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TAXIKURIER · TEXTANSICHT EINER HISTORISCHEN AUSGABE

Taxikurier September 2017

Diese Ausgabe stammt aus dem Jahr 2017. Angaben zu Preisen, Terminen, Kontakten und Angeboten beziehen sich auf den damaligen Erscheinungszeitpunkt.

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VERKEHRSRECHT DAS WIENER ÜBEREINKOMMEN UND DIE STVO
ASSISTENZSYSTEME VOM BLINKER ZUM SELBSTFAHRER
SCHULANFANG ALLES ÜBER KINDERSICHERUNG UND KINDERSITZE
➔ EINE VISION AUF DEM WEG IN DIE REALITÄT
AUTONOMES FAHREN
OFFIZIELLES ORGAN DER TAXI-MÜNCHEN EG ⁄ 57. JAHRGANG ⁄ WWW.TAXI-MÜNCHEN.DE
MONATLICHES MAGAZIN FÜR DAS MÜNCHNER TAXIGEWERBE ⁄ AUSGABE SEPTEMBER 2017

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IMPRESSUM
TAXIKURIER, offizielles Organ der Taxi-München eG
Herausgeber: Taxi-München eG
Genossenschaft der Münchner Taxi-Unternehmen
Engelhardstraße 6, 81369 München
Tel.: (0 89) 77 30 77, Fax: (0 89) 77 24 62
E-Mail: info@taxi-muenchen.de
Internet: www.taxi-muenchen.de
Chefredakteur: Frank Kuhle (FK)
Autoren im TAXIKURIER: 
Birgit Heller (BH), Werner Hillermann (WH), 
Thomas Kroker (TK), Frank Kuhle (FK), 
Norbert Laermann (NL), Rainer Männicke (RM), 
Michael Schrottenloher (MS), 
Benedikt Weyerer (BW) 
Gestaltung und Art Direktion: 
Bernhard Andreas Probst
Formenreich, Büro für Gestaltung
Ringseisstraße 4 (Rgb), 80337 München
Tel.: (0 89) 44 49 97 88, Fax: (0 89) 44 49 97 89
E-Mail: probst@formenreich.de
Internet: www.formenreich.de
Fotografie: Dirk Tacke
Ringseisstraße 4 (Rgb), 80337 München
Tel.: (0 89) 54 40 40 69, Fax: (0 89) 54 40 40 68
E-Mail: info@atelier-tacke.de 
Internet: www.atelier-tacke.de
Druck: Peradruck GmbH
Hofmannstraße 7, 81379 München
Tel.: (0 89) 8 58 09-0, Fax: (0 89) 8 58 09 36
E-Mail: jessica.schwertberger@peradruck.de
Online-Auftritt: Norbert Laermann
Anzeigenverwaltung: 
Taxi-München eG
Engelhardstraße 6, 81369 München 
Anzeigen TAXIKURIER 
Ansprechpartner: 
Frau Birgit Heller
Tel.: (0 89) 21 61-877
E-Mail: anzeigen@taxi-muenchen.de
Vertrieb: Regina Reich, Telefon: (0 89) 21 61-373
E-Mail: reich@taxi-muenchen.de
Bezugspreise: Einzelheft 2,50 Euro + Versandkosten
Abonnement Inland 30,00 Euro inkl. MwSt. und Versand
Erscheinungsweise: monatlich
Bezugszeit: Das Abonnement gilt zunächst für ein Jahr. 
Es verlängert sich, wenn es nicht drei Monate vor Ablauf dieses 
Jahres schriftlich gekündigt wird. 
Darüber hinaus sind Kündigungen jeweils drei Monate 
vor Ende des folgenden Quartals schriftlich mitzuteilen.
Nachdruck und Vervielfältigungen: Die Zeitschrift und alle 
in ihr enthaltenen einzelnen Beiträge und Abbildungen sind 
urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der 
engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung 
unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung 
und Verarbeitung in elektronische Systeme. 
Die Einsender von Beiträgen übertragen dem Verlag das Recht, 
die Genehmigung zum Fotokopieren zu erteilen. 
Die namentlich oder mit Initialen gekennzeichneten Artikel 
stellen nicht in jedem Fall die Meinung der Redaktion dar. 
Für unverlangt eingesandte Manuskripte wird keine Gewähr 
übernommen. Bei Nichtlieferung durch höhere Gewalt besteht 
kein Anspruch auf Ersatz.
Inhaber der Beteiligungsverhältnisse:
Taxi-München eG 100%
Vorstand: Frank Kuhle, Reinhard Zielinski, Alfons Haller
AUSBILDUNG
➔ SEPTEMBER 2017
Grundkurs
Montag, 04.09., 18.09., jeweils von 17.30 bis 19.30 Uhr
Mittwoch, 06.09., 13.09., 20.09., 27.09., jeweils von 17.30 bis 19.30 Uhr 
Samstag, 02.09., 09.09., 16.09., 23.09., 30.09., jeweils von 10 bis 13 Uhr
Leistungskurs
Samstag, 09.09., 16.09., 23.09., 30.09., jeweils von 13 bis 17 Uhr
➔ Teilnahme nur nach erfolgreichem Besuch des Grundkurses möglich!
➔ Anmeldung zum Ortskunde-Kurs direkt in der Taxischule!
Infoveranstaltung für angehende Taxifahrer
Samstag, 02.09., von 8.30 bis 10 Uhr
Montag, 11.09., von 17.30 bis 19 Uhr
Samstag, 16.09., von 8.30 bis 10 Uhr
Montag, 25.09., von 17.30 bis 19 Uhr
Samstag, 30.09., von 8.30 bis 10 Uhr
Funkkurs für Taxifahrer (mit Funkunterweisung)
Funkkurs, Teil 1: Donnerstag, 14.09., von 13 bis 16 Uhr 
Funkkurs, Teil 2: Freitag, 15.09., von 13 bis 16 Uhr
 
➔ Teilnahme nur nach vorheriger Anmeldung im Datenfunk-Büro, 
Rückgebäude 2. Stock, während der Bürozeiten möglich!
Fortbildung für Fahrer von Taxibus und Großraumtaxi
Mittwoch, 13.09., von 15 bis 17 Uhr
➔ Keine Anmeldung erforderlich, aber pünktliches Erscheinen!
➔ Teilnahmegebühr: 10 Euro
Ausbildung zum Taxiunternehmer
➔ Kurs 5 ⁄ 2017 vom 26. September bis 26. Oktober 2017
➔ Kurs 6 ⁄ 2017 vom 07. November bis 05. Dezember 2017
Die Kurse finden im Schulungsraum der Taxi-München eG 
in der Engelhardstraße 6, Vordergebäude, 1. Obergeschoss statt.
Anmeldung bei Frau Elke Choleva in der Verwaltung, 1. Obergeschoss
Telefon: (089) 21 61 - 367, E-Mail: choleva@taxi-bayern.de
Besuchen Sie uns auch im Internet: 
www.taxi-muenchen.de
www.taxikurs-münchen.de
2 ⁄ TAXIKURIER ⁄ SEPTEMBER 2017

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Taxi-München eG
Haus des Taxigewerbes
Engelhardstraße 6
81369 München
Taxizentrale-Taxiruf:
Tel.: (089) 19 410 oder (089) 21 61-0
Fax: (089) 74 70 260 
Leitung der Zentrale:
Norbert Laermann 
Tel.: (089) 21 61-352
Thomas Kroker 
Tel.: (089) 21 61-396
E-Mail: info@taxi-muenchen.de 
Fax: (089) 74 70 260 
Verwaltung:
Tel.: (089) 77 30 77
Fax: (089) 77 24 62
E-Mail: choleva@taxi-muenchen.de
Öffnungszeiten:
Mo.–Fr. 7.30–12.00 Uhr
Mo.–Do. 12.30–15.30 Uhr
Buchhaltung / Kasse:
E-Mail: jaeger@taxi-muenchen.de
Schulungen / Lehrgänge:
Unternehmerkurs
Elke Choleva, Tel.: (089) 21 61-367
E-Mail: choleva@taxi-muenchen.de
Taxischule:
Infotelefon: (089) 21 61-333 
E-Mail: schule@taxi-muenchen.de
www.taxikurs-münchen.de
➔ INHALT
Diese Ausgabe finden Sie auch im Internet: 
www.taxi-münchen.de
 
Titelmotiv: istockphoto
Impressum 02
Ausbildungstermine ⁄ September 2017 02
Die Genossenschaft ⁄ Aktuelle Informationen 04
Der Landesverband ⁄ Aktuelle Informationen 08
Stadtinfo München ⁄ Nacht der Umwelt 10
Wichtige Information ⁄ Raser-Atlas Deutschland 10
➔ Autonomes Fahren ⁄ Eine Vision auf dem Weg in die Realität 12
➔ Schülerfahrten ⁄ Verantwortungsvolle Beförderung 18
➔ Kindersicherung ⁄ Was Sie wissen sollten 20
VIP im Taxi ⁄ Christiane Brammer 22
Wussten Sie schon, dass … ⁄ Höchste Stahlbaustütze weltweit 23 
Umsatz-Marathon ⁄ Volles Programm 23
Wissenswertes ⁄ Museum Fünf Kontinente 24
Künstlerhaus München ⁄ Veranstaltungshinweise August 2017 25
Unterhaltsames ⁄ Taxler-Lexikon – Schrotti erklärt die Taxi-Welt 26
Stadtkunde München ⁄ Stadtbäche links der Isar 28 
Service ⁄ Veranstaltungskalender September 2017 30
istockphoto
SEPTEMBER 2017 ⁄ TAXIKURIER ⁄ 3

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➔ DIE GENOSSENSCHAFT
Bericht über die 
Generalversammlung 2017
Am Montag, 26. Juni 2017, fand im Augustinerkeller die ordentliche Generalversammlung der Taxi-München eG statt. Der 
 Versammlungsleiter und Aufsichtsratsvorsitzende, Herr Max Weiland, begrüßte um 
10.00 Uhr die Mitglieder, Gäste und Partner 
aus Industrie und Gewerbe. Ein besonderer 
Dank galt der MAHAG München, für die 
großzügige Geste, die Kosten des Mittagessens zu übernehmen.
Herr Stadtrat Helmut Schmid, in Vertretung 
des Herrn Oberbürgermeisters Dieter Reiter, 
richtete ein Grußwort an die Versammelten. 
Als Mitglied der Taxikommission kenne er 
die Probleme des Gewerbes und ist stets 
bemüht, sinnvolle Lösungen zu finden. In 
Bezug auf drohende Dieselfahrverbote teilte er mit, dass hier die Zuständigkeit vorrangig bei Bund und Land liegen sollte, 
weniger bei der Landeshauptstadt München. Ein harter Schnitt könnte mehrere 
Wirtschaftszweige vernichten. Es seien 
Übergangs lösungen gefragt, da neben Taxis 
auch Handwerksbetriebe, Polizei und kommunale Versorgungsfahrzeuge mit Dieselkraftstoff fahren. Als Bestandteil des ÖPNV 
dürfe ein Fahrverbot für das Taxigewerbe 
erst wirken, wenn auch alle anderen öffentlichen Verkehrsmittel nicht mehr mit 
Diesel unterwegs sind. 
Herr Weiland bedankte sich bei Herr 
Schmid für die offenen Worte und stellte 
im Anschluss die form- und fristgerechte 
Einladung der Generalversammlung fest. 
Die Tagesordnung wurde ohne Einwand 
 genehmigt. Nach Bestellung des Protokollführers und Wahlleiters wurde mit einer 
Schweigeminute an die verstorbenen Mitglieder gedacht. 
Im Bericht des Vorstands zum abgelaufenen Geschäftsjahr informierte das Vorstandsmitglied Herr Frank Kuhle über die 
allgemeinen Kennzahlen der Münchner 
 Taxigenossenschaft. Im letzten Jahr wurden 2,7 Prozent weniger Aufträge vermittelt, als im Vorjahr. Die Steigerungsraten 
zwischen 2010 und 2015 können auf Grund 
der heute auf dem Markt befindlichen Mitbewerber nicht mehr erzielt werden. Vielmehr würden sich internationale Konzerne 
mit gewaltigem Kapitaleinsatz um den Personenbeförderungsmarkt streiten. Am Ende 
aller Vermittlungsleistungen muss aber immer noch ein Verkehrsunternehmer stehen. 
Diesen mit Abgaben von bis zu 30 Prozent 
vom Umsatz zu schröpfen, kann kein Geschäftsmodell für die Zukunft sein. Der 
 Vorstandsvorsitzende berichtet weiter über 
die im letzten Jahr durchgeführten Erweiterungen im Dienstleistungsangebot der 
Taxi-München eG, wobei besonders das 
neue Bewertungssystem überraschende 
Zahlen lieferte. Die Münchner Taxis und 
 deren Fahrer wurden von den Fahrgästen 
bisher mit 4,6 von 5 möglichen Punkten im 
Durchschnitt bewertet. Insgesamt seien 
zum Zeitpunkt der Generalversammlung 
knapp 40.000 Bewertungen eingegangen. 
Ein Ergebnis, auf das man auch einmal 
stolz sein dürfe. Die Umstellung auf das 
neue Kreditkartenterminal verläuft aus 
Sicht der Genossenschaft problemlos, obwohl bereits in 2017 mit einem Rückgang 
des Abrechnungsvolumens gerechnet werden muss. Im Anschluss berichtete Herr 
Kuhle ausführlich über die anhängigen 
Rechts- und Vertragsstreitigkeiten, die das 
Taxigewerbe derzeit führt. Als Ausblick 
kündigte der Vorstandsvorsitzende der 
 Generalversammlung die Einführung von 
Teilnehmerverträgen sowie die geplante 
Umsetzung von Fahrzeugwerbung für das 
nächste Jahr an. Anschließend wurden die 
Teilnehmer über die Kampagne „Verlässlich-ist-modern“ vom Deutschen Taxi- und 
Mietwagenverband informiert. Damit werden unsere Vorteile und Stärken zu Bürgern, Wirtschaft und Politik transportiert. 
Mit Blick auf die kommende Bundestagswahl wäre es wichtig zu zeigen, dass bewährte und funktionierende Strukturen 
nicht ohne Grund über Bord geworfen werden dürfen. Nur neu oder nur sexy, reiche 
dafür nicht aus. Schließlich muss am Ende 
immer der Verbraucher die Zeche zahlen. 
In unserem Fall den Fahrpreis.
Das Vorstandsmitglied Herr Reinhard 
 Zielinski berichtete im Anschluss über 
die wirtschaftliche Entwicklung der Taxi- 
München eG. In 2016 hatte die Genossenschaft einen Liquiditätsbedarf von 902 
TEUR, der ausschließlich mit eigenen Mitteln finanziert wurde. Der Anteil des Eigenkapitals am Gesamtkapital beläuft sich 
auf 73,6 Prozent, die Rückstellungen ermäßigten sich im Vergleich zum Vorjahr um 
30,4 Prozent. Bei der Wohnraumvermietung 
konnte eine hundertprozentige Auslastung 
erreicht werden, bei den Gewerbeimmobilien ist eine Etage in der Engelhardstraße 
noch nicht vollends belegt. Trotz nochmaliger Erhöhung der Werbeausgaben konnte in 
2016 ein sehr positives Wirtschaftsergebnis 
erzielt werden. Für das Jahr 2017 wird der 
Gewinn auf Grund notwendiger Investitionen jedoch deutlich sinken. Für den Vorstand wäre es nach wie vor wichtig, die 
Mitglieder so gut wie möglich zu entlasten. 
Eine Gebührenanpassung könne zwar nicht 
bis in alle Ewigkeit ausgeschlossen werden, 
läge aber zum jetzigen Zeitpunkt nicht im 
Fokus des Vorstandes. Anschließend trug 
Herr Reinhard Zielinski den Bericht zum 
Jahresabschluss 2016 vor. Damit die Genossenschaft die Anforderungen hinsichtlich des technologischen Fortschritts und 
der erforderlichen Erhaltungsaufwendungen 
sowie notwendige Verbesserungen bei Logistik und Ablauforganisation durchführen 
kann, schlug der Vorstand den Mitgliedern 
die Einstellung des Jahresgewinns in die 
Rücklagen vor. 
Als nächste Tagesordnungspunkte wurden 
der Bericht des Aufsichtsrates und der Bericht über die gesetzliche Prüfung durch 
den Genossenschaftsverband Bayern e.V. 
vorgetragen. Es wurde festgehalten, dass 
die notwendigen Prüfungen und Revisionen 
durchgeführt wurden und die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung gegeben ist. 
Der Jahresabschluss wurde richtig abgeleitet und die Risiken richtig dargestellt. 
Nach der Aussprache zu den Berichten und 
einer Mittagspause fasste die Generalversammlung folgende Beschlüsse: Mit deutlicher Mehrheit wurde der Jahresabschluss 
4 ⁄ TAXIKURIER ⁄ SEPTEMBER 2017
AKTUELLE INFORMATIONEN

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2016 und die vorgeschlagene Behandlung 
des Bilanzgewinnes genehmigt, sowie die 
Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat 
beschlossen. Bei den folgenden Wahlgängen wurde das Vorstandsmitglied 
Herr Reinhard Zielinski bestätigt, in den 
Aufsichtsrat wurden Herr Max Weiland, 
Herr Thomas Gollmann-Günthert und 
Herr Roland Rippel wiedergewählt. 
Als Vorstandsvorsitzender erklärte Herr 
Kuhle den Teilnehmern im weiteren Verlauf 
die derzeitige Vertragssituation mit der 
AOK Bayern. Aus seiner Sicht seien einzelne Komponenten davon nicht mehr tragfähig, insbesondere die Vergütung sei 
auf den Prüfstand zu stellen. Da die Vorstandsmitglieder jedoch diese Fahrt en 
nicht selbst ausführen, wurde die Generalversammlung um einen Beschluss für die 
weitere Verfahrensweise gebeten. Die Meinung der Mitglieder der Taxi- München eG 
fiel sehr deutlich aus. Herr Kuhle versprach 
im Anschluss die notwendigen Schritte 
 einzuleiten und den aktuellen Vertrag 
mit der AOK-Bayern zu kün digen. Bei der 
im Anschluss erfolgten Verlosung eines 
 Datenfunkgeräts Hale TT-01 im Wert von 
1.455 Euro gewann ein langjähriges Mitglied der Münchner Taxigenossenschaft. 
Der Versammlungs leiter Herr Max Weiland 
schloss die ordentliche Generalversammlung 2017 der Taxi-München eG um 
15.30 Uhr und bedankte sich bei den 
 Mitgliedern und Gästen für die Teilnahme 
und die Unterstützung. (FK)
Stellungnahme der Bundesregierung 
zur Monopolkommission
Ende Juli hat die Bundesregierung ihre 
Stellungnahme zum 21. Hauptgutachten 
der Monopolkommission veröffentlicht. 
 Neben zahlreichen anderen Punkten geht 
die Bundesregierung auch auf die Digitalen 
Märkte und insbesondere auf die Sharing 
Economy ein.
Auszüge aus der Stellungnahme: 
Die Bundesregierung teilt die Einschätzung 
der Monopolkommission, dass Sharing 
 Economy Dienste in vielen Bereichen Alternativen zu bestehenden Diensten bieten 
und zu einer Intensivierung des Wettbewerbs führen können. Sie bieten Möglichkeiten der Weiterentwicklung, der besseren 
Vernetzung, der höheren Auslastung von 
Kapazitäten und Senkung des Ressourcenverbrauchs. Die Verbraucherinnen und Verbraucher profitieren von einem größeren 
Angebot, mehr Transparenz und einer 
 flexibleren Verfügbarkeit von Gütern und 
Leistungen. Gleichzeitig sind die damit 
verbundenen Effekte sehr ambivalent. Die 
Diskussion darüber, welchen Regelungen 
die Sharing Economy unterliegen soll, ist 
national und auf europäischer Ebene daher 
in vollem Gange.
Wichtig aus wettbewerblicher Sicht ist, 
wie es auch die Monopolkommission herausstellt, Wettbewerbsverzerrungen zwischen traditionellen und neuen Anbietern 
aufgrund asymmetrischer Regulierung zu 
vermeiden. Ziel einer Überprüfung des 
 bestehenden Regulierungsrahmens sollte 
sein, ein Level-Playing-Field zwischen traditionellen Anbietern und neuen Diensten 
der Sharing Economy zu schaffen. Dabei 
kann es auch geboten sein, die neuen 
Dienste bestehender notwendiger Regulierung zu unterwerfen, etwa in Bezug auf 
qualitative Mindestanforderungen oder Sicherheitsvorschriften. Das ist mit Blick auf 
den Schutzzweck jeder einzelnen Vorschrift 
im Einzelfall unter Einbindung der wettbewerblichen Wirkung zu prüfen.
Zur Stärkung des Wettbewerbs im Bereich 
der individuellen Personenbeförderung 
schlägt die Monopolkommission die Schaffung eines eigenen Ordnungsrahmens für 
Vermittlungsdienste für Privatfahrer vor. 
Als verzichtbar erachtet die Monopolkommission dagegen das Bestehen der im Taxiund Mietwagenbereich vorgeschriebenen 
Ortskundeprüfung. Auch zweifelt sie die 
Notwendigkeit einer umfangreichen Fachkundeprüfung für selbstständig tätige 
 Fahrer an, wie sie für Taxi- und Mietwagenunternehmer nötig ist. Aus Sicht der Bundesregierung sollten die nationalen Vorschriften grundsätzlich offen für digitale 
Innovationen sein. Daher hält sie eine kritische Überprüfung der bestehenden Beschränkungen für neue digitale Geschäftsmodelle im Bereich der Personenbeförderung für erforderlich. Die Bundesregierung 
wird prüfen, ob die Vorschläge der Monopolkommission zu einem modernen und 
wettbewerblichen Ordnungsrahmen für die 
individuelle Personenbeförderung führen 
können. Wichtig ist, dass Änderungen am 
bestehenden Personenbeförderungsrecht 
alle Möglichkeiten und Konsequenzen berücksichtigen, einschließlich der Auswirkungen auf die Beschäftigung, die Gefahr 
der Scheinselbständigkeit und den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) insgesamt. Das Allgemeininteresse an einem 
leistungsfähigen öffentlichen Personennahverkehr besteht weiterhin. Es böte sich an, 
im Rahmen eines regulatorischen Experimentierraums Novellierungen des PBefG zunächst zu erproben, bevor sie eingeführt 
werden.
Die Monopolkommission schlägt die flächendeckende Aufhebung der quantitativen 
Beschränkungen von Konzessionen im 
Taximarkt vor. Für Taxis im Bestellmarkt 
empfiehlt die Monopolkommission eine 
SEPTEMBER 2017 ⁄ TAXIKURIER ⁄ 5

