Page 16 - Taxikurier März 2021
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TITELTHEMA






           Verordnung der Landeshauptstadt München über       § 2 Beförderungsentgelte
           Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen
           für den Verkehr mit Taxen (Taxitarifordnung)       (1)  Der Beförderungspreis setzt sich unabhängig von der Zahl der
                                                                1
                                                              zu befördernden Personen aus dem Grundpreis zuzüglich mindes-
                                                              tens einer Schalteinheit des Kilometer- bzw. des Wartezeitpreises
           vom 05. Februar 2021                               und den Zuschlägen zusammen.

           Die Landeshauptstadt München erlässt aufgrund von § 51 Abs. 1   a)  Der Mindestfahrpreis      4,70 Euro
           des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) in der Fassung der   (Grundpreis + 1. Schalteinheit) beträgt bis 31.12.2021
             Bekanntmachung vom 08.08.1990 (BGBl. I S. 1690), das zuletzt   Der Mindestfahrpreis         4,80 Euro
           durch Verordnung vom 19.06.2020 (BGBl. I S. 1328) geändert   (Grundpreis + 1. Schalteinheit) beträgt ab 01.01.2022
             worden ist und § 11 Nr. 1 der Delegationsverordnung (DelV) vom   b)  Der Kilometerpreis wird nach Schalteinheiten von je 0,20 Euro
           28.01.2014 (GVBl. S. 22, BayRS 103-2-V), zuletzt geändert durch   angezeigt.
           Verordnung vom 13.01.2020 (GVBl. S. 11), folgende Verordnung:
                                                              c)  Der Kilometerpreis (Tarifstufe 1) beträgt bis 31.12.2021  2,00 Euro
                                                                 0,20 Euro pro 100,00 m, Umschaltgeschwindigkeit 15,00 km/h
                                                                 Der Kilometerpreis (Tarifstufe 1) beträgt ab 01.01.2022  2,10 Euro
           § 1 Geltungsbereich, Tarifzonen                       0,20 Euro pro 95,23 m, Umschaltgeschwindigkeit 14,28 km/h
                                                              d)  Der Wartezeitpreis (Tarifstufe 2) – kunden- und verkehrsbedingt   30,00 Euro
           (1) Die in dieser Verordnung festgesetzten Beförderungsentgelte   – beträgt je Stunde (0,20 Euro pro 24 Sek.)
           und Beförderungsbedingungen für den Verkehr mit Taxen gelten
           für Taxiunternehmen mit dem Betriebssitz in der Landeshauptstadt
           München.                                           (2) Fahrpreise nach Tarifzonen

