TAXIKURIER · TEXTANSICHT EINER HISTORISCHEN AUSGABE
Taxikurier Juni 2019
Diese Ausgabe stammt aus dem Jahr 2019. Angaben zu Preisen, Terminen, Kontakten und Angeboten beziehen sich auf den damaligen Erscheinungszeitpunkt.
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➔ CHAOS AM STANDPLATZ – KEIN PLATZ FÜR’S TAXI VERKEHRSRECHT ALLES RUND UM FAHRRAD UND E-SCOOTER GENERALVERSAMMLUNG 2019 AM 26. JUNI WERDEN ZWEI VORSTANDSMITGLIEDER GEWÄHLT ANSCHLUSSPARTNER BEGINN DER AUFTRAGSVERMITTLUNG AUCH AN NICHTMITGLIEDER OFFIZIELLES ORGAN DER TAXI-MÜNCHEN EG ⁄ 59. JAHRGANG ⁄ WWW.TAXI-MÜNCHEN.DE MONATLICHES MAGAZIN FÜR DAS MÜNCHNER TAXIGEWERBE ⁄ AUSGABE JUNI 2019 PASING BAHNHOF
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IMPRESSUM TAXIKURIER, offizielles Organ der Taxi-München eG Herausgeber: Taxi-München eG Genossenschaft der Münchner Taxi-Unternehmen Engelhardstraße 6, 81369 München Tel.: (0 89) 77 30 77, Fax: (0 89) 77 24 62 E-Mail: info@taxi-muenchen.de Internet: www.taxi-muenchen.de Chefredakteur: Frank Kuhle (FK) Autoren im TAXIKURIER: Birgit Heller (BH), Thomas Kroker (TK), Norbert Laermann (NL), Rainer Männicke (RM), Michael Schrottenloher (MS), Benedikt Weyerer (BW) Gestaltung und Art Direktion: Bernhard Andreas Probst Formenreich, Büro für Gestaltung Ringseisstraße 4 (Rgb), 80337 München Tel.: (0 89) 44 49 97 88, Fax: (0 89) 44 49 97 89 E-Mail: probst@formenreich.de Internet: www.formenreich.de Fotografie: Dirk Tacke Ringseisstraße 4 (Rgb), 80337 München Tel.: (0 89) 54 40 40 69, Fax: (0 89) 54 40 40 68 E-Mail: info@atelier-tacke.de Internet: www.atelier-tacke.de Druck: Peradruck GmbH Hofmannstraße 7, 81379 München Tel.: (0 89) 8 58 09-0, Fax: (0 89) 8 58 09 36 E-Mail: jessica.schwertberger@peradruck.de Online-Auftritt: Norbert Laermann Anzeigenverwaltung: Taxi-München eG Engelhardstraße 6, 81369 München Anzeigen TAXIKURIER Ansprechpartner: Frau Birgit Heller Tel.: (0 89) 21 61-877 E-Mail: anzeigen@taxi-muenchen.de Vertrieb: Regina Reich, Telefon: (0 89) 21 61-373 E-Mail: reich@taxi-muenchen.de Bezugspreise: Einzelheft 2,50 Euro + Versandkosten Abonnement Inland 30,00 Euro inkl. MwSt. und Versand Erscheinungsweise: monatlich Bezugszeit: Das Abonnement gilt zunächst für ein Jahr. Es verlängert sich, wenn es nicht drei Monate vor Ablauf dieses Jahres schriftlich gekündigt wird. Darüber hinaus sind Kündigungen jeweils drei Monate vor Ende des folgenden Quartals schriftlich mitzuteilen. Nachdruck und Vervielfältigungen: Die Zeitschrift und alle in ihr enthaltenen einzelnen Beiträge und Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronische Systeme. Die Einsender von Beiträgen übertragen dem Verlag das Recht, die Genehmigung zum Fotokopieren zu erteilen. Die namentlich oder mit Initialen gekennzeichneten Artikel stellen nicht in jedem Fall die Meinung der Redaktion dar. Für unverlangt eingesandte Manuskripte wird keine Gewähr übernommen. Bei Nichtlieferung durch höhere Gewalt besteht kein Anspruch auf Ersatz. Inhaber der Beteiligungsverhältnisse: Taxi-München eG 100% Vorstand: Frank Kuhle, Jörg Wohlfahrt Grundkurs (Ortskunde-Unterricht) Montag, 10.06., 24.06., jeweils von 17.30 bis 19.30 Uhr Mittwoch, 05.06., 12.06., 26.06., jeweils von 17.30 bis 19.30 Uhr Samstag, 01.06., 08.06.,15.06., 22.06., 29.06., jeweils von 10 bis 13 Uhr Infoveranstaltung für angehende Taxifahrer Montag, 03.06., 17.30 Uhr Samstag, 08.06., 9.00 Uhr Montag, 17.06., 17.30 Uhr Samstag, 22.06., 9.00 Uhr Funkkurs für Taxifahrer (mit Funkunterweisung) Funkkurs, Teil 1: Donnerstag, 13.06., von 13 bis 16 Uhr Funkkurs, Teil 2: Freitag, 14.06., von 13 bis 16 Uhr ➔ Teilnahme nur nach vorheriger Anmeldung im Datenfunk-Büro, Rückgebäude 2. Stock, während der Bürozeiten möglich! Fortbildung für Fahrer von Taxibus und Großraumtaxi Mittwoch, 26.06., von 15 bis 17 Uhr ➔ Dauer: ca. 2 Std. ➔ Keine Anmeldung erforderlich, aber pünktliches Erscheinen! ➔ Teilnahmegebühr: 10 Euro Ausbildung zum Taxiunternehmer ➔ Kurs 3 ⁄ 2019 vom 7. Mai bis 6. Juni 2019 ➔ Kurs 4 ⁄ 2019 vom 25. Juni bis 23. Juli 2019 ➔ Kurs 5 ⁄ 2019 vom 10. September bis 10. Oktober 2019 Die Kurse finden im Schulungsraum der Taxi-München eG in der Engelhardstraße 6, Vordergebäude, 1. Obergeschoss statt. Anmeldung bei Frau Elke Choleva in der Verwaltung, 1. Obergeschoss Telefon: (089) 21 61 - 367, E-Mail: choleva@taxi-bayern.de Besuchen Sie uns auch im Internet: www.taxi-muenchen.de www.taxikurs-münchen.de ➔ JUNI 2019 AUSBILDUNG 2 ⁄ TAXIKURIER ⁄ JUNI 2019
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Taxi-München eG Haus des Taxigewerbes Engelhardstraße 6 81369 München Taxizentrale-Taxiruf: Tel.: (089) 19 410 oder (089) 21 61-0 Fax: (089) 74 70 260 Leitung der Zentrale: Norbert Laermann Tel.: (089) 21 61-352 Thomas Kroker Tel.: (089) 21 61-396 E-Mail: info@taxi-muenchen.de Fax: (089) 74 70 260 Verwaltung: Tel.: (089) 77 30 77 Fax: (089) 77 24 62 E-Mail: choleva@taxi-muenchen.de Öffnungszeiten: Mo.–Fr. 7.30–12.00 Uhr Mo.–Do. 12.30–15.30 Uhr Buchhaltung ⁄ Kasse: E-Mail: jaeger@taxi-muenchen.de Schulungen ⁄ Lehrgänge: Unternehmerkurs Elke Choleva, Tel.: (089) 21 61-367 E-Mail: choleva@taxi-muenchen.de Taxischule: Infotelefon: (089) 21 61-333 E-Mail: schule@taxi-muenchen.de www.taxikurs-münchen.de ➔ INHALT Diese Ausgabe finden Sie auch im Internet: www.taxi-münchen.de Titelmotiv: atelier-tacke.de Ausbildungstermine ⁄ Juni 2019 02 Impressum 02 Die Genossenschaft ⁄ Aktuelle Informationen 04 Der Landesverband ⁄ Aktuelle Informationen 08 Titelthema ⁄ Pasing Bahnhof – Chaos am Standplatz 10 Thema Fahrrad ⁄ Auf zwei Rädern durch die Stadt 14 Aktuelles Thema ⁄ E-Scooter – Da kommt was auf uns zu! 20 Wissenswertes ⁄ Oldtimer-Restaurierung 22 Saisonales ⁄ Feiertage 23 Wussten Sie schon, dass ... ⁄ „Notnagel“ 24 Spruch des Monats ⁄ Aus dem Uber-Blog 24 Taxi-Ticker ⁄ Kurzmeldung aus der Branche 24 Rückblick ⁄ Nachlese zur bauma 2019 25 Unterhaltsames ⁄ Taxler-Lexikon – Schrotti erklärt die Taxi-Welt 28 Service ⁄ Veranstaltungskalender Juni 2019 32 Künstlerhaus München ⁄ Veranstaltungshinweise Juni 2019 34 Messe München ⁄ Das aktuelle Programm 35 atelier-tacke.de SIXT LÄDT ZUM TAXIFAHREN EIN! Im Rahmen der Kooperation mit den Taxizentralen lädt SIXT alle Münchner Taxifahrerinnen und Taxifahrer zum Testen des Produktes ein. Nach Registrierung auf der SIXT App erhalten Sie mit dem Code TAXIMUENCHEN25 einen Gutschein im Wert von 25 Euro für Ihre Fahrt; gültig ab sofort. So können Sie den Gutscheincode einlösen: Öffnen Sie die SIXT App und geben Sie in dem Tab „Ride“ Ihren Zielort ein. Anschließend bekommen Sie die verfügbaren Taxikategorien angezeigt. Durch Antippen der Fahrzeug kategorie bzw. durch Tippen auf das Infosymbol „i“ gelangen Sie zum Detailbereich, wo Sie den Gutscheincode eingeben können. Das Angebot ist bis zum 30.06.2019 verfügbar. Der Gutscheincode kann nur 1-mal pro Nutzer eingelöst werden. Insgesamt ist die Aktion auf 2000 Gesamteinlösungen in München begrenzt. Für Feedback und Anregungen nutzen Sie bitte folgenden Link: feedback-taxi@sixt.com JUNI 2019 ⁄ TAXIKURIER ⁄ 3
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Generalversammlung der Taxi-München eG Die ordentliche Generalversammlung der Taxi-München eG findet in diesem Jahr am Mittwoch, 26. Juni 2019, ab 10 Uhr im Saal der Gaststätte Augustinerkeller in der Arnulfstraße 52 statt. Unsere Mitglieder erhalten Einladung und Tagesordnung zur Generalversammlung wie gewohnt auf dem Postweg. Neben allen anderen Themen stehen in diesem Jahr insbesondere die Vorstandswahlen im Fokus. Herr Jörg Wohlfahrt stellt sich turnusmäßig der Wiederwahl und für den plötzlich verstorbenen Kollegen Reinhard Zielinski muss ein Nachfolger gewählt werden. Ein Besuch lohnt sich auch, da wir unter allen Teilnehmern ein Datenfunkgerät Hale TT-01 im Wert von 1.455 Euro verlosen. Park plätze auf dem Gelände des Circus Krone stehen leider nicht zur Verfügung. Wir freuen uns darauf, Sie zahlreich begrüßen zu dürfen. Anschlusspartner bei der Taxi-München eG Wie auf der letzten Generalversammlung angekündigt, wird die Genossenschaft ab Juni 2019 die Auftragsvermittlung auch Taxiunternehmen ohne Mitgliedschaft anbieten. Das Angebot richtet sich vor allem an Einzelunternehmer, die eine Mitgliedschaft wegen der hohen Einstandskosten scheuen, aber auch an Betriebe, die nur noch wenige Jahre lang tätig sein wollen. Eine Win-Win-Situation, da bei uns immer wieder Zeiten mit einem Überhang an Aufträgen auftreten, die wir nicht oder nur schwer vermitteln können. Voraussetzung für einen Anschlussvertrag ist eine gültige Genehmigung zum Verkehr mit Taxis in der Landeshauptstadt München. Für jedes Fahrzeug benötigt der Anschlusspartner lediglich ein eigenes Smartphone mit Android-Betriebssystem Version 7 oder höher sowie eine Datenkarte. Die übrige vermittlungstechnische Ausrüstung wird von der Taxi-München eG gestellt. Für Gerätemiete, Lizenz- und Vermittlungsgebühren sind vom Anschlusspartner monatliche Beiträge zu leisten. Diese richten sich nach den Umlagen für unsere Mitglieder und liegen etwa um 25 % höher. Aufnahmegebühr und Geschäftsanteil fallen dagegen nicht an. Die teilnehmenden Fahrzeuge werden vollständig in die Auftragsvermittlung der Taxi- München eG integriert. Eine Benachteiligung von Anschlusspartnern in der Vermittlungsreihenfolge findet nicht statt. Allerdings erhalten Anschlusspartner von der Ge no s - sen schaft keine Beratung oder Hilfe stellung in betrieblichen Fragen. Ebenso bleibt die Betriebssitzgewährung in den Räumen der Taxi-München eG ausschließlich unseren Mitgliedsunternehmen vorbehalten. Im Weiteren sind die Konditionen für Anschlusspartner aufgelistet: Voraussetzung: ➔ Genehmigung zum Verkehr mit Taxis in der Landeshauptstadt München ➔ Kautionsleistung für Vermittlungsgeräte von 275 Euro (USt-frei) pro Fahrzeug ➔ Einrichtungsgebühr von 100 Euro zzgl. 19 % USt. pro Fahrzeu ➔ Eigenes Smartphone (Android 7 und höher) inkl. Datenkarte pro Fahrzeug ➔ Ein-, Um- und Ausbaukosten müssen vom Anschlusspartner getragen werden Monatliche Gebühren: ➔ 20 Euro zzgl. 19 % USt. Gerätemiete pro Fahrzeug ➔ 135 Euro zzgl. 19 % USt. Vermittlungsgebühren (Funk + Telefon) pro Fahrzeug Laufzeit und Kündigungsfristen: ➔ Mindestlaufzeit 3 Monate ➔ Automatische Verlängerung jeweils um 3 Monate ➔ Kündigungsfrist 1 Monat zum jeweiligen Vertragsende Sollten Sie an dem Angebot Interesse haben, stehen wir für Auskünfte gerne persönlich während der Öffnungszeiten in unserem Funkbüro zur Verfügung (Engelhardstr. 6, 81369 München, 2. Stock Rückgebäude). Telefonisch erreichen Sie uns unter (089) 2161-352 oder (089) 2161-654. ➔ DIE GENOSSENSCHAFT Schillerstraße 21 80336 München MICHAEL BAUER Fachanwalt Verkehrsrecht ANWALTSKANZLEI MICHAEL BAUER SILVIA KOBER Schwerpunkt Strafrecht Tel: 089-515569-30 Fax: 089-515569-55 Unfallabwicklung Personenbeförderungsrecht Strafsachen Bußgeldsachen kanzlei@anwalt-bauer.de www.anwalt-bauer.de GLASI´S TAXISHOP Engelhardstr. 6, Tel. 77 05 50 Gesamtes Formularwesen Autopflege/KFZ-Bedarf Taxizubehör/Taxibedarf Brotzeiten/Getränke... ...alles, was der Taxler braucht Montag bis Freitag 9-16 Uhr 4 ⁄ TAXIKURIER ⁄ JUNI 2019 AKTUELLE INFORMATIONEN
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Fahrzeugbegutachtung Nicht selten kommt es vor, dass Besteller ein „g’scheites“ Taxi wollen. Zwar wissen wir auch nicht genau, was der Kunde damit zum Ausdruck bringen will, versuchen aber den Anforderungen gerecht zu werden. Daher sind alle bei der Taxi-München eG angeschlossenen Fahrzeuge klassifiziert. Taxis, die an der Auftragsvermittlung teilnehmen, werden durch unsere Mitarbeiter in drei verschiedene Klassen eingeteilt. Zum einen gibt es die Kategorie „Oberklasse“: Hierzu werden große, komfortable und leistungsstarke, aber auch sehr teure Fahrzeuge gezählt. Derzeit sind das 47 Taxis unterschiedlicher Hersteller. Ein großer Teil der bei uns angeschlossenen Fahrzeuge (531 Taxis) wird als „Gepflegte obere Mittelklasse“ (GOM) vermittelt. Neben einem Fahrzeugtyp aus dem zweithöchsten Pkw-Segment ist dafür, ebenso wie bei der Oberklasse, auch das äußere und innere Erscheinungsbild für die Klassifizierung ausschlaggebend, genauso wie ein technisch einwandfreier Zustand. Die größte und letzte Gruppe sind die „Gepflegten“ Fahrzeuge. Diese befinden sich in einem ordentlichen Zustand und weisen meist nur geringe Gebrauchsspuren auf, oder es handelt sich um Kompakt- oder Kleinfahrzeuge. Zurück zu unserem Kunden, der was „g’scheites“ wollte. Der Auftrag wird mit dem Vermittlungsmerkmal GOM versehen. Selbstverständlich erhalten höher klassifizierte Fahrzeuge diese Aufträge ebenfalls. Der Kunde ist zufrieden. Um diesen Standard aufrecht zu erhalten, müssen die Taxis der Kategorie „Oberklasse“ und „Gepflegte obere Mittelklasse“ nach spätestens drei Jahren Einsatzzeit vorgefahren werden – regelmäßig in den ersten Frühjahrsmonaten. Die betroffenen Unternehmer werden von uns kontaktiert. Bei der letzten Begutachtung im März und April 2019 wurden 115 Fahrzeuge bewertet. Davon entsprachen 107 Taxis (93 %) den geforderten Qualitätsstandards. Acht Fahrzeuge bekamen eine geringere Klassifizierung. Hier waren Sitzflächen aufgerissen, Unfallschäden nicht repariert oder der Fahrzeughimmel rauchgeschwängert. Probleme bei vorvermittelten Buszubringer-Fahrten In jüngster Zeit häufen sich wieder Fälle, in denen Taxifahrer bei Sammelfahrten einzelne Adressen überlesen oder übersehen und diese Aufträge nicht vollständig ausführen. Die Folgen durch diese Versäumnisse sind vor allem für die Reiseveranstalter weitreichend. Neben Engpässen bei der Lenkzeit des Busfahrers warten bis zu 50 Fahrgäste in einem vollen Reisebus auf verspätete Mitfahrer. Deshalb erwarten wir, dass bereits 24 Stunden vor Termin vorvermittelte Aufträge sorgfältig gelesen und ausgeführt werden. 24 Stunden sollten ausreichen, um sich mit den Adressen und besonderen Gegebenheiten dieser Aufträge vertraut zu machen. Um diese Kunden auch in Zukunft bedienen zu dürfen, können wir es uns nicht erlauben, hier aufgrund der Unachtsamkeit oder Unfähigkeit einzelner Fahrer Beschwerden und Reklamationen zu erzeugen. Wir bitten um Verständnis, dass wir künftig Taxifahrer, die durch ihr fahrlässiges Verhalten den Fortbestand dieser wertvollen Auftragsgruppe gefährden, hiervon ausschließen müssen. Darum nochmal in Kurzform: 1. Die Vorvermittlung erfolgt 24 Stunden vor Fahrtermin, der übermittelte Auftrag ist nur eine Textfassung ohne die entsprechenden Funktionen. 2. Der Fahrer(in) hat nun 24 Stunden Zeit sich mit dem Auftrag vertraut zu machen. 3. Entsprechend der Vorgabe wird die Anfahrt bestätigt. 4. Der Auftrag wird nun auf das Display vermittelt inklusive der Preismelde- und Navifunktionen. Das Wichtigste: Sollte es Unklarheiten geben, bitte in der Zentrale nachfragen! Odeonsplatz – Showdown Vier Taxler werden von der Polizei angezeigt, weil sie sich trotz Sondersignalen nicht schnell genug entfernten, – ein Monat Fahrverbot – was für ein Wahnsinn. Diesmal aber mit „happy end“ . Schauen wir uns die Einzelheiten an. 01.02.2019 gegen 23 Uhr: Die Taxler stehen am „Odeonsplatz“ dicht gedrängt, sitzen im Auto, ratschen am Fenster. Da kommt aus der Residenzstraße ein Polizeiauto mit Sondersignalen. Wann genau der Polizeibeamte das Einsatzhorn (wieder) einschaltete, wusste dieser in der Gerichtsverhandlung auch nicht mehr so genau. Der Taxler jedenfalls bekommt es erst mit, als das Auto mit hoher Geschwindigkeit genau auf das Zentrum der abgestellten Taxis zielt. Nun ist ein aus der Residenzstraße kommendes Polizeifahrzeug für die Taxler nichts Neues. Die Polizei fährt normalerweise immer rechts oder links am Taxistand vorbei. Diesmal war es anders. Es bleibt vor der Taxi-Phalanx stehen. Die Sondersignale werden abgeschaltet. Die Beamten steigen aus und sprechen die Taxler an. Dannn nehmen sie die Personalien von vier Taxlern auf und zeigen sie an. Die Taxler bekommen einen Bußgeldbescheid und einen Monat Fahrverbot. Bedingt durch den unterschiedlichen Rechtsschutz kam es zu zwei Verhandlungen. Die erste war am 02.05. gegen einen Taxler, die zweite am 13.05., beide vor dem Amtsgericht in der Nymphenburger Straße. Erster Termin: Vor Gericht meinte der vernommene Polizeibeamte, dass in dem Moment, als sie an den Taxis ankamen, der Einsatz vorbei „Verlängerung der Fahrerlaubnis zur Personen-Beförderung“ Die dramatische Situation in der Führerscheinstelle im KVR hat sich weiter verschärft: Bitte planen Sie aktuell eine Bearbeitungszeit von etwa sechs Monaten für die Verlängerung Ihres Taxischeins ein. Beachten Sie, dass für die Beantragung ein Termin erforderlich ist. Termine können telefonisch oder im Internet gebucht werden. Momentan sind die Termine für die nächsten drei bis vier Monate ausgebucht! ➔ WICHTIGER HINWEIS LETZTE MELDUNG JUNI 2019 ⁄ TAXIKURIER ⁄ 5
