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Taxikurier Oktober und November 2026Seite 7
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Aus der Tagespresse: benen Untergrenze festgestellt worden Dennoch lässt sich eine erste Wirkung be-
Mindestentgelte zeigen erste Wirkung sein. Das Kreisverwaltungsreferat hat an- reits erkennen: Der extreme Preisabstand
gekündigt, die Einhaltung der Allgemein- zwischen Taxi und Mietwagen wurde redu-
Seit dem 4. Juli 2026 gelten in München verfügung stichprobenartig zu kontrollie- ziert und kurzfristige Dumpingangebote
verbindliche Mindestentgelte für Miet- ren. Konkrete Ergebnisse dieser Kontrollen werden erheblich erschwert. Damit ist die
wagenfahrten, die über Plattformen wie wurden bislang jedoch nicht veröffentlicht. Einführung der Mindestentgelte ein wich-
Uber oder Bolt vermittelt werden. Für die Wirksamkeit der Regelung wird ent- tiger Schritt hin zu einem Wettbewerb,
scheidend sein, dass Verstöße konsequent der nicht allein über möglichst niedrige
Die neue Regelung soll verhindern, festgestellt und geahndet werden. Eine Fahrpreise, sondern stärker über Qualität,
dass Mietwagenunternehmen ihre Leis- Preisuntergrenze kann nur dann faire Wett- Verfügbarkeit und verlässliche Arbeitsbe-
tungen dauerhaft zu Preisen anbieten, bewerbsbedingungen schaffen, wenn sie dingungen geführt wird. Ob daraus lang-
die deutlich unter dem geltenden tatsächlich für alle Unternehmen gilt. fristig eine spürbare Stabilisierung des
Taxitarif liegen. Wie die Süddeutsche Münchner Taxigewerbes entsteht, werden
Zeitung und der Bayerische Rundfunk die kommenden Monate zeigen.
berichteten, soll damit vor allem der Auch juristisch ist die Auseinander-
jahrelange Preis- und Verdrängungswett- setzung noch nicht beendet
bewerb zwischen dem regulierten Taxi-
gewerbe und plattformvermittelten Nach übereinstimmenden Berichten der
Mietwagen begrenzt werden. Süddeutschen Zeitung, der Abendzeitung
München und der Deutschen Presse-Agen-
Die ersten Reaktionen zeigen, dass die tur sind beim Verwaltungsgericht München
Regelung tatsächlich Auswirkungen auf den drei Eilverfahren gegen die Allgemeinverfü-
Markt hat. Nach Angaben des Plattforman- gung anhängig. Zu den Beteiligten gehören
bieters Bolt ist die Nachfrage bereits inner- unter anderem Uber und Bolt. Bis zu einer
halb des ersten Monats um 44 Prozent zu- gerichtlichen Entscheidung bleiben die
rückgegangen. Rund 40.000 Fahrten sollen Münchner Mindestentgelte jedoch grund-
in diesem Zeitraum nicht mehr durchge- sätzlich in Kraft.
führt worden sein. Diese Zahlen wurden am
10. August 2026 von der Deutschen Presse- Für eine abschließende wirtschaftliche
Agentur sowie verschiedenen Medien ver- Bewertung ist es noch zu früh. Belastbare
öffentlicht. Sie beruhen allerdings aus- Zahlen zur Entwicklung der Taxinachfrage, Quellen:
schließlich auf Angaben von Bolt und sind zu den Umsätzen der Münchner Taxibetrie-
bislang weder von der Stadt München noch be oder zu möglichen Verlagerungen auf Süddeutsche Zeitung,
von unabhängiger Seite bestätigt worden. Bus und Bahn liegen bislang nicht vor. Bayerischer Rundfunk (BR24),
Ebenso ist noch offen, ob sich das Angebot Abendzeitung München und
Aus Sicht des Plattformanbieters ist der an Mietwagen dauerhaft verringern wird Deutsche Presse-Agentur,
Rückgang ein Beleg dafür, dass viele Fahr- oder ob sich die Unternehmen an die Berichterstattung vom 2. Juli
gäste wegen der höheren Preise auf eine veränderten Marktbedingungen anpassen. bis 10. August 2026.
Buchung verzichten. Aus Sicht des Taxi-
gewerbes kann die Entwicklung dagegen
auch als Hinweis darauf verstanden wer-
den, wie stark die Nachfrage zuvor durch
besonders niedrige und teilweise wirt-
schaftlich kaum nachvollziehbare Preise
gefördert wurde. Erst unter vergleichbare-
ren Preisbedingungen wird sich zeigen, .
welcher Anteil des bisherigen Mietwagen- RECHTSANW ÄLTE F ACHANW ÄLTE
verkehrs auf einem dauerhaft tragfähigen Schadensabwicklung, Personenbeförderungs- IHRE
Geschäftsmodell beruht. SPEZIALISTEN
recht, Führerscheinangelegenheiten,
Strafsachen und Ordnungswidrigkeiten www.fragwerner.de
Die Süddeutsche Zeitung und weitere Medi-
en berichteten zugleich, dass die Mindes- Günther Werner
tentgelte offenbar noch nicht von allen Rechtsanwalt, Fachanwalt Arbeitsrecht,
Marktteilnehmern eingehalten werden. Spezialist Verkehrsrecht
Bei einzelnen Preisabfragen sollen weiter-
hin Angebote unterhalb der vorgeschrie-
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