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TAXIKURIER · TEXTANSICHT EINER HISTORISCHEN AUSGABE

Taxikurier Juni 2019

Diese Ausgabe stammt aus dem Jahr 2019. Angaben zu Preisen, Terminen, Kontakten und Angeboten beziehen sich auf den damaligen Erscheinungszeitpunkt.

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➔ CHAOS AM STANDPLATZ – KEIN PLATZ FÜR’S TAXI
VERKEHRSRECHT ALLES RUND UM FAHRRAD UND E-SCOOTER
GENERALVERSAMMLUNG 2019 AM 26. JUNI WERDEN ZWEI VORSTANDSMITGLIEDER GEWÄHLT
ANSCHLUSSPARTNER BEGINN DER AUFTRAGSVERMITTLUNG AUCH AN NICHTMITGLIEDER
OFFIZIELLES ORGAN DER TAXI-MÜNCHEN EG ⁄ 59. JAHRGANG ⁄ WWW.TAXI-MÜNCHEN.DE
MONATLICHES MAGAZIN FÜR DAS MÜNCHNER TAXIGEWERBE ⁄ AUSGABE JUNI 2019
PASING BAHNHOF

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IMPRESSUM
TAXIKURIER, offizielles Organ der Taxi-München eG
Herausgeber: Taxi-München eG
Genossenschaft der Münchner Taxi-Unternehmen
Engelhardstraße 6, 81369 München
Tel.: (0 89) 77 30 77, Fax: (0 89) 77 24 62
E-Mail: info@taxi-muenchen.de
Internet: www.taxi-muenchen.de
Chefredakteur: Frank Kuhle (FK)
Autoren im TAXIKURIER: 
Birgit Heller (BH), Thomas Kroker (TK), 
Norbert Laermann (NL), Rainer Männicke (RM), 
Michael Schrottenloher (MS), 
Benedikt Weyerer (BW) 
Gestaltung und Art Direktion: 
Bernhard Andreas Probst
Formenreich, Büro für Gestaltung
Ringseisstraße 4 (Rgb), 80337 München
Tel.: (0 89) 44 49 97 88, Fax: (0 89) 44 49 97 89
E-Mail: probst@formenreich.de
Internet: www.formenreich.de
Fotografie: Dirk Tacke
Ringseisstraße 4 (Rgb), 80337 München
Tel.: (0 89) 54 40 40 69, Fax: (0 89) 54 40 40 68
E-Mail: info@atelier-tacke.de 
Internet: www.atelier-tacke.de
Druck: Peradruck GmbH
Hofmannstraße 7, 81379 München
Tel.: (0 89) 8 58 09-0, Fax: (0 89) 8 58 09 36
E-Mail: jessica.schwertberger@peradruck.de
Online-Auftritt: Norbert Laermann
Anzeigenverwaltung:
Taxi-München eG
Engelhardstraße 6, 81369 München 
Anzeigen TAXIKURIER 
Ansprechpartner: 
Frau Birgit Heller
Tel.: (0 89) 21 61-877
E-Mail: anzeigen@taxi-muenchen.de
Vertrieb: Regina Reich, Telefon: (0 89) 21 61-373
E-Mail: reich@taxi-muenchen.de
Bezugspreise: Einzelheft 2,50 Euro + Versandkosten
Abonnement Inland 30,00 Euro inkl. MwSt. und Versand
Erscheinungsweise: monatlich
Bezugszeit: Das Abonnement gilt zunächst für ein Jahr.
Es verlängert sich, wenn es nicht drei Monate vor Ablauf dieses 
Jahres schriftlich gekündigt wird. 
Darüber hinaus sind Kündigungen jeweils drei Monate 
vor Ende des folgenden Quartals schriftlich mitzuteilen.
Nachdruck und Vervielfältigungen: Die Zeitschrift und alle
in ihr enthaltenen einzelnen Beiträge und Abbildungen sind 
urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der 
engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung 
unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung 
und Verarbeitung in elektronische Systeme. 
Die Einsender von Beiträgen übertragen dem Verlag das Recht, 
die Genehmigung zum Fotokopieren zu erteilen. 
Die namentlich oder mit Initialen gekennzeichneten Artikel 
stellen nicht in jedem Fall die Meinung der Redaktion dar.
Für unverlangt eingesandte Manuskripte wird keine Gewähr 
übernommen. Bei Nichtlieferung durch höhere Gewalt besteht 
kein Anspruch auf Ersatz.
Inhaber der Beteiligungsverhältnisse:
Taxi-München eG 100%
Vorstand: Frank Kuhle, Jörg Wohlfahrt 
Grundkurs (Ortskunde-Unterricht)
Montag, 10.06., 24.06., jeweils von 17.30 bis 19.30 Uhr
Mittwoch, 05.06., 12.06., 26.06., jeweils von 17.30 bis 19.30 Uhr 
Samstag, 01.06., 08.06.,15.06., 22.06., 29.06., jeweils von 10 bis 13 Uhr
Infoveranstaltung für angehende Taxifahrer
Montag, 03.06., 17.30 Uhr
Samstag, 08.06., 9.00 Uhr
Montag, 17.06., 17.30 Uhr
Samstag, 22.06., 9.00 Uhr
Funkkurs für Taxifahrer (mit Funkunterweisung)
Funkkurs, Teil 1: Donnerstag, 13.06., von 13 bis 16 Uhr 
Funkkurs, Teil 2: Freitag, 14.06., von 13 bis 16 Uhr
 
➔ Teilnahme nur nach vorheriger Anmeldung im Datenfunk-Büro, 
Rückgebäude 2. Stock, während der Bürozeiten möglich!
Fortbildung für Fahrer von Taxibus und Großraumtaxi
Mittwoch, 26.06., von 15 bis 17 Uhr
➔ Dauer: ca. 2 Std.
➔ Keine Anmeldung erforderlich, aber pünktliches Erscheinen!
➔ Teilnahmegebühr: 10 Euro
Ausbildung zum Taxiunternehmer
➔ Kurs 3 ⁄ 2019 vom 7. Mai bis 6. Juni 2019
➔ Kurs 4 ⁄ 2019 vom 25. Juni bis 23. Juli 2019
➔ Kurs 5 ⁄ 2019 vom 10. September bis 10. Oktober 2019
Die Kurse finden im Schulungsraum der Taxi-München eG 
in der Engelhardstraße 6, Vordergebäude, 1. Obergeschoss statt.
Anmeldung bei Frau Elke Choleva in der Verwaltung, 1. Obergeschoss
Telefon: (089) 21 61 - 367, E-Mail: choleva@taxi-bayern.de
Besuchen Sie uns auch im Internet: 
www.taxi-muenchen.de
www.taxikurs-münchen.de
➔ JUNI 2019
AUSBILDUNG
2 ⁄ TAXIKURIER ⁄ JUNI 2019

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Taxi-München eG
Haus des Taxigewerbes
Engelhardstraße 6
81369 München
Taxizentrale-Taxiruf:
Tel.: (089) 19 410 oder (089) 21 61-0
Fax: (089) 74 70 260 
Leitung der Zentrale:
Norbert Laermann 
Tel.: (089) 21 61-352
Thomas Kroker 
Tel.: (089) 21 61-396
E-Mail: info@taxi-muenchen.de 
Fax: (089) 74 70 260 
Verwaltung:
Tel.: (089) 77 30 77
Fax: (089) 77 24 62
E-Mail: choleva@taxi-muenchen.de
Öffnungszeiten:
Mo.–Fr. 7.30–12.00 Uhr
Mo.–Do. 12.30–15.30 Uhr
Buchhaltung ⁄ Kasse:
E-Mail: jaeger@taxi-muenchen.de
Schulungen ⁄ Lehrgänge:
Unternehmerkurs
Elke Choleva, Tel.: (089) 21 61-367
E-Mail: choleva@taxi-muenchen.de
Taxischule:
Infotelefon: (089) 21 61-333 
E-Mail: schule@taxi-muenchen.de
www.taxikurs-münchen.de
➔ INHALT
Diese Ausgabe finden Sie auch im Internet: 
www.taxi-münchen.de
 
Titelmotiv: atelier-tacke.de
Ausbildungstermine ⁄ Juni 2019 02
Impressum 02
Die Genossenschaft ⁄ Aktuelle Informationen 04 
Der Landesverband ⁄ Aktuelle Informationen 08
Titelthema ⁄ Pasing Bahnhof – Chaos am Standplatz 10
Thema Fahrrad ⁄ Auf zwei Rädern durch die Stadt 14
Aktuelles Thema ⁄ E-Scooter – Da kommt was auf uns zu! 20
Wissenswertes ⁄ Oldtimer-Restaurierung 22
Saisonales ⁄ Feiertage 23
Wussten Sie schon, dass ... ⁄ „Notnagel“ 24
Spruch des Monats ⁄ Aus dem Uber-Blog 24
Taxi-Ticker ⁄ Kurzmeldung aus der Branche 24
Rückblick ⁄ Nachlese zur bauma 2019 25
Unterhaltsames ⁄ Taxler-Lexikon – Schrotti erklärt die Taxi-Welt 28
Service ⁄ Veranstaltungskalender Juni 2019 32
Künstlerhaus München ⁄ Veranstaltungshinweise Juni 2019 34
Messe München ⁄ Das aktuelle Programm 35
atelier-tacke.de
SIXT LÄDT ZUM TAXIFAHREN EIN!
Im Rahmen der Kooperation mit den Taxizentralen lädt SIXT alle Münchner Taxifahrerinnen und Taxifahrer zum Testen des Produktes ein. Nach Registrierung auf der 
SIXT App erhalten Sie mit dem Code TAXIMUENCHEN25 einen Gutschein im Wert von 
25 Euro für Ihre Fahrt; gültig ab sofort. So können Sie den Gutscheincode einlösen:
Öffnen Sie die SIXT App und geben Sie in dem Tab „Ride“ Ihren Zielort ein. Anschließend 
bekommen Sie die verfügbaren Taxikategorien angezeigt. Durch Antippen der Fahrzeug kategorie bzw. durch Tippen auf das Infosymbol „i“ gelangen Sie zum Detailbereich, wo Sie 
den Gutscheincode eingeben können.
Das Angebot ist bis zum 30.06.2019 verfügbar. Der Gutscheincode kann nur 1-mal pro Nutzer eingelöst werden. 
 Insgesamt ist die Aktion auf 2000 Gesamteinlösungen in München begrenzt. Für Feedback und Anregungen nutzen 
Sie bitte folgenden Link: feedback-taxi@sixt.com
JUNI 2019 ⁄ TAXIKURIER ⁄ 3

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Generalversammlung der 
Taxi-München eG
Die ordentliche Generalversammlung der 
Taxi-München eG findet in diesem Jahr 
am Mittwoch, 26. Juni 2019, ab 10 Uhr 
im Saal der Gaststätte Augustinerkeller 
in der Arnulfstraße 52 statt. 
Unsere Mitglieder erhalten Einladung und 
Tagesordnung zur Generalversammlung wie 
gewohnt auf dem Postweg. Neben allen 
 anderen Themen stehen in diesem Jahr insbesondere die Vorstandswahlen im Fokus. 
Herr Jörg Wohlfahrt stellt sich turnusmäßig 
der Wiederwahl und für den plötzlich verstorbenen Kollegen Reinhard Zielinski muss 
ein Nachfolger gewählt werden. Ein Besuch 
lohnt sich auch, da wir unter allen Teilnehmern ein Datenfunkgerät Hale TT-01 im 
Wert von 1.455 Euro verlosen. Park plätze 
auf dem Gelände des Circus Krone stehen 
leider nicht zur Verfügung. Wir freuen uns 
darauf, Sie zahlreich begrüßen zu dürfen.
Anschlusspartner bei der 
Taxi-München eG
Wie auf der letzten Generalversammlung 
angekündigt, wird die Genossenschaft ab 
Juni 2019 die Auftragsvermittlung auch 
 Taxiunternehmen ohne Mitgliedschaft anbieten. Das Angebot richtet sich vor allem 
an Einzelunternehmer, die eine Mitgliedschaft wegen der hohen Einstandskosten 
scheuen, aber auch an Betriebe, die nur 
noch wenige Jahre lang tätig sein wollen. 
Eine Win-Win-Situation, da bei uns immer 
wieder Zeiten mit einem Überhang an Aufträgen auftreten, die wir nicht oder nur 
schwer vermitteln können. Voraussetzung 
für einen Anschlussvertrag ist eine gültige 
Genehmigung zum Verkehr mit Taxis in der 
Landeshauptstadt München.
Für jedes Fahrzeug benötigt der Anschlusspartner lediglich ein eigenes Smartphone mit Android-Betriebssystem Version 7 
oder höher sowie eine Datenkarte. Die übrige vermittlungstechnische Ausrüstung wird 
von der Taxi-München eG gestellt. Für Gerätemiete, Lizenz- und Vermittlungsgebühren 
sind vom Anschlusspartner monatliche Beiträge zu leisten. Diese richten sich nach den 
Umlagen für unsere Mitglieder und liegen 
etwa um 25 % höher. Aufnahmegebühr und 
Geschäftsanteil fallen dagegen nicht an. Die 
teilnehmenden Fahrzeuge werden vollständig in die Auftragsvermittlung der Taxi- 
München eG integriert. Eine Benachteiligung 
von Anschlusspartnern in der Vermittlungsreihenfolge findet nicht statt. Allerdings 
 erhalten Anschlusspartner von der Ge no s -
sen schaft keine Beratung oder Hilfe stellung 
in betrieblichen Fragen. Ebenso bleibt die 
 Betriebssitzgewährung in den Räumen der 
Taxi-München eG ausschließlich unseren 
Mitgliedsunternehmen vorbehalten.
Im Weiteren sind die Konditionen für 
Anschlusspartner aufgelistet:
Voraussetzung:
➔ Genehmigung zum Verkehr mit Taxis in 
der Landeshauptstadt München
➔ Kautionsleistung für Vermittlungsgeräte 
von 275 Euro (USt-frei) pro Fahrzeug
➔ Einrichtungsgebühr von 100 Euro 
zzgl. 19 % USt. pro Fahrzeu
➔ Eigenes Smartphone (Android 7 und 
 höher) inkl. Datenkarte pro Fahrzeug
➔ Ein-, Um- und Ausbaukosten müssen 
vom Anschlusspartner getragen werden
Monatliche Gebühren:
➔ 20 Euro zzgl. 19 % USt. Gerätemiete 
pro Fahrzeug
➔ 135 Euro zzgl. 19 % USt. Vermittlungsgebühren (Funk + Telefon) pro Fahrzeug
Laufzeit und Kündigungsfristen:
➔ Mindestlaufzeit 3 Monate
➔ Automatische Verlängerung jeweils 
um 3 Monate
➔ Kündigungsfrist 1 Monat zum 
jeweiligen Vertragsende
Sollten Sie an dem Angebot Interesse 
 haben, stehen wir für Auskünfte gerne 
 persönlich während der Öffnungszeiten in 
unserem Funkbüro zur Verfügung (Engelhardstr. 6, 81369 München, 2. Stock Rückgebäude). Telefonisch erreichen Sie uns 
 unter (089) 2161-352 oder (089) 2161-654.
➔ DIE GENOSSENSCHAFT
Schillerstraße 21 
80336 München
MICHAEL BAUER
Fachanwalt Verkehrsrecht
ANWALTSKANZLEI
MICHAEL BAUER
SILVIA KOBER
Schwerpunkt Strafrecht
Tel: 089-515569-30 
Fax: 089-515569-55
Unfallabwicklung
Personenbeförderungsrecht
Strafsachen
Bußgeldsachen
kanzlei@anwalt-bauer.de www.anwalt-bauer.de
GLASI´S TAXISHOP
Engelhardstr. 6, Tel. 77 05 50
Gesamtes Formularwesen
Autopflege/KFZ-Bedarf
Taxizubehör/Taxibedarf
Brotzeiten/Getränke...
...alles, was der
Taxler braucht
Montag bis Freitag 9-16 Uhr
4 ⁄ TAXIKURIER ⁄ JUNI 2019
AKTUELLE INFORMATIONEN

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Fahrzeugbegutachtung
Nicht selten kommt es vor, dass Besteller 
ein „g’scheites“ Taxi wollen. Zwar wissen 
wir auch nicht genau, was der Kunde damit 
zum Ausdruck bringen will, versuchen aber 
den Anforderungen gerecht zu werden. 
 Daher sind alle bei der Taxi-München eG 
angeschlossenen Fahrzeuge klassifiziert.
Taxis, die an der Auftragsvermittlung teilnehmen, werden durch unsere Mitarbeiter 
in drei verschiedene Klassen eingeteilt. 
Zum einen gibt es die Kategorie „Oberklasse“: Hierzu werden große, komfortable und 
leistungsstarke, aber auch sehr teure Fahrzeuge gezählt. Derzeit sind das 47 Taxis 
unterschiedlicher Hersteller. Ein großer Teil 
der bei uns angeschlossenen Fahrzeuge 
(531 Taxis) wird als „Gepflegte obere Mittelklasse“ (GOM) vermittelt. Neben einem 
Fahrzeugtyp aus dem zweithöchsten 
Pkw-Segment ist dafür, ebenso wie bei der 
Oberklasse, auch das äußere und innere 
 Erscheinungsbild für die Klassifizierung 
ausschlaggebend, genauso wie ein technisch einwandfreier Zustand. Die größte 
und letzte Gruppe sind die „Gepflegten“ 
Fahrzeuge. Diese befinden sich in einem 
ordentlichen Zustand und weisen meist nur 
geringe Gebrauchsspuren auf, oder es handelt sich um Kompakt- oder Kleinfahrzeuge. 
Zurück zu unserem Kunden, der was 
„g’scheites“ wollte. Der Auftrag wird mit 
dem Vermittlungsmerkmal GOM versehen. 
Selbstverständlich erhalten höher klassifizierte Fahrzeuge diese Aufträge ebenfalls. 
Der Kunde ist zufrieden. Um diesen Standard aufrecht zu erhalten, müssen die Taxis 
der Kategorie „Oberklasse“ und „Gepflegte 
obere Mittelklasse“ nach spätestens drei 
Jahren Einsatzzeit vorgefahren werden – 
regelmäßig in den ersten Frühjahrsmonaten. Die betroffenen Unternehmer werden 
von uns kontaktiert. Bei der letzten Begutachtung im März und April 2019 wurden 
115 Fahrzeuge bewertet. Davon entsprachen 107 Taxis (93 %) den geforderten 
Qualitätsstandards. Acht Fahrzeuge bekamen eine geringere Klassifizierung. Hier 
waren Sitzflächen aufgerissen, Unfallschäden nicht repariert oder der Fahrzeughimmel rauchgeschwängert.
Probleme bei vorvermittelten 
Buszubringer-Fahrten 
In jüngster Zeit häufen sich wieder Fälle, 
in denen Taxifahrer bei Sammelfahrten einzelne Adressen überlesen oder übersehen 
und diese Aufträge nicht vollständig ausführen. Die Folgen durch diese Versäumnisse sind vor allem für die Reiseveranstalter 
weitreichend. Neben Engpässen bei der 
Lenkzeit des Busfahrers warten bis zu 
50 Fahrgäste in einem vollen Reisebus 
auf verspätete Mitfahrer.
Deshalb erwarten wir, dass bereits 24 Stunden vor Termin vorvermittelte Aufträge 
sorgfältig gelesen und ausgeführt werden. 
24 Stunden sollten ausreichen, um sich mit 
den Adressen und besonderen Gegebenheiten dieser Aufträge vertraut zu machen. 
Um diese Kunden auch in Zukunft bedienen 
zu dürfen, können wir es uns nicht erlauben, hier aufgrund der Unachtsamkeit oder 
Unfähigkeit einzelner Fahrer Beschwerden 
und Reklamationen zu erzeugen.
Wir bitten um Verständnis, dass wir künftig 
Taxifahrer, die durch ihr fahrlässiges Verhalten den Fortbestand dieser wertvollen 
Auftragsgruppe gefährden, hiervon ausschließen müssen.
Darum nochmal in Kurzform:
1. Die Vorvermittlung erfolgt 24 Stunden 
vor Fahrtermin, der übermittelte Auftrag 
ist nur eine Textfassung ohne die entsprechenden Funktionen.
2. Der Fahrer(in) hat nun 24 Stunden Zeit 
sich mit dem Auftrag vertraut zu 
 machen.
3. Entsprechend der Vorgabe wird die 
 Anfahrt bestätigt.
4. Der Auftrag wird nun auf das Display 
vermittelt inklusive der Preismelde- und 
Navifunktionen.
Das Wichtigste: 
Sollte es Unklarheiten geben, bitte in der 
Zentrale nachfragen!
Odeonsplatz – Showdown
Vier Taxler werden von der Polizei angezeigt, weil sie sich trotz Sondersignalen 
nicht schnell genug entfernten, – ein Monat Fahrverbot – was für ein Wahnsinn. 
Diesmal aber mit „happy end“ . Schauen wir 
uns die Einzelheiten an.
01.02.2019 gegen 23 Uhr: Die Taxler stehen am „Odeonsplatz“ dicht gedrängt, sitzen im Auto, ratschen am Fenster. Da 
kommt aus der Residenzstraße ein Polizeiauto mit Sondersignalen. Wann genau der 
Polizeibeamte das Einsatzhorn (wieder) 
einschaltete, wusste dieser in der Gerichtsverhandlung auch nicht mehr so genau. Der 
Taxler jedenfalls bekommt es erst mit, als 
das Auto mit hoher Geschwindigkeit genau 
auf das Zentrum der abgestellten Taxis 
zielt. Nun ist ein aus der Residenzstraße 
kommendes Polizeifahrzeug für die Taxler 
nichts Neues. Die Polizei fährt normalerweise immer rechts oder links am Taxistand 
vorbei. Diesmal war es anders. Es bleibt vor 
der Taxi-Phalanx stehen. Die Sondersignale 
werden abgeschaltet. Die Beamten steigen 
aus und sprechen die Taxler an. 
Dannn nehmen sie die Personalien von vier 
Taxlern auf und zeigen sie an. Die Taxler 
 bekommen einen Bußgeldbescheid und einen Monat Fahrverbot. Bedingt durch den 
unterschiedlichen Rechtsschutz kam es zu 
zwei Verhandlungen. Die erste war am 
02.05. gegen einen Taxler, die zweite am 
13.05., beide vor dem Amtsgericht in der 
Nymphenburger Straße. 
Erster Termin:
Vor Gericht meinte der vernommene Polizeibeamte, dass in dem Moment, als sie an 
den Taxis ankamen, der Einsatz vorbei 
„Verlängerung der Fahrerlaubnis zur Personen-Beförderung“
Die dramatische Situation in der Führerscheinstelle im KVR 
hat sich weiter verschärft:
Bitte planen Sie aktuell eine Bearbeitungszeit von etwa sechs Monaten für die 
 Verlängerung Ihres Taxischeins ein. Beachten Sie, dass für die Beantragung ein 
Termin erforderlich ist. Termine können telefonisch oder im Internet gebucht werden. 
 Momentan sind die Termine für die nächsten drei bis vier Monate ausgebucht!
➔ WICHTIGER HINWEIS
LETZTE MELDUNG
JUNI 2019 ⁄ TAXIKURIER ⁄ 5

