Page 4 - Taxikurier August 2021
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            EDITORIAL

            IST DAS DIE TRENDWENDE?























            In den zurückliegenden Wochen hat unsere Branche eine leichte   Mit einer Übergangsregelung für die Fahrerlaubnisverordnung
            Erholung feststellen dürfen. Vor allem an den Spieltagen der    wurde nun auch eine praktikable Lösung für den Zeitraum
            EURO 2020 in München kam endlich wieder Schwung ins Geschäft.   vom Wegfall der Ortskundeprüfung bis zum tatsächlichen
            Trotzdem leidet das Taxigewerbe nach wie vor massiv  unter den     kleinen Fachkundenachweis gefunden, wodurch ein ungeregel-
            Folgen der Covid-Maßnahmen, vor allem aber unter den ausblei-  ter Zugang ins Taxigewerbe verhindert werden konnte.
            benden Touristen und den fehlenden Großveranstaltungen. Doch
            der Schein könnte trügen: Was momentan nach dem Ende der Pan-  Wir wünschen eine erholsame Urlaubszeit und hoffentlich wieder
            demie aussieht, kann schnell zum Boomerang werden: Die hoch-  bessere Geschäfte!
            gradig ansteckende Delta-Variante des Coronavirus breitet sich in
            Bayern weiter aus. In München gibt es mit Abstand die meisten   Mit kollegialen Grüßen
            registrierten Fälle, die Statistik des Landesamtes für Gesundheit
            weist Anfang Juli bereits 170 Delta-Fälle in der Landeshauptstadt   Thomas Kroker, Jörg Wohlfahrt, Ertekin Kocer
            aus. Im Juni gab es nur 29 Fälle zu verzeichnen. Bayernweit stieg   (Der Vorstand der Taxi-München eG)
            die Zahl der Delta-Fälle allein im Juni von 95 auf 481. Dabei wur-
            den aber nur ein Teil der Positiv-Tests auf Delta untersucht.

            Diese Entwicklung gibt durchaus Anlass zur Sorge, indem wir bei
            ungünstigem Verlauf wieder mit Maßnahmen von Beschränkungen
            bis zu einer vierten Welle mit eventuellem Lockdown rechnen
              müssen, zumal auch die erforderliche Herdenimmunität noch lange
            nicht erreicht ist. Aber wir wollen hier nicht schwarzmalen, müs-
            sen aber trotzdem diese Geschehnisse ernsthaft im Auge behalten.
            Nach jahrelangen Verhandlungen und Diskussionen tritt nun zum
            1. August das neue PBefG in Kraft. Man wird sehen, wie sich die
            zahlreichen Änderungen in der Praxis auswirken. In dieser Aus gabe
            des TAXIKURIER erläutert der renommierte PBefG-Kommentator,
            Herr Rechtsanwalt Thomas Grätz, die Neuerungen.





                                                                                +49 (0) 89 77 99 62
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