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gewesen wäre. Jetzt hätte er einfach umdrehen und wegfahren können. Nein, er musste aussteigen, griff vier der Taxler heraus und zeigte sie an, weil sie in seinen Augen nicht – gemäß StVO – unverzüglich Platz machten. Schon bei der Faktenaufnahme – also noch vor der Einvernahme des Polizeibeamten – kam die vorsitzende Richterin aus dem Kopfschütteln nicht mehr heraus. Ein ordentlicher Taxistandplatz mit ordentlich aufgestellten Taxis – und das Polizeiauto muss mittendurch? Und dann plötzlich nicht mehr? Und ein dreireihiger Pulk eng zusammen stehender Taxis löste sich nicht schnell genug auf? Auf die Frage an den Polizeibeamten, wa rum er nicht außen herum gefahren wäre, wie es andere Polizeifahrzeuge auch täten, bemerkte dieser, dass er es nicht konnte. Auf Nachfrage der Richterin: weil dort Radfahrer und Fußgänger waren. Aber er kam doch mit Sondersignalen. Sie konnte sich die Bemerkung nicht verkneifen, dass doch erst alle zuvor stehenden Fahrzeuge wegfahren müssten. Die Richterin ersparte sich die Frage, was denn mit den Sondersignalen wäre. Die gelten sicher auch für Fußgänger und Radfahrer. Die Mimik verriet es. Aber sie hatte genug gehört. Der Taxler und sein Anwalt hatten ruhig und sachlich die Situation geschildert, die Frau Richterin war voll überzeugt. Nach Entlassung des ersten Polizeibeamten erklärte sie recht schnell dem Anwalt des Taxlers, dass sie das Verfahren einstellt. Die zweite Polizeibeamtin wurde herein gerufen und gleich entlassen. Das Verfahren war beendet. Zweiter Termin: Montag 13.05.2019 Was lernen wir daraus: 1. Taxler verhalten sich meist regel konform 2. bei Kontakt mit – mutmaßlich – falsch handelnden Polizeibeamten – ruhig bleiben – sachlich bleiben – auf Schriftstücke staatlicher Stellen warten – Widerrufsrechte nutzen – wenn nötig vor Gericht gehen. Und: die Genossenschaft verständigen. Denn wir sind für Sie da. Wir beraten das weitere Vorgehen, nehmen mit verschiedenen Stellen Kontakt auf und begleiten Sie bis zum Abschluss. Standplatz-News Im Bereich „neue Standplätze“ tut sich momentan sehr wenig. Wir warten immer noch auf bereits beschlossene Ausschilderungen. ➔ Maximilianstraße Max-Joseph-Platz: Nach etwas holprigem Einstand – der Schilderdienst kam einfach nicht in die Gänge und musste selbst vom KVR erst „angeschoben“ werden – sind Baustelle und Standplatz in Betrieb. Hotel Vier Jahreszeiten: Ein Fahrzeug steht noch vor der Tür, für sieben Fahrzeuge ist in der Wurzerstraße gesorgt. Das wird bis in den August hinein so bleiben. ➔ Hauptbahnhof Hbf-Mitte: Der Standplatz ist weg. Sicher für 10 Jahre. Ein Ersatz wurde bereits in der Anordnung von der Stadt abgelehnt. ➔ Siegestor Der Standplatz ist um 80 Meter nach Norden verlegt, die Rufsäule wurde versetzt. ➔ Am Tucherpark Der Standplatz ist ebenfalls verlegt und das mit einer großen Anzahl an Verkehrszeichen. Da hat der Schilderdienst mal richtig geklotzt. Im Gespräch mit einer sehr freundlichen „Reception Managerin“ (sprich: Schichtleitung) sprach diese mit größtem Respekt von den Taxlern und dass sie sich freut, dass sie jetzt „Auge in Auge“ mit dem Personal am Haupteingang stehen. ➔ Tal Die Haussanierung an der Spitze unseres Standplatzes sollte schon im Januar beendet sein. Der Bauleiter vor Ort weiß auch nicht, wie lange es noch dauern wird. Es kommen ständig Änderungen im Bauablauf auf ihn zu. ➔ Pasing Institutstraße Neuer Standplatz auf dem Platz der früheren Polizeiautos, vor kurzem ausgeschildert. Er ist ein Ausweichplatz für die Standplätze P-Bahnhof und P-Marienplatz. Überzählige Fahrzeuge bitte dorthin fahren. Der Platz kann nach allen Richtungen verlassen werden. ➔ „Sendlinger-Stand“ in der Hermann-Sack-Straße Leider ist dieser Standplatz so gut wie nicht belegt. Dies hat dazu geführt, dass er als Baueinrichtungsfläche für die neue Fußgängerzone in der Sendlinger Straße vorgesehen wurde. Wir mussten dies so bestätigen. Die Bauzeit wird bis Oktober 2019 dauern. Wir versuchen in dieser Zeit, die seit zweieinhalb Jahren laufende Verlegung Richtung Sendlinger Straße – zur besseren Erkennbarkeit – hinzukriegen. ➔ Werksviertel Der Standplatz in der Atelierstraße an der Ecke Friedenstraße ist jetzt ausgeschildert. Neue Straßennamen ➔ Sarah-Sonja-Lerch-Weg Sarah Sonja Lerch, geboren am 03.05.1882 in Warschau, gestorben am 29.03.1918 in München, Politikerin, Pazifistin; sie engagierte sich im „Allgemeinen Jüdischen Arbeiterbund“ und in der SPD. Als Mitbegründerin der Münchner USPD organisierte sie 1918 zusammen mit Kurt Eisner einen Streik von Münchner Munitionsfabrikarbeitern. Daraufhin wurde sie verhaftet und zunächst in das Untersuchungsgefängnis Neudeck, später in das Gefängnis München- Stadelheim gebracht, wo sie unter bis heute ungeklärten Umständen starb. Verlauf: Von der Kurt-Eisner-Straße bis zur Unterführung U-Bahnhof Quiddestraße an der Albert-Schweitzer-Straße. Stadtbezirk: 16, Ramersdorf-Perlach Standplatz: Quidde-Plett Wir trauern um unseren langjährigen Kollegen Hans-Jürgen Elberskirch (ehemals Taxi 2264) Herr Elberskirch verstarb am 6. April 2019 im Alter von 81 Jahren. 1965 erhielt Herr Elberskirch seine Konzession 2264 und wurde im Juni des gleichen Jahres Mitglied der Genossenschaft. Im Januar 2018 veräußerte er sein Geschäft. Wir bedanken uns für die jahrzehntelange Mitgliedschaft und damit der Unterstützung der Genossenschaft. 6 ⁄ TAXIKURIER ⁄ JUNI 2019
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Zu jedem Einsatz bereit. Der Touran. Bernd Obkirchner Tel. /zero.lf/eight.lf/nine.lf / /four.lf/eight.lf/zero.lf/zero.lf/one.lf-/one.lf/six.lf/six.lf Johannes Huber Tel. /zero.lf/eight.lf/nine.lf / /four.lf/eight.lf/zero.lf/zero.lf/one.lf-/five.lf/seven.lf/eight.lf Abbildung zeigt Sonderausstattungen gegen Mehrpreis. Stand /zero.lf 4//two.lf/zero.lf/one.lf/nine.lf. Änderungen und Irrtümer vorbehalten. /one.lf Ein Angebot der Volkswagen Bank GmbH, Gifhorner Str. /five.lf/seven.lf, /three.lf/eight.lf/one.lf/one.lf/two.lf Braunschweig, für die wir als ungebundener Vermittler gemeinsam mit dem Kunden die für die Finanzierung nötigen Vertragsunterlagen zusammenstellen. Das Angebot gilt für Privatkunden und gewerbliche Einzelabnehmer mit Ausnahme von Sonderkunden für ausgewählte Modelle. Bonität vorausgesetzt. Es besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht für Verbraucher. Nähere Informationen erhalten Sie bei uns. Touran Trendline /two.lf./zero.lf TDI SCR, /eight.lf/five.lf kW (/one.lf/one.lf/five.lf PS), /seven.lf-Gang-DSG Kraftstoffverbrauch, l//one.lf/zero.lf/zero.lf km: innerorts /five.lf,/three.lf/außerorts /four.lf,/three.lf/kombiniert /four.lf,/seven.lf/CO₂-Emissionen, g/km: kombiniert /one.lf/two.lf/two.lf. Ausstattung: /seven.lf-Sitzer, Gepäckraumklappe mit elektrischer Öffnung und Schließung, Geschwindigkeitsregelanlage inkl. Geschwindigkeitsbegrenzer, Nebelscheinwerfer und Abbiegelicht, Parklenkassistent „Park Assist“ inkl. ParkPilot, Scheibenwaschdüsen vorn automatisch beheizt, Scheinwerfer-Reinigungsanlage, Seitenscheiben hinten und Heckscheibe abgedunkelt, zu /six.lf/five.lf % abgedunkelt, Vordersitze beheizbar, Warnleuchte für Waschwasserstand, LED-TAXI-Dachzeichen (Fa. Hale) ohne stillem Alarm, Lederlenkrad, Radio „Composition Media“ , Taxi-Mietwagen-Sitzpaket Kunstleder, /two.lf Kindersitze mit Seitenhalt und Seitenkopfstütze, Sitzbezüge in Kunstleder, Vorbereitung für Taxameter, USB-Schnittstelle und Multimediabuchse AUX-IN u. v. m. Ein Finanzierungsbeispiel: Fahrzeugpreis: 29.132,/zero.lf0 € 6.500,00 € inkl. Selbstabholung in der Autostadt Wolfsburg Anzahlung: Nettodarlehensbetrag: /two.lf2.632,00 € /four.lf8 Monate Sollzinssatz (gebunden) p. a.: Effektiver Jahreszins: Laufzeit: Gesamtbetrag: 30.064,/zero.lf4 € /four.lf8 mtl. Finanzierungsraten à /four.lf/nine.lf0,/seven.lf3 € 1 Ihre Ansprechpartner:www.mahag.de taxi@mahag.de MAHAG Automobilhandel und Service GmbH & Co. oHG Volkswagen Zentrum München Schleibingerstr. /one.lf/two.lf-/one.lf/six.lf, /eight.lf/one.lf/six.lf/six.lf/nine.lf München 1,99% 1,97%
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➔ DER LANDESVERBAND Ortskundeprüfung Mietwagenverkehr Aus besonders schlecht informierten Kreisen ist zu hören, dass die Ortskundeprüfung für Mietwagenfahrer nur im Freistaat Bayern abgeschafft wurde. Das ist falsch und wird durch gebetsmühlenartige Wiederholungen auch nicht richtiger. Am 24. August 2017 trat eine Änderung der bundesweit geltenden Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (FeV) in Kraft. Der unter § 48 Abs. 4 Ziffer 7 FeV bislang erforderliche Nachweis der Ortskenntnisse für die Fahrgastbeförderung im Mietwagenverkehr in Gemeinden über 50.000 Einwohner wurde ersatzlos gestrichen. Verkündet im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 58, ausgegeben zu Bonn am 23. August 2017. Die Änderung war durch den federführenden Verkehrsausschuss im Rahmen der Ausschussberatungen im Bundesrat angeregt worden. Als Begründung wurde angegeben, dass damit unter anderem dem Nachwuchsmangel bei Fahrern von Krankentransporten begegnet werden soll. Zudem wurde der Ortskundenachweis beim Mietwagenverkehr und Krankentransporten nicht für erforderlich gehalten, weil das Ziel der Fahrt in der Regel vor Antritt der Fahrt feststehe. Seither ist diese Vorschrift unverändert geblieben. Verkehrsminister Scheuer trifft auf Taxifahrer im Landkreis Regen Vermutlich war die Kreisvertreterversammlung der CSU für Andreas Scheuer als gemütliches Heimspiel geplant. Umso mehr war der Bundesverkehrsminister überrascht, als er sich am 12. April 2019 plötzlich mit Taxifahrerinnen und Taxifahrern vor dem Veranstaltungsort in Kollnburg konfrontiert sah. Erst zwei Tage war es her, als sich Scheuer in Berlin gut 5.000 Teilnehmern stellen musste. Am 10. April wurde bundesweit in 30 Städten protestiert, mit mehr als 15.000 Taxis. Die Aktion in Kollnburg fiel etwas kleiner aus. Um 19.00 Uhr fuhren 25 Taxis vor und trafen auf Scheuer, der sich Zeit für die Anliegen der Taxifahrer nahm. Organisiert wurde die Aktion von Franz Aichinger und Klaus Danzer, die als Mitglieder des Bayerischen Landesverbandes den örtlichen Kreisverband leiten. „Herr Scheuer sollte merken, dass er nicht einmal in seiner Heimat Ruhe vor den Taxlern hat“, so Aichinger. Die Eckpunkte gefährden auch die Existenz von Unternehmern auf dem Land. Gerade hier seien Taxis aber für die Beförderung von Kranken und mobilitätseingeschränkten Bürgern besonders wichtig, ergänzt Danzer. Die Gespräche fanden in ruhiger und entspannter Atmosphäre statt. Zu Zwischenfällen oder Problemen kam es laut Polizei nicht. Lärmbedingte Geschwindigkeitsbeschränkungen gelten auch für E-Fahrzeuge Die zugelassene Höchstgeschwindigkeit (Zeichen 274) ist vom Führer eines geräuscharmen Elektrofahrzeugs zu beachten, auch wenn diese wegen Lärmbelästigung eingerichtet wurde. Mit zunehmender Geschwindigkeit steigen auch bei E-Autos Art und Umfang der Fahr(außen)geräusche sowie die durch das Abrollen der Räder bewirkten Fahrzeugvibrationen, so das OLG AUTO-ANKA UF - gebraucht - Unfallfahrzeuge (auch Totalschaden) - Motorschaden - Taxi TSL GmbH München Landsberger St r. 455 Tel: 0179/14 15 280 Fax: 089/57 86 94 21 Bei uns brauchen Sie keine Reklamationen zu befürchten. Dr. Manfred Hingerle Seit 1979 Führerscheinuntersuchungen zu besonders fairen und freundlichen Bedingungen Bitte k ommen Sie ohne Anmeldung währ end den Untersuc hungszeiten. W enn Sie die Reaktionstests benötigen, k ommen Sie bitte mind. 2 Std. vor Ende der Untersuc hungszeiten. Am Brunnen 17, Kir c hheim b . Münc hen Tel.: 089/903 6110 od. 99 18 80-18 www .verk ehrsmedizin-dr .hingerle .de Mo . - Fr . 08:00 bis 12:00 Mo . / Do . 14:00 bis 18:00 Stimmer & Sohn GmbH L in dber gh str aß e 2 0 · 8 0 9 3 9 Mü n ch en A n n ah m e 0 8 9 / 3 4 8 4 4 0 · B ür o 0 8 9 / 3 2 1 9 9 2 9 -3 Taxiwerkstätte • Un fallin stan dsetz un g • Kfz-R epar atu r wer kstätte • spon tan e Hilfe 60 Jahre Stimmer 56x60_neu:60-Jahre 19.05.2011 iStockphoto 8 ⁄ TAXIKURIER ⁄ JUNI 2019
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Zweibrücken (Az: 1 OWi 2 Ss Bs 75/18, 1 OWi 2 SsBs 75/18). Für das Gericht spielt es keine Rolle, dass die antriebsbedingten Fahrgeräusche und Vibrationen bei einem Elektrofahrzeug deutlich geringer sind als bei einem Pkw mit Verbrennungsmotor. Das Kammergericht Berlin urteilte in einem anderen Fall gleichlautend (Az: KG Berlin, 13.12.2018 – 3 Ws (B) 296/18 – 162 Ss 133⁄18): Die Wirksamkeit von Verkehrsregelungen muss klar, einfach und deutlich sein. Auch ist die Gefährlichkeit eines Mitzieheffekts zu berücksichtigen. Beide Klagen wurden abgewiesen. Bayerische Verkehrsunfallstatistik 2018 Die Zahl der Verkehrsunfälle auf Bayerns Straßen ist 2018 auf 410.252 (+1,3 Prozent) gestiegen, ebenso mit 70.301 die Zahl der dabei Verletzten (+ 0,9 Prozent). Vergangenes Jahr sind in Bayern 618 Menschen bei Verkehrsunfällen ums Leben gekommen, zehn mehr als 2017 mit 608 Verkehrstoten, dem niedrigsten Stand seit Beginn der Unfallaufzeichnungen vor mehr als 60 Jahren. Für Bayerns Innenminister Joachim Herrmann, der die bayerische Verkehrsunfallstatistik 2018 in München vorgestellt hat, ist klar: „Wir werden weiter hart daran arbeiten, Bayerns Straßen noch sicherer zu machen!“ Herrmann kündigte an, im Rahmen des Bayerischen Verkehrssicherheitsprogramms 2020 „Bayern mobil – sicher ans Ziel“ eine Reihe von Aktionen für mehr Verkehrssicherheit durchzuführen, unter anderem verstärkte Geschwindigkeits- und Alkoholkontrollen sowie mehr Aufklärung über die Gefahren beim Motorradfahren. Außerdem hat der Innenminister das diesjährige Verkehrssicherheitsgewinnspiel unter dem Motto „Für ein faires Miteinander im Straßenverkehr“ mit attraktiven Preisen gestartet. (Quelle: Bayer. Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration) ANZEIGE ANSPRECHEND UND AUTHENTISCH FAHRZEUGWERBUNG DER TAXI-MÜNCHEN EG Als Teil der Corporate Identity bietet die Taxi-München eG ihren Mitgliedsbetrieben ab sofort Fahrzeugwerbung zur Förderung der Tourenvermittlung an. Bei Teilnahme erhalten Sie pro Taxi und Monat 30 Euro zzgl. USt. für die von uns angemieteten Flächen der seitlichen Fahrzeugtüren. Die Mindestlaufzeit beträgt 6 Monate. Der Zuschlag wird in der Reihenfolge der Vormerkungen erteilt. Das Angebot muss bei hoher Nachfrage eingeschränkt werden. Interesse? Wenden Sie sich bitte an Herrn Wohlfahrt, Telefon: (089) 2161 - 881 oder per E-Mail: joerg.wohlfahrt@taxi-muenchen.de Fahrzeug-Anforderungen: Gepflegter Zustand, freie Türflächen, einige Fahrzeug-Typen können nicht beklebt werden. iStockphoto JUNI 2019 ⁄ TAXIKURIER ⁄ 9
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➔ PASING BAHNHOF Chaos am Standplatz – kein Platz für’s Taxi: Warum erst ein Richter diesen Taxistand für rechtens erklären musste. Synonym für eine katastrophale Behandlung eines Taxistandplatzes ist seit vielen Jahren der Standplatz „Pasing ⁄ Süd“, besser bekannt als Pasing ⁄ Bahnhof. Seit Mitte der 80er Jahre gab es am Bahnhof München Pasing zwei Taxistandplätze, im Norden in der August-Exter-Straße für vier Fahrzeuge, und im Süden auf dem Pasinger Bahnhofplatz für 16 Taxis. Bis 2008 hatten wir am Standort „Pasing Bahnhof“ 16 Stellplätze mit Telefon. Dies blieb so bis zum Ende der Bauzeit der Nordumfahrung Pasing, Josef-Felder-Straße (NUP). Mit der Fertigstellung der NUP am 20.12.2012 wurde dieser Standplatz aufgelöst und auf der Josef-Felder-Straße installiert. Jetzt muss man allerdings wissen, dass die in sehr ferner Vergangenheit tätigen Stadtplaner gemeint hatten, das öffentliche Leben am Bahnhof mit seinen Umsteigebeziehungen würde dann nur noch auf der NUP stattfinden. Dem war aber nicht so. Der Bürger ist nun mal dort, wo er sein will und das ist vor dem Bahnhof, den Geschäften, den Bussen und dem allgemeinen Geschehen. Das haben die Planer sehr schnell zur Kenntnis nehmen müssen. Also wurde der Bahnhof etwas anders gebaut, als ursprünglich geplant. Vor allem brauchte man ein zweites Tram-Gleis. Da hätten eigentlich Taxis stehen können, was dann aber nicht mehr möglich war. Nur: wohin jetzt mit dem Taxistandplatz? Nachdem damals noch der Glaube verbreitet war, Taxler sind Individualisten, die gerne mit gelben Autos herum fahren und Standplätze sind städtische Verfügungsflächen, hat man ihn auf die NUP verlegt. Das war dann tatsächlich nur noch der einzige brauchbare Platz. Das lief nach dem Motto: „nehmt’s den oder keinen“ . Aber Taxler sind dort anzutreffen, wo der Bürger ist, denn dieser bestimmt das Geschäft. Wer zahlt, schafft an! Apropos Busse: Da glaubte man auch, dass dort vielleicht mal vier Busse halten würden. Heute sind das 12 Haltestellen, die alle mehrfach belegt sind. Das Wort „Busbahnhof“ war wohl noch nicht bekannt. Pasing ist ja nur der viertgrößte Bahnhof Bayerns. Am 16.04.2013 erkannte die Stadt, dass es so nicht weiter gehen kann. Man verlegte den Standplatz in die Irmonherstraße vor die Bank. Dass es dann nur noch vier Stellplätze waren, wurde schulterzuckend hingenommen. Der Direktor der Genossenschaftsbank, Herr Sebastian P., monierte, dass durch den Taxistand vor seiner Filiale das Überfallrisiko nun erheblich größer sei und aktivierte daraufhin seinen in der Kommunalpolitik aktiven Bruder Helmut P., um den Taxistand vor der Genossenschaftsbank wegzubekommen. Der Taxistand war zu klein und der politische Druck funktionierte. So wurde am 22.07.2015 der Standplatz auf den Bahnhofsplatz am heutigen Standort verlegt. Natürlich nur vorübergehend und unter Aufgabe eines Radweges. Wie großzügig! Ein Gewerbe des öffentlichen Personennahverkehrs klemmt man eben mal schnell auf einen Radweg zwischen Läden, Straße und Tram. In Pasing war man ja schon froh, dass überhaupt eine Stelle gefunden wurde, und zwar dort, wo auch der Fahrgast war. Für sechseinhalb Fahrzeuge. Was für eine Erkenntnis! Wer jetzt nun glaubt, die Sache wäre erledigt, der kennt die Stadtverwaltung nicht. Denn dann war da noch ein „Prozesshansl“ (bayerischer Ausdruck – nicht böse gemeint). Der Standplatz wurde als „Versuch“ von der Stadt ausgewiesen. Die Durchfahrt zur Kaflerstraße konnte zwar jeder benutzen, der gerade wollte (die Polizei kann da nicht einen Beamten abstellen), aber nicht die Taxis, denn diese fallen auf. Anträge hierfür wurden mit allen möglichen Argumenten abgeschmettert. Es ist schon selt- TITELTHEMA atelier-tacke.de JUNI 2019 ⁄ TAXIKURIER ⁄ 11
