Page 8 - Taxikurier August und September 2025
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TMEG

            ➔ WICHTIGE INFORMATIONEN













           Vollmachten                       Seit der Änderung im Jahr 2006 lässt das Ge-  Erben eines verstorbenen Mitglieds können
                                             nossenschaftsgesetz Vollmachtvertretung zu.   das Stimmrecht nur durch einen gemein-
             Im Vorfeld der außerordentlichen                                  schaftlichen Bevollmächtigten  ausüben.
               Generalversammlung kam es zu kontro-  § 43 Absatz 5 GenG sagt aus, dass das    Ein Bevollmächtigter kann nicht mehr als
             versen Diskussionen hinsichtlich der   Mitglied oder sein gesetzlicher Vertreter   zwei Mitglieder vertreten. Bevollmächtigte
             Möglichkeit der Erteilung von Vollmach-  Stimmvollmacht erteilen können. Damit   können nur Mitglieder der Genossenschaft
             ten zur Vertretungsberechtigung auf der   steht die Satzung in Widerspruch zum   sein oder müssen zum Vollmachtgeber
             Generalversammlung. Nachdem hier die     Gesetz, und das Gesetz bricht die Satzung,   in einem Gesellschafts verhältnis stehen.
             wildesten Gerüchte im Raum standen,   d.h. es greift die Regelung im Gesetz und   Personen, an welche die Mitteilung über
             möchten wir diese Sache klarstellen:  nicht die Satzung. Nun war guter Rat teuer.  den Ausschluss aus der Genossenschaft
                                             Keine Vollmachten zuzulassen hätte die     abgesandt ist, sowie Personen, die sich
                                             Versammlung anfechtbar gemacht. Das     geschäftsmäßig zur  Ausübung von Stimm-
           § 25 Absatz 1 der Satzung der     kurzfristige Zulassen von Vollmachten we-  rechten erbieten,  können nicht bevoll-
           Taxi-München eG regelt, dass die   niger als zwei Tage vor der Versammlung   mächtigt werden.
           Vertretung durch Bevollmächtigte   war daher ein Weg, der nach Abstimmung
           ausgeschlossen ist und die Mitglieder   der Situation mit den Anwälten als der ge-  Mit dieser Änderung passen wir unsere
           Ihre Rechte selbst ausüben.       eignetste Weg erschien, mit der Situation     Satzung an die Anforderungen des Gesetzes
                                             umzugehen.                        an. Hierfür benötigen wir 75 % der Stim-
           Mit diesem Hinweis wurde auch zur außer-                            men, um die Satzung anzupassen.
           ordentlichen Generalversammlung zum   Hinsichtlich der vor uns liegenden ordentli-
           15. Mai 2025 eingeladen. Zwei Tage vor der   chen Generalversammlung stehen wir vor   Wichtig: Wenn wir diese Satzungsänderung
           außerordentlichen Generalversammlung,    folgender Situation: Nach wie vor ist die   am 30. Juli 2025 beschließen, gilt diese
           am Dienstag, 13. Mai 2025, erfolgte eine   Regelung in der Satzung im Widerspruch   allerdings erst für die darauffolgende Gene-
           Abstimmung der Gremien Vorstand und   zum Genossenschaftsgesetz. Deshalb bein-  ralversammlung, jedoch noch nicht für den
           Aufsichtsrat zusammen mit den vertreten-  haltet die Tagesordnung einen Punkt zur   30. Juli 2025 selbst. Daher haben wir eine
           den Rechtsanwälten Ulmer und Schröder   Änderung der Satzung, um diese gesetzes-  Regelung getroffen, die sich ausschließlich
           sowie der Rechtsabteilung des Genossen-  konform zu gestalten.      am Inhalt des §43 Abs. 5 GenG orientiert
           schaftsverbandes. Dabei wurde auch die                              und auf dem Einladungsschreiben kommu-
           Einladung diskutiert, und der Jurist des                            niziert wurde:
             Genossenschaftsverbands Bayern stellte   §25 Absatz 1 soll deshalb wie folgt
             erheblich in Frage, ob es zulässig sei, keine     geändert werden:  Vertretungen durch Vollmachten werden
           Stimmer 56x60_neu:60-Jahre
           Vollmachten zuzulassen.    19.05.2011                               gemäß Genossenschaftsgesetz § 43 Ab-
                                             Alt: § 25 (1) Die Rechte der Mitglieder in   satz 5 zugelassen. Zutritt haben nur
                                             den Angelegenheiten der Genossenschaft     Mitglieder oder durch Mitglieder bevoll-
           Stimmer & Sohn GmbH               werden von ihnen in der Generalversamm-  mächtigte Personen mit schriftlicher
               Lindberghstraße 20 · 80939 München  lung ausgeübt. Die Vertretung durch Be-  Vollmacht des Mitglieds und gegen Vor-
            Annahme 089/34 84 40 · Büro 089/321 99 29-3  vollmächtigte ist ausgeschlossen.   lage eines  gültigen Lichtbildausweises.
              60       Taxi-
             Jahre                           Neu: § 25 (1) Die Rechte der Mitglieder in   Das bedeutet, der Vollmachtnehmer kann
                   werkstätte                den Angelegenheiten der Genossenschaft   maximal zwei andere Mitglieder per Voll-
                                             werden von ihnen in der Generalversamm-  macht vertreten, er muss sich am Einlass
                                             lung ausgeübt. Mitglieder oder deren ge-  zur Versammlung mit Lichtbildausweis aus-
                                             setzliche Vertreter bzw. zur Vertretung er-  weisen und die unterschriebene Vollmacht
            • Unfallinstandsetzung           mächtigte Gesellschafter können sich durch  muss zum Nachweis und zur Überprüfung
            • Kfz-Reparaturwerkstätte        Bevollmächtigte vertreten lassen (§ 43 Ab-  am Einlass abgegeben werden.
                                             satz 5 GenG). Für die Erteilung der Voll-
            • spontane Hilfe                 macht bedarf es der Schriftform. Mehrere   (Vorstand und Aufsichtsrat)






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