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Taxikurier Juni und Juli 2026Seite 21

Archivierte Ausgabe. Angaben beziehen sich auf den Erscheinungszeitpunkt.

Originalseite 21 der Ausgabe Taxikurier Juni und Juli 2026
Originalseite 21
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Der Text wurde aus der damaligen Online-Ausgabe übernommen. Reihenfolge und Texterkennung können von der gestalteten Originalseite abweichen.

VERKEHR

           HÄUFIGE IRRTÜMER IM STRASSENVERKEHR

           Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) regelt das Verhalten aller  Verkehrsteilnehmer in Deutschland. Sie dient der Sicherheit und
           Ordnung auf öffentlichen Straßen. Die Teilnahme erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme, sodass niemand
           geschädigt, gefährdet oder mehr als unvermeidbar behindert wird. Diese fünf Irrtümer sollte jeder Autofahrer kennen.

           1.  Halteverbote mit Zusatz „werktags“   Auf gut Deutsch bedeutet das: Geschieht   4.  Blockiert jemand meinen privaten
             gelten nicht am Samstag         ein Unfall, dann ist eine Mithaftung    Parkplatz, darf ich ihn zuparken
                                             des Schnellfahrers sehr wahrscheinlich.
           Halteverbote gelten immer – also 24 Stun-  Selbst wer gar keine Schuld trägt, kann   Falsch! Zuparken ist Nötigung. Rufen Sie in
           den am Tag und sieben Tage in der Woche.   also eine Teilhaftung zugesprochen bekom-  solchen Fällen die Polizei. Sie wird versu-
           Es gibt jedoch Zusatzschilder, die das   men. Schließlich hat sich der Fahrer nicht   chen, den Halter ausfindig zu machen. Wer
             Halteverbot auf Werktage beschränken.    wie ein Idealfahrer, der sich an der Richt-  eigenmächtig ein Abschleppunternehmen
           Die Frage ist nun: Gehört der Samstag zu   geschwindigkeit orientiert, verhalten.  beauftragt, muss es auch bezahlen. Die
           diesen Werktagen?                                                   Kosten lassen sich später vom Halter des
                                             Etwas anderes gilt, wenn bewiesen ist,   Autos zurückfordern. Ob das gelingt, hängt
           Ja, der Samstag ist ein Werktag und ein   dass der Unfall auch bei einer Geschwindig-  in jedem Einzelfall von vielen Aspekten ab.
           entsprechendes Knöllchen hat vor Gericht   keit von 130 km ⁄ h oder weniger passiert   Kurz gesagt: Empfehlenswert ist dieser
           in der Regel Bestand. Verkehrsschilder, die   wäre.                   Radikalschritt ganz und gar nicht.
           am gesamten Wochenende nicht gelten,
           tragen das Zusatzschild „Mo – Fr“. Sie gelten
           wiederum auch an gesetzlichen Feiertagen,   3.  Nach einem Unfall darf man    5.  Wer bei einer Fahrbahnverengung
           die auf einem Wochentag liegen.     die Autos nicht bewegen           bis vorn durchfährt, ist ein Drängler

                                             Falsch! Für die Beweisaufnahme der Polizei   Falsch! Damit der Verkehr reibungslos
           2.  Die Richtgeschwindigkeit auf   ist es ideal, wenn die Autos nach dem   fließt, gilt das Reißverschlusssystem bei
             Autobahnen hat keine Bedeutung    Zusammenstoß unverändert stehen bleiben.  Fahrspuren, die enden oder wegen Hinder-
                                             Allerdings könnte dadurch der Verkehrsfluss  nissen nicht nutzbar sind. Dabei fädelt
           Falsch! Auf deutschen Autobahnen gilt eine   gefährdet und behindert werden. deshalb   man sich abwechselnd in die weiterführen-
           Richtgeschwindigkeit von 130 km ⁄ h. Wer   sollten Beteiligte nach Möglichkeit die   de Spur ein. Wer sich zu früh einordnet,
           auf freigegebenen Abschnitten schneller   Straße räumen. Am besten nimmt man   nutzt die Fahrbahn nicht bestmöglich aus
           fährt, darf zwar nicht geblitzt werden, aber      vorher Fotos von der Unfallsituation auf.  und verursacht oder verlängert damit eher
           Probleme kann es trotzdem geben. Juristen                           einen Stau. Ordnen Sie sich also erst un-
           sagen nämlich: Wer über 130 km ⁄ h fährt,                           mittelbar vor Ende des Fahrstreifens ein:
           vergrößert in haftungsrelevanter Weise die                          So mogeln Sie sich nicht durch, sondern
           vom Auto per se ausgehende Gefahr.                                  machen alles richtig. (BH)

                                                                                Dr. Manfred Hingerle

                                                                                Arbeits- und Verkehrsmedizin
                                                                                Kirchheim GmbH & Co. KG
                                                                                Alle Untersuchungen für Erwerb /
                                                                                Verlängerung von Führerscheinen
                                                                                zu besonders freundlichen und
                                                                                fairen Bedingungen mit oder ohne
                                                                                Anmeldung.
                                                                                Montag bis Freitag 8:00 – 12:00 Uhr
                                                                                Montag und Donnerstag 14:00 – 18:00 Uhr
                                                                                Am Brunnen 17 • 85551 Kirchheim
                                                                                Tel.: 089 / 903 61 10 oder 99 18 80 - 0 oder 903 33 66
                                                                                info@verkehrsmedizin-dr.hingerle.de
                                                                                www.verkehrsmedizin-dr.hingerle.de

                                                                                     JUNI ⁄ JULI 2026 ⁄ TAXIKURIER ⁄ 21