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gewesen wäre. Jetzt hätte er einfach 
 umdrehen und wegfahren können. Nein, 
er musste aussteigen, griff vier der Taxler 
heraus und zeigte sie an, weil sie in seinen 
Augen nicht – gemäß StVO – unverzüglich 
Platz machten. Schon bei der Faktenaufnahme – also noch vor der Einvernahme 
des Polizeibeamten – kam die vorsitzende 
Richterin aus dem Kopfschütteln nicht 
mehr heraus. Ein ordentlicher Taxistandplatz mit ordentlich aufgestellten Taxis – 
und das Polizeiauto muss mittendurch? 
Und dann plötzlich nicht mehr? Und ein 
dreireihiger Pulk eng zusammen stehender 
Taxis löste sich nicht schnell genug auf? 
Auf die Frage an den Polizeibeamten, 
 wa rum er nicht außen herum gefahren 
wäre, wie es andere Polizeifahrzeuge auch 
täten, bemerkte dieser, dass er es nicht 
konnte. Auf Nachfrage der Richterin: weil 
dort Radfahrer und Fußgänger waren. Aber 
er kam doch mit Sondersignalen. Sie konnte sich die Bemerkung nicht verkneifen, 
dass doch erst alle zuvor stehenden Fahrzeuge wegfahren müssten. Die Richterin ersparte sich die Frage, was denn mit den 
Sondersignalen wäre. Die gelten sicher 
auch für Fußgänger und Radfahrer. Die 
 Mimik verriet es. Aber sie hatte genug 
 gehört. Der Taxler und sein Anwalt hatten 
ruhig und sachlich die Situation geschildert, die Frau Richterin war voll überzeugt. 
Nach Entlassung des ersten Polizeibeamten 
erklärte sie recht schnell dem Anwalt des 
Taxlers, dass sie das Verfahren einstellt. Die 
zweite Polizeibeamtin wurde herein gerufen und gleich entlassen. Das Verfahren 
war beendet.
Zweiter Termin: Montag 13.05.2019
Was lernen wir daraus:
1. Taxler verhalten sich meist regel konform
2. bei Kontakt mit – mutmaßlich – 
falsch handelnden Polizeibeamten
 – ruhig bleiben
 – sachlich bleiben
 – auf Schriftstücke staatlicher Stellen 
warten
 – Widerrufsrechte nutzen 
 – wenn nötig vor Gericht gehen.
Und: die Genossenschaft verständigen. 
Denn wir sind für Sie da. Wir beraten das 
weitere Vorgehen, nehmen mit verschiedenen Stellen Kontakt auf und begleiten Sie 
bis zum Abschluss.
Standplatz-News
Im Bereich „neue Standplätze“ tut sich 
momentan sehr wenig. Wir warten 
immer noch auf bereits beschlossene 
 Ausschilderungen.
➔ Maximilianstraße
Max-Joseph-Platz: Nach etwas holprigem 
Einstand – der Schilderdienst kam einfach 
nicht in die Gänge und musste selbst vom 
KVR erst „angeschoben“ werden – sind 
Baustelle und Standplatz in Betrieb. Hotel 
Vier Jahreszeiten: Ein Fahrzeug steht noch 
vor der Tür, für sieben Fahrzeuge ist in der 
Wurzerstraße gesorgt. Das wird bis in den 
August hinein so bleiben.
➔ Hauptbahnhof
Hbf-Mitte: Der Standplatz ist weg. Sicher 
für 10 Jahre. Ein Ersatz wurde bereits in 
der Anordnung von der Stadt abgelehnt.
➔ Siegestor
Der Standplatz ist um 80 Meter nach Norden verlegt, die Rufsäule wurde versetzt. 
➔ Am Tucherpark
Der Standplatz ist ebenfalls verlegt und 
das mit einer großen Anzahl an Verkehrszeichen. Da hat der Schilderdienst mal 
richtig geklotzt. Im Gespräch mit einer 
sehr freundlichen „Reception Managerin“ 
(sprich: Schichtleitung) sprach diese mit 
größtem Respekt von den Taxlern und dass 
sie sich freut, dass sie jetzt „Auge in Auge“ 
mit dem Personal am Haupteingang stehen. 
➔ Tal
Die Haussanierung an der Spitze unseres 
Standplatzes sollte schon im Januar beendet sein. Der Bauleiter vor Ort weiß auch 
nicht, wie lange es noch dauern wird. Es 
kommen ständig Änderungen im Bauablauf 
auf ihn zu.
➔ Pasing Institutstraße
Neuer Standplatz auf dem Platz der früheren Polizeiautos, vor kurzem ausgeschildert. Er ist ein Ausweichplatz für die 
Standplätze P-Bahnhof und P-Marienplatz. 
Überzählige Fahrzeuge bitte dorthin fahren. Der Platz kann nach allen Richtungen 
verlassen werden. 
➔ „Sendlinger-Stand“ in der 
 Hermann-Sack-Straße
Leider ist dieser Standplatz so gut wie 
nicht belegt. Dies hat dazu geführt, dass er 
als Baueinrichtungsfläche für die neue Fußgängerzone in der Sendlinger Straße vorgesehen wurde. Wir mussten dies so bestätigen. Die Bauzeit wird bis Oktober 2019 
dauern. Wir versuchen in dieser Zeit, die 
seit zweieinhalb Jahren laufende Verlegung 
Richtung Sendlinger Straße – zur besseren 
Erkennbarkeit – hinzukriegen. 
➔ Werksviertel
Der Standplatz in der Atelierstraße an der 
Ecke Friedenstraße ist jetzt ausgeschildert.
Neue Straßennamen
➔ Sarah-Sonja-Lerch-Weg
Sarah Sonja Lerch, geboren am 03.05.1882 
in Warschau, gestorben am 29.03.1918 in 
München, Politikerin, Pazifistin; sie engagierte sich im „Allgemeinen Jüdischen Arbeiterbund“ und in der SPD. Als Mitbegründerin der Münchner USPD organisierte sie 
1918 zusammen mit Kurt Eisner einen 
Streik von Münchner Munitionsfabrikarbeitern. Daraufhin wurde sie verhaftet und 
 zunächst in das Untersuchungsgefängnis 
Neudeck, später in das Gefängnis München- 
Stadelheim gebracht, wo sie unter bis 
 heute ungeklärten Umständen starb.
Verlauf: Von der Kurt-Eisner-Straße bis zur 
Unterführung U-Bahnhof Quiddestraße an 
der Albert-Schweitzer-Straße.
Stadtbezirk: 16, Ramersdorf-Perlach
Standplatz: Quidde-Plett
Wir trauern um unseren 
langjährigen Kollegen
Hans-Jürgen Elberskirch 
(ehemals Taxi 2264)
Herr Elberskirch verstarb am 
6. April 2019 im Alter von 
81 Jahren.
1965 erhielt Herr Elberskirch seine 
Konzession 2264 und wurde im Juni 
des gleichen Jahres Mitglied der 
 Genossenschaft.
 
Im Januar 2018 veräußerte er sein 
 Geschäft.
Wir bedanken uns für die jahrzehntelange Mitgliedschaft und damit der 
 Unterstützung der Genossenschaft.
6 ⁄ TAXIKURIER ⁄ JUNI 2019

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Zu jedem Einsatz bereit. 
Der Touran.
Bernd Obkirchner 
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Johannes Huber 
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ein gesetzliches Widerrufsrecht für Verbraucher. Nähere Informationen erhalten Sie bei uns. 
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Kraftstoffverbrauch, l//one.lf/zero.lf/zero.lf km: innerorts /five.lf,/three.lf/außerorts /four.lf,/three.lf/kombiniert /four.lf,/seven.lf/CO₂-Emissionen, g/km: kombiniert /one.lf/two.lf/two.lf.
Ausstattung: /seven.lf-Sitzer, Gepäckraumklappe mit elektrischer Öffnung und Schließung, Geschwindigkeitsregelanlage inkl. Geschwindigkeitsbegrenzer, Nebelscheinwerfer und Abbiegelicht, Parklenkassistent „Park Assist“ inkl. ParkPilot, Scheibenwaschdüsen vorn 
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➔ DER LANDESVERBAND
Ortskundeprüfung Mietwagenverkehr
Aus besonders schlecht informierten Kreisen ist zu hören, dass die Ortskundeprüfung für Mietwagenfahrer nur im Freistaat 
Bayern abgeschafft wurde. Das ist falsch 
und wird durch gebetsmühlenartige Wiederholungen auch nicht richtiger. 
Am 24. August 2017 trat eine Änderung 
der bundesweit geltenden Verordnung über 
die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (FeV) in Kraft. Der unter § 48 
Abs. 4 Ziffer 7 FeV bislang erforderliche 
Nachweis der Ortskenntnisse für die Fahrgastbeförderung im Mietwagenverkehr in 
Gemeinden über 50.000 Einwohner wurde 
ersatzlos gestrichen. Verkündet im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 58, 
ausgegeben zu Bonn am 23. August 2017. 
Die Änderung war durch den federführenden Verkehrsausschuss im Rahmen der 
 Ausschussberatungen im Bundesrat angeregt worden. Als Begründung wurde 
 angegeben, dass damit unter anderem dem 
Nachwuchsmangel bei Fahrern von Krankentransporten begegnet werden soll. 
 Zudem wurde der Ortskundenachweis beim 
Mietwagenverkehr und Krankentransporten 
nicht für erforderlich gehalten, weil das 
Ziel der Fahrt in der Regel vor Antritt der 
Fahrt feststehe. Seither ist diese Vorschrift 
unverändert geblieben.
Verkehrsminister Scheuer trifft auf 
Taxifahrer im Landkreis Regen 
Vermutlich war die Kreisvertreterversammlung der CSU für Andreas Scheuer als gemütliches Heimspiel geplant. Umso mehr 
war der Bundesverkehrsminister überrascht, 
als er sich am 12. April 2019 plötzlich mit 
Taxifahrerinnen und Taxifahrern vor dem 
Veranstaltungsort in Kollnburg konfrontiert 
sah. 
Erst zwei Tage war es her, als sich Scheuer 
in Berlin gut 5.000 Teilnehmern stellen 
musste. Am 10. April wurde bundesweit 
in 30 Städten protestiert, mit mehr als 
15.000 Taxis. Die Aktion in Kollnburg fiel 
etwas kleiner aus. Um 19.00 Uhr fuhren 
25 Taxis vor und trafen auf Scheuer, der 
sich Zeit für die Anliegen der Taxifahrer 
nahm. Organisiert wurde die Aktion von 
Franz Aichinger und Klaus Danzer, die als 
Mitglieder des Bayerischen Landesverbandes den örtlichen Kreisverband leiten. 
„Herr Scheuer sollte merken, dass er nicht 
einmal in seiner Heimat Ruhe vor den 
 Taxlern hat“, so Aichinger. Die Eckpunkte 
gefährden auch die Existenz von Unternehmern auf dem Land. Gerade hier seien 
Taxis aber für die Beförderung von Kranken 
und mobilitätseingeschränkten Bürgern 
 besonders wichtig, ergänzt Danzer. Die Gespräche fanden in ruhiger und entspannter 
Atmosphäre statt. Zu Zwischenfällen oder 
Problemen kam es laut Polizei nicht.
Lärmbedingte Geschwindigkeitsbeschränkungen gelten auch für 
E-Fahrzeuge
Die zugelassene Höchstgeschwindigkeit 
(Zeichen 274) ist vom Führer eines geräuscharmen Elektrofahrzeugs zu beachten, 
auch wenn diese wegen Lärmbelästigung 
eingerichtet wurde. Mit zunehmender Geschwindigkeit steigen auch bei E-Autos Art 
und Umfang der Fahr(außen)geräusche 
 sowie die durch das Abrollen der Räder 
 bewirkten Fahrzeugvibrationen, so das OLG 
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8 ⁄ TAXIKURIER ⁄ JUNI 2019

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Zweibrücken (Az: 1 OWi 2 Ss Bs 75/18, 
1 OWi 2 SsBs 75/18). Für das Gericht spielt 
es keine Rolle, dass die antriebsbedingten 
Fahrgeräusche und Vibrationen bei einem 
Elektrofahrzeug deutlich geringer sind als 
bei einem Pkw mit Verbrennungsmotor. Das 
Kammergericht Berlin urteilte in einem 
 anderen Fall gleichlautend (Az: KG Berlin, 
13.12.2018 – 3 Ws (B) 296/18 – 162 Ss 
133⁄18): Die Wirksamkeit von Verkehrsregelungen muss klar, einfach und deutlich 
sein. Auch ist die Gefährlichkeit eines Mitzieheffekts zu berücksichtigen. Beide 
 Klagen wurden abgewiesen.
Bayerische Verkehrsunfallstatistik 
2018
Die Zahl der Verkehrsunfälle auf Bayerns 
Straßen ist 2018 auf 410.252 (+1,3 Prozent) gestiegen, ebenso mit 70.301 die 
Zahl der dabei Verletzten (+ 0,9 Prozent). 
Vergangenes Jahr sind in Bayern 618 Menschen bei Verkehrsunfällen ums Leben gekommen, zehn mehr als 2017 mit 608 Verkehrstoten, dem niedrigsten Stand seit 
Beginn der Unfallaufzeichnungen vor mehr 
als 60 Jahren. Für Bayerns Innenminister 
Joachim Herrmann, der die bayerische Verkehrsunfallstatistik 2018 in München vorgestellt hat, ist klar: „Wir werden weiter 
hart daran arbeiten, Bayerns Straßen noch 
sicherer zu machen!“ Herrmann kündigte 
an, im Rahmen des Bayerischen Verkehrssicherheitsprogramms 2020 „Bayern mobil 
– sicher ans Ziel“ eine Reihe von Aktionen 
für mehr Verkehrssicherheit durchzuführen, 
unter anderem verstärkte Geschwindigkeits- und Alkoholkontrollen sowie 
mehr Aufklärung über die Gefahren beim 
Motorradfahren. Außerdem hat der Innenminister das diesjährige Verkehrssicherheitsgewinnspiel unter dem Motto „Für 
ein faires Miteinander im Straßenverkehr“ 
mit attraktiven Preisen gestartet.
(Quelle: Bayer. Staatsministerium des 
 Innern, für Sport und Integration)
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JUNI 2019 ⁄ TAXIKURIER ⁄ 9

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➔ PASING BAHNHOF
Chaos am Standplatz – kein Platz für’s Taxi: Warum erst ein Richter diesen Taxistand für rechtens erklären musste.
Synonym für eine katastrophale Behandlung eines Taxistandplatzes ist seit vielen Jahren der Standplatz „Pasing ⁄ Süd“, 
besser bekannt als Pasing ⁄ Bahnhof.
Seit Mitte der 80er Jahre gab es am Bahnhof München Pasing zwei Taxistandplätze, 
im Norden in der August-Exter-Straße für 
vier Fahrzeuge, und im Süden auf dem Pasinger Bahnhofplatz für 16 Taxis. Bis 2008 
hatten wir am Standort „Pasing Bahnhof“ 
16 Stellplätze mit Telefon. Dies blieb so bis 
zum Ende der Bauzeit der Nordumfahrung 
Pasing, Josef-Felder-Straße (NUP). Mit der 
Fertigstellung der NUP am 20.12.2012 wurde dieser Standplatz aufgelöst und auf der 
Josef-Felder-Straße installiert. Jetzt muss 
man allerdings wissen, dass die in sehr ferner Vergangenheit tätigen Stadtplaner gemeint hatten, das öffentliche Leben am 
Bahnhof mit seinen Umsteigebeziehungen 
würde dann nur noch auf der NUP stattfinden. Dem war aber nicht so. Der Bürger ist 
nun mal dort, wo er sein will und das ist 
vor dem Bahnhof, den Geschäften, den 
Bussen und dem allgemeinen Geschehen. 
Das haben die Planer sehr schnell zur 
Kenntnis nehmen müssen. Also wurde der 
Bahnhof etwas anders gebaut, als ursprünglich geplant. Vor allem brauchte man 
ein zweites Tram-Gleis. Da hätten eigentlich Taxis stehen können, was dann aber 
nicht mehr möglich war. Nur: wohin jetzt 
mit dem Taxistandplatz? Nachdem damals 
noch der Glaube verbreitet war, Taxler sind 
Individualisten, die gerne mit gelben Autos 
herum fahren und Standplätze sind städtische Verfügungsflächen, hat man ihn auf 
die NUP verlegt. Das war dann tatsächlich 
nur noch der einzige brauchbare Platz. Das 
lief nach dem Motto: „nehmt’s den oder 
keinen“ . Aber Taxler sind dort anzutreffen, 
wo der Bürger ist, denn dieser bestimmt 
das Geschäft. Wer zahlt, schafft an!
Apropos Busse: Da glaubte man auch, dass 
dort vielleicht mal vier Busse halten würden. Heute sind das 12 Haltestellen, die 
alle mehrfach belegt sind. Das Wort „Busbahnhof“ war wohl noch nicht bekannt. 
 Pasing ist ja nur der viertgrößte Bahnhof 
Bayerns.
Am 16.04.2013 erkannte die Stadt, dass es 
so nicht weiter gehen kann. Man verlegte 
den Standplatz in die Irmonherstraße vor 
die Bank. Dass es dann nur noch vier Stellplätze waren, wurde schulterzuckend hingenommen. Der Direktor der Genossenschaftsbank, Herr Sebastian P., monierte, 
dass durch den Taxistand vor seiner Filiale 
das Überfallrisiko nun erheblich größer sei 
und aktivierte daraufhin seinen in der 
Kommunalpolitik aktiven Bruder Helmut P., 
um den Taxistand vor der Genossenschaftsbank wegzubekommen. Der Taxistand war 
zu klein und der politische Druck funktionierte. So wurde am 22.07.2015 der Standplatz auf den Bahnhofsplatz am heutigen 
Standort verlegt. Natürlich nur vorübergehend und unter Aufgabe eines Radweges. 
Wie großzügig! Ein Gewerbe des öffentlichen Personennahverkehrs klemmt man 
eben mal schnell auf einen Radweg zwischen Läden, Straße und Tram. In Pasing 
war man ja schon froh, dass überhaupt 
eine Stelle gefunden wurde, und zwar dort, 
wo auch der Fahrgast war. Für sechseinhalb 
Fahrzeuge. Was für eine Erkenntnis!
Wer jetzt nun glaubt, die Sache wäre erledigt, der kennt die Stadtverwaltung nicht. 
Denn dann war da noch ein „Prozesshansl“ 
(bayerischer Ausdruck – nicht böse gemeint). Der Standplatz wurde als „Versuch“ 
von der Stadt ausgewiesen. Die Durchfahrt 
zur Kaflerstraße konnte zwar jeder benutzen, der gerade wollte (die Polizei kann da 
nicht einen Beamten abstellen), aber nicht 
die Taxis, denn diese fallen auf. Anträge 
hierfür wurden mit allen möglichen Argumenten abgeschmettert. Es ist schon selt-
TITELTHEMA
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JUNI 2019 ⁄ TAXIKURIER ⁄ 11

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sam, dass Buszüge, Privatfahrzeuge und 
Schwerlastwagen durchfahren dürfen, aber 
keine Taxis. In der Süddeutschen Zeitung 
vom 25.01.2016 wurde das KVR sogar spaltenlang zitiert, dass es einen negativen 
„Nachzieheffekt“ gäbe, wenn man Taxis 
durchfahren ließe. Der sogenannte „Nachzieheffekt“ ist ein künstliches Gedankenkonstrukt, das man verwendet, wenn man 
keine stichhaltigen Argumente hat und 
sein persönliches Motto verschleiert: „ich 
will das nicht“ . Gemeint war, dass hinter 
einem Taxi Privatfahrzeuge mitfahren würden. Dass sich der Bürger schlichtweg 
überhaupt nicht darum schert, ob da ein 
Taxi fährt oder nicht, wenn er in die Kaflerstraße will, hat eine sechsmonatige Beobachtungsphase der Taxi-München eG an 
dieser Stelle gezeigt – hinter Bussen 
 herfahrende Privatfahrzeuge sind ja auch 
etwas anderes!
Am 02.06.2017 wurde dann endlich der 
Zusatz „Taxi frei“ an der Durchfahrt zur Kaflerstraße installiert, fast schon ein Jahrhundertfest, natürlich wieder versuchsweise! Wir haben in vielen langen Seiten dem 
KVR und dem Bezirksausschuss dargelegt, 
was denn nun wirklich an Verkehr an dieser 
Stelle passiert und wie der Taxibetrieb abläuft. Von den jahrelangen „versuchsweisen“ und der bekanntlich exorbitant schnellen Bearbeitungsweise des KVR (das war 
jetzt ironisch gemeint) genervt, wandten 
wir uns an den Bezirksausschuss. Und siehe 
da: es dauerte nur zwei Monate, da war der 
Taxistandplatz beschlossen und auch gleich 
die Durchfahrt mit. Dauerhaft! Das KVR 
machte es sich dann einfach, in dem es die 
„vorübergehenden Anordnungen“ einfach zu 
dauerhaften Anordnungen erklärte – uns 
soll’s Recht sein.
Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbar nicht gefällt. Wusste schon Schiller. Jetzt kommt 
ein Mann ins Spiel, neben dem auch Schiller nicht hätte wohnen wollen. Klassifizierung: terroristischer Radfahrer. Nach mündlicher Überlieferung hat er in Hamburg etwa 
140 Prozesse hinter sich. In München und 
Umland klagt er nun gegen jedes Verkehrszeichen, das ihn in seiner „Reisegeschwindigkeit“ mit dem Fahrrad hindert, egal, was 
zwischen Punkt A und Punkt B liegt, in Pasing waren das 24 Stellen. Inklusive unser 
Taxistandplatz, denn das sollte ja ein Radweg sein. Mit dem Briefkopf des ADFC (das 
kam beim Richter überhaupt nicht gut an!) 
wollte der Kläger tatsächlich neue Stellen 
für einen Taxistand gefunden haben, eine 
glatte Lachnummer. Jedoch mussten wir 
auch hier in seitenlangen Ausführungen 
diese Eingabe filetieren. Mit der Klageerhebung vor dem Verwaltungsgericht wurde uns 
aber klar, dass der Taxistand noch nicht 
endgültig war. Der Richter könnte ihn ja 
„kippen“ . In der ersten Verhandlung vor 
dem Verwaltungsgericht (drei hauptamtliche 
und zwei Nebenrichter) ging es vor allem 
um Verfahrensfragen und Punkte, welche 
die Stadt schon im Sinne des Klägers erledigt hatte. Dann gab es am 17. April einen 
Ortstermin des Gerichts mit anschließender 
mündlicher Verhandlung in einem Sitzungszimmer des Rathauses Pasing. Das Ergebnis 
kurz gefasst: Nach deutlichem Hinweis auf 
die mittlerweile hohen Streitwerte und die 
(nicht vorhandenen) Aussichten auf Erfolg 
atelier-tacke.de
12 ⁄ TAXIKURIER ⁄ JUNI 2019