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sam, dass Buszüge, Privatfahrzeuge und Schwerlastwagen durchfahren dürfen, aber keine Taxis. In der Süddeutschen Zeitung vom 25.01.2016 wurde das KVR sogar spaltenlang zitiert, dass es einen negativen „Nachzieheffekt“ gäbe, wenn man Taxis durchfahren ließe. Der sogenannte „Nachzieheffekt“ ist ein künstliches Gedankenkonstrukt, das man verwendet, wenn man keine stichhaltigen Argumente hat und sein persönliches Motto verschleiert: „ich will das nicht“ . Gemeint war, dass hinter einem Taxi Privatfahrzeuge mitfahren würden. Dass sich der Bürger schlichtweg überhaupt nicht darum schert, ob da ein Taxi fährt oder nicht, wenn er in die Kaflerstraße will, hat eine sechsmonatige Beobachtungsphase der Taxi-München eG an dieser Stelle gezeigt – hinter Bussen herfahrende Privatfahrzeuge sind ja auch etwas anderes! Am 02.06.2017 wurde dann endlich der Zusatz „Taxi frei“ an der Durchfahrt zur Kaflerstraße installiert, fast schon ein Jahrhundertfest, natürlich wieder versuchsweise! Wir haben in vielen langen Seiten dem KVR und dem Bezirksausschuss dargelegt, was denn nun wirklich an Verkehr an dieser Stelle passiert und wie der Taxibetrieb abläuft. Von den jahrelangen „versuchsweisen“ und der bekanntlich exorbitant schnellen Bearbeitungsweise des KVR (das war jetzt ironisch gemeint) genervt, wandten wir uns an den Bezirksausschuss. Und siehe da: es dauerte nur zwei Monate, da war der Taxistandplatz beschlossen und auch gleich die Durchfahrt mit. Dauerhaft! Das KVR machte es sich dann einfach, in dem es die „vorübergehenden Anordnungen“ einfach zu dauerhaften Anordnungen erklärte – uns soll’s Recht sein. Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbar nicht gefällt. Wusste schon Schiller. Jetzt kommt ein Mann ins Spiel, neben dem auch Schiller nicht hätte wohnen wollen. Klassifizierung: terroristischer Radfahrer. Nach mündlicher Überlieferung hat er in Hamburg etwa 140 Prozesse hinter sich. In München und Umland klagt er nun gegen jedes Verkehrszeichen, das ihn in seiner „Reisegeschwindigkeit“ mit dem Fahrrad hindert, egal, was zwischen Punkt A und Punkt B liegt, in Pasing waren das 24 Stellen. Inklusive unser Taxistandplatz, denn das sollte ja ein Radweg sein. Mit dem Briefkopf des ADFC (das kam beim Richter überhaupt nicht gut an!) wollte der Kläger tatsächlich neue Stellen für einen Taxistand gefunden haben, eine glatte Lachnummer. Jedoch mussten wir auch hier in seitenlangen Ausführungen diese Eingabe filetieren. Mit der Klageerhebung vor dem Verwaltungsgericht wurde uns aber klar, dass der Taxistand noch nicht endgültig war. Der Richter könnte ihn ja „kippen“ . In der ersten Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht (drei hauptamtliche und zwei Nebenrichter) ging es vor allem um Verfahrensfragen und Punkte, welche die Stadt schon im Sinne des Klägers erledigt hatte. Dann gab es am 17. April einen Ortstermin des Gerichts mit anschließender mündlicher Verhandlung in einem Sitzungszimmer des Rathauses Pasing. Das Ergebnis kurz gefasst: Nach deutlichem Hinweis auf die mittlerweile hohen Streitwerte und die (nicht vorhandenen) Aussichten auf Erfolg atelier-tacke.de 12 ⁄ TAXIKURIER ⁄ JUNI 2019
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Die Situation ist Ihnen sicher best ens bekannt: Gerade wenn das Geschäft einigermaßen läuf t, geht das T axi k aputt - V erkehrsunfall, Getriebe- oder Motorschaden, die Elektronik streikt, oder was auch immer. Meist trifft einen zwar selbst keine Schuld, trotzdem hat man jede Menge Ärger und Unannehmlichkeiten. Festfahrten gehen verloren oder müssen an Kollegen abgegeben werden, Probleme mit Stammkunden oder Fahrern, die weiterbeschäftigt werden wollen, Streit mit der V ersicherung um den meist ohnehin zu niedrigen V erdienstausfall. Mit einem Leihtaxi lassen sich diese und weitere Probleme relativ leicht in den Griff bekommen. /x7Wir sind 24 Stunden für Sie erreichbar - (auch an Sonn-/F eiertagen, Wochenende). /x7Ihr Ersatztaxi steht binnen kürzest er Zeit für Sie bereit bzw . wird bei Ihnen angelie fert. Traumcar A utovermietung und T axiverleih GmbH · Richelstraße 6 · 80634 München T el.: (089) 167 54 40 · Fax: (089) 167 96 02 /x7Selbstverständlich sind sowohl Funk als auch T axameter entsprechend Ihren Erfordernissen programmiert. /x7Alle Fahrzeuge v erfügen über Na vigationss ysrem. /x7Zahlreiche Autohäuser wick eln auch die T axi-Mobilitätsgarantie über uns ab. /x7Im Bedarfsfall kümmern wir uns um die erf orderlichen behör dlichen Formalität en. /x7Bei unverschuldet en Verkehrsunfällen rechnen wir die Miettaxirechnung dir ekt mit der gegnerischen V ersicherung ab (R ahmenabkommen mit vielen V ersicherern). Überbrückungstarif e, wenn Sie Ihr altes Fahrzeug v erkauft haben, das neue noch nicht ausgeliefert wurde. /x7Unser Ersatztaxen- und Mietw agenfuhrpark best eht aus den neuesten Limousinen, K ombis, Vans und Taxibussen fast aller namhaften Hersteller. Wir helfen sofort und unbürokratisch! TaxiAnzeigeA5querNEU 05.05.2015 17:31 Uhr Seite 1 Traumcar Autovermietung und Taxiverleih GmbH Engelhardstraße 6 • 81369 München • Tel.: (089) 167 54 40 • Fax: (089) 167 96 02 Alle Fahrzeuge verfügen über Navigationssystem. zog der Kläger – bis auf einen Radweg auf der NUP – alle Punkte zurück. Peinlich, peinlich. Dazu der Richter Dr. Wolff: „Der Standplatz ist zwar nicht ideal, aber so in Ordnung. Jedenfalls stellt er keine so große Gefahr für andere Bürger dar, dass er entfernt werden müsste. Die Anordnung und Ausgestaltung ist verwaltungsrechtlich nicht zu beanstanden.“ Und weiter: „Es gibt kein subjektiv öffentliches Recht auf Entfernung eines Taxi standplatzes und es gibt kein subjektiv öffentliches Recht auf Einrichtung eines Radweges an einer bestimmten Stelle. Auch gibt es kein Recht auf spezielle Ausgestaltung eines Radweges, worauf man mit wunschgemäßer Geschwindigkeit fahren kann.“ Der Unterzeichner hat nach Schließen der Sitzung noch ein kleines Gespräch mit dem vorsitzenden Richter geführt. Ich habe mich im Namen der Taxler und ihrer Familien bedankt, dass er diesen Standplatz genau so definiert hatte. Er verstand sehr wohl, dass es hier um Existenzen und nicht um Freizeitpiloten geht. Na also, es funktioniert doch! (RM) atelier-tacke.de
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In zahlreichen Diskussionen wird dabei mit Begriffen und Ausdrücken jongliert, die zwar in der Umgangssprache durchaus legitim sind, jedoch mit korrekten Fachbegriffen nicht im Einklang stehen. Unser Verkehrsexperte Rainer Männicke, bei der Taxi München eG zuständig für das Sachgebiet Verkehrsrecht und Verkehrsanordnungen sowie Taxistandplätze, berichtet aus seinem reichhaltigen Erfahrungsschatz, bringt zu mehreren rechtlichen und begrifflichen Aspekten Licht ins Dunkel und erklärt mit einfachen Worten so manch komplizierte Verstrickung. Nachdem sich die bayerische Landeshauptstadt selbst mit dem Titel „Radlhauptstadt“ schmückt, wollen auch wir hier uns in erster Linie dem Thema Radfahren zuwenden. Radfahrwege Straße Eine Straße (von lat. via strata „gepflasterter Weg“) ist ein landgebundenes Verkehrsbauwerk, das als Grundlage für Fahrzeuge und Fußgänger vorwiegend dem Transport von Personen und deren Nutzlasten von einem Ort zum anderen dient. § 2 StVO: Fahrzeuge müssen die Fahrbahn benützen. Nachdem ein Fahrrad ein Fahrzeug ist, muss es explizit vom Straßenverkehr ausgeschlossen werden, wenn es dort nicht fahren soll (Beispiel im Gesetz: Kraftfahrstraße). Das Bundesverwaltungsgericht verlangt eine „qualifizierte Gefahrenlage“, damit Radfahrer durch die Verwaltungsbehörde von der Straße verbannt werden dürfen. Oberbegriff: Radverkehrsanlage Eine Radverkehrsanlage ist vorrangig oder ausschließlich für die Benutzung mit dem Fahrrad vorgesehen. Die Radverkehrsanlage ist ein Oberbegriff für Unterschiedliches: Sie kann baulich hergestellt sein (z. B. ein Radweg), durch Markierungen gegen benachbarte Verkehrsflächen abgegrenzt sein (Radfahr- und Schutzstreifen) oder durch verkehrsregelnde Maßnahmen eingerichtet werden (z. B. eine Fahrradstraße). Im engeren Sinne bezieht sich das Wort auf Anlagen für den fließenden Radverkehr, im weiteren Sinne können auch Fahrrad - ab stellanlagen gemeint sein. Fahrradstraße Eine Fahrradstraße ist eine entweder ausschließlich oder überwiegend für den Radverkehr vorgesehene Straße; aber nur die Fahrbahn. Sie ist kein Radweg. Gehwege zählen nicht dazu. Mit einem Zusatzzeichen (Abb. ➏) kann motorisierter Verkehr zugelassen werden. Es darf nebeneinander gefahren werden, Kraftfahrzeuge dürfen die Radfahrer nicht behindern, als Höchstgeschwindigkeit gilt für alle Verkehrsteilnehmer 30 km ⁄ h. Bei einer Einmündung von rechts muss auch der Radfahrer auf der Fahrradstraße das Rechtsvor-Links-Gebot beachten und halten! Baulich angelegte Radwege Ein Radweg wird in der Regel mit einem anderen Belag gebaut als der meist daneben liegende Gehweg, teilweise auch durch einen Bordstein oder einen Grünstreifen von diesem abgegrenzt. Je nach lokaler Tradition oder Beschlussfassung werden Radwege in Asphalt, gefärbten Betonsteinen oder Pflastersteinen angelegt. Häufig sind Versorgungsleitungen unter dem Radweg oder dem Gehweg verlegt, so dass Baustellen an Radwegen häufiger vorkommen als auf der Fahrbahn. ➔ AUF ZWEI RÄDERN DURCH DIE STADT Mit steigenden Temperaturen und schönem Wetter nimmt im Frühjahr auch die Anzahl der Zweiradfahrer zu. Ganz gleich ob Fahrrad, Roller, Motorrad oder E-Scooter: Der Verkehr auf zwei Rädern gewinnt immer mehr an Bedeutung. ➊ ➍ ➎ ➏ ➒ ➋ ➌ ➓ ➐ ➑ iStockphoto 14 ⁄ TAXIKURIER ⁄ JUNI 2019 THEMA FAHRRAD
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Neu seit Dezember 2016: Ist ein baulich von der Fahrbahn getrennter Radweg vorhanden, so dürfen Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr auch diesen Radweg benutzen. Benutzungspflichtige Radwege dürfen nur angeordnet werden, wo es die Verkehrssicherheit oder der Verkehrsablauf erfordern (s. o.: qualifizierte Gefahrenlage). Es zählt das aufgestellte Zeichen 237 (Abb. ➊). Auf dem Boden angebrachte Zeichen allein sind nicht rechtswirksam. Nicht benutzungspflichtig ist ein baulicher Radweg, der nicht mit dem Zeichen „Radweg“ gekennzeichnet ist. Hier darf auch die Straße benutzt werden. Radfahrstreifen Ein Radfahrstreifen ist in Deutschland mit einer durchgezogenen Linie (in der Regel 25 cm breit, sog. Breitstrich) von der Fahrbahn für Kraftfahrzeuge abgetrennt und mit dem Verkehrszeichen 237 „Radweg“ gekennzeichnet. Die Benutzungspflicht für Radfahrer ergibt sich aus dem Verkehrszeichen. Ein mit durchgehender Linie abgetrennter Streifen ohne dieses Verkehrszeichen ist ein Seitenstreifen. An Einmündungen und Kreuzungen wird der Radfahrstreifen durch eine Radfahrerfurt (auch Radverkehrsfurt, früher auch Radwegefurt genannt) fortgesetzt, die durch zwei unterbrochene Breitstriche abgegrenzt wird. Gleiches gilt in Bereichen von Grundstückszufahrten und ggf. Bushaltestellen. Da es sich um einen Sonderweg für Radfahrer handelt, dürfen andere Verkehrsteilnehmer ihn nicht benutzen, auch nicht zum Halten und Parken. Nur das Überqueren, z. B. zum Erreichen von Parkständen oder zum Abbiegen, ist unter Beachtung des Radverkehrs erlaubt. Schutzstreifen Schutzstreifen sind Radverkehrsanlagen, die mit Zeichen 340 (Leitlinie, eine unterbrochene dünne Markierung, sogenannter Schmalstrich) und dem Sinnbild Fahrrad auf der Fahrbahn markiert werden. Eine Benutzungspflicht ist in der Straßenverkehrs-Ordnung nicht vorgeschrieben. Jedoch ergibt sie sich zwangsläufig aus dem allgemeinen Rechtsfahrgebot. Für Kraftfahrzeuge gilt: durch Leitlinien markierte Schutzstreifen für den Radverkehr dürfen nur bei Bedarf überfahren werden. Der Radverkehr darf dabei nicht gefährdet werden. Das Halten auf Schutzstreifen ist gestattet, das Parken verboten. Schutzstreifen sind keine Sonderwege für Radfahrer und werden daher nicht mit Zeichen 237 gekennzeichnet, sie sind Teil der Fahrbahn. Sie können angelegt werden, wenn dem Radverkehr ein besonderer Schonraum angeboten werden soll und Fahrbahnbreite sowie Verkehrsstruktur es grundsätzlich zulassen. Gehweg Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen grundsätzlich mit dem Fahrrad Gehwege benutzen, dürfen also nicht auf Radfahr- und Schutzstreifen fahren (soweit ein Gehweg vorhanden ist). Bei baulich von der Fahrbahn getrennten Radwegen dürfen (nicht „müssen“) diese allerdings ebenfalls benutzt werden. Ab dem vollendeten achten Lebensjahr bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr dürfen sie Gehwege benutzen, das heißt, sie haben die Wahl zwischen Gehweg oder Fahrbahn bzw. Radverkehrsanlagen. Soweit ein Kind bis zum vollendeten achten Lebensjahr von einer geeigneten Aufsichtsperson (mind. 16 Jahre alt) begleitet wird, darf diese Aufsichtsperson für die Dauer der Begleitung den Gehweg ebenfalls mit dem Fahrrad benutzen. Getrennter Geh- und Radweg Teilt eine senkrechte weiße Linie das Schild, dann bedeutet das, dass Radfahrer die eine Seite und Fußgänger die andere Seite des Weges benutzen müssen – je nach Ausgestaltung des Schildes. Es besteht Benutzungspflicht (Abb. ➌). Gemeinsamer Geh- und Radweg Teilt eine waagrechte weiße Linie das Schild, dann teilen sich Radfahrer und Fußgänger die Verkehrsfläche. Für Radfahrer bedeutet dies eine besondere Rücksichtnahme. Unter Umständen muss auch gehalten werden. Es besteht Benutzungspflicht (Abb. ➋). Zweirichtungsradweg Bei benutzungspflichtigen Zweirichtungsradwegen ist die linksseitige Benutzungspflicht durch Zeichen 237 (Abb. ➊), 240 (Abb. ➋) oder 241 (Abb. ➌) angezeigt, letzteres in „spiegelverkehrter“ Form. Empfohlen, aber nicht vorgeschrieben, ist, unter den rechtsseitigen Radwegschildern mit Zusatzzeichen 1000-31 (Abb. ➐) beide Richtungen vor dem Gegenverkehr zu warnen. Bei allen Zweirichtungsradwegen sind die Warte- und Stoppschilder einmündender Nebenstraßen mit dem Zusatzzeichen 1000-32 (Abb. ➑) versehen, das auf Radverkehr aus beiden Richtungen hinweist. Bei Zweirichtungsradwegen ohne Benutzungspflicht wird die linksseitige Benutzbarkeit durch das alleinstehende Zusatzzeichen 1022-10 (Abb. ➓) Radverkehr frei iStockphoto JUNI 2019 ⁄ TAXIKURIER ⁄ 15
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ohne Hauptschild angezeigt. Rechtsseitige Benutzer sollten durch Radfahrer im Gegenverkehr (Abb. ➒) ohne Hauptschild vor dem Gegenverkehr gewarnt werden. Vorgeschrieben ist die Warnung der Fahrzeuge aus Querstraßen und verkehrsreichen Grundstückszufahrten mit dem Zusatzzeichen 1000-32 (Abb. ➑). Gehweg „Radfahrer frei“ Nicht eine Radverkehrsanlage im engeren Sinne sind für den Radverkehr freigegebene Gehwege. Sie sind keine Radwege im Sinne der StVO, sondern bleiben Gehwege. Das Radfahren auf Gehwegen wird durch die Kombination von Zeichen 239 Gehweg (Abb. ➍) mit dem Zusatzzeichen Radfahrer frei (Abb. ➓) zugelassen. Radfahrer haben jedoch gegenüber dem Verkehr aus Seitenstraßen Vorfahrt, was durch die Markierung von Radfahrerfurten verdeutlicht wird. Eine Benutzungspflicht für Radfahrer entsteht dadurch nicht, das Befahren der Fahrbahn ist zulässig. Die Radfahrer sind verpflichtet, besondere Rücksicht auf den Fußgängerverkehr zu nehmen. Sie dürfen nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren, wenn nötig müssen sie warten. Oftmals wird diese Regelung getroffen, wenn eine Führung des Radverkehrs auf der Fahrbahn aufgrund der hohen Verkehrsdichte für manche Nutzergruppen gefährlich (Schüler!) erscheint. Das Radfahren auf einem Gehweg kann in beiden Richtungen erlaubt werden. Gleiches wie für die Freigabe von Gehwegen gilt für Fußgängerzonen (Abb. ➎). Aufgeweiteter Radaufstellstreifen Aus einem Radfahrstreifen, Schutzstreifen oder Radweg hervorgehender, sich über eine volle Fahrstreifenbreite erstreckender Aufstellbereich für Radfahrer an signalisierten Knotenpunkten. Begriffe aus dem Fahrradbereich Fahrrad ist nicht gleich Fahrrad. Wir möchten die Vielfalt an Modellen und Typen vorstellen: ➔ Gravel Bikes Gravel Bikes sind Rennräder für Fahrten (auch) auf Feld- und Schotterwegen. Durch ihr breites Einsatzgebiet werden sie auch „Adventure Roadbikes“ oder „Multiterrain- Räder“ genannt. Profilierte, breitere Reifen sorgen für „Schlechte-Wege-Tauglichkeit“ und den nötigen Grip. Die Rahmengeometrie ist ein Kompromiss aus Rennrad und Cyclocrosser (s. u.) und ermöglicht so einen hohen Fahrkomfort auf unterschiedlichen Wegen. Diese Bikes dienen Fahrten auf unbefestigten Wegen, vorwiegend auf Schotter (engl.: gravel). Das Gravelbike ist schwerer, hat einen längeren Radstand und ein höheres Steuerrohr. ➔ Hollandrad Als Hollandrad (oder Hollandfahrrad), bezeichnet man Tourenräder niederländischer Bauart, die sich insbesondere durch eine aufrechte Sitzposition des Fahrers auszeichnen und in dem Ruf stehen, besonders robust und qualitativ hochwertig zu sein. Charakteristisch sind Vollkettenschutz und Hinterrad-Seitenverkleidung. Eine eigene niederländische Fahrradproduktion begann 1869 mit der Werkstatt von Henricus Burgers aus Deventer. Das ursprüngliche Hollandrad war zunächst eine Kopie des englischen Fahrrades. Der Rahmen des Damenrads hat oft die Form des sogenannten Hollandbogens (umgangssprachlich auch „Oma-Rahmen“, niederländisch Omafiets, genannt), der sich durch ein gerades Unterrohr und ein einfach gebogenes, hochgezogenes Oberrohr auszeichnet. Das Herrenrad verwendet den typischen Diamantrahmen. ➔ Trekkingrad Mit dem Fahrradtyp wird eine spezielle Bauweise eines Fahrrades bezeichnet. Eine