Page 13 - Taxikurier September 2020
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WICHTIGE INFORMATIONEN


            Auffahren auf beleuchtetes Fahrzeug bei gerader Strecke   ➔ AUS DEM POLIZEIBERICHT
            mit guter Sicht stellt grob fahrlässiges Fehlverhalten des
            Auffahrenden dar

                                                              Mittersendling – Branddelikt mit Festnahme
            Schluss auf schwerwiegende Unaufmerksamkeit
                                                              Am Samstag, 25.07.2020, gegen 00.20 Uhr, brannte es in der
            Fährt ein Fahrzeugführer auf einer geraden Strecke bei guter     Jachenauer Straße. Ein 57-jähriger Münchner hatte in der Wohnung
            Sicht von hinten auf ein beleuchtetes Fahrzeug auf, ohne   seiner Mutter Unrat auf eine Herdplatte gelegt und diese dann ein-
              abzubremsen oder auszuweichen, so liegt ein grob fahrlässiges   geschalten. Es kam zum Brand und einer starken Rauchentwicklung.
            Fehlverhalten vor. Dies hat das Oberlandesgericht Celle ent-  Die Feuerwehr konnte das gelegte Feuer löschen. Der 57-Jährige
            schieden.                                         konnte in der Wohnung angetroffen werden. Gegen ihn wurde ein
                                                              Ermittlungsverfahren wegen schwerer Brandstiftung eingeleitet.
            Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: An einem Abend   Er wurde der Wohnung verwiesen, bis die kriminalpolizeilichen
            im September 2017 kam es auf einer Bundesstraße in Nieder-    Ermittlungen abgeschlossen sind. Nach den Löscharbeiten wurde
            sachsen zu einem Auffahrunfall. Ein Pkw-Fahrer fuhr bei Dun-  die Wohnung durch die Polizei amtlich versiegelt. In der Wohnung
            kelheit auf einen Trecker mit zwei Anhängern auf. Die Straße   entstand ein Sachschaden von mehreren zehntausend Euro.
            war an der Unfallstelle gerade und ohne Sichteinschränkungen.
            Zudem war das landwirtschaftliche Fahrzeug ordnungsgemäß   Der Tatverdächtige versuchte am Samstag, 25.07.2020, gegen
            beleuchtet. Es bestand nunmehr unter anderem Streit darüber,   5.30 Uhr, erneut in die Wohnung seiner Mutter einzudringen und
            ob dem Pkw-Fahrer grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen war. Das   beschädigte dabei das angebrachte Siegel. Vor dem Eintreffen
            Landgericht Hannover bejahte dies. Nunmehr musste das Ober-  der Polizei hatte er sich bereits wieder entfernt. Am Sonntag,
            landesgericht Celle eine Entscheidung treffen.    26.07.2020, gegen 1 Uhr, teilte ein 29-jähriger Taxifahrer auf der
                                                              Wache der Polizeiinspektion 41 (Laim) mit, dass er  einen Zahlstreit
            Das Oberlandesgericht Celle bestätigte die Entscheidung des   mit einem noch im Taxi sitzenden Fahrgast hatte. Hierbei handelte
            Landgerichts. Das nicht durch Fremdeinflüsse oder unvorher-  es sich um den 57-jährigen Tatverdächtigen. Er wurde festgenom-
            sehbare Ereignisse hervorgerufene ungebremste Auffahren auf   men und der Haftanstalt des Polizeipräsidiums München überstellt.
            einer geraden und stets gut übersehbaren Strecke auf einen   Zudem wurde noch ein Verfahren wegen Betruges zum Nachteil des
            ordnungsgemäß und hinreichend beleuchtetes Trecker-Anhän-  Taxifahrers eingeleitet.
            ger-Gespann stelle einen grob fahrlässigen Verstoß gegen
            die Pflichten des Fahrzeugführers dar. Das Verhalten des   Die Ermittlungen führt das Kommissariat 13.
            Pkw-Fahrers sei nur erklärbar, wenn er in schwerwiegender
              Weise unaufmerksam gewesen sei.
                                                              Laim – Pkw fährt gegen geparkten Pkw; eine Person verletzt
            Oberlandesgericht Celle, Urteil vom 08.07.2020
                                                              Am Dienstag, 28.07.2020, gegen 12 Uhr, fuhr eine 26-jährige
            – 14 U 25 ⁄ 18 –                                  Münchnerin mit ihrem Pkw, Marke Smart, die Gotthardstraße stadt-
                                                              einwärts. Auf Höhe der Gotthardstraße 38 geriet die Fahrzeugführe-
                                                              rin aus bislang unbekannter Ursache nach rechts von der Fahrbahn
                                                              ab und prallte mit der Vorderseite ihres Pkw in die hintere Fahrer-
                                                              seite eines ordnungsgemäß am Seitenrand geparkten, unbesetzten
                                                              Taxi Marke Mercedes Benz.

             AUTOGLAS-KRAFT                                   Bei dem Unfall wurde die 26-Jährige leicht verletzt. Sie wurde zur
                                                              ambulanten Behandlung durch den Rettungsdienst in ein Münchner
                                                              Krankenhaus gebracht. An beiden Fahrzeugen entstand jeweils er-
               Sonderkonditionen für Taxis                    heblicher Sachschaden in einer Gesamthöhe von mehreren zehntau-
                           Versicherungsabwicklung            send Euro. Zu unfallbedingten Verkehrsbehinderungen kam es nicht.
                      Soforteinbau und Steinschlag-Reparatur
                                                              Die polizeilichen Ermittlungen zur Unfallursache werden durch die
                  Während einer Kaffeepause bei uns           Münchner Verkehrspolizei geführt.
                       wechseln wir Ihre Scheibe.
                   Telefon 089 / 6 90 87 82                   Wir danken der Pressestelle des Polizeipräsidiums München
                                                              für die zur Verfügung gestellten Textvorlagen.
               Truderinger Straße 330  •  81825 München
                         www.autoglaskraft.de





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