Page 20 - Taxikurier Januar 2023
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TAXI-MÜNCHEN EG                                   RECHTSPRECHUNG


             ➔ INTERN                                          ➔ URTEILE



            ➔ JUBILÄUM                                        Rettungsgasse muss sofort gebildet werden
              Wir gratulieren folgenden Mitgliedern
              der Taxi-München eG
                                                              Kein Bestehen einer Überlegungsfrist

            25 Jahre                                          Eine Rettungsgasse muss gemäß § 11 Abs. 2 StVO sofort gebildet
            –  Akbar Dastabaravardeh (eingetreten am 12.01.1998)  werden, sobald die Fahrzeuge mit Schrittgeschwindigkeit fahren
                                                              oder zum Stillstand gekommen sind. Es besteht keine Überle-
            30 Jahre                                          gungsfrist. Dies hat das Oberlandesgericht Oldenburg entschieden.
            –  Sabine Strolbl (eingetreten am 20.01.1993)
            –  Duygu Yagci (eingetreten am 20.01.1993)        Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Autofahrer wurde
                                                              vom Amtsgericht Vechta im Juni 2022 zur Zahlung einer Geldbuße
            41 Jahre                                          verurteilt, weil er nicht sofort eine Rettungsgasse gebildet hatte,
            –  Dieter Waschkeit (eingetreten am 08.01.1982)   nachdem auf der Autobahn der Verkehr baustellenbedingt zum
            –  Willi Heier (eingetreten am 08.01.1982)        Stocken kam. Gegen die Entscheidung legte der Betroffene Rechts-
            –  Peter Feuchtgruber (eingetreten am 08.01.1982)  beschwerde ein. Er meinte, eine Rettungsgasse müsse erst nach
                                                              einer gewissen Zeit des Stillstands gebildet werden.
            46 Jahre
            –  Ferdinand Kornberger (eingetreten am 24.01.1977)
                                                              Keine Überlegungsfrist bei Bildung einer Rettungsgasse
            49 Jahre
            –  Klaus Berndt (eingetreten am 18.01.1974)       Das Oberlandesgericht Oldenburg entschied gegen den Betroffe-
                                                              nen. Eine Rettungsgasse müsse nach § 11 Abs. 2 StVO gebildet
            53 Jahre                                          werden, „sobald Fahrzeuge mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder
            –  Johann Schmidbauer (eingetreten am 07.01.1970)  sich die Fahrzeuge im Stillstand befinden". Die Vorschrift setze
                                                              nicht eine gewisse zeitliche Komponente des Stillstandes oder
            58 Jahre                                          der Schrittgeschwindigkeit voraus. Es bestehe daher keine Über-
            –  Anton Schnell (eingetreten am 27.01.1965)      legungsfrist. Die Pflicht zur Bildung einer Rettungsgasse greife
                                                              vielmehr sofort ein.
            60 Jahre
            –  Reinhold Arnold (eingetreten am 29.01.1963)    (Oberlandesgericht Oldenburg,
                                                              Beschluss vom 20.09.2022 – 2 Ss (OWi) 137 ⁄ 22)


                                                              Fahrzeughalter hat Kosten für gewaltsames Öffnen seines
                                                              mit laufendem Motor abgestellten Fahrzeugs zu tragen



                                                              Keine Pflicht zur Suche nach Halter
                                                              Wird ein Fahrzeug mit laufendem Motor geparkt, so muss der Fahr-
                                                              zeughalter die Kosten für das gewaltsame Öffnen des Fahrzeugs
                                                              tragen. Solange sich der Fahrzeughalter oder der Fahrer nicht in
                                                              Ruf- oder Sichtweite befindet, besteht keine Pflicht zur Suche nach
                                                              ihm. Dies hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden.


                                                              Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde:

                                                              Im Juli 2021 wurde ein Pkw in einer Stadt in Nordrhein-Westfalen
                                                              von der Ehefrau des Fahrzeughalters mit laufendem Motor abge-
                                                              stellt. Nach etwa zwei Stunden wurde schließlich das Ordnungsamt






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