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Taxikurier August und September 2026Seite 4
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EDITORIAL
ES WIRD NICHT EINFACHER
Sehr geehrte Mitglieder, Neben diesen verkehrs- und wirtschaftspolitischen Themen
beschäftigt uns derzeit auch die interne genossenschaftliche
die vergangenen Wochen haben unserem Gewerbe spürbar Situation rund um den Jahresabschluss. Auf der ordentlichen
gutgetan. Zahlreiche Veranstaltungen in München, eine insge- Generalversammlung am 4. November 2025 wurde der Jahres-
samt lebhafte Nachfrage und nicht zuletzt die hohen sommer- abschluss für das Geschäftsjahr 2024 durch die Mitglieder zu-
lichen Temperaturen haben zu einer deutlichen Belebung der nächst nicht bestätigt. In der anschließenden außerordentli-
Konjunktur im Taxigewerbe geführt. Nach einer langen Phase chen Generalversammlung vom 28. Januar 2026 konnte der
wirtschaftlicher Belastungen war dies ein wichtiges und Jahresabschluss 2024 dann festgestellt werden.
positives Signal für unsere Betriebe, unsere Fahrerinnen und
Fahrer sowie für das gesamte Münchner Taxigewerbe. Zwischenzeitlich hat jedoch ein Mitglied unserer Genossen-
schaft beim Landgericht München I Klage gegen die erfolgte
Zum 1. Juli ist der neue Taxitarif in Kraft getreten. Damit Feststellung des Jahresabschluss 2024 am 28. Januar 2026
senden wir ein klares Signal an unsere Kundinnen und erhoben. Ziel dieser Klage ist es, den entsprechenden Fest-
Kunden sowie an die Bürgerinnen und Bürger der Stadt stellungsbeschluss für den Jahresabschluss 2024 für nichtig
München: Das Taxi bleibt ein verlässlicher, transparenter er klären zu lassen.
und fair kalkulierbarer Bestandteil der öffentlichen Mobi-
lität. Besonders auf weiteren Strecken sowie auf den Der Ausgang dieses Klageverfahrens hat unmittelbare Bedeu-
wichtigen Standardverbindungen zwischen Messe, Flughafen tung für den Jahresabschluss 2025 und die damit verbundene
und Hauptbahnhof werden Fahrten nun deutlich günstiger gesetzliche Prüfung.
angeboten. Damit stärken wir die Attraktivität des Taxis
gerade dort, wo viele Menschen auf planbare, sichere und Der Jahresabschluss 2025 ist erstellt und liegt prüfbereit vor.
komfortable Beförderung angewiesen sind. Sollte das klagende Mitglied ganz oder auch nur teilweise er-
folgreich sein, wovon wir jedoch nicht ausgehen, besteht ein
Nur wenige Tage später trat zudem die Regelung über das Min- gewisses Risiko, dass in Folge der Klage der Jahresabschluss
destbeförderungsentgelt für den Mietwagenverkehr in Kraft. 2024 erneut genehmigt werden müsste. Eine nachträgliche Än-
Auch diese Maßnahme ist aus Sicht des Taxigewerbes von gro- derung des Jahresabschlusses 2024 hätte möglicherweise Aus-
ßer Bedeutung. Sie ist ein wichtiger Schritt hin zu faireren wirkungen auf den bereits erstellten Jahresabschluss 2025. Dies
Wettbewerbsbedingungen und setzt dort an, wo in den vergan- wäre mit einem erheblichen zusätzlichen Aufwand und enormen
genen Jahren erhebliche Verwerfungen entstanden sind. Wett- Kosten für die Genossenschaft verbunden. Gerade diese Mehr-
bewerb kann nur dann funktionieren, wenn er nicht dauerhaft kosten gilt es im Interesse aller Mitglieder zu vermeiden.
zulasten von Qualität, Verlässlichkeit und wirtschaftlicher
Tragfähigkeit geführt wird. Aus diesem Grund soll der Jahresabschluss 2025 derzeit noch
nicht vom Genossenschaftsverband Bayern e.V. geprüft werden.
Wir verbinden mit der Kombination aus neuem Taxitarif und Der Vorstand ist angehalten, die Prüfung des Jahresabschlusses
Mindestbeförderungsentgelt die Hoffnung, dass sich die 2025 sowie die daran anschließende ordentliche General-
Ertragslage im Taxigewerbe nachhaltig verbessert. Uns ist versammlung erst dann zu terminieren, wenn im Klageverfah-
bewusst, dass eine solche Entwicklung nicht von heute auf ren ausreichende Klarheit über die Feststellung des Jahres-
morgen eintreten wird. Strukturelle Veränderungen brauchen abschlusses 2024 besteht. Deshalb ist es uns aktuell noch
Zeit, und auch das Vertrauen der Kundschaft muss durch Leis- nicht möglich, bereits einen Termin für die ordentliche Gene-
tung, Verlässlichkeit und Präsenz täglich neu bestätigt werden. ralversammlung 2026 zu benennen und hierzu einzuladen.
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