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Taxikurier Juni und Juli 2026Seite 30
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TITELTHEMA
MIETWAGEN ODER LEIHWAGEN?
Begriffe des Gelegenheitsverkehrs – von Thomas Kroker
Im Rahmen einer meiner zahlreichen abendlichen Kontrollen vor Ort im Zentrum und im Bahnhofsviertel, stellte ich einen
Uber-Mietwagen mit auswärtigem Kennzeichen und ohne Ordnungsnummer fest. Zufällig stand 30 Meter davon entfernt eine
Polizeistreife und ich sprach die Beamten auf den Wagen an.
Im Gespräch stellte sich heraus, dass Begriff des Gelegenheitsverkehrs Rechte und Pflichten
die erste Assoziation mit dem Begriff des Taxiunternehmers
Mietwagen nicht eine gewerbliche Der Gelegenheitsverkehr umfasst die
Personenbeförderung beinhaltet. Die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beför-
Polizisten dachten zuerst an Fahrzeuge derung von Personen mit Kraftfahrzeu- Taxiunternehmer unterliegen
von Sixt, Buchbinder oder einer sonsti- gen, die nicht Linienverkehr ist. Kenn- unter anderem:
gen Autovermietung. Diese kleine Anek- zeichnend ist, dass Fahrten nur bei Bedarf
dote hat leider den traurigen Hinter- und nicht nach festen Fahrplänen durch- ➔ der Beförderungspflicht,
grund, dass die eigentliche Thematik geführt werden. ➔ der Betriebspflicht,
„illegaler Mietwagenverkehr“ 99 % der ➔ der Tarifpflicht,
Menschen in diesem Land nicht bewusst Zum Gelegenheitsverkehr gehören u. a.: ➔ der Pflicht zur Nutzung geeichter
ist, nachdem es nicht einmal die Polizei Taxameter.
im Alltag wahrnimmt. ➔ Taxenverkehr (§ 47 PBefG)
➔ Mietwagenverkehr (§ 49 PBefG) Dadurch soll gewährleistet werden,
Der Gelegenheitsverkehr mit Kraftfahr- ➔ Ausflugsfahrten ⁄ Ferienzielreisen dass die Bevölkerung jederzeit Zugang
zeugen ist im Personenbeförderungsrecht zu Beförderungsleistungen hat
ein bedeutender Bestandteil des öffent- Der Gesetzgeber unterscheidet dabei
lichen Verkehrs. Die rechtlichen Grund- zwischen Taxi- und Mietwagenverkehr,
lagen finden sich im Personenbeförde- um einen geordneten Verkehrsmarkt Der Mietwagenverkehr nach § 49 PBefG
rungsgesetz (PBefG). Besonders wichtig sicher zustellen.
ist hierbei die Unterscheidung zwischen
dem Taxenverkehr nach § 47 PBefG und Begriff des Mietwagens
dem Mietwagenverkehr nach § 49 PBefG. Der Taxiverkehr nach § 47 PBefG
Beide Verkehrsformen dienen der entgelt- Nach § 49 PBefG sind Mietwagen Kraft-
lichen Personenbeförderung, unterschei- fahrzeuge, die nur im Ganzen zur Beförde-
den sich jedoch erheblich hinsichtlich ih- Begriff des Taxis rung angemietet werden und mit denen
rer Rechte, Pflichten und Betriebsformen. der Unternehmer Fahrten ausführt,
Ein Taxi ist ein Fahrzeug, das zur Perso- deren Zweck, Ziel und Ablauf vom Mieter
Der Mietwagenverkehr stellt eine beson- nenbeförderung bereitgehalten wird und bestimmt werden. Der entscheidende
dere Form des Gelegenheitsverkehrs dar. dessen Fahrer Beförderungsaufträge un- Unterschied zum Taxi besteht darin, dass
Seine Eigenheiten ergeben sich insbeson- mittelbar entgegennehmen darf. Mietwagen keine öffentlichen Beförde-
dere daraus, dass Mietwagen im Gegen- rungsmittel darstellen.
satz zu Taxis nicht dem öffentlichen Typische Merkmale sind:
Bereitstellungsverkehr dienen. Diese
Unterschiede haben erhebliche rechtliche ➔ Bereithalten an Taxiständen Wesentliche Merkmale
und wirtschaftliche Auswirkungen für ➔ Heranwinken auf der Straße möglich des Mietwagenverkehrs
Unternehmer und Fahrer. ➔ Aufnahme von Fahrgästen ohne
Vorbestellung Besonderheiten des
➔ Betriebspflicht innerhalb des Pflicht- Mietwagenverkehrs sind:
fahrgebietes
➔ Tarifpflicht durch behördlich festgelegte a) Auftragsannahme nur am Betriebssitz
Taxitarife
Mietwagen dürfen Fahrgäste nicht
Das Taxi gehört zum öffentlichen spontan aufnehmen. Ein Beförderungs-
Verkehrs angebot und unterliegt daher auftrag muss grundsätzlich vorher am
besonders strengen Vorschriften. Betriebssitz eingegangen sein.
30 ⁄ TAXIKURIER ⁄ JUNI ⁄ JULI 2026