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zog der Kläger – bis auf einen Radweg auf 
der NUP – alle Punkte zurück. Peinlich, 
peinlich. Dazu der Richter Dr. Wolff: „Der 
Standplatz ist zwar nicht ideal, aber so in 
Ordnung. Jedenfalls stellt er keine so große 
Gefahr für andere Bürger dar, dass er entfernt werden müsste. Die Anordnung und 
Ausgestaltung ist verwaltungsrechtlich 
nicht zu beanstanden.“ Und weiter: „Es gibt 
kein subjektiv öffentliches Recht auf Entfernung eines Taxi standplatzes und es gibt 
kein subjektiv öffentliches Recht auf Einrichtung eines Radweges an einer bestimmten Stelle. Auch gibt es kein Recht auf 
 spezielle Ausgestaltung eines Radweges, 
worauf man mit wunschgemäßer Geschwindigkeit fahren kann.“ Der Unterzeichner hat 
nach Schließen der Sitzung noch ein kleines Gespräch mit dem vorsitzenden Richter 
geführt. 
Ich habe mich im Namen der Taxler und ihrer Familien bedankt, dass er diesen Standplatz genau so definiert hatte. Er verstand 
sehr wohl, dass es hier um Existenzen und 
nicht um Freizeitpiloten geht. Na also, es 
funktioniert doch! (RM)
atelier-tacke.de

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In zahlreichen Diskussionen wird dabei mit 
Begriffen und Ausdrücken jongliert, die 
zwar in der Umgangssprache durchaus legitim sind, jedoch mit korrekten Fachbegriffen nicht im Einklang stehen. 
Unser Verkehrsexperte Rainer Männicke, 
bei der Taxi München eG zuständig für das 
Sachgebiet Verkehrsrecht und Verkehrsanordnungen sowie Taxistandplätze, berichtet 
aus seinem reichhaltigen Erfahrungsschatz, 
bringt zu mehreren rechtlichen und begrifflichen Aspekten Licht ins Dunkel und erklärt mit einfachen Worten so manch komplizierte Verstrickung. Nachdem sich die 
bayerische Landeshauptstadt selbst mit 
dem Titel „Radlhauptstadt“ schmückt, wollen auch wir hier uns in erster Linie dem 
Thema Radfahren zuwenden.
Radfahrwege
Straße
Eine Straße (von lat. via strata „gepflasterter Weg“) ist ein landgebundenes Verkehrsbauwerk, das als Grundlage für Fahrzeuge und Fußgänger vorwiegend dem 
Transport von Personen und deren Nutzlasten von einem Ort zum anderen dient.
§ 2 StVO: Fahrzeuge müssen die Fahrbahn 
benützen.
Nachdem ein Fahrrad ein Fahrzeug ist, 
muss es explizit vom Straßenverkehr ausgeschlossen werden, wenn es dort nicht 
fahren soll (Beispiel im Gesetz: Kraftfahrstraße). Das Bundesverwaltungsgericht 
 verlangt eine „qualifizierte Gefahrenlage“, 
damit Radfahrer durch die Verwaltungsbehörde von der Straße verbannt werden 
dürfen.
Oberbegriff: Radverkehrsanlage
Eine Radverkehrsanlage ist vorrangig oder 
ausschließlich für die Benutzung mit dem 
Fahrrad vorgesehen. Die Radverkehrsanlage 
ist ein Oberbegriff für Unterschiedliches: 
Sie kann baulich hergestellt sein (z. B. ein 
Radweg), durch Markierungen gegen benachbarte Verkehrsflächen abgegrenzt sein 
(Radfahr- und Schutzstreifen) oder durch 
verkehrsregelnde Maßnahmen eingerichtet 
werden (z. B. eine Fahrradstraße). Im 
 engeren Sinne bezieht sich das Wort auf 
Anlagen für den fließenden Radverkehr, 
im weiteren Sinne können auch Fahrrad - 
ab stellanlagen gemeint sein.
Fahrradstraße
Eine Fahrradstraße ist eine entweder ausschließlich oder überwiegend für den Radverkehr vorgesehene Straße; aber nur die 
Fahrbahn. Sie ist kein Radweg. Gehwege 
zählen nicht dazu.
Mit einem Zusatzzeichen (Abb. ➏) kann 
motorisierter Verkehr zugelassen werden.
Es darf nebeneinander gefahren werden, 
Kraftfahrzeuge dürfen die Radfahrer nicht 
behindern, als Höchstgeschwindigkeit gilt 
für alle Verkehrsteilnehmer 30 km ⁄ h. Bei 
 einer Einmündung von rechts muss auch der 
Radfahrer auf der Fahrradstraße das Rechtsvor-Links-Gebot beachten und halten!
Baulich angelegte Radwege 
Ein Radweg wird in der Regel mit einem 
anderen Belag gebaut als der meist daneben liegende Gehweg, teilweise auch durch 
einen Bordstein oder einen Grünstreifen 
von diesem abgegrenzt. Je nach lokaler 
Tradition oder Beschlussfassung werden 
Radwege in Asphalt, gefärbten Betonsteinen oder Pflastersteinen angelegt. Häufig 
sind Versorgungsleitungen unter dem Radweg oder dem Gehweg verlegt, so dass 
Baustellen an Radwegen häufiger vorkommen als auf der Fahrbahn. 
➔ AUF ZWEI RÄDERN DURCH DIE STADT
Mit steigenden Temperaturen und schönem Wetter nimmt im Frühjahr auch die Anzahl der Zweiradfahrer zu. Ganz gleich ob 
 Fahrrad, Roller, Motorrad oder E-Scooter: Der Verkehr auf zwei Rädern gewinnt immer mehr an Bedeutung.
➊ ➍
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➒
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➑
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14 ⁄ TAXIKURIER ⁄ JUNI 2019
THEMA FAHRRAD

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Neu seit Dezember 2016: Ist ein baulich 
von der Fahrbahn getrennter Radweg vorhanden, so dürfen Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr auch diesen Radweg 
benutzen.
Benutzungspflichtige Radwege dürfen nur 
angeordnet werden, wo es die Verkehrssicherheit oder der Verkehrsablauf erfordern 
(s. o.: qualifizierte Gefahrenlage). Es zählt 
das aufgestellte Zeichen 237 (Abb. ➊). Auf 
dem Boden angebrachte Zeichen allein 
sind nicht rechtswirksam.
Nicht benutzungspflichtig ist ein baulicher Radweg, der nicht mit dem Zeichen 
„Radweg“ gekennzeichnet ist. Hier darf 
auch die Straße benutzt werden.
Radfahrstreifen 
Ein Radfahrstreifen ist in Deutschland mit 
einer durchgezogenen Linie (in der Regel 
25 cm breit, sog. Breitstrich) von der Fahrbahn für Kraftfahrzeuge abgetrennt und 
mit dem Verkehrszeichen 237 „Radweg“ 
 gekennzeichnet. Die Benutzungspflicht für 
Radfahrer ergibt sich aus dem Verkehrszeichen. Ein mit durchgehender Linie 
 abgetrennter Streifen ohne dieses Verkehrszeichen ist ein Seitenstreifen.
An Einmündungen und Kreuzungen wird der 
Radfahrstreifen durch eine Radfahrerfurt 
(auch Radverkehrsfurt, früher auch Radwegefurt genannt) fortgesetzt, die durch zwei 
unterbrochene Breitstriche abgegrenzt 
wird. Gleiches gilt in Bereichen von Grundstückszufahrten und ggf. Bushaltestellen.
Da es sich um einen Sonderweg für Radfahrer handelt, dürfen andere Verkehrsteilnehmer ihn nicht benutzen, auch nicht zum 
Halten und Parken. Nur das Überqueren, 
z. B. zum Erreichen von Parkständen oder 
zum Abbiegen, ist unter Beachtung des 
Radverkehrs erlaubt.
Schutzstreifen 
Schutzstreifen sind Radverkehrsanlagen, 
die mit Zeichen 340 (Leitlinie, eine unterbrochene dünne Markierung, sogenannter 
Schmalstrich) und dem Sinnbild Fahrrad 
auf der Fahrbahn markiert werden. Eine 
 Benutzungspflicht ist in der Straßenverkehrs-Ordnung nicht vorgeschrieben. Jedoch ergibt sie sich zwangsläufig aus dem 
allgemeinen Rechtsfahrgebot. Für Kraftfahrzeuge gilt: durch Leitlinien markierte 
Schutzstreifen für den Radverkehr dürfen 
nur bei Bedarf überfahren werden. Der 
Radverkehr darf dabei nicht gefährdet 
 werden.
Das Halten auf Schutzstreifen ist gestattet, 
das Parken verboten.
Schutzstreifen sind keine Sonderwege für 
Radfahrer und werden daher nicht mit Zeichen 237 gekennzeichnet, sie sind Teil der 
Fahrbahn. Sie können angelegt werden, 
wenn dem Radverkehr ein besonderer 
Schonraum angeboten werden soll und 
Fahrbahnbreite sowie Verkehrsstruktur es 
grundsätzlich zulassen.
Gehweg 
Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen grundsätzlich mit dem Fahrrad 
Gehwege benutzen, dürfen also nicht auf 
Radfahr- und Schutzstreifen fahren (soweit 
ein Gehweg vorhanden ist). Bei baulich 
von der Fahrbahn getrennten Radwegen 
dürfen (nicht „müssen“) diese allerdings 
ebenfalls benutzt werden.
Ab dem vollendeten achten Lebensjahr bis 
zum vollendeten zehnten Lebensjahr dürfen sie Gehwege benutzen, das heißt, sie 
haben die Wahl zwischen Gehweg oder 
Fahrbahn bzw. Radverkehrsanlagen. 
Soweit ein Kind bis zum vollendeten achten Lebensjahr von einer geeigneten Aufsichtsperson (mind. 16 Jahre alt) begleitet 
wird, darf diese Aufsichtsperson für die 
Dauer der Begleitung den Gehweg ebenfalls 
mit dem Fahrrad benutzen.
Getrennter Geh- und Radweg
Teilt eine senkrechte weiße Linie das 
Schild, dann bedeutet das, dass Radfahrer 
die eine Seite und Fußgänger die andere 
Seite des Weges benutzen müssen – je 
nach Ausgestaltung des Schildes. Es besteht Benutzungspflicht (Abb. ➌).
Gemeinsamer Geh- und Radweg
Teilt eine waagrechte weiße Linie das 
Schild, dann teilen sich Radfahrer und Fußgänger die Verkehrsfläche. Für Radfahrer 
bedeutet dies eine besondere Rücksichtnahme. Unter Umständen muss auch gehalten werden. Es besteht Benutzungspflicht 
(Abb. ➋). 
Zweirichtungsradweg
Bei benutzungspflichtigen Zweirichtungsradwegen ist die linksseitige Benutzungspflicht durch Zeichen 237 (Abb. ➊), 240 
(Abb. ➋) oder 241 (Abb. ➌) angezeigt, 
letzteres in „spiegelverkehrter“ Form.
Empfohlen, aber nicht vorgeschrieben, ist, 
unter den rechtsseitigen Radwegschildern 
mit Zusatzzeichen 1000-31 (Abb. ➐) beide 
Richtungen vor dem Gegenverkehr zu 
 warnen.
Bei allen Zweirichtungsradwegen sind die 
Warte- und Stoppschilder einmündender 
Nebenstraßen mit dem Zusatzzeichen 
1000-32 (Abb. ➑) versehen, das auf Radverkehr aus beiden Richtungen hinweist. 
Bei Zweirichtungsradwegen ohne Benutzungspflicht wird die linksseitige Benutzbarkeit durch das alleinstehende Zusatzzeichen 1022-10 (Abb. ➓) Radverkehr frei 
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JUNI 2019 ⁄ TAXIKURIER ⁄ 15

Seite 16

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ohne Hauptschild angezeigt. Rechtsseitige 
Benutzer sollten durch Radfahrer im Gegenverkehr (Abb. ➒) ohne Hauptschild vor 
dem Gegenverkehr gewarnt werden. Vorgeschrieben ist die Warnung der Fahrzeuge 
aus Querstraßen und verkehrsreichen 
Grundstückszufahrten mit dem Zusatzzeichen 1000-32 (Abb. ➑).
Gehweg „Radfahrer frei“
Nicht eine Radverkehrsanlage im engeren 
Sinne sind für den Radverkehr freigegebene 
Gehwege. Sie sind keine Radwege im Sinne 
der StVO, sondern bleiben Gehwege. Das 
Radfahren auf Gehwegen wird durch die 
Kombination von Zeichen 239 Gehweg 
(Abb. ➍) mit dem Zusatzzeichen Radfahrer 
frei (Abb. ➓) zugelassen. Radfahrer haben 
jedoch gegenüber dem Verkehr aus Seitenstraßen Vorfahrt, was durch die Markierung 
von Radfahrerfurten verdeutlicht wird. Eine 
Benutzungspflicht für Radfahrer entsteht 
dadurch nicht, das Befahren der Fahrbahn 
ist zulässig.
Die Radfahrer sind verpflichtet, besondere 
Rücksicht auf den Fußgängerverkehr zu 
nehmen. Sie dürfen nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren, wenn nötig müssen 
sie warten. Oftmals wird diese Regelung 
getroffen, wenn eine Führung des Radverkehrs auf der Fahrbahn aufgrund der hohen 
Verkehrsdichte für manche Nutzergruppen 
gefährlich (Schüler!) erscheint. Das Radfahren auf einem Gehweg kann in beiden 
Richtungen erlaubt werden.
Gleiches wie für die Freigabe von Gehwegen gilt für Fußgängerzonen (Abb. ➎).
Aufgeweiteter Radaufstellstreifen 
Aus einem Radfahrstreifen, Schutzstreifen 
oder Radweg hervorgehender, sich über 
eine volle Fahrstreifenbreite erstreckender 
Aufstellbereich für Radfahrer an signalisierten Knotenpunkten.
Begriffe aus dem Fahrradbereich
Fahrrad ist nicht gleich Fahrrad. Wir 
möchten die Vielfalt an Modellen und 
Typen vorstellen:
➔ Gravel Bikes
Gravel Bikes sind Rennräder für Fahrten 
(auch) auf Feld- und Schotterwegen. Durch 
ihr breites Einsatzgebiet werden sie auch 
„Adventure Roadbikes“ oder „Multiterrain- 
Räder“ genannt. Profilierte, breitere Reifen 
sorgen für „Schlechte-Wege-Tauglichkeit“ 
und den nötigen Grip. Die Rahmengeometrie ist ein Kompromiss aus Rennrad und 
Cyclocrosser (s. u.) und ermöglicht so einen 
hohen Fahrkomfort auf unterschiedlichen 
Wegen. Diese Bikes dienen Fahrten auf 
 unbefestigten Wegen, vorwiegend auf 
Schotter (engl.: gravel). Das Gravelbike 
ist schwerer, hat einen längeren Radstand 
und ein höheres Steuerrohr.
➔ Hollandrad
Als Hollandrad (oder Hollandfahrrad), bezeichnet man Tourenräder niederländischer 
Bauart, die sich insbesondere durch eine 
aufrechte Sitzposition des Fahrers auszeichnen und in dem Ruf stehen, besonders 
robust und qualitativ hochwertig zu sein. 
Charakteristisch sind Vollkettenschutz und 
Hinterrad-Seitenverkleidung. Eine eigene 
niederländische Fahrradproduktion begann 
1869 mit der Werkstatt von Henricus 
 Burgers aus Deventer. Das ursprüngliche 
Hollandrad war zunächst eine Kopie des 
englischen Fahrrades. Der Rahmen des Damenrads hat oft die Form des sogenannten 
Hollandbogens (umgangssprachlich auch 
„Oma-Rahmen“, niederländisch Omafiets, 
genannt), der sich durch ein gerades 
 Unterrohr und ein einfach gebogenes, 
hochgezogenes Oberrohr auszeichnet. 
Das Herrenrad verwendet den typischen 
 Diamantrahmen.
➔ Trekkingrad
Mit dem Fahrradtyp wird eine spezielle 
Bauweise eines Fahrrades bezeichnet. Eine 
Typzuordnung ist nicht immer eindeutig. Es 
wird nach zwei Typisierungen unterschieden: Nach dem Rahmen wird in Tourenrad, 
Trekkingrad, Mountainbike, Reiserad, Rennrad und Triathlonrad unterschieden. Nach 
der hauptsächlichen Benutzungsart wird in 
Alltagsräder, Fahrräder für den sportlichen 
Gebrauch, Militärfahrräder und sonstige 
Fahrradtypen unterschieden. 
Dies wollen wir aber nicht weiter vertiefen. 
Allein für den Bereich Sport gibt es:
Rennrad, Zeitfahrmaschine, Bahnrad, 
 Kriteriumsrad, Steherrad, Triathlonrad, 
Mountainbike, Trialbike, Radballrad, 
 Kunstrad, BMX-Rad u. a.
Ein Trekkingrad (auch Trekkingbike oder 
ATB, engl. All Terrain Bike) ist ein Fahrrad 
mit Vollausstattung und in der Regel 
28"-Bereifung, das für Straßen und leichtes 
Gelände (Schotter, Waldwege) ausgelegt 
ist. Trekkingräder haben die Rahmengeometrie des Rennrads, sind jedoch mit 
Schutzblechen, Gepäckträgern, meist auch 
Lichtanlage sowie Cantileverbremsen (meist 
V-Brake) ausgerüstet. Als Schaltungen 
 finden sowohl Ketten- als auch Nabenschaltungen Verwendung.
Die Bereifung beim Trekkingrad ist breiter 
als bei einem Rennrad, jedoch schmaler als 
beim Tourenrad. Oft entsprechen diese 
Fahrräder auch den gesetzlichen Anforderungen für den Einsatz im Straßenverkehr 
(Lichtanlage, Reflektoren usw.) und sind 
mit Schutzblechen ausgestattet. Je nach 
Preisklasse gibt es auch viele zusätzliche 
Komfortmerkmale wie z. B. Nabendynamo, 
Federgabel oder Scheibenbremsen.
Ein Trekkingrad hat in der Regel einen 
 Gepäckträger, um Packtaschen zu transportieren, so dass auch längere Fahrradtouren 
oder kleinere Radreisen möglich sind. 
Bei vielen Trekkingrädern können Lowrider 
an der Gabel angebracht werden. Das 
 Trekkingrad ist nicht mit einem Reiserad 
und dessen angepasster Geometrie vergleichbar; durch die erhöhte Belastung ist 
mit reduzierter Fahrstabilität zu rechnen
➔ Bonanzarad
Ausgehend von der amerikanischen Westküste wurden diese für Kinder gedachten 
Räder ab den 1960er Jahren zunächst in 
den USA und ab den 1970er Jahren auch in 
Europa populär. Bonanza war ursprünglich 
ein Markenname, wurde aber auf Fahrräder 
ähnlichen Typs übertragen. Herstellerbezeichnungen wie „High-Riser“ und „Polorad“ setzten sich in Deutschland nicht 
durch, dafür jedoch in Österreich, wo der 
Begriff Bonanzarad praktisch unbekannt 
ist. Dort hieß dieser Fahrradtyp durchgehend „High Riser“ . Technische Mängel begleiteten zahlreiche Bonanzaräder und die 
Produktion fand ein Ende, als die BMX- 
Welle mit robusteren Fahrrädern aufwarten 
konnte. Das Bonanzarad fällt besonders 
durch seinen langen, sogenannten „Bananensattel“ mit Lehne, der Imitation einer 
Federung an der Vorderradgabel sowie den 
langen, zweiteiligen Hirschgeweih-Lenker 
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auf. Im Kontrast dazu stehen die verhältnismäßig kleinen 20"-Räder. Der Schalthebel der 3-Gang-Nabenschaltung ähnelt dem 
eines Autos und ist mittig auf den beiden 
dünnen Oberrohren angebracht. Das Bonanzarad erinnert auf den ersten Blick an 
einen etwas zu kurz geratenen Chopper.
Sehr oft wurden Bonanzaräder optisch 
„verschönert“ . Besonders beliebt waren Elemente wie Mercedessterne, Fuchsschwänze, 
Wimpel, besondere Lampen, Spiegel, eine 
Vielzahl von Reflektoren (Katzenaugen), in 
die Speichen gesteckte Bierdeckel oder 
Spielkarten (insbesondere das Ass).
➔ Chopper
Chopper war ursprünglich in Kalifornien die 
Bezeichnung für Motorräder (meist der 
Marken Harley-Davidson und Indian), die 
stark modifiziert wurden. Das englische 
Verb to chop bedeutet „(ab)hacken“ . Spätestens seit dem Film Easy Rider aus dem 
Jahre 1969 werden Motorräder im Allgemeinen dann als Chopper bezeichnet, wenn 
sie mit einer langen, vergleichsweise flach 
angestellten Vorderradgabel ausgestattet 
sind. Zu den weiteren klassischen Chopper- 
Stilmerkmalen zählen hohe Lenker („Buckhorn“, „Apehanger“) Das Ziel hierbei ist 
ein möglichst flacher, lang gestreckter Look 
(long ’n low). In diesem Stil wurden auch 
Fahrräder hergestellt, welche aber heute 
weitestgehend aus dem Straßenbild verschwunden sind. 
➔ Mountainbike, auch MTB genannt
Ein Mountainbike (MTB) (englisch für Bergfahrrad) oder Geländefahrrad ist ein Fahrrad, das besonders auf den Einsatz abseits 
befestigter Straßen ausgerichtet ist. Grundsätzlich ist das Geländerad ebenso wie das 
Rennrad eher Sportgerät als Verkehrsmittel, 
weshalb es üblicherweise nicht mit den von 
der in Deutschland geltenden Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) geforderten Komponenten (wie Beleuchtung, 
Klingel und Rückstrahler) ausgestattet ist. 
Das erste „echte“ Mountainbike hat Joe 
Breeze 1977 hergestellt.
Unterarten:
➔ All Mountain (AM)
Ein All Mountain ist ein oft vollgefedertes 
(Full Suspension) Mountainbike, welches 
sehr viele Einsatzmöglichkeiten bietet. Diese erstrecken sich von einfachen Touren im 
Flachland bis hin zur Alpenüberquerung. 
Im Gegensatz zum Cross-Country-Mountainbike steht das Gewicht weniger im Fokus. 
Wichtig sind Zuverlässigkeit, Komfort und 
mehr Federwegreserven beim Fahrwerk. 
Die Sitzposition ist sportlich – weniger 
 gestreckt als beim Cross-Country-Mountainbike, aber noch nicht so aufrecht wie beim 
Enduro.
➔ Cross-Country (XC ⁄ CC)
Das Cross-Country-Mountainbike ist für den 
(Renn-)Einsatz auf unbefestigten Wegen 
und Straßen ausgelegt, weniger für den 
Einsatz in schwerem Gelände. Es ist überwiegend ein Hardtail, aber auch Fullys werden mittlerweile für den Cross-Country-Einsatz konzipiert (Race-Fullys). Viele Fahrer 
setzen in diesem Bereich aus Gewichts-, 
Kosten-, Steifigkeits- und Haltbarkeitsgründen immer noch auf Hardtails.
➔ Downhill (DH)
Downhill-Mountainbikes sind hauptsächlich 
für Downhill-Rennen (schnellstmögliche 
Abfahrten auf schwierigstem Gelände) konzipiert. Da Downhill-Mountainbikes nur 
bergab bewegt werden und der Aufstieg 
sehr selten aus eigener Kraft bewältigt 
wird, gilt bei diesen Rädern eine Masse bis 
18 kg als akzeptabel.
➔ Enduro
Enduro-Mountainbikes sind zumeist vollgefedert. Sie verfügen im Vergleich zum 
Cross-Country- und zum Touren-Mountainbike über einen größeren Federweg. Der 
Lenker ist oft gekröpft und die Sitzposition 
dadurch aufrechter.
➔ Four Cross (4X), Biker Cross
4X-Bikes ähneln den Dirtbikes, sie haben 
meistens einen Starrrahmen (Hardtail) 
oder in seltenen Fällen, abhängig von der 
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JUNI 2019 ⁄ TAXIKURIER ⁄ 17

