Taxikurier · Ausgaben und ArchivTaxi-München eG

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Taxikurier Dezember 2024 und Januar 2025Seite 9

Archivierte Ausgabe. Angaben beziehen sich auf den Erscheinungszeitpunkt.

Originalseite 9 der Ausgabe Taxikurier Dezember 2024 und Januar 2025
Originalseite 9
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Neues Bewertungssystem

            Seit dem Wegfall der Ortskundeprüfung
            ist die Qualität spürbar gesunken. Monat
            für Monat gehen bei uns Beschwerden
            ein, die auf mangelnde Servicequalität
            und unzureichende Ortskenntnisse zu-
            rückführen. Da eine nachhaltige Verbesse-
            rung der Kundenzufriedenheit nur durch   Maßnahmen:
            einen konsequenten Servicegedanken
              erreicht werden kann, sieht sich die Taxi-   1. Sehr gut (5,0) und Gut (4,9 – 4,5)  3. Mangelhaft (4,4 – 4,0)
            München eG gezwungen, ein „neues“
              Bewertungssystem einzuführen. Dieses   ➔  Kann alle Auftragsgruppen (Schülerfahr-  ➔  Fahrerkartenverlängerung auf maximal
            System wird ab dem 01. Januar 2025 in   ten, SEV, Krankenfahrten etc.) erhalten  1 Jahr begrenzt
            Kraft treten und die Basis für eine trans-
            parente, faire und leistungsfördernde   ➔  Bekommt Level 4 (ohne Schulung)   ➔  Sperre für alle Abrechnungsfahrten und
            Qualitätssicherung bilden.           eingetragen, wenn:             spezielle Auftragsgruppen

            Dieses Bewertungssystem wird sich zu-  ➔  Taxischein (P-Schein) vor 2021 ausge-  ➔  Fahrer können freiwillig an einer
            nächst NICHT auf die direkte Standplatz-   stellt wurde UND mind. 5 Jahre für die     kostenpflichtigen Schulung teilnehmen.
            Auftragsvermittlung auswirken!     TMeG am Datenfunk teilgenommen hat  Nach erfolgreicher Teilnahme werden
                                                                                alle Bewertungen zurück gesetzt und
            Die Bewertungen basieren auf den Rück-  ➔  Die Fahrerkarte kann auf die maximale   Sperren aufgehoben.
            meldungen der Kunden und berücksichti-  Gültigkeit des P-Scheins
            gen die letzten zwei vollen Jahre der Fah-  (i. d. R. 5 Jahre) verlängert werden
            reraktivität. Abhängig von der Einstufung                         4. Ungenügend (≤ 3,5)
            werden unterschiedliche Maßnahmen
            greifen. Ausgewertet wird erst ab fünf   2. Befriedigend (4,4 – 4,0)   ➔  Fahrerkartenverlängerung auf maximal
            Bewertungen. (PN)                                                   1 Jahr begrenzt.
                                             ➔  Kann noch alle Auftragsgruppen
                                                 erhalten, wird jedoch auf Verbesse-  ➔  Sperre für alle Abrechnungsfahrten und
            Bewertungssystem:                  rungspotenziale hingewiesen      spezielle Aufträgsgruppen
            ➔ 5,0     Sehr gut               ➔  Teilnahme an der Level-4-Schulung    ➔  Level 4 wird entzogen und kann nur
            ➔ 4,9 – 4,5  Gut                   wird obligatorisch, falls das Merkmal   durch erfolgreiche Schulung wieder-
            ➔ 4,4 – 4,0  Befriedigend          noch nicht vorliegt              erlangt werden
            ➔ 3,9 – 3,6  Mangelhaft
            ➔ ≤ 3,5   Ungenügend             ➔  Die Fahrerkarte kann nur noch auf   ➔  Wird verpflichtet, Kurse 1 – 3 kosten-
                                                 maximal 3 Jahre, jedoch nicht über    pflichtig zu wiederholen. Bei Nicht-
                                               die Gültigkeitsdauer des P-Scheins,   anmeldung erlischt die Datenfunk-
                                                 verlängert werden.             berechtigung.

             Werther   von Kummer   Nöker   Dr. Schwerdt

                                    Rechtsanwälte, Partnerschaftsgesellschaft       *
                                            Tätigkeitsschwerpunkte

                Monika Werther   *    Sven von Kummer     *      Nicola Nöker  *      Dr. Birgit Schwerdt  *
              Fachanwältin: Verkehrsrecht  Fachanwalt: Familienrecht   Fachanwältin: Arbeitsrecht   Fachanwältin: Strafrecht
               Unfallschadensregulierung   Sozialrecht und Zivilrecht  Verwaltungsrecht    Bußgeldsachen
                  Versicherungsrecht         Erbrecht             Fahrerlaubnisrecht
                       Monica Wunderlich-Serban      Amelie Friedmann         Verena Kessinger
                            Fachanwältin: Mietrecht    Gewährleistungsrecht   Fachanwältin: Strafrecht
                             Nachbarschaftsrecht       Zivil- und Reiserecht  Opfer- und Entschädigungsrecht
                    Johann-von-Werth-Straße 1, 80639 München, Tel.: 089 / 13 99 46 - 0, Fax 089 / 16 59 51

                                                                             DEZEMBER 2024 ⁄ JANUAR 2025 ⁄ TAXIKURIER ⁄ 9