MAGAZINARCHIV · 52 SEITEN
Taxikurier August und September 2026Seite 35
Archivierte Ausgabe. Angaben beziehen sich auf den Erscheinungszeitpunkt.

Textansicht zu Seite 35
Der Text wurde aus der damaligen Online-Ausgabe übernommen. Reihenfolge und Texterkennung können von der gestalteten Originalseite abweichen.
Amtsblatt der Landeshauptstadt München – Nr. 17/2026
Gründe
6. Rabatte
I.
Das Mindestbeförderungsentgelt muss den Fahr-
gästen gegenüber komplett berechnet werden. Ins- Das Kreisverwaltungsreferat leitete als zuständige Genehmi-
besondere dürfen Rabatte (einschließlich einer gungs- und Aufsichtsbehörde für den örtlichen Gelegenheits-
ganzen oder teilweisen Übernahme der Entgelt- verkehr nach § 46 Abs. 2 Nrn. 1-3 PBefG von Amts wegen
schuld, sog. entgeltauffüllender Zahlungen, Bonus- eine Prüfung darüber ein, ob tarifbezogene Regelungen für
zahlungen, Sonderzahlungen, Cashbacks, o. ä.), den Mietwagenverkehr zum Schutze der öffentlichen Ver-
die vom Mietwagenunternehmen (§§ 2 Abs. 1 Nr. 4, kehrsinteressen notwendig erscheinen.
1 Abs. 1 PBefG, ggf. i. V. m. § 1 Abs. 1a PBefG) WERBUNG
oder Dritten (insbesondere Vermittlern gemäß § 2 Das Kreisverwaltungsreferat kann eine erhebliche Zunahme
Abs. 1b PBefG) gewährt werden, nicht dafür sor- von taxiähnlichen Mietwagenverkehren im Bereich der Lan-
gen, dass das vom Fahrgast zu entrichtende Beför- deshauptstadt München feststellen. Durch die zunehmende
derungsentgelt unterhalb des Mindestbeförde- Verbreitung appbasierter Vermittlungsplattformen, die Beför-
rungsentgelts liegt. IM TAXIKURIER.
derungsdienstleistungen im Bereich der Landeshauptstadt
München vermitteln, steigt die Anzahl der in München betrie-
7. Dokumentation benen Mietwagen stetig an. Der Anstieg erstreckt sich vor
STARKE
allem auf solche Mietwagen, die zwar ihre Beförderungs-
7.1 Unternehmer müssen jede mit Mietwagen durchge- leistung im Bereich der Landeshauptstadt München anbieten,
führte Beförderung im Geltungsbereich nach Ziff. 2 jedoch in einem anderen Landkreis genehmigt sind. Dabei
unter Angabe des eingesetzten Fahrzeugs (amtli- wurde auch festgestellt, dass insbesondere im Münchener
ARGUMENTE,
ches Kennzeichen), des Start- und Zielortes, der Umland eine so außergewöhnlich hohe Mietwagendichte je
beauftragten Kilometer nach Ziff. 3.1 sowie des be- Einwohner besteht, dass anzunehmen ist, dass diese Miet-
rechneten Beförderungsentgelts (einschl. Mehr- wagen ihr Geschäft zu nicht unerheblichen Teilen in München
wertsteuer) dokumentieren und die Dokumentation und nicht in der Betriebssitzgemeinde finden.
auf Anfrage dem Kreisverwaltungsreferat der Lan-
deshauptstadt München übermitteln. Soweit sich Diese Mietwagenverkehre kennzeichnet, dass sie zur unmit-
ein Unternehmer auf die Ausnahme nach Ziff. 2.4 telbaren Durchführung von Beförderungsaufträgen bereitge-
berufen will, erstreckt sich die Pflicht auch auf den halten und spontan gebucht und somit „ta
STARKExiähnlich“ werden.
WIRKUNG!
Zeitpunkt des Eingangs des Beförderungsauftra- Dies erfolgt jedoch ohne an die für Taxen herrschenden
ges und den vereinbarten Abholzeitpunkt. Pflichten, nämlich die Betriebspflicht (§ 21 PBefG), die Beför-
derungspflicht (§ 22 PBefG) oder die Tarifpflicht (§ 51 Abs. 5,
7.2 Die Dokumentation nach Ziff. 7.1 muss digital in ei- § 39 Abs. 3 und 1 PBefG) gebunden zu sein.
nem elektronisch weiterverarbeitbaren Format, z.