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Strecke, auch Fullyrahmen mit wenig Federweg (max. 140 mm), jedoch sind die speziellen Rahmen etwas länger, um bei hohen 
Geschwindigkeiten laufruhig zu bleiben. 
Die Strecke ist meistens abschüssig und 
mit verschieden Sprüngen, Bodenwellen 
und Anliegern versehen.
➔ Freeride (FR)
Freeride-Mountainbikes sind wie die Downhill-Mountainbikes für den Einsatz in 
schwerem, abschüssigen Gelände konzipiert, vollgefedert, verfügen über lange 
 Federwege von 165 bis 200 mm und wiegen 
etwa soviel wie Downhill-Mountainbikes, 
daher nennt man sie auch DH/FR-Bikes. 
Im Gegensatz zum Downhill-Mountainbike 
sind nicht alle Freeride-Mountainbikes 
 ausschließlich auf Abfahrten ausgelegt. 
Die Art von Freeride-Mountainbikes, die 
auch bergauf zu fahren sind, nennt man 
dann Touren-Freerider oder Superenduro- 
Mountainbikes. 
➔ Trial
Trials sind Geschicklichkeitsprüfungen in 
schwerem Gelände oder auf künstlich angelegten Hindernisstrecken, die grundsätzlich 
mit Hardtails gefahren werden. Zu den wesentlichen Merkmalen eines Trial-Mountainbikes gehören die sehr geringe Rahmenhöhe, die fehlende oder nur angedeutete 
Sitzgelegenheit, welche mehr Bewegungsfreiheit zulässt, eine Starrgabel und wenige 
Gänge, da nur kleine Übersetzungen benötigt werden.
➔ Dirt Jump (DJ)
Als Dirtbikes bezeichnet man stabile Mountainbikes mit kleinen, wendigen Rahmen. 
Da die Federgabel primär nur zum Abdämpfen der Landung benötigt wird, werden Federgabeln mit einem Federweg von 65 bis 
110 mm verwendet. Auch Starrgabeln werden beim Dirt Jump weiterhin genutzt. Die 
Laufradgröße ist nicht auf 26" beschränkt, 
auch 24"-Laufräder sind vereinzelt anzutreffen. Fast immer wird auf eine Gangschaltung verzichtet. Das Gewicht eines 
Dirtbikes wird meist gering gehalten, um 
weniger Kraft für Sprünge aufbringen zu 
müssen. Zudem begünstigt das geringe 
 Gewicht Rotationen des Fahrers oder des 
Bikes. Eingesetzt werden Dirt Bikes überwiegend zum Springen über Rampen.
➔ Pumptrack (PT)
Als Dirt-Variante für größere Nutzergruppen 
hat sich seit ca. 2011 das Pumptrackfahren 
entwickelt. Zumeist werden dafür Dirtbikes 
oder kleine und ungefederte BMX-Bikes benutzt. In vielen Städten entstehen spezielle Anlagen, die sich an Kinder, Jugendliche 
und Erwachsene richten. Das Ziel eines 
Pumptracks ist es, nur durch das sogenannte Pumping voranzukommen. Das Ziel ist 
es, ohne zu treten durch Hochdrücken 
(engl. pumping) des Körpers aus der Tiefe 
am Rad Geschwindigkeit aufzubauen.
➔ Fatbikes
Fatbikes ähneln Mountainbikes und sind 
für Untergründe wie Sand und Schnee ausgelegt. Sie haben extra breite Reifen von 
4.0" bis 4.8", die Durchmesser von ca. 30" 
erreichen. Dadurch sind auch überbreite 
Felgen (65 bis 100 mm) mit einem Durchmesser von 26" notwendig. Aufgrund der 
besonders großen Laufräder werden beim 
Rahmen oft 29"-ähnliche Geometrien und 
geänderte Gabeln, Kurbeln und Naben 
 eingesetzt.
➔ BMX-Cruiser
BMX-Cruiser bezeichnet ein BMX-Rad, 
 welches anstatt der üblichen 20"-Felgen 
24"-Felgen besitzt. Der Rahmen ist in dem 
Fall auch größer, da sonst kein Platz für 
die größeren Räder wäre. Im Race-BMX gibt 
es eine eigene Klasse für Cruiser. 
➔ Cross(renn)rad, Cyclocrossrad
Traditionell ist ein Crossrad ein Rennrad 
für den Einsatz in Querfeldeinrennen. Die 
Räder haben etwas breitere Reifen (23 mm 
oder mehr), oftmals Drahtreifen. Aus Stabilitätsgründen werden Lenkerbügel von 
Bahnrädern verbaut, weil diese weitaus 
stabiler als Straßenmodelle sind und aus 
Stahl angefertigt werden. Crossräder haben 
eine Kettenschaltung sowie zwei Felgenbremsen in der Bauart der Rennräder, 
 allerdings mit etwas längeren Schenkeln. 
Traditionelle Crossräder hatten niemals 
 Federungselemente oder hydraulische 
 Bauteile. Davon abweichend wird als 
 Crossrad auch ein Hybrid aus Rennrad und 
Mountainbike bezeichnet, der verschiedene 
Eigenschaften der beiden Radtypen in sich 
vereint. Crossräder nach heutiger Definition 
sind also Trekkingräder ohne Schutzbleche, 
Gepäckträger und Beleuchtung bzw. Mountainbikes mit 28"-Bereifung. Seit einigen 
Jahren gibt es außerdem die Bezeichnung 
Cyclocrossrad. Dieses ist ein leichtes 
 Rennrad mit grobem Stollenprofil und 
 Cantileverbremsen oder Scheibenbremsen, 
entspricht also grob dem echten Crossrad 
und wurde als solches schon vor rund 
100 Jahren aus dem Rennrad entwickelt, 
für rein wettkampfmäßigen Einsatz.
Crossräder sind geeignet für schwere bis 
schwerste Gelände. Wegen ihrer leichten 
Bauweise können sie zur Überwindung von 
Geländestufen nach Bedarf auch auf die 
Schulter genommen werden. Die ausgeprägten Stollenreifen eignen sich nicht für 
das Fahren auf ebenem und hartem Untergrund. Wegen der fehlenden Schutzbleche 
sind sie auch wenig für den Alltag geeignet 
– im Gegensatz zu manchen „Crossrädern“ 
heutiger Definition. Deren Ausstattungsvarianten reichen von geländegängigen 
Cross rädern mit Federgabeln, relativ breiten Reifen, geradem Lenker und Mountainbikeschaltungen bis zu stark am klassischen Rennrad orientierten Versionen mit 
gebogenem Rennradlenker, -schaltungen 
und -bremsen. 
Weitere Fahrradtypen
➔ Reiserad: Tourengeeignetes Rad mit 
Gangschaltung, mehreren Gepäckträgern, 
langem Radstand und vergleichsweise 
schwerem Aufbau.
➔ Cavallo: Ein fahrradähnliches Fahrzeug 
mit Antrieb durch ein Gelenkviereck.
➔ Konferenz-Bike: Fahrrad für 7 Personen, die wie an einem Tisch im Kreis 
angeordnet sitzen (geduldet).
➔ Cruiser (englisch für Kreuzer): ist ein 
Fahrradtyp aus den frühen 50er Jahren. 
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Es sind Fahrräder mit lang wirkendem 
Rahmen in geschwungener Form und 
großem Lenker im Harley-Stil. Sie sind 
einfach ausgestattet und sehr schwer.
➔ Dreirad: als Behindertenfahrrad, 
 Fahrradrikscha oder als Variante des 
 Liegerads.
➔ Einrad: Rad mit Kurbel und Sattel, das 
den Gleichgewichtssinn trainiert.
➔ Trimm-Dich-Rad: ein fahrradähnliches, 
stationäres Sportgerät, auch Fahrrad- 
Ergometer genannt.
➔ Faltrad bzw. Klapprad: falt- oder 
 zerlegbares Rad jeder Kategorie.
➔ Fahrradtaxi: Fahrrad zum Passagiertransport.
➔ Eingangrad: Fahrrad ohne Gangschaltung.
➔ Fixie: Fahrrad mit starrer Nabe ohne 
Gangschaltung oder Freilauf, Pedale und 
Räder sind in ständiger Verbindung 
 („fixed gear“). Keine Bremsen. Die 
 Geschwindigkeit (und damit auch die 
Verringerung bis zum Anhalten) wird 
ausschließlich über die Trittfrequenz reguliert. Der Radtyp stammt ursprünglich 
aus dem Bahnradsport, hat aber auch 
als Kurier-Rad Verbreitung gefunden. 
Nicht zugelassen.
➔ Hydrobike: eine Art Fahrrad auf dem 
Wasser.
➔ Lastenfahrrad: 2- oder 3-rädrige Ausführung für Post, Radkuriere usw.
➔ Liegerad: mit tief liegendem Sitz mit 
Rückenlehne und vorne angebrachten 
Kurbeln, auch für Geschwindigkeitsrennen verwendet
➔ Lowrider: besonders niedriges Fahrrad.
➔ Pedersen: Fahrrad bestehend aus dünnen Rohren, der Sattel ist auf einem 
Gurtband montiert, auch Hängemattensattel genannt.
➔ Rikscha: meist dreirädrig, Fahrrad-Taxi 
für den Passagier-Transport.
➔ Tandem: ein Fahrrad für zwei Personen 
hintereinander.
➔ Tendem: ein Fahrrad für zehn Personen 
hintereinander (hat eine Rikscha-Firma 
in München, darf aber nicht fahren).
➔ Nebeneinandem: ein Fahrrad für zwei 
Personen nebeneinander.
➔ Sesselrad: Sitzposition wie „im Sessel“ .
➔ Velomobil: Liegedreirad mit Karosserie.
➔ Tallbike: eine besondere Form des 
Hochrads.
➔ Spaßfahrräder (Freakbikes, Zirkusfahrräder, Jahrmarktfahrräder) mit besonderen Eigenschaften, z. B. Swingbikes mit 
zusätzlichem Gelenk im Rahmen.
➔ Zweirad mit Frontantrieb
➔ Bierbike: eine rollende Kneipe für bis 
zu 16 Personen; hochgefährlich! (RM)
ZWEI WICHTIGE INFORMATIONEN
➔ Seit dem 01. Januar 2017 müssen 
Radfahrer die Ampeln für den 
Auto- Verkehr beachten, wenn sie 
keine eigene Signalisierung haben.
Die Jahrzehnte vor sich hingeschobene 
Ausnahmeregelung, wonach die Fußgängerampel dann gilt, wenn Rad- und Fußweg unmittelbar aneinander stoßen, ist 
damit erledigt, in München kein Problem. 
Alle betreffenden Ampelmasten sind 
mit doppelter Streuscheibe oder eigener 
Signalisierung für Radfahrer ausgerüstet. 
Woanders könnt’s anders ausschau’n.
➔ Der Unterschied zwischen Radfahrstreifen und Schutzstreifen.
Ein Radfahrstreifen ist eine Radverkehrsanlage am Fahrbahnrand. Er ist mit einer 
durchgezogenen Linie von der Fahrbahn 
für Kraftfahrzeuge abgetrennt und mit 
dem Verkehrszeichen 237 gekennzeichnet. Die Benutzungspflicht für Radfahrer 
ergibt sich aus dem Verkehrszeichen! 
Eine Wiederholung auf der Fahrbahn ist 
üblich, aber hat rechtlich keine Wirkung. 
Er ist Sonderweg für Radfahrer, andere 
 Verkehrsteilnehmer dürfen ihn nicht 
 benutzen, auch nicht zum Halten und 
Parken. Nur das Überqueren, z. B. zum 
 Erreichen von Parkständen, ist unter 
 Beachtung des Rad verkehrs erlaubt. Die 
Roteinfärbung dient der Erhöhung der 
 Sicherheit, vor allem an Kreuzungen.
Ein Schutzstreifen ist eine Radverkehrsanlage, die mit einer schmalen unterbrochenen Markierung und dem weißen 
Sinnbild „Fahrrad“ auf der Fahrbahn 
 markiert werden. Eine Benutzungspflicht 
ist nicht gegeben (kein Zeichen 237). 
Schutzstreifen dürfen bei Bedarf überfahren werden. Der Radverkehr darf dabei 
nicht gefährdet werden. Das Halten auf 
Schutzstreifen ist gestattet, das Parken 
verboten. 
 Und dann gibt es noch den Radweg. 
Das ist eine bauliche Anlage. Ob er 
 benutzungspflichtig ist, hängt allein 
vom Zeichen 237 ab. (RM)
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atelier-tacke.de
JUNI 2019 ⁄ TAXIKURIER ⁄ 19

Seite 20

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Der Bundesrat beschließt vsl. am 17. Mai über die Zulassung von 
Elektro-Tretrollern. Schon vorher ist die Diskussion entbrannt: 
Teufelszeug, Gefahr, Innovation, Spielzeug, Mobilität. Jeder sieht 
in dem Fahrzeug etwas anderes. Wir haben uns in Deutschlands 
Blätterwald bis zur Drucklegung dieses Magazins umgesehen. 
Roller-Koller auf Deutschlands Gehwegen?
Diese Gefahr war anfangs gegeben, weil ein solches Szenario die 
von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) angestrebte 
Zulassung von sogenannten E-Scootern bislang zuließ. Aber jetzt 
hörte er auf die Fachleute (das ist neu!). Auf Druck von Fachverbänden und Landes-Verkehrsministern wird es keine E-Scooter 
auf Gehwegen geben. 
Bundesverkehrsminister Scheuer sieht in den Fahrzeugen, die vor 
allem in den USA bereits stark verbreitet sind, ein großes Potenzial für eine umweltfreundliche Mobilität in Städten. Ergänzend 
zum öffentlichen Nahverkehr seien sie „eine echte zusätzliche 
Alternative zum Auto“, sagte der CSU-Politiker vor kurzem. Sie 
könnten etwa für die „letzte Meile“ von der U- und S-Bahn oder 
Bushaltestellen nach Hause oder zur Arbeit genutzt werden. 
Wie alt muss ich sein?
Im noch laufenden Entwurf dürfen nur Personen fahren, die mindestens 12 Jahre alt sind. Ob die zuerst vorgesehene Unterscheidung zwischen der Maximalgeschwindigkeit von 12 km ⁄ h resp. 
20 km ⁄ h (dann Mindestalter 14 Jahre) Bestand haben wird, war 
bei Drucklegung noch nicht bekannt.
Was kostet ein E-Scooter? 
Wer sich einen E-Scooter kaufen will, sollte auf vier Dinge achten: Leistung, Gewicht, Reichweite und Ausstattung. Die Preise 
variieren ganz erheblich; von 500 Euro bis 2.500 Euro bei gesetzmäßiger Ausstattung. Es lohnt sich zum einen, noch etwas zu 
warten, bis die Preise üblicherweise sinken, und zum zweiten, zu 
vergleichen. Die General- Preis-Linie wird sich wohl in der Mitte 
einpendeln. Im Straßenverkehr zugelassen sind nur Scooter mit 
maximal 500 Watt. Ausreichend für den Normalgebrauch in der 
Stadt sind jedoch schon 250 Watt starke Modelle.
Außerdem wichtig: E-Scooter bekommen in Deutschland nur 
dann eine Zulassung, wenn sie zwei unabhängige Bremsen für 
Vorder- und Hinterrad haben. 
Bei E-Scootern mit nur einer Bremse 
kann man die zweite meist per 
 Zusatzkit nachrüsten. 
Günstige Modelle schaffen mit einer 
Akkuladung eine Reich weite von 
etwa 20 bis 30 Kilometern, teure 
Scooter kommen auf 100 Kilometer.
Muss ich einen Helm oder Schutzkleidung tragen? 
Eine Helmpflicht besteht nicht. Er wird aber – wie auf einem 
Fahrrad – dringend empfohlen. Wer noch weiter auf Nummer 
 sicher gehen will trägt Knie- und Ellbogenschützer, sowie 
 Schutzkleidung. Retroreflektierende Jacken oder Westen beispielsweise dienen der besseren Erkennbarkeit.
Brauche ich einen Führerschein? 
Nach dem derzeit vorliegenden Entwurf nicht, da mit dem 
E-Scooter nur bis maximal 20 Kilometer pro Stunde gefahren 
 werden kann.
➔ E-SCOOTER – DA KOMMT WAS AUF UNS ZU!
Deutschland ist anders. Während in Metropolen rund um die Welt Menschen schon längst mit ihren E-Scootern 
unterwegs sind, warten die motorgestützten Gefährte in Deutschland noch auf die letzte juristische Hürde. 
Die so genannte Elektro kleinstfahrzeuge-Verordnung, kurz eKFV, ist noch nicht in Kraft getreten.
AKTUELLES THEMA
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20 ⁄ TAXIKURIER ⁄ JUNI 2019

Seite 21

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Muss ich mich versichern? 
Zur Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr ist eine Haftpflichtversicherung mit einem Versicherungskennzeichen vorgeschrieben. Dieses kleine Kennzeichen muss – wie bei Rollern 
oder Vespas – sichtbar hinten angebracht werden. Es besteht aus 
drei Ziffern und drei Buchstaben. Beim Preis orientiert man sich 
am besten an den geltenden Tarifen für Mopeds. Hier liegt der 
Versicherungsschutz bei etwa 40 Euro pro Jahr.
Was zahlt die Versicherung?
Vereinfacht gesagt begleicht die Haftpflichtversicherung Schäden, die mit dem Scooter Dritten zugefügt werden. Das gilt 
sogar bei alkoholisierten Fahrten (Promillegrenze bei Fahrern 
bis 21 Jahre: 0,0 Promille ⁄ ab 21 Jahre: 0,5 Promille). Kommt 
es zu einem Unfall, leistet die Haftpflichtversicherung. Die 
E-Scooter-Versicherung kann aufgrund des Alkoholpegels aber 
Geld zurückfordern.
Gilt bei E-Scootern der Versicherungsschutz 
in ganz Europa? 
Der Versicherungsschutz gilt in allen Staaten der Europäischen 
Union. Und zwar auch dann, wenn der Elektro-Scooter an Freunde verliehen wird. Bei der Fahrt ins Ausland ist jedoch darauf 
zu achten, dass idealerweise eine grüne Versicherungskarte mitgeführt wird und am Scooter ein „D“-Aufkleber (Deutschland) 
angebracht ist. Zu beachten sich unbedingt die lokalen gesetzlichen Bestimmungen des Ziellandes. 
E-Scooter-Tuning: Besteht Versicherungsschutz? 
Manch einem ist die Höchstgeschwindigkeit von 20 km ⁄ h legaler 
Elektro-Scooter zu langsam. Doch das Tuning von E-Scootern ist 
genau wie bei E-Bikes, Pedelecs und S-Pedelecs keine gute Idee, 
denn es erlischt die Betriebserlaubnis. Kommt es dann zu einem 
Unfall, kommt die Haftpflichtversicherung zwar zuerst für den 
entstandenen Schaden gegenüber Dritten auf, nimmt jedoch 
 üblicherweise den Fahrer ⁄ Besitzer des getunten Scooters in 
 Regress. Je nach Geschwindigkeit kann das Tuning sogar zu 
einer amtlichen Zulassung und einer Führerscheinpflicht führen. 
Wo darf ich mit einem E-Scooter fahren? 
Auf Radwegen oder auf Radfahrstreifen. Ist beides nicht vorhanden, muss die Fahrbahn benutzt werden. Viele E-Scooter zeigen 
die Geschwindigkeit auf der Anzeige am Lenker an. Schnellstraßen, etwa Kraftfahrstraßen, sind tabu. Dies gilt für innerhalb 
und außerhalb geschlossener Ortschaften. Die Verordnung lässt 
aber auch viel Spielraum. So können Städte und Gemeinden 
E-Scooter-Verbote für Fußgängerzonen oder einzelne Radwege 
festlegen. E-Scooter-Fahrer sollten auf ein Symbol mit Roller und 
Stromkabel achten. Steht auf dem Schild noch der Zusatz „frei“, 
kann dieser Weg bedenkenlos befahren werden.
Wie ist die Ausstattung vorgeschrieben? 
E-Roller unterliegen einer Lichtzeichenregelung. Heißt: Es ist darauf zu achten, dass der Roller mit einem Licht ausgestattet ist 
und dieses selbstverständlich auch funktioniert. Wer schneller als 
12 km ⁄ h unterwegs ist, benötig auch ein Rücklicht. Weiterhin 
müssen zwei Bremsen und eine Klingel vorhanden sein.
Wann geht es los? 
Der Entwurf ist fertig. Der Bundesverkehrsminister hat ihn 
 bereits unterschrieben. Jetzt prüft die EU-Kommission, ob die 
einzelnen Regeln die Bestimmungen der Europäischen Union 
 einhalten. Im Anschluss muss noch der Bundesrat der Zulassung 
zustimmen. Ende Mai oder spätestens Anfang Juni kann es soweit sein, wenn nicht noch Änderungen notwendig werden. Für 
E-Scooter ohne Lenk- und Halterstange (Hoverboards) gibt es 
noch keinen Entwurf. Das Bundesverkehrsministerium rechnet 
hier mit einem Start im Herbst 2019.
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JUNI 2019 ⁄ TAXIKURIER ⁄ 21