Typzuordnung ist nicht immer eindeutig. Es wird nach zwei Typisierungen unterschieden: Nach dem Rahmen wird in Tourenrad, Trekkingrad, Mountainbike, Reiserad, Rennrad und Triathlonrad unterschieden. Nach der hauptsächlichen Benutzungsart wird in Alltagsräder, Fahrräder für den sportlichen Gebrauch, Militärfahrräder und sonstige Fahrradtypen unterschieden. Dies wollen wir aber nicht weiter vertiefen. Allein für den Bereich Sport gibt es: Rennrad, Zeitfahrmaschine, Bahnrad, Kriteriumsrad, Steherrad, Triathlonrad, Mountainbike, Trialbike, Radballrad, Kunstrad, BMX-Rad u. a. Ein Trekkingrad (auch Trekkingbike oder ATB, engl. All Terrain Bike) ist ein Fahrrad mit Vollausstattung und in der Regel 28"-Bereifung, das für Straßen und leichtes Gelände (Schotter, Waldwege) ausgelegt ist. Trekkingräder haben die Rahmengeometrie des Rennrads, sind jedoch mit Schutzblechen, Gepäckträgern, meist auch Lichtanlage sowie Cantileverbremsen (meist V-Brake) ausgerüstet. Als Schaltungen finden sowohl Ketten- als auch Nabenschaltungen Verwendung. Die Bereifung beim Trekkingrad ist breiter als bei einem Rennrad, jedoch schmaler als beim Tourenrad. Oft entsprechen diese Fahrräder auch den gesetzlichen Anforderungen für den Einsatz im Straßenverkehr (Lichtanlage, Reflektoren usw.) und sind mit Schutzblechen ausgestattet. Je nach Preisklasse gibt es auch viele zusätzliche Komfortmerkmale wie z. B. Nabendynamo, Federgabel oder Scheibenbremsen. Ein Trekkingrad hat in der Regel einen Gepäckträger, um Packtaschen zu transportieren, so dass auch längere Fahrradtouren oder kleinere Radreisen möglich sind. Bei vielen Trekkingrädern können Lowrider an der Gabel angebracht werden. Das Trekkingrad ist nicht mit einem Reiserad und dessen angepasster Geometrie vergleichbar; durch die erhöhte Belastung ist mit reduzierter Fahrstabilität zu rechnen ➔ Bonanzarad Ausgehend von der amerikanischen Westküste wurden diese für Kinder gedachten Räder ab den 1960er Jahren zunächst in den USA und ab den 1970er Jahren auch in Europa populär. Bonanza war ursprünglich ein Markenname, wurde aber auf Fahrräder ähnlichen Typs übertragen. Herstellerbezeichnungen wie „High-Riser“ und „Polorad“ setzten sich in Deutschland nicht durch, dafür jedoch in Österreich, wo der Begriff Bonanzarad praktisch unbekannt ist. Dort hieß dieser Fahrradtyp durchgehend „High Riser“ . Technische Mängel begleiteten zahlreiche Bonanzaräder und die Produktion fand ein Ende, als die BMX- Welle mit robusteren Fahrrädern aufwarten konnte. Das Bonanzarad fällt besonders durch seinen langen, sogenannten „Bananensattel“ mit Lehne, der Imitation einer Federung an der Vorderradgabel sowie den langen, zweiteiligen Hirschgeweih-Lenker 16 ⁄ TAXIKURIER ⁄ JUNI 2019
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auf. Im Kontrast dazu stehen die verhältnismäßig kleinen 20"-Räder. Der Schalthebel der 3-Gang-Nabenschaltung ähnelt dem eines Autos und ist mittig auf den beiden dünnen Oberrohren angebracht. Das Bonanzarad erinnert auf den ersten Blick an einen etwas zu kurz geratenen Chopper. Sehr oft wurden Bonanzaräder optisch „verschönert“ . Besonders beliebt waren Elemente wie Mercedessterne, Fuchsschwänze, Wimpel, besondere Lampen, Spiegel, eine Vielzahl von Reflektoren (Katzenaugen), in die Speichen gesteckte Bierdeckel oder Spielkarten (insbesondere das Ass). ➔ Chopper Chopper war ursprünglich in Kalifornien die Bezeichnung für Motorräder (meist der Marken Harley-Davidson und Indian), die stark modifiziert wurden. Das englische Verb to chop bedeutet „(ab)hacken“ . Spätestens seit dem Film Easy Rider aus dem Jahre 1969 werden Motorräder im Allgemeinen dann als Chopper bezeichnet, wenn sie mit einer langen, vergleichsweise flach angestellten Vorderradgabel ausgestattet sind. Zu den weiteren klassischen Chopper- Stilmerkmalen zählen hohe Lenker („Buckhorn“, „Apehanger“) Das Ziel hierbei ist ein möglichst flacher, lang gestreckter Look (long ’n low). In diesem Stil wurden auch Fahrräder hergestellt, welche aber heute weitestgehend aus dem Straßenbild verschwunden sind. ➔ Mountainbike, auch MTB genannt Ein Mountainbike (MTB) (englisch für Bergfahrrad) oder Geländefahrrad ist ein Fahrrad, das besonders auf den Einsatz abseits befestigter Straßen ausgerichtet ist. Grundsätzlich ist das Geländerad ebenso wie das Rennrad eher Sportgerät als Verkehrsmittel, weshalb es üblicherweise nicht mit den von der in Deutschland geltenden Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) geforderten Komponenten (wie Beleuchtung, Klingel und Rückstrahler) ausgestattet ist. Das erste „echte“ Mountainbike hat Joe Breeze 1977 hergestellt. Unterarten: ➔ All Mountain (AM) Ein All Mountain ist ein oft vollgefedertes (Full Suspension) Mountainbike, welches sehr viele Einsatzmöglichkeiten bietet. Diese erstrecken sich von einfachen Touren im Flachland bis hin zur Alpenüberquerung. Im Gegensatz zum Cross-Country-Mountainbike steht das Gewicht weniger im Fokus. Wichtig sind Zuverlässigkeit, Komfort und mehr Federwegreserven beim Fahrwerk. Die Sitzposition ist sportlich – weniger gestreckt als beim Cross-Country-Mountainbike, aber noch nicht so aufrecht wie beim Enduro. ➔ Cross-Country (XC ⁄ CC) Das Cross-Country-Mountainbike ist für den (Renn-)Einsatz auf unbefestigten Wegen und Straßen ausgelegt, weniger für den Einsatz in schwerem Gelände. Es ist überwiegend ein Hardtail, aber auch Fullys werden mittlerweile für den Cross-Country-Einsatz konzipiert (Race-Fullys). Viele Fahrer setzen in diesem Bereich aus Gewichts-, Kosten-, Steifigkeits- und Haltbarkeitsgründen immer noch auf Hardtails. ➔ Downhill (DH) Downhill-Mountainbikes sind hauptsächlich für Downhill-Rennen (schnellstmögliche Abfahrten auf schwierigstem Gelände) konzipiert. Da Downhill-Mountainbikes nur bergab bewegt werden und der Aufstieg sehr selten aus eigener Kraft bewältigt wird, gilt bei diesen Rädern eine Masse bis 18 kg als akzeptabel. ➔ Enduro Enduro-Mountainbikes sind zumeist vollgefedert. Sie verfügen im Vergleich zum Cross-Country- und zum Touren-Mountainbike über einen größeren Federweg. Der Lenker ist oft gekröpft und die Sitzposition dadurch aufrechter. ➔ Four Cross (4X), Biker Cross 4X-Bikes ähneln den Dirtbikes, sie haben meistens einen Starrrahmen (Hardtail) oder in seltenen Fällen, abhängig von der Dr. Cichon & Partner* Rechtsanwaltskanzlei T ät i g k e i t s s c h w e r p u n k t e M. W erther * Fachanwältin für Verkehrsrecht Zivilrecht A. Friedmann Gewährleistungsrecht Reiserecht S. v . Kummer * Fachanwalt für Familienrecht Sozialrecht J. Buchberger * Fachanwalt für Strafrecht / Bußgeldsachen Dr . J. Cichon Unfallschadenregulierung Fahrerlaubnisrecht Erbrecht J o h a n n - v o n - W e r t h - S t r a ße 1 , 8 0 6 3 9 Mün c h e n , T e l.: 0 8 9 / 13 99 4 6 - 0 , Fa x: 0 8 9 / 16 59 51 N. Nöker Fachanwältin: Arbeitsrecht Verwaltungsrecht M. W underlich-Serban Fa chanwältin: Mietrecht Privatinsolvenzen iStockphoto JUNI 2019 ⁄ TAXIKURIER ⁄ 17
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Strecke, auch Fullyrahmen mit wenig Federweg (max. 140 mm), jedoch sind die speziellen Rahmen etwas länger, um bei hohen Geschwindigkeiten laufruhig zu bleiben. Die Strecke ist meistens abschüssig und mit verschieden Sprüngen, Bodenwellen und Anliegern versehen. ➔ Freeride (FR) Freeride-Mountainbikes sind wie die Downhill-Mountainbikes für den Einsatz in schwerem, abschüssigen Gelände konzipiert, vollgefedert, verfügen über lange Federwege von 165 bis 200 mm und wiegen etwa soviel wie Downhill-Mountainbikes, daher nennt man sie auch DH/FR-Bikes. Im Gegensatz zum Downhill-Mountainbike sind nicht alle Freeride-Mountainbikes ausschließlich auf Abfahrten ausgelegt. Die Art von Freeride-Mountainbikes, die auch bergauf zu fahren sind, nennt man dann Touren-Freerider oder Superenduro- Mountainbikes. ➔ Trial Trials sind Geschicklichkeitsprüfungen in schwerem Gelände oder auf künstlich angelegten Hindernisstrecken, die grundsätzlich mit Hardtails gefahren werden. Zu den wesentlichen Merkmalen eines Trial-Mountainbikes gehören die sehr geringe Rahmenhöhe, die fehlende oder nur angedeutete Sitzgelegenheit, welche mehr Bewegungsfreiheit zulässt, eine Starrgabel und wenige Gänge, da nur kleine Übersetzungen benötigt werden. ➔ Dirt Jump (DJ) Als Dirtbikes bezeichnet man stabile Mountainbikes mit kleinen, wendigen Rahmen. Da die Federgabel primär nur zum Abdämpfen der Landung benötigt wird, werden Federgabeln mit einem Federweg von 65 bis 110 mm verwendet. Auch Starrgabeln werden beim Dirt Jump weiterhin genutzt. Die Laufradgröße ist nicht auf 26" beschränkt, auch 24"-Laufräder sind vereinzelt anzutreffen. Fast immer wird auf eine Gangschaltung verzichtet. Das Gewicht eines Dirtbikes wird meist gering gehalten, um weniger Kraft für Sprünge aufbringen zu müssen. Zudem begünstigt das geringe Gewicht Rotationen des Fahrers oder des Bikes. Eingesetzt werden Dirt Bikes überwiegend zum Springen über Rampen. ➔ Pumptrack (PT) Als Dirt-Variante für größere Nutzergruppen hat sich seit ca. 2011 das Pumptrackfahren entwickelt. Zumeist werden dafür Dirtbikes oder kleine und ungefederte BMX-Bikes benutzt. In vielen Städten entstehen spezielle Anlagen, die sich an Kinder, Jugendliche und Erwachsene richten. Das Ziel eines Pumptracks ist es, nur durch das sogenannte Pumping voranzukommen. Das Ziel ist es, ohne zu treten durch Hochdrücken (engl. pumping) des Körpers aus der Tiefe am Rad Geschwindigkeit aufzubauen. ➔ Fatbikes Fatbikes ähneln Mountainbikes und sind für Untergründe wie Sand und Schnee ausgelegt. Sie haben extra breite Reifen von 4.0" bis 4.8", die Durchmesser von ca. 30" erreichen. Dadurch sind auch überbreite Felgen (65 bis 100 mm) mit einem Durchmesser von 26" notwendig. Aufgrund der besonders großen Laufräder werden beim Rahmen oft 29"-ähnliche Geometrien und geänderte Gabeln, Kurbeln und Naben eingesetzt. ➔ BMX-Cruiser BMX-Cruiser bezeichnet ein BMX-Rad, welches anstatt der üblichen 20"-Felgen 24"-Felgen besitzt. Der Rahmen ist in dem Fall auch größer, da sonst kein Platz für die größeren Räder wäre. Im Race-BMX gibt es eine eigene Klasse für Cruiser. ➔ Cross(renn)rad, Cyclocrossrad Traditionell ist ein Crossrad ein Rennrad für den Einsatz in Querfeldeinrennen. Die Räder haben etwas breitere Reifen (23 mm oder mehr), oftmals Drahtreifen. Aus Stabilitätsgründen werden Lenkerbügel von Bahnrädern verbaut, weil diese weitaus stabiler als Straßenmodelle sind und aus Stahl angefertigt werden. Crossräder haben eine Kettenschaltung sowie zwei Felgenbremsen in der Bauart der Rennräder, allerdings mit etwas längeren Schenkeln. Traditionelle Crossräder hatten niemals Federungselemente oder hydraulische Bauteile. Davon abweichend wird als Crossrad auch ein Hybrid aus Rennrad und Mountainbike bezeichnet, der verschiedene Eigenschaften der beiden Radtypen in sich vereint. Crossräder nach heutiger Definition sind also Trekkingräder ohne Schutzbleche, Gepäckträger und Beleuchtung bzw. Mountainbikes mit 28"-Bereifung. Seit einigen Jahren gibt es außerdem die Bezeichnung Cyclocrossrad. Dieses ist ein leichtes Rennrad mit grobem Stollenprofil und Cantileverbremsen oder Scheibenbremsen, entspricht also grob dem echten Crossrad und wurde als solches schon vor rund 100 Jahren aus dem Rennrad entwickelt, für rein wettkampfmäßigen Einsatz. Crossräder sind geeignet für schwere bis schwerste Gelände. Wegen ihrer leichten Bauweise können sie zur Überwindung von Geländestufen nach Bedarf auch auf die Schulter genommen werden. Die ausgeprägten Stollenreifen eignen sich nicht für das Fahren auf ebenem und hartem Untergrund. Wegen der fehlenden Schutzbleche sind sie auch wenig für den Alltag geeignet – im Gegensatz zu manchen „Crossrädern“ heutiger Definition. Deren Ausstattungsvarianten reichen von geländegängigen Cross rädern mit Federgabeln, relativ breiten Reifen, geradem Lenker und Mountainbikeschaltungen bis zu stark am klassischen Rennrad orientierten Versionen mit gebogenem Rennradlenker, -schaltungen und -bremsen. Weitere Fahrradtypen ➔ Reiserad: Tourengeeignetes Rad mit Gangschaltung, mehreren Gepäckträgern, langem Radstand und vergleichsweise schwerem Aufbau. ➔ Cavallo: Ein fahrradähnliches Fahrzeug mit Antrieb durch ein Gelenkviereck. ➔ Konferenz-Bike: Fahrrad für 7 Personen, die wie an einem Tisch im Kreis angeordnet sitzen (geduldet). ➔ Cruiser (englisch für Kreuzer): ist ein Fahrradtyp aus den frühen 50er Jahren. iStockphoto 18 ⁄ TAXIKURIER ⁄ JUNI 2019
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Es sind Fahrräder mit lang wirkendem Rahmen in geschwungener Form und großem Lenker im Harley-Stil. Sie sind einfach ausgestattet und sehr schwer. ➔ Dreirad: als Behindertenfahrrad, Fahrradrikscha oder als Variante des Liegerads. ➔ Einrad: Rad mit Kurbel und Sattel, das den Gleichgewichtssinn trainiert. ➔ Trimm-Dich-Rad: ein fahrradähnliches, stationäres Sportgerät, auch Fahrrad- Ergometer genannt. ➔ Faltrad bzw. Klapprad: falt- oder zerlegbares Rad jeder Kategorie. ➔ Fahrradtaxi: Fahrrad zum Passagiertransport. ➔ Eingangrad: Fahrrad ohne Gangschaltung. ➔ Fixie: Fahrrad mit starrer Nabe ohne Gangschaltung oder Freilauf, Pedale und Räder sind in ständiger Verbindung („fixed gear“). Keine Bremsen. Die Geschwindigkeit (und damit auch die Verringerung bis zum Anhalten) wird ausschließlich über die Trittfrequenz reguliert. Der Radtyp stammt ursprünglich aus dem Bahnradsport, hat aber auch als Kurier-Rad Verbreitung gefunden. Nicht zugelassen. ➔ Hydrobike: eine Art Fahrrad auf dem Wasser. ➔ Lastenfahrrad: 2- oder 3-rädrige Ausführung für Post, Radkuriere usw. ➔ Liegerad: mit tief liegendem Sitz mit Rückenlehne und vorne angebrachten Kurbeln, auch für Geschwindigkeitsrennen verwendet ➔ Lowrider: besonders niedriges Fahrrad. ➔ Pedersen: Fahrrad bestehend aus dünnen Rohren, der Sattel ist auf einem Gurtband montiert, auch Hängemattensattel genannt. ➔ Rikscha: meist dreirädrig, Fahrrad-Taxi für den Passagier-Transport. ➔ Tandem: ein Fahrrad für zwei Personen hintereinander. ➔ Tendem: ein Fahrrad für zehn Personen hintereinander (hat eine Rikscha-Firma in München, darf aber nicht fahren). ➔ Nebeneinandem: ein Fahrrad für zwei Personen nebeneinander. ➔ Sesselrad: Sitzposition wie „im Sessel“ . ➔ Velomobil: Liegedreirad mit Karosserie. ➔ Tallbike: eine besondere Form des Hochrads. ➔ Spaßfahrräder (Freakbikes, Zirkusfahrräder, Jahrmarktfahrräder) mit besonderen Eigenschaften, z. B. Swingbikes mit zusätzlichem Gelenk im Rahmen. ➔ Zweirad mit Frontantrieb ➔ Bierbike: eine rollende Kneipe für bis zu 16 Personen; hochgefährlich! (RM) ZWEI WICHTIGE INFORMATIONEN ➔ Seit dem 01. Januar 2017 müssen Radfahrer die Ampeln für den Auto- Verkehr beachten, wenn sie keine eigene Signalisierung haben. Die Jahrzehnte vor sich hingeschobene Ausnahmeregelung, wonach die Fußgängerampel dann gilt, wenn Rad- und Fußweg unmittelbar aneinander stoßen, ist damit erledigt, in München kein Problem. Alle betreffenden Ampelmasten sind mit doppelter Streuscheibe oder eigener Signalisierung für Radfahrer ausgerüstet. Woanders könnt’s anders ausschau’n. ➔ Der Unterschied zwischen Radfahrstreifen und Schutzstreifen. Ein Radfahrstreifen ist eine Radverkehrsanlage am Fahrbahnrand. Er ist mit einer durchgezogenen Linie von der Fahrbahn für Kraftfahrzeuge abgetrennt und mit dem Verkehrszeichen 237 gekennzeichnet. Die Benutzungspflicht für Radfahrer ergibt sich aus dem Verkehrszeichen! Eine Wiederholung auf der Fahrbahn ist üblich, aber hat rechtlich keine Wirkung. Er ist Sonderweg für Radfahrer, andere Verkehrsteilnehmer dürfen ihn nicht benutzen, auch nicht zum Halten und Parken. Nur das Überqueren, z. B. zum Erreichen von Parkständen, ist unter Beachtung des Rad verkehrs erlaubt. Die Roteinfärbung dient der Erhöhung der Sicherheit, vor allem an Kreuzungen. Ein Schutzstreifen ist eine Radverkehrsanlage, die mit einer schmalen unterbrochenen Markierung und dem weißen Sinnbild „Fahrrad“ auf der Fahrbahn markiert werden. Eine Benutzungspflicht ist nicht gegeben (kein Zeichen 237). Schutzstreifen dürfen bei Bedarf überfahren werden. Der Radverkehr darf dabei nicht gefährdet werden. Das Halten auf Schutzstreifen ist gestattet, das Parken verboten. Und dann gibt es noch den Radweg. Das ist eine bauliche Anlage. Ob er benutzungspflichtig ist, hängt allein vom Zeichen 237 ab. (RM) iStockphoto atelier-tacke.de JUNI 2019 ⁄ TAXIKURIER ⁄ 19
