Page 27 - Taxikurier Oktober 2025
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RECHTSPRECHUNG
➔ URTEILE
Telefonnummer und Angaben zu den Kosten der Rück- Käufer widerrief den Kaufvertrag
sendung eines PKW sind in Widerrufsbelehrung beim
Online-Autokauf nicht gesetzlich zwingend vorgeschrieben Ende November 2023 widerrief der Ludwigshafener schließlich
den Vertrag unter Hinweis auf sein gesetzliches Widerrufsrecht als
Online-Käufer. Er sei nicht ordnungsgemäß belehrt worden, weil
Autobesitzer scheitert mit Widerruf von Tesla-Online-Kauf Tesla nicht die gesetzliche Musterbelehrung verwendet habe. Das
stattdessen genutzte Formular sei dagegen nicht hinreichend klar
Neufahrzeuge werden heute häufig online gekauft. Verbrau- abgefasst, die Telefonnummer der Firma sei nicht angegeben und
chern steht dabei grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht über die Höhe der Rücksendekosten des Fahrzeugs sei nicht aufge-
zu, das sie nicht begründen müssen und über das der Verkäufer klärt. Der Widerruf sei daher trotz des Zeitablaufs wirksam und er
ordnungsgemäß belehren muss. Damit hat sich die 4. Zivil- schulde aufgrund der fehlerhaften Belehrung auch keinen Ersatz
kammer des Landgerichts Frankenthal in einer aktuellen Ent- für die Nutzung des Fahrzeugs.
scheidung befasst und die Klage eines Ludwigshafener Tesla-
Käufers auf Rückzahlung des Kaufpreises gegen Rückgabe des
Fahrzeugs abgewiesen. Der Käufer hatte geltend gemacht, dass Landgericht weist Klage ab – kein Recht auf Widerruf
er nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt wor- des Kaufvertrags
den sei, weshalb dieses erst 12 Monate später als vorge sehen
erloschen sei. Die Kammer hat die Klage abgewiesen. Der Käufer habe nach mehr
als einem Jahr kein Recht mehr, den Online-Vertrag zu widerrufen.
Im konkreten Fall hatte der Ludwigshafener über eine Online- Tesla habe von der gesetzlich vorgesehenen Musterbelehrung
Plattform einen neuen PKW Tesla, Model Y, für mehr als 65.000 Euro abweichen dürfen; diese sei lediglich ein Vorschlag für einen
gekauft. Tesla hatte dem Bestellformular eine selbst entworfene rechtssicheren Weg. Auch im hier verwendeten Text seien die
Widerrufsbelehrung beigefügt. Ende Dezember 2022 wurde das Voraus setzungen des Widerrufsrechts deutlich und konkret genug
Fahrzeug ausgeliefert. Der Käufer nutzte es ein knappes Jahr, woll- benannt. So seien weder die Angabe der Telefonnummer noch
te es dann aber wieder loswerden und berief sich auf zahlreiche Angaben zu den Kosten der Rücksendung des PKW gesetzlich
Mängel, die seitens Tesla sämtlich bestritten wurden. zwingend vorgeschrieben. Insgesamt sei der Online-Käufer aus-
reichend über sein Widerrufsrecht informiert gewesen. Auch
die daneben geltend gemachten Mängel am Fahrzeug habe der
Käufer sämtlich nicht nachgewiesen.
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Es ist Berufung zum
Pfälzischen Oberlandesgericht Zweibrücken eingelegt worden.
(Landgericht Frankenthal (Pfalz), Urteil 12.05.2025)
(089) 77 99 62
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