Seite 22

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WISSENSWERTES
➔ OLDTIMER-RESTAURIERUNG
Die Restaurierung eines Oldtimers erfordert 
nicht nur großes handwerkliches Geschick 
im Umgang mit teilweise edelsten Materialien und historischen Bauteilen. Will man 
das Auto auf der Straße fahren, müssen 
nicht selten eine Menge Vorschriften eingehalten werden: Paragraf 21 Straßenverkehrs- und Zulassung-Ordnung (StVZO) zum 
Vollgutachten für ein wiederaufgebautes 
oder importiertes Fahrzeug, Paragraf 23 
(StVZO) für die H-Zulassung, Paragraf 19 
(StVZO) für Änderungen gegenüber dem 
Originalfahrzeug, das sind nur einige Beispiele. Soll zudem von vornherein die 
Nachhaltigkeit von Investitionen ins betagte Blech sichergestellt sein, spielen 
Wertgutachten eine besonders wichtige 
Rolle.
Grundlage – egal für welche Beurteilung – 
ist immer die Identität des Fahrzeugs und 
die Kenntnis des Originalzustands bei der 
Typzulassung – inklusive aller dazugehörigen Komponenten. Dazu verfügen die amtlich anerkannten Sachverständigen von 
TÜV SÜD ClassiC über eine einzigartige 
 Datenbank mit mehr als einer Milliarde 
 Einträge zu über 90 Prozent aller Pkw- 
Serienfahrzeuge und auch für viele inzwischen verblichene Motorradmarken. Die 
 Angaben gehen weit über die in den Fahrzeugpapieren üblichen Fahrzeugdaten hinaus: Motortyp, Ventilsteuerung, Getriebe, 
Reifenalternativen. Dazu Matthias Gerst, 
Oldtimer-Experte von TÜV SÜD, der die 
 Datenbank vor nun 30 Jahren ins Leben 
gerufen hat: „Unser Datenblatt-Service ist 
konkurrenzlos. Auf dieser Basis können wir 
die Daten für nahezu jedes Fahrzeug nennen, eindeutige Hinweise für die Restauration geben und auch abschätzen, ob ein 
Oldtimer-Angebot überhaupt plausibel ist.“ 
Der Datenblatt-Service wird dieses Jahr 
30 Jahre alt, seit 1989 sind mehr als 
60.000 fahrgestellnummernbezogene 
 Datenblätter erstellt worden.
Seit mehr als fünf Jahren ist die Charta von 
Turin in Kraft. Ihr Ziel: weltweit einheitliche Grundlagen für Entscheidungen rund 
um historische Fahrzeuge zu schaffen. Gerade im Hinblick auf den Wert des rollenden Kulturguts eigentlich eine prima Idee. 
Dass die internationale Vereinbarung aber 
der Patina gegenüber professionell restaurierten Fahrzeugen den Vorzug gibt, sorgt 
nicht selten für Diskussionen und Kontroversen bei der H-Zulassung. Denn mit dem 
Verweis auf die Charta-Konformität sollen 
etwa ein vergilbter Lack, zerschlissenes 
 Leder, brüchige Vinyldächer oder einfach 
Rost als Patina durchgehen. Was geht beim 
H-Kennzeichen noch durch? Dazu Gerst: 
„Wir empfehlen, jeden Umbau und jede 
 Restauration von vornherein mit unseren 
Experten zu besprechen. Sie haben die 
 Erfahrung und geben Sicherheit bei beinahe allen offenen Fragen.“ Was bei Autos 
Patina ist und was nicht, dazu hat der 
Fachmann eine klare Meinung: „Oldtimerfans wollen gut erhaltene, gepflegte oder 
professionell restaurierte Fahrzeuge – dafür 
gibt es den Status als historisches Fahrzeug. Rost und Schimmel haben mit Patina 
nichts zu tun.“
30.000 Euro in die Restauration eines 
72-er Triumph Spitfire investieren? Der 
Neu preis lag damals bei gut 10.000 Mark. 
Marktwert heute: rund 15.000 Euro. Dieses 
simple Rechenbeispiel zeigt: Oldtimerfans 
müssen kühl rechnen können. Wertgutachten spielen hier eine besonders wichtige 
Rolle. Sie liefern realistische Zahlen, etwa 
wenn es darum geht, die tatsächlichen 
Kosten einer Restauration von vornherein 
richtig abzuschätzen. Besondere Räder, 
zeitgenössische Umbauten, ein besonderes 
Fahrwerk: Oft sind die Fahrzeuge auch 
 echte Unikate und verfügen über Merkmale, 
die den Wert auch mal erheblich steigern 
können. Vor diesem Hintergrund kann das 
Rechenbeispiel vom Beginn dann eventuell 
doch aufgehen. Bei außergewöhnlichen 
Fahrzeugen helfen keine Preislisten.
Die Beispiele zeigen: Welche Auswirkungen 
der Oldtimer-Kauf oder die Restaurierung 
am Ende wirklich hat und welche Regeln 
greifen. Die Experten bringen die nötige 
Erfahrung mit und kennen durchs jahrelange Begleiten aller möglichen Fahrzeugmodelle jedes Detail. An mehr als 350 TÜV 
SÜD Service-Centern stehen die amtlich anerkannten Sachverständigen für sämtliche 
Gutachten zu Oldtimern bereit. Sie kümmern sich nicht nur darum, dass alle nötigen Vorschriften eingehalten werden, sondern stehen bei Umbauvorhaben mit einer 
Beratung bereit. Das gilt nicht nur für Oldtimer. Auch in Spezialgebieten wie etwa 
Tuning, Fahrzeugimport oder Motorsportfahrzeuge sind die TÜV SÜD-Gutachter in 
der Szene gefragt. Sie liefern technische 
Tipps und stehen mit Datenbanken zur Verfügung, wenn es um größere Umbaumaßnahmen geht. Außerdem erstellen sie alle 
nötigen Gutachten.
(Quelle: TÜV Süd)
Die Begutachtung historischer Fahrzeuge braucht viel Erfahrung und eine Menge Sachverstand. Vor allem dann, 
wenn ein Fahrzeug restauriert oder wiederaufgebaut werden soll. Hier steht TÜV SÜD ClassiC mit einer einzigartigen 
Datenbank mit mehr als einer Milliarde Einträge zu Fahrzeugen aus der ganzen Welt bereit – Daten, die die 
Experten in den vergangenen 30 Jahren erhoben haben.
iStockphoto
22 ⁄ TAXIKURIER ⁄ JUNI 2019

Seite 23

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SAISONALES
➔ FEIERTAGE 
Christi Himmelfahrt
Wenn am 30. Mai die Herren der Schöpfung ihren freien Donnerstag genießen und diesen Tag als „Vatertag“ bezeichnen, ist vielen 
gar nicht bewusst, dass die Bedeutung dieses Tages in Vergessenheit zu geraten droht. Die heutige Bezeichnung „Vatertag oder 
Männertag“ ist die Folge einer Profanisierung des Begriffs „Vater“ . 
Da an Christi Himmelfahrt der Aufnahme Christi in den Himmel 
 gedacht wird, feierte die Urkirche dieses Ereignisses mit einem 
„Tag des Herrn“, wie heute noch in christlichen Gemeinden der 
Sonntag bezeichnet wird. 40 Tage nach Ostern wird bis heute 
 dieses Ereignisses gedacht.
Pfingsten
Zehn Tage später feiern Christen auf der ganzen Welt Pfingsten. 
Dieses Fest erinnert an die Ereignisse in Jerusalem an Schawuot 
im Hinrichtungsjahr Christi. Schawuot wird 50 Tage nach Pessach 
begangen und ist eines der jüdischen Hauptfeste, die verschiedene 
Elemente des Glaubens vereinigen. Das Wort Schawout bedeutet 
im hebräischen „Wochen“ . Da die Zahl 7 eine besondere Bedeutung 
im Jüdischen hat, erklärt es den Zeitpunkt, an dem das Fest begangen wird. 50 Tage sind sieben Wochen und ein Tag. Im Griechischen heißt das Fest „pentekoste hemera“, was „fünfzigster Tag“ 
bedeutet. Die Menschen jüdischen Glaubens gedenken an diesem 
Feiertag des Empfangs der Zehn Gebote durch Mose am Berg Sinai. 
Da im späten Frühjahr der erste Weizen im Gebiet des Fruchtbaren 
Halbmondes geerntet wird, ist Schawuot auch ein Erntedankfest 
und wird auch als „Tag der Erstfrüchte“ bezeichnet. Die christliche 
Überlieferung berichtet, dass eben an diesem Schawuot die Apostel durch Christus den Heiligen Geist empfingen und plötzlich von 
allen Anwesenden verstanden wurden, obwohl keiner von ihnen 
vorher einer Fremdsprache mächtig war. So schloss sich der Kreis 
zum Turmbau zu Babel, bei dem die Arroganz der Menschen damit 
bestraft wurde, dass sie einander nicht mehr verstehen konnten. 
Die Apostel verbreiteten also erstmalig die Nachricht von Christi 
Tod und Auferstehung an Einheimische und Fremde. Aus dieser 
Tradition heraus, wird bis heute Pfingsten als Geburtsstunde der 
Kirche gefeiert. Im eigentlichen Sinne ist es die Geburtsstunde der 
Missionierungen.
Als christlich etabliertes Fest wird Pfingsten erstmals im Jahr 130 
erwähnt. Die Kirche gedenkt seitdem des Geburtstages der Kirche 
und der Bedeutung des Heiligen Geistes, die Osterzeit ist beendet. 
Aus dieser langen Tradition heraus entwickelten sich viele verschiedene religiöse und profane Bräuche. Zu den religiösen Symbolen hat sich die Taube als Sinnbild für den Heiligen Geist entwickelt. 
In einigen Kirchen wird heute noch während des Pfingstgottesdienstes eine hölzerne Taube über den Köpfen der Gläubigen bewegt. Im Jahr 325 nach Christus wurde die Taube zum Symbol des 
Heiligen Geistes erklärt. Es dauerte allerdings weitere 300 Jahre, 
bis sich das Symbol endgültig durchsetzte. Auch, wenn wir heutzutage oft wenig Positives mit Tauben in Verbindung bringen, so 
kommt ihnen in Tora und Bibel eine wichtige Bedeutung zu. In 
der Sintflutgeschichte (1. Mose 8) ist es eine Taube, die von Noah 
ausgeschickt wird, um nach Land zu suchen. Ursprünglich wurde 
der Heilige Geist in menschlicher Gestalt dargestellt, bis Papst 
 Urban VIII. im 17. Jahrhundert dies verbot. Da Menschen aber 
dazu neigen, Unfassbares zu personalisieren, bediente man sich 
der Taube, die schon in der Antike für Sanftmut und Unschuld 
stand. Da man glaubte, der Vogel habe keine Galle, dessen Säfte 
alles Böse verkörpere, war die Wahl nur nachvollziehbar. Profane 
Pfingstbräuche haben meist einen Bezug zum Frühjahr und Fruchtbarkeit. Ob beim Pfingstbaumpflanzen in der Lüneburger Heide 
oder dem Schmücken des Pfingstochsen in Mecklenburg, wobei das 
Tier nach seinem Lauf durch das Dorf meist geschlachtet wurde, 
immer steht der Gedanke des gemeinsamen Feierns und der Freude 
an der erwachten Natur im Mittelpunkt.
Fronleichnam
Zehn Tage nach Pfingsten wird in katholischen Gegenden Fronleichnam gefeiert. Nicht in allen katholischen Staaten Europas ist 
das ein Feiertag. Fronleichnam ist eigentlich die „Nachfeier“ für 
die Einsetzung der Eucharistie am Donnerstag vor Ostern. Da die 
Karwoche eine stille Woche ist, war es nicht möglich, diesem fundamentalen Ereignis in der Kirchengeschichte den richtigen Rahmen zu geben. Die Bezeichnung Fronleichnam leitet sich von mittelhochdeutsch vrône lîcham für „des Herren Leib“ ab. Dieses Fest 
kannten die Urchristen nicht. Erst im Mittelalter, einer Zeit, in der 
die Menschen das große Elend von Pest, Hunger und Kriegen mit 
dem Glauben an Wunder, Zauberei und eine bessere Welt im Jenseits kompensierten, wurde Fronleichnam zum Fest der Gesamtkirche. Nachdem erstmals im Bistum Lüttich 1246 die „leibliche Gegenwart Christi“ gefeiert wurde und es 1263 in Bolsena zu einem 
anerkannten Blutwunder kam, entschied Papst Urban IV. ein Jahr 
später, das Fest der leiblichen Gegenwart Christi in der Eucharistie 
für die ganze Kirche in den Jahreskalender aufzunehmen. Blutwunder waren zu dieser Zeit nicht selten. Die Hostien wurden nicht 
mehr aus Sauerteig, sondern ungesäuert hergestellt. Damit war der 
Nährboden für Bakterien gelegt, die bei feuchter Lagerung rote 
Sekrete absondern, die als Blut gedeutet wurden. Christen deuteten die roten Punkte auf den Hostien als Nadelstiche, die Juden in 
die Hostien gestochen hätten und eröffneten mehrfach große Pogrome gegen die jüdische Bevölkerung. Heute wird Fronleichnam 
meist mit großen Prozessionen begangen. Die Monstranzen mit 
konsekrierten Hostien werden den Gläubigen voran getragen. Singend und betend ziehen die Menschen, manchmal auch zu Pferd, 
durch die Städte und Dörfer. In manchen Orten werden die einzelnen Gebetsstationen mit wunderschönen Blumenteppichen ausgelegt. Auch hier zeigt sich wieder die Verbindung zur erwachten 
 Natur. In Zeiten der Diktaturen war die Teilnahme an den Prozessionen Ausdruck der Kritik und des Widerstandes und viele nahmen 
auch ohne Hintergrundwissen und religiösem Anspruch an den 
 Zügen teil. Genießen wir die freien Tage in dem Bewusstsein, dass 
diese Feiertage mehr sind als die Abwesenheit von Arbeit und 
 erinnern uns an die Ursprünge. Egal ob religiös oder nicht, es 
sind unsere religiösen Wurzeln, die unsere Kultur – gerade in 
 Oberbayern – mit ihrer ganzen Schönheit geprägt hat und diesen 
Ursprüngen gilt es, Respekt zu zollen. (BH)
JUNI 2019 ⁄ TAXIKURIER ⁄ 23

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…der Begriff „Notnagel“ eigentlich ein Fachbegriff 
der Feuerwehrleute war?
Wenn wir heute etwas abwertend etwas oder jemanden als Notnagel bezeichnen, ist dies eigentlich eine falsche Verwendung 
des Begriffs. Der Notnagel gehörte bis in die 1960er Jahre zur 
Ausrüstung der Feuerwehrleute. Er bestand aus einem kräftigen, 
spitz zulaufenden Eisenstift mit einer seitlichen Öse, durch die 
ein Seil geführt werden konnte. Der Notnagel wurde in einer 
kleinen Tasche am Hakengurt mitgeführt. Wenn bei der Brandbekämpfung ein Rückzug durch das Gebäude ins Freie nicht 
mehr möglich war, dann konnte der Feuerwehrmann den Notnagel in einen hölzernen Fensterstock oder andere geeignete 
Stelle einschlagen und sich anschließend mit einem Seil durch 
ein Fenster abseilen. Also ist der Notnagel kein Lückenbüßer, 
sondern die letzte Rettung in höchster Not.
„Die deutliche Mehrheit der Fahrerinnen und Fahrer in 
Deutschland ist bei unseren Mietwagen-Partnern sozialversicherungspflichtig angestellt und verdient mindestens den 
gesetzlichen Mindestlohn.“ (Uber Blog vom 6. Mai 2019)
WUSSTEN SIE SCHON, DASS ...
SPRUCH DES MONATS
02.04.19 Jakarta Nutzung der Öffis um 15 Prozent 
 rückläufig. Wegen Uber-Clone.
07.04.19 Berlin Taxi wird bei einem illegalen 
 Autorennen gerammt. 
07.04.19 Memmingen Betrunkener hält Taxi an und reißt 
Scheibenwischer ab.
08.04.19 Warschau Polens Taxifahrer protestieren vor 
US-Botschaft gegen Uber. 
09.04.19 Mallorca Vier Taxis in einer Nacht aufgebrochen. 
Kartenlesegeräte gestohlen.
10.04.19 Deutschland Bundesweit demonstrieren Taxifahrer 
in über 30 Städten.
10.04.19 Deutschland Karneval verpasst? Uber-Chef sagt: 
„Taxi ist wichtiger Partner“ . 
11.04.19 Weimar Taxi-Fahrer verhindert Enkeltrickbetrug. 20.000 Euro gerettet.
11.04.19 Berlin Polizei: Heimservice für Drogen 
nimmt durch Digitalisierung zu.
12.04.19 Innsbruck Fahrer übersieht Taxi. Fünf Autos 
und ein Motorrad beschädigt.
12.04.19 Kollnburg Scheuer wird von 25 Taxifahrern bei 
CSU-Kreisverband „begrüßt“ .
14.04.19 Raubling Nach Disco in München: mit Güterzug 
statt Taxi nach Rosenheim.
15.04.19 New York Uber will an die Börse. Operativer 
Verlust 2018 bei 1,85 Milliarden.
15.04.19 Düsseldorf Neue Umweltspur – für Busse, Taxis, 
E-Fahrzeuge und Radfahrer?
19.04.19 Kalifornien Lyft-Fahrer verweigert Mitnahme 
von Blindenhund. Gekündigt.
20.04.19 Düsseldorf Fünf Männer überfallen Taxi-Fahrer 
in Altstadt. Fahndung erfolglos.
23.04.19 Iserlohn Unbekannter Taxifahrer schlägt 
 Fahrgast und verschwindet.
25.04.19 Teneriffa Boxstar randaliert in Hotel und 
klaut Taxi. 10.000 Euro Schaden.
26.04.19 Köln Übergriffe gegen Uber. 
Taxi-Anbieter weisen Schuld zurück.
26.04.19 Gießen Bei Kontrolle vier Mietwagenfahrer 
ohne gültigen P-Schein erwischt.
29.04.19 Zwickau Bus des FSV Zwickau bleibt liegen. 
Spieler fahren mit Taxis zurück.
01.05.19 Frankfurt 1. Mai Kundgebung: 130 Taxifahrer 
demonstrieren gegen Scheuer.
01.05.19 London Flughafen-Taxifahrer bestreiken 
 Luton. Zu wenig Verdienst.
02.05.19 Coburg Nach 100-Euro-Fahrt: Fahrgäste zahlen 
50 Euro und fliehen. Gefasst!
02.05.19 Bielefeld Stadtwerke starten gemeinsames 
 Angebot mit Taxi-Genossenschaft.
02.05.19 Hamburg Gericht lehnt Klage gegen Moia ab. 
50 Fahrzeuge sind hinzunehmen.
24 ⁄ TAXIKURIER ⁄ JUNI 2019

Seite 25

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Vom 7. bis 14. April fand auf dem Gelände der Messe München GmbH die Weltleitmesse bauma statt. Auch bei der 8. Auflage 
der größten Messe der Welt auf dem neuen Messegelände in München Riem wurden wieder alle Rekorde gesprengt und das 
 bisher Dagewesene in den Schatten gestellt. Über 620.000 Besucher aus mehr als 200 Ländern sahen die gigantischen 
 Exponate an Baumaschinen, Baustoffmaschinen, Bergbaumaschinen, Baufahrzeugen und Baugeräten. Es war eine Steigerung 
um 40.000 Menschen gegenüber 2016. Etwa 250.000 Menschen davon kamen aus dem Ausland. Auch wurde mit insgesamt 
3.700 Ausstellern aus 63 Ländern dieser Erde ebenfalls eine neue Bestmarke erreicht. Das Ausstellungsareal erreichte eine 
Größe von 614.000 Quadratmetern, was in etwa der Größe von 60 Fußballplätzen entspricht. Die Rekord-bauma schlug sich 
auch in den Auftragsbüchern nieder, wo Aussteller die höchsten Umsätze in der Geschichte ihrer Messeteilnahme verbuchen 
konnten. Einziger Wermutstropfen waren zahlreiche Verkehrsprobleme durch rücksichtslose, überwiegend schwarz lackierte 
 Mietwagen- und Limousinen-Fahrzeuge internationaler Vermittlungsplattformen, die durch zahlreiche Verkehrsverstöße beim 
Holen und Bringen, aber auch beim Halten und Parken nicht nur den Taxiverkehr ständig behinderten. Die eindrucksvollen 
 Aufnahmen auf diesen Seiten sollen Ihnen einen Eindruck von dieser weltweit einmaligen Veranstaltung vermitteln. 
 
