Page 13 - Taxikurier Juni 2022
P. 13

Verkehrsrecht


             MINDESTENTGELT FÜR DEN MIETWAGENVERKEHR
                                              recht kompakt
             IST MÖGLICH UND SINNVOLL







               Eine kleine Revolution hat sich mit der Novelle 2021 des   Zweitens: Die Genehmigungsbehörde ist bei Feststellung einer
               Personenbeförderungsgesetzes ereignet: bisher war eines   naheliegenden Gefahr für die öffentlichen Verkehrsinteressen
               der wesentlichsten Merkmale des Mietwagenverkehrs, dass   berechtigt, durch sog. Allgemeinverfügungen oder durch Aufla-
               ihn keinerlei Preisvorgaben betrafen. Der Mietwagenunter-  gen zu den Mietwagengenehmigungen ein Mindestentgelt für
               nehmer hat mit seinen Fahrgästen den Fahrpreis immer ohne   Mietwagen festzulegen. Sie hat also nicht die Möglichkeit, ana-
               gesetzliche Vorgaben festgelegt, meist als Pauschalpreis für   log zum Taxenverkehr eine Mietwagentarifordnung zu erlassen.
               eine zeitliche Inanspruchnahme oder einen Kilometerpreis   Drittens: Zwar liegt ein Mindestbeförderungsentgelt im Fokus
               für die zurückgelegte Strecke. Ihn traf also keine Tarif-  einer solchen Entscheidung; andererseits könnte behördlich
               pflicht, wie sie seit jeher dem öffentlichen Verkehrsmittel   aber auch eine andere tarifbezogene Regelung, auch zusätzlich
               Taxiverkehr obliegt, der bei seinen Beförderungen im   zu einem Mindestentgelt, getroffen werden. Vor allen Dingen
               Pflichtfahrbereich den Regelungen der jeweiligen Taxi-   kann auch ein nicht zu überschreitendes Höchstentgelt ange-
               Tarifordnung zwingend unterliegt.               ordnet werden. Viertens: Die Vorschrift ist auch zur Verhinde-
                                                               rung des Auswuchses von hereinschwärmenden Mietwagen aus
             Diese verbraucherschützende Festlegung für den Taxiverkehr   Nachbargemeinden großer Städte wie München oder bspw. auch
             wurde vermehrt in den vergangenen Jahren von in den Markt   Berlin, die meinen, sie entzögen sich dadurch der Kontrolle,
             eintretenden Mietwagen-Vermittlern wie insbes. Uber und   geeignet. Denn auch diese unterfallen dann einem Mindest-
             FreeNow genutzt, um mit Dumpingpreisen zunächst den Markt   preisregime, da die Anordnung eines solchen für den im Bezirk
             zu stören, letztendlich mit dem Ziel, den Markt zu erobern. Die   betriebenen Mietwagenverkehr gilt, demnach auch für außer-
             dahinter stehende Idee ist einfach: „Ich habe genug Spielgeld,   halb zugelassene Mietwagen.
             um eine Zeitlang so günstig anzubieten, dass mein preisgebun-
             dener Konkurrent einen Haufen Fahrten und damit Umsatz ver-  Der Gesetzgeber hat den Genehmigungsbehörden mit der Mög-
             liert. Wenn er dann nicht mehr kann und den Markt verlässt,   lichkeit der Mindestentgeltanordnung ein scharfes Schwert zur
             hole ich mir das vorher eingesetzte Geld über Preiserhöhungen   Durchsetzung einer fairen Marktordnung in die Hand gelegt.
             schon wieder rein.“                               Diese sollten es unbedingt nutzen!

             Diese Strategie hat der Gesetzgeber glücklicherweise erkannt   Wo steht`s im Gesetz? § 51a Absatz 1 PBefG
             und mit einer neuen Vorschrift die Möglichkeit für die örtliche
             Behörde eröffnet, solchem Bestreben entgegen zu wirken. Die
             Genehmigungsbehörde kann nämlich nach neuem Recht zum   Der Autor: Rechtsanwalt Thomas Grätz ist seit über 30 Jahren
             Schutz der öffentlichen Verkehrsinteressen für den in ihrem   mit Personenbeförderungsrecht befasst und war Geschäftsfüh-
             Genehmigungsbezirk betriebenen Mietwagenverkehr tarifbezo-  rer vom damaligen Taxi-Bundesverband BZP. Bekannt ist auch
             gene Regelungen, insbesondere Mindestbeförderungsentgelte,   sein PBefG-Standardwerk „Fielitz ⁄ Grätz“.
             festlegen. Aus diesem eigentlich recht übersichtlichen Satz
             lässt sich eine Menge herauslesen. Erstens: Die Behörde ist bei
             einer Einführung eines Mindestentgeltes für den Mietwagenver-
             kehr daran gebunden, dass dies zum Schutz der öffentlichen
             Verkehrsinteressen zu dienen hat. Darunter ist der Schutz vor
             einer nicht nur behaupteten, sondern belegten Schwächung
             des Linienverkehrs, des Taxenverkehrs und auch der ordentlich
             arbeitenden Mietwagenunternehmer zu verstehen.

















                                                                                           JUNI 2022 ⁄ TAXIKURIER ⁄ 13
   8   9   10   11   12   13   14   15   16   17   18