B. csv oder Excel, erfolgen. Darüber hinaus hat das Kreisverwaltungsreferat festgestellt,
dass sich die im Bereich der Landeshauptstadt München
8. Ordnungswidrigkeiten angewandte Preispolitik taxiähnlicher Mietwagenverkehre in
➔ AUFLAGE 4.500 PRO AUSGABE
sehr vielen Fällen dadurch auszeichnet, dass der behördliche
8.1 Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen die- Taxitarif systematisch unterboten wird. Lediglich bei unwirt-
➔ HOCHWERTIGER DRUCK
ser Allgemeinverfügung stellen Ordnungswidrigkei- schaftlichen Strecken, die das Taxi aufgrund der Beförde-
ten nach § 61 Abs. 1 Ziffer 4 PBefG dar. rungspflicht bedienen muss, wurden gegenüber dem Taxitarif
➔ FREI IM INTERNET ABRUFBAR
höhere Mietwagenpreise festgestellt. Auf wirtschaftlichen
8.2 Ordnungswidrig handelt, wer im Geltungsbereich Strecken, auf die das Taxi im Rahmen seiner Mischkalkulation
➔ 12.000 LESER PRO AUSGABE
dieser Allgemeinverfügung vorsätzlich oder fahrläs- angewiesen ist, wurde ein systematisches Unterbieten fest-
sig als Unternehmer ein Entgelt für Personenbeför- gestellt. Dies gilt insbesondere in den Fällen, in denen von
➔ GRÖSSTE TAXI-GENOSSENSCHAFT
derungen mit Mietwagen berechnet, das nicht den den Mietwagenplattformen Rabatte gewährt werden. Die
Vorgaben der Ziffern 3 bis 6 entspricht. Unter suchung umfasste dabei verschiedene typische Test-
➔ DEUTSCHLANDS
strecken und einen Betrachtungszeitraum von über einem
8.3 Ordnungswidrig handelt auch, wer im Geltungsbe- Jahr. Daneben wurde festgestellt, dass die Preise für Miet-
➔ 2.450 ANGESCHLOSSENE FAHRZEUGE
reich dieser Allgemeinverfügung vorsätzlich oder wagenfahrten hohen Schwankungen unterliegen, die für die
fahrlässig als Unternehmer Personenbeförderun- Fahrgäste nicht vorhersehbar und intransparent sind.
➔ 1.000 TAXI-UNTERNEHMEN
gen im Mietwagenverkehr durchführt, ohne diese
entsprechend der Vorgaben nach Ziff. 7 zu doku- Außerdem wurde festgestellt, dass die Auftragslage der Taxen
MIT 7.500 TAXIFAHRER ⁄ INNEN
mentieren oder die Dokumentation auf Verlangen bei Spontanfahrten kontinuierlich abnimmt. Stattdessen findet
dem Kreisverwaltungsreferat nicht, nicht vollstän- eine Verlagerung auf regelmäßige Auftragsfahrten, wie z. B.
➔ 100.000 FAHRTEN TÄGLICH
dig oder nicht in einem der Ziff. 7.2 entsprechen- Krankenfahrten statt. Auf Anfrage stellten die Vermittlungsak-
den Format übermittelt. tuere Taxi-München eG, IsarFunk Taxizentrale GmbH & Co.
KG und Intelligent Apps GmbH (freenow by lyft) die Anzahl der
8.4 Vorsätzlich oder fahrlässig begangene Ordnungs- vermittelten Taxifahrten im Pflichtfahrtgebiet laut Taxitarif-
widrigkeiten können nach § 61 Abs. 2 Alt. 2 PBefG ordnung für die Jahre 2019 bis 2025 bereit. Der Verlauf zeigt
mit einer Geldbuße bis zu 10.000 € geahndet wer- einen deutlichen Einbruch der Auftragslage. Im Jahr 2025
den, soweit sie nicht nach anderen Vorschriften mit wurden rund 35 % weniger Fahrten als im Jahr 2019, das im
Strafe bedroht sind. Münchner Taxigewerbe als das umsatzstärkste Kalenderjahr
der vergangenen zehn Jahre gilt.
9. Die sofortige Vollziehung gemäß § 80 Abs. 2 Satz 1
Nr. 4 VwGO wird für die Ziffern 1 bis 7 angeordnet. Weiterhin wurde im Rahmen von Betriebsprüfungen festge-
stellt, dass es bei im taxiähnlichen Bereich tätigen Mietwa-
10. Die Allgemeinverfügung ergeht kostenfrei. genunternehmen regelmäßig zu systematischen Verstößen
gegen personenbeförderungs- sowie arbeits- und sozialrecht-
11. Die Allgemeinverfügung gilt ab dem 04.07.2026. liche Vorschriften kommt.
Informieren Sie sich, wir beraten Sie gern!
Per Mail unter anzeigen@tmeg.de
oder telefonisch unter: (089) 21 61 877 503
AUGUST ⁄ SEPTEMBER 2026 ⁄ TAXIKURIER ⁄ 35