Das Münchner Taxigewerbe freut sich bereits auf die bauma 2022!
atelier-tacke.de
JUNI 2019 ⁄ TAXIKURIER ⁄ 25
RÜCKBLICK
➔ NACHLESE ZUR BAUMA 2019

Seite 26

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➔ GIGANTISCHE EXPONATE
➔ STEIGERUNG DER UMSÄTZE
➔ MEHR ALS 620.000 BESUCHER
➔ AUS ÜBER 200 LÄNDERN
➔ 3.700 AUSSTELLER AUS 63 LÄNDERN
➔ 614.000 QUADRATMETER
26 ⁄ TAXIKURIER ⁄ JUNI 2019

Seite 28

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➔ TAXLER-LEXIKON
➔ ABRISS – Kurz vor dem geplanten 
 Beginn der Abbrucharbeiten am Bahnhof 
Mitte will die Bürgerinitiative „Münchner 
Architektur und Kultur“ (AKU) dieses Vorhaben noch verhindern. Deren Chef, Karl 
Hofmann, wird im Münchner Merkur vom 
30.4. ⁄ 1.5.2019 wie folgt zitiert: „Wir 
 haben einen Antrag wegen Verletzung der 
Denkmalschutzbelange der Bayerischen 
Verfassung vorbereitet, der in Kürze eingereicht wird“ . Dann aber zackig, ruft Schrotti 
ihm zu, weil eine Woche nach diesem Zeitungsbericht bzw. etwa drei Wochen vor 
 Erscheinen dieses TK die Abrissarbeiten 
schon begonnen haben sollen (Stichtag 
6. Mai).
Die Deutsche Bahn, die aus dem Milliardengrab „Stuttgart 21“offensichtlich nichts 
 gelernt hat, rechtfertigt den Neubau damit, 
dass der heutige HBF die „Erwartungen der 
Reisenden, Anwohner, Gewerbetreibenden 
und Bürger …“ (Zwischenfrage Schrotti: 
sind die Vorgenannten keine Bürger?) 
„ …an einen zeitgemäßen, zukunftsfähigen 
Bahnhof oftmals nur noch unzureichend“ 
erfülle. Nein, schmettert ihnen der Schreiber entgegen, die Reisenden erwarten 
Züge, bei denen im Winter die Heizung und 
im Sommer die Klimaanlage funktioniert, 
die aber vor allem pünktlich fahren – wovon die Bahn meilenweit entfernt ist! Und 
die Reisenden erwarten auch Taxistandplätze vor den Ausgängen. 
Zwischen der Fußgängerzone und dem im 
Juni voraussichtlich eröffnenden „Forum 
Schwanthalerhöhe“ braucht München bestimmt nicht noch einen weiteren Konsumtempel. Obwohl: wenn die Züge auch in 
Zukunft verspätet oder überhaupt nicht 
 ankommen, kann so ein neuer „Shopping- 
Event“ die Wartezeit schon erheblich verkürzen… Tatsache ist doch, dass die Reisenden, für die so ein Bahnhof schließlich 
da ist, auch bislang weder verhungern, 
noch verdursten mussten. Bücher und Zeitschriften für die Älteren unter uns, die 
noch lesen können, gab es auch schon immer. Was hat denn den Bahnkunden bisher 
gefehlt, das an den Baulichkeiten gelegen 
hätte? Laut AKU ist aus formaljuristischen 
Gründen eine Klage gegen den Hbf-Neubau 
derzeit nicht möglich; deshalb versuche 
die Bahn, mit dem Abriss der Gebäude am 
Bahnhof Mitte unumstößliche Fakten zu 
schaffen. Nach dem Motto: weg ist weg, 
und dann muss ohnehin neu gebaut werden. Zum Thema Denkmalschutz rechtfertigt sich die Bahn mit der lauwarmen 
 Erklärung: „Im Planfeststellungsverfahren 
wurden denkmalschutzrechtliche Belange 
geprüft und in Abstimmung mit dem Landesamt für Denkmalpflege die Uhr über 
dem Haupteingang sowie das Plattenrelief 
abgenommen und fachgerecht für die 
 Bauzeit eingelagert“ . 
Vielleicht, so ergänzt der Schreiber hier, 
hat man auch noch ein paar eingetretene 
Kaugummis sowie Rotweinflecken aus 
den Gelagen der herumlungernden Penner 
archiviert, um sie eines fernen Tages vor 
dem neugebauten Glaspalast an originaler 
Stelle wieder aufbringen zu können. Das 
ist doch Denkmalschutz genug. Ach ja, 
 siehe oben: „ … Abbruch, der ab Sommer 
beginnt …“ – ja was denn jetzt? 
6. Mai oder Sommer? Do kennt si doch 
 koana mehr aus.
➔ AUSTRITT – Unser im Ruhestand befindlicher Kollege Gerhard Bletschacher (88), 
der in den 1990ern Fraktionsvorsitzender 
der CSU im Münchner Rathaus war und 
nach seinem Ausscheiden aus der Politik 
noch für 20 Jahre aktives Mitglied unserer 
Fiakergemeinde wurde, schimpft, wie so 
viele von uns, über Bundesverkehrsminister 
Andreas Scheuer: auch Kollege Bletschacher, der sich dem Gewerbe weiterhin eng 
verbunden fühlt, ärgert sich über Scheuers 
Pläne, die für das Taxi das Aus bedeuten 
würden. Die einseitige Bevorzugung von 
„Uber“ und Komplizen wurmt ihn maßlos, 
und zwar so sehr, dass er laut Münchner 
Merkur vom 18. ⁄ 19. April („Taxi- Veteran 
contra Verkehrsminister“) nach 50 Jahren 
der Parteimitgliedschaft über einen Abschied aus seiner politischen Heimat nachdenkt. „Wenn es keinen Kompromiss im 
 Taxistreit gibt, trete ich aus der CSU aus“ . 
➔ BEFANGEN – Ein Richter am Landgericht 
Stuttgart, der einige Klagen von betrogenen Dieselfahrern gegen unsere lieben 
 Autohersteller verhandelt hat, wurde jüngst 
für befangen erklärt und muss die Verfahren an eine andere Kammer abgeben. Der 
Mann war den Auto- und Zulieferkonzernen 
VW, Porsche, Audi und Bosch unangenehm 
aufgefallen, weil er deren (Ex-)Chefs Winterkorn, Stadler und Denner sowie Bundesverkehrsminister Scheuer zu Verhandlungen 
vorgeladen und teilweise schon Schadensersatz-Urteile in Millionenhöhe gesprochen 
hatte. Ein Teil der Urteile wurde zwischenzeitlich aufgehoben, der andere Teil wird 
noch "geprüft". Grund für die angebliche 
Befangenheit dieses Richters ist die 
 Tatsache, dass auch seine Ehefrau den 
VW-Konzern verklagt hat, wenngleich 
vor einem anderen Landgericht. 
Er hatte also die Klage seiner Frau gar 
nicht zu verhandeln, was selbstverständlich 
eine eindeutige Befangenheit bedeutet 
hätte. Wäre der Richter auch für befangen 
erklärt worden, wenn er Mitglied des Radlfahrervereins ADFC wäre, des ADAC, in einer 
der für Dieselwagen gesperrten Straßen 
Stuttgarts wohnte oder gar selbst einen 
Diesel – oder andersrum: ein Elektroauto – 
führe? Irgendeinen Grund findet man immer, wenn man will. 
Die Konzerne und ihr oberster Handelsvertreter Scheuer werden sich jedenfalls feixend auf die Schenkel klopfen. Derweil 
 beziffert der VW-Konzern die Kosten des 
Dieselskandals auf 30 Milliarden Euro. 
„In der Rechnung seien der Aufwand für 
Rechtsanwälte, Vergleiche und ausstehende 
Verfahren enthalten“, sagte Finanzvorstand 
Frank Witter. „Damit seien absehbare Kosten abgedeckt, weitere aber nicht ausgeschlossen. Das meiste Geld floss bisher wegen teurer Vergleiche in Nordamerika. Die 
Folgen des Skandals werden den Konzern 
aber auch weiter belasten: Allein in 
Deutschland sind über 60.000 Verfahren 
mit Dieselkunden anhängig. Dazu kommen 
milliardenschwere Klagen von Aktionären, 
die sich zu spät über das finanzielle Aus-
Schrotti erklärt die Taxi-Welt
istockphoto
28 ⁄ TAXIKURIER ⁄ JUNI 2019
 UNTERHALTSAMES

Seite 29

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maß informiert fühlen“ . (Zitat Münchner 
Merkur vom 3. Mai) 
Immerhin hat die Staatsanwaltschaft 
Braunschweig Mitte April endlich Anklage 
gegen den Ex- Chef von VW, Martin Winterkorn, sowie vier weitere ehemalige Manager 
des Konzerns erhoben. Sie wirft W. vor, 
dass unter seiner Führung „insgesamt 
9.058.521 in Wahrheit nicht zulassungsfähige Fahrzeuge der Marken VW, Audi, Seat 
und Skoda in den Verkehr gebracht und 
verbotswidrig zum Verkehr zugelassen“ 
wurden. Schaden sei auch durch unberechtigte Steuerbefreiungen für Dieselkäufer 
entstanden. Er und die weiteren Angeklagten hätten aus eigennützigen Motiven so 
gehandelt, um die Verkaufszahlen in die 
Höhe zu treiben – wovon insbesondere die 
vertraglich zugesicherten Bonuszahlungen 
abhingen. Eine Fluchtgefahr (Folge: Untersuchungshaft) sieht die Staatsanwaltschaft 
nicht, da die USA zwischenzeitlich ebenfalls Anklage gegen Winterkorn erhoben 
und einen Haftbefehl gegen ihn erlassen 
haben. Verlässt er Deutschland, so droht 
ihm eine Auslieferung an die Amis. Und da 
könnte er seinen Lebensabend zwangsweise 
im „betreuten Wohnen“ verbringen. Zeit 
is’s worn!
➔ BLADE-NIGHT – Zwei Jahre wurden wir 
von dieser Verkehrsbehinderungsparty verschont, aber in diesem Sommer wird die 
Münchner Bevölkerung – je nach Wetter – 
erneut für maximal 18 Montage in Geiselhaft genommen: ab 13. Mai ist der Corso 
wieder geplant, mit den üblichen Sperrungen auch für Busse und Trambahnen. Selbst 
die besonders heiligen Radlfahrer dürfen 
die Trasse nicht kreuzen. Donnerkeil! Die 
amerikanische Firma „K2 Sports“ mit 
Hauptsitz in Seattle, Deutschland-Sitz in 
Penzberg, ist als Hauptsponsor eingesprungen und darf, wie auch schon in der Vergangenheit, bei den Blödelnächten ihre Inline-Skates zum Test anbieten. Damit wird 
dieser Schwachsinn endgültig zur reinen 
Werbeveranstaltung. „Die letzten beiden 
Jahre hat montags immer etwas gefehlt“, 
wird die K2-Sprecherin Simone Adelwart im 
Münchner Merkur vom 13. ⁄ 14. April zitiert. 
Uns Fiakern hat nichts gefehlt – übrigens 
auch den Skatern nicht, denn Rollschuhfahren kann man auch woanders und muss 
dazu nicht über Stunden ganze Stadtteile 
lahmlegen. 
➔ BRAUCHTUM – Am 1. Mai kam es in 
 Egmating (Kreis EBE) zu einem schweren 
Unfall, als ein Traktor mit zwei Anhängern 
und darauf insgesamt 36 Menschen an 
 einem starken Gefälle außer Kontrolle geriet. Beide Anhänger stürzten um; zwei 
Personen wurden schwer, 15 weitere leicht 
verletzt. Bei dieser Tour eines Burschenvereins saß ein 17-jähriger am Steuer des 
Traktors, der die Bremsfähigkeit des Gespannes wohl überschätzt hat. Der junge 
Mann, übrigens ohne Alkohol im Blut, 
 hatte zwar einen Traktor-Führerschein, 
 welcher grundsätzlich auch das Ziehen von 
zwei Anhängern erlaubt, allerdings nur zu 
landwirtschaft lichen Zwecken. Das Befördern von „Fahrgästen“ ist ebenfalls nur zu 
landwirtschaft lichen Belangen erlaubt, z. B. 
um Erntehelfer zum Einsatz zu bringen. Für 
Brauchtumsveranstaltungen gibt es freilich 
diesbezüglich eine Ausnahmeregelung; 
dann muss der Gespannlenker jedoch mindestens 18 Jahre alt sein.
Die Behörden haben nunmehr zu prüfen, 
gegen welche und ggf. wie viele Bestimmungen verstoßen wurde. Aber abgesehen 
von der rechtlichen Lage: wie kann man 
denn auf die Schnapsidee kommen, ausgerechnet einem 17-jährigen mit seinem 
 altersschwachen Traktor eine solche Verantwortung zu übertragen? Eine Art modernes Brauchtum pflegte die Fahrerin eines 
Reisebusses (Flixbus), die am 13. April 
während einer Fahrt von Augsburg nach 
 Zürich auf ihrem mobilen Kasperltheater 
 Videos anschaute und dabei von einem 
Fahrgast zu Beweiszwecken gefilmt wurde. 
Passiert ist nichts, außer, dass der Kunde 
die Fahrt mit dem Zug fortsetzte und die 
Frau jetzt nicht mehr bei Flixbus arbeitet. 
➔ CITY- MAUT – Der Deutsche Städtetag 
regte kürzlich an, die Einführung einer 
 City-Maut anzudenken. Damit würde also 
das Einfahren in die (Innen-)Stadt für 
 Privatfahrer kostenpflichtig. Das ist, so 
meint der Schreiber, dem Grunde nach eine 
verlockende Idee, um dadurch den Individualverkehr zu reduzieren. Allerdings, auf 
den zweiten Blick, mit einigen Nachteilen 
behaftet, wie sie auch parteiübergreifend 
im Münchner Stadtrat gesehen werden: den 
betuchten SUV-Fahrern aus Starnberg oder 
den Cabriolenkern aus Grünwald wären ein 
paar Markl Gebühr schlicht egal; vielmehr 
würden sie sich darüber freuen, ihre Kisten 
bei etwas weniger Stau in München zur 
Schau stellen zu können. Quasi die „freie 
Fahrt für reiche Bürger“ . Zudem gäbe es das 
Problem der Datenerfassung – wie also erkannt werden soll, ob die Maut entrichtet 
worden ist oder nicht, z. B. per „Pickerl“ an 
der Windschutzscheibe oder durch elektronische Nummernschilderkennung. Gerade 
Letzteres würde einen hohen Investitionsbedarf erzeugen und stünde evtl. auch im 
Konflikt zum Datenschutz. 
Andererseits: sowohl in London als auch in 
Stockholm und anderen Städten hat die 
dort teils seit mehr als zehn Jahren existierende Einfahrtsgebühr tatsächlich zu einer 
merklichen Reduzierung des Individualverkehrs geführt. Eine Stadtratsmehrheit für 
die Einführung einer City-Maut ist in München derzeit nicht sichtbar; SPD und CSU 
lehnen sie bislang ab. Für uns Fiaker wäre 
die City-Maut natürlich ein doppelter 
 Segen, da sie zu weniger Staus und mehr 
Fahrgästen führen würde. Jedenfalls ein 
hochinteressantes Thema, das noch lange 
nicht beerdigt werden sollte! München hat 
übrigens in den letzten 20 Jahren 300.000 
Einwohner dazubekommen und wird nach 
momentanen Prognosen in den nächsten 
15 bis 20 Jahren um nochmal 300.000 
Menschen auf dann 1,85 Millionen Bewohner anwachsen. 
➔ FÜHRERSCHEINSTELLE – Das Kreisverwaltungsreferat (KVR) befindet sich im 
Dauerchaos, was im Wesentlichen auf Personalmangel zurückzuführen ist. Das gilt 
auch für die dazugehörige Führerscheinstelle, bei der man mehrere Monate (!) im 
Voraus per Internet oder notfalls telefonisch einen Termin vereinbaren sollte, 
wenn man nicht ohne Schein buchstäblich 
herumsitzen will – was unserem Kollegen 
Möderl beinahe passiert wäre. Denkt also 
rechtzeitig daran, Kolleginnen und Kollegen, wenn Euer Lappen zur Verlängerung 
ansteht. Gleiches gilt für neue Reisepässe 
und sonstige Dokumente. Das Abgeben eines Führerscheines ist dagegen wesentlich 
unkomplizierter: einfach zum zuständigen 
Polizeirevier gehen und die Fahrerlaubnis 
dort hinterlegen. Gehen! Ein 22-jähriger 
aus Marktredwitz gab Mitte April seinen 
Schein wegen eines einmonatigen Fahrverbotes bei der Inspektion ab, um anschließend unter den Augen der Polizisten in 
sein Auto einzusteigen und damit wegzufahren. Irgendwas muss der Mann falsch 
verstanden haben. 
➔ KLARSTELLUNG – Zum Punkt „Inklusionstaxis“ im letzten Taxler-Lexikon übermittelte uns unser Kollege Horst Wiegand 
dankenswerterweise einige korrigierende 
und ergänzende Hinweise, die hiermit 
 gerne weitergegeben seien: es soll und 
wird keine Verpflichtung für Taxiunternehmer geben, ihre Autos so umzubauen, 
dass ein Fahrgast im Rollstuhl sitzend befördert werden kann. Nach einem Stadtratsbeschluss vom 10.4.2019 soll es jedoch 
JUNI 2019 ⁄ TAXIKURIER ⁄ 29

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einen Fördertopf geben, aus dem solche 
Umbaukosten unterstützt werden können. 
Vorbehaltlich der noch kommenden Haushalts beratungen plant das Sozialreferat, ab 
2020 pro Jahr maximal zehn Taxiunternehmen mit jeweils bis zu 10.000 Euro für 
 solche Umbauten zu bezuschussen – vorläufig für die Dauer von drei Jahren. Interessierte Unternehmer können dann frühestens ab 2020 entsprechende Förderanträge 
dazu stellen. Kollege Wiegand selbst war 
neben unserem Kollegen Jörg Hildebrandt 
als Teilnehmer einer Arbeitsgemeinschaft 
u. a. aus Behindertenbeirat, VdK und dem 
Münchner KVR maßgeblich am Zustandekommen dieses Ergebnisses beteiligt. Dabei 
wurde von ihm eine Initiative der Berliner 
Taxikollegen aufgegriffen, um sie auch für 
München umzusetzen. In Mainz, Stuttgart 
und Berlin gibt es diese Zuschüsse im Bereich von 10.000 bis 15.000 Euro bereits. 
In Trier dürfen Kollegen mit Rollstuhlrampe 
im Taxi bei entsprechender Beförderung 
den Großraumzuschlag drücken.
➔ LUDWIGSBRÜCKE – Heinrich der Löwe, 
geb. vermutlich 1129 in Altdorf bei Ravensburg (Schwaben), gestorben 1195 in 
Braunschweig, war Angehöriger des Geschlechts der dortigen Welfen und hatte 
seinen Beinamen nicht etwa deshalb, weil 
er 60er-Fan gewesen wäre, sondern weil er 
der Sage nach immer von einem zahmen 
Löwen begleitet wurde. Diesen hatte er im 
letzten Moment mit mutigen Streichen seines Degens aus den Klauen eines furchterregenden Drachen gerettet, weshalb ihm 
das Tier aus Dankbarkeit niemals mehr von 
der Seite wich. Soweit also die Sage.
Als historisch belegt gilt, dass er die mautpflichtige Isarbrücke der damals örtlich 
 zuständigen Freisinger Bischöfe in Oberföhring, etwa auf Höhe der heutigen 
 „Emmeramsmühle“, niederbrennen ließ, 
um dann auf einer Vorläuferin der jetzigen 
Ludwigsbrücke die Salzfuhrwerke abkassieren zu können. Diese frühe Form der City- 
Maut war die wirtschaftliche Keimzelle des 
ehedem winzigen Weilers „Munichen“ . 
Heinrich, ein Vetter des Kaisers Friedrich 
Barbarossa, hat sich mit diesem mehrmals 
überworfen und musste deshalb zweimal 
ins Exil gehen. Im Jahre 1190, Heinrich 
war gerade wieder einmal verbannt, verstarb Barbarossa während eines Kreuzzuges 
im damaligen Klein-Armenien (heute Türkei). Die Kreuzzüge dienten vordergründig 
der Beglückung von „Ungläubigen“ mit 
dem christlichen Glauben, waren tatsächlich aber meist nur wirtschaftlichen und 
politischen Motiven, kurz: Geld und Macht, 
geschuldet. Unzählige Grausamkeiten und 
Tote auf allen Seiten waren die Folge. 
Friedrich Brabarossa jedenfalls ertrank im 
Fluß Saleph, heute Südosttürkei, einer 
Sage nach deshalb, weil er vom Kampfe 
 erhitzt ein kühlendes Bad nehmen wollte 
und dabei vergaß, vorher die Rüstung abzunehmen. Sein Badeanzug erwies sich als 
zu schwer, was unweigerlich zum abrupten 
 Vitalverlust führte.
Barbarossas Nachfolger, Heinrich II., hob 
die Verbannung unseres Heinrichs auf, so 
dass dieser 1195 in Brauschweig sein bewegtes Leben friedlich aushauchen durfte. 
Der treue Löwe übrigens, um nochmal zur 
alten Erzählung zu kommen, legte sich aus 
Kummer über den Tod seines Herrn auf dessen Grabplatte und wich nicht mehr von 
dort, bis auch er in die ewigen Jagdgründe 
einging. Schnief.
Was wollte ich eigentlich … ach ja: die 
Ludwigsbrücke dürfte bald wieder Geschichte schreiben, weil eine Stadtratsmehrheit 
hauptsächlich aus SPD, Grünen, Linken und 
der ÖDP im April beschlossen hat, sie auf 
jeweils eine Fahrspur pro Richtung zu verschmälern. Dauerhaft. Dafür sollen die 
Radwege breiter werden. Die Chefs der 
 Bayernpartei und der FDP im Stadtrat, 
 Johann Altmann und Michael Mattar, kritisierten den Beschluss übereinstimmend 
scharf: dies sei keine Verkehrswende, der 
man sich gar nicht verschließen wolle, 
 sondern ein undurchdachtes Stückwerk, 
mit dem nur ein heilloses Chaos produziert 
werde. Ähnlich äußerte sich die CSU-Fraktion, die ebenfalls gegen diesen Beschluss 
gestimmt hat.
Doch selbst der CSU-lastige Münchner 
 Merkur kommentierte am 11. April die Entscheidung zur Reduzierung der Fahrspuren 
zustimmend, der Stadtrat habe „damit endlich ein erstes Signal gesetzt, dass es ihm 
ernst ist mit der Verkehrswende“ . Aha. Eine 
„Verkehrswende“ besteht also darin, Straßen einfach zuzustöpseln und sich einen 
Dreck darum zu scheren, wo die Autos 
sonst fahren sollen. Haben diese Herrschaften wirklich noch nicht mitbekommen, wie 
es jetzt bereits am Isartorplatz und in der 
Rosenheimer Straße aussieht, obwohl die 
Ludwigsbrücke – noch – jeweils zwei Fahrspuren hat? Um die Privatfahrer, die zum 
Einkaufen oder auch zur Arbeit mitten 
in die Stadt fahren, muss man sich nicht 
unbedingt sorgen, denn für die gibt es ja 
Alternativen. Zum Beispiel die überfüllte 
S-Bahn, die manchmal sogar pünktlich 
fährt, wenn es nicht gerade wieder eine 
Stellwerksstörung gibt. Aber für uns Berufskraftfahrer? So etwas ist doch kein 
Konzept. Das ist so, als würde ein Arzt dem 
Patienten, der unter einem Venenverschluss 
am Bein leidet, als Therapie einfach den 
Haxen abhacken. Operation geglückt, 
 Patient tot. Da ist einer Mehrheit unserer 
Stadtratsmitglieder doch wieder einmal 
ein raffinierter Schachzug gelungen.
➔ MORD – Und wieder hat es einem unschuldigen Menschen das Leben gekostet: 
am Ostermontag lieferten sich zwei 21-jährige in Moers (NRW) mit ihren PS-starken 
Wagen ein Autorennen, wobei einer der 
beiden an einer Kreuzung in das Auto einer 
Frau raste: Exitus. Nach einer öffentlichen 
Fahndung sitzt der vorher schon polizeibekannte Mann, der zu Fuß von der Unfallstelle geflüchtet war und zudem keinen 
Führerschein besaß, jetzt unter dem Vorwurf des Mordes in U-Haft. Wann wird es 
dieser genetische Sondermüll auch ohne 
Hirnschrittmacher endlich lernen, dass ein 
Auto keine Spielkonsole ist? Christiano 
Ronaldo übrigens, nicht unbegabter Balltreter derzeit bei Juventus Turin, hat sich 
unlängst einen Bugatti „La voiture noir“ 
gekauft. 1.500 PS, 420 km ⁄ h Spitze, 
Grundpreis ca. elf Millionen Euro. Da geht 
halt schon mal ein Monatsgehalt drauf. 
Viel Spaß!
➔ ZUM SCHLUSS – Herr Z. aus dem Landkreis Starnberg wollte seinen vor Jahrzehnten geerbten Bösendorfer-Flügel in die 
Schweiz verkaufen, geriet dabei aber in die 
Mühlen der Justiz: die Tasten des Instruments sind nämlich mit Elfenbein beschlagen. „Ja, und?“ möchte man fragen – 
nicht so jedoch das Landratsamt Starnberg, 
 welches zum Zwecke der Erteilung einer 
Ausfuhrgenehmigung eingeschaltet worden 
war. Dortigerseits hat man nämlich die 
 Bestimmungen des Washingtoner Artenschutzabkommens aus der Schublade gekramt, nach dem seit 1974 das Elfenbein 
afrikanischer Elefanten – je nach dem 
 genauen Herkunftsland – unterschiedlich 
strengen Handelsverboten unterliegt. Herr 
Z. hat zwischenzeitlich Dokumente vorgelegt, aus denen hervorgehen soll, dass das 
Elfenbein der Tastenbeschläge aus der Zeit 
vor 1974 stammt – was das Landratsamt 
freilich nicht so recht glauben will, da das 
Klavizimbel selbst jüngeren Datums ist. 
Man ließ den Flügel sogar vorübergehend 
beschlagnahmen. Dazu bekam der Klavierbauer, bei dem das Instrument zeitweilig 
zur Ansicht für potenzielle Käufer im 
Schaufenster stand, eine Anzeige wegen 
 illegalen Handelns mit Elfenbein.
30 ⁄ TAXIKURIER ⁄ JUNI 2019

