Page 13 - Taxikurier April 2021
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Was genau soll neu geregelt werden?                Was ändert sich für Nutzerinnen und Nutzer?

            ➔  Plattformbasierte digitale Geschäftsmodelle ⁄ Mobilitätsdienst-  ➔  Das klimafreundliche öffentliche Verkehrsangebot wird im
              leistungen z.B. über App- bzw. Smartphone-Steuerung.      Verhältnis zum Individualverkehr gestärkt. Mit dem Linien-
              On-Demand- ⁄ Pooling-Angebote von Fahrdiensten, bei denen   bedarfsverkehr können Verkehrsunternehmen neben dem regu-
              sich mehrere Fahrgäste ein Fahrzeug teilen.       lären Linienverkehr auch bedarfsorientierte Angebote anbie-
                                                                ten, um z.B. bislang schwach ausgelastete Linien effizienter
            ➔  Am konkreten Bedarf ausgerichtete, flexible, bestellbare   bedienen zu können. Im gebündelten Bedarfsverkehr können
                Angebote im öffentlichen Personennahverkehr. Davon sollen    Fahrten außerhalb des ÖPNV gebündelt werden, um z.B.
              vor allem die ländlichen Regionen profitieren.    Fahraufträge verschiedener Fahrgäste entlang ähnlicher Ruten
                                                                zusammenzulegen.

            Wie wird das konkret ausgestaltet?                ➔  Durch Steuerungsinstrumente soll ein fairer Ausgleich (level
                                                                playing field) zwischen den unterschiedlichen Verkehrsformen
            ➔  Die Angebote „Bedarfsgesteuerte Pooling-Dienste des ÖPNV“   gewahrt bleiben, um Taxi und ÖPNV nicht zu schwächen und
              (sog. „Linienbedarfsverkehr“, z.B. Berlkönig) und „Pooling-   so die Vielfalt im Angebot zum Vorteil der Nutzerinnen und
              Dienste außerhalb des ÖPNV (sog. „gebündelter Bedarfsver-  Nutzer zu erhalten.
              kehr“, z.B. Moia) werden als neue Verkehrsformen mit eigenem
              Rechtsrahmen definiert.                         ➔  Eine zeitgemäße Regelung für das bargeldlose Zahlen im
                                                                  Linienverkehr wird geschaffen.
            ➔  Den Kommunen und Genehmigungsbehörden werden Steue-
              rungsmöglichkeiten (insbes. die Festlegung einer Pooling-  ➔  Zukünftig müssen alle Anbieter der unterschiedlichen Ver-
              quote) gegeben.                                   kehrsformen im Gelegenheitsverkehr einen Nachweis ihrer
                                                                Fachkunden vorlegen.
            ➔  Bei Mietwagen wird an der Rückkehrpflicht festgehalten.
              Den Genehmigungsbehörden wird jedoch – um unnötige Ver-  ➔  Die bereitzustellenden Echtzeitdaten verbessern die Übersicht
              kehre zu vermeiden – erstmals die Möglichkeit eingeräumt,    über das öffentliche Verkehrsangebot. Gerade auf dem Land,
              in Gemeinden mit großer Flächenausdehnung bei weiten Ent-  wo nicht alle 10 Minuten ein Bus oder eine Bahn kommt, ist
              fernungen weitere geeignete Abstellorte festzulegen. Hierfür   die Information, ob gerade eine Pooling-Dienst bei mir in der
              ist eine Mindestwegstrecke von fünfzehn Kilometern zwischen   Nähe ist oder nicht, ausschlaggebend dafür, ob ich mich für
              Betriebssitz und Abstellort oder bei mehreren Abstellorten   das eigene Auto oder öffentliche Verkehrsmittel entscheide.
              zwischen diesen zu Grunde zu legen.               In Ballungsräumen kann die Kenntnis über Echtzeitverkehre
                                                                die Verkehre effizienter und nachhaltiger steuern als das bis-
            ➔  Gleichzeitig werden die Handlungsinstrumente der Genehmi-  lang der Fall ist. Insgesamt unterstützt die Datenbereitstel-
              gungsbehörde im Mietwagenverkehr erweitert. So kann sie   lungspflicht damit unmittelbar die neue Zielbestimmung des
                zukünftig den Mietwagenverkehr stärker als bisher regulieren,   § 1a PBefG hinsichtlich Klimaschutz und Nachhaltigkeit.
              um einen fairen Wettbewerb sicherzustellen. Dazu zählen die
              Vorgabe eines Mindestbeförderungsentgelts aber auch Sozial-
              standards wie Regelungen zu Arbeitszeiten, Entlohnung und   Wie ist der aktuelle Stand?
              Pausen.
                                                              ➔  Zu dem vom Bundeskabinett am 16.12.2020 beschlossenen
            ➔  Eine Pflicht der Unternehmer zur Bereitstellung von Mobili-  Gesetzesentwurf hat der Bundesrat am 12.02.2021 Änderungs-
              tätsdaten wird im PBefG neu geschaffen. Auch aus daten-  vorschläge gemacht, zu denen die Bundesregierung am
              schutzrechtlichen Gründen wurden Ein-Mann-Betrieben von   24.02.2021 in einer Gegenäußerung Stellung genommen hat.
              der Bereitstellungsverpflichtung ausgenommen. Diesen bleibt
              es aber unbenommen, sich freiwillig an der Datenbereit-  ➔  Im Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages fand am
              stellung zu beteiligen.                           22.02.2021 eine öffentliche Anhörung zum PBefG statt.
            ➔  Die Datenbereitstellungsverpflichtung gilt auch für Vermittler   ➔  Parallel haben die Koalitionsfraktionen den Regierungsentwurf
              von Beförderungsdienstleistungen.                 als eigenen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht, der
                                                                am 05.03.2021 im Bundestag beschlossen wurde.








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