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Der Bundesrat beschließt vsl. am 17. Mai über die Zulassung von Elektro-Tretrollern. Schon vorher ist die Diskussion entbrannt: Teufelszeug, Gefahr, Innovation, Spielzeug, Mobilität. Jeder sieht in dem Fahrzeug etwas anderes. Wir haben uns in Deutschlands Blätterwald bis zur Drucklegung dieses Magazins umgesehen. Roller-Koller auf Deutschlands Gehwegen? Diese Gefahr war anfangs gegeben, weil ein solches Szenario die von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) angestrebte Zulassung von sogenannten E-Scootern bislang zuließ. Aber jetzt hörte er auf die Fachleute (das ist neu!). Auf Druck von Fachverbänden und Landes-Verkehrsministern wird es keine E-Scooter auf Gehwegen geben. Bundesverkehrsminister Scheuer sieht in den Fahrzeugen, die vor allem in den USA bereits stark verbreitet sind, ein großes Potenzial für eine umweltfreundliche Mobilität in Städten. Ergänzend zum öffentlichen Nahverkehr seien sie „eine echte zusätzliche Alternative zum Auto“, sagte der CSU-Politiker vor kurzem. Sie könnten etwa für die „letzte Meile“ von der U- und S-Bahn oder Bushaltestellen nach Hause oder zur Arbeit genutzt werden. Wie alt muss ich sein? Im noch laufenden Entwurf dürfen nur Personen fahren, die mindestens 12 Jahre alt sind. Ob die zuerst vorgesehene Unterscheidung zwischen der Maximalgeschwindigkeit von 12 km ⁄ h resp. 20 km ⁄ h (dann Mindestalter 14 Jahre) Bestand haben wird, war bei Drucklegung noch nicht bekannt. Was kostet ein E-Scooter? Wer sich einen E-Scooter kaufen will, sollte auf vier Dinge achten: Leistung, Gewicht, Reichweite und Ausstattung. Die Preise variieren ganz erheblich; von 500 Euro bis 2.500 Euro bei gesetzmäßiger Ausstattung. Es lohnt sich zum einen, noch etwas zu warten, bis die Preise üblicherweise sinken, und zum zweiten, zu vergleichen. Die General- Preis-Linie wird sich wohl in der Mitte einpendeln. Im Straßenverkehr zugelassen sind nur Scooter mit maximal 500 Watt. Ausreichend für den Normalgebrauch in der Stadt sind jedoch schon 250 Watt starke Modelle. Außerdem wichtig: E-Scooter bekommen in Deutschland nur dann eine Zulassung, wenn sie zwei unabhängige Bremsen für Vorder- und Hinterrad haben. Bei E-Scootern mit nur einer Bremse kann man die zweite meist per Zusatzkit nachrüsten. Günstige Modelle schaffen mit einer Akkuladung eine Reich weite von etwa 20 bis 30 Kilometern, teure Scooter kommen auf 100 Kilometer. Muss ich einen Helm oder Schutzkleidung tragen? Eine Helmpflicht besteht nicht. Er wird aber – wie auf einem Fahrrad – dringend empfohlen. Wer noch weiter auf Nummer sicher gehen will trägt Knie- und Ellbogenschützer, sowie Schutzkleidung. Retroreflektierende Jacken oder Westen beispielsweise dienen der besseren Erkennbarkeit. Brauche ich einen Führerschein? Nach dem derzeit vorliegenden Entwurf nicht, da mit dem E-Scooter nur bis maximal 20 Kilometer pro Stunde gefahren werden kann. ➔ E-SCOOTER – DA KOMMT WAS AUF UNS ZU! Deutschland ist anders. Während in Metropolen rund um die Welt Menschen schon längst mit ihren E-Scootern unterwegs sind, warten die motorgestützten Gefährte in Deutschland noch auf die letzte juristische Hürde. Die so genannte Elektro kleinstfahrzeuge-Verordnung, kurz eKFV, ist noch nicht in Kraft getreten. AKTUELLES THEMA iStockphoto 20 ⁄ TAXIKURIER ⁄ JUNI 2019
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Muss ich mich versichern? Zur Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr ist eine Haftpflichtversicherung mit einem Versicherungskennzeichen vorgeschrieben. Dieses kleine Kennzeichen muss – wie bei Rollern oder Vespas – sichtbar hinten angebracht werden. Es besteht aus drei Ziffern und drei Buchstaben. Beim Preis orientiert man sich am besten an den geltenden Tarifen für Mopeds. Hier liegt der Versicherungsschutz bei etwa 40 Euro pro Jahr. Was zahlt die Versicherung? Vereinfacht gesagt begleicht die Haftpflichtversicherung Schäden, die mit dem Scooter Dritten zugefügt werden. Das gilt sogar bei alkoholisierten Fahrten (Promillegrenze bei Fahrern bis 21 Jahre: 0,0 Promille ⁄ ab 21 Jahre: 0,5 Promille). Kommt es zu einem Unfall, leistet die Haftpflichtversicherung. Die E-Scooter-Versicherung kann aufgrund des Alkoholpegels aber Geld zurückfordern. Gilt bei E-Scootern der Versicherungsschutz in ganz Europa? Der Versicherungsschutz gilt in allen Staaten der Europäischen Union. Und zwar auch dann, wenn der Elektro-Scooter an Freunde verliehen wird. Bei der Fahrt ins Ausland ist jedoch darauf zu achten, dass idealerweise eine grüne Versicherungskarte mitgeführt wird und am Scooter ein „D“-Aufkleber (Deutschland) angebracht ist. Zu beachten sich unbedingt die lokalen gesetzlichen Bestimmungen des Ziellandes. E-Scooter-Tuning: Besteht Versicherungsschutz? Manch einem ist die Höchstgeschwindigkeit von 20 km ⁄ h legaler Elektro-Scooter zu langsam. Doch das Tuning von E-Scootern ist genau wie bei E-Bikes, Pedelecs und S-Pedelecs keine gute Idee, denn es erlischt die Betriebserlaubnis. Kommt es dann zu einem Unfall, kommt die Haftpflichtversicherung zwar zuerst für den entstandenen Schaden gegenüber Dritten auf, nimmt jedoch üblicherweise den Fahrer ⁄ Besitzer des getunten Scooters in Regress. Je nach Geschwindigkeit kann das Tuning sogar zu einer amtlichen Zulassung und einer Führerscheinpflicht führen. Wo darf ich mit einem E-Scooter fahren? Auf Radwegen oder auf Radfahrstreifen. Ist beides nicht vorhanden, muss die Fahrbahn benutzt werden. Viele E-Scooter zeigen die Geschwindigkeit auf der Anzeige am Lenker an. Schnellstraßen, etwa Kraftfahrstraßen, sind tabu. Dies gilt für innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften. Die Verordnung lässt aber auch viel Spielraum. So können Städte und Gemeinden E-Scooter-Verbote für Fußgängerzonen oder einzelne Radwege festlegen. E-Scooter-Fahrer sollten auf ein Symbol mit Roller und Stromkabel achten. Steht auf dem Schild noch der Zusatz „frei“, kann dieser Weg bedenkenlos befahren werden. Wie ist die Ausstattung vorgeschrieben? E-Roller unterliegen einer Lichtzeichenregelung. Heißt: Es ist darauf zu achten, dass der Roller mit einem Licht ausgestattet ist und dieses selbstverständlich auch funktioniert. Wer schneller als 12 km ⁄ h unterwegs ist, benötig auch ein Rücklicht. Weiterhin müssen zwei Bremsen und eine Klingel vorhanden sein. Wann geht es los? Der Entwurf ist fertig. Der Bundesverkehrsminister hat ihn bereits unterschrieben. Jetzt prüft die EU-Kommission, ob die einzelnen Regeln die Bestimmungen der Europäischen Union einhalten. Im Anschluss muss noch der Bundesrat der Zulassung zustimmen. Ende Mai oder spätestens Anfang Juni kann es soweit sein, wenn nicht noch Änderungen notwendig werden. Für E-Scooter ohne Lenk- und Halterstange (Hoverboards) gibt es noch keinen Entwurf. Das Bundesverkehrsministerium rechnet hier mit einem Start im Herbst 2019. iStockphoto JUNI 2019 ⁄ TAXIKURIER ⁄ 21
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WISSENSWERTES ➔ OLDTIMER-RESTAURIERUNG Die Restaurierung eines Oldtimers erfordert nicht nur großes handwerkliches Geschick im Umgang mit teilweise edelsten Materialien und historischen Bauteilen. Will man das Auto auf der Straße fahren, müssen nicht selten eine Menge Vorschriften eingehalten werden: Paragraf 21 Straßenverkehrs- und Zulassung-Ordnung (StVZO) zum Vollgutachten für ein wiederaufgebautes oder importiertes Fahrzeug, Paragraf 23 (StVZO) für die H-Zulassung, Paragraf 19 (StVZO) für Änderungen gegenüber dem Originalfahrzeug, das sind nur einige Beispiele. Soll zudem von vornherein die Nachhaltigkeit von Investitionen ins betagte Blech sichergestellt sein, spielen Wertgutachten eine besonders wichtige Rolle. Grundlage – egal für welche Beurteilung – ist immer die Identität des Fahrzeugs und die Kenntnis des Originalzustands bei der Typzulassung – inklusive aller dazugehörigen Komponenten. Dazu verfügen die amtlich anerkannten Sachverständigen von TÜV SÜD ClassiC über eine einzigartige Datenbank mit mehr als einer Milliarde Einträge zu über 90 Prozent aller Pkw- Serienfahrzeuge und auch für viele inzwischen verblichene Motorradmarken. Die Angaben gehen weit über die in den Fahrzeugpapieren üblichen Fahrzeugdaten hinaus: Motortyp, Ventilsteuerung, Getriebe, Reifenalternativen. Dazu Matthias Gerst, Oldtimer-Experte von TÜV SÜD, der die Datenbank vor nun 30 Jahren ins Leben gerufen hat: „Unser Datenblatt-Service ist konkurrenzlos. Auf dieser Basis können wir die Daten für nahezu jedes Fahrzeug nennen, eindeutige Hinweise für die Restauration geben und auch abschätzen, ob ein Oldtimer-Angebot überhaupt plausibel ist.“ Der Datenblatt-Service wird dieses Jahr 30 Jahre alt, seit 1989 sind mehr als 60.000 fahrgestellnummernbezogene Datenblätter erstellt worden. Seit mehr als fünf Jahren ist die Charta von Turin in Kraft. Ihr Ziel: weltweit einheitliche Grundlagen für Entscheidungen rund um historische Fahrzeuge zu schaffen. Gerade im Hinblick auf den Wert des rollenden Kulturguts eigentlich eine prima Idee. Dass die internationale Vereinbarung aber der Patina gegenüber professionell restaurierten Fahrzeugen den Vorzug gibt, sorgt nicht selten für Diskussionen und Kontroversen bei der H-Zulassung. Denn mit dem Verweis auf die Charta-Konformität sollen etwa ein vergilbter Lack, zerschlissenes Leder, brüchige Vinyldächer oder einfach Rost als Patina durchgehen. Was geht beim H-Kennzeichen noch durch? Dazu Gerst: „Wir empfehlen, jeden Umbau und jede Restauration von vornherein mit unseren Experten zu besprechen. Sie haben die Erfahrung und geben Sicherheit bei beinahe allen offenen Fragen.“ Was bei Autos Patina ist und was nicht, dazu hat der Fachmann eine klare Meinung: „Oldtimerfans wollen gut erhaltene, gepflegte oder professionell restaurierte Fahrzeuge – dafür gibt es den Status als historisches Fahrzeug. Rost und Schimmel haben mit Patina nichts zu tun.“ 30.000 Euro in die Restauration eines 72-er Triumph Spitfire investieren? Der Neu preis lag damals bei gut 10.000 Mark. Marktwert heute: rund 15.000 Euro. Dieses simple Rechenbeispiel zeigt: Oldtimerfans müssen kühl rechnen können. Wertgutachten spielen hier eine besonders wichtige Rolle. Sie liefern realistische Zahlen, etwa wenn es darum geht, die tatsächlichen Kosten einer Restauration von vornherein richtig abzuschätzen. Besondere Räder, zeitgenössische Umbauten, ein besonderes Fahrwerk: Oft sind die Fahrzeuge auch echte Unikate und verfügen über Merkmale, die den Wert auch mal erheblich steigern können. Vor diesem Hintergrund kann das Rechenbeispiel vom Beginn dann eventuell doch aufgehen. Bei außergewöhnlichen Fahrzeugen helfen keine Preislisten. Die Beispiele zeigen: Welche Auswirkungen der Oldtimer-Kauf oder die Restaurierung am Ende wirklich hat und welche Regeln greifen. Die Experten bringen die nötige Erfahrung mit und kennen durchs jahrelange Begleiten aller möglichen Fahrzeugmodelle jedes Detail. An mehr als 350 TÜV SÜD Service-Centern stehen die amtlich anerkannten Sachverständigen für sämtliche Gutachten zu Oldtimern bereit. Sie kümmern sich nicht nur darum, dass alle nötigen Vorschriften eingehalten werden, sondern stehen bei Umbauvorhaben mit einer Beratung bereit. Das gilt nicht nur für Oldtimer. Auch in Spezialgebieten wie etwa Tuning, Fahrzeugimport oder Motorsportfahrzeuge sind die TÜV SÜD-Gutachter in der Szene gefragt. Sie liefern technische Tipps und stehen mit Datenbanken zur Verfügung, wenn es um größere Umbaumaßnahmen geht. Außerdem erstellen sie alle nötigen Gutachten. (Quelle: TÜV Süd) Die Begutachtung historischer Fahrzeuge braucht viel Erfahrung und eine Menge Sachverstand. Vor allem dann, wenn ein Fahrzeug restauriert oder wiederaufgebaut werden soll. Hier steht TÜV SÜD ClassiC mit einer einzigartigen Datenbank mit mehr als einer Milliarde Einträge zu Fahrzeugen aus der ganzen Welt bereit – Daten, die die Experten in den vergangenen 30 Jahren erhoben haben. iStockphoto 22 ⁄ TAXIKURIER ⁄ JUNI 2019
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SAISONALES ➔ FEIERTAGE Christi Himmelfahrt Wenn am 30. Mai die Herren der Schöpfung ihren freien Donnerstag genießen und diesen Tag als „Vatertag“ bezeichnen, ist vielen gar nicht bewusst, dass die Bedeutung dieses Tages in Vergessenheit zu geraten droht. Die heutige Bezeichnung „Vatertag oder Männertag“ ist die Folge einer Profanisierung des Begriffs „Vater“ . Da an Christi Himmelfahrt der Aufnahme Christi in den Himmel gedacht wird, feierte die Urkirche dieses Ereignisses mit einem „Tag des Herrn“, wie heute noch in christlichen Gemeinden der Sonntag bezeichnet wird. 40 Tage nach Ostern wird bis heute dieses Ereignisses gedacht. Pfingsten Zehn Tage später feiern Christen auf der ganzen Welt Pfingsten. Dieses Fest erinnert an die Ereignisse in Jerusalem an Schawuot im Hinrichtungsjahr Christi. Schawuot wird 50 Tage nach Pessach begangen und ist eines der jüdischen Hauptfeste, die verschiedene Elemente des Glaubens vereinigen. Das Wort Schawout bedeutet im hebräischen „Wochen“ . Da die Zahl 7 eine besondere Bedeutung im Jüdischen hat, erklärt es den Zeitpunkt, an dem das Fest begangen wird. 50 Tage sind sieben Wochen und ein Tag. Im Griechischen heißt das Fest „pentekoste hemera“, was „fünfzigster Tag“ bedeutet. Die Menschen jüdischen Glaubens gedenken an diesem Feiertag des Empfangs der Zehn Gebote durch Mose am Berg Sinai. Da im späten Frühjahr der erste Weizen im Gebiet des Fruchtbaren Halbmondes geerntet wird, ist Schawuot auch ein Erntedankfest und wird auch als „Tag der Erstfrüchte“ bezeichnet. Die christliche Überlieferung berichtet, dass eben an diesem Schawuot die Apostel durch Christus den Heiligen Geist empfingen und plötzlich von allen Anwesenden verstanden wurden, obwohl keiner von ihnen vorher einer Fremdsprache mächtig war. So schloss sich der Kreis zum Turmbau zu Babel, bei dem die Arroganz der Menschen damit bestraft wurde, dass sie einander nicht mehr verstehen konnten. Die Apostel verbreiteten also erstmalig die Nachricht von Christi Tod und Auferstehung an Einheimische und Fremde. Aus dieser Tradition heraus, wird bis heute Pfingsten als Geburtsstunde der Kirche gefeiert. Im eigentlichen Sinne ist es die Geburtsstunde der Missionierungen. Als christlich etabliertes Fest wird Pfingsten erstmals im Jahr 130 erwähnt. Die Kirche gedenkt seitdem des Geburtstages der Kirche und der Bedeutung des Heiligen Geistes, die Osterzeit ist beendet. Aus dieser langen Tradition heraus entwickelten sich viele verschiedene religiöse und profane Bräuche. Zu den religiösen Symbolen hat sich die Taube als Sinnbild für den Heiligen Geist entwickelt. In einigen Kirchen wird heute noch während des Pfingstgottesdienstes eine hölzerne Taube über den Köpfen der Gläubigen bewegt. Im Jahr 325 nach Christus wurde die Taube zum Symbol des Heiligen Geistes erklärt. Es dauerte allerdings weitere 300 Jahre, bis sich das Symbol endgültig durchsetzte. Auch, wenn wir heutzutage oft wenig Positives mit Tauben in Verbindung bringen, so kommt ihnen in Tora und Bibel eine wichtige Bedeutung zu. In der Sintflutgeschichte (1. Mose 8) ist es eine Taube, die von Noah ausgeschickt wird, um nach Land zu suchen. Ursprünglich wurde der Heilige Geist in menschlicher Gestalt dargestellt, bis Papst Urban VIII. im 17. Jahrhundert dies verbot. Da Menschen aber dazu neigen, Unfassbares zu personalisieren, bediente man sich der Taube, die schon in der Antike für Sanftmut und Unschuld stand. Da man glaubte, der Vogel habe keine Galle, dessen Säfte alles Böse verkörpere, war die Wahl nur nachvollziehbar. Profane Pfingstbräuche haben meist einen Bezug zum Frühjahr und Fruchtbarkeit. Ob beim Pfingstbaumpflanzen in der Lüneburger Heide oder dem Schmücken des Pfingstochsen in Mecklenburg, wobei das Tier nach seinem Lauf durch das Dorf meist geschlachtet wurde, immer steht der Gedanke des gemeinsamen Feierns und der Freude an der erwachten Natur im Mittelpunkt. Fronleichnam Zehn Tage nach Pfingsten wird in katholischen Gegenden Fronleichnam gefeiert. Nicht in allen katholischen Staaten Europas ist das ein Feiertag. Fronleichnam ist eigentlich die „Nachfeier“ für die Einsetzung der Eucharistie am Donnerstag vor Ostern. Da die Karwoche eine stille Woche ist, war es nicht möglich, diesem fundamentalen Ereignis in der Kirchengeschichte den richtigen Rahmen zu geben. Die Bezeichnung Fronleichnam leitet sich von mittelhochdeutsch vrône lîcham für „des Herren Leib“ ab. Dieses Fest kannten die Urchristen nicht. Erst im Mittelalter, einer Zeit, in der die Menschen das große Elend von Pest, Hunger und Kriegen mit dem Glauben an Wunder, Zauberei und eine bessere Welt im Jenseits kompensierten, wurde Fronleichnam zum Fest der Gesamtkirche. Nachdem erstmals im Bistum Lüttich 1246 die „leibliche Gegenwart Christi“ gefeiert wurde und es 1263 in Bolsena zu einem anerkannten Blutwunder kam, entschied Papst Urban IV. ein Jahr später, das Fest der leiblichen Gegenwart Christi in der Eucharistie für die ganze Kirche in den Jahreskalender aufzunehmen. Blutwunder waren zu dieser Zeit nicht selten. Die Hostien wurden nicht mehr aus Sauerteig, sondern ungesäuert hergestellt. Damit war der Nährboden für Bakterien gelegt, die bei feuchter Lagerung rote Sekrete absondern, die als Blut gedeutet wurden. Christen deuteten die roten Punkte auf den Hostien als Nadelstiche, die Juden in die Hostien gestochen hätten und eröffneten mehrfach große Pogrome gegen die jüdische Bevölkerung. Heute wird Fronleichnam meist mit großen Prozessionen begangen. Die Monstranzen mit konsekrierten Hostien werden den Gläubigen voran getragen. Singend und betend ziehen die Menschen, manchmal auch zu Pferd, durch die Städte und Dörfer. In manchen Orten werden die einzelnen Gebetsstationen mit wunderschönen Blumenteppichen ausgelegt. Auch hier zeigt sich wieder die Verbindung zur erwachten Natur. In Zeiten der Diktaturen war die Teilnahme an den Prozessionen Ausdruck der Kritik und des Widerstandes und viele nahmen auch ohne Hintergrundwissen und religiösem Anspruch an den Zügen teil. Genießen wir die freien Tage in dem Bewusstsein, dass diese Feiertage mehr sind als die Abwesenheit von Arbeit und erinnern uns an die Ursprünge. Egal ob religiös oder nicht, es sind unsere religiösen Wurzeln, die unsere Kultur – gerade in Oberbayern – mit ihrer ganzen Schönheit geprägt hat und diesen Ursprüngen gilt es, Respekt zu zollen. (BH) JUNI 2019 ⁄ TAXIKURIER ⁄ 23
