtangaben nach § 14   ➔  Fahrtbeginn und Fahrtende (Datum und
           Anlage: Schreiben des Bundesministeriums   Absatz 4 UStG i. V. m. § 33 UStDV, Auf-  Uhrzeit)
           der Finanzen vom 11.03.2024       zeichnungen des Arbeitgebers über geleis-  ➔  Fahrttyp (Tariffahrt oder sonstige Fahrt)
           Bundesministerium der Finanzen    tete Arbeitszeiten der Arbeitnehmer nach   ➔  zurückgelegte Strecke (nur bei Fahrttyp
           Wilhelmstrasse 97                 § 17 Absatz 1 MiLoG i. V. m. § 2a Schwarz-  Tariffahrten)
           10117 Berlin                      ArbG und § 16 Absatz 2 ArbZG sowie Auf-  ➔  Fahrpreis
           11. März 2024                     zeichnungspflichten beim Lohnsteuerabzug   ➔  Zuschlag
                                             nach § 41 EStG i. V. m. § 4 LStDV) sind zu   ➔  In Rechnung gestellte Gesamtsumme
                                             beachten.                         ➔  Umsatzsteuersatz
           Aufzeichnung und Aufbewahrung von                                   ➔  Zahlungsart (z. B. bar, unbar)
           Geschäftsvorfällen und anderen steuer-  Die Aufzeichnungen durch Taxameter und   ➔  gezahlte Trinkgelder (sofern steuerlich
           lich relevanten Daten bei Taxi- und   Wegstreckenzähler haben zudem nach den   relevant)
           Mietwagenunternehmen              Anforderungen des BMF-Schreibens vom
                                             28. November 2019, BStBl I S. 1269   Ist das Taxameter dazu in der Lage, sind
           In den letzten Jahren haben sich die An-  (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung   alle vorgenannten Daten mit diesem in
           forderungen an elektronische Aufzeich-  und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeich-  elektronischer Form aufzuzeichnen.
           nungssysteme im Hinblick auf die steuerli-  nungen und Unterlagen in elektronischer
           che Ordnungsmäßigkeit der mit ihnen   Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)) zu   Soweit die Daten zulässigerweise nicht
           geführten Bücher und sonst erforderlichen   erfolgen.               durch das Taxameter aufgezeichnet werden
           Aufzeichnungen verändert. Die Veränderun-                           (können) oder soweit diese den tatsächli-
           gen betreffen auch Taxi- und Mietwagen-  Die erforderlichen Aufzeichnungen müssen   chen Geschäftsvorfall nicht zutreffend wie-
           unternehmen und die in diesen Unterneh-  im Rahmen einer steuerlichen Außenprü-  dergeben (z. B. Fahrt zu frei vereinbartem
           men insbesondere eingesetzten Taxameter   fung oder Nachschau dem Amtsträger zur   Preis außerhalb des Pflichtfahrgebiets mit
           und Wegstreckenzähler. Mit diesem BMF-   Verfügung gestellt werden (vgl. §§ 146b,   aktiviertem Taxameter), werden die erfor-
           Schreiben sollen die wesentlichen Anforde-  147, 193 ff. AO, §§ 42f, 42g EStG sowie    derlichen Daten durch Ergänzungen oder
           rungen und bestehenden branchenüblichen   § 27b UStG).              Korrekturen manuell erfasst. Dies kann ent-






                                                                             DEZEMBER 2025 ⁄ JANUAR 2026 ⁄ TAXIKURIER ⁄ 9
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