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Aufhebung der Tarifpflicht, damit diese in 
den Wettbewerb mit Privatfahrern treten 
können. Feste Preise zum Schutz der Fahrgäste werden aufgrund der hohen Preistransparenz in diesem Markt ebenso wie 
bei elektronisch vermittelten Privatfahrern 
als nicht notwendig erachtet. Für den Warte- und Winkmarkt im Taxiverkehr werden 
seitens der Monopolkommission darüber hinaus Höchstpreise als Option gesehen. 
Nach Auffassung der Bundesregierung stellt 
der Taxiverkehr im System des öffentlichen 
Personennahverkehrs (ÖPNV) eine wichtige 
Ergänzung zum ÖPNV-Linienverkehr dar. Ein 
leistungsfähiger und gut integrierter ÖPNV 
ist im Gesamtverkehrssystem Garant für die 
Sicherung einer nachhaltigen Mobilität in 
unserer Gesellschaft. Eine Anpassung des 
öffentlichen Verkehrsangebotes an die digitalen Möglichkeiten erfordert jedoch auch 
ein Umdenken bei der Gestaltung dieses 
Verkehrsangebotes. Dabei ist auch zu gewährleisten, dass insbesondere die Bevölkerung in ländlichen Räumen über Beförderungsangebote zu bezahlbaren Preisen 
verfügt. Der Vorschlag der Monopolkommission, die derzeitige Vorgabe von Festpreisen durch Höchstpreise zu ersetzen, um 
so einen Preiswettbewerb zu ermöglichen, 
bedarf daher der näheren Prüfung.
Im Mietwagenverkehr schlägt die Monopolkommission aufgrund des technischen Fortschritts eine Lockerung der Vorschrift vor, 
wonach deren Aufträge fernmündlich am 
Betriebssitz des Unternehmers eingehen 
müssen. Zudem wird die Rückkehrpflicht an 
den Betriebssitz nach jeder Beförderung in 
Frage gestellt. Die Bundesregierung weist 
darauf hin, dass das Gebot der Betriebssitzbezogenheit für Mietwagen nach dem 
PBefG das Taxigewerbe als Teil des ÖPNV 
schützt. Dieser Schutzzweck ist bei einer 
Überprüfung des Rechtsrahmens mit Blick 
auf die Änderungen tatsächlicher und wirtschaftlicher Verhältnisse in einer digitalisierten Gesellschaft ebenso einzubeziehen 
wie die Schaffung eines für digitale Innovationen offenen Rechtsrahmens.
Unfälle im Taxi- und 
Mietwagengewerbe
Die Berufsgenossenschaft Verkehr hat die 
Unfallzahlen für das Kalenderjahr 2016 
 veröffentlicht. Im Bundesgebiet war erfreulicherweise kein Toter zu verzeichnen. 
Deutschlandweit gingen die Unfälle im Vergleich zum Vorjahr um 1 % zurück, meldepflichtige Unfälle um etwa 2 %, und Verletzungen durch Überfälle oder Tätlichkeiten 
sogar um rund 20 %. 
Entgegen dem Bundesdurchschnitt ist im 
Bezirk München ein Rückgang der Gesamtunfälle auf 587 (–5,9 %) und der meldepflichtigen Unfälle auf 310 (–6,7 %) zu 
verzeichnen. Verletzungen durch Überfälle 
und Tätlichkeiten sanken hier jedoch weniger stark, von 35 auf 34, was einem Rückgang von lediglich 2,9 % entspricht. Seit 
2014 ist diese Zahl konstant hoch. In 2011 
gab es 6 Fälle, in 2012 insgesamt 11 und 
2013 nur 2 Übergriffe. Innerhalb eines Kalenderjahres, von 2013 auf 2014 stieg die 
Anzahl sprunghaft auf 41 und sank 2015 
nur geringfügig auf immer noch 35 Fälle 
ab. Ein Trend, auf den wir gerne verzichten 
könnten. (FK)
Wiesn-Bändchen
Wie in jedem Jahr stellt die Taxi-München eG 
auch heuer wieder die begehrten Wiesn- 
Bändchen für die Funkantennen kostenlos 
für unsere Mitgliedsunternehmen zur Verfügung. Die Farben repräsentieren den Freistaat Bayern und die Landeshauptstadt 
München als Veranstaltungsort des weltgrößten Volksfestes. Die Wiesn-Bändchen 
liegen ab Montag, den 4. September 2017 
an der Hauptkasse, Engelhardstraße 6, 
Rückgebäude 1. Stock, zur Abholung bereit.
(FK)
Kostengünstige Fiskalerweiterung für HALE TT-01
Mitgliedsunternehmen mit unserem Datenfunkendgerät HALE TT-01 haben die 
 Möglichkeit, ihre Taxameter kostengünstig fiskaltauglich zu machen. Ohne zusätzliche 
Hardware können die Anforderungen für GoBD und INSIKA erfüllt werden. 
Das HALE TT-01 übernimmt das Signieren und Senden der Taxameterdaten. Es wird 
 weder eine zusätzliche GSM-Karte noch eine eigene Signiereinheit (SEI) benötigt. Das 
im HALE TT-01 vorhandene Modem wird für die Übertragung der Daten genutzt. Voraussetzung für die kostengünstige Lösung ist ein im Fahrzeug vorhandener Spiegeltaxameter SPT-02 oder Microtax-06. Diese können auf einfache Weise über den HALE-CAN 
an das TT-01 angeschlossen werden. Das erforderliche Software-Update des TT-01 
ist jederzeit möglich und kann in der Zentrale der Taxi-München eG oder bei einem 
HALE-Kundendienst durchgeführt werden. 
Nachdem das Taxameter mit dem 
HALE TT-01 verbunden ist, braucht 
man nur noch die INSIKA-Smartcard (TIM) in das TT-01 einschieben 
und die Kopplung zum Datencenter 
durchführen. Durch die bereits integrierte Software und dem verbauten TIM-Kartenhalter können die 
Taxameterdaten im TT-01 ohne weitere Zusatzbox signiert werden. 
Weitere Informationen finden Sie 
auch unter: www.hale.at (FK)
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6 ⁄ TAXIKURIER ⁄ SEPTEMBER 2017

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Die Zukunft im Taxi
HALE electronic GmbH | A-5020 Salzburg | Mail: vertrieb-d@hale.at
www.fiskaltaxameter.expert www.dachzeichen.de www.hale.at
Kostengünstige Fiskalerweiterung
für Ihre HALE-Taxameter
Microtaxameter MCT-06
Spiegeltaxameter SPT-02
 INSIKA® Smartcard (TIM)
in Ihr TT-01 einschieben
Vorhandenes Modem 
mit Daten-SIM nutzen
HALE INSIKA® und 
HALE operations
ohne Investition in 
zusätzliche Hardware
Signieren & 
Senden 
mit dem 
HALE TT-01
Datenfunkgerät TT-01
TIM
Standplatzarbeit
➔ Pasing Bahnhof 
Die Durchfahrt vom Standplatz aus Richtung Westen in die Kaflerstraße ist jetzt frei und beschildert. Dies zählt als Verkehrsversuch 
und ist auf 6 Monate angelegt. In dieser Zeit will der Bezirksausschuss prüfen, ob es einen „Nachzieheffekt“ (Privat-Pkw fährt hinter dem Taxi mit durch) oder Missbrauch gibt. Dann wird über eine 
endgültige Einrichtung entschieden. Hier können die Taxifahrer 
also selbst mithelfen, dass die probeweise Öffnung reibungslos 
 abläuft.
➔ Ständlerstraße am MVG-Museum 
Der Standplatz ist jetzt beschildert. Er liegt gleich vor der Ampel 
und jetzt können endlich am Freitag und Samstag zwischen 
20 und 1 Uhr legal Fahrgäste ein- und aussteigen.
➔ Fürstenried 1 
Der Standplatz muss geräumt und damit verlegt werden. Die 
„Markthallen München“ wollen hier einen Wochenmarkt einrichten. 
Der BA machte nun den Vorschlag, der unserer Ansicht nach eine 
deutliche Verbesserung bringt: Es wird ein neuer Standplatz an der 
Züricher Straße östlich der Forstenrieder Allee (jetzt: Kurzparkzone) gleich neben dem Jugendtreff eingerichtet (30 m, 5 Fahrzeuge). Die Umsetzung wird allerdings noch Zeit in Anspruch nehmen. So muss u. a. der Baumgraben am ersten Fahrzeug befestigt 
und die Rufsäule installiert werden. Wir werden uns noch um eine 
Durchfahrt durch den Busbahnhof kümmern, damit sowohl eine 
Wende als auch die rasche Abfahrt nach Süden über die Forstenrieder Allee möglich wird. (RM)
Datenfunk-Tipps
Wie wir inzwischen seit einigen Wochen per Nachrichten am 
 Datenfunk mitteilen, müssen alle Kartenterminals der Firma 
 Elavon ausgetauscht werden, weil der Vertrag mit Elavon zum 
1. September 2017 endet. Eine Weiterverwendung nach diesem 
Zeitpunkt wird nicht mehr möglich sein.
Sie erhalten dafür im Austausch kostenfrei ein neues ingenico- 
Kartenterminal, das baugleich mit dem Elavon-Terminal ist. 
Sie brauchen sich also hinsichtlich der Bedienung nicht umgewöhnen! Für diesen Austausch müssen Sie allerdings mit dem 
Fahrzeug bei der Taxi-München eG vorbeikommen, da dieses 
 Terminal nur vor Ort gewechselt wird.
Die Taxi-München eG hat Anfang dieses Jahres einen Vertrag mit 
der Firma ingenico über den Einsatz und die Zahlungsabwicklung 
der ingenico-Kartenterminals geschlossen, die von uns seither 
ausschließlich eingesetzt werden.
Wie erkennen Sie im Fahrzeug, ob Sie noch über ein Elavon- 
Kartenterminal verfügen?
Ganz einfach: Sie sehen im Betrieb zum einen im Display 
des Kartenterminals das Logo der Firma Elavon. Und Sie haben 
auf der Rückseite Ihres Kartenterminals einen Aufkleber mit 
 einer Terminal-ID die mit den Ziffern „5655xxxx“ beginnt. 
Zur Unterscheidung: In den neuen ingenico- Kartenterminals 
 sehen Sie das Logo der Firma ingenico.
Außerdem haben diese Kartenterminals zusätzlich auf der Rückseite einen Aufkleber mit einer Terminal-ID, die mit „6xxxxx“; 
in den meisten Fällen mit „6530XXXX“ beginnt. (NL)
➔ AUSTAUSCH KARTENTERMINALS
Das alte „Elavon“- und das aktuelle „ingenico“-Logo der Kreditkartenabrechner
SEPTEMBER 2017 ⁄ TAXIKURIER ⁄ 7

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Das Pausenbrot für das gesamte 
Taxi- und Mietwagengewerbe und seine 
Freunde
Der Deutsche Taxi- und Mietwagenverband 
e.V. (BZP) hat vor dem Hintergrund der aktuellen PBefG-Diskussionen im Herbst 2016 
die Kampagne „Verlässlich ist modern“ gestartet, die das Gewerbe in einen Dialog 
mit der Öffentlichkeit und Politik über die 
zeitgemäße Gestaltung der Rahmenbedingungen für Taxis und Mietwagen bringen 
möchte. 
Nun gibt es die erste Ausgabe des neuen 
interaktiven E-Magazins „Pausenbrot“, das 
Sie über den aktuellen Stand der Kampagne 
„Verlässlich ist modern“ informiert. Es richtet sich nicht nur an Unternehmer und 
 Fahrer, sondern an alle am Gewerbe interessierten Menschen. Lesen Sie spannende 
Berichte über den BZP-Zukunftskongress, 
das Taxi als Vorreiter der Digitalisierung, 
Taxi-Sharing, E-Mobilität in der Branche 
und Vieles mehr, Hyperlinks führen Sie zu 
ergänzenden Videos und anderen Hintergrundinformationen. Das „Pausenbrot“ 
kann auf der Homepage des Bayerischen 
Landesverbandes Taxi- und Mietwagenunternehmen e.V. (www.taxi-bayern.de) im 
öffentlichen Teil unter News von allen frei 
heruntergeladen werden. Übrigens: Das 
E-Magazin „Pausenbrot“ gibt es auch in 
 einer Ausgabe für unsere zahlreichen 
 türkischsprachigen Kollegen und Freunde. 
Und wenn es Ihnen gefällt, teilen Sie 
Ihr Pausenbrot mit Kollegen. Wir hoffen, 
es macht allen Lesern Appetit auf mehr. 
Das nächste Pausenbrot ist für September 
geplant.
(Quelle: BZP)
Daimler beteiligt sich an CleverShuttle
Das Berliner Startup CleverShuttle bekommt Kapital vom Autobauer Daimler. Das 
gab das Shuttle-Startup, das Ridesharing 
mit Elektro-Autos in Deutschland anbietet, 
heute bekannt. Die genaue Höhe der Finanzierungsrunde ist nicht kommuniziert worden, es handelt sich jedoch um eine Minderheitsbeteiligung. Details wollte Daimler 
auf Nachfrage von NGIN Mobility nicht 
 verraten.
Der Konzern steigt über seine Tochterfirma 
EvoBus als strategischer Investor bei 
 CleverShuttle ein, heißt es in einer Mitteilung. Demnach planen die beiden Unternehmen, die IT-Lösung für On-Demand- 
Transport, was CleverShuttle bereits seit 
einiger Zeit vertreiben möchte, auf den 
Markt zu bringen. Damit können Verkehrsbetriebe ihre Flotten managen. Clever-
Shuttle bietet seinen Fahrgästen die Möglichkeit, ihre Fahrt im Shuttle mit anderen 
zu teilen und dadurch Geld zu sparen und 
ist bisher in Leipzig, Berlin und München 
aktiv.
(Quelle: www.gruenderszene.de)
Grenze bei Kleinbetragsrechnungen 
nun bei 250 Euro
Am 12.05.2017 hat der Bundesrat dem 
Zweiten Gesetz zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von 
Bürokratie (Bürokratieentlastungsgesetz II) 
zugestimmt, welches am 05.07.2017 verkündet wurde. Damit wurde die Grenze für 
Kleinbetragsrechnungen rückwirkend zum 
01.01.2017 von 150 Euro auf 250 Euro 
 angehoben.
Die Kleinbetragsregelung nach § 33 UStDV 
trägt im täglichen Geschäftsleben insbesondere bei Barumsatz zu einer erheblichen 
Vereinfachung beim Vorsteuerabzug bei, da 
sie geringere Anforderungen an die Angaben in einer Rechnung stellt. Gegenüber 
den Rechnungsangaben aus § 14 Abs. 4 
UStG ist insbesondere die Angabe des Leistungsempfängers sowie ein gesonderter 
Umsatzsteuerausweis entbehrlich.
Zur Erinnerung: Folgende Angaben müssen 
auf einer Kleinbetragsrechnung bis nun 
250,00 Euro weiterhin enthalten sein:
➔ Vollständiger Name und Anschrift 
des leistenden Unternehmers
➔ Ausstellungsdatum
➔ Umfang und Art der Leistung 
 (Fahrstrecke)
➔ Bruttoumsatz
➔ Umsatzsteuersatz
➔ gegebenenfalls Hinweis im Fall einer 
Steuerbefreiung nach § 19 UStG
➔ gegebenenfalls Hinweis auf unbare 
 Zahlungsart (Kreditkarte, 
Rechnungsstellung usw.)
(FK)
➔ DER LANDESVERBAND
AKTUELLE INFORMATIONEN 
AUTO-ANKA UF
- gebraucht
- Unfallfahrzeuge 
(auch Totalschaden)
- Motorschaden
- Taxi
TSL GmbH München
Landsberger St r. 455
Tel: 0179/14 15 280
Fax: 089/57 86 94 21
Bei uns brauchen Sie keine
Reklamationen zu befürchten.
8 ⁄ TAXIKURIER ⁄ SEPTEMBER 2017

