MAGAZINARCHIV · 44 SEITEN
Taxikurier Februar und März 2026Seite 13
Archivierte Ausgabe. Angaben beziehen sich auf den Erscheinungszeitpunkt.

Textansicht zu Seite 13
Der Text wurde aus der damaligen Online-Ausgabe übernommen. Reihenfolge und Texterkennung können von der gestalteten Originalseite abweichen.
➔ BGH, Urteil vom 17.11.2020 – VI ZR 3. Personenbeförderungsrechtliche Folgen: Mindestlohn 2026 –
569/19: Grundsatz zur Haftungs-/Versi- Bei wiederholten oder gravierenden Ver- was der Taxi- und Mietwagen-
cherungsaufklärung. Relevanz für Scha- kehrsverstößen bzw. bei Tatsachen, die unternehmer wissen muss
denminderungspflichten. die „Zuverlässigkeit“ des Unternehmers
oder verantwortlicher Personen in Zwei-
➔ PBefG § 13, § 25 PBefG: Zuverlässigkeit fel ziehen, drohen Konsequenzen aus Hintergrund und Fakten
bzw. Widerruf von Taxi-/Mietwagen- dem PBefG bis hin zum Widerruf von
genehmigungen sowie BVerwG-Leitsätze Genehmigungen (§§ 13 i.V.m. 25 In Deutschland wird der gesetzliche
zur Abwägung von Zuverlässigkeit und PBefG). Betriebseinstellungen durch so- Mindestlohn zum 1. Januar 2026
Verhältnismäßigkeit. fortige Vollziehung solcher Bescheide deutlich angehoben: von derzeit
sind in der Praxis existenzgefährdend. 12,82 Euro brutto pro Stunde auf
13,90 Euro brutto pro Stunde
3. Relevanz für das Taxi-Gewerbe 4. Praktische Konsequenzen / (Erhöhung: 8,4%).
Handlungsempfehlungen
1. Versicherungsrisiken: Ein erteiltes
Schuldanerkenntnis kann die Position ➔ Klare Betriebsanweisung: Fahrer ver-
des Unfallgegners stärken. In Verbin- pflichten, keine schuldbezogenen For-
dung mit einer Regulierungszusage der mulierungen am Unfallort zu unter-
Haftpflichtversicherung entstehen für schreiben. Statt „Ich war schuld.“
das Unternehmen bzw. den Versiche- zählen nur Zahlen, Daten und Fakten
rungsnehmer verbindliche Rechtsfolgen. (Ort, Zeit, Name, Versicherungsdaten,
Versicherungssachbearbeiter werten sachliche Schilderung des Unfallher-
Erklärungen am Unfallort sehr unter- gangs). Empfehlenswert: Dokumentation
schiedlich. Daher besteht ein nicht der Unfallstelle durch Fotos und Videos
unbedeutendes Regress- oder Kürzungs- und Feststellung etwaiger Zeugen.
risiko, insbesondere bei Obliegenheits-
verletzungen (z. B. Alkoholfahrt, ➔ Sofortige Melde- und Dokumentations-
grobe Fahrlässigkeit oder ähnliche pflichten: Verkehrsunfall melden, Bewei-
Tatbestände). se sichern (Dashcam auslesen, Zeugen-
feststellung, ausreichend viele Fotos der
2. Straf- und ordnungsrechtliche Folgen: Unfallstelle aus unterschiedlichen Pers-
Eine Schuldanerkennungserklärung am pektiven usw.), keine rechtsverbindli-
Unfallort verhindert nicht automatisch chen Zusagen ohne Rücksprache mit der
strafrechtliche Verfahren (z. B. nicht die Geschäftsführung und/oder der Versi-
sogenannte „Fahrerflucht“ gemäß § 142 cherungsgesellschaft.
StGB) oder berufsrechtliche Konsequen-
zen, jedenfalls insoweit nicht, wie Tat- ➔ Versicherungsschutz prüfen: Vertrags-
bestände wie Gefährdung des Straßen- klauseln zu Rückgriff- und Obliegenheits-
verkehrs vorliegen. verletzungen regelmäßig prüfen. Gegebe-
nenfalls Nachschulungen für Fahrer.
5. Unsere Einschätzung Diese Anpassung ist Teil einer sozialpart-
nerschaftlich vereinbarten Anpassung
Ankauf Juristisch gesehen ist die am Unfallort ab- durch die sogenannte Mindestlohnkommis-
gegebene Schulderklärung in der Regel kein sion, in der Gewerkschaften, Arbeitgeber
ausreichendes Schuldanerkenntnis, tatsäch- und Arbeitsmarktexperten vertreten sind.
Sämtliche Fahrzeuge lich kann sie aber eine gewisse indizieren-
– gebraucht de Wirkung haben. Für Taxi-Unternehmer Diese Anhebung ist de facto die größte Er-
liegt das Hauptrisiko nicht primär in der höhung seit Einführung des Mindestlohns
– unfallbeschädigt rechtlichen Qualifikation der Aussage oder 2015 (damals 8,50 Euro).
– technisch defekt Bestätigung, sondern in den praktischen
Folgen: versicherungstechnische Bindung, Insgesamt wird der Mindestlohn in zwei
Taxihandel Günther Regress- und Strafrisiken für den Fahrzeug- Stufen erhöht: von 13,90 Euro ab dem
01.01.2026 auf 14,60 Euro ab dem
führer sowie mögliche Auswirkungen auf
Tel - Fax 0811 / 54 19 97 45 die Zuverlässigkeitsprüfung nach PBefG. 01.01.2027. ➔
taxihandel-guenther@web.de
FEBRUAR ⁄ MÄRZ 2026 ⁄ TAXIKURIER ⁄ 13