Page 9 - Taxikurier Dezember 2025 / Januar 2026
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Unternehmer*in durch die Genehmigungs- Mindestaufzeichnungen für diese Unterneh- II. Taxiunternehmen
und Aufsichtsbehörde. men zusammengefasst werden.
1. Allgemein
Die Erfüllung der abgabenordnungsrechtli- Aufzeichnungspflichten nach anderen
chen Pflichten wird auch künftig Bestand- Gesetzen bleiben hiervon unberührt. Zur Erfüllung der steuerlichen Buchfüh-
teil unserer personenbeförderungsrechtli- rungs- und Aufzeichnungspflichten sind
chen Betriebsprüfungen nach § 54 und Darüber hinaus wird mit diesem mindestens die folgenden branchenübli-
§ 54a PBefG sein. Losgelöst der etwaig an- BMF-Schreiben der Zeitpunkt der erstmali- chen Daten aufzuzeichnen:
stehenden Genehmigungsverfahren wird gen Anwendung des § 146a Absatz 1 Satz 1
auch hier der Einsatz rechtskonformer Taxa- AO i. V. m. § 8 KassenSichV für Wegstre- Allgemeine Daten pro Schicht bzw.
meter und Wegstreckenzähler geprüft und ckenzähler festgelegt (§10 Satz 2 Kassen- Abrechnungstag
gegebenenfalls beanstandet. Bitte infor- SichV).
mieren Sie sich laufend über aktuelle ➔ eindeutige Fahrerkennung
Rechtsprechungen und gesetzliche Entwick- Nach Erörterung mit den obersten Finanz- ➔ Taxikennung (Ordnungsnummer des
lungen in diesem Zusammenhang. Es wird behörden der Länder gilt Folgendes: Fahrzeugs)
explizit auf das beigefügte BMF-Schreiben ➔ Zählwerksdaten i. S. d. Tz. 15.1 der
vom 11.03.2024 zur Aufzeichnung und Auf- I. Allgemeines Richtlinie 2014/32/EU des Europäischen
bewahrung von Geschäftsvorfällen und an- Parlaments und des Rates vom 26. Feb-
deren steuerlich relevanten Daten bei Taxi- Bei Taxametern und Wegstreckenzählern ruar 2014 (ABl. L 96 S. 149 – nachfol-
und Mietwagenunternehmen verwiesen. handelt es sich um elektronische Aufzeich- gend „MID“) zu Beginn und Ende einer
nungssysteme (vgl. Nr. 2.1.4 des AEAO zu § Schicht
Bitte beachten Sie, dass es sich um eine 146). Die hierüber geführten Aufzeichnun- ➔ Schichtdauer (Datum und Uhrzeit zu
vereinfachte und keine abschließende Dar- gen unterliegen nach § 146 Absatz 1 Satz Schichtbeginn und -ende), soweit das
stellung rechtlicher Grundlagen handelt. 1 AO der Einzelaufzeichnungspflicht. Die Taxi von einer Arbeitnehmerin oder
Für detaillierte Auskünfte zu steuerlichen Einzelaufzeichnungspflicht gilt darüber Arbeitnehmer gefahren wird
Fragen empfehlen wir Ihnen, sich an ei- hinaus auch für alle Geschäftsvorfälle, die ➔ Summe der Gesamteinnahmen nach
ne*n Steuerberater*in oder anderes qualifi- nicht mit dem Taxameter oder Wegstre- Zahlungsarten
ziertes steuerberatendes Fachpersonal zu ckenzähler aufgezeichnet werden, z. B.
wenden. Rechnungsfahrten, Krankenfahrten etc. Einzeldaten je Geschäftsvorfall
Verpflichtungen nach anderen Vorschriften
gez. KVR-III/23 (z. B. Rechnungspflichtangaben nach § 14 ➔ Fahrtbeginn und Fahrtende (Datum und
Anlage: Schreiben des Bundesministeriums Absatz 4 UStG i. V. m. § 33 UStDV, Auf- Uhrzeit)
der Finanzen vom 11.03.2024 zeichnungen des Arbeitgebers über geleis- ➔ Fahrttyp (Tariffahrt oder sonstige Fahrt)
Bundesministerium der Finanzen tete Arbeitszeiten der Arbeitnehmer nach ➔ zurückgelegte Strecke (nur bei Fahrttyp
Wilhelmstrasse 97 § 17 Absatz 1 MiLoG i. V. m. § 2a Schwarz- Tariffahrten)
10117 Berlin ArbG und § 16 Absatz 2 ArbZG sowie Auf- ➔ Fahrpreis
11. März 2024 zeichnungspflichten beim Lohnsteuerabzug ➔ Zuschlag
nach § 41 EStG i. V. m. § 4 LStDV) sind zu ➔ In Rechnung gestellte Gesamtsumme
beachten. ➔ Umsatzsteuersatz
Aufzeichnung und Aufbewahrung von ➔ Zahlungsart (z. B. bar, unbar)
Geschäftsvorfällen und anderen steuer- Die Aufzeichnungen durch Taxameter und ➔ gezahlte Trinkgelder (sofern steuerlich
lich relevanten Daten bei Taxi- und Wegstreckenzähler haben zudem nach den relevant)
Mietwagenunternehmen Anforderungen des BMF-Schreibens vom
28. November 2019, BStBl I S. 1269 Ist das Taxameter dazu in der Lage, sind
In den letzten Jahren haben sich die An- (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung alle vorgenannten Daten mit diesem in
forderungen an elektronische Aufzeich- und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeich- elektronischer Form aufzuzeichnen.
nungssysteme im Hinblick auf die steuerli- nungen und Unterlagen in elektronischer
che Ordnungsmäßigkeit der mit ihnen Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)) zu Soweit die Daten zulässigerweise nicht
geführten Bücher und sonst erforderlichen erfolgen. durch das Taxameter aufgezeichnet werden
Aufzeichnungen verändert. Die Veränderun- (können) oder soweit diese den tatsächli-
gen betreffen auch Taxi- und Mietwagen- Die erforderlichen Aufzeichnungen müssen chen Geschäftsvorfall nicht zutreffend wie-
unternehmen und die in diesen Unterneh- im Rahmen einer steuerlichen Außenprü- dergeben (z. B. Fahrt zu frei vereinbartem
men insbesondere eingesetzten Taxameter fung oder Nachschau dem Amtsträger zur Preis außerhalb des Pflichtfahrgebiets mit
und Wegstreckenzähler. Mit diesem BMF- Verfügung gestellt werden (vgl. §§ 146b, aktiviertem Taxameter), werden die erfor-
Schreiben sollen die wesentlichen Anforde- 147, 193 ff. AO, §§ 42f, 42g EStG sowie derlichen Daten durch Ergänzungen oder
rungen und bestehenden branchenüblichen § 27b UStG). Korrekturen manuell erfasst. Dies kann ent-
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