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TAXI-TICKER – KURZMELDUNG AUS DER BRANCHE Ballnath Assekuranz Ballnath Assekuranz Versicherungsmakler GmbH Brudermühlstr. 48a 81371 München Tel.: 089/89 80 61-0 Fax: 089/89 80 61-20 info@ballnath.de www.ballnath.de Taxi-Versicherung vom Spezialisten Versicherungsvergleich Sondertarife für große und kleine Taxi-Flotten Sondertarife für Einzelunternehmer und Familienbetriebe Sondertarife für Neugründer Kfz, Rechtsschutz, Betriebshaftpflicht, Schutzbrief, Garantie Mit Sicherheit ein guter Partner TK_2015_v2.indd 1 24.06.15 09:53 …der Begriff „Notnagel“ eigentlich ein Fachbegriff der Feuerwehrleute war? Wenn wir heute etwas abwertend etwas oder jemanden als Notnagel bezeichnen, ist dies eigentlich eine falsche Verwendung des Begriffs. Der Notnagel gehörte bis in die 1960er Jahre zur Ausrüstung der Feuerwehrleute. Er bestand aus einem kräftigen, spitz zulaufenden Eisenstift mit einer seitlichen Öse, durch die ein Seil geführt werden konnte. Der Notnagel wurde in einer kleinen Tasche am Hakengurt mitgeführt. Wenn bei der Brandbekämpfung ein Rückzug durch das Gebäude ins Freie nicht mehr möglich war, dann konnte der Feuerwehrmann den Notnagel in einen hölzernen Fensterstock oder andere geeignete Stelle einschlagen und sich anschließend mit einem Seil durch ein Fenster abseilen. Also ist der Notnagel kein Lückenbüßer, sondern die letzte Rettung in höchster Not. „Die deutliche Mehrheit der Fahrerinnen und Fahrer in Deutschland ist bei unseren Mietwagen-Partnern sozialversicherungspflichtig angestellt und verdient mindestens den gesetzlichen Mindestlohn.“ (Uber Blog vom 6. Mai 2019) WUSSTEN SIE SCHON, DASS ... SPRUCH DES MONATS 02.04.19 Jakarta Nutzung der Öffis um 15 Prozent rückläufig. Wegen Uber-Clone. 07.04.19 Berlin Taxi wird bei einem illegalen Autorennen gerammt. 07.04.19 Memmingen Betrunkener hält Taxi an und reißt Scheibenwischer ab. 08.04.19 Warschau Polens Taxifahrer protestieren vor US-Botschaft gegen Uber. 09.04.19 Mallorca Vier Taxis in einer Nacht aufgebrochen. Kartenlesegeräte gestohlen. 10.04.19 Deutschland Bundesweit demonstrieren Taxifahrer in über 30 Städten. 10.04.19 Deutschland Karneval verpasst? Uber-Chef sagt: „Taxi ist wichtiger Partner“ . 11.04.19 Weimar Taxi-Fahrer verhindert Enkeltrickbetrug. 20.000 Euro gerettet. 11.04.19 Berlin Polizei: Heimservice für Drogen nimmt durch Digitalisierung zu. 12.04.19 Innsbruck Fahrer übersieht Taxi. Fünf Autos und ein Motorrad beschädigt. 12.04.19 Kollnburg Scheuer wird von 25 Taxifahrern bei CSU-Kreisverband „begrüßt“ . 14.04.19 Raubling Nach Disco in München: mit Güterzug statt Taxi nach Rosenheim. 15.04.19 New York Uber will an die Börse. Operativer Verlust 2018 bei 1,85 Milliarden. 15.04.19 Düsseldorf Neue Umweltspur – für Busse, Taxis, E-Fahrzeuge und Radfahrer? 19.04.19 Kalifornien Lyft-Fahrer verweigert Mitnahme von Blindenhund. Gekündigt. 20.04.19 Düsseldorf Fünf Männer überfallen Taxi-Fahrer in Altstadt. Fahndung erfolglos. 23.04.19 Iserlohn Unbekannter Taxifahrer schlägt Fahrgast und verschwindet. 25.04.19 Teneriffa Boxstar randaliert in Hotel und klaut Taxi. 10.000 Euro Schaden. 26.04.19 Köln Übergriffe gegen Uber. Taxi-Anbieter weisen Schuld zurück. 26.04.19 Gießen Bei Kontrolle vier Mietwagenfahrer ohne gültigen P-Schein erwischt. 29.04.19 Zwickau Bus des FSV Zwickau bleibt liegen. Spieler fahren mit Taxis zurück. 01.05.19 Frankfurt 1. Mai Kundgebung: 130 Taxifahrer demonstrieren gegen Scheuer. 01.05.19 London Flughafen-Taxifahrer bestreiken Luton. Zu wenig Verdienst. 02.05.19 Coburg Nach 100-Euro-Fahrt: Fahrgäste zahlen 50 Euro und fliehen. Gefasst! 02.05.19 Bielefeld Stadtwerke starten gemeinsames Angebot mit Taxi-Genossenschaft. 02.05.19 Hamburg Gericht lehnt Klage gegen Moia ab. 50 Fahrzeuge sind hinzunehmen. 24 ⁄ TAXIKURIER ⁄ JUNI 2019
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Vom 7. bis 14. April fand auf dem Gelände der Messe München GmbH die Weltleitmesse bauma statt. Auch bei der 8. Auflage der größten Messe der Welt auf dem neuen Messegelände in München Riem wurden wieder alle Rekorde gesprengt und das bisher Dagewesene in den Schatten gestellt. Über 620.000 Besucher aus mehr als 200 Ländern sahen die gigantischen Exponate an Baumaschinen, Baustoffmaschinen, Bergbaumaschinen, Baufahrzeugen und Baugeräten. Es war eine Steigerung um 40.000 Menschen gegenüber 2016. Etwa 250.000 Menschen davon kamen aus dem Ausland. Auch wurde mit insgesamt 3.700 Ausstellern aus 63 Ländern dieser Erde ebenfalls eine neue Bestmarke erreicht. Das Ausstellungsareal erreichte eine Größe von 614.000 Quadratmetern, was in etwa der Größe von 60 Fußballplätzen entspricht. Die Rekord-bauma schlug sich auch in den Auftragsbüchern nieder, wo Aussteller die höchsten Umsätze in der Geschichte ihrer Messeteilnahme verbuchen konnten. Einziger Wermutstropfen waren zahlreiche Verkehrsprobleme durch rücksichtslose, überwiegend schwarz lackierte Mietwagen- und Limousinen-Fahrzeuge internationaler Vermittlungsplattformen, die durch zahlreiche Verkehrsverstöße beim Holen und Bringen, aber auch beim Halten und Parken nicht nur den Taxiverkehr ständig behinderten. Die eindrucksvollen Aufnahmen auf diesen Seiten sollen Ihnen einen Eindruck von dieser weltweit einmaligen Veranstaltung vermitteln. Das Münchner Taxigewerbe freut sich bereits auf die bauma 2022! atelier-tacke.de JUNI 2019 ⁄ TAXIKURIER ⁄ 25 RÜCKBLICK ➔ NACHLESE ZUR BAUMA 2019
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➔ GIGANTISCHE EXPONATE ➔ STEIGERUNG DER UMSÄTZE ➔ MEHR ALS 620.000 BESUCHER ➔ AUS ÜBER 200 LÄNDERN ➔ 3.700 AUSSTELLER AUS 63 LÄNDERN ➔ 614.000 QUADRATMETER 26 ⁄ TAXIKURIER ⁄ JUNI 2019
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➔ TAXLER-LEXIKON ➔ ABRISS – Kurz vor dem geplanten Beginn der Abbrucharbeiten am Bahnhof Mitte will die Bürgerinitiative „Münchner Architektur und Kultur“ (AKU) dieses Vorhaben noch verhindern. Deren Chef, Karl Hofmann, wird im Münchner Merkur vom 30.4. ⁄ 1.5.2019 wie folgt zitiert: „Wir haben einen Antrag wegen Verletzung der Denkmalschutzbelange der Bayerischen Verfassung vorbereitet, der in Kürze eingereicht wird“ . Dann aber zackig, ruft Schrotti ihm zu, weil eine Woche nach diesem Zeitungsbericht bzw. etwa drei Wochen vor Erscheinen dieses TK die Abrissarbeiten schon begonnen haben sollen (Stichtag 6. Mai). Die Deutsche Bahn, die aus dem Milliardengrab „Stuttgart 21“offensichtlich nichts gelernt hat, rechtfertigt den Neubau damit, dass der heutige HBF die „Erwartungen der Reisenden, Anwohner, Gewerbetreibenden und Bürger …“ (Zwischenfrage Schrotti: sind die Vorgenannten keine Bürger?) „ …an einen zeitgemäßen, zukunftsfähigen Bahnhof oftmals nur noch unzureichend“ erfülle. Nein, schmettert ihnen der Schreiber entgegen, die Reisenden erwarten Züge, bei denen im Winter die Heizung und im Sommer die Klimaanlage funktioniert, die aber vor allem pünktlich fahren – wovon die Bahn meilenweit entfernt ist! Und die Reisenden erwarten auch Taxistandplätze vor den Ausgängen. Zwischen der Fußgängerzone und dem im Juni voraussichtlich eröffnenden „Forum Schwanthalerhöhe“ braucht München bestimmt nicht noch einen weiteren Konsumtempel. Obwohl: wenn die Züge auch in Zukunft verspätet oder überhaupt nicht ankommen, kann so ein neuer „Shopping- Event“ die Wartezeit schon erheblich verkürzen… Tatsache ist doch, dass die Reisenden, für die so ein Bahnhof schließlich da ist, auch bislang weder verhungern, noch verdursten mussten. Bücher und Zeitschriften für die Älteren unter uns, die noch lesen können, gab es auch schon immer. Was hat denn den Bahnkunden bisher gefehlt, das an den Baulichkeiten gelegen hätte? Laut AKU ist aus formaljuristischen Gründen eine Klage gegen den Hbf-Neubau derzeit nicht möglich; deshalb versuche die Bahn, mit dem Abriss der Gebäude am Bahnhof Mitte unumstößliche Fakten zu schaffen. Nach dem Motto: weg ist weg, und dann muss ohnehin neu gebaut werden. Zum Thema Denkmalschutz rechtfertigt sich die Bahn mit der lauwarmen Erklärung: „Im Planfeststellungsverfahren wurden denkmalschutzrechtliche Belange geprüft und in Abstimmung mit dem Landesamt für Denkmalpflege die Uhr über dem Haupteingang sowie das Plattenrelief abgenommen und fachgerecht für die Bauzeit eingelagert“ . Vielleicht, so ergänzt der Schreiber hier, hat man auch noch ein paar eingetretene Kaugummis sowie Rotweinflecken aus den Gelagen der herumlungernden Penner archiviert, um sie eines fernen Tages vor dem neugebauten Glaspalast an originaler Stelle wieder aufbringen zu können. Das ist doch Denkmalschutz genug. Ach ja, siehe oben: „ … Abbruch, der ab Sommer beginnt …“ – ja was denn jetzt? 6. Mai oder Sommer? Do kennt si doch koana mehr aus. ➔ AUSTRITT – Unser im Ruhestand befindlicher Kollege Gerhard Bletschacher (88), der in den 1990ern Fraktionsvorsitzender der CSU im Münchner Rathaus war und nach seinem Ausscheiden aus der Politik noch für 20 Jahre aktives Mitglied unserer Fiakergemeinde wurde, schimpft, wie so viele von uns, über Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer: auch Kollege Bletschacher, der sich dem Gewerbe weiterhin eng verbunden fühlt, ärgert sich über Scheuers Pläne, die für das Taxi das Aus bedeuten würden. Die einseitige Bevorzugung von „Uber“ und Komplizen wurmt ihn maßlos, und zwar so sehr, dass er laut Münchner Merkur vom 18. ⁄ 19. April („Taxi- Veteran contra Verkehrsminister“) nach 50 Jahren der Parteimitgliedschaft über einen Abschied aus seiner politischen Heimat nachdenkt. „Wenn es keinen Kompromiss im Taxistreit gibt, trete ich aus der CSU aus“ . ➔ BEFANGEN – Ein Richter am Landgericht Stuttgart, der einige Klagen von betrogenen Dieselfahrern gegen unsere lieben Autohersteller verhandelt hat, wurde jüngst für befangen erklärt und muss die Verfahren an eine andere Kammer abgeben. Der Mann war den Auto- und Zulieferkonzernen VW, Porsche, Audi und Bosch unangenehm aufgefallen, weil er deren (Ex-)Chefs Winterkorn, Stadler und Denner sowie Bundesverkehrsminister Scheuer zu Verhandlungen vorgeladen und teilweise schon Schadensersatz-Urteile in Millionenhöhe gesprochen hatte. Ein Teil der Urteile wurde zwischenzeitlich aufgehoben, der andere Teil wird noch "geprüft". Grund für die angebliche Befangenheit dieses Richters ist die Tatsache, dass auch seine Ehefrau den VW-Konzern verklagt hat, wenngleich vor einem anderen Landgericht. Er hatte also die Klage seiner Frau gar nicht zu verhandeln, was selbstverständlich eine eindeutige Befangenheit bedeutet hätte. Wäre der Richter auch für befangen erklärt worden, wenn er Mitglied des Radlfahrervereins ADFC wäre, des ADAC, in einer der für Dieselwagen gesperrten Straßen Stuttgarts wohnte oder gar selbst einen Diesel – oder andersrum: ein Elektroauto – führe? Irgendeinen Grund findet man immer, wenn man will. Die Konzerne und ihr oberster Handelsvertreter Scheuer werden sich jedenfalls feixend auf die Schenkel klopfen. Derweil beziffert der VW-Konzern die Kosten des Dieselskandals auf 30 Milliarden Euro. „In der Rechnung seien der Aufwand für Rechtsanwälte, Vergleiche und ausstehende Verfahren enthalten“, sagte Finanzvorstand Frank Witter. „Damit seien absehbare Kosten abgedeckt, weitere aber nicht ausgeschlossen. Das meiste Geld floss bisher wegen teurer Vergleiche in Nordamerika. Die Folgen des Skandals werden den Konzern aber auch weiter belasten: Allein in Deutschland sind über 60.000 Verfahren mit Dieselkunden anhängig. Dazu kommen milliardenschwere Klagen von Aktionären, die sich zu spät über das finanzielle Aus- Schrotti erklärt die Taxi-Welt istockphoto 28 ⁄ TAXIKURIER ⁄ JUNI 2019 UNTERHALTSAMES
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maß informiert fühlen“ . (Zitat Münchner Merkur vom 3. Mai) Immerhin hat die Staatsanwaltschaft Braunschweig Mitte April endlich Anklage gegen den Ex- Chef von VW, Martin Winterkorn, sowie vier weitere ehemalige Manager des Konzerns erhoben. Sie wirft W. vor, dass unter seiner Führung „insgesamt 9.058.521 in Wahrheit nicht zulassungsfähige Fahrzeuge der Marken VW, Audi, Seat und Skoda in den Verkehr gebracht und verbotswidrig zum Verkehr zugelassen“ wurden. Schaden sei auch durch unberechtigte Steuerbefreiungen für Dieselkäufer entstanden. Er und die weiteren Angeklagten hätten aus eigennützigen Motiven so gehandelt, um die Verkaufszahlen in die Höhe zu treiben – wovon insbesondere die vertraglich zugesicherten Bonuszahlungen abhingen. Eine Fluchtgefahr (Folge: Untersuchungshaft) sieht die Staatsanwaltschaft nicht, da die USA zwischenzeitlich ebenfalls Anklage gegen Winterkorn erhoben und einen Haftbefehl gegen ihn erlassen haben. Verlässt er Deutschland, so droht ihm eine Auslieferung an die Amis. Und da könnte er seinen Lebensabend zwangsweise im „betreuten Wohnen“ verbringen. Zeit is’s worn! ➔ BLADE-NIGHT – Zwei Jahre wurden wir von dieser Verkehrsbehinderungsparty verschont, aber in diesem Sommer wird die Münchner Bevölkerung – je nach Wetter – erneut für maximal 18 Montage in Geiselhaft genommen: ab 13. Mai ist der Corso wieder geplant, mit den üblichen Sperrungen auch für Busse und Trambahnen. Selbst die besonders heiligen Radlfahrer dürfen die Trasse nicht kreuzen. Donnerkeil! Die amerikanische Firma „K2 Sports“ mit Hauptsitz in Seattle, Deutschland-Sitz in Penzberg, ist als Hauptsponsor eingesprungen und darf, wie auch schon in der Vergangenheit, bei den Blödelnächten ihre Inline-Skates zum Test anbieten. Damit wird dieser Schwachsinn endgültig zur reinen Werbeveranstaltung. „Die letzten beiden Jahre hat montags immer etwas gefehlt“, wird die K2-Sprecherin Simone Adelwart im Münchner Merkur vom 13. ⁄ 14. April zitiert. Uns Fiakern hat nichts gefehlt – übrigens auch den Skatern nicht, denn Rollschuhfahren kann man auch woanders und muss dazu nicht über Stunden ganze Stadtteile lahmlegen. ➔ BRAUCHTUM – Am 1. Mai kam es in Egmating (Kreis EBE) zu einem schweren Unfall, als ein Traktor mit zwei Anhängern und darauf insgesamt 36 Menschen an einem starken Gefälle außer Kontrolle geriet. Beide Anhänger stürzten um; zwei Personen wurden schwer, 15 weitere leicht verletzt. Bei dieser Tour eines Burschenvereins saß ein 17-jähriger am Steuer des Traktors, der die Bremsfähigkeit des Gespannes wohl überschätzt hat. Der junge Mann, übrigens ohne Alkohol im Blut, hatte zwar einen Traktor-Führerschein, welcher grundsätzlich auch das Ziehen von zwei Anhängern erlaubt, allerdings nur zu landwirtschaft lichen Zwecken. Das Befördern von „Fahrgästen“ ist ebenfalls nur zu landwirtschaft lichen Belangen erlaubt, z. B. um Erntehelfer zum Einsatz zu bringen. Für Brauchtumsveranstaltungen gibt es freilich diesbezüglich eine Ausnahmeregelung; dann muss der Gespannlenker jedoch mindestens 18 Jahre alt sein. Die Behörden haben nunmehr zu prüfen, gegen welche und ggf. wie viele Bestimmungen verstoßen wurde. Aber abgesehen von der rechtlichen Lage: wie kann man denn auf die Schnapsidee kommen, ausgerechnet einem 17-jährigen mit seinem altersschwachen Traktor eine solche Verantwortung zu übertragen? Eine Art modernes Brauchtum pflegte die Fahrerin eines Reisebusses (Flixbus), die am 13. April während einer Fahrt von Augsburg nach Zürich auf ihrem mobilen Kasperltheater Videos anschaute und dabei von einem Fahrgast zu Beweiszwecken gefilmt wurde. Passiert ist nichts, außer, dass der Kunde die Fahrt mit dem Zug fortsetzte und die Frau jetzt nicht mehr bei Flixbus arbeitet. ➔ CITY- MAUT – Der Deutsche Städtetag regte kürzlich an, die Einführung einer City-Maut anzudenken. Damit würde also das Einfahren in die (Innen-)Stadt für Privatfahrer kostenpflichtig. Das ist, so meint der Schreiber, dem Grunde nach eine verlockende Idee, um dadurch den Individualverkehr zu reduzieren. Allerdings, auf den zweiten Blick, mit einigen Nachteilen behaftet, wie sie auch parteiübergreifend im Münchner Stadtrat gesehen werden: den betuchten SUV-Fahrern aus Starnberg oder den Cabriolenkern aus Grünwald wären ein paar Markl Gebühr schlicht egal; vielmehr würden sie sich darüber freuen, ihre Kisten bei etwas weniger Stau in München zur Schau stellen zu können. Quasi die „freie Fahrt für reiche Bürger“ . Zudem gäbe es das Problem der Datenerfassung – wie also erkannt werden soll, ob die Maut entrichtet worden ist oder nicht, z. B. per „Pickerl“ an der Windschutzscheibe oder durch elektronische Nummernschilderkennung. Gerade Letzteres würde einen hohen Investitionsbedarf erzeugen und stünde evtl. auch im Konflikt zum Datenschutz. Andererseits: sowohl in London als auch in Stockholm und anderen Städten hat die dort teils seit mehr als zehn Jahren existierende Einfahrtsgebühr tatsächlich zu einer merklichen Reduzierung des Individualverkehrs geführt. Eine Stadtratsmehrheit für die Einführung einer City-Maut ist in München derzeit nicht sichtbar; SPD und CSU lehnen sie bislang ab. Für uns Fiaker wäre die City-Maut natürlich ein doppelter Segen, da sie zu weniger Staus und mehr Fahrgästen führen würde. Jedenfalls ein hochinteressantes Thema, das noch lange nicht beerdigt werden sollte! München hat übrigens in den letzten 20 Jahren 300.000 Einwohner dazubekommen und wird nach momentanen Prognosen in den nächsten 15 bis 20 Jahren um nochmal 300.000 Menschen auf dann 1,85 Millionen Bewohner anwachsen. ➔ FÜHRERSCHEINSTELLE – Das Kreisverwaltungsreferat (KVR) befindet sich im Dauerchaos, was im Wesentlichen auf Personalmangel zurückzuführen ist. Das gilt auch für die dazugehörige Führerscheinstelle, bei der man mehrere Monate (!) im Voraus per Internet oder notfalls telefonisch einen Termin vereinbaren sollte, wenn man nicht ohne Schein buchstäblich herumsitzen will – was unserem Kollegen Möderl beinahe passiert wäre. Denkt also rechtzeitig daran, Kolleginnen und Kollegen, wenn Euer Lappen zur Verlängerung ansteht. Gleiches gilt für neue Reisepässe und sonstige Dokumente. Das Abgeben eines Führerscheines ist dagegen wesentlich unkomplizierter: einfach zum zuständigen Polizeirevier gehen und die Fahrerlaubnis dort hinterlegen. Gehen! Ein 22-jähriger aus Marktredwitz gab Mitte April seinen Schein wegen eines einmonatigen Fahrverbotes bei der Inspektion ab, um anschließend unter den Augen der Polizisten in sein Auto einzusteigen und damit wegzufahren. Irgendwas muss der Mann falsch verstanden haben. ➔ KLARSTELLUNG – Zum Punkt „Inklusionstaxis“ im letzten Taxler-Lexikon übermittelte uns unser Kollege Horst Wiegand dankenswerterweise einige korrigierende und ergänzende Hinweise, die hiermit gerne weitergegeben seien: es soll und wird keine Verpflichtung für Taxiunternehmer geben, ihre Autos so umzubauen, dass ein Fahrgast im Rollstuhl sitzend befördert werden kann. Nach einem Stadtratsbeschluss vom 10.4.2019 soll es jedoch JUNI 2019 ⁄ TAXIKURIER ⁄ 29