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Dieselfahrverbot in Stuttgart rechtens
Die 13. Kammer des Stuttgarter Verwaltungsgerichts hat am 29. Juli einer Klage 
stattgegeben und Fahrverbote für Dieselfahrzeuge in Stuttgart ab 2018 bestätigt. 
Das Land Baden-Württemberg wurde verurteilt, Luftschutzmaßnahmen „schnellstmöglich“ beziehungsweise ab kommenden 
Jahr im gesamten Stadtgebiet Stuttgart 
durchzusetzen. Ein Fahrverbot verstoße 
auch nicht gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, weil der Gesundheitsschutz höher zu gewichten ist als das 
Recht auf Eigentum und die allgemeine 
Handlungsfreiheit der vom Verbot betroffenen Kraftfahrzeugeigentümer, so die Richter. Dieselautos müssen durchgängig ausgesperrt bleiben, nicht nur an Tagen mit 
hohen Schadstoffwerten, um die Luftqualität tatsächlich zu verbessern. Auch andere 
Teillösungen, wie die Verbote räumlich zu 
beschränken, seien nicht ausreichend.
Zum Redaktionsschluss lag die Urteilsbegründung nicht vor. Die Entscheidung dürfte sich aber auch auf etliche andere Großstädte auswirken, in denen ebenfalls die 
Stickoxid-Grenzwerte regelmäßig überschritten werden. (FK)
Änderung der Mess- und Eichverordnung
Das Kabinett hat am 2. August 2017 die 
Zweite Verordnung zur Änderung der Messund Eichverordnung beschlossen und 
Wegstreckensignalgeber für Taxameter als 
Teilgerät definiert. Damit erhalten Taxiunternehmen die Möglichkeit, in ein 
Fahrzeug einen konformitätsbewerteten 
Wegstreckensignalgeber eines beliebigen 
Herstellers nachzurüsten.
Bisher konnten keine Fahrzeuge nachgerüstet werden, die noch nicht im gewerblichen Verkehr im Einsatz waren. Probleme 
gab es auch mit einigen Herstellern von 
Elektrofahrzeugen, die die für die Konformitäts bewertung notwendigen Daten nicht 
bereitstellten. 
Die erfolgte Änderung wird den Einsatz von 
E-Taxis in der Praxis erleichtern. Wie bisher 
können Kfz-Hersteller aber auch von vornherein einen konformitätsbewerteten 
Wegstreckensignalgeber mit einer geeigneten Schnittstelle für den Anschluss eines 
Taxameters im Fahrzeug verbauen. (FK)
Die Situation ist Ihnen sicher best ens bekannt: Gerade wenn das Geschäft
einigermaßen läuf t, geht das T axi k aputt - V erkehrsunfall, Getriebe- oder
Motorschaden, die Elektronik streikt, oder was auch immer. Meist trifft
einen zwar selbst keine Schuld, trotzdem hat man jede Menge Ärger und
Unannehmlichkeiten. Festfahrten gehen verloren oder müssen an
Kollegen abgegeben werden, Probleme mit Stammkunden oder Fahrern,
die weiterbeschäftigt werden wollen, Streit mit der V ersicherung um den
meist ohnehin zu niedrigen V erdienstausfall. Mit einem Leihtaxi lassen sich
diese und weitere Probleme relativ leicht in den Griff bekommen.
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Formalität en.
/x7Bei unverschuldet en Verkehrsunfällen rechnen wir die Miettaxirechnung dir ekt mit der gegnerischen V ersicherung ab (R ahmenabkommen mit vielen V ersicherern). Überbrückungstarif e, wenn Sie Ihr altes
Fahrzeug v erkauft haben, das neue noch nicht ausgeliefert wurde.
/x7Unser Ersatztaxen- und Mietw agenfuhrpark best eht aus den neuesten
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Nacht der Umwelt am 15. September 2017
Die Nacht der Umwelt am 15.9.2017 schickt Besucher auf eine 
Reise in die Geheimnisse der Natur mitten in München. Ungewöhnliche Entdeckungstouren an Orten, die der Öffentlichkeit meist 
nicht zugänglich sind, machen diese Nacht zu einem Abenteuer. 
Expeditionen in die Natur der Großstadt schaffen ein ganz neues 
Bewusstsein für die Umwelt. In der Aktionsnacht erleben Besucher 
bei Führungen nicht ganz alltägliche Perspektiven auf München, 
z.B. in die Kanalisation, zu Fledermäusen und Bienen oder durch 
die Produktion bei Autofirmen. 
Das Referat für Gesundheit und Umwelt der Landeshauptstadt 
München stellt den Besuchern auch den technischen Umweltschutz 
vor, den Münchner Firmen durchführen, um Umwelt, Luft oder 
 Klima zu verbessern und Müllberge zu verhindern. 
Es gibt kostenfreie und kostenpflichtige Veranstaltungen, 
wobei auch einige einer Anmeldung bedürfen. 
Unter (089) 233-47512 kann sich jeder bis zum 12.9.2017 
jeweils Dienstags von 10 bis 16 Uhr informieren. (BH)
(Quelle: muenchen.de) 
STADTINFO
➔ NÄCHTLICHE EXPEDITIONEN
WICHTIGE INFORMATION
➔ RASER-ATLAS
Punktesünder im bundesweiten Vergleich
Nach Angaben der CHECK24 Vergleichsportal GmbH hat Mecklenburg-Vorpommern mit 7,2 Prozent die meisten Verkehrssünder, 
Berlin mit 4,2 Prozent die geringste Punktesünderquote aller 
 Verkehrsteilnehmer. Dabei punkten Männer doppelt so oft wie 
Frauen, Fahranfänger und Senioren haben am seltensten Punkte 
in Flensburg.
Im Städtevergleich gewinnen die Rostocker (9,5 %) mit den meisten punktebewehrten Verstößen. Im Vergleich der 50 größten 
deutschen Städte folgen Leipzig und Erfurt. Die wenigsten Punktesünder gibt es in Gelsenkirchen und Berlin. Die Flensburger 
 Autofahrer liegen übrigens mit 5,7 Prozent genau im Bundesdurchschnitt. München hat mit 5,4 Prozent etwas weniger 
Punktesünder.
Die Daten basieren auf Kundenangaben zu Punkten in Flensburg, 
die für den Abschluss einer Kfz-Versicherung notwendig sind und 
über das Vergleichsportal abgeschlossen wurden. (BH)
(Quelle: muenchen.de) 
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Touran Taxi Wochen.
Nur solange der Vorrat reicht.
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DA) mit mindestens /four.lf Monaten Zulassungsdauer auf Ihren Namen. Nähere Informationen erhalten Sie bei uns. /two.lf Ein Angebot 
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Ausstattung: /seven.lf-Sitzer, Gepäckraumklappe mit elektrischer Öffnung und Schließung, Geschwindigkeitsregelanlage inkl. Geschwindigkeitsbegrenzer, Nebelscheinwerfer und Abbiegelicht, Parklenkassistent „Park Assist“ inkl. ParkPilot, Scheibenwaschdüsen vorn 
automatisch beheizt, Scheinwerfer-Reinigungsanlage, Seitenscheiben hinten und Heckscheibe abgedunkelt, zu /six.lf/five.lf % abgedunkelt, 
Vordersitze beheizbar, Warnleuchte für Waschwasserstand, LED-TAXI-Dachzeichen (Fa. Hale) ohne stillem Alarm, Lederlenkrad, 
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Effektiver Jahreszins: /one.lf,/nine.lf/nine.lf %
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taxi@mahag.de
MAHAG Automobilhandel und Service GmbH & Co. oHG
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/one.lf

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Automatisiertes und autonomes Fahrens ist 
derzeit überall zu hören und zu lesen. Was 
jedoch genau dahinter steckt – vor allem, 
welche Probleme sich damit jetzt erst auftun und künftig noch auftun werden – ist 
der breiten Öffentlichkeit nicht bekannt. 
 Assistiert, teilautomatisiert, hochautomatisiert, vollautomatisiert, autonom: Wenn es 
um die technische Zukunft des Autofahrens 
geht, fallen recht schnell viele Fachausdrücke. Aber was steckt wirklich dahinter? 
Kann ein Auto tatsächlich ohne jeden Fahrer 
fahren? Und wie viel „Autonomie“ steckt 
schon heute in einem Auto(no)mobil?
Wir haben uns einmal in dem Dickicht der 
Veröffentlichungen umgesehen und versucht, die verschiedenen Bereiche zu einem 
geschlossenen Thema zusammenzustellen. 
Klar ist: schon morgen kommt Neues hinzu. 
Dieser Artikel enthält sehr viele Fragen. 
Dies zeigt schon, dass wir ganz am Anfang 
stehen. Jeden Tag kommen neue Fragen 
hinzu. Die Antworten werden aber erst in 
der Zukunft zu finden sein.
Die Definitionen
1. Fahrassistenzsysteme
Bereits heute unterstützen den Fahrer 
 unterschiedliche Systeme, wie etwa beim 
Einparken. Voraussetzung hierfür ist, dass 
der Fahrer dauerhaft das System überwacht 
und jederzeit eingreifen kann.
2. Teilautomatisiertes Fahren
Durch das Zusammenwirken von Fahrassistenzsystemen kann das Auto teilweise 
die Kontrolle übernehmen. Derzeit ist 
das teilautomatisierte Fahren aber nur in 
einfachen Verkehrssituationen möglich, 
zum Beispiel auf der Autobahn oder bei 
Stop-and-Go. 
3. Hochautomatisiertes Fahren
Beim hochautomatisierten Fahren übernimmt das Auto die Kontrolle mit gewissen 
Einschränkungen:
➔ nur in einem gewissen Zeitraum
➔ nur in spezifischen Situationen
➔ bis zu bestimmten Geschwindigkeiten.
Entscheidend dabei ist, dass der Fahrer 
nicht mehr dauerhaft das System überwachen muss. Ändert sich beispielsweise die 
Verkehrssituation, fordert das System den 
Fahrer auf, wieder die Kontrolle zu übernehmen. Das hochautomatisierte Fahren 
soll bis 2020 marktreif werden.
4. Autonomes Fahren
Dabei übernimmt das Fahrzeug die vollständige Kontrolle in allen Situationen und 
bei jeder Geschwindigkeit. Der Mensch 
muss das System nicht mehr überwachen. 
Die einen Experten rechnen mit der Einführung von vollautomatisierten Autos frühestens ab 2025 und später, die anderen sind 
überzeugt, dass es überhaupt nicht 
 möglich ist.
Betrachten wir die Rechtslage
Das Wiener Übereinkommen
Grundlage für jeden Verkehr auf europäischen Straßen ist das „Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr“ von 1968. 
Bisher galt: Jedes Fahrzeug muss einen 
Fahrer haben, der es beherrscht. Nun wurde 
es geändert. Es darf auch die Technik Fahraufgaben übernehmen. Aber trotzdem muss 
das Abkommen noch von jedem Unterzeichnerstaat übernommen und in eigene Gesetze umgeformt werden. Was ist mit den 
Staaten, die es nicht – oder erst viel später 
tun?
Änderung Straßenverkehrsgesetz
Deutschland will es sein und ist Vorreiter: 
Ein Gesetzentwurf zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (quasi das „Grundgesetz des Straßenverkehrs in Deutschland“) 
des Bundeskabinetts von 2015 wurde am 
30.03.2017 vom Bundestag verabschiedet. 
Damit ist – zumindest in Deutschland – 
der Weg frei, automatisierte Systeme bis 
hin zum autonomen Fahren weiter zu entwickeln.
Nach diesem Regelwerk sollen autonome 
Fahrsysteme generell zulässig sein, sofern 
sie dem Fahrer „erkennen und artikulieren“ 
können, dass er die Fahrzeugführung wieder übernehmen muss. Der Fahrer soll sich 
Selbstfahrende Automobile – Die Autoindustrie im Wandel
➔ AUTONOMES FAHREN
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12 ⁄ TAXIKURIER ⁄ SEPTEMBER 2017
TITELTHEMA

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vom Verkehrsgeschehen auch abwenden 
und damit die Steuerung sogar aus der 
Hand geben dürfen.
Allerdings soll der Fahrer „wahrnehmungsbereit bleiben“ und „nach Aufforderung 
durch das automatisierte System die Fahrzeugsteuerung wieder übernehmen“ und 
auf „erkennbare technische Störungen angemessen reagieren“ können. Nur fragt sich 
hier: wie lange darf die Reaktionszeit des 
Fahrers auf die Automatik sein? Wenn ich 
bei Tempo 90 nur 4 Sekunden nicht aufpasse, ist das Auto 100 m gefahren. Was ist, 
wenn die Gefahr näher ist?
Mit dem Gesetz wird eine Rückübernahme 
der Fahrzeugsteuerung durch den Fahrer 
nur dann vorgeschrieben, wenn das hochoder vollautomatisierte System ihn dazu 
auffordert oder wenn die Voraussetzungen 
für eine bestimmungsgemäße Verwendung 
der hoch- oder vollautomatisierten Fahrfunktionen nicht mehr vorliegen (z. B. bei 
einem geplatzten Reifen). Um nachweisen 
zu können, ob der Fahrer in einer bestimmten Fahrsituation die Fahraufgabe innehatte oder das System, wird der Einsatz eines 
Datenspeichers („Blackbox“) vorgeschrieben. Laut Bundesverkehrsminister Dobrindt 
ist dies das modernste Straßenverkehrsrecht der Welt.
StVO
In der Straßenverkehrsordnung gibt es 
Wörter wie „Fahrerassistenzsystem“ oder 
„Selbststeuerndes Fahren“ noch nicht. Die 
Anforderungen werden immer an denjenigen gerichtet, der das Auto fährt. Deshalb 
muss man auch eine Fahr-(Fahrer-)Prüfung 
ablegen. Kann man dann künftig auch eine 
Fahrprüfung für Nicht-Fahren ablegen? Was 
ist, wenn Fahrzeuge, die von Menschen 
 geführt werden, auf Fahrzeuge treffen, die 
von der Technik „gefahren“ werden? Wie 
kann sichergestellt werden, dass menschlicher Fahrer und Technik die Verkehrsregeln 
 genau gleich beachten?
Haftung
Sobald selbst¬fahrende Autos die Straßen 
passieren, stellt sich die Frage, wer haftet 
bei einem Unfall – der Fahrer oder die 
Technik? Kann eine Technik haften? Oder 
soll das dann der Hersteller/Programmierer 
der Technik sein?
Daneben sieht die Gesetzesänderung vor, 
dass die Hersteller bei Verschulden unbegrenzt haften sollen. Zudem sollen „Störungen“ dokumentiert werden und es muss 
ersichtlich sein, ob das Fahrzeug vom Fahrer oder vom System geführt wird. Eine 
nachträgliche Kontrolle, ob zum Zeitpunkt 
eines Unfalls das System oder der Fahrer 
am Steuer war, lässt sich wohl nur durch 
die Integration einer „Blackbox“ sicherstellen und kann den Fahrer je nach Situation 
auch von der Verantwortung entlasten.
Wer ist jedoch wann für was verantwortlich? Wer haftet beispielsweise für die beschädigte Ladung, wenn ein LKW im autonomen Modus einen Fahrfehler begeht? Der 
(passive) Fahrer, der Halter, der Hersteller 
des LKW, der Lieferant der Sensoren oder 
der Software oder gar der Programmierer? 
Die Versicherer brauchen Klarheit über die 
Haftung. Nur dann können Sie ihre Angebote entsprechend formulieren. Dazu muss 
aber auch das Pflichtversicherungsgesetz 
geändert werden. Könnten Maschinen 
 irgendwann zivilrechtlich haften? Das 
Auto könnte eine Einheit mit eigenem 
 Vermögen werden, das aus einer Versicherung stammt. Es wäre eine „juristische 
 Person“ wie ein Unternehmen. 
Europäische Juristen haben diesen Gedanken noch weiter getrieben: Zusätzlich zur 
natürlichen und juristischen könnte es 
auch eine „elektronische Person“ geben. 
Diese wäre zutreffend für Maschinen mit 
künstlicher Intelligenz, die automatisch 
Entscheidungen treffen und irgendwie mit 
anderen Personen interagieren. Eine solche 
elektronische Person könnte dann wie 
 Bürger oder Firmen verklagt werden.
Datenschutz
Bislang ist bekannt, dass Daten im Fahrbetrieb gespeichert und bestimmten Stellen zur Verfügung zu stellen sind. Datenschützer befürchten nicht zu Unrecht, dass 
 Fahrzeuge in „rollende Datentonnen“ verwandelt und die Daten nicht nur für die 
Fuhrparkmanager verwendet werden. Es 
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SEPTEMBER 2017 ⁄ TAXIKURIER ⁄ 13

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werden deshalb von Datenschützern klare 
Regelungen gefordert, wie mit den im Fahrbetrieb gespeicherten Daten umzugehen 
ist.
Die Datenschützer sorgen sich um die Daten, die das Auto dann weiß. Aber wissen 
wir nicht längst schon alles? Wir haben 
Smartphone, Airbagauslöser, Borddatenbank, WLAN-Anschluss, Navi und Anderes 
im Auto. Und über die sozialen Medien 
 haben wir unser gesamtes Leben und das 
aller Menschen, die wir lieben und kennen, 
schon der Welt ausgebreitet. Jede Suchanfrage, Bestellung oder Mitgliedschaft 
speichert unser Innerstes. Wenn man diese 
Daten zusammenfasst, ist alles bekannt, 
was man wissen muss. Wovor genau haben 
wir nun Angst?
Und wer sagt, dass übermittelte Daten 
 immer stimmen? Die Glatteiswarnung für 
Straße A sagt nicht, dass auch in Straße B 
mit Glatteis zu rechnen ist. Was „weiß“ 
nun das System?
Bei täglich mehr als 300.000 neuen Viren 
stellt sich die Frage: Wer hat Kontrolle über 
welche Daten? Und was passiert, wenn von 
außen in die Steuerung eingegriffen wird? 
Wer verhindert oder steuert entgegen, wenn 
plötzlich alle Fahrzeuge beschleunigen?
Weitere Gesetze
Auch andere Gesetze müssen noch angepasst werden. So muss sich das gesamte 
Straf- und Ordnungwidrigkeitenrecht verändern. Denken wir nur an den Bußgeldkatalog. Wer zahlt eigentlich die Verwarnung, wenn das Auto autonom zu schnell 
fährt? Und begeht ein betrunkener Autofahrer, der gar nicht fährt, immer noch 
„Trunkenheit im Verkehr“? Wie soll so ein 
Auto versteuert werden? Schon jetzt blickt 
nur noch ein Fachmann durch. 
Auftretende Probleme
Fakt ist erst einmal, dass das ganze Spektrum an situativen Fahrentscheidungen, die 
der Autofahrer heute zu treffen hat, sich in 
keiner Fahrzeug-Software programmieren 
lässt. 
Während ein Fahrer in Gefahrensituationen 
aufgrund der langjährigen Erfahrungen seiner „Human-Software“ im Gehirn spontan 
entscheidet, müssen die Grundlagen für 
eine automatisierte Entscheidung durch die 
Auto-Software vorher durch die Programmierer anhand von standardisierten Regeln 
festgelegt werden.
Die Programmierer der Software müssen 
Klarheit darüber haben, nach welchen Maßstäben die Software in einem theoretischen 
Fall vorgehen soll. Schon solche vermeintlich logischen Grundlagen werfen aber 
 tiefgreifende ethische Fragen auf. Zum 
 Beispiel, ob und wie die Auto-Software abwägen kann, welche Verkehrsteilnehmer 
stärker zu schützen sind. Welches Leben ist 
wichtiger oder wertvoller, wenn vor dem 
Auto plötzlich ein Kind oder eine Menschengruppe auftaucht und der Autopilot 
entscheiden muss: Hindernisschutz und 
Aufprall oder ein riskantes Ausweichmanöver zu Lasten des Insassenschutzes starten? Oder ist das Kind am linken Straßenrand wichtiger als der Rentner auf der 
rechten Seite? Oder: Ein Polizeiauto oder 
Rettungsdienstwagen mit Blaulicht und 
 Signalhorn überquert die Kreuzung gegen 
die Regeln. Kann das „Auto(no)mobil“ das 
rechtzeitig sehen oder hören?
Zudem: Auch ein Autopilot kann die Physik 
nicht überlisten, muss Bremswege mit einberechnen. 
Beim selbstständigen Lernen könnte sich 
die Maschine aber zu weit von dem entfernen, was ihr beigebracht wurde – jedenfalls wenn keine Sicherungsmechanismen 
eingebaut werden. Die Maschine beobachtet und lernt, leitet neue und eigene 
 Regeln ab. Das bedeutet: Die Programmierer selbst wissen irgendwann nicht mehr, 
was ihre Maschine als nächstes in einer 
neuen Situation machen wird. Was ist, 
wenn die Maschine die falschen Dinge 
 beobachtet?
Autohersteller bieten heute schon eine 
 Reihe von Assistenzsystemen zur automaistockphoto
14 ⁄ TAXIKURIER ⁄ SEPTEMBER 2017
 TITELTHEMA