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Das Landratsamt will nunmehr die originalen Tastenbeschläge entfernen und durch 
solche aus Kunststoff ersetzen lassen, was 
nach seiner Ansicht auch problemlos möglich sei. Das von den Tasten abgetragene 
Elfenbein soll eingezogen werden. Vom Gericht bekam das Amt Zeit bis Ende Mai, um 
in Zusammenarbeit mit der Naturschutzbehörde zu klären, welchem genauen 
Schutzstatus das Elfenbein der Beschläge 
unterliegt und ob nicht auch nachträglich 
Papiere für den Verkauf des Flügels ausgestellt werden können. Im Falle des gerichtlichen Obsiegens des Herrn Z., was der 
Schreiber ihm übrigens wünscht, werden 
wohl mehrere tausend Euro Gerichts- und 
Gutachterkosten bei uns Steuerzahlern 
hängenbleiben, während dadurch bestimmt 
kein einziger Elefant vor seinem illegalen 
Abschuss bewahrt würde. 
Doch was hat diese Provinzposse nun mit 
uns Fiakern zu tun?
Dazu das Stichwort „RAL 1015“ . Dämmerts? 
Noch nicht? Also weiter: im Jahre 1925 
wurde der „Reichs-Ausschuss für Lieferbedingungen“ (kurz: RAL) gegründet, welcher 
heute unter der Bezeichnung „RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V.“ firmiert. Und da sind alle 
Farben und Farbschattierungen katalogisiert, z. B. auch die 1971 eingeführte Taxi- 
Farbe RAL 1015 – bekannt als „Hellelfenbein“ . Hellelfenbein! Und ausgerechnet 
diese Farbe bringen wir tagtäglich im 
wahrsten Sinne des Wortes in (den) Verkehr. Wer sein weichgerittenes Taxi verkaufen möchte, treibt darüber hinaus auch 
noch Handel damit. Eigentlich bedürften 
wir Taxler selbst längst der Aufnahme in 
das Washingtoner Artenschutzabkommen, 
wenn man sich das Treiben des Ober-UBER- 
Wilderers Andreas Scheuer und seiner 
Freunde z. B. in der FDP anschaut, aber 
droht uns jetzt auch noch Ungemach beim 
Verkauf unserer gebrauchten Taxis? Sollten 
wir also vorher den Lack besonders penibel 
abkratzen bzw. die Lackfolie am besten in 
der Tonne eines ungeliebten Nachbarn entsorgen, um nicht selbst wegen des Wilderns 
afrikanischer Elefanten belangt zu werden? 
Sollte sicherheitshalber auch das Signalhorn ausgebaut werden, da es vorher einem 
geschützten Rhinozeros zur mittigen Verzierung des Riechkolbens gedient haben 
könnte? Oder wurde zur Erzeugung trompetenähnlicher Töne gar ein Elefantenrüssel 
verbaut? Und nicht zuletzt: welchem 
 eventuell geschützten Vogel wurden die 
 Federbeine amputiert, um im Auto Verwendung zu finden? Welcher Fisch wurde seiner 
Heckflossen beraubt, die dann am damaligen Mercedes angeschraubt wurden? Und 
muss wirklich erst Schrotti darauf hinweisen, dass ein Jaguar in einer Tiefgarage 
nicht artgerecht gehalten wird? Fragen 
über Fragen. 
Doch nicht nur wir Fiaker und generell 
 Autofahrer sind in Gefahr – auch Radler 
können mit dem Artenschutz in Konflikt 
geraten, wenn sie den Erwerb der für den 
Drahtesel (schon wieder ein Problemfall) 
vorgeschriebenen Katzenaugen nicht 
 lückenlos belegen können. Und selbst 
 Wanderer müssen sich künftig für die 
 Herkunft ihrer Hühneraugen rechtfertigen, 
wenn sie diese ins Ausland verkaufen 
 wollen. Wir sitzen alle in einem Boot … 
aber hoffentlich nicht in einem Kanu, weil 
dessen Paddel einem der streng geschützten Biber abhandengekommen sein könnte. 
(MS)
––– Die „Taxi-Deutschland-App“ ist Marktführer in der Reichweite
––– Funktioniert in 2.594 Städten und Gemeinden in ganz Deutschland
––– Auf so viele Zehntausend Fahrer greift keine andere App zu
––– In vielen Großstädten die größte Taxiflotte
––– Bundesweite Verfügbarkeit
––– App funktioniert in allen Orten mit über 5.000 Einwohnern
––– App verbindet den Taxikunden mit der örtlichen Taxizentrale im Ort
––– Sonderwünsche können direkt mit der Zentrale koordiniert werden
––– Die Taxi-Deutschland-App ist einfach bedienbar
––– Kostenloser Download und Nutzung
––– Seit Anfang 2010 im App Store, fortlaufende Verbesserung
––– Betreiber: Genossenschaft von Taxizentralen
––– Keine Gewinnerzielungsabsicht
➔ ZWEI KLICKS – EIN TAXI!
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DER DEUTSCHEN TAXIZENTRALEN!
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JUNI 2019 ⁄ TAXIKURIER ⁄ 31

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➔ VERANSTALTUNGSKALENDER JUNI 2019
Samstag, 01. Juni
 ➔ 09.00 Uhr, Olympia-Reitanlage Riem, 
Pferd International
 ➔ 15.00 Uhr, Münchner Marionettentheater, Die Abenteuer der kleinen Maus
 ➔ 15.00 Uhr, Münchner Theater für 
Kinder, Der Räuber Hotzenplotz
 ➔ 15.00 Uhr, Dschungelpalast, 
Holzwerkstatt
 ➔ 15.30 Uhr, Prinzregententheater, 
Arien zeigen
 ➔ 16.00 Uhr, Galli Theater München, 
Ali Baba und die 40 Räuber
 ➔ 16.00 Uhr, Dantestadion, 
American Football (Männer) 
Munich Cowboys – Allgäu Comets
 ➔ 18.00 Uhr, Nationaltheater, Alceste
 ➔ 18.00 Uhr, Königsplatz, 
LaBrassBanda und Seiler & Speer
 ➔ 19.00 Uhr, Volkstheater, 
Das Bildnis des Dorian Gray
 ➔ 19.00 Uhr, Theater im Marstall, 
Der Balkon
 ➔ 19.00 Uhr, Schauburg, Ich lieb dich
 ➔ 19.00 Uhr, Kulturzentrum Trudering, 
Operngala – Italienische Nacht
 ➔ 19.30 Uhr, Deutsches Theater, 
Mario Adorf – Zugabe!
 ➔ 19.30 Uhr, Gärtnerplatztheater, 
My Fair Lady
 ➔ 20.00 Uhr, Hofspielhaus, 
André Hartmann
 ➔ 20.00 Uhr, Lustspielhaus, Gayle Tufts
 ➔ 20.00 Uhr, Lach und Schieß, HG Butzko
 ➔ 20.00 Uhr, Prinzregententheater, 
Hagen Rether
 ➔ 20.00 Uhr, Backstage, 
Paranotes + Pro-Pain
 ➔ 20.00 Uhr, Circus Krone, 
Suzanne Grieger-Langer – 
Cool im Kreuzfeuer
 ➔ 20.00 Uhr, Gasteig, Winners & Masters
 ➔ 20.30 Uhr, Metropoltheater, 
Out of the blue
Sonntag, 02. Juni
 ➔ 09.00 Uhr, Olympia-Reitanlage Riem, 
Pferd International
 ➔ 11.00 Uhr, Nationaltheater, 
Akademiekonzert
 ➔ 14.30 Uhr, Haus der Kunst, Teamwork
 ➔ 15.00 Uhr, Fraunhofer Wirtshaus & 
Theater, Zirkus Sardam
 ➔ 15.00 Uhr, Münchner Marionettentheater, Die Abenteuer der kleinen Maus
 ➔ 16.00 Uhr, Galli Theater München, 
Ali Baba und die 40 Räuber
 ➔ 16.00 Uhr, Gasteig, 
MIKADO Konzert 2019
 ➔ 18.00 Uhr, Bayerische Staatsoper, 
Il trittico
 ➔ 18.00 Uhr, Gärtnerplatztheater, 
My Fair Lady
 ➔ 19.00 Uhr, Cuvilliés-Theater, 
Die schmutzigen Hände
 ➔ 19.00 Uhr, Prinzregententheater, 
Rundfunkorchester
 ➔ 19.30 Uhr, Volkstheater, Die Möwe
 ➔ 19.30 Uhr, Schloss Nymphenburg, 
Minguet Quartett
 ➔ 20.00 Uhr, Lustspielhaus, 
Stephan Zinner
 ➔ 20.30 Uhr, Metropoltheater, 
Out of the blue
Montag, 03. Juni 
 ➔ 11.00 Uhr, Schauburg, Ich lieb dich
 ➔ 18.00 Uhr, Gasteig, Offene Bühne
 ➔ 19.00 Uhr, Deutsches Museum, 
Verkehrszentrum, 
K2 Blade Night 2019
 ➔ 19.30 Uhr, Volkstheater, 
Nathan der Weise
 ➔ 20.00 Uhr, Nationaltheater, 
Akademiekonzert
 ➔ 20.00 Uhr, Lach und Schieß, 
Altinger und Liegl
 ➔ 20.00 Uhr, Zentraltheater München, 
Die fetten Jahre sind vorbei
 ➔ 20.00 Uhr, Circus Krone, 
Hazel Brugger
 ➔ 20.00 Uhr, Prinzregententheater, 
Hilary Hahn, Violine
 ➔ 20.00 Uhr, Cuvilliés-Theater, 
Nora oder Ein Puppenheim
 ➔ 20.00 Uhr, Lustspielhaus, 
Stephan Zinner
Dienstag, 04. Juni
 ➔ 17.30 Uhr, GOP, Talents 2019
 ➔ 18.15 Uhr, Dantestadion, 
Nordic Walking
 ➔ 19.30 Uhr, Volkstheater, 
Warten auf Godot
 ➔ 20.00 Uhr, Nationaltheater, 
Akademiekonzert
 ➔ 20.00 Uhr, Zentraltheater München, 
Die fetten Jahre sind vorbei
 ➔ 20.00 Uhr, Schwere Reiter, 
Jaap Blonk & Udo Schindler
 ➔ 20.00 Uhr, Theater im Marstall, 
Der Sandmann
 ➔ 20.00 Uhr, Lustspielhaus, Martin Frank
 ➔ 20.00 Uhr, Lach und Schieß, 
Sigi Zimmerschied
 ➔ 20.30 Uhr, Muffatwerk, Hazmat Modine
 ➔ 20.30 Uhr, Max-Joseph-Platz, 
Dienstags-Skaten in und um 
München
Mittwoch, 05. Juni
 ➔ 10.00 Uhr, Gasteig, 
Münchner Philharmoniker – 
Öffentliche Generalprobe
 ➔ 15.00 Uhr, Münchner Marionettentheater, Die Abenteuer der kleinen Maus
 ➔ 19.00 Uhr, Gasteig, Ballett-Akademie 
on stage
 ➔ 19.00 Uhr, Schauburg, Simon
 ➔ 19.30 Uhr, Gärtnerplatztheater, 
Der junge Lord
 ➔ 19.30 Uhr, Theater im Marstall, 
Für immer schön
 ➔ 19.30 Uhr, Volkstheater, 
Warten auf Godot
 ➔ 20.00 Uhr, Hofspielhaus, 
André Hartmann
 ➔ 20.00 Uhr, Zentraltheater München, 
Die fetten Jahre sind vorbei
 ➔ 20.00 Uhr, Volkstheater, Felix Krull
 ➔ 20.00 Uhr, Backstage, 
Hillsong Young & Free
 ➔ 20.00 Uhr, Lustspielhaus, Martin Frank
 ➔ 20.00 Uhr, Lach und Schieß, 
Sigi Zimmerschied
 ➔ 20.00 Uhr, Circus Krone, 
Torsten Sträter
 ➔ 20.00 Uhr, Prinzregententheater, 
Valer Sabadus, Countertenor
Donnerstag, 06. Juni 
 ➔ 10.30 Uhr, Theater im Marstall, Sinn
 ➔ 11.00 Uhr, Schauburg, Simon
 ➔ 18.00 Uhr, Bayerische Staatsoper, 
Alceste
 ➔ 19.30 Uhr, Volkstheater, Der Brandner 
Kaspar und das ewig' Leben
 ➔ 19.30 Uhr, Circus Krone, 
Monika Gruber
 ➔ 19.30 Uhr, Schloss Nymphenburg, 
Wege zu Bach in Bayern
Freitag, 07. Juni
 ➔ 15.00 Uhr, Münchner Marionettentheater, Die Abenteuer der kleinen Maus
 ➔ 19.30 Uhr, Circus Krone, 
Monika Gruber
 ➔ 19.30 Uhr, Nationaltheater, 
Portrait Wayne McGregor
 ➔ 20.00 Uhr, Cuvilliés-Theater, Der Streit
 ➔ 20.00 Uhr, Volkstheater, 
Der große Gatsby
 ➔ 20.00 Uhr, FestSpielHaus, 
Die drei Zitronen
 ➔ 20.00 Uhr, Theater in der Pasinger 
Fabrik, Kennen Sie die Milchstraße?
 ➔ 20.00 Uhr, Wirtshaus im Schlachthof, 
Micky Beisenherz
 ➔ 20.00 Uhr, Lach und Schieß, 
Nils Heinrich
 ➔ 20.00 Uhr, Backstage, Oreyeon
 ➔ 20.00 Uhr, Rationaltheater, Waldemar
 ➔ 21.00 Uhr, Unterfahrt, 
Delvon Lamarr Organ Trio
 ➔ 21.00 Uhr, Strom, The Sheepdogs
Samstag, 08. Juni
 ➔ 14.00 Uhr, Lustspielhaus, 
ScienceBusters
 ➔ 15.00 Uhr, Münchner Theater für 
Kinder, Der Froschkönig
 ➔ 15.00 Uhr, Münchner Marionettentheater, Die Abenteuer der kleinen Maus
 ➔ 19.00 Uhr, Olympiastadion, 
Rammstein
 ➔ 19.30 Uhr, Gärtnerplatztheater, 
Der junge Lord
 ➔ 19.30 Uhr, Volkstheater, Die Physiker
 ➔ 20.00 Uhr, Münchner Marionettentheater, Carmina Burana
 ➔ 20.00 Uhr, Pasinger Fabrik, Ilja
 ➔ 20.00 Uhr, Theater in der Pasinger 
Fabrik, Kennen Sie die Milchstraße?
 ➔ 20.00 Uhr, Theater im Marstall, Mauser
 ➔ 20.00 Uhr, Lach und Schieß, 
Nils Heinrich
 ➔ 20.00 Uhr, Circus Krone, 
The Tallest Man On Earth
 ➔ 20.00 Uhr, Rationaltheater, Waldemar
 ➔ 20.30 Uhr, Fraunhofer Wirtshaus & 
Theater, Roland Hefter
Sonntag, 09. Juni
 ➔ 18.00 Uhr, Gärtnerplatztheater, 
La bohème
 ➔ 18.00 Uhr, Gasteig, Spirit of India
 ➔ 19.00 Uhr, Galli Theater München, Die 
Männerfalle – Wie man den Mann behält
 ➔ 19.00 Uhr, Cuvilliés-Theater, Die Möwe
 ➔ 19.00 Uhr, Nationaltheater, 
Lucia di Lammermoor
 ➔ 19.30 Uhr, Schloss Nymphenburg, 
Festkonzert
 ➔ 19.30 Uhr, Lach und Schieß, Melanie 
Haupt, Judith Jakob, 
Stephanie Theiß & Fabienne Hollwege
 ➔ 19.30 Uhr, Olympiastadion, 
Rammstein – Zusatzkonzert
 ➔ 19.30 Uhr, Volkstheater, 
Romeo und Julia
 ➔ 20.00 Uhr, Backstage, Red City Radio
Montag, 10. Juni 
 ➔ 18.00 Uhr, Nationaltheater, Alceste
 ➔ 19.00 Uhr, Deutsches Museum, 
Verkehrszentrum, 
K2 Blade Night 2019
 ➔ 19.00 Uhr, Theater im Marstall, 
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32 ⁄ TAXIKURIER ⁄ JUNI 2019
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➔ 20.00 Uhr, Lach und Schieß, 
Altinger und Liegl
 ➔ 20.00 Uhr, Volkstheater, 
Der große Gatsby
 ➔ 20.00 Uhr, Cuvilliés-Theater, 
Festkonzert
Dienstag, 11. Juni
 ➔ 19.00 Uhr, Gärtnerplatztheater, 
Die Zauberflöte
 ➔ 19.30 Uhr, Volkstheater, Das Schloss
 ➔ 20.00 Uhr, Olympiahalle, 
Bryan Adams
 ➔ 20.00 Uhr, Circus Krone, Bryan Ferry
 ➔ 20.00 Uhr, Backstage, Hayseed Dixie
 ➔ 20.00 Uhr, Lach und Schieß, 
Massimo Rocchi
 ➔ 20.00 Uhr, Cuvilliés-Theater, 
Nora oder Ein Puppenheim
 ➔ 20.30 Uhr, Max-Joseph-Platz, 
Inlineskating: Dienstags-Skaten in 
und um München
Mittwoch, 12. Juni
 ➔ 19.00 Uhr, Nationaltheater, 
Lucia di Lammermoor
 ➔ 20.00 Uhr, Theater im Marstall, 
Die bitteren Tränen der Petra von Kant
 ➔ 20.00 Uhr, Volkstheater, 
Kurze Interviews mit fiesen Männern
 ➔ 20.00 Uhr, Lach und Schieß, 
Massimo Rocchi
 ➔ 20.00 Uhr, Olympiahalle, Rainbow
Donnerstag, 13. Juni 
 ➔ 18.00 Uhr, Nationaltheater, Alceste
 ➔ 19.30 Uhr, Deutsches Theater, 
Cirque Éloize – Saloon
 ➔ 20.00 Uhr, Rationaltheater, 
Barfuß nackt Herz in der Hand
 ➔ 20.00 Uhr, Lustspielhaus, 
Claus von Wagner
 ➔ 20.00 Uhr, Theater im Marstall, 
Die bitteren Tränen der Petra von Kant
 ➔ 20.00 Uhr, Muffatwerk, Guts live
 ➔ 20.00 Uhr, Gasteig, 
Münchner Symphoniker
 ➔ 20.00 Uhr, Volkstheater, 
Kurze Interviews mit fiesen Männern
 ➔ 20.00 Uhr, Lach und Schieß, 
Massimo Rocchi
Freitag, 14. Juni
 ➔ 19.00 Uhr, Gasteig, Junger Tanz 2019
 ➔ 19.30 Uhr, Deutsches Theater, 
Cirque Éloize – Saloon
 ➔ 19.30 Uhr, Gärtnerplatztheater, 
Der junge Lord
 ➔ 19.30 Uhr, Volkstheater, Die Physiker
 ➔ 19.30 Uhr, Prinzregententheater, 
Die rote Republik
 ➔ 20.00 Uhr, Rationaltheater, 
Barfuß nackt Herz in der Hand
 ➔ 20.00 Uhr, Pasinger Fabrik, Central Park
 ➔ 20.00 Uhr, Lustspielhaus, 
Claus von Wagner
 ➔ 20.00 Uhr, Wirtshaus im Schlachthof, 
Danko Rabrenovic
 ➔ 20.00 Uhr, Hofspielhaus, Glitterama
 ➔ 20.00 Uhr, Lach und Schieß, 
Mathias Tretter
 ➔ 21.00 Uhr, Unterfahrt, Bossarenova Trio
Samstag, 15. Juni
 ➔ 14.30 Uhr, Bezirkssportanlage, 
Rugby München RFC – RC Regensburg
 ➔ 15.00 Uhr, Deutsches Theater, 
Cirque Éloize – Saloon
 ➔ 16.00 Uhr, Dantestadion, 
American Football 
Munich Cowboys – Marburg Mercenaries
 ➔ 18.00 Uhr, Nationaltheater, 
Lucia di Lammermoor
 ➔ 19.00 Uhr, Gärtnerplatztheater, 
Die Zauberflöte
 ➔ 19.00 Uhr, Gasteig, Junger Tanz 2019
 ➔ 19.30 Uhr, Prinzregententheater, 
Die rote Republik
 ➔ 19.30 Uhr, Volkstheater, 
Glaube Liebe Hoffnung
 ➔ 20.00 Uhr, Olympiastadion, 
Andreas Gabalier
 ➔ 20.00 Uhr, Münchner Marionettentheater, Don Giovanni
 ➔ 20.00 Uhr, Theater im Marstall, 
Erschlagt die Armen!
 ➔ 20.00 Uhr, Lach und Schieß, 
Mathias Tretter
 ➔ 20.30 Uhr, Metropoltheater, 
Out of the blue
Sonntag, 16. Juni
 ➔ 14.15 Uhr, Nationaltheater, 
Der Widerspenstigen Zähmung
 ➔ 15.00 Uhr, Münchner Theater für 
Kinder, Der Froschkönig
 ➔ 16.00 Uhr, Rattlesnake Saloon, 
Anthony Garcia Band
 ➔ 19.00 Uhr, Deutsches Theater, 
Cirque Éloize – Saloon
 ➔ 19.00 Uhr, Galli Theater München, Die 
Männerfalle – Wie man den Mann behält
 ➔ 19.00 Uhr, Gasteig, Junger Tanz 2019
 ➔ 19.30 Uhr, Bayerische Staatsoper, 
2. Kammerkonzert der Orchesterakademie
 ➔ 19.30 Uhr, Lach und Schieß, 
Mathias Tretter
 ➔ 20.00 Uhr, Volkstheater, Amsterdam (DSE)
 ➔ 20.00 Uhr, Backstage, Mark Foggo
Montag, 17. Juni 
 ➔ 19.00 Uhr, Bayerische Staatsoper, 
La bohème
 ➔ 20.00 Uhr, Lach und Schieß, 
Altinger und Liegl
 ➔ 20.00 Uhr, Gärtnerplatztheater, 
Gipfeltreffen der Titanen
 ➔ 20.00 Uhr, Theater im Marstall, 
Der Sandmann
 ➔ 20.00 Uhr, Circus Krone, 
Sascha Grammel
 ➔ 20.00 Uhr, Backstage, Xixa
Dienstag, 18. Juni
 ➔ 19.00 Uhr, Cuvilliés-Theater, Die Möwe
 ➔ 20.00 Uhr, Lustspielhaus, 
Jochen Malmsheimer
 ➔ 20.00 Uhr, Circus Krone, 
Sascha Grammel
 ➔ 20.00 Uhr, Backstage, The Gazette
 ➔ 20.00 Uhr, Olympiahalle, 
Udo Lindenberg
 ➔ 20.30 Uhr, Max-Joseph-Platz, 
Inlineskating: Dienstags-Skaten in 
und um München
 ➔ 20.30 Uhr, Backstage, 
Jenny Don’t & The Spurs
Mittwoch, 19. Juni
 ➔ 19.30 Uhr, Nationaltheater, 
Der Widerspenstigen Zähmung
 ➔ 19.30 Uhr, Gärtnerplatztheater, 
L’heure espagnole
 ➔ 19.30 Uhr, Schloss Nymphenburg, 
Delian Quartett
 ➔ 19.30 Uhr, Olympiahalle, 
Rod Stewart
 ➔ 20.00 Uhr, Volkstheater, 
Der große Gatsby
 ➔ 20.00 Uhr, Lustspielhaus, 
Jochen Malmsheimer
 ➔ 20.00 Uhr, Theater im Marstall, 
Stille Nachbarn
 ➔ 20.00 Uhr, Backstage, Monolord
 ➔ 20.30 Uhr, Unterfahrt, Leleka
 ➔ 20.30 Uhr, Strom, Sons Of The East
Donnerstag, 20. Juni 
 ➔ 17.00 Uhr, Schauburg, Die innere Stadt
 ➔ 18.00 Uhr, Gärtnerplatztheater, 
L’heure espagnole
 ➔ 19.00 Uhr, Bayerische Staatsoper, 
La bohème
 ➔ 19.00 Uhr, Theater im Marstall, 
Wolken.Heim.
 ➔ 19.30 Uhr, Gasteig, 
23. Münchner Rudelsingen
 ➔ 19.30 Uhr, Volkstheater, Die Physiker
 ➔ 20.00 Uhr, Hofspielhaus, 
Christoph Theussl
 ➔ 20.00 Uhr, Lustspielhaus, 
Jan Philipp Zymny
 ➔ 20.00 Uhr, Lach und Schieß, 
Matthias Egersdörfer
 ➔ 20.00 Uhr, Backstage, Worst
 ➔ 20.30 Uhr, Gärtnerplatztheater, 
Opern auf bayrisch
Freitag, 21. Juni
 ➔ 20.00 Uhr, Wirtshaus im Schlachthof, 
ChrisTina Baumer
 ➔ 20.00 Uhr, Volkstheater, 
Der große Gatsby
 ➔ 20.00 Uhr, Theater Blaue Maus, 
Die magische Harfe
 ➔ 20.00 Uhr, Wirtshaus im Schlachthof, 
Luan Comedy
 ➔ 20.00 Uhr, Lach und Schieß, 
Matthias Egersdörfer
 ➔ 20.00 Uhr, Lustspielhaus, 
Michael Buchinger
Samstag, 22. Juni
 ➔ 11.00 Uhr, Olympiahalle, 
GEDANKENtanken
 ➔ 11.00 Uhr, Schauburg, Lumi
 ➔ 14.30 Uhr, Nationaltheater, 
Die Spielzeugschachtel
 ➔ 20.00 Uhr, Münchner Marionettentheater, Die Zauberflöte
 ➔ 20.00 Uhr, Theater Blaue Maus, 
Die magische Harfe
 ➔ 20.00 Uhr, Schauburg, Ela fliegt auf
 ➔ 20.00 Uhr, Wirtshaus im Schlachthof, 
Franziska Wanninger
 ➔ 20.00 Uhr, Pasinger Fabrik, LaTriviata
 ➔ 20.00 Uhr, Theater im Marstall, 
Der Mieter
 ➔ 20.00 Uhr, Lach und Schieß, 
Matthias Egersdörfer
 ➔ 20.00 Uhr, Wirtshaus im Schlachthof, 
Stefan Leonhardsberger
 ➔ 20.00 Uhr, Deutsches Theater, 
The Elvis Presley Show
 ➔ 20.00 Uhr, Lustspielhaus, Tobias Mann
 ➔ 20.30 Uhr, Metropoltheater, 
Out of the blue
Sonntag, 23. Juni
 ➔ 11.00 Uhr, Bayerische Staatsoper, 
Salome
 ➔ 15.00 Uhr, Münchner Theater für 
Kinder, Der Zauberer von Oz
 ➔ 15.30 Uhr, Dantestadion, 
American Football 
München Rangers – Passau Pirates
 ➔ 17.15 Uhr, Bayerische Staatsoper, 
La bohème
 ➔ 19.00 Uhr, Gasteig, 4. Ballettgala
 ➔ 19.00 Uhr, Pasinger Fabrik, 
Lyneste – Bezaubernde Balladen
 ➔ 19.00 Uhr, Theater im Marstall, 
Der Sandmann
 ➔ 19.30 Uhr, Volkstheater, 
Warten auf Godot
 ➔ 20.00 Uhr, Rattlesnake Saloon, 
Monroe Crossing Bluegrassband
 ➔ 20.00 Uhr, Backstage, 
Out Of Control Army
Montag, 24. Juni 
 ➔ 19.00 Uhr, Olympiastadion, 
Phil Collins
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JUNI 2019 ⁄ TAXIKURIER ⁄ 33

