MAGAZINARCHIV · 48 SEITEN
Taxikurier Juni und Juli 2026Seite 31
Archivierte Ausgabe. Angaben beziehen sich auf den Erscheinungszeitpunkt.

Textansicht zu Seite 31
Der Text wurde aus der damaligen Online-Ausgabe übernommen. Reihenfolge und Texterkennung können von der gestalteten Originalseite abweichen.
b) Rückkehrpflicht Besonderheiten des Mietwagen- Damit soll sichergestellt werden, dass
verkehrs der Betrieb dauerhaft ordnungsgemäß
Nach Ausführung eines Auftrags muss geführt werden kann.
der Mietwagen unverzüglich zum Be-
triebssitz zurückkehren, sofern kein Konkurrenzschutz des Taxengewerbes
neuer Auftrag vorliegt. Fachliche Eignung
Die strengen Vorschriften für Mietwagen
Diese sogenannte Rückkehrpflicht ist das sollen verhindern, dass Taxiunternehmen Der Unternehmer muss über ausreichen -
zentrale Abgrenzungsmerkmal zum Taxi. unzulässig verdrängt werden. Deshalb de Kenntnisse verfügen. Dies geschieht
bestehen insbesondere: r egelmäßig durch:
c) Keine Bereitstellung auf
öffentlichen Straßen ➔ Rückkehrpflicht, ➔ eine Fachkundeprüfung,
➔ Verbot des Bereithaltens, ➔ oder den Nachweis entsprechender
Mietwagen dürfen: ➔ Pflicht zur Vorbestellung. Berufserfahrung.
➔ nicht an Taxiständen warten, Diese Regelungen dienen der Marktord- Geprüft werden unter anderem
➔ nicht auf Kundschaft warten, nung und dem Schutz des öffentlichen Kenntnisse in:
➔ nicht durch Handzeichen angehalten Verkehrsinteresses. Dennoch gelten
werden. weiterhin die Vorschriften des PBefG, ➔ Personenbeförderungsrecht,
insbesondere die Rückkehrpflicht. ➔ Arbeitsrecht,
d) Keine Tarifpflicht ➔ Verkehrssicherheit,
➔ Betriebsführung.
Im Gegensatz zum Taxi können Miet- Genehmigungspflicht
wagenunternehmer ihre Preise frei ver-
einbaren. Wer gewerblich Personen mit Mietwagen Betriebssitz
befördern möchte, benötigt eine Genehmi-
gung nach dem PBefG. Der Unternehmer benötigt einen ord-
Unterschiede zwischen Taxi nungsgemäßen Betriebssitz in Deutsch-
und Mietwagen ➔ Zuständig ist die örtliche land. Dort müssen Aufträge eingehen und
Genehmigungsbehörde. Unterlagen aufbewahrt werden.
Merkmal Taxi Mietwagen ➔ Ohne Genehmigung ist die Personen-
beförderung rechtswidrig.
Rechtsgrundlage § 47 PBefG § 49 PBefG Fahrzeuge und Versicherung
Aufnahme von Sofort Nur nach
Fahrgästen möglich Vorbestellung Die wichtigsten Voraussetzungen Die eingesetzten Fahrzeuge müssen:
Bereithalten Erlaubt Verboten für die Erteilung einer Mietwagen-
auf Straßen genehmigung sind: ➔ verkehrssicher,
➔ zugelassen,
Nutzung von Erlaubt Nicht erlaubt ➔ haftpflichtversichert
Taxiständen
Persönliche Zuverlässigkeit
Tarifbindung Ja Nein sein.
Rückkehrpflicht Nein Ja Die Behörde prüft insbesondere:
Zusätzlich ist eine besondere Versiche-
Beförderungs- Ja Nein ➔ Führungszeugnis,
pflicht rung für die gewerbliche Personenbeför-
➔ Gewerbezentralregister, derung erforderlich.
Preisgestaltung Behördlich Frei vereinbar ➔ steuerliche Zuverlässigkeit,
geregelt bis 30.06.26* ➔ Vorstrafen. Besondere Bedeutung des Betriebssitzes
im Mietwagenverkehr
*gilt nur für die Stadt München
Schwere Straftaten oder erhebliche
Verkehrsverstöße können zur Ablehnung Dem Betriebssitz kommt im Mietwagen-
führen. verkehr eine besondere rechtliche und
tatsächliche Bedeutung zu. Dies ergibt
sich insbesondere aus der in § 49 PBefG
Finanzielle Leistungsfähigkeit geregelten Rückkehrpflicht. Danach müs-
sen Mietwagen nach Beendigung eines
Der Unternehmer muss ausreichende Beförderungsauftrages grundsätzlich un-
finanzielle Mittel besitzen. Nachzuweisen verzüglich zum Betriebssitz zurückkehren,
sind unter anderem: sofern nicht bereits vor Fahrtende ein
neuer Auftrag eingegangen ist. ›
➔ Eigenkapital,
➔ geordnete Vermögensverhältnisse,
➔ Steuerunbedenklichkeit.
JUNI ⁄ JULI 2026 ⁄ TAXIKURIER ⁄ 31