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tischen Schildererkennung an: Kameras 
 beobachten das Umfeld, erkannte Signale 
werden auf der Instrumententafel oder der 
Windschutzscheibe eingeblendet, so dass 
der Fahrer jederzeit sehen kann, welches 
Verkehrszeichen gerade gilt.
Allerdings funktionieren selbst diese Systeme noch nicht zuverlässig. Das Ergebnis 
 einer Testreihe einer Autozeitung: Bei 
 Nässe oder Dunkelheit konnten die Kamerasysteme oft keine Verkehrsschilder erkennen, verloren die Orientierung oder zeigten 
völlig falsche Tempolimits an. Ferner reagierten die Systeme beispielsweise unzureichend bei Gegenlicht. Außerdem wurden 
bodennahe Verkehrszeichen, die häufig als 
Warnung vor Tagesbaustellen zu finden 
sind, meist komplett ignoriert.
Was geschieht aber bei einem technischen 
Defekt oder einer Fehlinterpretation? Wenn 
Verkehrsschilder verschmutzt sind? Wenn 
bei Überholmanövern von Lkw-Gespannen 
Ausfahrtschilder oder Schilder mit Geschwindigkeitsbegrenzungen übersehen 
werden? Noch schlimmer: Wenn Gefahrenhinweisschilder vom Autopiloten nicht 
rechtzeitig erkannt werden und das Gefährt 
sich der Gefahrenstelle mit überhöhter 
 Geschwindigkeit nähert? Wer ist dann 
schuld? Wer trägt die Schadenskosten?
Was gibt es schon?
Ein sehr weit entwickeltes Assistenzsystem 
existiert in der kürzlich vorgestellten 
Mercedes S-Klasse, welches weitgehend 
 teilautonomes Fahren in einem großen 
 Geschwindigkeitsbereich ermöglicht. 
 Sowohl die Längs- als auch die Querführung übernimmt das Fahrzeug innerhalb 
bestimmter Systemgrenzen selbstständig; 
es kann also nicht nur automatisch Gas 
 geben, sondern auch bremsen und lenken. 
Der Fahrer muss aber ständig die Hände am 
Lenkrad behalten, um im Ernstfall wieder 
die Kontrolle über das Fahrzeug übernehmen zu können, ansonsten schaltet sich 
der Assistent einfach ab. Auch BMW will 
mit seinem neuen 5er in dieser Richtung 
mithalten. Weitere Fahrzeugmodelle werden folgen.
Das automatisierte Fahren wird den Lkw- 
Verkehr revolutionieren. Davon ist man bei 
Daimler überzeugt. Der Automobilkonzern 
hat drei selbstfahrende Fernverkehr-Lkw, 
elektronisch verbunden zu einer autonomen Kolonne, auf die Autobahn 52 bei 
Düsseldorf geschickt. Die Showfahrt zeigt, 
dass die Technik prinzipiell funktioniert, 
auch auf komplizierten und vollen Autobahnen in Deutschland. Aber was ist, wenn 
in eine solche Kolonne ein manuell betriebener Lkw einschert?
Digitales Testfeld Autobahn: Die Teststrecke auf der A9 in Bayern wurde mit 
speziellen Landmarkenschildern für das 
 automatisierte und vernetzte Fahren ausgestattet. Mit diesen neuen Schildern können 
automatisierte Fahrzeuge ihren exakten 
Standort selbstständig bestimmen (Längsund Querposition).
Die heutige Technik der virtuellen Realität 
wird schon in Teilen auf das Auto übertragen. Beim Rückwärtsfahren werden die 
 Bilder der Heckkamera in die Windschutzscheibe eingeblendet, bei Glätte erscheint 
hier eine Warnung mit Geschwindigkeitsempfehlung, Warnschilder, Navigationspfeile, Verkehrszeichen – da ist jetzt schon 
Vieles eingebaut worden. Das BMW-Elektroauto i3 kann man heute schon von außen 
einparken, wenn man neben dem Auto 
 stehen bleibt und einen Knopf auf dem 
Funkschlüssel gedrückt lässt.
Es gibt bereits säulenartige Parkhäuser, bei 
denen man das Auto am Eingang auf eine 
Palette fährt. Die Automatik fährt das Auto 
in das Gebäude, in das richtige Stockwerk 
und parkt es in eine freie Lücke. Genau so 
kommt es nach Anforderung auch wieder 
zurück. 
Bus ohne Fahrer
Da die Stadt Berlin keinen Probebetrieb 
auf öffentlichen Wegen genehmigte, ist die 
Bahn auf Bad Birnbach als Premierenstandort ausgewichen, und zwar unter Verwendung des bis zu 30 km ⁄ h schnellen Ligier- 
Shuttles. Der Bus wird maximal 20 km ⁄ h 
schnell fahren. Das Projekt ist auf zwei 
Jahre angelegt. Damit ist Bad Birnbach 
weltweit in einem sehr kleinen Kreis von 
Städten, die dieses Projekt wagen.
Was wurde schon probiert?
Ein Modell Tesla S fuhr in den USA in einen 
quer stehenden Sattelschlepper, weil die 
Robotik ihn als hoch hängendes Verkehrsschild ansah. Der Autopilot bremste nicht, 
der Fahrer starb. Er ist damit der erste Tote 
der Roboterauto-Ära. Auf diese Ehrung hätte er gewiss verzichtet. Ein autonom fahrendes Uber-Auto hat am 25. März 2017 
 einen Unfall im US-Bundesstaat Arizona 
gehabt. Ein anderes Fahrzeug nahm dem 
Auto mutmaßlich die Vorfahrt und rammte 
es. Dabei kippte der Uber-Wagen auf die 
Seite. Schwerverletzte gab es nicht. An 
Bord des Uber-Autos waren zum Unfallzeitpunkt keine Fahrgäste. Uber hat alle Testfahrten in Arizona und Pennsylvania eingestellt. 
Jaguar setzt auf „prädiktive Bildschirme“ . 
Also diese ahnen aufgrund von Haltung 
und Blickrichtung voraus, was man als 
nächstes möchte. Bewegt der Fahrer einen 
Finger in Richtung Radiobedienung, dann 
kribbelt das Lenkrad leicht in den Fingern. 
Dies signalisiert, dass der Rechner schon 
weiß, was man will. Der Fahrer braucht 
nichts mehr zu bedienen oder gar hinzuschauen. 
Audi setzt auf gerundete Bildschirme. 
Die Anzeigen werden mit hauchdünnen 
OLED-Folien erzeugt. Das, was es daheim 
am Fernseher schon gibt, soll ins Auto 
Schnell. Preiswert. Kompetent.
SEPTEMBER 2017 ⁄ TAXIKURIER ⁄ 15

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wandern. Damit kann man von überall aus 
den Bildschirm einsehen. Gestochen scharf 
und in 3D. 
Singapur
2018 will die Firma nuTonomy mit dem 
 offiziellen Dienst mit autonomen Taxis in 
Singapur starten. Allerdings gab es schon 
den ersten Unfall im Test: es stieß beim 
Spurwechsel mit einem Lastwagen zusammen. Es saßen zwei Ingenieure an Bord, 
welche sich den Unfall (derzeit) nicht 
 erklären können.
Alles beginnt mit einer Vision …
Was kann man vereinfachen? Wir verbringen 2½ Jahre unseres Lebens mit der 
 Suche nach einem Parkplatz. Das kann 
 automatisiert werden. Wir könnten zuhause 
eine Adresse eingeben und es wird vor 
Ort ein Parkplatz reserviert. Die Automatik 
übernimmt vor der Lücke das „Kommando“ 
und fährt das Auto selbständig in die 
 Parklücke.
Was sind derzeitig logische Entwicklungsfelder? Ampelregelungen in Kreuzungen, 
Kreisverkehr, Hindernisse erkennen, Zusammenspiel des Autobahnverkehrs. Die 
 wandernden Autobahnbaustellen könnten 
sicherer gemacht werden. Der Absicherungs-Lkw fährt autonom der Baustelle 
hinterher. Hier ist der Fahrer wegen der 
 Gefahr des Auffahrens besonders gefährdet.
Auch in Parkhäusern kann die Technik die 
Leitung übernehmen. Wir steigen am Eingang aus, das Auto wird in eine freie Parklücke gefahren. Allerdings müssten dann 
die Parkhäuser anders konstruiert werden. 
Das Cockpit wird zur Kommandozentrale. 
Das Auto erkennt mich, wenn ich mich 
reinsetze. Es stellt Lenkrad, Spiegel, Sitzposition, Temperatur, Radio und anderes 
auf mich ein. Es kennt auch schon den Weg 
zum täglichen Ziel. Und natürlich gibt es 
nur noch Touchscreens. Schalter darf man 
sich dann im Museum anschauen.
Ein Blick in die Zukunft
Die heute verfügbaren Assistenzsysteme 
schöpfen die Möglichkeiten des bestehenden Rechtsrahmens weitestgehend aus. Der 
technische Fortschritt wird demgegenüber 
schon in wenigen Jahren deutlich autonomere Systeme ermöglichen. Angesichts dieser schon heute verfügbaren Systeme bedarf 
es keiner besonderen Fantasie, um vorherzu sehen, dass in der nächsten Fahrzeuggeneration Assistenzsysteme zur Verfügung 
stehen werden, die bestimmte Teile der 
Fahraufgabe voll automatisiert übernehmen 
können. Dabei sind noch verschiedene 
grundlegende Probleme zu lösen – zum Beispiel sinnvolle Sicherheitsanforderungen. 
Also mal ehrlich: soll das Auto wirklich so 
intelligent werden, dass ich überflüssig 
 werde? Ich sage: Man sollte es ein bisschen 
dumm lassen. (RM)
Andere Kontinente – andere Probleme
Jeder Autofahrer kennt und fürchtet die 
Gefahr, die von Tieren im Straßenverkehr ausgeht. In Australien ist die Gefahr, mit einem Känguru zu kollidieren, 
sehr hoch. Regelmäßig kommt es zu 
 Unfällen.
Derzeit testet Volvo selbstfahrende 
 Autos auf den Straßen des Outbacks. 
Dabei wurde schnell klar, dass die Software Probleme hat, die springenden 
 Tiere richtig zu orten. Scheinbar wirken 
sie in der Luft weiter weg als bei der 
Landung, was von der Technik falsch 
verarbeitet wird. Jetzt müssen wohl 
neue Flugberechnungen extra für Kängurus her, obwohl es verwundert, dass 
andere springende Tiere nicht ähnliche 
Probleme verursachen. Der Rollout der 
selbstfahrenden Volvos, geplant für 
2021, wird dadurch wohl nicht verschoben, aber es zeigt doch, dass ein sehr 
ausführliches Testen von solchen Fahrzeugen auf diversen Straßen der Welt 
durchaus sinnvoll erscheint. 
(Quelle: ABC Sascha Koesch)
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Münchner Freiheit/L57543
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16 ⁄ TAXIKURIER ⁄ SEPTEMBER 2017
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In diesem Jahr werden täglich mehr als 
800 Kindergartenkinder und Schüler mit 
dem Taxi, meist in Sammelfahrten, zur entsprechenden Einrichtung und am Nachmittag wieder zurück gebracht. Einige müssen 
mittags zusätzlich von der Schule zum Hort 
gefahren werden. Schnell kommen da täglich 400 Fahrten zustande. Dabei handelt 
es sich um Kinder, die zwischen einem und 
16 Jahre alt sind. Schon diese Bandbreite 
des Alters verlangt von den Taxifahrern 
 besonderes Gespür und Verantwortungsbewusstsein für die Befindlichkeiten und 
Besonderheiten der jungen Fahrgäste. 
Nicht wenige haben ein körperliches oder 
geistiges Handicap, müssen ein Trauma 
verarbeiten oder kommen aus schwierigen 
familiären Verhältnissen. Schnell wird da 
der Fahrer zum Streitschlichter, Erzieher 
oder auch Helfer in der Not. Wenn das Kind 
vor verschlossener Tür steht und keiner 
der Eltern erreichbar ist, scheint guter Rat 
teuer zu sein. Die Entscheidung, ein Kind 
bei der nächsten Polizeistation abzugeben, 
kann natürlich nur die letzte Option sein, 
muss aber ab und zu getroffen werden.
Gerade weil die zu befördernden Kinder besonderer Fürsorge bedürfen, werden immer 
wieder Festfahrer für die Touren gesucht. 
Diese kennen dann die Eigenheiten der 
kleinen Fahrgäste und auch die Kinder können durch die täglichen Fahrten Vertrauen 
zu „ihrem“ Fahrer fassen. Wichtig ist auch 
für die Fahrer, sich auf die mentalen und 
religiösen Hintergründe der Kinder einzustellen. Grundsätzlich sollten Taxifahrer 
keine Geschenke oder Süßigkeiten verteilen. Auch wenn dies gut gemeint ist, 
kommt es immer wieder zu Irritationen bei 
den Eltern, die dies missverstehen. Außerdem sollte Kindern in Zeiten von Allergien 
aller Art ohne Rücksprache mit den Eltern 
niemals Speisen oder Getränke angeboten 
werden und wer möchte schon einen 
Grundschüler im Taxi mit anaphylaktischem 
Schock zum Arzt fahren müssen, nur weil 
er in gutem Glauben und mit bester Absicht ein Stück Schokolade verteilt hat.
Fahrer, die Schulfahrten übernehmen, 
 müssen sich ihrer Verantwortung besonders 
bewusst sein. Die Kinder sind selbstverständlich zu sichern. Sie dürfen sie oft 
nicht alleine aussteigen lassen und sollten 
in den meisten Fällen einem Erzieher oder 
einer Betreuungsperson übergeben werden. 
Kinder, die selbstständig aussteigen dürfen, müssen im Auge behalten werden bis 
sie tatsächlich im Haus sind. 
Trotz aller Besonderheiten, die diese Fahrten ausmachen, ist es unverständlich, dass 
manche Fahrer auf diese oft sehr lukrativen 
Fahrten verzichten. Gerade in auftragsarmen Zeiten sollten doch Festfahrten ein 
begehrtes Angebot sein.
Die Vielzahl der verschiedenen Einrichtungen, in denen Kinder untergebracht sind, 
die unterschiedlichen Kostenträger und die 
Befindlichkeiten der Eltern verlangen einen 
umfangreichen Dispositionsaufwand. Besonders Eltern mit Migrations hintergrund, 
die noch Probleme mit der Verständigung 
haben, verstehen oft nicht, warum nicht 
jeder sofort weiß, wer gemeint ist, wenn 
nur der Vorname am Telefon genannt wird 
und die Mitteilung, dass er oder sie krank 
sei. Viele Eltern berücksichtigen auch 
nicht, dass es in ihrer Verantwortung liegt, 
ihr Kind pünktlich vor die Tür zum Abholzeitpunkt zu bringen. Der Taxifahrer hat 
meist bereits andere Kinder im Wagen und 
darf diese nicht unbeaufsichtigt lassen. Er 
kann also gar nicht aussteigen und läuten 
oder lange Diskussionen mit den Eltern 
führen. 
Einige Eltern meinen, dass ihr Kind täglich 
mit dem Taxi gefahren wird, weil das ihr 
Recht sei. Dabei vergessen sie regelmäßig, 
die Genehmigungen für den Schülertransport beim entsprechenden Kostenträger erneuern zu müssen. Die meisten Schulfahr-
➔ SCHÜLERFAHRTEN
Als 1970 die Taxi-München eG die Schülerbeförderung in ihr Angebotsspektrum aufnahm, kamen nur einige wenige Kinder 
in den Genuss dieses Services. So wie sich die sozialen Angebote der Stadt rasch erweiterten und die Sozialgesetzgebung immer 
kinderfreundlicher wurde, so nahm die Zahl der zu befördernden Kinder exponentiell zu.
Verantwortungsvolle Beförderung junger Fahrgäste
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18 ⁄ TAXIKURIER ⁄ SEPTEMBER 2017
TITELTHEMA

Seite 19

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ten werden vom Referat für Bildung und 
Sport der Landeshauptstadt München finanziert, aber auch der Bezirk Oberbayern, 
Stiftungen, Vereine und private Kostenträger übernehmen die Zahlungen für die 
Fahrten. Hierbei handelt es sich um die 
 Finanzierung des genau festgelegten Schulweges meist in einer Sammelfahrt. Deshalb 
kann auch den Sonderwünschen einiger 
 Eltern nicht nachgekommen werden, wenn 
sie die Kleinen an andere Ziel- oder Abholorte verbracht haben möchten. In besonderen Fällen kann durch die Behörde eine 
gesonderte Genehmigung auf Antrag ausgestellt werden.
Grundsätzlich ist bei diesen speziellen 
Fahrten immer die Kommunikation zwischen Eltern, Kostenträgern, pädagogischer 
Einrichtung, der Taxizentrale und den 
 Taxifahrern von besonderer Bedeutung. Die 
Eltern müssen die Abwesenheit der Kinder, 
z. B. bei Krankheit, melden, die Taxifahrer 
das Fehlen eines ihrer Fahrgäste, die Einrichtungen geänderte Schulschlusszeiten 
und die Kostenträge melden sich bei versäumten Kostenzusagen. Alle Informationen laufen in der Verwaltung der Taxi-München eG zusammen und müssen verarbeitet 
werden. Schon an dieser Auflistung wird 
deutlich, wie wichtig Zuverlässigkeit von 
allen Beteiligten für einen reibungslosen 
Ablauf ist. (BH)
Beförferung von Kindern ohne Sicherung im Auto
Verwarnungs- und Bußgeldtabelle
121118 Sie nahmen in einem Kraftfahrzeug ein Kind mit, ohne 
für die vorschriftsmäßige Sicherung zu sorgen.
§ 21 Abs. 1a, § 21a Abs. 1, § 49 StVO
(Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner 
als 150 cm sind, dürfen … und 
Vorgeschriebene Sicherheitsgurte müssen während der 
Fahrt angelegt sein …)
30 Euro 0 Punkte
121124 Sie nahmen in einem Kraftfahrzeug mehrere Kinder mit, 
ohne für die vorschriftsmäßige Sicherung zu sorgen
§ 21 Abs. 1a, § 21a Abs. 1, § 49 StVO
35 Euro 0 Punkte
121600 Sie beförderten als Kraftfahrzeugführer ein Kind ohne 
jede Sicherung/sorgten als Verantwortlicher nicht für eine 
Sicherung des Kindes
§ 21 Abs. 1a, § 21a Abs. 1, § 49 StVO
Taxi!
60 Euro 1 Punkt
121606 Sie beförderten als Kraftfahrzeugführer mehrere Kinder 
ohne jede Sicherung/sorgten als Verantwortlicher nicht 
für eine Sicherung des Kindes
§ 21 Abs. 1a, § 21a Abs. 1, § 49 StVO
Taxi!
70 Euro 1 Punkt
335000 Sie führten das Kraftfahrzeug ohne die vorgeschriebenen / 
betriebsbereiten Sicherheitsgurte / Rückhaltesysteme
§ 35a Abs. 5, 7, § 69a StVZO
Ausrüstungsvorschrift für Sicherheitsgurte
20 Euro 0 Punkte
335100 Sie führten das Kraftfahrzeug mit einer nach hinten 
 gerichteten Rückhalteeinrichtung für Kinder auf dem 
 Beifahrersitz, obwohl dieser mit einem betriebsbereiten 
Airbag ausgerüstet war
§ 35a Abs. 8, 69 a StVZO
(Auf Beifahrerplätzen, vor denen ein betriebsbereiter 
 Airbag eingebaut ist, dürfen nach hinten gerichtete Rückhalteeinrichtungen für Kinder nicht angebracht sein …) 
25 Euro 0 Punkte
335106 Sie führten das Kraftfahrzeug, obwohl auf dem Beifahrerplatz mit einem betriebsbereiten Airbag ein Warnhinweis 
vor der Verwendung einer nach hinten gerichteten 
 Rückhalteeinrichtung für Kinder auf diesem Platz nicht 
angebracht war
§ 35a Abs. 8, 69 a StVZO
Diese Beifahrerplätze müssen mit einem Warnhinweis …)
 5 Euro 0 Punkte
(Quelle: Auszug aus dem Bußgeldkatalog)
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SEPTEMBER 2017 ⁄ TAXIKURIER ⁄ 19

