Page 12 - Taxikurier Dezember 2020
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➔ DER LANDESVERBAND
Krisen-Management len Gegebenheiten und Bedürfnisse des klar werden, wenn die Details vorliegen.
Taxi- und Mietwagengewerbes angepasst Gut ist aber schon einmal, dass wohl keine
Seit der Ausrufung des Katastrophenfalls in ist. Deshalb haben wir in einem ersten strikte Beschränkung auf die staatlich ge-
Bayern im März 2020 finden regelmäßige Pressestatement unmittelbar auf das schlossenen Branchen erfolgt. Der Bundes-
Telefonschaltkonferenzen des Bayerischen Dilemma der geplanten „außerordentlichen verband wird sich auch weiterhin für die
Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Wirtschaftshilfen“ der Bundesregierung Belange des Gewerbes einsetzen und wirt-
Verkehr statt. In diesem Rahmen erfolgt hingewiesen: „Unsere Betriebe werden zwar schaftliche Unterstützungen einfordern.
ein Austausch der Erkenntnisse aus der durch den Lockdown nicht direkt ausge- Denn eins ist klar: ein zweiter Lockdown
Krise aller Verkehrssparten. schlossen, aber mit den Beschlüssen der ohne gezielte Hilfsmaßnahmen setzt Mobi-
Bundesregierung nimmt man uns die Kun- lität durch Taxis und Mietwagen als Teil der
An all diesen Schaltungen nimmt die Baye- den: Wenn Tourismus, Veranstaltungen und Daseinsvorsorge aufs Spiel.
rische Staatsministerin für Verkehr, Frau Gastronomie geschlossen werden, sind
Kerstin Schreyer, persönlich teil und ist auch unsere Fahrgäste weg.“, so Geschäfts-
unser direkter Draht für alle Verkehrsange- führer Michael Oppermann. Es ist deshalb Überbrückungshilfe 2
legenheiten zur Staatsregierung. Diese unabdingbar, dass auch Taxi- und Mietwa-
Runden sind effizient und dienen auch dem genunternehmer an den geplanten Nothil- Seit dem 21. Oktober 2020 kann die Über-
Erfahrungsaustausch der einzelnen Sparten fen für betroffene Branchen beteiligt wer- brückungshilfe II für den Zeitraum von
untereinander. Auch jetzt zum zweiten den. Dafür setzt sich der Bundesverband September bis Dezember 2020 über die
Lockdown ist der Landesverband der Baye- unermüdlich ein. bundesweit zuständige Antragsplattform
rischen Taxi- und Mietwagenunternehmen beantragt werden. Damit knüpft das Pro-
der erste Ansprechpartner der Staatsregie- Um dies auch an die Politik direkt heranzu- gramm an die Überbrückungshilfe I der Mo-
rung in sämtlichen Fragen zu unserem tragen, hat sich der BVTM parallel mit ei- nate Juni bis August 2020 an. Unterstützt
Gewerbe. Neben der Umsetzung der außer- nem Brief an entscheidende Bundesminis- werden durch das neue Hilfsprogramm klei-
ordentlichen Corona-Finanzhilfen (75 %- ter und Staatssekretäre gewandt. In einer ne und mittelständige Unternehmen sowie
Modell vom Vorjahr) sind wir bemüht, eine von Minister Altmaier und Minister Scholz Soloselbstständige und Freiberufler aller
zusätzliche landesbezogene Unterstützung ausgestrahlten Stellungnahme zu den Branchen mit nicht-rückzahlbaren Zuschüs-
analog dem Modell Baden-Württemberg zu Wirtschaftshilfen deuteten diese danach sen für die betrieblichen Fixkosten.Beson-
bekommen. Wir werden Sie in unseren zumindest an, auch mittelbar betroffene ders für die Überbrückungshilfen II sind
Medien (Homepage, Newsletter) auf dem Branchen an den neuen Corona-Hilfen zu die überarbeiteten Zugangsbedingungen
Laufenden halten. beteiligen. Ob das Taxi- und Mietwagenge- für Unternehmen. Folgende Änderungen
werbe hieran partizipieren kann, wird erst wurden am Programm vorgenommen:
Corona-Lockdown
Bundesverband kämpft für weitere
Unterstützung des Taxi- und Mietwagen-
gewerbes
Die Bundesregierung hat am 28. Oktober
2020 zur Verhinderung einer nationalen
Gesundheitsnotlage bedingt durch den ra-
santen Anstieg an Corona-Neuinfektionen
erhebliche Maßnahmen zur Reduzierung des
Infektionsgeschehens beschlossen. Solche
Maßnahmen stellen die gesamte Wirtschaft,
besonders aber unsere Branche vor erneut
existenzbedrohende Herausforderungen.
Unser Gewerbe braucht jetzt dringender
denn je Hilfe. Hilfe, die auf die strukturel-
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