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einen Fördertopf geben, aus dem solche Umbaukosten unterstützt werden können. Vorbehaltlich der noch kommenden Haushalts beratungen plant das Sozialreferat, ab 2020 pro Jahr maximal zehn Taxiunternehmen mit jeweils bis zu 10.000 Euro für solche Umbauten zu bezuschussen – vorläufig für die Dauer von drei Jahren. Interessierte Unternehmer können dann frühestens ab 2020 entsprechende Förderanträge dazu stellen. Kollege Wiegand selbst war neben unserem Kollegen Jörg Hildebrandt als Teilnehmer einer Arbeitsgemeinschaft u. a. aus Behindertenbeirat, VdK und dem Münchner KVR maßgeblich am Zustandekommen dieses Ergebnisses beteiligt. Dabei wurde von ihm eine Initiative der Berliner Taxikollegen aufgegriffen, um sie auch für München umzusetzen. In Mainz, Stuttgart und Berlin gibt es diese Zuschüsse im Bereich von 10.000 bis 15.000 Euro bereits. In Trier dürfen Kollegen mit Rollstuhlrampe im Taxi bei entsprechender Beförderung den Großraumzuschlag drücken. ➔ LUDWIGSBRÜCKE – Heinrich der Löwe, geb. vermutlich 1129 in Altdorf bei Ravensburg (Schwaben), gestorben 1195 in Braunschweig, war Angehöriger des Geschlechts der dortigen Welfen und hatte seinen Beinamen nicht etwa deshalb, weil er 60er-Fan gewesen wäre, sondern weil er der Sage nach immer von einem zahmen Löwen begleitet wurde. Diesen hatte er im letzten Moment mit mutigen Streichen seines Degens aus den Klauen eines furchterregenden Drachen gerettet, weshalb ihm das Tier aus Dankbarkeit niemals mehr von der Seite wich. Soweit also die Sage. Als historisch belegt gilt, dass er die mautpflichtige Isarbrücke der damals örtlich zuständigen Freisinger Bischöfe in Oberföhring, etwa auf Höhe der heutigen „Emmeramsmühle“, niederbrennen ließ, um dann auf einer Vorläuferin der jetzigen Ludwigsbrücke die Salzfuhrwerke abkassieren zu können. Diese frühe Form der City- Maut war die wirtschaftliche Keimzelle des ehedem winzigen Weilers „Munichen“ . Heinrich, ein Vetter des Kaisers Friedrich Barbarossa, hat sich mit diesem mehrmals überworfen und musste deshalb zweimal ins Exil gehen. Im Jahre 1190, Heinrich war gerade wieder einmal verbannt, verstarb Barbarossa während eines Kreuzzuges im damaligen Klein-Armenien (heute Türkei). Die Kreuzzüge dienten vordergründig der Beglückung von „Ungläubigen“ mit dem christlichen Glauben, waren tatsächlich aber meist nur wirtschaftlichen und politischen Motiven, kurz: Geld und Macht, geschuldet. Unzählige Grausamkeiten und Tote auf allen Seiten waren die Folge. Friedrich Brabarossa jedenfalls ertrank im Fluß Saleph, heute Südosttürkei, einer Sage nach deshalb, weil er vom Kampfe erhitzt ein kühlendes Bad nehmen wollte und dabei vergaß, vorher die Rüstung abzunehmen. Sein Badeanzug erwies sich als zu schwer, was unweigerlich zum abrupten Vitalverlust führte. Barbarossas Nachfolger, Heinrich II., hob die Verbannung unseres Heinrichs auf, so dass dieser 1195 in Brauschweig sein bewegtes Leben friedlich aushauchen durfte. Der treue Löwe übrigens, um nochmal zur alten Erzählung zu kommen, legte sich aus Kummer über den Tod seines Herrn auf dessen Grabplatte und wich nicht mehr von dort, bis auch er in die ewigen Jagdgründe einging. Schnief. Was wollte ich eigentlich … ach ja: die Ludwigsbrücke dürfte bald wieder Geschichte schreiben, weil eine Stadtratsmehrheit hauptsächlich aus SPD, Grünen, Linken und der ÖDP im April beschlossen hat, sie auf jeweils eine Fahrspur pro Richtung zu verschmälern. Dauerhaft. Dafür sollen die Radwege breiter werden. Die Chefs der Bayernpartei und der FDP im Stadtrat, Johann Altmann und Michael Mattar, kritisierten den Beschluss übereinstimmend scharf: dies sei keine Verkehrswende, der man sich gar nicht verschließen wolle, sondern ein undurchdachtes Stückwerk, mit dem nur ein heilloses Chaos produziert werde. Ähnlich äußerte sich die CSU-Fraktion, die ebenfalls gegen diesen Beschluss gestimmt hat. Doch selbst der CSU-lastige Münchner Merkur kommentierte am 11. April die Entscheidung zur Reduzierung der Fahrspuren zustimmend, der Stadtrat habe „damit endlich ein erstes Signal gesetzt, dass es ihm ernst ist mit der Verkehrswende“ . Aha. Eine „Verkehrswende“ besteht also darin, Straßen einfach zuzustöpseln und sich einen Dreck darum zu scheren, wo die Autos sonst fahren sollen. Haben diese Herrschaften wirklich noch nicht mitbekommen, wie es jetzt bereits am Isartorplatz und in der Rosenheimer Straße aussieht, obwohl die Ludwigsbrücke – noch – jeweils zwei Fahrspuren hat? Um die Privatfahrer, die zum Einkaufen oder auch zur Arbeit mitten in die Stadt fahren, muss man sich nicht unbedingt sorgen, denn für die gibt es ja Alternativen. Zum Beispiel die überfüllte S-Bahn, die manchmal sogar pünktlich fährt, wenn es nicht gerade wieder eine Stellwerksstörung gibt. Aber für uns Berufskraftfahrer? So etwas ist doch kein Konzept. Das ist so, als würde ein Arzt dem Patienten, der unter einem Venenverschluss am Bein leidet, als Therapie einfach den Haxen abhacken. Operation geglückt, Patient tot. Da ist einer Mehrheit unserer Stadtratsmitglieder doch wieder einmal ein raffinierter Schachzug gelungen. ➔ MORD – Und wieder hat es einem unschuldigen Menschen das Leben gekostet: am Ostermontag lieferten sich zwei 21-jährige in Moers (NRW) mit ihren PS-starken Wagen ein Autorennen, wobei einer der beiden an einer Kreuzung in das Auto einer Frau raste: Exitus. Nach einer öffentlichen Fahndung sitzt der vorher schon polizeibekannte Mann, der zu Fuß von der Unfallstelle geflüchtet war und zudem keinen Führerschein besaß, jetzt unter dem Vorwurf des Mordes in U-Haft. Wann wird es dieser genetische Sondermüll auch ohne Hirnschrittmacher endlich lernen, dass ein Auto keine Spielkonsole ist? Christiano Ronaldo übrigens, nicht unbegabter Balltreter derzeit bei Juventus Turin, hat sich unlängst einen Bugatti „La voiture noir“ gekauft. 1.500 PS, 420 km ⁄ h Spitze, Grundpreis ca. elf Millionen Euro. Da geht halt schon mal ein Monatsgehalt drauf. Viel Spaß! ➔ ZUM SCHLUSS – Herr Z. aus dem Landkreis Starnberg wollte seinen vor Jahrzehnten geerbten Bösendorfer-Flügel in die Schweiz verkaufen, geriet dabei aber in die Mühlen der Justiz: die Tasten des Instruments sind nämlich mit Elfenbein beschlagen. „Ja, und?“ möchte man fragen – nicht so jedoch das Landratsamt Starnberg, welches zum Zwecke der Erteilung einer Ausfuhrgenehmigung eingeschaltet worden war. Dortigerseits hat man nämlich die Bestimmungen des Washingtoner Artenschutzabkommens aus der Schublade gekramt, nach dem seit 1974 das Elfenbein afrikanischer Elefanten – je nach dem genauen Herkunftsland – unterschiedlich strengen Handelsverboten unterliegt. Herr Z. hat zwischenzeitlich Dokumente vorgelegt, aus denen hervorgehen soll, dass das Elfenbein der Tastenbeschläge aus der Zeit vor 1974 stammt – was das Landratsamt freilich nicht so recht glauben will, da das Klavizimbel selbst jüngeren Datums ist. Man ließ den Flügel sogar vorübergehend beschlagnahmen. Dazu bekam der Klavierbauer, bei dem das Instrument zeitweilig zur Ansicht für potenzielle Käufer im Schaufenster stand, eine Anzeige wegen illegalen Handelns mit Elfenbein. 30 ⁄ TAXIKURIER ⁄ JUNI 2019
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Das Landratsamt will nunmehr die originalen Tastenbeschläge entfernen und durch solche aus Kunststoff ersetzen lassen, was nach seiner Ansicht auch problemlos möglich sei. Das von den Tasten abgetragene Elfenbein soll eingezogen werden. Vom Gericht bekam das Amt Zeit bis Ende Mai, um in Zusammenarbeit mit der Naturschutzbehörde zu klären, welchem genauen Schutzstatus das Elfenbein der Beschläge unterliegt und ob nicht auch nachträglich Papiere für den Verkauf des Flügels ausgestellt werden können. Im Falle des gerichtlichen Obsiegens des Herrn Z., was der Schreiber ihm übrigens wünscht, werden wohl mehrere tausend Euro Gerichts- und Gutachterkosten bei uns Steuerzahlern hängenbleiben, während dadurch bestimmt kein einziger Elefant vor seinem illegalen Abschuss bewahrt würde. Doch was hat diese Provinzposse nun mit uns Fiakern zu tun? Dazu das Stichwort „RAL 1015“ . Dämmerts? Noch nicht? Also weiter: im Jahre 1925 wurde der „Reichs-Ausschuss für Lieferbedingungen“ (kurz: RAL) gegründet, welcher heute unter der Bezeichnung „RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V.“ firmiert. Und da sind alle Farben und Farbschattierungen katalogisiert, z. B. auch die 1971 eingeführte Taxi- Farbe RAL 1015 – bekannt als „Hellelfenbein“ . Hellelfenbein! Und ausgerechnet diese Farbe bringen wir tagtäglich im wahrsten Sinne des Wortes in (den) Verkehr. Wer sein weichgerittenes Taxi verkaufen möchte, treibt darüber hinaus auch noch Handel damit. Eigentlich bedürften wir Taxler selbst längst der Aufnahme in das Washingtoner Artenschutzabkommen, wenn man sich das Treiben des Ober-UBER- Wilderers Andreas Scheuer und seiner Freunde z. B. in der FDP anschaut, aber droht uns jetzt auch noch Ungemach beim Verkauf unserer gebrauchten Taxis? Sollten wir also vorher den Lack besonders penibel abkratzen bzw. die Lackfolie am besten in der Tonne eines ungeliebten Nachbarn entsorgen, um nicht selbst wegen des Wilderns afrikanischer Elefanten belangt zu werden? Sollte sicherheitshalber auch das Signalhorn ausgebaut werden, da es vorher einem geschützten Rhinozeros zur mittigen Verzierung des Riechkolbens gedient haben könnte? Oder wurde zur Erzeugung trompetenähnlicher Töne gar ein Elefantenrüssel verbaut? Und nicht zuletzt: welchem eventuell geschützten Vogel wurden die Federbeine amputiert, um im Auto Verwendung zu finden? Welcher Fisch wurde seiner Heckflossen beraubt, die dann am damaligen Mercedes angeschraubt wurden? Und muss wirklich erst Schrotti darauf hinweisen, dass ein Jaguar in einer Tiefgarage nicht artgerecht gehalten wird? Fragen über Fragen. Doch nicht nur wir Fiaker und generell Autofahrer sind in Gefahr – auch Radler können mit dem Artenschutz in Konflikt geraten, wenn sie den Erwerb der für den Drahtesel (schon wieder ein Problemfall) vorgeschriebenen Katzenaugen nicht lückenlos belegen können. Und selbst Wanderer müssen sich künftig für die Herkunft ihrer Hühneraugen rechtfertigen, wenn sie diese ins Ausland verkaufen wollen. Wir sitzen alle in einem Boot … aber hoffentlich nicht in einem Kanu, weil dessen Paddel einem der streng geschützten Biber abhandengekommen sein könnte. (MS) ––– Die „Taxi-Deutschland-App“ ist Marktführer in der Reichweite ––– Funktioniert in 2.594 Städten und Gemeinden in ganz Deutschland ––– Auf so viele Zehntausend Fahrer greift keine andere App zu ––– In vielen Großstädten die größte Taxiflotte ––– Bundesweite Verfügbarkeit ––– App funktioniert in allen Orten mit über 5.000 Einwohnern ––– App verbindet den Taxikunden mit der örtlichen Taxizentrale im Ort ––– Sonderwünsche können direkt mit der Zentrale koordiniert werden ––– Die Taxi-Deutschland-App ist einfach bedienbar ––– Kostenloser Download und Nutzung ––– Seit Anfang 2010 im App Store, fortlaufende Verbesserung ––– Betreiber: Genossenschaft von Taxizentralen ––– Keine Gewinnerzielungsabsicht ➔ ZWEI KLICKS – EIN TAXI! ➔ JETZT KOSTENLOS DOWNLOADEN! DIE BUNDESWEITE BESTELL-APP DER DEUTSCHEN TAXIZENTRALEN! TAXI DEUTSCHLAND JUNI 2019 ⁄ TAXIKURIER ⁄ 31
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➔ VERANSTALTUNGSKALENDER JUNI 2019 Samstag, 01. Juni ➔ 09.00 Uhr, Olympia-Reitanlage Riem, Pferd International ➔ 15.00 Uhr, Münchner Marionettentheater, Die Abenteuer der kleinen Maus ➔ 15.00 Uhr, Münchner Theater für Kinder, Der Räuber Hotzenplotz ➔ 15.00 Uhr, Dschungelpalast, Holzwerkstatt ➔ 15.30 Uhr, Prinzregententheater, Arien zeigen ➔ 16.00 Uhr, Galli Theater München, Ali Baba und die 40 Räuber ➔ 16.00 Uhr, Dantestadion, American Football (Männer) Munich Cowboys – Allgäu Comets ➔ 18.00 Uhr, Nationaltheater, Alceste ➔ 18.00 Uhr, Königsplatz, LaBrassBanda und Seiler & Speer ➔ 19.00 Uhr, Volkstheater, Das Bildnis des Dorian Gray ➔ 19.00 Uhr, Theater im Marstall, Der Balkon ➔ 19.00 Uhr, Schauburg, Ich lieb dich ➔ 19.00 Uhr, Kulturzentrum Trudering, Operngala – Italienische Nacht ➔ 19.30 Uhr, Deutsches Theater, Mario Adorf – Zugabe! ➔ 19.30 Uhr, Gärtnerplatztheater, My Fair Lady ➔ 20.00 Uhr, Hofspielhaus, André Hartmann ➔ 20.00 Uhr, Lustspielhaus, Gayle Tufts ➔ 20.00 Uhr, Lach und Schieß, HG Butzko ➔ 20.00 Uhr, Prinzregententheater, Hagen Rether ➔ 20.00 Uhr, Backstage, Paranotes + Pro-Pain ➔ 20.00 Uhr, Circus Krone, Suzanne Grieger-Langer – Cool im Kreuzfeuer ➔ 20.00 Uhr, Gasteig, Winners & Masters ➔ 20.30 Uhr, Metropoltheater, Out of the blue Sonntag, 02. Juni ➔ 09.00 Uhr, Olympia-Reitanlage Riem, Pferd International ➔ 11.00 Uhr, Nationaltheater, Akademiekonzert ➔ 14.30 Uhr, Haus der Kunst, Teamwork ➔ 15.00 Uhr, Fraunhofer Wirtshaus & Theater, Zirkus Sardam ➔ 15.00 Uhr, Münchner Marionettentheater, Die Abenteuer der kleinen Maus ➔ 16.00 Uhr, Galli Theater München, Ali Baba und die 40 Räuber ➔ 16.00 Uhr, Gasteig, MIKADO Konzert 2019 ➔ 18.00 Uhr, Bayerische Staatsoper, Il trittico ➔ 18.00 Uhr, Gärtnerplatztheater, My Fair Lady ➔ 19.00 Uhr, Cuvilliés-Theater, Die schmutzigen Hände ➔ 19.00 Uhr, Prinzregententheater, Rundfunkorchester ➔ 19.30 Uhr, Volkstheater, Die Möwe ➔ 19.30 Uhr, Schloss Nymphenburg, Minguet Quartett ➔ 20.00 Uhr, Lustspielhaus, Stephan Zinner ➔ 20.30 Uhr, Metropoltheater, Out of the blue Montag, 03. Juni ➔ 11.00 Uhr, Schauburg, Ich lieb dich ➔ 18.00 Uhr, Gasteig, Offene Bühne ➔ 19.00 Uhr, Deutsches Museum, Verkehrszentrum, K2 Blade Night 2019 ➔ 19.30 Uhr, Volkstheater, Nathan der Weise ➔ 20.00 Uhr, Nationaltheater, Akademiekonzert ➔ 20.00 Uhr, Lach und Schieß, Altinger und Liegl ➔ 20.00 Uhr, Zentraltheater München, Die fetten Jahre sind vorbei ➔ 20.00 Uhr, Circus Krone, Hazel Brugger ➔ 20.00 Uhr, Prinzregententheater, Hilary Hahn, Violine ➔ 20.00 Uhr, Cuvilliés-Theater, Nora oder Ein Puppenheim ➔ 20.00 Uhr, Lustspielhaus, Stephan Zinner Dienstag, 04. Juni ➔ 17.30 Uhr, GOP, Talents 2019 ➔ 18.15 Uhr, Dantestadion, Nordic Walking ➔ 19.30 Uhr, Volkstheater, Warten auf Godot ➔ 20.00 Uhr, Nationaltheater, Akademiekonzert ➔ 20.00 Uhr, Zentraltheater München, Die fetten Jahre sind vorbei ➔ 20.00 Uhr, Schwere Reiter, Jaap Blonk & Udo Schindler ➔ 20.00 Uhr, Theater im Marstall, Der Sandmann ➔ 20.00 Uhr, Lustspielhaus, Martin Frank ➔ 20.00 Uhr, Lach und Schieß, Sigi Zimmerschied ➔ 20.30 Uhr, Muffatwerk, Hazmat Modine ➔ 20.30 Uhr, Max-Joseph-Platz, Dienstags-Skaten in und um München Mittwoch, 05. Juni ➔ 10.00 Uhr, Gasteig, Münchner Philharmoniker – Öffentliche Generalprobe ➔ 15.00 Uhr, Münchner Marionettentheater, Die Abenteuer der kleinen Maus ➔ 19.00 Uhr, Gasteig, Ballett-Akademie on stage ➔ 19.00 Uhr, Schauburg, Simon ➔ 19.30 Uhr, Gärtnerplatztheater, Der junge Lord ➔ 19.30 Uhr, Theater im Marstall, Für immer schön ➔ 19.30 Uhr, Volkstheater, Warten auf Godot ➔ 20.00 Uhr, Hofspielhaus, André Hartmann ➔ 20.00 Uhr, Zentraltheater München, Die fetten Jahre sind vorbei ➔ 20.00 Uhr, Volkstheater, Felix Krull ➔ 20.00 Uhr, Backstage, Hillsong Young & Free ➔ 20.00 Uhr, Lustspielhaus, Martin Frank ➔ 20.00 Uhr, Lach und Schieß, Sigi Zimmerschied ➔ 20.00 Uhr, Circus Krone, Torsten Sträter ➔ 20.00 Uhr, Prinzregententheater, Valer Sabadus, Countertenor Donnerstag, 06. Juni ➔ 10.30 Uhr, Theater im Marstall, Sinn ➔ 11.00 Uhr, Schauburg, Simon ➔ 18.00 Uhr, Bayerische Staatsoper, Alceste ➔ 19.30 Uhr, Volkstheater, Der Brandner Kaspar und das ewig' Leben ➔ 19.30 Uhr, Circus Krone, Monika Gruber ➔ 19.30 Uhr, Schloss Nymphenburg, Wege zu Bach in Bayern Freitag, 07. Juni ➔ 15.00 Uhr, Münchner Marionettentheater, Die Abenteuer der kleinen Maus ➔ 19.30 Uhr, Circus Krone, Monika Gruber ➔ 19.30 Uhr, Nationaltheater, Portrait Wayne McGregor ➔ 20.00 Uhr, Cuvilliés-Theater, Der Streit ➔ 20.00 Uhr, Volkstheater, Der große Gatsby ➔ 20.00 Uhr, FestSpielHaus, Die drei Zitronen ➔ 20.00 Uhr, Theater in der Pasinger Fabrik, Kennen Sie die Milchstraße? ➔ 20.00 Uhr, Wirtshaus im Schlachthof, Micky Beisenherz ➔ 20.00 Uhr, Lach und Schieß, Nils Heinrich ➔ 20.00 Uhr, Backstage, Oreyeon ➔ 20.00 Uhr, Rationaltheater, Waldemar ➔ 21.00 Uhr, Unterfahrt, Delvon Lamarr Organ Trio ➔ 21.00 Uhr, Strom, The Sheepdogs Samstag, 08. Juni ➔ 14.00 Uhr, Lustspielhaus, ScienceBusters ➔ 15.00 Uhr, Münchner Theater für Kinder, Der Froschkönig ➔ 15.00 Uhr, Münchner Marionettentheater, Die Abenteuer der kleinen Maus ➔ 19.00 Uhr, Olympiastadion, Rammstein ➔ 19.30 Uhr, Gärtnerplatztheater, Der junge Lord ➔ 19.30 Uhr, Volkstheater, Die Physiker ➔ 20.00 Uhr, Münchner Marionettentheater, Carmina Burana ➔ 20.00 Uhr, Pasinger Fabrik, Ilja ➔ 20.00 Uhr, Theater in der Pasinger Fabrik, Kennen Sie die Milchstraße? ➔ 20.00 Uhr, Theater im Marstall, Mauser ➔ 20.00 Uhr, Lach und Schieß, Nils Heinrich ➔ 20.00 Uhr, Circus Krone, The Tallest Man On Earth ➔ 20.00 Uhr, Rationaltheater, Waldemar ➔ 20.30 Uhr, Fraunhofer Wirtshaus & Theater, Roland Hefter Sonntag, 09. Juni ➔ 18.00 Uhr, Gärtnerplatztheater, La bohème ➔ 18.00 Uhr, Gasteig, Spirit of India ➔ 19.00 Uhr, Galli Theater München, Die Männerfalle – Wie man den Mann behält ➔ 19.00 Uhr, Cuvilliés-Theater, Die Möwe ➔ 19.00 Uhr, Nationaltheater, Lucia di Lammermoor ➔ 19.30 Uhr, Schloss Nymphenburg, Festkonzert ➔ 19.30 Uhr, Lach und Schieß, Melanie Haupt, Judith Jakob, Stephanie Theiß & Fabienne Hollwege ➔ 19.30 Uhr, Olympiastadion, Rammstein – Zusatzkonzert ➔ 19.30 Uhr, Volkstheater, Romeo und Julia ➔ 20.00 Uhr, Backstage, Red City Radio Montag, 10. Juni ➔ 18.00 Uhr, Nationaltheater, Alceste ➔ 19.00 Uhr, Deutsches Museum, Verkehrszentrum, K2 Blade Night 2019 ➔ 19.00 Uhr, Theater im Marstall, Begehren (Änderungen der Veranstalter vorbehalten) AUTOGLAS-KRAFT Sonderkonditionen für Taxis Versicherungsabwicklung Soforteinbau und Steinschlag-Reparatur Während einer Kaffeepause bei uns wechseln wir Ihre Scheibe. 