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➔ KINDERSICHERUNG
Aber was heißt jetzt „gesichert“? 
Ist jede Sicherung auch sicher?
Nein. Jahrzehntelang haben sich die unterschiedlichsten Institute europaweit mit 
diesem Thema befasst. Das Ergebnis ist 
eine Fortentwicklung der Sicherungstechnik 
und gleichzeitig eine Fortschreibung der 
gesetzlichen Vorschriften. Beides stellt 
stets den letzten Stand der Sicherungsmöglichkeit für Kinder dar. Wir haben uns 
einmal mit dem Thema beschäftigt.
Ein paar trockene Gesetzestexte 
müssen sein:
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), 
§ 21 Personenbeförderung (Auszug)
(1) In Kraftfahrzeugen dürfen nicht mehr 
Personen befördert werden, als mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind. Abweichend von Satz 1 dürfen in 
Kraftfahrzeugen, für die Sicherheitsgurte 
nicht für alle Sitzplätze vorgeschrieben sind, 
so viele Personen befördert werden, wie 
Sitzplätze vorhanden sind
(1a) Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, dürfen in 
Kraftfahrzeugen auf Sitzen, für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind, nur mitgenommen werden, wenn Rückhalteeinrichtungen für Kinder benutzt werden, die den 
(den EU-Summs lassen wir raus) genannten 
Anforderungen genügen und für das Kind 
geeignet sind. 
Abweichend von Satz 1 dürfen Kinder ab 
dem vollendeten dritten Lebensjahr auf 
Rücksitzen mit den vorgeschriebenen Sicherheitsgurten gesichert werden, soweit 
wegen der Sicherung anderer Kinder mit 
Kinderrückhalteeinrichtungen für die Befestigung weiterer Rückhalteeinrichtungen für 
Kinder keine Möglichkeit besteht, ist
a) beim Verkehr mit Taxis und
b) bei sonstigen Verkehren mit Personenkraftwagen, wenn eine Beförderungspflicht 
im Sinne des § 22 des Personenbeförderungsgesetzes besteht, auf Rücksitzen die 
Verpflichtung zur Sicherung von Kindern 
mit amtlich genehmigten und geeigneten 
Rückhalteeinrichtungen auf zwei Kinder 
mit einem Gewicht ab 9 kg beschränkt, 
 wobei wenigstens für ein Kind mit 
einem Gewicht zwischen 9 und 18 kg 
eine Sicherung möglich sein muss; diese 
Ausnahmeregelung gilt nicht, wenn eine 
regelmäßige Beförderung von Kindern 
 gegeben ist.
(1b) In Fahrzeugen, die nicht mit Sicherheitsgurten ausgerüstet sind, dürfen Kinder 
unter drei Jahren nicht befördert werden. 
Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, müssen in 
solchen Fahrzeugen auf dem Rücksitz befördert werden. 
Das genügt. Wir wollen uns jetzt noch mit 
der UNECE-Regelung 44 und der UNECE- 
Regelung 129 befassen:
Fehlbedienung ist Reduktion des 
 Schutz potenzials
Falsche Größe des Sitzes, falsche Gurte, 
falsch angelegt, falscher Platz, nachlässig 
 gesichert – es gibt viele Möglichkeiten der 
Fehlbedienung. Ein wichtiger Schritt dagegen 
ist die Einführung der IsoFIX-Verankerungen. 
Es ist eine starre Verbindung des Rückhaltesystems zum Fahrzeug über zwei genormte 
Befestigungspunkte. Dieses System erleichtert erheblich den Einbau der Kindersitze und 
reduziert drastisch die Fehlbedienung. 
Kleinkinder nur rückwärts
Babys und Kleinkinder müssen so lange wie 
möglich entgegen der Fahrtrichtung (oder 
seitlich in Babyschale) transportiert werden. Sie verfügen über eine schwach ausgebildete Halsmuskulatur und einen in 
 diesem Verhältnis stehend zu großen und 
schweren Kopf. Wird solch ein Kind zu früh 
„in Fahrtrichtung“ befördert, erhöht sich 
das Risiko einer Verletzung der Halswirbelsäule drastisch. Und Achtung: Beifahrer- 
Airbag ausschalten, wenn das Kind auf 
 diesem Sitz befördert wird!
Schaut der Kopf drüber?
Wenn sich der Kopf auf Höhe des oberen 
Schalenrandes befindet, er darüber hinaus 
ragt oder das Kind hat die zugelassene 
 Gewichtsgrenze überschritten, dann ist das 
System zu klein geworden. Und nicht vorher!
Und über allem schwebt – nein, diesmal 
nicht! – das Fahrzeughandbuch
Es ist kein Füllmaterial für das Handschuhfach, sondern kann über Verletzung oder 
Tod Ihres Kindes entscheiden. Also sollten 
Sie den Abschnitt „Kindersicherung“ mehrmals und aufmerksam studieren! Denn hier 
steht exakt drin, was Sie in Sachen Kindersicherung dürfen, müssen und brauchen. 
Und dann mit der Zulassungsbeschreibung 
des Sitzes vergleichen.
Weil wir in Deutschland sind, gibt es 
wieder mal zwei Möglichkeiten:
Das Rückhaltesystem nach der 
UNECE-Regelung 44
Dieses System ist altbekannt und überwiegend verwendet. Hier erfolgt die Sicherung 
über die Sicherheitsgurte des Fahrzeugs. Das 
System regelt sich nach Gewichtsgruppen:
➔ Gruppe 0 = bis 10 kg
➔ Gruppe 0+ = bis 13 kg
➔ Gruppe 1 = 9 bis 18 kg
➔ Gruppe 2 = 15 bis 25 kg
➔ Gruppe 3 = 22 bis 36 kg
Gruppen 0 und 0+ müssen rückwärts oder 
als Schale seitwärts gerichtet sein. Die 
Gruppen 0, 0+ und 1 verfügen über ein 
 integriertes sitzeigenes Rückhaltesystem. 
Bei den Gruppen 2 und 3 erfolgt die Rückhaltung des Kindes mit dem Fahrzeuggurt. 
IsoFIX ist zugelassen für die Gruppen 0, 
0+ und 1.
Universal, Semi-universal und Fahrzeugspezifisch. Was heißt das jetzt? 
Universal: das Rückhaltesystem eignet sich 
für fast alle Fahrzeugsitze. 
Semi-universal: das Rückhaltesystem nutzt 
(Sicherheits-) Einrichtungen, die nicht auf 
allen Fahrzeugsitzen verwendet werden 
können. 
Fahrzeugspezifisch: das Rückhalte system 
wird für ein Fahrzeugmodell speziell zugelassen.
Passive Verkehrsteilnehmer sind nicht automatisch sichere Verkehrsteilnehmer. Ungesicherte Kinder tragen ein siebenfach 
 höheres Verletzungsrisiko bei Unfällen davon als gesicherte. 2015 wurden 4.337 Kinder unter 15 Jahren im Straßenverkehr 
schwer verletzt oder getötet, davon 1.227 im Pkw. Dabei wurden 84 Kinder getötet, 34 davon im Pkw.
20 ⁄ TAXIKURIER ⁄ SEPTEMBER 2017
TITELTHEMA

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Bei den letzten beiden muss jeder Sitz 
einzeln geprüft werden!
Was sagt das Prüfsiegel?
 1 Der Sitz erfüllt die EU-Sicherheitsverordnung. Die zwei letzten Ziffern 
müssen auf 04 (aktuelle Version) oder 
03 lauten. R44-01 oder 02 sind nicht 
mehr gesetzlich zugelassen und dürfen 
seit 2008 weder verkauft noch verwendet werden. Bei den neuesten Kindersitzen kann hier auch „i-Size“ stehen.
 2 universal, semi-universal und 
fahrzeug spezifisch
 3 Zulassung nach Gewicht
 4 Europäisches Prüfzeichen 
 5 Land, in welchem die Zulassung erfolgte: 1 = Deutschland, 4 = Niederlande 
 6 Zulassungsnummer. Die beiden ersten 
Ziffern (04) geben an, nach welcher 
Version der Kindersitz zugelassen ist 
(in diesem Fall ECE R 44/04)
 7 Fortlaufende Nummer des Sitzes zu 
Test- und Nachverfolgungszwecken 
 8 Produktionsdaten: Woche und Jahr, 
in diesem Fall Kalenderwoche 07, 
Jahr 2006.
 9 Hersteller-Artikel-Referenznummer 
10 EAN-Code 
11 Barcode
12 Name des Produktherstellers
Das Rückhaltesystem nach der 
UNECE-Regelung 129
Seit dem 09.07.2013 werden die neuen 
Rückhalteeinrichtungen zugelassen. Die 
Regelung 129 vereinfacht die Anwendung 
und minimiert nochmals die Fehlbedienung. Diese Systeme haben eigene Gurte 
oder einen eigenen Fangkörper. Weiterhin 
muss hier der Seitenaufprall dynamisch 
 getestet sein (Testergebnisse lesen!). 
i-Size
Für jede Neuerung ein neues Wort. Und ein 
neues Zeichen. Und englisch natürlich. Diese Sitze sind ein Universal-IsoFIX-System 
und werden mit IsoFIX-Verankerungen im 
Fahrzeug befestigt. Der Sitz muss allerdings dafür zugelassen sein! Der dritte 
 Verankerungspunkt kann sowohl ein oberer 
Haltegurt („Top Tether“) als auch ein 
Stützfuß sein. Kindersitze und Fahrzeugsitze werden durch ein neues Symbol 
 gekennzeichnet.
Das System regelt sich jetzt aber nach 
 Größengruppen. Da gibt es keine Liste 
mehr. Zum einen muss man beachten, 
dass Kinder bis 15 Monate rückwärts- oder 
seitwärtsgerichtet befördert werden müssen. Neben dem Größenbereich ist auch 
ein Maximalgewicht angegeben. So wird 
 sichergestellt, dass alle sicherheitsrelevanten Komponenten integriert sind. Zum 
 anderen ist auch hier die Kennzeichnung 
zu studieren.
Die Eintragungen entsprechen etwa denen 
der Regelung 44. Mit der Einteilung nach 
Größe wird die Wahl des geeigneten Rückhaltesystems vereinfacht und die Gefahr 
des zu frühen Wechsels auf das nachfolgende System reduziert. 
Grundsatz und Ausnahme
Grundsätzlich dürfen Rückhaltesysteme mit 
der Kennzeichnung nach Regelung 44 nur 
auf Sitzen verwendet werden, die für die 
Regelung 44 zugelassen sind. Dementsprechend gilt das gleiche für Sitze nach Regelung 129. Jedoch können ausnahmsweise 
durch den Hersteller auch i-Size-Kindersitze nach Regelung 129 für Iso-FIX-Autositze nach Regelung 44 zugelassen werden 
(nachdem die Regelung 129 ja höherwertiger ist). Aber das geht auch in Einzelfällen 
andersherum. Dies wird vor allem in solchen Fahrzeugen (auf einzelnen Sitzen) 
der Fall sein, bei denen bautechnisch nicht 
jeder Sitzplatz für die Regelung 129 ausgelegt werden kann. 
Keine Zeitung ohne schlaue Merksätze:
➔ Probieren Sie vor dem Kauf den Sitz 
in Ihrem Auto aus
➔ Vergleichen Sie genau die Anleitungen 
von Auto und Kindersitz
➔ Legen Sie die Gurte eng an
➔ Schnallen Sie das Kind immer an. 
Auch auf kurzen Strecken
Nochmal zur Erinnerung: Handbuch des 
 Autos mit der Beschreibung des Sitzes 
 vergleichen!
Ausnahmen für Taxis!
Was heißt nun die Ausnahme von der 
Ausnahme im § 21 Abs. 3 StVO?
„Die Ausnahmeregelung gilt nicht, wenn 
eine regelmäßige Beförderung von Kindern 
gegeben ist – (Ergänzung aus Kommentar: 
auch wenn dies mit wechselndem Fahrzeug 
geschieht).“ 
Die Regelung über die Rückhalteeinrichtung 
bis 12 Jahre und bis 150 cm gilt bei gelegentlicher Taxibeförderung nur eingeschränkt. Die frühere 7. Ausnahme-Verordnung (vom 05.06.1990), die mehrfach 
verlängert und dann beendet wurde 
(31.12.2006), wollte künftige technische 
Entwicklungen für die Rückhaltung von mehreren Kindern unterschiedlichen Gewichts 
auf Rücksitzen abwarten. Aber da geschah 
nichts. Deshalb wurde die Bestimmung in die 
StVO übernommen. Danach genügt das Mitführen von zwei Rückhalteeinrichtungen der 
Gewichtsklassen I, II oder III und damit die 
Sicherung von wenigstens zwei Kindern von 
9 bis 36 kg. Aber damit meinte man, wenn 
halt mal mehrere Kinder zusteigen.
Und das Kind, das täglich zur Schule 
gefahren wird?
Dieses fällt nicht unter die Ausnahme. Deshalb muss es wie ein „Einzelkind“ betrachtet und damit – jedes einzelne Kind für 
sich – nach den gesetzlichen Vorgaben gesichert werden. (RM)
ECE-R 44
universal
9 – 18 kg
04 30 10 27
Kindersitz GmbH
E1
➔
Europäische Kindersitz-Prüfnorm
Zugelassene Verwendung: universal oder 
fahrzeugspezifisch
Zugelassen für Körpergewicht
Zusätzliche europäische Kennung: „1“ – geprüft 
in Deutschland („2“ steht bspw. für Frankreich, 
„4“ für Niederlande …)
Prüfnummer. Die ersten beiden Ziffern 
weisen auf die erfüllte Prüfnorm hin – 
z. B. die aktuelle ECE R44-04
Sitzhersteller
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SEPTEMBER 2017 ⁄ TAXIKURIER ⁄ 21

Seite 22

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➔ CHRISTIANE BRAMMER
Mitten im Herzen der Landeshauptstadt, 
umgeben von den großen Münchner 
 Theatern, befindet sich in der Falkenturmstraße seit zwei Jahren eine Kleinkunstbühne mit bemerkenswerten Angeboten. Christiane Brammer hat sich hier 
einen Traum erfüllt. Die bekannte Schauspielerin wurde in Frankfurt geboren und 
studierte Gesang und Schauspiel in München und Salzburg, blieb aber München 
treu. Hineingeboren in eine Künstlerfamilie mit langer Tradition wurden ihr viele 
Talente in die Wiege gelegt. Diese zeigen 
sich in der Vielzahl unterschiedlichster 
Rollen auf den Theater- und Musicalbühnen, des Engagements als Kabarettistin 
und Regisseurin und der Präsenz im deutschen Fernsehen. Neben unzähligen Fernsehrollen spielt Christiane Brammer seit 
17 Jahren in der SWR Serie „Die Fallers“ 
die Bea. Im Gespräch mit ihr wird schnell 
klar, dass diese Rolle ihr auf den Leib 
 geschrieben ist.
Nun widmet sie sich seit zwei Jahren ihrem Projekt in München. Nur Theater oder 
Kleinkunstbühne trifft es nicht ansatzweise. Der kleine Saal im Untergeschoss fasst 
60 Zuschauer, die Bühne ist sehr klein 
und die Schauspieler haben einen sehr 
 direkten Bezug zum Publikum. Genau das 
ist es wohl, was den Reiz der hier stattfindenden Vorstellungen ausmacht. Für 
das leibliche Wohl wird auch gut gesorgt. 
Leckere Kleinigkeiten und viele Getränke 
sind im Angebot. Sie sagt selbst, sie mache gern neue Fehler, nur keine alten und 
die Konsequenz aus dieser Haltung war, 
auch das gastronomische Angebot selber 
zu stemmen. Sie gibt zu, dass sie in den 
ersten drei Monaten nach der Eröffnung 
ein wenig Bauchschmerzen hatte, diese 
sich aber schnell verflüchtigten.
Das Haus beherbergt aber weit mehr als 
nur eine Kleinkunstbühne. Im Innenhof 
finden im Sommer Veranstaltungen statt. 
Einige Vorführungen werden auf verschiedenen Ebenen des Gebäudes geboten. 
 Darüber hinaus kann man die Räumlichkeiten für Feste und Veranstaltungen buchen 
und die von Frau Brammer betriebene 
 Coaching-Akademie hat hier ein zu Hause 
gefunden. Bei der ausgebildeten Sopranistin und Coach kann man die verschiedensten Kurse, z. B. Stimmcoaching, buchen.
Bemerkenswert ist das soziale Engagement 
der Künstlerin. Wenn eine Vorstellung nicht 
ausverkauft ist, bietet sie die Restkarten 
Menschen an, die sozial benachteiligt sind. 
Über Kulturraum München e.V. wird einkommensschwachen Bürgern der Stadt auf 
diesem Weg ein Theaterbesuch ermöglicht. 
Frau Brammer ist tief berührt von der Resonanz. Immer wieder kommen Besucher und 
sind glücklich, trotz ihrer misslichen Lage 
Kunst erleben zu können. 
Auch die Arbeit mit Jugendlichen liegt ihr 
am Herzen. Mit jungen Menschen arbeitet 
sie besonders gern. So gründete sie vor 
 einem Jahr den Jugendclub. Gemeinsam 
mit den Jugendlichen werden Stücke 
 erarbeitet. So steht im kommenden Jahr 
Faust auf dem Programm. Gerade Faust 
sei ein Stoff, der nach Brammers Aussage 
von der Jugend gespielt werden muss. 
Das Projekt des Jugendclubs sponsert die 
Künstlerin privat.
Das Konzept des Hauses ist der eines Ortes, 
der offen für alle ist. Beim Betreten fällt 
dem Besucher sofort die offene Atmosphäre 
auf. Da Christiane Brammer für alles die 
Verantwortung trägt und mit Hilfe einiger 
Weniger alles selbst organisiert, oft auch 
noch Regie führt, daneben in Baden-Baden 
für die „Fallers“ vor der Kamera steht, ist 
perfektes Zeitmanagement gefragt. Sie sagt 
selbst, dass sie nicht fernsehen schaut und 
die wenige Zeit außerhalb der Arbeit ihrer 
Familie und einigen wenigen Freunden vorbehalten bleibt.
Das Programm des Hofspielhauses reicht 
von Improvisationstheater über musikalische Komödien, Lesungen und Musical, 
bis hin zu Musikkabarett. Große Schauspieler wie Ottfried Fischer, Michaela 
May, Katerina Jacob oder Heio von 
 Stetten – um nur einige zu nennen – 
wissen die Atmosphäre dieser Bühne zu 
schätzen.
Mit Moses Wolff als künstlerischem 
 Berater sucht Christiane Brammer die 
Stücke aus, die hier gespielt werden. 
Am 9. November hat ihre neue Eigenproduktion „Der verrückte Handyladen“, 
ein Musical nach Broadway-Tradition, 
Premiere. Durch beider Kontakte zur 
Münchner Künstler szene, aber auch 
deutschlandweit, gelingt es immer wieder, bekannte Künstler für das kleine 
Theater zu begeistern.
Christiane Brammer mag Autofahren 
nicht. Daher nutzt sie die Bahn und besonders oft das Taxi. Besonders schätzt 
sie Taxifahrer, die kein Navi nutzen und 
sofort wissen, wo sich das gewünschte 
Ziel befindet und die Stadt genau kennen. Früher war das für sie selbstverständlich und ist heute leider die Ausnahme geworden. Mittlerweile hat sie 
Taxifahrer, die sie immer wieder fahren, 
meist schon wissen, wo sie hin wolle und 
bei denen sie sich gut aufgehoben fühlt. 
Dafür ist die Künstlerin sehr dankbar. 
 Gefragt nach einer Episode bei ihren 
zahlreichen Taxifahrten, fällt ihr spontan 
eine fast anrührende Geschichte ein. Erschöpft von einem anstrengenden Dreh 
für „ Die Fallers“ kam sie in Pasing am 
Bahnhof an und nahm ein Taxi. Der 
 Fahrer schaute sie voller Mitleid an und 
fragte, ob alles in Ordnung sei. Sie sehe 
heute so schlecht aus und es könne ihr 
nicht gut gehen. Christiane Brammer 
war ganz gerührt, dass sich ein Fremder 
Gedanken um sie machte. (BH)
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Killinger
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Hofspielhaus
Pr EmiEr E
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Prominente berichten über ihre Erfahrungen
22 ⁄ TAXIKURIER ⁄ SEPTEMBER 2017

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Zwei Messen, Oktoberfest und die Rolling Stones!
Vom 11. September bis zum 6. Oktober 2017 erwartet uns ein 
wahrer Umsatz-Marathon, beginnend mit der Messe drinctec 
vom 11. bis 15. September. Die drinctec ist die internationale 
Leitmesse für die Getränke- und Liquid-Food-Industrie und 
 belegt das gesamte Messegelände, auch die Hotellerie ist 
 größtenteils schon ausgebucht. Unmittelbar nach der drinctec 
 folgen diesmal 18 Tage Oktoberfest, weil der Feiertag am 
3. Oktober auf den Dienstag fällt. Am Dienstag, dem 12. September, ist Schulanfang und die Stones spielen im ausverkauften Olympiastadion. Dem nicht genug, reiht sich die Messe aller 
Messen namens expo-real mit drei Tagen maximalem Taxibedarf 
vom 4. bis 6. Oktober an die Wiesn. Besonders der erste Tag 
dieser expo-real hat es wieder in sich, zumal unmittelbar nach 
dem Oktoberfest meist nur eine begrenzte Zahl an Taxis im Einsatz ist. Deshalb auch in diesem Jahr wieder unser Appell, berücksichtigen Sie auch diese beiden wichtigen Messen in Ihren 
Plänen für September und Oktober. Nicht zu vergessen ist dabei 
auch wieder der An- und Abreisebetrieb an den Tagen vor und 
nach den Messen zum Bahnhof und zum Flughafen.
 
