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Taxikurier Juni und Juli 2026Seite 30

Archivierte Ausgabe. Angaben beziehen sich auf den Erscheinungszeitpunkt.

Originalseite 30 der Ausgabe Taxikurier Juni und Juli 2026
Originalseite 30
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TITELTHEMA

           MIETWAGEN ODER LEIHWAGEN?

           Begriffe des Gelegenheitsverkehrs – von Thomas Kroker

           Im Rahmen einer meiner zahlreichen abendlichen Kontrollen vor Ort im Zentrum und im Bahnhofsviertel, stellte ich einen
           Uber-Mietwagen mit auswärtigem Kennzeichen und ohne Ordnungsnummer fest. Zufällig stand 30 Meter davon entfernt eine
             Polizeistreife und ich sprach die Beamten auf den Wagen an.

             Im Gespräch stellte sich heraus, dass   Begriff des Gelegenheitsverkehrs  Rechte und Pflichten
             die erste Assoziation mit dem Begriff                             des Taxiunternehmers
             Mietwagen nicht eine gewerbliche   Der Gelegenheitsverkehr umfasst die
               Personenbeförderung beinhaltet. Die     entgeltliche oder geschäftsmäßige Beför-
             Polizisten dachten zuerst an Fahrzeuge   derung von Personen mit Kraftfahrzeu-  Taxiunternehmer unterliegen
             von Sixt, Buchbinder oder einer sonsti-  gen, die nicht Linienverkehr ist. Kenn-  unter anderem:
             gen Autovermietung. Diese kleine Anek-  zeichnend ist, dass Fahrten nur bei Bedarf
             dote hat leider den traurigen Hinter-  und nicht nach festen Fahrplänen durch-  ➔ der Beförderungspflicht,
             grund, dass die eigentliche Thematik   geführt werden.            ➔ der Betriebspflicht,
             „illegaler Mietwagenverkehr“ 99 % der                             ➔ der Tarifpflicht,
             Menschen in diesem Land nicht bewusst   Zum Gelegenheitsverkehr gehören u. a.:  ➔  der Pflicht zur Nutzung geeichter
             ist, nachdem es nicht einmal die  Polizei                             Taxameter.
             im Alltag wahrnimmt.            ➔ Taxenverkehr (§ 47 PBefG)
                                             ➔ Mietwagenverkehr (§ 49 PBefG)   Dadurch soll gewährleistet werden,
           Der Gelegenheitsverkehr mit Kraftfahr-  ➔ Ausflugsfahrten ⁄ Ferienzielreisen  dass die Bevölkerung jederzeit Zugang
           zeugen ist im Personenbeförderungsrecht                             zu Beförderungsleistungen hat
           ein bedeutender Bestandteil des öffent-  Der Gesetzgeber unterscheidet dabei
           lichen Verkehrs. Die rechtlichen Grund-    zwischen Taxi- und Mietwagenverkehr,
           lagen finden sich im Personenbeförde-  um einen geordneten Verkehrsmarkt   Der Mietwagenverkehr nach § 49 PBefG
           rungsgesetz (PBefG). Besonders wichtig   sicher zustellen.
           ist hierbei die Unterscheidung zwischen
           dem Taxenverkehr nach § 47 PBefG und                                Begriff des Mietwagens
           dem Mietwagenverkehr nach § 49 PBefG.   Der Taxiverkehr nach § 47 PBefG
           Beide Verkehrsformen dienen der entgelt-                            Nach § 49 PBefG sind Mietwagen Kraft-
           lichen Personenbeförderung, unterschei-                             fahrzeuge, die nur im Ganzen zur Beförde-
           den sich jedoch erheblich hinsichtlich ih-  Begriff des Taxis       rung angemietet werden und mit denen
           rer Rechte, Pflichten und Betriebsformen.                           der Unternehmer Fahrten ausführt,
                                             Ein Taxi ist ein Fahrzeug, das zur Perso-  deren Zweck, Ziel und Ablauf vom Mieter
           Der Mietwagenverkehr stellt eine beson-  nenbeförderung bereitgehalten wird und   bestimmt werden. Der entscheidende
           dere Form des Gelegenheitsverkehrs dar.   dessen Fahrer Beförderungsaufträge un-    Unterschied zum Taxi besteht darin, dass
           Seine Eigenheiten ergeben sich insbeson-  mittelbar entgegennehmen darf.  Mietwagen  keine öffentlichen Beförde-
           dere daraus, dass Mietwagen im Gegen-                               rungsmittel darstellen.
           satz zu Taxis nicht dem öffentlichen   Typische Merkmale sind:
             Bereitstellungsverkehr dienen. Diese
             Unterschiede haben erhebliche rechtliche   ➔ Bereithalten an Taxiständen  Wesentliche Merkmale
           und wirtschaftliche Auswirkungen für   ➔ Heranwinken auf der Straße möglich  des Mietwagenverkehrs
             Unternehmer und Fahrer.         ➔  Aufnahme von Fahrgästen ohne
                                                 Vorbestellung                 Besonderheiten des
                                             ➔  Betriebspflicht innerhalb des Pflicht-  Mietwagenverkehrs sind:
                                               fahrgebietes
                                             ➔  Tarifpflicht durch behördlich festgelegte   a)  Auftragsannahme nur am Betriebssitz
                                               Taxitarife
                                                                                   Mietwagen dürfen Fahrgäste nicht
                                             Das Taxi gehört zum öffentlichen    spontan aufnehmen. Ein Beförderungs-
                                             Verkehrs angebot und unterliegt daher   auftrag muss grundsätzlich vorher am
                                               besonders strengen Vorschriften.  Betriebssitz eingegangen sein.

           30 ⁄ TAXIKURIER ⁄ JUNI ⁄ JULI 2026