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Taxikurier Februar und März 2026Seite 26
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RECHTSPRECHUNG
URTEILE ➔ URTEILE
Rundum-Kamera eines geparkten Fahrzeugs darf zur Abwägung zwischen Beweisinteresse und Datenschutz
Klärung des Unfallhergangs herangezogen werden bei der Verwertung von Kameraaufnahmen
Videoaufnahmen aus Fahrzeugsystemen Die Richterin sah die Kameraaufnahme ein und gab dem Teslafah-
zur Haftungsklärung verwertbar. rer überwiegend Recht. Sie verurteilte den Opelfahrer und dessen
Versicherung, 70 Prozent des entstandenen Schadens zu tragen.
Die Rekonstruktion eines Verkehrsunfalls ist für die Schuldfrage Durch das Video sei nachgewiesen, dass der Fahrer des vorbeifah-
und damit für die Haftung der am Unfall Beteiligten oft entschei- renden Opel die bereits geöffnete Tür des Tesla hätte erkennen
dend. Das Landgericht Frankenthal hat sich in einem aktuellen und unfallfrei daran vorbeifahren können. Belange des Daten-
Urteil mit der Frage befasst, ob dabei Filmsequenzen von Rund- schutzes stehen der Verwertung des Videos hier nicht entgegen,
um-Kameras, die in modernen Fahrzeugen verbaut sind, als Be- so das Gericht. Selbst wenn ein Datenschutzverstoß vorliege, habe
weismittel zugelassen sind. Die im konkreten Fall von einem das nicht automatisch zur Folge, dass die Verwertung der Video-
geparkten Tesla aufgezeichnete Videoaufnahme durfte zur Aufklä- aufnahme verboten sei. Solche Aufnahmen seien jedenfalls dann
rung des Verkehrsunfalls herangezogen werden, so das Gericht. verwertbar, wenn nur neutrale Verkehrsvorgänge dokumentiert
Die Frage, ob ein Verstoß gegen den Datenschutz vorliegt, könne würden und das Beweisinteresse des Geschädigten im Einzelfall
dabei offenbleiben. Das Video half dabei, den Unfallhergang ein- höher zu bewerten sei, als das Datenschutzrecht des gefilmten
deutig zu klären und den Unfall ve r ur sacher zur Verantwortung Unfallgegners. Die gebotene Abwägung gehe im konkreten Fall
zu ziehen. überwiegend zugunsten des Teslafahrers aus. Dieser muss aller-
dings 30 Prozent seines Schadens selbst tragen, weil er die Tür
Im konkreten Fall parkte der Teslafahrer sein Fahrzeug in Maxdorf über längere Zeit weit geöffnet stehen ließ.
in einer Parkbucht am Straßenrand. Er stieg aus und öffnete die
hintere Tür auf der Fahrerseite, um seine zweijährige Tochter aus Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Es wurde Berufung
dem Auto zu holen. Ein vorbeifahrender Opel fuhr gegen die geöff- zum Pfälzischen Oberlandesgericht Zweibrücken eingelegt.
nete Tür des Teslas und verursachte einen Gesamtschaden von
mehr als 8.000 Euro. Der Opelfahrer behauptete, die Tür sei plötz-
lich und unvermittelt geöffnet worden, er habe deshalb den Unfall
nicht vermeiden können. Eine im Tesla verbaute Kamera hat das
Geschehen vollständig aufgezeichnet. (Landgericht Frankenthal (Pfalz) Urteil 07.07.2025)
Rundum-Kameras: Diese Systeme nutzten meist
vier hochauflösende Weitwinkelkameras. Eine in
der Frontschürze, eine im Heck und je eine an den
Außenseiten oder auch unter den Seitenspiegeln.
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