Seite 34

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➔ 20.00 Uhr, Circus Krone, 
Alan Parsons Live Project
 ➔ 20.00 Uhr, Backstage, Bad Wolves
 ➔ 20.00 Uhr, Lustspielhaus, 
Hannes Ringlstetter
 ➔ 20.00 Uhr, Wirtshaus im Schlachthof, 
VolxGesang
 ➔ 21.00 Uhr, Unterfahrt, VKKO
Dienstag, 25. Juni
 ➔ 20.00 Uhr, Lach und Schieß, 
Das Ensemble der Münchner Lach- und 
Schießgesellschaft
 ➔ 20.00 Uhr, Muffatwerk, Eric Gales
 ➔ 20.00 Uhr, Volkstheater, Felix Krull
 ➔ 20.00 Uhr, Lustspielhaus, 
Hannes Ringlstetter
 ➔ 20.30 Uhr, Max-Joseph-Platz, 
Inlineskating: Dienstags-Skaten in 
und um München
 ➔ 20.30 Uhr, Metropoltheater, 
Out of the blue
Mittwoch, 26. Juni
 ➔ 19.00 Uhr, Gärtnerplatztheater, 
Die Zauberflöte
 ➔ 19.00 Uhr, Schauburg, 
Treffpunkt Traumstadt
 ➔ 19.30 Uhr, Volkstheater, Felix Krull
 ➔ 19.30 Uhr, Schloss Nymphenburg, 
BR-Symphonieorchester
 ➔ 19.30 Uhr, Prinzregententheater, 
Untergang des Egoisten Johann Fatzer
 ➔ 20.00 Uhr, Hofspielhaus, 
André Hartmann
 ➔ 20.00 Uhr, Lach und Schieß, 
Das Ensemble der Münchner Lach- und 
Schießgesellschaft
 ➔ 20.00 Uhr, Theater im Marstall, 
Der Geldkomplex
 ➔ 20.00 Uhr, Lustspielhaus, 
Hannes Ringlstetter
 ➔ 20.00 Uhr, Bayerischer Rundfunk, 
Jazz Live – Bühne frei im Studio 2
 ➔ 20.00 Uhr, Metropoltheater, Lantana
 ➔ 20.00 Uhr, Wirtshaus im Schlachthof, 
Rike Wagner
 ➔ 20.00 Uhr, Theater Blaue Maus, 
Stormy Wednesday
 ➔ 20.00 Uhr, Gasteig, Woody Allen & 
The Eddy Davis New Orleans Jazz Band
Donnerstag, 27. Juni 
 ➔ 19.00 Uhr, Bayerische Staatsoper, 
Salome
 ➔ 19.30 Uhr, Pasinger Fabrik, 
Die Entführung aus dem Serail
 ➔ 19.30 Uhr, Schloss Nymphenburg, 
Franz Schubert und Georg Kreisler 
 ➔ 20.00 Uhr, Cuvilliés-Theater, 
Die Bakchen – Lasst uns tanzen
 ➔ 20.00 Uhr, Volkstheater, Felix Krull
 ➔ 20.00 Uhr, Theater im Marstall, 
Der Sandmann
 ➔ 20.00 Uhr, Backstage, Mute
 ➔ 20.00 Uhr, Prinzregententheater, 
Abonnementkonzert
 ➔ 20.00 Uhr, Lach und Schieß, 
Sven Kemmler
Freitag, 28. Juni
 ➔ 19.00 Uhr, Ebenböckhaus, 
Klassik Open Air
 ➔ 19.00 Uhr, Bayerische Staatsoper, 
La traviata
 ➔ 19.30 Uhr, Pasinger Fabrik, 
Die Entführung aus dem Serail
 ➔ 19.30 Uhr, Prinzregententheater, 
À Jour
 ➔ 20.00 Uhr, Backstage, Crowbar
 ➔ 20.00 Uhr, Gärtnerplatztheater, 
La petite mort
 ➔ 20.00 Uhr, Lach und Schieß, 
Maria Maschenka
 ➔ 20.00 Uhr, Wirtshaus im Schlachthof, 
Maxi Gstettenbauer
 ➔ 20.00 Uhr, Lustspielhaus, 
Rick Kavanian & Henni Nachtsheim
Samstag, 29. Juni
 ➔ 11.00 Uhr, Nationaltheater, 
Die Spielzeugschachtel
 ➔ 11.00 Uhr, Werksviertel Mitte, 
Tag der offenen Tür
 ➔ 15.00 Uhr, Münchner Theater für 
Kinder, Post für den Tiger
 ➔ 19.00 Uhr, Schloss Nymphenburg, Vivaldi
 ➔ 19.00 Uhr, Backstage, Emergenza – Finale
 ➔ 19.00 Uhr, Odeonsplatz, 
Münchner Opernfestspiel-Nacht
 ➔ 19.30 Uhr, Pasinger Fabrik, 
Die Entführung aus dem Serail
 ➔ 19.30 Uhr, Prinzregententheater, 
Untergang des Egoisten Johann Fatzer
 ➔ 20.00 Uhr, Gasteig, Caetano Veloso
 ➔ 20.00 Uhr, Lustspielhaus, 
Claus von Wagner
 ➔ 20.00 Uhr, Metropoltheater, Lantana
 ➔ 20.00 Uhr, Theater Blaue Maus, 
Mausgetrixt
 ➔ 20.00 Uhr, Wirtshaus im Schlachthof, 
Maxi Gstettenbauer
 ➔ 20.00 Uhr, Lach und Schieß, 
Sven Kemmler
 ➔ 20.00 Uhr, Gasteig, Winners & Masters
Sonntag, 30. Juni
 ➔ 10.00 Uhr, Wittelsbacher Platz, 
23. Hamburger Fischmarkt
 ➔ 11.00 Uhr, Gärtnerplatztheater, 
Gruss aus der Küche
 ➔ 11.00 Uhr, Gasteig, 
Klavierduo Yeh & Wille
 ➔ 15.00 Uhr, Bayerisches Nationalmuseum, Der Fürst räumt auf
 ➔ 15.30 Uhr, Münchner Stadtmuseum, 
Von Bach bis Busoni
 ➔ 16.00 Uhr, Rattlesnake Saloon, 
Johnny & The Yooahoos
 ➔ 18.00 Uhr, Hofspielhaus, 
André Hartmann
 ➔ 19.00 Uhr, Metropoltheater, 
Die Sammler der Augenblicke
 ➔ 19.00 Uhr, Cuvilliés-Theater, 
Die schmutzigen Hände
 ➔ 19.00 Uhr, Schloss Nymphenburg, 
Fabelhafte Welt der Filmmusik
 ➔ 19.00 Uhr, Bayerische Staatsoper, 
Norma
 ➔ 19.30 Uhr, Volkstheater, 
Alles Weitere kennen Sie aus dem Kino
 ➔ 19.30 Uhr, Pasinger Fabrik, 
Die Entführung aus dem Serail
 ➔ 19.30 Uhr, Prinzregententheater, 
À Jour
 ➔ 20.00 Uhr, Gasteig, 
Beethoven-Chopin-Liszt-Abend
 ➔ 20.00 Uhr, Lustspielhaus, 
Chris Boettcher
 ➔ 20.00 Uhr, Gasteig, Eric Burdon & The 
Animals
(Änderungen der Veranstalter vorbehalten)
VERANSTALTUNGEN ÜBER MEHRERE TAGE IM JUNI 2019
 ➔ 01.06.-30.06. Mi-Fr 20.00 Uhr, Sa 17.30 Uhr, So 14.30 Uhr, GOP, Waschsalon
 ➔ 01.06.-30.06. Mo-So 21.15 Uhr, Olympiapark, Kino am Olympiasee im Juni 2019
 ➔ 01.06.-16.06. Mo-Sa 19.30 Uhr, So 18.00 Uhr, Komödie im Bayerischen Hof, Sommerabend
 ➔ 02.06.-30.06. So 10.30 Uhr, Max-Joseph-Platz, Inlineskating
 ➔ 03.06.-27.06. Mo+Do 18.00 Uhr, Westpark, Volleyball im Park
 ➔ 04.06.-12.06. So-Fr 19.30 Uhr, So 15.00 Uhr, Deutsches Theater, Cirque Éloize – Hotel
 ➔ 04.06.-18.06. Di-Sa 20.00 Uhr, Metropoltheater, Ach, diese Lücke, diese entsetzliche Lücke
 ➔ 05.06.-09.06. Mi-Fr 20.00 Uhr, Sa 16.00 Uhr, So 13.00 Uhr, Olympiahalle, Cirque du Soleil
 ➔ 07.06.-29.06. Di-Sa 20.00 Uhr, Blutenburg-Theater, Fisch zu viert
 ➔ 08.06.-22.06. Fr+Sa 20.00 Uhr, Galli Theater München, Männerschlussverkauf
 ➔ 12.06.-29.06. Mi-Sa 20.00 Uhr, Teamtheater Tankstelle, Pompes Funèbres Bemot
 ➔ 12.06.-16.06. Mi-So 20.00 Uhr, HochX Theater und Live Art, Flüsterzettel
 ➔ 16.06.-29.06. Mi-So 15.00 Uhr, Münchner Marionettentheater, Die kleine Hexe
 ➔ 19.06.-30.06. Mo-Sa 19.30 Uhr, So 18.00 Uhr, Komödie im Bayerischen Hof, Diese Nacht – oder nie!
 ➔ 21.06.-30.06. Di-Sa 19.30 Uhr, So 19.00 Uhr, Deutsches Theater, Sherlock Holmes - Next Generation
 ➔ 23.06.-30.06. Mo+Do+Sa 19.30 Uhr, Fr 10.30 Uhr, So 18.00 Uhr, Gärtnerplatztheater, Tschitti Tschitti Bäng Bäng
 ➔ 26.06.-30.06. Tollwood Sommerfestival, Olympiapark Süd
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➔ VERANSTALTUNGSHINWEISE
Besonderer Esprit, traditionelles Ambiente und Geschichte 
machen das Münchner Künstlerhaus zu einem faszinie renden 
Ort für Veranstaltungen jeder Art.
Fr. 07.06. 19.30 Uhr 
5. Portraitkonzert der Bayerischen Staatsoper – 
Liederabend mit Noa Beinart und Markus Suihkonen
Fr. 21.06. 20.30 Uhr 
Jazzkonzert mit Chris Gall: Piano Solo 2
So. 26.06. 11.00 Uhr 
8. Kammerkonzert der Münchner Philharmoniker
Weitere Informationen unter: www.kuenstlerhaus-muc.de
34 ⁄ TAXIKURIER ⁄ JUNI 2019

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➔ DAS AKTUELLE PROGRAMM
 Messe-Duo im Juni: transport logistic und air cargo EUROPE
Die transport logistic ist die Internationale Fachmesse für 
 Logistik, Mobilität, IT und Supply Chain Management und die 
weltweit größte Messe für den Güterverkehr auf Straße, Schiene, 
Wasser und in der Luft. In die transport logistic ist die air cargo 
EUROPE integriert, eine Ausstellung der globalen Luftfrachtindustrie. 2017 kamen über 60.000 Besucher aus 123 Ländern 
und mehr als 2.100 Aussteller aus 62 Ländern zur Veranstaltung. 
Die transport logistic findet alle zwei Jahre in München statt – 
zum nächsten Mal vom 4. bis 7. Juni 2019.
Die Messetermine im Überblick
➔ transport logistic 2019
 Internationale Fachmesse für Logistik, Mobilität, IT 
und Supply Chain Management
 Messe München
 4.–7. Juni 2019
 Dienstag – Donnerstag: 9–18 Uhr, Freitag: 9–16 Uhr
➔ air cargo EUROPE 2019
 Exhibition and Conference
 Messe München
 4.–7. Juni 2019
 Dienstag – Donnerstag: 9–18 Uhr, Freitag: 9–16 Uhr
➔ LASER World of PHOTONICS 2019
 Weltleitmesse und Kongress für Komponenten, Systeme 
und Anwendungen der Optischen Technologien
 Messe München
 24.–27. Juni 2019
 Montag: 9–17 Uhr, Dienstag: 9–18 Uhr 
 Mittwoch: 9–18 Uhr, Donnerstag: 9–16 Uhr 
➔ OutDoor by ISPO
 Die internationale Outdoor-Messe auf dem Weg 
zu neuen Horizonten!
 Messe München
 30. Juni – 3. Juli 2019
 Sonntag: 9–18 Uhr, Montag: 9–18 Uhr
 Dienstag: 9–18 Uhr, Mittwoch: 9–17 Uhr
Weitere Informationen unter www.messe-muenchen.de
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Messe München
JUNI 2019 ⁄ TAXIKURIER ⁄ 35

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