Page 15 - Taxikurier Juni 2022
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WISSENSWERTES


                                                                 ➔ FASTENMONAT RAMADAN




            Rotlichtverstoß wegen Weiterfahrt nach verkehrsbedingten   Der Fastenmonat Ramadan ist eines der wichtigsten
            Haltens nach Überfahren der Haltelinie              religiösen Ereignisse des Islams. Die Fastenzeit dauert
                                                                einen Monat und wird vom Mondkalender bestimmt.
            Fahren über Haltelinie und Einfahren in Kreuzungsbereich   In der Zeit zwischen Sonnenaufgang bis zum Sonnenuntergang
            müssen nahtlos ineinander übergehen                 wird hier nicht gegessen oder getrunken. In der Zeit des Rama-
                                                                dans geht es allerdings nicht nur um Verzicht auf Lebensmittel,
            Zeigt die Ampel grün so muss das Überfahren der Haltelinie und   sondern vielmehr um Besinnung und Enthaltsamkeit. Muslime
            das Einfahren in den Kreuzungsbereich nahtlos ineinander überge-  sollen sich noch mehr als Sonst von Sünden fernhalten. In die-
            hen. Muss der Verkehrsteilnehmer kurz nach dem Überfahren der   ser Zeit sollen sowohl Körper als auch Geist gereinigt werden.
            Haltelinie verkehrsbedingt halten, so darf er bei Rot nicht weiter-  Neben dem Verzicht auf Lebensmitteln, sollen die Menschen
            fahren, da anderenfalls ein Rotlichtverstoß vorliegt. Dies hat das   auch erkennen, dass sie allein von Allah abhängen und lernen
            Kammergericht Berlin entschieden.                   dankbar zu sein, für die Gaben Gottes.

            Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im September 2021   Das Fastenbrechen soll der Barmherzigkeit der Menschen die-
            hatte das Amtsgericht Berlin-Tiergarten einen Autofahrer wegen   nen. Bedürftige Familien und Menschen werden von wohlha-
            eines fahrlässigen Rotlichtverstoßes zu einer Geldbuße von   benderen Familien eingeladen,  ihre Speisen zu teilen. Eine
            250 Euro und einen Fahrverbot von einem Monat verurteilt. Der   Gleichstellung des Menschen egal welchem Geschlecht oder
            Autofahrer war zwar bei grün über die Haltelinie gefahren, musste   welcher Einkommensschicht man angehört soll das gemeinsame
            aber bereits 50 cm danach wegen Rechtsabbieger vor der noch vier   Fastenbrechen darstellen.
            Meter von seinem Fahrzeug entfernten Ampel halten. Erst nach-
            dem die Ampel rot zeigte, konnte er seine Fahrt fortsetzen. Er
            scherte nach links aus, um an den ihn an der Weiterfahrt hindern-
            den Fahrzeugen vorbeizufahren. Dabei kam es beinahe zu einem                                       istockphoto
            Zusammenstoß mit einer Straßenbahn, welcher nur durch ein
              starkes Abbremsen der Straßenbahn vermieden werden konnte.
              Gegen seine Verurteilung legte der Autofahrer Rechtsbeschwerde
            ein. Er führte an, keinen Rotlichtverstoß begangen zu haben,
            da er Kreuzungsräumer gewesen sei.



            Vorliegen eines Rotlichtverstoßes
            Das Kammergericht Berlin bestätigte die Entscheidung des Amts-
            gerichts. Der Betroffene habe das Haltegebot vor der Kreuzung
            nach § 37 Abs. 2 Satz 7 StVO missachtet und einen Rotlichtver-
            stoß begangen. Er sei kein Kreuzungsräumer gewesen. Geht das
            Fahren über die Haltelinie und das Einfahren in den Kreuzungs-
            bereich nicht nahtlos ineinander über, so dürfe der Kraftfahrzeug-  Zu solch einem Fastenbrechen, hat das Autohaus DiT in der
            führer, wenn er vor dem durch die Flucht- oder Fahrlinie gebilde-  Landsberger Straße München, am 21.04.2022, durch die Initia-
            ten Kreuzungsraum aufgehalten wird, nach Rotlichtbeginn nicht   tive und Organisation von Herrn Döger (Taxiverkäufer DiT)
            weiterfahren.                                         eingeladen. Bei seiner sehr herzlichen Ansprache, begrüßte
                                                                Herr Gaschler (Verkaufsleiter DiT), seine Gäste, zu einem
            (Kammergericht Berlin,                              Fastenbrechen unter Freunden und innerhalb der Taxifamilie. (EK)
            Beschluss vom 24.01.2022 – 3 Ws B
            354 ⁄ 21 – 122 Ss 155 ⁄ 21)




                                                                                       Links: Werner Gaschler (Verkaufsleiter)
                                                                                       und Atilla Döger (Taxiverkäufer)






                                                                                           JUNI 2022 ⁄ TAXIKURIER ⁄ 15
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