Page 6 - Taxikurier Juni 2020
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AKTUELLE INFORMATIONEN






            ➔ DIE GENOSSENSCHAFT













           Ordentliche Generalversammlung    ➔   Der frei zugängliche Parteiverkehr wird     141380 – Sie hielten verbotswidrig
                                               weiterhin ausgesetzt.           im  Bereich  eines Taxenstandes
           Aufgrund der besonderen Regelungen und                              (Zeichen 229): 20,00 Euro.
           Verbote für Großveranstaltungen und die   ➔   Soweit möglich, bitten wir die Einlie-
           Gastronomie durch die Corona-Krise kann   ferung und Abgabe von Fahrschecks   141381 – Sie hielten verbotswidrig
           die ordentliche Generalversammlung 2020   und ähnlichem durch Einwurf in den   im  Bereich eines Taxenstandes und
           der Taxi-München eG nicht wie vorgesehen   Briefkasten zu erledigen.    behinderten dadurch den Taxenverkehr
           im Juni 2020 abgehalten werden. Das Ge-                             (Zeichen 229): 35,00 Euro.
           nossenschaftsgesetz gibt vor, die General-  ➔   Für persönliche Termine bitten wir
           versammlung im ersten Halbjahr durchzu-  um telefonische Voranmeldung, um   141382 – Sie parkten verbotswidrig
           führen. Jedoch gestattet des Gesetz zur     Ansammlungen von Menschen zu   im  Bereich eines Taxenstandes
           Abmilderung der Folgen der COVID-19-     vermeiden.                 (Zeichen 229): 25,00 Euro.
           Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Straf-
           verfahrensrecht vom 27. März 2020 in   ➔   Anmeldungen oder Verlängerungen zur   141383 – Sie parkten verbotswidrig
             Artikel 2 „Gesetz über Maßnahmen im   Datenfunkteilnahme erfolgen ebenfalls   im  Bereich eines Taxenstandes und
             Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-,   nur noch nach telefonischer Termin-    behinderten dadurch den Taxenverkehr
           Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht   vereinbarung.               (Zeichen 229): 40,00 Euro.
           zur Bekämpfung der Auswirkungen der
             COVID-19-Pandemie“ eine Durchführung   ➔   Sämtliche Termine oder Besuche in den   141384 – Sie parkten verbotswidrig länger
           der Generalversammlung auch zu einem   Räumen der Taxi-München eG können   als 1 Stunde im Bereich eines Taxenstandes
           späteren Zeitpunkt.                 nur wahrgenommen werden, wenn   (Zeichen 229): 40,00 Euro.
                                               Schutzmasken analog der Bestimmun-
           Nachdem Großveranstaltungen, und da-  gen für den Einzelhandel und den ÖPNV   141385 – Sie parkten verbotswidrig länger
           runter fällt eine Generalversammlung    getragen werden.            als 1 Stunde im Bereich eines Taxenstandes
           einer Genossenschaft unserer Größe, bis                             und behinderten dadurch den Taxenverkehr.
           31. August 2020 nicht erlaubt sind, ist   ➔   Postabholung ist ohne Termin möglich   (Zeichen 229): 50,00 Euro. (TK)
             aktuell mit  einem Termin für die ordentli-  Montag bis Donnerstag von 7.30 bis
           che Generalversammlung vor September ⁄   12 Uhr und Montag bis Mittwoch von
           Oktober nicht zu rechnen. Wir halten Sie   12.30 bis 15.30 Uhr, ebenfalls nur mit
           hierzu auf dem Laufenden und bitten um   Maske, bitte klingeln.
           Ihr Verständnis (TK)
                                             ➔   Voraussichtlich bis Ende Mai sind die
                                               Mitarbeiter der  Verwaltung jeweils
           Öffnungszeiten im Juni 2020:          Donnerstag ab 12 Uhr, sowie Freitag
                                               ganztags in Kurzarbeit. Sollten sich
                              Um der Infek-      Änderungen ergeben, werden wir Sie
                              tion der Mitar-  kurzfristig informieren. (TK)
                              beiter mit dem
                                Corona-Virus
                              Einhalt zu ge-  Halten und Parken am Taxistand
                              bieten, hatte
                              der Vorstand   Mit der Novelle der Straßenverkehrs ordnung
                              den persönli-  zum 28.04.2020 wurden auch die Verwar-
                              chen Parteiver-  nungs- und Bußgeldsätze für Ver stöße an
           kehr bis auf weiteres eingestellt. Trotzdem   Taxistandplätzen angehoben. Mit 25 Euro
           konnten alle Anliegen weiterhin mittels   wird nun das Parken am Taxistand, sprich
           Post, Telefon oder Email erledigt werden.   ein Halten länger als drei Minuten oder das
           Um auch in Zukunft einen bestmöglichen   Verlassen des Fahrzeugs, empfindlich ge-
           Schutz unserer Mitglieder und Mitarbei-  ahndet. Deshalb sollte es auch künftig un-                        Fotos: istockphoto
           ter*innen zu erreichen, bitten wir um Be-  sere Aufgabe sein, Falschparker an unseren
           achtung folgender Hinweise:       Arbeitsplätzen der Polizei mitzuteilen.




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