Page 17 - Taxikurier März 2021
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c)   im Osten durch die Sonnenstraße, den Karlsplatz  (2) Fahrräder
           d)   im Norden durch die Elisenstraße und die Marsstraße (östlich
             Wredestraße)                                     Fahrräder unabhängig von der Anzahl der Fahrräder einmalig  7,50 Euro
           begrenzt und umfasst sämtliche Adressen und Abholorte innerhalb
           dieser Zone.  An den Grenzstraßen und -plätzen der Zone Messe   (3) Sperrige Gegenstände
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           und der Zone Hauptbahnhof sind jeweils beide Straßenseiten Be-
           standteil der Zonengebiete.  Das Gebiet der Zone Messe ist in An-  Sperrige Gegenstände, mit Ausnahme von Fahrrädern, Rollstühlen,   Vor Fahrt-
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           lage 4 im Maßstab 1:13000 und das Gebiet der Zone Hauptbahnhof   Kinderwagen und Gehhilfen.   antritt nach
           im Maßstab 1:8600 in Anlage 5 zur Taxitarifordnung in Kartenform   (insbesondere Gepäck, welches in Länge, in Höhe oder in Breite das   Aufwand
                                                              Maß von 120 cm überschreitet, Möbel, Haushaltsgroßgeräte, Bau-
                                                                                                       frei zu ver-
           dargestellt, welche am 27.01.2021 ausgefertigt wurden und Be-  materialien, Surfbretter und Ski).  einbaren.
           standteil dieser Verordnung sind.
                                                              (4) Fahrten mit Großraumtaxis
           (5) Kommt die Beförderung aus Gründen, die der Fahrgast zu ver-
           treten hat, nicht zustande, so ist der auf dem Fahrpreisanzeiger   1 Fahrten mit Großraumtaxis  7,50 Euro
           ausgewiesene Betrag vom Fahrgast zu bezahlen.      (Personenkraftwagen, die nach ihrer Bauart und Ausstattung zur Be-
                                                              förderung von mehr als 5 Personen einschließlich Fahrzeugführer oder
                                                              Fahrzeugführerin zugelassen und geeignet sind und in einem abge-
           (6) Bei Bestellungen darf der Fahrpreisanzeiger erst eingeschaltet   teilten Lade- oder Kofferraum wenigstens 50 kg Gepäck mitführen
                                                              können.)
           werden, wenn sich der Taxifahrer mit dem Fahrgast über seine
             Ankunft am Bestellort verständigt hat.           2 Abweichend von § 2 Abs. 1 beträgt der Zuschlag ab dem 5. Fahrgast
                                                              unabhängig von der Gesamtzahl der beförderten Personen, auch bei
                                                              den in § 2 Abs. 3 genannten Festpreisen, pauschal
                                                              3 Der Zuschlag findet keine Anwendung, wenn der Zuschlag nach § 3
           § 3 Zuschläge                                      Abs. 2 berechnet wird.
           (1) Gepäck                                         (5) Eine Zuschlagsobergrenze ist nicht festgelegt.

           Hand- und Reisegepäck, das kein sperriges Gepäck i.S.d. Abs. 3   frei
             darstellt. (insbesondere Rollstühle, Kinderwagen, Gehhilfen)
  TaxiAnzeigeA5querNEU  05.05.2015  17:31 Uhr  Seite 1













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