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Taxikurier Juni und Juli 2026Seite 5
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BERICHT AUS DEM AUFSICHTSRAT
EIN WICHTIGER SCHRITT
Mindestbeförderungsentgelt für Mietwagen ab Dennoch darf nicht übersehen werden, dass das Mindestbeförde-
1. Juli 2026 – wichtiger Schritt für mehr Fairness rungsentgelt lediglich ein erster Schritt hin zu echter Chancen-
im Münchner Verkehrsgewerbe gleichheit ist. Ein zentrales Problem bleibt weiterhin die vielfach
missachtete Rückkehrpflicht der Mietwagen. Gerade Fahrzeuge,
Mit der Entscheidung der Vollversammlung des Münchner Stadt- die über Uber und Bolt vermittelt werden, verkehren häufig
rats zur Einführung eines Mindestbeförderungsentgelts (MBE) dauerhaft im Stadtgebiet, obwohl sie nach geltendem Personen-
für Mietwagen ist ein langer geforderter Schritt zur Stabilisie- beförderungsrecht nach jeder Fahrt grundsätzlich an ihren
rung des Personenbeförderungsgewerbes in München beschlos- Betriebssitz zurückkehren müssten, sofern kein neuer Auftrag
sen worden. Ab dem 1. Juli 2026 gelten für Plattformen wie vorliegt. Diese Rechtsverletzungen verzerren den Wettbewerb
Uber oder Bolt vermittelte Mietwagenfahrten verbindliche massiv und benachteiligen das konzessionierte Taxigewerbe
Preis untergrenzen. Der beschlossene Mindesttarif orientiert sich weiterhin erheblich. Hier sind die zuständigen Behörden gefor-
dabei am Münchner Taxitarif und beträgt künftig 5,13 Euro dert, die Kontrollen deutlich zu intensivieren und bestehende
Grundpreis, 2,43 Euro pro Kilometer bis einschließlich sieben gesetzliche Regelungen konsequent durchzusetzen.
Kilometer sowie 2,25 Euro ab dem achten Kilometer.
Ein weiterer wichtiger Baustein für mehr Transparenz und
Parallel dazu wurde auch eine umfassende Anpassung des Fairness im Gewerbe ist die Anpassung der Kassensicherungsver-
Münchner Taxitarifs beschlossen, die ebenfalls zum 1. Juli 2026 ordnung. Wie unser Bundesverband TMV berichtet, werden ab
in Kraft tritt. Der Grundpreis bleibt weiterhin bei 5,90 Euro be- Januar 2027 alle Wegstreckenzähler (WSZ), die ihre Daten digital
stehen. Gleichzeitig wird die Tarifstruktur jedoch deutlich kun- ausgeben können, verpflichtend mit einer Technischen Sicher-
denfreundlicher gestaltet. Bis einschließlich sieben Kilometern heitseinrichtung (TSE) ausgestattet sein müssen. Damit werden
beträgt der Kilometerpreis künftig 2,70 Euro. Ab dem achten steuerlich relevante Geschäftsvorgänge manipulationssicher
Kilometer reduziert sich der Preis auf 2,50 Euro pro Kilometer, gespeichert und nachvollziehbar dokumentiert. Während das
wodurch insbesondere längere Fahrten spürbar günstiger werden. Taxigewerbe bereits seit Jahren erhebliche Investitionen in
Zusätzlich werden auch bestehende Festpreise angepasst. So TSE-konforme Systeme tätigen musste, bestand bei Mietwagen-
sinkt der Streckenfestpreis zwischen dem Münchner Hauptbahn- unternehmen bislang eine regulatorische Lücke. Die nun be-
hof und dem Flughafen München von bislang 106 Euro auf künf- schlossene Gleichstellung ist deshalb ein richtiger und längst
tig 96 Euro. Die Festpreisfahrt zwischen Flughafen und Messe überfälliger Schritt.
wird von bisher 94 Euro auf 90 Euro reduziert. Damit verfolgt die
Landeshauptstadt München das Ziel, faire Wettbewerbsbedin- Die kommenden Monate werden zeigen, ob die neuen Regelun-
gungen zu schaffen und gleichzeitig die Attraktivität des Taxis gen ihre gewünschte Wirkung entfalten. Klar ist jedoch bereits
für Fahrgäste weiter zu stärken. Die Einführung des Mindestbe- heute: Ohne ein leistungsfähiges und wirtschaftlich stabiles
förderungsentgelts ist aus Sicht des Taxigewerbes ausdrücklich Taxigewerbe wird es künftig keinen verlässlichen öffentlichen
zu begrüßen. Jahrelang konnten Plattformanbieter mit ruinösen Individualverkehr in München geben. Das Taxi bleibt ein unver-
Dumpingpreisen Marktanteile gewinnen, während Taxiunterneh- zichtbarer Bestandteil urbaner Mobilität – rund um die Uhr, bei
men gleichzeitig einer Vielzahl gesetzlicher Verpflichtungen un- jedem Wetter und für alle Menschen.
terliegen. Das Taxi ist Teil des öffentlichen Personennahverkehrs
und erfüllt wichtige Aufgaben der Daseinsvorsorge. Beförde-
rungspflicht, Betriebspflicht, Tarifpflicht sowie die Verpflichtung Andreas Mekidiche
zur Hilfeleistung gegenüber mobilitätseingeschränkten Fahr-
gästen unterscheiden das Taxi deutlich vom Mietwagenverkehr. (stellv. Aufsichtsratsvorsitzender)
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