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Taxikurier August 2021Seite 13

Archivierte Ausgabe. Angaben beziehen sich auf den Erscheinungszeitpunkt.

Originalseite 13 der Ausgabe Taxikurier August 2021
Originalseite 13
Textansicht zu Seite 13

Der Text wurde aus der damaligen Online-Ausgabe übernommen. Reihenfolge und Texterkennung können von der gestalteten Originalseite abweichen.

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           Rückkehr auftragsloser Mietwagen einge-
           richtet werden können. Diese Rückkehrorte
           müssen aber mindestens 15 km vom Be-
           triebssitz oder ggf. einem anderen Abstell-
           ort entfernt sein.
           Der Auftrag für den Mietwagen muss weiter
           am Betriebssitz (und darf keineswegs di-
           rekt im Fahrzeug) eingehen. Die Weiterlei-
           tung in den Mietwagen muss aber nicht
           mehr zwingend fernmündlich, sondern kann
           auf jedem Wege, also bspw. auch per App,
           geschehen. Die Aufzeichnungspflicht hin-
           sichtlich der am Betriebssitz eingegange-
           nen Aufträge kann neben der weiter zuge-
           lassenen buchmäßigen Dokumentation
           auch per manipulationssicherem elektroni-
           schen Medium erfolgen.
           Bedeutsam kann die Neuregelung werden,   Nun steht es dort. Wirklich neu ist damit   den können. Gleiches gilt beim gestärkten
           wonach die Behörde zum Schutz der öf-  eine im Gesetzgebungsverfahren von den   Ziel der Herstellung von Barrierefreiheit.
           fentlichen Verkehrsinteressen, sprich Erhalt   Taxivertretern sehr kritisch bewertete Tarif-  Unternehmen des Taxen- und gebündelten
           eines leistungsfähigen Mobilitätsangebots   korridor-Variante. Ab August ist es nämlich   Bedarfsverkehr kann ab einer Betriebsgröße
           für die Bevölkerung durch ÖPNV und Taxi-  möglich, dass die Taxitarifverordnung für   von 20 Fahrzeugen vorgeschrieben werden,
           verkehr, Dumpingpreise verhindern kann,   Bestellfahrten einen Mindest- und Höchst-  5 Prozent davon barrierefrei vorzuhalten.
           indem sie für den Mietwagenverkehr ihres   preis vorsehen kann, innerhalb dessen   Bei Nichterfüllung von diesen Barrierefrei-
           Genehmigungsbezirkes Mindesttarife fest-  (deshalb Tarifkorridor) das Beförderungs-  heitsvorgaben kann beim Verkehr mit Taxen
           legt. Diese Festlegung auf Mindesttarife   entgelt vor Fahrtantritt zwischen Fahrgast   sowie beim gebündelten Bedarfsverkehr
           gilt dann auch für Unternehmer mit Miet-  und Unternehmen frei vereinbart werden   ebenfalls die Genehmigung versagt werden.
           wagenbetriebssitz außerhalb der Gemeinde,   kann.
           sofern sie Beförderungen in dem Genehmi-
           gungsbezirk durchführen.          Zum anderen ist nun eindeutig festge-
                                             schrieben, dass Taxis sich nur an den Taxi-
           In letzter parlamentarischer Minute reinge-  halteplätzen in der Zulassungsgemeinde
           rutscht ist eine Vorschrift, die besagt, dass   be reithalten dürfen. Diese Standplatz-
           in Städten mit mehr als 100.000 Einwoh-  pflicht bestand zwar schon vorher, aller-
           nern zum Schutz der öffentlichen Verkehrs-  dings hatte das Gesetz bei Verstoß kein
           interessen die dem gebündelten Bedarfs-  Bußgeld vorgesehen. Ab 1. August ist
           verkehr auferlegten Beschränkungen auch   durch diese Änderung die Lücke gefüllt,    Gemischtgenehmigung ausgeweitet
           auf den Mietwagenverkehr übertragen wer-  ein Bereithalten durch Abstellen außerhalb   – sogar Triple möglich
           den können. Voraussetzung dafür ist, dass   der Taxihalteplätze ist nun ein Ordnungs-
           der per App vermittelte Mietwagenverkehr   widrigkeitentatbestand.  Für die Stadt nicht relevant, aber für klei-
           einen Anteil von 25 Prozent am Fahrtauf-                            nere Gemeinden von Interesse dürfte die
           kommen des gesamten Verkehrs des Taxis,                             Neuregelung zu den Gemischtgenehmigun-
           Mietwagens und gebündelten Bedarfsver-  Klimaschutz und Nachhaltigkeit    gen sein. Bisher war es in Gemeinden bis
           kehrs im Bezirk überschreitet. Die dann ge-  sowie Barrierefreiheit erlangen große   zu 50.000 Einwohnern möglich das selbe
           troffenen Maßnahmen können sein: Kontin-  Bedeutung                 Fahrzeug sowohl für den Taxi- wie auch
           gentierung der Mietwagenanzahl, räumliche                           den Mietwagenverkehr einzusetzen. Diese
           und zeitliche Beschränkung, Auferlegung           Die Ziele des Klima-  behördlich zuzulassende Option ist auf den
           von Sozialstandards wie Arbeitszeitregelun-       schutzes und der   gebündelten Bedarfsverkehr erweitert wor-
           gen, Entlohnung und Pausen.                       Nachhaltigkeit sind   den. Das heißt, es kann – wie gesagt, so-
                                                             neue ausdrückliche   fern behördlich grundsätzlich zugelassen –
                                                             Zielbestimmungen   ein Unternehmer dort einen Pkw mit
           Tarifkorridor bei Bestellfahrten –                des Gesetzes und tre-  Genehmigungen für alle drei Gelegenheits-
           Standplatzpflicht nun bußgeldbewehrt              ten dabei gleichran-               verkehrsformen
                                                             gig zu den bisherigen              („Triple-Konzessi-
           Auch für den Taxiverkehr gibt es ab August   vorrangigen PBefG-Zielen des Verbraucher-  on“) oder für zwei
           Neuregelungen im PBefG. Hier ist zum ei-  schutzes und der Verkehrssicherheit. Bei   in jedweder Kombi-
           nen auf den Tarif einzugehen: Fixtarife für   Nichterfüllung von Emissionsvorgaben beim   nation („Doppel-
           bestimmte Wegstrecken wie bspw. Flugha-  Verkehr mit Taxen, Mietwagen sowie beim     Konzession“)
           fen – Messe waren zwar bisher schon Usus,   gebündelten Bedarfsverkehr geht es so    erhalten.
           standen aber so explizit nicht im Gesetz.   weit, dass die Genehmigungen versagt wer-  ➔

                                                                                        AUGUST 2021 ⁄ TAXIKURIER ⁄ 13