           (2)  Das Pflichtfahrgebiet umfasst die Gebiete:    a)  Anfahrt innerhalb der Tarifzone I    frei
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           a)  der Landeshauptstadt München                   b)  Anfahrt in der Tarifzone II ab Grenze der Tarifzone I  Tarifstufe 1
           b)  der Landkreise München, Erding, Freising, Ebersberg, Starnberg  c)  Anfahrt in die Tarifzone I bei Durchqueren der Tarifzone II  frei
           c)  der Großen Kreisstadt Dachau sowie der Gemeinde Karlsfeld  d)  Zielfahrten in Tarifzone I und Tarifzone II  Tarifstufe 1
           d)   die im Landkreis Fürstenfeldbruck südöstlich der B 471 liegen   e)  Rückfahrt aus der Tarifzone II in Richtung Tarifzone I  Tarifstufe 2  TaxiAnzeigeA5querNEU  05.05.2015  17:31 Uhr  Seite 1
             sowie die Gebietsteile der Ortschaften Schöngeising, Grafrath,   ab Tarifzone I           Tarifstufe 1
             Fürstenfeldbruck, Emmering und Olching, welche von der   Bei Rückfahrt derselben Fahrgäste von Zielen in der Tarifzone II   Tarifstufe 2
             B 471 getrennt werden und nord-westlich dieser Grenze liegen.   in Richtung Tarifzone I bis Grenze der Tarifzone I
             Nur in den Ortschaften Schöngeising, Grafrath, Fürstenfeld-  ab Grenze der Tarifzone I    Tarifstufe 1
             bruck, Emmering und Olching ist auch die B 471 dem Pflicht-
             fahrgebiet zuzuordnen.                           (3)  Für folgende Fahrten gelten abweichend von den Absätzen 1
                                                                1
                                                              und 2 jederzeit und unabhängig von Veranstaltungen oder Messen
           2  Das Pflichtfahrgebiet ist in der am 27.01.2021 ausgefertigten   folgende Festpreise:
           Karte im Maßstab 1:520000, die als Anlage 1 Bestandteil dieser
           Verordnung ist, dargestellt.                       1.  Flughafen München auf direktem Weg zur Zone Messe München  71,00 Euro
                                                              2.  Zone Messe München auf direktem Weg zum Flughafen München  71,00 Euro                      Wir helfen sofort und unbürokratisch!
           (3)  Das Gebiet der Landeshauptstadt München sowie das Gelände   3.  Flughafen München auf direktem Weg zur Zone Hauptbahnhof  79,00 Euro
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           des Flughafens München bilden die Tarifzone I, das übrige Pflicht-  4.  Zone Hauptbahnhof auf direktem Weg zum Flughafen München  79,00 Euro
           fahrgebiet die Tarifzone II.                       5.  Zone Messe München auf direktem Weg zur Zone Hauptbahnhof  35,00 Euro
                                                              6.  Zone Hauptbahnhof auf direktem Weg zur Zone Messe München  35,00 Euro
           2 Die Tarifzonen sind nachrichtlich in Anlage 2 zur Taxitarifordnung
           in Kartenform dargestellt.                         2 Die Zuschlagsregelungen des § 3 sind anzuwenden.
                                                              3 Bestimmt der Fahrgast einen anderen Weg zum Fahrziel, berech-
           3  Das Gelände des Flughafens im Sinne dieser Verordnung beginnt  net sich das  Beförderungsentgelt nach den Absätzen 1 und 2.
           a)   an der Zufahrt über die Zentralallee – 400 m nach der Abzwei-                                              Die Situation ist Ihnen sicher bestens bekannt: Gerade wenn das Geschäft   Selbstverständlich sind sowohl Funk als auch Taxameter entsprechend
             gung von der Bundesstraße B301,                  (4)  Die Zone Messe umfasst sämtliche Adressen und Abholorte   einigermaßen läuft, geht das Taxi kaputt - Verkehrsunfall, Getriebe- oder  Ihren Erfordernissen programmiert.
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           b)   an der Zufahrt über die Freisinger Allee bei der Agip-Tankstelle     innerhalb des Areals der Messe München, begrenzt  Motorschaden, die Elektronik streikt, oder was auch immer. Meist trifft   Alle Fahrzeuge verfügen über Navigationssysrem.
                                                                                                                                                                                        Alle Fahrzeuge verfügen über Navigationssystem.
             und                                              a)   im Westen durch die Olof-Palme-Straße,                  einen zwar selbst keine Schuld, trotzdem hat man jede Menge Ärger und   Zahlreiche Autohäuser wickeln auch die Taxi-Mobilitätsgarantie über
           c)   an der Zufahrt über die St2584 kommend von der ED5 bzw. an   b)   im Süden durch die Willy-Brandt-Allee und den
             der Zufahrt über den Südring – 100 m östlich vor der südlichen   Willy-Brandt-Platz,                          Unannehmlichkeiten. Festfahrten gehen verloren oder müssen an  uns ab.
             Einmündung zur OMV-Tankstelle.                   c)   im Osten durch den De-Gasperi-Bogen und                 Kollegen abgegeben werden, Probleme mit Stammkunden oder Fahrern,   Im Bedarfsfall kümmern wir uns um die erforderlichen behördlichen
                                                              d)   im Norden durch die Paul-Henri-Spaak-Straße.            die weiterbeschäftigt werden wollen, Streit mit der Versicherung um den  Formalitäten.
           4  Die Zufahrten sind durch weiße Infotafeln mit der Aufschrift                                                 meist ohnehin zu niedrigen Verdienstausfall. Mit einem Leihtaxi lassen sich   Bei unverschuldeten Verkehrsunfällen rechnen wir die Miettaxirech-
           „(…). Der Flughafen wird videoüberwacht.“ gekennzeichnet.   2 Die Zone Hauptbahnhof wird
                                                              a)   im Westen durch die Wredestraße, die Hackerbrücke, Grasser-  diese und weitere Probleme relativ leicht in den Griff bekommen.  nung direkt mit der gegnerischen Versicherung ab (Rahmenabkom-
           5  Die genauen Grenzen des Geländes des Flughafens im Sinne dieser   straße, Landsberger Straße (östlich Grasserstraße), Martin-                                             men mit vielen Versicherern). Überbrückungstarife, wenn Sie Ihr altes
           Verordnung ergeben sich aus der Karte im Maßstab 1: 35000, die   Greif-Straße, Sankt-Pauls-Platz und Sankt-Paul-Straße,   Wir sind 24 Stunden für Sie erreichbar - (auch an Sonn-/Feiertagen,  Fahrzeug verkauft haben, das neue noch nicht ausgeliefert wurde.
           am 27.01.2021 ausgefertigt wurde und als Anlage 3 Bestandteil   b)   im Süden durch die Pettenkoferstraße und dem Sendlinger-   Wochenende).                                Unser Ersatztaxen- und Mietwagenfuhrpark besteht aus den neuesten
           dieser Verordnung ist.                               Tor-Platz (westlich der Sonnenstraße und Blumenstraße),
                                                                                                                            Ihr Ersatztaxi steht binnen kürzester Zeit für Sie bereit bzw. wird bei  Limousinen, Kombis, Vans und Taxibussen fast aller namhaften
                                                                                                                             Ihnen angeliefert.                                         Hersteller.
                                                                                                                                                          Traumcar Autovermietung und Taxiverleih GmbH
                                                                                                                                        Traumcar Autovermietung und Taxiverleih GmbH · Richelstraße 6 · 80634 München
           16 ⁄ TAXIKURIER ⁄ MÄRZ 2021
                                                                                                                                                              Tel.: (089) 1 67 54 40 · Fax: (089) 1 67 96 02
                                                                                                                                        Engelhardstraße 6 • 81369 München • Tel.: (089) 167 54 40 • Fax: (089) 167 96 02
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