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Taxikurier Februar und März 2026Seite 26

Archivierte Ausgabe. Angaben beziehen sich auf den Erscheinungszeitpunkt.

Originalseite 26 der Ausgabe Taxikurier Februar und März 2026
Originalseite 26
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RECHTSPRECHUNG

           URTEILE                                             ➔ URTEILE

           Rundum-Kamera eines geparkten Fahrzeugs darf zur   Abwägung zwischen Beweisinteresse und Datenschutz
           Klärung des Unfallhergangs herangezogen werden     bei der Verwertung von Kameraaufnahmen

           Videoaufnahmen aus Fahrzeugsystemen                Die Richterin sah die Kameraaufnahme ein und gab dem Teslafah-
           zur Haftungsklärung verwertbar.                    rer überwiegend Recht. Sie verurteilte den Opelfahrer und dessen
                                                              Versicherung, 70 Prozent des entstandenen Schadens zu tragen.
           Die Rekonstruktion eines Verkehrsunfalls ist für die Schuldfrage   Durch das Video sei nachgewiesen, dass der Fahrer des vorbeifah-
           und damit für die Haftung der am Unfall Beteiligten oft entschei-  renden Opel die bereits geöffnete Tür des Tesla hätte erkennen
           dend. Das Landgericht Frankenthal hat sich in einem aktuellen   und unfallfrei daran vorbeifahren können. Belange des Daten-
             Urteil mit der Frage befasst, ob dabei Filmsequenzen von Rund-  schutzes stehen der Verwertung des Videos hier nicht entgegen,
           um-Kameras, die in modernen Fahrzeugen verbaut sind, als Be-  so das Gericht. Selbst wenn ein Datenschutzverstoß vorliege, habe
           weismittel zugelassen sind. Die im konkreten Fall von einem   das nicht automatisch zur Folge, dass die Verwertung der Video-
             geparkten Tesla aufgezeichnete Videoaufnahme durfte zur Aufklä-  aufnahme verboten sei. Solche Aufnahmen seien jedenfalls dann
           rung des Verkehrsunfalls herangezogen werden, so das Gericht.    verwertbar, wenn nur neutrale Verkehrsvorgänge dokumentiert
           Die Frage, ob ein Verstoß gegen den Datenschutz vorliegt, könne   würden und das Beweisinteresse des Geschädigten im Einzelfall
           dabei offenbleiben. Das Video half dabei, den Unfallhergang ein-  höher zu bewerten sei, als das Datenschutzrecht des gefilmten
           deutig zu klären und den Unfall ve r ur sacher zur Verantwortung      Unfallgegners. Die gebotene Abwägung gehe im konkreten Fall
           zu ziehen.                                         überwiegend zugunsten des Teslafahrers aus. Dieser muss aller-
                                                              dings 30 Prozent seines Schadens selbst tragen, weil er die Tür
           Im konkreten Fall parkte der Teslafahrer sein Fahrzeug in Maxdorf   über längere Zeit weit geöffnet stehen ließ.
           in einer Parkbucht am Straßenrand. Er stieg aus und öffnete die
           hintere Tür auf der Fahrerseite, um seine zweijährige Tochter aus   Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Es wurde Berufung
           dem Auto zu holen. Ein vorbeifahrender Opel fuhr gegen die geöff-  zum Pfälzischen Oberlandesgericht Zweibrücken eingelegt.
           nete Tür des Teslas und verursachte einen Gesamtschaden von
           mehr als 8.000 Euro. Der Opelfahrer behauptete, die Tür sei plötz-
           lich und unvermittelt geöffnet worden, er habe deshalb den Unfall
           nicht vermeiden können. Eine im Tesla verbaute Kamera hat das
           Geschehen vollständig aufgezeichnet.               (Landgericht Frankenthal (Pfalz) Urteil 07.07.2025)

                                                                           Rundum-Kameras: Diese Systeme nutzten meist
                                                                           vier hochauflösende  Weitwinkelkameras. Eine in
                                                                           der Frontschürze, eine im Heck und je eine an den
                                                                           Außenseiten oder auch unter den Seitenspiegeln.

           26 ⁄ TAXIKURIER ⁄ FEBRUAR ⁄ MÄRZ 2026