Page 8 - Taxikurier August und September 2025
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➔ WICHTIGE INFORMATIONEN
Vollmachten Seit der Änderung im Jahr 2006 lässt das Ge- Erben eines verstorbenen Mitglieds können
nossenschaftsgesetz Vollmachtvertretung zu. das Stimmrecht nur durch einen gemein-
Im Vorfeld der außerordentlichen schaftlichen Bevollmächtigten ausüben.
Generalversammlung kam es zu kontro- § 43 Absatz 5 GenG sagt aus, dass das Ein Bevollmächtigter kann nicht mehr als
versen Diskussionen hinsichtlich der Mitglied oder sein gesetzlicher Vertreter zwei Mitglieder vertreten. Bevollmächtigte
Möglichkeit der Erteilung von Vollmach- Stimmvollmacht erteilen können. Damit können nur Mitglieder der Genossenschaft
ten zur Vertretungsberechtigung auf der steht die Satzung in Widerspruch zum sein oder müssen zum Vollmachtgeber
Generalversammlung. Nachdem hier die Gesetz, und das Gesetz bricht die Satzung, in einem Gesellschafts verhältnis stehen.
wildesten Gerüchte im Raum standen, d.h. es greift die Regelung im Gesetz und Personen, an welche die Mitteilung über
möchten wir diese Sache klarstellen: nicht die Satzung. Nun war guter Rat teuer. den Ausschluss aus der Genossenschaft
Keine Vollmachten zuzulassen hätte die abgesandt ist, sowie Personen, die sich
Versammlung anfechtbar gemacht. Das geschäftsmäßig zur Ausübung von Stimm-
§ 25 Absatz 1 der Satzung der kurzfristige Zulassen von Vollmachten we- rechten erbieten, können nicht bevoll-
Taxi-München eG regelt, dass die niger als zwei Tage vor der Versammlung mächtigt werden.
Vertretung durch Bevollmächtigte war daher ein Weg, der nach Abstimmung
ausgeschlossen ist und die Mitglieder der Situation mit den Anwälten als der ge- Mit dieser Änderung passen wir unsere
Ihre Rechte selbst ausüben. eignetste Weg erschien, mit der Situation Satzung an die Anforderungen des Gesetzes
umzugehen. an. Hierfür benötigen wir 75 % der Stim-
Mit diesem Hinweis wurde auch zur außer- men, um die Satzung anzupassen.
ordentlichen Generalversammlung zum Hinsichtlich der vor uns liegenden ordentli-
15. Mai 2025 eingeladen. Zwei Tage vor der chen Generalversammlung stehen wir vor Wichtig: Wenn wir diese Satzungsänderung
außerordentlichen Generalversammlung, folgender Situation: Nach wie vor ist die am 30. Juli 2025 beschließen, gilt diese
am Dienstag, 13. Mai 2025, erfolgte eine Regelung in der Satzung im Widerspruch allerdings erst für die darauffolgende Gene-
Abstimmung der Gremien Vorstand und zum Genossenschaftsgesetz. Deshalb bein- ralversammlung, jedoch noch nicht für den
Aufsichtsrat zusammen mit den vertreten- haltet die Tagesordnung einen Punkt zur 30. Juli 2025 selbst. Daher haben wir eine
den Rechtsanwälten Ulmer und Schröder Änderung der Satzung, um diese gesetzes- Regelung getroffen, die sich ausschließlich
sowie der Rechtsabteilung des Genossen- konform zu gestalten. am Inhalt des §43 Abs. 5 GenG orientiert
schaftsverbandes. Dabei wurde auch die und auf dem Einladungsschreiben kommu-
Einladung diskutiert, und der Jurist des niziert wurde:
Genossenschaftsverbands Bayern stellte §25 Absatz 1 soll deshalb wie folgt
erheblich in Frage, ob es zulässig sei, keine geändert werden: Vertretungen durch Vollmachten werden
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Vollmachten zuzulassen. 19.05.2011 gemäß Genossenschaftsgesetz § 43 Ab-
Alt: § 25 (1) Die Rechte der Mitglieder in satz 5 zugelassen. Zutritt haben nur
den Angelegenheiten der Genossenschaft Mitglieder oder durch Mitglieder bevoll-
Stimmer & Sohn GmbH werden von ihnen in der Generalversamm- mächtigte Personen mit schriftlicher
Lindberghstraße 20 · 80939 München lung ausgeübt. Die Vertretung durch Be- Vollmacht des Mitglieds und gegen Vor-
Annahme 089/34 84 40 · Büro 089/321 99 29-3 vollmächtigte ist ausgeschlossen. lage eines gültigen Lichtbildausweises.
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Jahre Neu: § 25 (1) Die Rechte der Mitglieder in Das bedeutet, der Vollmachtnehmer kann
werkstätte den Angelegenheiten der Genossenschaft maximal zwei andere Mitglieder per Voll-
werden von ihnen in der Generalversamm- macht vertreten, er muss sich am Einlass
lung ausgeübt. Mitglieder oder deren ge- zur Versammlung mit Lichtbildausweis aus-
setzliche Vertreter bzw. zur Vertretung er- weisen und die unterschriebene Vollmacht
• Unfallinstandsetzung mächtigte Gesellschafter können sich durch muss zum Nachweis und zur Überprüfung
• Kfz-Reparaturwerkstätte Bevollmächtigte vertreten lassen (§ 43 Ab- am Einlass abgegeben werden.
satz 5 GenG). Für die Erteilung der Voll-
• spontane Hilfe macht bedarf es der Schriftform. Mehrere (Vorstand und Aufsichtsrat)
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