Page 8 - Taxikurier August 2020
P. 8

AKTUELLE INFORMATIONEN






            ➔ DIE GENOSSENSCHAFT













           Betriebssitz eines Taxiunternehmens:   Sehr geehrte Taxi- und Mietwagenunter-  eines Vorhabens einer detaillierten Be-
                                             nehmen, mit diesem Schreiben möchte Sie   triebsbeschreibung eine entscheidende Be-
           Ende Juni erreichte zahlreiche Taxiunter-  das Kreisverwaltungsreferat über wichtige   deutung zu.
           nehmer folgendes Informationsschreiben   Neuerungen informieren.
           des KVR. Dabei verweist die Genehmi-                                Zulässigkeit nach Baunutzungsverordnung
           gungsbehörde auf baurechtliche Vors-                                (BauNVO)
           chriften, die im Rahmen einer Neu- oder   1. Zulässigkeit von Taxi- und Mietwagen-
           Wiedererteilung einer Taxigenehmigung be-  unternehmen nach dem Baurecht  Reines Wohngebiet (WR)
           züglich der Lage und Beschaffenheit des                             In reinen Wohngebieten sind gemäß § 3
           Betriebssitzes von großer Bedeutung sein   Das Referat für Stadtplanung und Bauord-  BauNVO Anlagen, die dem Wohnen sowie
           können. Die Rufnummer des Planungsrefe-  nung der Landeshauptstadt München teilte   der Kinderbetreuung dieses Gebietes die-
           rats ⁄ LBK war tagelang nicht erreichbar,   uns bezüglich des Taxi-und Mietwagenge-  nen, zulässig. Nach §3 Abs.3 BauNVO kön-
             Anfragen gleich welcher Form durch die   werbes mit, dass diese Betriebssitze eine   nen Ausnahmen in Form von Läden, nicht
             Taxi-München eG und den Landesverband   gewerbliche Nutzung im baurechtlichen   störenden Handwerksbetrieben sowie sozia-
           Bayerischer Taxiunternehmen e.V. wurden   Sinne darstellen und nachfolgende Aspekte   len, kulturellen und kirchlichen Einrichtun-
           tagelang nicht beantwortet. Anstatt sich   bei der Einrichtung von solchen Betriebs-  gen erteilt werden, wenn diese zur De-
           die Mühe zu machen, und nur die von die-  sitzen zu beachten sind:  ckung des täglichen Bedarfs des Gebietes
           ser Problematik betroffenen Taxiunterneh-                           dienen. Des Weiteren sind Ausnahmen für
           men herauszufiltern und anzuschreiben,   Bei der Errichtung von genehmigungs-  kleinere Beherbergungsbetriebe möglich.
           wurden alle Münchner Taxiunternehmer   pflichtigen Anlagen ⁄ Gebäuden oder deren
           kontaktiert und im Ungewissen gelassen   Nutzungsänderung ist daher stets im Ein-  Eine Ansiedlung von Taxi- oder Fuhrunter-
           mit der Frage, ob denn nun ihr Betriebssitz   zelfall zu prüfen, inwiefern eine geplante   nehmen und die mit ihm typischerweise
           an der jeweiligen Adresse zulässig ist oder   Nutzung oder Nutzungsänderung dem aktu-  verbundenen Auswirkungen auf die nähere
           nicht, vor allem gab es auch keine Empfeh-  ellen Baurecht entspricht.  Umgebung, insbesondere die Vorhabens be-
           lung, wie man sich zu verhalten habe.                               dingten Zu- und Abfahrtsverkehre sind als
           Inzwischen konnte mit der Leitung der   Grundsätzlich ist jedes Verfahren individu-  gebietsunverträglich anzusehen und damit
             Ab teilung für Grundsatzangelegenheiten   ell und es ist vorab zu klären, inwiefern es   ausgeschlossen.
           Kontakt aufgenommen werden und das Pla-  sich um ein genehmigungspflichtiges Vor-
           nungsreferat sowie die Lokalbaukommission  haben im Sinne des Baugesetzes (BauGB),   Allgemeines Wohngebiet (WA)
           erarbeiten eine Strategie, wie diese Proble-  z. B. eine genehmigungspflichtige Nut-  Allgemeine Wohngebiete dienen überwie-
           matik zusammen mit dem Taxigewerbe am   zungsänderung handelt. Prinzipiell ist zu   gend gem. § 4 BauNVO dem Wohnen. In
           besten umzusetzen und zu lösen ist. Wir   prüfen, ob ein geplantes Vorhaben bzw.   diesen Gebieten sind Einrichtungen die der
           werden Sie in dieser Sache auf dem Laufen-  eine geplante Nutzung nach Baunutzungs-  Versorgung des Gebietes dienen z. B. Läden,
           den halten. Hier ein Abdruck des Rund-  verordnung (BauNVO) hinsichtlich der Art   Schank-und Speisewirtschaften sowie nicht
           schreibens:                       der Nutzung sowie nach deren besonderen   störende Handwerksbetriebe sowie Anlagen
                                             Bedürfnissen und Eigenschaften in die vor-  für kirchliche, kulturelle, soziale, gesund-
                                             gegebene Gebietskategorie einordnen lässt.   heitliche und sportliche Zwecke zulässig.
           Vollzug des Personenbeförderungs-  Von einer allgemeinen Zulässigkeit für Taxi-   Ausnahmen können für Beherbergungs-
           gesetzes (PBefG)                  und ⁄ oder Mietwagenunternehmen in allen   betriebe, nicht störende Gewerbebetriebe,
                                             in der Baunutzungsverordnung (BauNVO)   Verwaltungsanlagen, Gartenbaubetriebe
           Wichtige Hinweise im Zusammenhang mit   benannten Baugebieten kann daher keines-  und Tankstellen erteilt werden.
           Betriebssitzen für das Taxi- und Mietwagen-  falls ausgegangen werden. Zudem stellt der
           gewerbe (Mitteilung vom 15.06.2020):  Flächennutzungsplan (FNP) lediglich einen   Taxi- oder Mietwagenunternehmen können
                                             Baustein des Prüfverfahrens dar und ist da-  zwar im Sinne vom § 4 Abs. 3 BauNVO im
                                             her nicht geeignet, eine abschließende   Allgemeinen Wohngebiet ausnahmsweise
                                             Aussage über die Zulässigkeit eines Vorha-  zulässig sein, die damit typischerweise ver-
                                             bens zu treffen. Da es insbesondere bei den  bundenen Auswirkungen auf die nähere
                                             Unternehmensplattformen wie z. B. UBER   Umgebung, insbesondere die vorhabenbe-
                                             oder FreeNow unterschiedliche Geschäfts-  dingten Zu- und Abfahrtsverkehre können
                                             modelle z. B. Taxi oder Mietwagenpartner-  jedoch aus unserer Sicht ebenfalls gebiets-
                                             innen etc. gibt, kommt bei der Beurteilung   unverträglich sein. Auch die Stellplatz-




           8 ⁄ TAXIKURIER ⁄ AUGUST 2020
   3   4   5   6   7   8   9   10   11   12   13