 Wiesncamp an der Messe-Ost 
Während der Wiesn gewinnt immer mehr an Bedeutung der 
 Taxistand auf dem Wiesncamp an der Messe-Ost, wo viele tausend Camper im Wohnmobil anreisen und dann gerne mit dem 
Taxi zum Fest fahren. Durch die geschickte Platzierung am 
 Ausgang des Campingplatzes auf dem Weg zur U-Bahn steigt 
so mancher Gast ins Taxi, der eigentlich anfangs noch mit der 
U-Bahn fahren wollte. Diese vier Wochen mit enormem Taxibedarf sind wieder eine glänzende Gelegenheit, die Leistungsfähigkeit des Münchner Taxigewerbes unter Beweis zu stellen. 
Unter dem Motto „Verläßlich ist modern“ werden wir ganz besonders für unsere Stammkunden eine optimale Taxiversorgung 
bieten. Wir freuen uns dabei auf Ihre Unterstützung und wünschen umsatzstarke Schichten sowie immer eine gute, unfallfreie Fahrt! (TK)
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SEPTEMBER 2017 ⁄ TAXIKURIER ⁄ 23

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… Im Zuge dessen beschloss der Landesvater 
die Gründung eines ethnologischen Museums 
in der bayerischen Hauptstadt, das von 
 Beginn an dezidiert der wissenschaftlichen 
Forschung verpflichtet war und ist. 
Bereits seit 1820 gelangten auf Veranlassung 
des Hauses Wittelsbach erste ethnologische 
Sammlungen nach München, die so genannten „Transatlantischen Sammlungen“ von 
Forschungsreisen nach Brasilien, der Südsee 
und Russisch-Amerika. Das Museum war zunächst im Galerie-Gebäude in den Hofgartenarkaden untergebracht, das sich aber als zunehmend ungeeignet erwies. In den Jahren 
1925/26 erfolgte der Umzug in das heutige 
Gebäude in der Maximilianstraße, das zwischen 1859 und 1865 von dem Architekten 
Eduard Riedel ursprünglich für ein bayerisches Nationalmuseum errichtet worden war. 
Fest verwurzelt in der staatlichen Museumslandschaft Bayerns trägt das Haus seit 
 September 2014 den Namen Museum Fünf 
Kontinente. 
Das riesige Eingangsportal des klassizistischen Baus wirkt auf mich Ehrfurcht gebietend. Ich steige die Treppen hoch und stehe 
in der Eingangshalle, die vom Kinderlärm 
 wider hallt. Nachdem ich meine Eintrittskarte käuflich erworben habe, beginne ich 
meinen Rundgang. Um in die Ausstellungsräume zu gelangen, muss ich in die erste 
Etage hinauf steigen. Vorbei an der populärsten Buddhagestalt des ostasiatischen 
Raumes, Buddha Amitâbha auf einer Schildkröte, die aus großer Höhe auf mich herab 
blickt, empfängt mich am oberen Treppenabsatz ein sehr netter Herr, der nicht nur 
mein Ticket kontrolliert, sondern auch den 
optimalen Weg durch die Ausstellung weist. 
Islamischer Orient und Asien
Zuerst umfängt mich der islamische Orient 
oder auch das, was Generationen vor mir dafür gehalten haben. Die Wandverkleidungen 
eines Heiligenschreins bestechen durch die 
Feinheiten der Schnitzkunst. Die Fliesenfassade einer Moschee lässt die Kunstfertigkeit der Handwerker erahnen. Vorbei an 
 afghanischen Teppichen, die durch ihre Farben bestechen, religiösen Gegenständen und 
Bildern aus dem Punjab führt mein Weg in 
eine Sonderausstellung „Aus dem Land des 
Schneelöwen/Tibet“ . Mit Befremden lese ich 
den erklärenden Eingangstext, der lapidar 
mitteilt, dass der größte Teil des tibetischen 
Hochlandes seit 1951 politisch zu China gehört. Erst am Ende des Textes wird kurz die 
Annexion erwähnt, kein Wort über die Tatsache, dass seine Bewohner zur Aufgabe ihrer 
religiösen und kulturellen Identität gezwungen werden sollten. Der tiefen Religiosität 
und Bindung an das Land ist es zu verdanken, dass die Tibeter bis heute an ihrer 
 Autonomieforderung festhalten und sie sich 
nicht den chinesischen Besatzern gebeugt 
haben. Die Ausstellung selbst lässt den kulturellen Reichtum der Tibeter erahnen. Tibetische Möbel mit ihren reichen Schnitzereien, Teppiche oder auch Gebetsmühlen geben 
einen Einblick in das Leben dieser Menschen 
in einem Land, dass für Europäer eher unbewohnbar erscheint. Die Bilder zeugen von 
einer unwirtlichen Hochgebirgslandschaft.
Einen weiteren Teil der Sammlungen neh -
men Süd- und Ostasien ein. Besonders die 
vielen Buddhastatuen aus den vergangenen 
Jahrhunderten schauen immer wieder auf 
mich herab. Jedem Asienbegeisterten geht 
hier das Herz auf. Hier findet sich auch die 
Sammlung Alexander von Siebolds. Er war 
 einer der bedeutendsten Sammler japanischer Kunst. Neben seiner Tätigkeit als Übersetzer und Berater niederländischer und 
deutscher Wirtschaftsunternehmen, unternahm er kulturwissenschaftliche 
 Forschungen.
Ozeanien
Der Rundgang lässt mich nun ein wenig die 
ferne Welt Ozeaniens verstehen. Die Bildtafeln erklären die Schöpfungsmythen der Bewohner einer uns fremden fernen Inselwelt. 
Sowohl das Weltbild als auch der tägliche 
Kampf ums Überleben wird anschaulich dargestellt. Die Kunstgegenstände und Götterfiguren zeugen von handwerklichem Können. 
Beeindruckend sind der Bootsbau und die 
Navigation der Mikronesier. Die Auslegerboote bestehen aus einem Einbaum, der absolut 
hochseetüchtig war. Dass diese Boote bis zu 
400 km bei fünf bis neun Knoten über die 
raue See fuhren, rang europäischen Seeleuten Respekt ab. Noch erstaunlicher waren 
die sogenannten Stabkarten, die selbst die 
hochwertigen deutschen nautischen Admiralitätskarten in nichts nachstanden. Die dreidimensionalen Kartenwerke aus gebogenen 
Kokosblattrippen zeigten Meeresdünungen 
und Aufeinandertreffen von Dünungen eben-
➔ MUSEUM FÜNF KONTINENTE
Die Herausbildung der Ethnologie als wissenschaftliche Disziplin führte zur 
 Gründung zahlreicher ethnologischer Museen in Europa. 1862 griff Maximilian II. 
 einen Plan des Würzburger Arztes und Naturforschers Phillipp Franz von Siebold 
von 1835 auf …
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24 ⁄ TAXIKURIER ⁄ SEPTEMBER 2017

Seite 25

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so an wie alle gewohnten nautischen 
 Informationen.
Myanmar
Das Museum widmet Myanmar eine eigene 
Abteilung. Ich stehe in einem nachempfundenen Basar und höre Hähne krähen und 
Stimmengewirr. Die vielen unterschiedlichen 
Landschaften dieses Landes machen die einzelnen Abschnitte deutlich. Durch die abgeschiedenen Täler haben sich sehr unterschiedliche Lebensweisen herausgebildet. 
Das Leben am Fluss, am See oder auch in 
den Bergen haben verschiedene Trachten 
und Arbeitsweisen hervor gebracht. 
Das reiche kulturelle Erbe dieser Region wird 
auch in der tiefen Religiosität seiner Menschen sichtbar. Bilder und Schautafeln 
 erklären das Leben in den Klöstern und die 
Bedeutung des Marionettentheaters. Eine 
Vielzahl an Stoffen zeugt von der hohen 
Qualität und Kunstfertigkeit. Dass die Bewohner dieser Region diese künstlerischen 
Fähigkeiten bis heute behalten haben, belegt eine kleine Ausstellung zeitgenössischer 
Bilder aus Myanmar. Diese Bilder stehen in 
einem Raum mit pompösen Wandgemälden 
aus der Zeit der Errichtung des Hauses. Ein 
Gegensatz, der durchaus etwas Reizvolles 
hat.
Der Höhepunkt ist sicherlich der Buddhasaal. 
Beeindruckende Buddhadarstellungen wirken 
hier in ihrer goldenen Pracht auf den Betrachter. 
Afrika
Die zweite Etage des Museums beherbergt 
die Themen Afrika und Amerika. 
Die afrikanische Abteilung begrüßt mich mit 
einer textlichen Einführung in die Bevölkerungsstruktur des Kontinents und einer großen Menge an Kultfiguren. Die weiblichen 
Besucher werden Freude an einer Darstellung 
der Komplexität afrikanischer Frisuren haben. Eine Vielzahl von geschnitzten Tierdarstellungen aus ganz Afrika, Waffen, Körperschmuck und Silberhandwerk runden das Bild 
ab. Die Skulpturen unterscheiden sich grundlegend von europäischen Darstellungen. Die 
Proportionen afrikanischer Figuren geben 
nicht die Realität wieder, sondern beinhalten 
auch immer einer Botschaft in Bezug auf 
mystischen Inhalte oder auch Wünsche und 
Hoffnungen seiner Schöpfer.
Amerika
Die Ausstellung nordamerikanischer Kulturerzeugnisse schließt sich fast nahtlos an die 
Afrikaausstellung an. Ich befinde mich plötzlich in der Welt der Inuit und Indianer. Neben vielen Masken und Lederbekleidung sind 
die Federkopfschmucke bemerkenswert.
Das älteste erhaltene Kajak der Welt aus dem 
Jahre 1577 aus Seehundleder ist das Herzstück. Die Darstellungen des Nahrungserwerbs mit Schwerpunkt auf die Jagdweisen 
der Indianer Nordamerikas geben einen 
 lebendigen Einblick in das Leben der Ureinwohner. Interessant sind die Dokumentationen zur Konfliktvermeidung. Die Indianer 
hatten eine ganz eigene Kultur entwickelt, 
mit Konflikten umzugehen. Hilfsmittel waren 
dabei Trommeln und natürlich die bekannte 
Friedenspfeife. Daran anschließend sind die 
Indianer Südamerikas das abschließende 
Thema. Bunte farbenfrohe Stoffgewänder zeigen die Kunstfertigkeit der Mayas. Darstellungen von Webtechniken und Materialien 
werden detailliert präsentiert. 
Die Kultur der Inkas mit ihren Göttern 
und Kriegs figuren, aber auch Keramiken, 
Schmuck, Gefäße und Textilien anderer Kulturen Südamerikas sind zu bestaunen. Das 
Museum erhebt einen hohen pädagogischen 
Anspruch. Täglich besuchen 30 bis 150 
Schüler das Haus. Dass die Ausstellungen 
nicht unumstritten sind, zeigen auch die 
Einträge in das im Foyer ausliegende Gästebuch. Die einzelnen Abteilungen sind gut 
strukturiert. Verwirrend ist die Menge der 
 Exponate, die von der ersten Jahrtausendwende bis zur Neuzeit reichen. Zeitgenössisches Handwerk ist genauso zu sehen, wie 
historische Ausstellungsstücke. 160.000 
Kunst werke außereuropäischer Völker, 
135.000 Fotogra fien und eine Fachbibliothek 
mit mehr als 100.000 Büchern umfassen die 
Sammlung, deren Ursprung die Familie 
 Wittelsbach gelegt hat. Die ständigen Ausstellungen werden von Sonderausstellungen 
ergänzt. Sicherlich ist dieses Museum ein 
wichtiger Teil der Museumslandschaft der 
Landeshauptstadt. Wer sich einen Einblick in 
fremde Kulturen verschaffen will, kann hier 
durchaus Anregungen und interessante Aspekte ent decken. Mir persönlich fehlen immer wieder an den Schautafeln Ergänzungen 
zur politischen Situation der dargestellten 
Lebensweisen der Menschen. Schließlich sind 
diese Einflüsse maßgeblich für Kunst und 
Kultur der thematisierten Völker.
Insgesamt ein sehenswertes Museum, das 
man möglichst am Nachmittag besuchen 
sollte, da dann weniger Schulklassen unterwegs sind. Wer nach dem Besuch keine Lust 
mehr auf lange Fußwege zur U-Bahn hat, 
kann gleich neben dem Museum in ein Taxi 
 einsteigen, denn der Taxistandplatz Max II 
befindet sich 50 m neben dem Eingang. 
Der Eintrittspreis ist mit fünf Euro sehr 
 moderat. (BH)
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Besonderer Esprit, traditionelles Ambiente und Geschichte machen das Münchner 
Künstlerhaus zu einem faszinie renden Ort für Veranstaltungen jeder Art.
➔ VERANSTALTUNGSHINWEISE
11.7.2017 bis 3.9.2017 ⁄ Große Ausstellung Salvador Dalí – Biblia Sacra 
August 2017, Lithografiewerkstatt des Münchner Künstlerhauses: 
Druckgrafik-Workshops für Kinder und Erwachsene im Rahmen der Ausstellung Salvador Dalí – Biblia Sacra
Sa. 23.09. 20.00 Uhr, La Triviata, Die Impro-Oper: Lass dich eropern!
Mi. 27.09. 19.00 Uhr, Vernissage der Ausstellung Skulpturen im Innenhof: „Holz und Stein im Einklang“
Fr. 29.09. 20.30 Uhr, Jazz and beyond: Jazz Duo Ladybird
SEPTEMBER 2017 ⁄ TAXIKURIER ⁄ 25

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➔ TAXLER-LEXIKON
➔ ENGLISCHER GARTEN – Sir Benjamin 
Thompson, später zum „Graf von Rumford“ 
geadelt (1753–1814), britisch-amerikanischer Physiker, „trat 1784 in bayerische 
Dienste, führte fortschrittliche Sozialmaßnahmen ein durch die Errichtung von 
Schulen, Armenhäusern, Manufakturen und 
 öffentlichen Speisehäusern (...) und veranlasste die Anlage des Englischen Gartens“ (auszugsweise aus Döllingers „Die 
Münchner Straßennamen“). Dieser heute 
größte innerstädtische Park Europas wurde 
vom Landschaftsbaumeister Friedrich 
 Ludwig von Sckell (1750–1823) im englischen Stil angelegt. Seit Jahren findet eine 
Provinzposse um eine Trambahn-Durchfahrt 
statt, welche ein Ludwig Thoma kaum besser hätte darstellen können: die Landeshauptstadt München will eine Trambahn 
zwischen Tivolistraße (Chinaturm) und der 
Thiemestraße queren lassen – freilich 
gleich mit dem größeren Plan, die blaue 
Funkenkutsche über insgesamt neun Kilometer von Neuhausen bis nach Bogenhausen fahren zu lassen. Wäre da nicht das circa einen Kilometer lange Stück quer durch 
den Englischen Garten! Der ist nämlich sozusagen „exterritoriales Gebiet“ und steht 
unter Fuchtel der bay. Schlösser- und Seenverwaltung, deren Chef wiederum der jeweilige bayerische Finanzminister ist. In 
Kurzfassung: München = SPD (jedenfalls die 
Oberbürgermeister), aber Bayern (und die 
jeweiligen Finanzminister) = CSU. Kapiert? 
Nein? – Dann nochmal langsam: Dieter Reiter hat in seiner Eigenschaft als OB Münchens dem bayerischen Finanzminister 
 Markus Söder einen Brief geschrieben mit 
der Bitte um Stellungnahme, ob Letzterer 
der Anlage von Trambahngleisen an genannter Trasse zustimmen könne. Keine 
Antwort. Nichts. Gar nichts. Auf Nachfragen 
von Zeitungen erklärte Söder flapsig, 
Reiter hätte ihn doch anrufen können. 
Die Münchner CSU unter dem Vorsitz des 
bay. Kultusministers Ludwig Spaenle war 
übrigens auch gegen die Trambahngleise im 
Englischen Garten. Doch beide, Söder und 
Spaenle, haben nicht mit ihrem Oberchef 
Horst Seehofer gerechnet. Der hat nunmehr 
über ihre Köpfe hinweg entschieden, dass 
ein Gleis durchaus denkbar sei, zumal – 
wie von der LH München ohnehin vorgeschlagen – ohne Oberleitungen für eine 
Trambahn, die auf dem kurzen Stück im 
 Akku-Betrieb unterwegs sein könne. Ob 
Seehofer damit dem Prinz Charles der CSU, 
Söder, der seit gefühlten Jahrhunderten auf 
die Thronfolge wartet, eins auswischen 
wollte, kann nicht ausgeschlossen werden. 
Oder dem Ludwig Spaenle, dessen Stuhl als 
Kultusminister sowieso kräftig wackelt. 
Schrottis Kommentar zum Trambahngleis: 
seit anno tobak fährt eine Buslinie entlang 
der betreffenden Trasse durch den Englischen Garten. Der Gedanke an weitere Gleise durch die Thieme-, Martius-, Franz- 
Joseph- und Elisabethstraße kann uns 
Berufskraftfahrer nur mit blankem Entsetzen erfüllen. Dazu kommen die bekannten 
Kosten, hier nicht zuletzt auch für die Entwicklung einer Akku-Tram, welche die Hersteller wie immer auf die Käufer (MVG) und 
letztlich die Kundschaft umzulegen wissen. 
Dabei ist seit Jahrzehnten eine Buslinie 
dort unterwegs, wobei die Bushersteller 
längst mit Hybridfahrzeugen aufwarten 
können und demnächst die ersten vollelektrischen (Akku-) Busse im Praxisbetrieb 
testen wollen. Diese Trambahntrasse ist 
nur herausgeschmissenes Geld, mit dem 
man jahrzehntelang eine kürzere Taktung 
(Personalkosten) mit umweltfreundlichen 
 Bussen finanzieren könnte. 
➔ FÖHRINGER RING – Das berüchtigte 
Nadelöhr zwischen dem HKW Nord und der 
A 9 wird bis 2025 vierspurig ausgebaut. 
Der Freistaat wird dafür 42 Millionen locker 
machen, München und Unterföhring jeweils 
fünf Millionen. Beschlossene Sache. 
➔ GROSSMARKTHALLE – Die Großmarkthalle (ein Oberbegriff; eigentlich sind es 
mehrere Hallen) ist gut 100 Jahre alt und 
in der Substanz reichlich marode. Die große 
Stadtratskoalition aus CSU und SPD hat 
sich nunmehr auf eine „Beschlussvorlage“ 
geeinigt, wonach ein Investor die Halle 
planen, errichten und unterhalten soll. 
„Betrieben werden soll der neue Großmarkt 
aber weiterhin von der Stadt. Sie würde die 
Halle also vom Investor mieten und sie an 
die Händler weitervermieten“ . (Münchner 
Merkur ((MM)) vom 27.7.2017) Aha. Es 
wird also eine (juristische) dritte Person 
ins Boot geholt, welche wohl kaum aus 
 karitativen Motiven heraus handeln wird, 
sondern an dieser Konstellation auch noch 
verdienen will. Die Händler – und letztlich 
wir – werden das bezahlen. Dem Schreiber 
ist es völlig unverständlich, weshalb die 
Stadt ihren eigenen (!) Grund nicht auch 
selbst bebaut und daraus langfristig die 
Mieteinnahmen auch selbst ohne Abzug 
durch Dritte kassiert. Zum Thema „Investoren“ noch eine andere Meldung des MM 
vom 29. ⁄ 30.7.2017 im Münchner Teil: die 
ehemalige „Residenzpost“ am Max-Joseph-
Platz wurde jahrelang luxussaniert und beherbergt nun unter dem Namen „Palais an 
der Oper“ vom ersten bis zum vierten Stock 
Büro- und Praxisflächen, während sich in 
den beiden oberen Stockwerken Wohnungen zum Sozialhilfepreis von 50 Euro befinden. Pro Quadratmeter und pro Monat. Für 
Langsamrechner: eine Wohnung mit 100 m
2 
kostet also 5.000 Euro Miete im Monat. 
Aber jetzt kommt’s (Zitat MM): „Allein 
schon deswegen ranken sich diverse Gerüchte um das heutige Palais an der Oper: 
unklar ist etwa, ob und von wem diese 
Wohnungen genutzt werden – und wem sie 
mittlerweile überhaupt gehören. 2013 soll 
die russische Investmentfirma Lenhart 
 Global das Anwesen erworben haben – angeblich im Auftrag eines Unternehmers, 
dem eine Freundschaft zum russischen 
 Präsidenten Wladimir Putin nachgesagt 
wird. 300 Millionen Euro sollen damals geflossen sein. Um den aktuellen Eigentümer 
gibt es aber seit Jahren Rätselraten – 
auch jetzt wieder.“
Schrottis Kommentar: ob wirklich Wladimir 
Wladimirowitsch P. dahinter steckt, ist 
wurscht. Tatsache ist aber, dass die sich 
immer häufiger wiederholende Methode, 
„Investoren“ mit ins Boot zu holen (z. B. 
auch beim Straßenbau), ungeahnte Risiken 
birgt. Nominell steht vielleicht die Fa. X im 
Grundbuch. Aber wie oft diese Fa. X hinter 
den Kulissen schon weiterverkauft wurde, 
Schrotti erklärt die Taxi-Welt
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26 ⁄ TAXIKURIER ⁄ SEPTEMBER 2017
UNTERHALTSAMES

