MAGAZINARCHIV · 48 SEITEN
Taxikurier Juni und Juli 2026Seite 16
Archivierte Ausgabe. Angaben beziehen sich auf den Erscheinungszeitpunkt.

Textansicht zu Seite 16
Der Text wurde aus der damaligen Online-Ausgabe übernommen. Reihenfolge und Texterkennung können von der gestalteten Originalseite abweichen.
Bayerisches Taxi-Gewerbe informiert
über Möglichkeiten eines befristeten
Kraftstoffzuschlags
Die anhaltende geopolitische Eskalation im
Nahen Osten führt zu erheblichen Verwer-
fungen auf dem europäischen Energie-
markt. Besonders betroffen ist der Diesel-
preis, der seit Beginn der Iran-Krise Anfang
März 2026 deutlich angestiegen ist. Nach
aktuellen Marktbeobachtungen in Bayern
verteuerte sich Diesel regional und tank-
stellenabhängig um bis zu 40 Cent pro
Liter beziehungsweise rund 30 Prozent.
Der Durchschnittspreis liegt inzwischen
deutlich über zwei Euro je Liter.
Von dieser Entwicklung ist insbesondere
das Taxi- und Mietwagengewerbe betroffen.
Als Teil der öffentlichen Mobilitätsinfra-
struktur sind Taxiunternehmen in hohem
Maße auf den Straßenverkehr angewiesen.
Gleichzeitig können steigende Betriebskos-
ten nicht kurzfristig über den Markt aus-
geglichen werden, da die Beförderungsent-
gelte im Taxiverkehr behördlich festgelegt
sind und Änderungen genehmigt werden beförderungsgesetz (PBefG). Langfristig tariflichen Zuschlags per Eilverordnung
müssen. könnte dies zu einer Verringerung des Taxi- rechtssicher und verwaltungsarm ermögli-
angebots und damit zu einer Verschlechte- chen soll.
Vor allem kleine und mittelständische Un- rung der Mobilitätsversorgung führen.
ternehmen, die den überwiegenden Teil des Ein möglicher Dieselzuschlag könnte
bayerischen Taxi-Gewerbes ausmachen, ge- Vor diesem Hintergrund informiert der Ver- insbesondere:
raten dadurch zunehmend unter wirtschaft- band über die Möglichkeit eines zeitlich
lichen Druck. Die Branche befindet sich seit befristeten Kraftstoff- beziehungsweise ➔ die wirtschaftliche Stabilität der
Jahren in einer angespannten Lage – unter Dieselzuschlags als denkbares Instrument Taxi unternehmen sichern,
anderem infolge der Corona-Pandemie, der zur teilweisen Kompensation außergewöhn- ➔ eine flexible Anpassung an volatile
wirtschaftlichen Stagnation, steigender Be- licher Mehrkosten. Vergleichbare Maßnah- Kraftstoffpreise ermöglichen,
triebskosten sowie des zunehmenden Wett- men wurden bereits in früheren Krisensitu- ➔ sowie die bestehende Tarifstruktur
bewerbs durch digitale Plattformanbieter. ationen diskutiert beziehungsweise und Preistransparenz erhalten.
regional umgesetzt.
Taxiunternehmen übernehmen wichtige Das Taxi-Gewerbe betont, dass es als eigen-
Aufgaben der öffentlichen Daseinsvorsorge. Der Verband stellt ausdrücklich klar, dass er wirtschaftlich finanzierter Bestandteil des
Sie sichern Mobilität im ländlichen Raum, selbst keinen solchen Zuschlag beantragt öffentlichen Personennahverkehrs ohne
ergänzen den öffentlichen Nahverkehr ins- oder gefordert hat. Vielmehr unterstützt er staatliche Zuschüsse arbeitet. Um die
besondere in Randzeiten und übernehmen seine Mitgliedsunternehmen dort, wo vor flächendeckende und verlässliche Mobilitäts-
Kranken-, Schüler- und Inklusionsfahrten. Ort entsprechende Überlegungen oder Be- versorgung auch unter den aktuellen wirt-
Ohne geeignete Ausgleichsmechanismen darfe bestehen. Hintergrund sind zahlrei- schaftlichen Rahmenbedingungen aufrecht-
drohen die stark gestiegenen Kraftstoff- che Anfragen aus der Branche, die in den erhalten zu können, sei eine angemessene
kosten die wirtschaftliche Stabilität vieler vergangenen Wochen telefonisch, schrift- Berücksichtigung der gestiegenen Kraftstoff-
Betriebe zu gefährden. lich und persönlich an den Verband heran- kosten im Tarifsystem ein möglicher Bau-
getragen wurden. stein zur Stabilisierung der Branche.
Nach Rückmeldungen aus der Branche
schränken bereits einzelne Unternehmen Zu diesem Zweck wurden die zuständigen Mehrere Behörden haben die Hilfestellung
ihre Betriebszeiten ein, verschieben Inves- Aufsichts- und Genehmigungsbehörden des Landesverbands bereits dankend an-
titionen oder beantragen Betriebspflicht- angeschrieben und ein Merkblatt zur genommen und einen befristeten Diesel-
entbindungen nach § 21 Abs. 4 Personen- Verfügung gestellt, das den Erlass eines zuschlag umgesetzt. (TK)
16 ⁄ TAXIKURIER ⁄ JUNI ⁄ JULI 2026