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Taxikurier Juni und Juli 2026Seite 5

Archivierte Ausgabe. Angaben beziehen sich auf den Erscheinungszeitpunkt.

Originalseite 5 der Ausgabe Taxikurier Juni und Juli 2026
Originalseite 5
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Der Text wurde aus der damaligen Online-Ausgabe übernommen. Reihenfolge und Texterkennung können von der gestalteten Originalseite abweichen.

BERICHT AUS DEM AUFSICHTSRAT

            EIN WICHTIGER SCHRITT

            Mindestbeförderungsentgelt für Mietwagen ab       Dennoch darf nicht übersehen werden, dass das Mindestbeförde-
            1. Juli 2026 – wichtiger Schritt für mehr Fairness    rungsentgelt lediglich ein erster Schritt hin zu echter Chancen-
            im Münchner Verkehrsgewerbe                       gleichheit ist. Ein zentrales Problem bleibt weiterhin die vielfach
                                                              missachtete Rückkehrpflicht der Mietwagen. Gerade Fahrzeuge,
              Mit der Entscheidung der Vollversammlung des Münchner Stadt-  die über Uber und Bolt vermittelt werden, verkehren häufig
              rats zur Einführung eines Mindestbeförderungsentgelts (MBE)     dauerhaft im Stadtgebiet, obwohl sie nach geltendem Personen-
              für Mietwagen ist ein langer geforderter Schritt zur Stabilisie-  beförderungsrecht nach jeder Fahrt grundsätzlich an ihren
              rung des Personenbeförderungsgewerbes in München beschlos-    Betriebssitz zurückkehren müssten, sofern kein neuer Auftrag
              sen worden. Ab dem 1. Juli 2026 gelten für Plattformen wie   vorliegt. Diese Rechtsverletzungen verzerren den Wettbewerb
              Uber oder Bolt vermittelte Mietwagenfahrten verbindliche   massiv und benachteiligen das konzessionierte Taxigewerbe
              Preis untergrenzen. Der beschlossene Mindesttarif orientiert sich   weiterhin erheblich. Hier sind die zuständigen Behörden gefor-
              dabei am Münchner Taxitarif und beträgt künftig 5,13 Euro   dert, die Kontrollen deutlich zu intensivieren und bestehende
              Grundpreis, 2,43 Euro pro Kilometer bis einschließlich sieben   gesetzliche Regelungen konsequent durchzusetzen.
              Kilometer sowie 2,25 Euro ab dem achten Kilometer.
                                                              Ein weiterer wichtiger Baustein für mehr Transparenz und
            Parallel dazu wurde auch eine umfassende Anpassung des     Fairness im Gewerbe ist die Anpassung der Kassensicherungsver-
            Münchner Taxitarifs beschlossen, die ebenfalls zum 1. Juli 2026   ordnung. Wie unser Bundesverband TMV berichtet, werden ab
            in Kraft tritt. Der Grundpreis bleibt weiterhin bei 5,90 Euro be-    Januar 2027 alle Wegstreckenzähler (WSZ), die ihre Daten digital
            stehen. Gleichzeitig wird die Tarifstruktur jedoch deutlich kun-  ausgeben können, verpflichtend mit einer Technischen Sicher-
            denfreundlicher gestaltet. Bis einschließlich sieben Kilometern   heitseinrichtung (TSE) ausgestattet sein müssen. Damit werden
            beträgt der Kilometerpreis künftig 2,70 Euro. Ab dem achten   steuerlich relevante Geschäftsvorgänge manipulationssicher
              Kilometer reduziert sich der Preis auf 2,50 Euro pro Kilometer,     gespeichert und nachvollziehbar dokumentiert. Während das
            wodurch insbesondere längere Fahrten spürbar günstiger werden.   Taxigewerbe bereits seit Jahren erhebliche Investitionen in
            Zusätzlich werden auch bestehende Festpreise angepasst. So   TSE-konforme Systeme tätigen musste, bestand bei Mietwagen-
            sinkt der Streckenfestpreis zwischen dem Münchner Hauptbahn-  unternehmen bislang eine regulatorische Lücke. Die nun be-
            hof und dem Flughafen München von bislang 106 Euro auf künf-  schlossene Gleichstellung ist deshalb ein richtiger und längst
            tig 96 Euro. Die Festpreisfahrt zwischen Flughafen und Messe   überfälliger Schritt.
            wird von bisher 94 Euro auf 90 Euro reduziert. Damit verfolgt die
            Landeshauptstadt München das Ziel, faire Wettbewerbsbedin-  Die kommenden Monate werden zeigen, ob die neuen Regelun-
            gungen zu schaffen und gleichzeitig die Attraktivität des Taxis   gen ihre gewünschte Wirkung entfalten. Klar ist jedoch bereits
            für Fahrgäste weiter zu stärken. Die Einführung des Mindestbe-  heute: Ohne ein leistungsfähiges und wirtschaftlich stabiles
            förderungsentgelts ist aus Sicht des Taxigewerbes ausdrücklich     Taxigewerbe wird es künftig keinen verlässlichen öffentlichen
            zu begrüßen. Jahrelang konnten Plattformanbieter mit ruinösen   Individualverkehr in München geben. Das Taxi bleibt ein unver-
            Dumpingpreisen Marktanteile gewinnen, während Taxiunterneh-  zichtbarer Bestandteil urbaner Mobilität – rund um die Uhr, bei
            men gleichzeitig einer Vielzahl gesetzlicher Verpflichtungen un-  jedem Wetter und für alle Menschen.
            terliegen. Das Taxi ist Teil des öffentlichen Personennahverkehrs
            und erfüllt wichtige Aufgaben der Daseinsvorsorge. Beförde-
            rungspflicht, Betriebspflicht, Tarifpflicht sowie die Verpflichtung  Andreas Mekidiche
            zur Hilfeleistung gegenüber mobilitätseingeschränkten Fahr-
            gästen unterscheiden das Taxi deutlich vom Mietwagenverkehr.  (stellv. Aufsichtsratsvorsitzender)

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