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noch dazu im Ausland und folglich ohne 
jede Nachprüfbarkeit durch deutsche Behörden, weiß niemand. Mit dubiosen 
Strohmännern von noch dubioseren Diktatoren, Drogen- oder Waffenhändlern, Mafiabossen usw. setzt man sich freiwillig Läuse 
in den Pelz, die man nie mehr los wird. 
München ist übrigens mit kräftig steigender Tendenz die Geldwäsche-Hochburg der 
italienischen Mafia, die hier ihren schmutzigen Mammon in „saubere“ Immobilien- 
Euro umtauscht. Keine Investoren mehr! 
München den Münchnern! 
➔ NO GO – nennt man auf Neusprech etwas, das „(so) nicht geht“, nicht sein darf, 
unmöglich ist und so weiter. In der Ausgabe vom 8. ⁄ 9.Juli 2017 berichtete der 
Münchner Merkur (MM) vom Erlebnis eines 
Fahrgastes, der vom Hauptbahnhof zum 
Biergarten am Chinesischen Turm gefahren 
werden wollte, aber vom Taxler zur Antwort 
bekam „kenne ich nicht – haben Sie eine 
Straße?“ . Der Fahrer habe sich noch damit 
entschuldigt, dass dies sein erster Tag im 
Taxi sei. Ob der Kunde sein Ziel mit diesem 
oder einem anderen Taxi noch erreicht hat, 
wurde im Bericht nicht erwähnt. Dafür 
aber, dass der im Artikel etwas ungenau so 
bezeichnete „Frank Kuhle, Chef der Münchner Taxizentrale“ auf die knallharte Münchner Ortskundeprüfung mit nur 10–15 Prozent Erfolgsquote hingewiesen hat und 
dass der Fahrer an seinem ersten Tag wohl 
über Gebühr aufgeregt gewesen sei. Auch 
ein Kollege vom Bahnhof-Süd-Stand, „den 
seine Kollegen ,Al Capone‘ nennen“ (Zitat 
MM), groß im Bild vor seinem Taxi abgelichtet, kommt in dem Bericht zu Wort: 
„Fehler zu machen ist menschlich. Und 
 jeder hat mal einen schlechten Tag“ . 
Schrottis Kommentar: alles richtig. Völlig 
richtig. Warum also das „no go“ aus der 
Überschrift? Die Erklärung folgt zugleich: 
der im Bild (13 x 13 cm) zum obigen Zeitungsbericht zu sehende Kollege posiert 
vor seinem Taxi in einer Kleidung, die der 
Schreiber – abgesehen von der Auswahl 
der Farben – allenfalls im Bett zu tragen 
pflegt: lila Boxershort und rotes T-Shirt. 
Und das als Taxifahrer, also im Dienstleistungsgewerbe! Zentralisten-Kollege Eichhorst meinte zu diesem Anblick „mit so am 
Gwand dad i net amoi an Müll runtertragen, do dad i mir was drüberziagn“ . Man 
möge sich die Gesichter von Geschäftsreisenden vorstellen, die von so einem verhinderten Dressman an der Rezeption eines 
Nobelhotels abgeholt werden. Oder von 
Kunden, die in Abendgarderobe mit dem 
Taxi zu einer Veranstaltung gefahren werden wollen. Kein Wunder, dass die Anbieter 
von privaten Limousinendiensten (alle Fahrer mindestens mit Hemd und Krawatte) 
sich angesichts einer solchen Negativwerbung fürs Taxi vor Freude auf die Schenkel 
klopfen. „Kleider machen Leute“ sagt ein 
altes Sprichwort. Aber wer während des 
Dienstes wie ein Bademeister in der Mittagspause daherkommt, darf sich nicht 
wundern, wenn sein Berufsstand nicht 
ernstgenommen wird. Und das erleben wir 
Taxler in der öffentlichen Wahrnehmung 
leider oft genug. Oft auch seitens der 
 städtischen Verwaltung, wenn es um unsere 
Anliegen geht. („Ausnahmen bestätigen 
die Regel“, sagte die Jungfrau, als die 
 Regel ausblieb.) Jedenfalls hätte der echte 
Al Capone, auf Bildern immer nur vorzüglich bekleidet, diesem albernen Plagiat ein 
paar Pfund Blei in den Hintern jagen lassen. 
Mit schönen Grüßen von Schrotti übrigens. 
➔ SPERRUNG – Am Donnerstag, 27.7., 
sperrten Demonstranten die Isartalstraße 
für circa eine Stunde im Feierabendverkehr, 
um die Verkehrs- und Abgasbelastung anzuprangern. Der unvermeidliche „Urbanauten“-Chef Benjamin David, wenngleich 
wohl nur als Privatperson, war natürlich 
auch dabei. Als Familienvater mit Wohnung 
am Baldeplatz könne er seinen Kindern solche Belastungen nicht zumuten und müsse 
dagegen etwas tun. Das ist ihm und seinen 
Mitstreitern freilich auch eindrucksvoll gelungen, weil der Zusammenbruch des Straßenverkehrs im weiten Umfeld die Abgasbelastung bestimmt deutlich gesenkt hat. 
Wie wäre es denn mit einer Wohnung auf 
dem Land, wo man dann mangels Verkehr 
und Abgas gegen Kirchen- und Kuhglocken, 
krähende Gockel oder duftende Misthaufen 
demonstrieren kann? Wäre das nichts? Und 
bestimmt auch viel billiger als am Baldeplatz. Na gut, für die Fahrt zur nächsten 
S-Bahnstation bräuchte man zumindest bei 
Dreckwetter doch mal ein Auto, aber es 
würde ja fast keiner sehen. 
Eine Wohnung in der Münchner Innenstadt 
wäre schon toll, aber nur, wenn sie zugleich am Waldrand und einem idyllischen 
Seeufer liegt. Ach, übrigens, am Baldeplatz 
oder an der Isartalstraße (nomen est 
omen) hat man eigentlich alles in nächster 
Nähe: zwar kein See-, aber das Isarufer, die 
Isarauen mit reichlich Gehölz, wenn’s die 
berüchtigten Grillvandalen nicht verheizen 
oder zuscheiss …, aber trotzdem eine oder 
mehrere Buslinien vor der Türe. Vielleicht 
sollte man es diesen Leuten einfach mal 
sagen, dass sie irgendwas zwischen 200 
und 500 Metern von den Isarauen entfernt 
wohnen und wie man zu Fuß dort hinkommt. Die Spezialhalterung fürs Navi 
(sonst an der Windschutzscheibe des 
 Autos) könnten sie sich mit Prothesenhaftcreme von Kukident nach langer Suche 
ans Hirn pappen, und den Adapter für die 
Stromversorgung in den A …, wo diese 
ganze Aktion von Anfang an hingehört 
hätte. Is doch wahr. (MS)
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für Strafrecht / 
Bußgeldsachen
Dr . J. Cichon
Unfallschadenregulierung
Fahrerlaubnisrecht
Erbrecht
J o h a n n - v o n - W e r t h - S t r a ße 1 , 8 0 6 3 9 Mün c h e n , T e l.: 0 8 9 / 13 99 4 6 - 0 , Fa x: 0 8 9 / 16 59 51
N. Nöker
Fachanwältin: Arbeitsrecht
Verwaltungsrecht
M. W underlich-Serban
Fa chanwältin: Mietrecht
Privatinsolvenzen
SEPTEMBER 2017 ⁄ TAXIKURIER ⁄ 27

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➔ STADTBÄCHE LINKS DER ISAR
Münchens Wasseradern – einst und heute
Der Verlauf der ersten Münchner Stadtmauer vom Ende des 12. Jahrhunderts kann 
heute noch auf dem Straßenplan genau 
 erkannt werden: Sie verlief entlang dem 
Färbergraben, Augustinerstraße, Windenmacherstraße, Schäfflerstraße, Hofgraben, 
Sparkassenstraße und Rosental. Innerhalb 
dieser ersten Stadt gab es keine Bäche, 
weil die Siedlung auf vier Hügeln angelegt 
war, wie man heute noch bei genauerer Betrachtung feststellen kann, beispielsweise 
vom Viktualienmarkt zur Kirche Sankt Peter 
hinauf. Das Trinkwasser gewannen die Bewohner aus Brunnen, die bis zum Grundwasser hinabreichten. Außerhalb der Stadtmauer hingegen flossen Bäche, an denen 
sich Gewerbe ansiedelte, das auf das Wasser angewiesen war, wie einige der obigen 
Benennungen zeigen. Die Sparkassenstraße 
entstand erst 1908 durch Überwölbung des 
Pfisterbaches, an dem die von Wasser angetriebene Mühle der Hofpfisterei lag. Erhalten hat sich davon bis heute die Filiale 
dieser Bäckerei gleich beim Hotel Platzl. 
Das Wasser für diesen Umfluss wurde mittels Wasserkraft und Schöpfrädern wohl im 
Löwenturm am Rindermarkt hochgepumpt, 
aber man weiß darüber nichts Genaues, 
sondern vermutet das nur. Und dieses 
 Wasser wiederum floss über den Großen 
Stadtbach herbei.
Der Große Stadtbach
Die Isar durchzieht auf 13.700 Metern das 
heutige Münchner Stadtgebiet im Süden 
bei Harlaching und im Norden bei Oberföhring und hat dabei ein Gefälle von 
 immerhin 35,50 Metern. Zum Vergleich: 
Der beeindruckende Rhein-Fall bei Schaffhausen kommt auf 20 Meter, die tosenden 
Niagara-Fälle an der Grenze zwischen Kanada und den USA auf 50 Meter. Die dadurch 
erzeugte Fließgeschwindigkeit der Isar wurde bereits vor der urkundlichen Gründung 
Münchens im Jahr 1158 für die Bedürfnisse 
der Bevölkerung genutzt. Rechts der Isar 
zweigt der Auer Mühlbach südlich der Thalkirchner Brücke ab (siehe Taxikurier Januar 
2015) und links der Isar der Große Stadtbach, der ursprünglich auf der anderen Seite ebenfalls bei Thalkirchen und seit 1899 
weiter südlich abzweigt. Nebenbei bemerkt, weisen die beiden Namen auf die 
städtische Entwicklung und Ausdehnung 
Münchens hin: Erst im Jahr 1854 erweiterte sich München mit der Eingemeindung 
der Au plus Giesing und Haidhausen auf 
das Gebiet rechts der Isar. Der Große Stadtbach versorgte und versorgt heute immer 
noch sämtliche Stadtbäche links der Isar 
außer dem seit langem aufgelassenen Dreimühlenbach (Dreimühlenstraße von vor 
1800), der noch weiter südlich abzweigte 
und unter anderem die Brudermühle (Brudermühlbrücke von 1850, Brudermühlstraße von 1890) mit Energie versorgte. Als 
Dritter entnimmt der Fabrikbach der Isar 
erst flussabwärts gegenüber der südlichen 
Praterinsel Wasser.
Stadtbäche links der Isar
Die erst Mitte des 19. Jahrhunderts kanalisierte Isar – so wie wir sie heute kennen – 
war bis dahin ein je nach Wassermenge 
wechselhafter, gefährlicher Fluss, dessen 
Wasser sich nicht nur entlang des Hauptbettes bewegte, sondern auch entlang etlicher Nebenarme, die einmal hier und einmal dort verliefen. Um dieses Wasser 
nutzbar zu machen, kanalisierte man im 
Lauf der Zeit die Nebenarme, grub auch 
neue und schuf dadurch ein ganzes System 
von Stadtbächen. Aus den bestehenden 
Wasserläufen wurden neue abgezweigt, die 
sich später wieder mit dem ursprünglichen 
oder einem anderen Wasserlauf vereinigten. 
So entstand während des Mittelalters ein 
Netz von Bächen, deren einzelne Teilabschnitte häufig nach den an ihnen liegenden Mühlen benannt wurden. Ein einzelner 
Bach wechselte also in seinem Verlauf 
mehrmals den Namen, worauf in diesem 
Rahmen aber nicht im Einzelnen eingegangen werden kann.
Nutzung
Die Nutzung der Stadtbäche war vielfältig 
und spielte für die wirtschaftliche Entwicklung Münchens vom Mittelalter bis ins 
19. Jahrhundert eine entscheidende Rolle. 
Beispielsweise dienten sie der Zufuhr von 
Brauchwasser und gleichzeitig der Entsorgung der Fäkalien und sonstigen Abfälle. 
Erst nach den katastrophalen Cholera-Epidemien insbesondere im 19. Jahrhundert 
gelang dem Hygieniker Max von Pettenkofer (1818–1901, Pettenkoferstraße von 
1901) der Nachweis, dass beides nicht 
 zusammenpasst, und die Stadtverwaltung 
begann mit dem Bau einer gesonderten 
Wasserversorgung und Wasserentsorgung. 
An den Bächen entstanden Mühlen, die die 
Wasserkraft ausnutzten und vielfältigen 
Zwecken dienten, und zwar nicht nur Getreidemühlen zum Mahlen von Getreide zu 
Mehl, sondern auch zum Stampfen, Hämmern, Sägen und Schleifen. Außerdem wurde Wasser zum Gerben von Leder (Ledererstraße aus dem 14. Jahrhundert), Färben 
(Färbergraben aus dem 15. Jahrhundert), 
zum Drehen von Seilen (Windenmacherstraße aus dem 18. Jahrhundert) oder zur Herstellung von Fässern (Schäfflerstraße aus 
dem 14. Jahrhundert) benötigt. Die Bäche 
trugen Namen entsprechend ihrer Nutzung, 
etwa Gipsmühlkanal, Bleicherbach, Krankenhausbach, Lazarettbach, Rossschwemmbach, Stadthammerschmiedbach, Malzmühlbach oder Brauhausbach, um nur 
einige beispielhaft zu nennen. Hier sei 
noch der Einschüttbach genannt, in den 
Unrat vor allem aus den Aborten und im 
Winter Schnee abgeladen wurde. Eine wichtige Funktion kam den Stadtbächen als 
Quelle für Löschwasser zu. Dies wurde 
letztmalig während der Bombenangriffe des 
Zweiten Weltkrieges aktuell.
Pflege
Durch den von der Isar mitgeführten Kies 
und durch Abfälle, die nicht vom Wasser 
fortgespült werden konnten, wurde der 
Wasserfluss der Bäche verringert, wodurch 
die Mühlen weniger Energie bekamen. Deshalb wurde immer wieder eine Bachauskehr 
durchgeführt, in deren Verlauf die Bäche 
trockengelegt und die Bachbetten freigeschaufelt wurden. Daran hat sich bei den 
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28 ⁄ TAXIKURIER ⁄ SEPTEMBER 2017
STADTKUNDE MÜNCHEN

