Page 6 - Taxikurier August 2020
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            DER AUSICHTSRAT BERICHTET

            GENERALVERSAMMLUNG 2020



                                                               Ein Aufsichtsratsbeschluss über die Feststellung des Jahres-
                                                               abschlusses 2019 wurde in der Sitzung von Vorstand und Auf-
                                                               sichtsrat am 04.06.2020 gefasst. Dieser Beschluss ersetzt aber
                                                               nicht die gesetzmäßige Genehmigung der Generalversammlung.
                                                               5. Bestellung von Vorstands- und
                                                               Aufsichtsrats mitgliedern im Jahr 2020
                                                               „Ein Mitglied des Vorstands oder des Aufsichtsrats einer Genos-
                                                               senschaft bleibt auch nach Ablauf seiner Amtszeit bis zur Be-
                                                               stellung seines Nachfolgers im Amt. Die Anzahl der Mitglieder
                                                               des Vorstands oder des Aufsichtsrats einer Genossenschaft darf
                                                               weniger als die durch Gesetz oder Satzung bestimmte Mindest-
                                                               zahl betragen.“

            Die Generalversammlung der Taxi-München eG konnte aufgrund   Die Änderungen im Genossenschaftsgesetz (GenG) tragen
            der Covid-19-Pandemie dieses Jahr nicht fristgerecht stattfinden.   dazu bei, den regulären Geschäftsbetrieb der Taxi-München eG
            Wir gehen davon aus, das die Versammlung vor Herbst 2020   bis zur GV im Herbst 2020 sicherzustellen.
            nicht einberufen werden kann.
                                                                 Ich bitte alle Mitglieder um Verständnis für die  Verspätung
            Der Bundestag hat Ende März aufgrund der Sachlage ein Gesetz   und erwarte bei der Generalversammlung 2020 im Herbst
            zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie verabschie-  reges Interesse. Dieses Jahr hat uns alle vor  große Heraus-
            det und auch eine Reihe von Erleichterungen im Genossen-  forderungen gestellt und viele Taxiunternehmer ⁄ innen sind
            schaftsrecht geregelt.                               in ihrer Existenz bedroht.

            Die Erleichterungen betreffen in Bezug auf die Taxi-München eG   Der Informationsbrief des Kreisverwaltungsreferats vom
            folgende Angelegenheiten:                          15.06.2020 hat zusätzlich für Verunsicherung gesorgt. Betriebs-
                                                               sitze, die vom KVR genehmigt wurden, sollen in Zukunft nach
            1. Generalversammlung (GV)                         der Baunutzungsverordnung in reinen Wohngebieten nicht mehr
            „Die Überschreitung der Sechsmonatsfrist des § 48 Abs. 1   möglich sein? Nicht störenden Handwerksunternehmen, Läden,
            Satz 3 GenG hat keine Sanktionen zur Folge und führt im Rah-  sozialen, kulturellen und kirchlichen Einrichtungen und kleine-
            men der genossenschaftlichen Pflichtprüfung auch nicht dazu,   ren Beherbergungsbetrieben kann eine Genehmigung erteilt
            dass die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung in Zweifel   werden, aber z. B. einem Taxi-Solounternehmer mit eigener
              gezogen werden kann.“                              Garage nicht? Der Vorstand hat richtigerweise diese Angelegen-
                                                               heit zur weiteren Prüfung an den Justitiar der Taxi-München eG
            2. Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat         übergeben.
            „Vorstands- und Aufsichtsratssitzungen können ohne Satzungs-
            grundlage als Telefon- oder Videokonferenz durchgeführt  werden.“  Die diesjährige Sachlage an sich sollte schon genug Motiva-
                                                                 tion sein, zur GV 2020 zu erscheinen. Die Vorstandswahl für
            3. Kündigungen von Mitgliedern – Geschäftsjahr 2019   das  ausgeschiedene Vorstandsmitglied Herrn Frank Kuhle
            „Der Vorstand einer Genossenschaft kann mit Zustimmung des   und die Wahlen für die turnusgemäß ausscheidenden Auf-
            Aufsichtsrats nach pflichtgemäßen Ermessen eine Abschlags-  sichtsratsmitglieder Herrn Thomas Gollmann-Günthert, Herrn
            zahlung auf eine zu erwartende Auszahlung eines Auseinander-  Roland Rippel und Herrn Max Weiland stehen ebenfalls an.
            setzungsguthabens eines ausgeschiedenen Mitglieds leisten.“
                                                               Bis dahin wünsche ich allen Kolleg(en) ⁄ (innen) Gesundheit
            Dies betrifft die Kündigungen von Mitgliedern der Taxi-Mün-  und einigermaßen gute Geschäfte.
            chen eG für das Geschäftsjahr 2019. Durch diese Änderung
            konnte die Taxi-München eG den ausgeschiedenen Mitgliedern   Weitere Informationen auch unter www.taxi-deutschland.net
            ihre 1.000,00 Euro ausbezahlen.
                                                               Mit kollegialem Gruß
            4. Jahresabschluss 2019                            Max Weiland, Aufsichtsratsvorsitzender
            „Die Feststellung des Jahresabschlusses kann abweichend von
            § 48 Abs. 1 Satz 1 GenG durch den Aufsichtsrat erfolgen, wenn
            eine Genossenschaft nicht in der Lage ist, eine GV innerhalb
            der ersten sechs Monate durchzuführen.“






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