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➔ 20.00 Uhr, Lach und Schieß, Altinger und Liegl ➔ 20.00 Uhr, Volkstheater, Der große Gatsby ➔ 20.00 Uhr, Cuvilliés-Theater, Festkonzert Dienstag, 11. Juni ➔ 19.00 Uhr, Gärtnerplatztheater, Die Zauberflöte ➔ 19.30 Uhr, Volkstheater, Das Schloss ➔ 20.00 Uhr, Olympiahalle, Bryan Adams ➔ 20.00 Uhr, Circus Krone, Bryan Ferry ➔ 20.00 Uhr, Backstage, Hayseed Dixie ➔ 20.00 Uhr, Lach und Schieß, Massimo Rocchi ➔ 20.00 Uhr, Cuvilliés-Theater, Nora oder Ein Puppenheim ➔ 20.30 Uhr, Max-Joseph-Platz, Inlineskating: Dienstags-Skaten in und um München Mittwoch, 12. Juni ➔ 19.00 Uhr, Nationaltheater, Lucia di Lammermoor ➔ 20.00 Uhr, Theater im Marstall, Die bitteren Tränen der Petra von Kant ➔ 20.00 Uhr, Volkstheater, Kurze Interviews mit fiesen Männern ➔ 20.00 Uhr, Lach und Schieß, Massimo Rocchi ➔ 20.00 Uhr, Olympiahalle, Rainbow Donnerstag, 13. Juni ➔ 18.00 Uhr, Nationaltheater, Alceste ➔ 19.30 Uhr, Deutsches Theater, Cirque Éloize – Saloon ➔ 20.00 Uhr, Rationaltheater, Barfuß nackt Herz in der Hand ➔ 20.00 Uhr, Lustspielhaus, Claus von Wagner ➔ 20.00 Uhr, Theater im Marstall, Die bitteren Tränen der Petra von Kant ➔ 20.00 Uhr, Muffatwerk, Guts live ➔ 20.00 Uhr, Gasteig, Münchner Symphoniker ➔ 20.00 Uhr, Volkstheater, Kurze Interviews mit fiesen Männern ➔ 20.00 Uhr, Lach und Schieß, Massimo Rocchi Freitag, 14. Juni ➔ 19.00 Uhr, Gasteig, Junger Tanz 2019 ➔ 19.30 Uhr, Deutsches Theater, Cirque Éloize – Saloon ➔ 19.30 Uhr, Gärtnerplatztheater, Der junge Lord ➔ 19.30 Uhr, Volkstheater, Die Physiker ➔ 19.30 Uhr, Prinzregententheater, Die rote Republik ➔ 20.00 Uhr, Rationaltheater, Barfuß nackt Herz in der Hand ➔ 20.00 Uhr, Pasinger Fabrik, Central Park ➔ 20.00 Uhr, Lustspielhaus, Claus von Wagner ➔ 20.00 Uhr, Wirtshaus im Schlachthof, Danko Rabrenovic ➔ 20.00 Uhr, Hofspielhaus, Glitterama ➔ 20.00 Uhr, Lach und Schieß, Mathias Tretter ➔ 21.00 Uhr, Unterfahrt, Bossarenova Trio Samstag, 15. Juni ➔ 14.30 Uhr, Bezirkssportanlage, Rugby München RFC – RC Regensburg ➔ 15.00 Uhr, Deutsches Theater, Cirque Éloize – Saloon ➔ 16.00 Uhr, Dantestadion, American Football Munich Cowboys – Marburg Mercenaries ➔ 18.00 Uhr, Nationaltheater, Lucia di Lammermoor ➔ 19.00 Uhr, Gärtnerplatztheater, Die Zauberflöte ➔ 19.00 Uhr, Gasteig, Junger Tanz 2019 ➔ 19.30 Uhr, Prinzregententheater, Die rote Republik ➔ 19.30 Uhr, Volkstheater, Glaube Liebe Hoffnung ➔ 20.00 Uhr, Olympiastadion, Andreas Gabalier ➔ 20.00 Uhr, Münchner Marionettentheater, Don Giovanni ➔ 20.00 Uhr, Theater im Marstall, Erschlagt die Armen! ➔ 20.00 Uhr, Lach und Schieß, Mathias Tretter ➔ 20.30 Uhr, Metropoltheater, Out of the blue Sonntag, 16. Juni ➔ 14.15 Uhr, Nationaltheater, Der Widerspenstigen Zähmung ➔ 15.00 Uhr, Münchner Theater für Kinder, Der Froschkönig ➔ 16.00 Uhr, Rattlesnake Saloon, Anthony Garcia Band ➔ 19.00 Uhr, Deutsches Theater, Cirque Éloize – Saloon ➔ 19.00 Uhr, Galli Theater München, Die Männerfalle – Wie man den Mann behält ➔ 19.00 Uhr, Gasteig, Junger Tanz 2019 ➔ 19.30 Uhr, Bayerische Staatsoper, 2. Kammerkonzert der Orchesterakademie ➔ 19.30 Uhr, Lach und Schieß, Mathias Tretter ➔ 20.00 Uhr, Volkstheater, Amsterdam (DSE) ➔ 20.00 Uhr, Backstage, Mark Foggo Montag, 17. Juni ➔ 19.00 Uhr, Bayerische Staatsoper, La bohème ➔ 20.00 Uhr, Lach und Schieß, Altinger und Liegl ➔ 20.00 Uhr, Gärtnerplatztheater, Gipfeltreffen der Titanen ➔ 20.00 Uhr, Theater im Marstall, Der Sandmann ➔ 20.00 Uhr, Circus Krone, Sascha Grammel ➔ 20.00 Uhr, Backstage, Xixa Dienstag, 18. Juni ➔ 19.00 Uhr, Cuvilliés-Theater, Die Möwe ➔ 20.00 Uhr, Lustspielhaus, Jochen Malmsheimer ➔ 20.00 Uhr, Circus Krone, Sascha Grammel ➔ 20.00 Uhr, Backstage, The Gazette ➔ 20.00 Uhr, Olympiahalle, Udo Lindenberg ➔ 20.30 Uhr, Max-Joseph-Platz, Inlineskating: Dienstags-Skaten in und um München ➔ 20.30 Uhr, Backstage, Jenny Don’t & The Spurs Mittwoch, 19. Juni ➔ 19.30 Uhr, Nationaltheater, Der Widerspenstigen Zähmung ➔ 19.30 Uhr, Gärtnerplatztheater, L’heure espagnole ➔ 19.30 Uhr, Schloss Nymphenburg, Delian Quartett ➔ 19.30 Uhr, Olympiahalle, Rod Stewart ➔ 20.00 Uhr, Volkstheater, Der große Gatsby ➔ 20.00 Uhr, Lustspielhaus, Jochen Malmsheimer ➔ 20.00 Uhr, Theater im Marstall, Stille Nachbarn ➔ 20.00 Uhr, Backstage, Monolord ➔ 20.30 Uhr, Unterfahrt, Leleka ➔ 20.30 Uhr, Strom, Sons Of The East Donnerstag, 20. Juni ➔ 17.00 Uhr, Schauburg, Die innere Stadt ➔ 18.00 Uhr, Gärtnerplatztheater, L’heure espagnole ➔ 19.00 Uhr, Bayerische Staatsoper, La bohème ➔ 19.00 Uhr, Theater im Marstall, Wolken.Heim. ➔ 19.30 Uhr, Gasteig, 23. Münchner Rudelsingen ➔ 19.30 Uhr, Volkstheater, Die Physiker ➔ 20.00 Uhr, Hofspielhaus, Christoph Theussl ➔ 20.00 Uhr, Lustspielhaus, Jan Philipp Zymny ➔ 20.00 Uhr, Lach und Schieß, Matthias Egersdörfer ➔ 20.00 Uhr, Backstage, Worst ➔ 20.30 Uhr, Gärtnerplatztheater, Opern auf bayrisch Freitag, 21. Juni ➔ 20.00 Uhr, Wirtshaus im Schlachthof, ChrisTina Baumer ➔ 20.00 Uhr, Volkstheater, Der große Gatsby ➔ 20.00 Uhr, Theater Blaue Maus, Die magische Harfe ➔ 20.00 Uhr, Wirtshaus im Schlachthof, Luan Comedy ➔ 20.00 Uhr, Lach und Schieß, Matthias Egersdörfer ➔ 20.00 Uhr, Lustspielhaus, Michael Buchinger Samstag, 22. Juni ➔ 11.00 Uhr, Olympiahalle, GEDANKENtanken ➔ 11.00 Uhr, Schauburg, Lumi ➔ 14.30 Uhr, Nationaltheater, Die Spielzeugschachtel ➔ 20.00 Uhr, Münchner Marionettentheater, Die Zauberflöte ➔ 20.00 Uhr, Theater Blaue Maus, Die magische Harfe ➔ 20.00 Uhr, Schauburg, Ela fliegt auf ➔ 20.00 Uhr, Wirtshaus im Schlachthof, Franziska Wanninger ➔ 20.00 Uhr, Pasinger Fabrik, LaTriviata ➔ 20.00 Uhr, Theater im Marstall, Der Mieter ➔ 20.00 Uhr, Lach und Schieß, Matthias Egersdörfer ➔ 20.00 Uhr, Wirtshaus im Schlachthof, Stefan Leonhardsberger ➔ 20.00 Uhr, Deutsches Theater, The Elvis Presley Show ➔ 20.00 Uhr, Lustspielhaus, Tobias Mann ➔ 20.30 Uhr, Metropoltheater, Out of the blue Sonntag, 23. Juni ➔ 11.00 Uhr, Bayerische Staatsoper, Salome ➔ 15.00 Uhr, Münchner Theater für Kinder, Der Zauberer von Oz ➔ 15.30 Uhr, Dantestadion, American Football München Rangers – Passau Pirates ➔ 17.15 Uhr, Bayerische Staatsoper, La bohème ➔ 19.00 Uhr, Gasteig, 4. Ballettgala ➔ 19.00 Uhr, Pasinger Fabrik, Lyneste – Bezaubernde Balladen ➔ 19.00 Uhr, Theater im Marstall, Der Sandmann ➔ 19.30 Uhr, Volkstheater, Warten auf Godot ➔ 20.00 Uhr, Rattlesnake Saloon, Monroe Crossing Bluegrassband ➔ 20.00 Uhr, Backstage, Out Of Control Army Montag, 24. Juni ➔ 19.00 Uhr, Olympiastadion, Phil Collins Wir bieten Ihnen für T axen und Mietwagen: Preisgünstige Sondertarife für Taxen und Mietwagen Besondere Flottenkonditionen ab 3 Konzessionen Sondereinstufungen für Neueinsteiger Rechtschutz- und Betriebshaftpflichtkonzepte Taxi-Schutzbrief inkl. Leistung für Leihtaxi Carl-Zeiss-Str. 49 85521 Riemerling/Ottobrunn T elefon 089 / 58 90 96 70 Web www.fvo-finanz.de E-Mail info@fvo-finanz.de UNTER STÜTZER DES TA XI GEWERBES Ihr Spezialist für T axiversicherungen in München JUNI 2019 ⁄ TAXIKURIER ⁄ 33
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➔ 20.00 Uhr, Circus Krone, Alan Parsons Live Project ➔ 20.00 Uhr, Backstage, Bad Wolves ➔ 20.00 Uhr, Lustspielhaus, Hannes Ringlstetter ➔ 20.00 Uhr, Wirtshaus im Schlachthof, VolxGesang ➔ 21.00 Uhr, Unterfahrt, VKKO Dienstag, 25. Juni ➔ 20.00 Uhr, Lach und Schieß, Das Ensemble der Münchner Lach- und Schießgesellschaft ➔ 20.00 Uhr, Muffatwerk, Eric Gales ➔ 20.00 Uhr, Volkstheater, Felix Krull ➔ 20.00 Uhr, Lustspielhaus, Hannes Ringlstetter ➔ 20.30 Uhr, Max-Joseph-Platz, Inlineskating: Dienstags-Skaten in und um München ➔ 20.30 Uhr, Metropoltheater, Out of the blue Mittwoch, 26. Juni ➔ 19.00 Uhr, Gärtnerplatztheater, Die Zauberflöte ➔ 19.00 Uhr, Schauburg, Treffpunkt Traumstadt ➔ 19.30 Uhr, Volkstheater, Felix Krull ➔ 19.30 Uhr, Schloss Nymphenburg, BR-Symphonieorchester ➔ 19.30 Uhr, Prinzregententheater, Untergang des Egoisten Johann Fatzer ➔ 20.00 Uhr, Hofspielhaus, André Hartmann ➔ 20.00 Uhr, Lach und Schieß, Das Ensemble der Münchner Lach- und Schießgesellschaft ➔ 20.00 Uhr, Theater im Marstall, Der Geldkomplex ➔ 20.00 Uhr, Lustspielhaus, Hannes Ringlstetter ➔ 20.00 Uhr, Bayerischer Rundfunk, Jazz Live – Bühne frei im Studio 2 ➔ 20.00 Uhr, Metropoltheater, Lantana ➔ 20.00 Uhr, Wirtshaus im Schlachthof, Rike Wagner ➔ 20.00 Uhr, Theater Blaue Maus, Stormy Wednesday ➔ 20.00 Uhr, Gasteig, Woody Allen & The Eddy Davis New Orleans Jazz Band Donnerstag, 27. Juni ➔ 19.00 Uhr, Bayerische Staatsoper, Salome ➔ 19.30 Uhr, Pasinger Fabrik, Die Entführung aus dem Serail ➔ 19.30 Uhr, Schloss Nymphenburg, Franz Schubert und Georg Kreisler ➔ 20.00 Uhr, Cuvilliés-Theater, Die Bakchen – Lasst uns tanzen ➔ 20.00 Uhr, Volkstheater, Felix Krull ➔ 20.00 Uhr, Theater im Marstall, Der Sandmann ➔ 20.00 Uhr, Backstage, Mute ➔ 20.00 Uhr, Prinzregententheater, Abonnementkonzert ➔ 20.00 Uhr, Lach und Schieß, Sven Kemmler Freitag, 28. Juni ➔ 19.00 Uhr, Ebenböckhaus, Klassik Open Air ➔ 19.00 Uhr, Bayerische Staatsoper, La traviata ➔ 19.30 Uhr, Pasinger Fabrik, Die Entführung aus dem Serail ➔ 19.30 Uhr, Prinzregententheater, À Jour ➔ 20.00 Uhr, Backstage, Crowbar ➔ 20.00 Uhr, Gärtnerplatztheater, La petite mort ➔ 20.00 Uhr, Lach und Schieß, Maria Maschenka ➔ 20.00 Uhr, Wirtshaus im Schlachthof, Maxi Gstettenbauer ➔ 20.00 Uhr, Lustspielhaus, Rick Kavanian & Henni Nachtsheim Samstag, 29. Juni ➔ 11.00 Uhr, Nationaltheater, Die Spielzeugschachtel ➔ 11.00 Uhr, Werksviertel Mitte, Tag der offenen Tür ➔ 15.00 Uhr, Münchner Theater für Kinder, Post für den Tiger ➔ 19.00 Uhr, Schloss Nymphenburg, Vivaldi ➔ 19.00 Uhr, Backstage, Emergenza – Finale ➔ 19.00 Uhr, Odeonsplatz, Münchner Opernfestspiel-Nacht ➔ 19.30 Uhr, Pasinger Fabrik, Die Entführung aus dem Serail ➔ 19.30 Uhr, Prinzregententheater, Untergang des Egoisten Johann Fatzer ➔ 20.00 Uhr, Gasteig, Caetano Veloso ➔ 20.00 Uhr, Lustspielhaus, Claus von Wagner ➔ 20.00 Uhr, Metropoltheater, Lantana ➔ 20.00 Uhr, Theater Blaue Maus, Mausgetrixt ➔ 20.00 Uhr, Wirtshaus im Schlachthof, Maxi Gstettenbauer ➔ 20.00 Uhr, Lach und Schieß, Sven Kemmler ➔ 20.00 Uhr, Gasteig, Winners & Masters Sonntag, 30. Juni ➔ 10.00 Uhr, Wittelsbacher Platz, 23. Hamburger Fischmarkt ➔ 11.00 Uhr, Gärtnerplatztheater, Gruss aus der Küche ➔ 11.00 Uhr, Gasteig, Klavierduo Yeh & Wille ➔ 15.00 Uhr, Bayerisches Nationalmuseum, Der Fürst räumt auf ➔ 15.30 Uhr, Münchner Stadtmuseum, Von Bach bis Busoni ➔ 16.00 Uhr, Rattlesnake Saloon, Johnny & The Yooahoos ➔ 18.00 Uhr, Hofspielhaus, André Hartmann ➔ 19.00 Uhr, Metropoltheater, Die Sammler der Augenblicke ➔ 19.00 Uhr, Cuvilliés-Theater, Die schmutzigen Hände ➔ 19.00 Uhr, Schloss Nymphenburg, Fabelhafte Welt der Filmmusik ➔ 19.00 Uhr, Bayerische Staatsoper, Norma ➔ 19.30 Uhr, Volkstheater, Alles Weitere kennen Sie aus dem Kino ➔ 19.30 Uhr, Pasinger Fabrik, Die Entführung aus dem Serail ➔ 19.30 Uhr, Prinzregententheater, À Jour ➔ 20.00 Uhr, Gasteig, Beethoven-Chopin-Liszt-Abend ➔ 20.00 Uhr, Lustspielhaus, Chris Boettcher ➔ 20.00 Uhr, Gasteig, Eric Burdon & The Animals (Änderungen der Veranstalter vorbehalten) VERANSTALTUNGEN ÜBER MEHRERE TAGE IM JUNI 2019 ➔ 01.06.-30.06. Mi-Fr 20.00 Uhr, Sa 17.30 Uhr, So 14.30 Uhr, GOP, Waschsalon ➔ 01.06.-30.06. Mo-So 21.15 Uhr, Olympiapark, Kino am Olympiasee im Juni 2019 ➔ 01.06.-16.06. Mo-Sa 19.30 Uhr, So 18.00 Uhr, Komödie im Bayerischen Hof, Sommerabend ➔ 02.06.-30.06. So 10.30 Uhr, Max-Joseph-Platz, Inlineskating ➔ 03.06.-27.06. Mo+Do 18.00 Uhr, Westpark, Volleyball im Park ➔ 04.06.-12.06. So-Fr 19.30 Uhr, So 15.00 Uhr, Deutsches Theater, Cirque Éloize – Hotel ➔ 04.06.-18.06. Di-Sa 20.00 Uhr, Metropoltheater, Ach, diese Lücke, diese entsetzliche Lücke ➔ 05.06.-09.06. Mi-Fr 20.00 Uhr, Sa 16.00 Uhr, So 13.00 Uhr, Olympiahalle, Cirque du Soleil ➔ 07.06.-29.06. Di-Sa 20.00 Uhr, Blutenburg-Theater, Fisch zu viert ➔ 08.06.-22.06. Fr+Sa 20.00 Uhr, Galli Theater München, Männerschlussverkauf ➔ 12.06.-29.06. Mi-Sa 20.00 Uhr, Teamtheater Tankstelle, Pompes Funèbres Bemot ➔ 12.06.-16.06. Mi-So 20.00 Uhr, HochX Theater und Live Art, Flüsterzettel ➔ 16.06.-29.06. Mi-So 15.00 Uhr, Münchner Marionettentheater, Die kleine Hexe ➔ 19.06.-30.06. Mo-Sa 19.30 Uhr, So 18.00 Uhr, Komödie im Bayerischen Hof, Diese Nacht – oder nie! ➔ 21.06.-30.06. Di-Sa 19.30 Uhr, So 19.00 Uhr, Deutsches Theater, Sherlock Holmes - Next Generation ➔ 23.06.-30.06. Mo+Do+Sa 19.30 Uhr, Fr 10.30 Uhr, So 18.00 Uhr, Gärtnerplatztheater, Tschitti Tschitti Bäng Bäng ➔ 26.06.-30.06. Tollwood Sommerfestival, Olympiapark Süd KÜNSTLERHAUS MÜNCHEN AM LENBACHPLATZ ➔ VERANSTALTUNGSHINWEISE Besonderer Esprit, traditionelles Ambiente und Geschichte machen das Münchner Künstlerhaus zu einem faszinie renden Ort für Veranstaltungen jeder Art. Fr. 07.06. 19.30 Uhr 5. Portraitkonzert der Bayerischen Staatsoper – Liederabend mit Noa Beinart und Markus Suihkonen Fr. 21.06. 20.30 Uhr Jazzkonzert mit Chris Gall: Piano Solo 2 So. 26.06. 11.00 Uhr 8. Kammerkonzert der Münchner Philharmoniker Weitere Informationen unter: www.kuenstlerhaus-muc.de 34 ⁄ TAXIKURIER ⁄ JUNI 2019
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Schnell. Preiswert. Kompetent. MESSE MÜNCHEN ➔ DAS AKTUELLE PROGRAMM Messe-Duo im Juni: transport logistic und air cargo EUROPE Die transport logistic ist die Internationale Fachmesse für Logistik, Mobilität, IT und Supply Chain Management und die weltweit größte Messe für den Güterverkehr auf Straße, Schiene, Wasser und in der Luft. In die transport logistic ist die air cargo EUROPE integriert, eine Ausstellung der globalen Luftfrachtindustrie. 2017 kamen über 60.000 Besucher aus 123 Ländern und mehr als 2.100 Aussteller aus 62 Ländern zur Veranstaltung. Die transport logistic findet alle zwei Jahre in München statt – zum nächsten Mal vom 4. bis 7. Juni 2019. Die Messetermine im Überblick ➔ transport logistic 2019 Internationale Fachmesse für Logistik, Mobilität, IT und Supply Chain Management Messe München 4.–7. Juni 2019 Dienstag – Donnerstag: 9–18 Uhr, Freitag: 9–16 Uhr ➔ air cargo EUROPE 2019 Exhibition and Conference Messe München 4.–7. Juni 2019 Dienstag – Donnerstag: 9–18 Uhr, Freitag: 9–16 Uhr ➔ LASER World of PHOTONICS 2019 Weltleitmesse und Kongress für Komponenten, Systeme und Anwendungen der Optischen Technologien Messe München 24.–27. Juni 2019 Montag: 9–17 Uhr, Dienstag: 9–18 Uhr Mittwoch: 9–18 Uhr, Donnerstag: 9–16 Uhr ➔ OutDoor by ISPO Die internationale Outdoor-Messe auf dem Weg zu neuen Horizonten! Messe München 30. Juni – 3. Juli 2019 Sonntag: 9–18 Uhr, Montag: 9–18 Uhr Dienstag: 9–18 Uhr, Mittwoch: 9–17 Uhr Weitere Informationen unter www.messe-muenchen.de atelier-tacke.de Messe München JUNI 2019 ⁄ TAXIKURIER ⁄ 35
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TOYOTA (Anzeige U4-Platzierung) DIESE PREISE KOMMEN WIE GERUFEN Landsberger Straße 222 80687 München T elefon: 089/547 177-95 info.lbs@toyota-dit.de Frankfurter Ring 166 80807 München T elefon: 089/3509667-30 info.ffr@toyota-dit.de Neumarkter Straße 80 81673 München T elefon: 089/437370-25 info.nms@toyota-dit.de Prius + MPV Hybrid Comfort 1.8 VVT-i Hybrid (Elektro- und Verbrennungsmotor), Systemleistung 73 kW (136 PS), stufenloses Automatikgetriebe, Neuwagen. Ausstattungs-Highlights: - T axi-Paket - Bremsassistent - Berganfahrassistent - Pre-Crash Safety Sytem - Reifendruckwarnsystem - Spurhalteassistent - el. Außenspiegel einklappbar und beheizt - Privacy-Glas - Wärmeschutzverglasung - Nebelscheinwerfer - Regensensor - LED-Scheinwerfer mit Fernlichtassistent - LED-T agfahrlicht - Multimedia Audiosystem T oyota T ouch 2 - 6,1-Zoll Display mit T ouchscreenfunktion - Start-Stopp-System - Start-Stopp-System - Smart-Key-System - Bluetooth-Freisprecheinrichtung - USB / AUX Anschlüsse - Rückfahrkamera - Klimaautomatik - Lederausstattung - Leichtmetall-Felgen Anzahlung 2.030,00 € Nettodarlehensbetrag 25.201,68 € Bearbeitungsgebühr 0,00 € Sollzins geb. p.a. 3,99 % eff ektiver Jahreszins 3,99 % Vertragslaufzeit 48 Monate Kraftstoffverbrauch innerorts/außerorts/kombiniert 3.9/3.9/3.5 l/100 km, CO2-Emissionen komb. 81 g/km. Energieeffizienyklasse A+. UPE 1) 36.509,41 € Ihr Preisvorteil 2) 6.519,41 € Hauspreis 29.990 € Monatl. Finanzierungsrate 3) (inkl. MwSt.und Fracht) 569 € 1) Unverbindliche Preisempfehlung des Hersteller/Importeurs/Listenpreis. 2) Preisvorteil gegenüber der unverbindlichen Preisempfehlung des Hersteller/Importeurs/Listenpreis. 3) Ein Finanzierungsangebot der T oyota Kreditbank GmbH, T oyota-Allee 5, 50858 Köln, für die das Autohaus als ungebundener Vertreter tätig ist. Das Angebot entspricht dem Beispiel nach §6a Abs. 3 PAngV. Unser Autohaus vermittelt Darlehensverträge verschiedener Darlehensgeber. Abbildung zeigt Sonderausstattung.