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heute noch bestehenden Stadtbächen 
nichts geändert.
Östliche Stadtbäche
Ein dichtes Netz von Stadtbächen entstand 
seit dem 14. Jahrhundert östlich der ersten 
Stadtmauer nächst der Isar. Diese Bäche 
durchzogen das Gebiet innerhalb der um 
1350 errichteten zweiten, erweiterten 
Stadtbefestigung, die heute in etwa durch 
den Altstadtring nachvollzogen wird. Darüber hinaus durchzogen sie außerhalb dieser 
Befestigungen die heutige Isarvorstadt und 
das Lehel. Einige Straßennamen weisen bis 
heute darauf hin: Am Glockenbach (von 
1911) nach einer dortigen Glockengießerei, 
Gewürzmühlstraße und Westermühlstraße 
(beide um 1800) sowie die Müllerstraße 
(1796) nach den Müllern der dortigen Getreidemühlen. Wichtig für die Stadt war das 
Bau- und Brennholz, das auf der Isar aus 
den waldreichen Gebieten des Oberlandes 
herangeflößt wurde. Daran erinnern die 
Baumstraße (1894), die Holzstraße (um 
1780) sowie die Triftstraße (1881) nach 
 einem Kanal, der zu einem Holzlagerplatz 
führte. Auffällig ist die eigentümlich abgeknickte Kanalstraße (um 1800): Sie bezeichnet den verschwundenen Rest des 
Grabens entlang eines spitzen Vorwerkes 
der Stadtbefestigung. Auffällig auch die 
Straße mit dem kuriosen Namen Radlsteg 
(benannt im 16. Jahrhundert) gegenüber 
der Hochbrückenstraße (1873). Dies war im 
Mittelalter der Lauf des Katzenbaches, der 
so eng bebaut war, dass auf einem Steg nur 
Fußgänger laufen konnten. Um Fuhrwerken 
das Befahren zu verwehren, sicherte ein 
Drehkreuz, das Radl, den Steg ab. Der Bach 
wurde 1873 überwölbt und zur Straße ausgebaut und schließlich 1967 im Rahmen 
des S-Bahn-Baus trockengelegt und aufgefüllt. Erhalten sich der auffällige Name. 
Früher gab es in diesen Stadtvierteln noch 
weitere Straßennamen, die sich auf Bäche 
bezogen, dann aber sozusagen veredelt 
wurden. Beispielsweise änderte im Lehel 
die Stadtverwaltung im Jahr 1890 die 
 Fabrikstraße entlang des heute überwölbten Fabrikbaches in die edler klingende 
Thierschstaße nach dem Schulreformer 
Friedrich von Thiersch (1784–1860) um. 
Ebenso erging es der Mühlstraße, seit 1898 
die Reitmorstraße nach Anna Reitmor, 
 einer verdienten Münchnerin des 15. Jahrhunderts. Ähnlich auch die Eisbachstraße, 
die seit 1890 als Lerchenfeldstraße an ein 
bayerisches Adelsgeschlecht erinnert. Die 
Tattenbachstraße von 1900 allerdings gehört wider Erwarten nicht hierher, denn sie 
ist nach einer gräflichen Familie benannt, 
die hier ein Anwesen besaß. 
Der Westliche Stadtbach
Der Große Stadtbach führt heute noch viel 
Wasser, das aber nicht mehr in das verzweigte östliche Netz fließt. Vielmehr führt 
er unter der Bezeichnung Westermühlbach 
und dann Glockenbach teilweise oberirdisch zum Sendlinger-Tor-Platz, von wo er 
unterirdisch als Westlicher Stadtgrabenbach ungefähr entlang der Sonnenstraße 
zum Stachus und dann weiter zum Hofgarten strömt. Er umfließt die Altstadt also 
um 180 Grad und tritt an der Hofgartenstraße als Köglmühlbach wieder an das 
 Tageslicht, um sich dann nach Norden 
 fließend im Englischen Garten mit dem Eisbach zu vereinen.
Der Fabrikbach
Bei der südlichen Praterinsel von der Isar 
abzweigend, fließt der Fabrikbach unterirdisch in nördliche Richtung. Aus einem 
Kanaldeckel am Sankt-Anna-Platz kann man 
ihn rauschen hören. Dort verzweigt er sich 
in den Stadtsägmühlbach und den Stadtmühlbach. Dieser strömt im frei zugänglichen Innenhof des Hauses Bruderstraße ⁄ 
Ecke Prinzregentenstraße mit Urgewalt kurz 
an die freie Luft, um sich sodann unter der 
Prinzregentenstraße mit dem Stadtsägmühlbach wieder zu vereinen. Und dann 
schießen die beiden als noch wilder gewordener Eisbach in den Englischen Garten 
und bereichern hier München mit einer 
weltbekannten und viel bestaunten Sehenswürdigkeit, nämlich der stehenden Welle 
und ihren Surfern und zunehmend auch 
Surferinnen. Köglmühlbach und Eisbach 
liefern also das Wasser, das den Englischen 
Garten in verschiedenen Bächen durchzieht 
und schließlich am nördlichen Stadtrand 
wieder in die Isar zurückkehrt.
Heute
Die technischen Entwicklungen des 19. und 
20. Jahrhunderts führten dazu, dass die 
Bäche ihre Funktion als Energiequelle weitgehend verloren. Das Aufkommen der 
Dampfmaschine und der Elektrizität lieferten nun die Kraft, und das auch noch unabhängig vom häufig wechselnden Wasserstand. Darüber hinaus wurden nach dem 
Bau von Trinkwasserleitungen und der 
 Kanalisation viele kleinere Stadtbäche 
 trockengelegt und verfüllt, etliche andere 
überbaut. Um 1900 verliefen nur noch 
 kleine Abschnitte oberirdisch. Außerdem 
beanspruchte bald der zunehmende Bestand an Kraftfahrzeugen vermehrt Verkehrsflächen. In den 1960er Jahren wurden 
die Stadtbäche als Hindernis für den Ausbau des Münchner S- und U-Bahn-Netzes 
gesehen, weswegen von den 17,5 Kilometern damals noch bestehenden Wasserläufen rund zwölf Kilometer trockengelegt 
wurden. Inzwischen hat ein Umdenken 
 eingesetzt. Beispielsweise wurde der Köglmühlbach 1968 aufgelassen und durch 
Rohre ersetzt, bereits 1992 aber wieder 
als offenes Gewässer ins Leben zurückgerufen. Ob München durch dieses Umdenken 
langfristig zu einem kleinen Venedig des 
Nordens beziehungsweise Amsterdam des 
Südens wird, sei allerdings dahingestellt 
und muss noch abgewartet werden. (BW)
SEPTEMBER 2017 ⁄ TAXIKURIER ⁄ 29

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➔ VERANSTALTUNGSKALENDER SEPTEMBER 2017
(Änderungen der Veranstalter vorbehalten)
Freitag, 01. September
 ➔ 20.00 Uhr, Lach und Schieß, 
Das Ensemble der Münchner Lachund Schießgesellschaft
 ➔ 20.00 Uhr, Backstage, 
Decoded Feedback, Root4
 ➔ 20.00 Uhr, Lustspielhaus, 
Maxi Schafroth
 ➔ 20.30 Uhr, Westpark, 
Kino, Mond & Sterne
 ➔ 20.30 Uhr, Prinzregententheater, 
Abschlusskonzert Musiktheater ⁄ 
Operngesang
 ➔ 20.30 Uhr, Feierwerk, 
Zombie Sessions
 ➔ 21.15 Uhr, Olympiapark, 
Kino am Olympiasee 2017
Samstag, 02. September
 ➔ 10.00 Uhr, Gasteig, Intern. 
Musikwettbewerb
 ➔ 20.00 Uhr, Münchner Marionettentheater, Altmünchner Abend
 ➔ 20.00 Uhr, Lustspielhaus, 
Maxi Schafroth
 ➔ 20.00 Uhr, Lach und Schieß, 
Schwarze Grütze
 ➔ 20.00 Uhr, Backstage, Toxpack
 ➔ 20.30 Uhr, Westpark, 
Kino, Mond & Sterne
 ➔ 21.15 Uhr, Olympiapark, 
Kino am Olympiasee 2017
 ➔ 22.00 Uhr, Import Export Kantine, 
Krew – What’s golden?!
 ➔ 23.00 Uhr, Feierwerk, 
DubTown & Fire
Sonntag, 03. September
 ➔ 10.00 Uhr, Gasteig, Intern. 
Musikwettbewerb
 ➔ 19.00 Uhr, Isartal, Da Vogelmayer
 ➔ 19.30 Uhr, Lach und Schieß, 
Schwarze Grütze
 ➔ 20.00 Uhr, Lustspielhaus, 
Der varreckte Hof
 ➔ 20.30 Uhr, Westpark, Kino, 
Mond & Sterne
 ➔ 21.15 Uhr, Olympiapark, 
Kino am Olympiasee 2017
Montag, 04. September
 ➔ 10.00 Uhr, Gasteig, 
Intern. Musikwettbewerb
 ➔ 20.00 Uhr, Theaterfabrik, 
Black Stone Cherry
 ➔ 20.00 Uhr, Lustspielhaus, 
Der varreckte Hof
Dienstag, 05. September
 ➔ 20.00 Uhr, Rattlesnake Saloon, 
The Goods
 ➔ 20.30 Uhr, Max-Joseph-Platz, 
Inlineskating: Dienstags-Skaten in 
und um München
 ➔ 21.00 Uhr, Unterfahrt, Quadro Nuevo
Mittwoch, 06. September
 ➔ 19.00 Uhr, Dom Zu Unserer Lieben 
Frau, Orgelkonzert
 ➔ 20.00 Uhr, Gasteig, 
Christian Thielemann, Leitung & 
Sächsische Staatskapelle Dresden
 ➔ 20.00 Uhr, Galli Theater München, 
Seele oder Silikon
 ➔ 20.30 Uhr, Feierwerk, Ryan McMullan
Donnerstag, 07. September
 ➔ 20.00 Uhr, Galli Theater München, 
Seele oder Silikon
 ➔ 20.00 Uhr, Rattlesnake Saloon, 
The Goods
 ➔ 20.30 Uhr, Backstage, The Reverend 
Andrew James Gang (Ski-King)
 ➔ 21.00 Uhr, Unterfahrt, 
ACT Night – Mulo Francel & Friends
 ➔ 21.00 Uhr, Feierwerk, Sunny Hell
Freitag, 08. September
 ➔ 20.00 Uhr, Lach und Schieß, 
Die Buschtrommel
 ➔ 20.00 Uhr, Backstage, 
Generation Azzlack
 ➔ 20.00 Uhr, Rattlesnake Saloon, 
The Hep Cats
 ➔ 21.00 Uhr, Unterfahrt, 
ACT Night – Mulo Francel & Friends
 ➔ 22.00 Uhr, Feierwerk, 
Sacred Bones, Party und Konzert
Samstag, 09. September
 ➔ 12.00 Uhr, Theatron im Olympiapark, 
Barmer Women’s Run
 ➔ 16.00 Uhr, Prinzregententheater, 
Intern. Musikwettbewerb
 ➔ 20.00 Uhr, Backstage, American 
Headcharge, Once Human, In Death
 ➔ 20.00 Uhr, Münchner Marionettentheater, Die Zauberflöte
 ➔ 20.00 Uhr, Lach und Schieß, 
Patrizia Moresco
 ➔ 20.00 Uhr, Isartal, Rolf Zollner
 ➔ 20.00 Uhr, Rattlesnake Saloon, 
Skyline Riders
 ➔ 21.00 Uhr, Feierwerk, Street Techno
Sonntag, 10. September
 ➔ 14.00 Uhr, Olympia-Eissportzentrum, 
EHC Red Bull München – 
ERC Ingolstadt
 ➔ 18.00 Uhr, Mohr Villa Freimann, 
Wenn ich dahin gehe, 
wo du herkommst
 ➔ 19.00 Uhr, Café Luitpold, 
Musik zum Frühstück
 ➔ 19.30 Uhr, Lach und Schieß, 
TBC – Totales Bamberger Cabarett
 ➔ 19.30 Uhr, Krist & Münch, 
The King of Cards 1 1 ⁄ 2
 ➔ 20.00 Uhr, Vintage Club, 
Fifties Record Hop mit Rainer Zellner
 ➔ 20.00 Uhr, Rattlesnake Saloon, 
Rattlesnake Slash & Slide
 ➔ 20.00 Uhr, Lustspielhaus, 
Sigi Zimmerschied
 ➔ 20.00 Uhr, Backstage, The Pineapple 
Thief feat. Gavin Harrison
Montag, 11. September
 ➔ 14.00 Uhr, Englischer Garten, 
Run for Life
 ➔ 20.00 Uhr, Backstage, Dead by April
 ➔ 20.00 Uhr, Lach und Schieß, 
TBC – Totales Bamberger Cabarett
 ➔ 21.00 Uhr, Unterfahrt, ACT: 
25 years – Julian und Roman 
Wasserfuhr
Dienstag, 12. September
 ➔ 19.00 Uhr, Olympiastadion 
München, The Rolling Stones
 ➔ 19.30 Uhr, Deutsches Theater, 
Siddhartha – The Musical
 ➔ 20.00 Uhr, Gasteig, 
Jan Becker – Wünsch dir was
 ➔ 20.00 Uhr, Backstage, 
Living Colour, Stone broken
 ➔ 20.30 Uhr, Max-Joseph-Platz, 
Inlineskating: Dienstags-Skaten 
 in und um München
 ➔ 22.00 Uhr, Night Club im Hotel 
Bayerischer Hof, Dynamite Tonite
Mittwoch, 13. September
 ➔ 19.00 Uhr, Dom Zu Unserer Lieben 
Frau, Orgelkonzert
 ➔ 20.00 Uhr, Prinzregententheater, 
Intern. Musikwettbewerb
 ➔ 20.00 Uhr, Backstage, Azad
 ➔ 20.30 Uhr, Feierwerk, I Salute
 ➔ 21.30 Uhr, Strom, San Cisco
 ➔ 22.00 Uhr, Night Club im Hotel 
Bayerischer Hof, Dynamite Tonite
Donnerstag, 14. September
 ➔ 19.30 Uhr, Olympia-Eissportzentrum, 
EHC Red Bull München – 
Schwenninger Wild Wings
 ➔ 20.00 Uhr, Prinzregententheater, 
Intern. Musikwettbewerb
 ➔ 20.00 Uhr, Lustspielhaus, Alfons
 ➔ 20.00 Uhr, Backstage, 
Jenny And The Mexicats
 ➔ 20.00 Uhr, Feierwerk, 
Sonnengott Release Tour
 ➔ 20.00 Uhr, Gaststätte Prinzregent- 
Garten, United Syncopators
 ➔ 22.00 Uhr, Night Club im Hotel 
Bayerischer Hof, Dynamite Tonite
Freitag, 15. September
 ➔ 19.00 Uhr, Feierwerk, 25 Jahre 
Missbrauch Festival
 ➔ 19.30 Uhr, Muffatwerk, Jonah
 ➔ 20.00 Uhr, Lustspielhaus, 
Bruno Jonas
 ➔ 20.00 Uhr, Gasteig, Intern. 
Musikwettbewerb
 ➔ 20.00 Uhr, Hofspielhaus, 
Günther Stolarz
 ➔ 20.00 Uhr, Pepper Theater, 
Improssibile
 ➔ 20.00 Uhr, Prinzregententheater, 
Kurt Krömer
 ➔ 20.00 Uhr, Backstage, Turnover
Samstag, 16. September
 ➔ 11.00 Uhr, Theresienwiese, 
184. Münchner Oktoberfest 
Einzug der Wiesn-Wirte
 ➔ 13.00 Uhr, Flughafen München GmbH, 
Basketball: FC Bayern München – 
Real Madrid
 ➔ 15.30 Uhr, Allianz Arena, 
FC Bayern München – 
1. FSV Mainz 05
 ➔ 19.00 Uhr, Feierwerk, 
25 Jahre Missbrauch Festival
 ➔ 19.00 Uhr, Leiberheim, 
Tödliche Familienbande – 
Die späte Rache
 ➔ 20.00 Uhr, Gasteig, Diana Krall
 ➔ 20.30 Uhr, Theater im Fraunhofer, 
Josef Pretterer
 ➔ 20.00 Uhr, Hofspielhaus, 
Harald Helfrich und Ozzy Thompson
 ➔ 20.00 Uhr, Lustspielhaus, 
Hazel Brugger
 ➔ 20.00 Uhr, Backstage, Matisyahu
Sonntag, 17. September
 ➔ 10.00 Uhr, Theresienwiese, 
184. Münchner Oktoberfest 
Trachten- und Schützenzug
 ➔ 18.00 Uhr, Hofspielhaus, 
Die Sphinx von Giesing 2. Teil
 ➔ 19.30 Uhr, Lach und Schieß, 
Reiner Kröhnert
 ➔ 20.00 Uhr, Lustspielhaus, 
 Dreiviertelblut
 ➔ 20.00 Uhr, Muffatwerk, 
 Mike & The Mechanics
 ➔ 20.30 Uhr, Theater im Fraunhofer, 
Josef Pretterer
VERANSTALTUNGEN ÜBER MEHRERE TAGE IM SEPTEMBER 2017
 ➔ 01.-30.09. Di-Sa 20.00 Uhr, Blutenburg-Theater, Lust auf Mord
 ➔ 01.-30.09. Fr+Sa 20.00 Uhr, Alte Galerie, Summer Madness!
 ➔ 01.-16.09. Do-Sa 20.00 Uhr, Theater in der Pasinger Fabrik, Ben Hur
 ➔ 01.-10.09. Mi-Fr 20.00 Uhr, Sa 17.30 Uhr, So 14.30 Uhr, GOP, Impulse
 ➔ 01.-10.09. Mo-Sa 20.00 Uhr, So 18.00 Uhr, Komödie im Bayerischen Hof, Aufguss
 ➔ 01.-09.09. Do-Sa 20.30 Uhr, Theater im Fraunhofer, Sigi Zimmerschied
 ➔ 01.-07.09. Di-So 20.00 Uhr, Englischer Garten, Theater des hölzernen Gelächters
 ➔ 04.-28.09. Mo+Do 18.00 Uhr, Westpark, Volleyball im Park
 ➔ 04.-09.09. Mo-Sa 20.00 Uhr, Lach und Schieß, Blözinger
 ➔ 05.-13.09. Di-Sa 20.00 Uhr, Lustspielhaus, Bruno Jonas
 ➔ 06.-10.09. Mi-Fr 19.30 Uhr, Sa 15.00 Uhr, So 14.30 Uhr, Deutsches Theater, Die Herzogin von Chicago
 ➔ 12.-23.09. Di-Sa 20.00 Uhr, Lach und Schieß, Severin Groebner
 ➔ 13.-30.09. Mo-Sa 20.00 Uhr, So 18.00 Uhr, Komödie im Bayerischen Hof, Die Wunderübung
 ➔ 14.-30.09. Di-Fr 20.00 Uhr, Sa 17.30 Uhr, So 14.30 Uhr, GOP, Le Club
 ➔ 15.-30.09. Mo-Mi 22.00 Uhr, Do 19.30 Uhr, Fr+Sa 18.30 Uhr, Löwenbräukeller, Wiesnzelt
 ➔ 15.-19.09. Fr-Di 22.00 Uhr, Night Club im Hotel Bayerischer Hof, MaxxOutt
 ➔ 20.-25.09. Mi-Mo 22.00 Uhr, Night Club im Hotel Bayerischer Hof, Ez-Pieces
 ➔ 21.-30.09. Do-Sa 19.30 Uhr, Mohr Villa Freimann, Der zerbrochene Krug
30 ⁄ TAXIKURIER ⁄ SEPTEMBER 2017
SERVICE

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Montag, 18. September
 ➔ 20.00 Uhr, Lach und Schieß, 
André Hartmann
 ➔ 20.00 Uhr, Arri Studio 2, Die Anstalt
 ➔ 20.00 Uhr, Lustspielhaus, Han’s Klaffl
 ➔ 20.00 Uhr, Versicherungskammer- 
Kulturstiftung, Musik-Forum München
 ➔ 20.30 Uhr, Muffatwerk, Nils Wülker
Dienstag, 19. September
 ➔ 20.00 Uhr, Lustspielhaus, Han’s Klaffl
 ➔ 20.00 Uhr, Olympiahalle, Sting
 ➔ 20.30 Uhr, Max-Joseph-Platz, 
Inlineskating: Dienstags-Skaten 
in und um München
 ➔ 20.30 Uhr, Muffatwerk, 
Matthew And The Atlas
 ➔ 20.30 Uhr, Feierwerk, Swmrs
 ➔ 21.00 Uhr, Unterfahrt, 
Tim Allhoff Trio
 ➔ 21.30 Uhr, Strom, The Districts
 ➔ 22.15 Uhr, Arri Studio 2, Die Anstalt
Mittwoch, 20. September
 ➔ 20.00 Uhr, Lustspielhaus, 
Chris Boettcher
 ➔ 20.30 Uhr, Theater im Fraunhofer, 
Josef Pretterer
 ➔ 21.00 Uhr, Unterfahrt, Ark Noir
Donnerstag, 21. September
 ➔ 19.00 Uhr, Zenith, Papa Roach
 ➔ 20.00 Uhr, Hofspielhaus, 
Die Mark’n’Simon Show
 ➔ 20.00 Uhr, Muffatwerk, Jonas Monar
 ➔ 20.00 Uhr, Gasteig, Marc Marshall
 ➔ 20.00 Uhr, Lustspielhaus, Rolf Miller
 ➔ 20.00 Uhr, Backstage, 
The Picturebooks
 ➔ 20.30 Uhr, Olympiahalle, 
Neil Diamond
 ➔ 21.00 Uhr, Unterfahrt, Tobias Christl
Freitag, 22. September
 ➔ 20.00 Uhr, Feierwerk, 
22. Munich Hardcore Festival
 ➔ 20.00 Uhr, Hofspielhaus, Lola Montez
 ➔ 20.00 Uhr, Backstage, MC Rene
 ➔ 20.00 Uhr, Deutsches Theater, 
Masterclass im Silbersaal 
 ➔ 20.00 Uhr, Gasteig, 
 Abonnementkonzert
 ➔ 20.00 Uhr, Lustspielhaus, 
Rick Kavanian
 ➔ 20.30 Uhr, Allianz Arena, 
Fußball (Männer): FC Bayern 
München – VfL Wolfsburg
 ➔ 20.30 Uhr, Theater im Fraunhofer, 
Josef Pretterer
 ➔ 21.00 Uhr, Unterfahrt, 
Cecile Verny Quartet 
Samstag, 23. September
 ➔ 09.30 Uhr, Theater Leo 17, Faust I
 ➔ 19.00 Uhr, Schloss Nymphenburg, 
Vivaldi
 ➔ 19.00 Uhr, Königlicher Hirschgarten, 
Der Fluch von Süderstorm
 ➔ 19.00 Uhr, Residenztheater, 
Kinder der Sonne
 ➔ 20.00 Uhr, Feierwerk, 
22. Munich Hardcore Festival
 ➔ 20.00 Uhr, Hofspielhaus, 
André Hartmann
 ➔ 20.00 Uhr, Isartal, Der Haderlump
 ➔ 20.00 Uhr, Deutsches Theater, 
Masterclass im Silbersaal 
 ➔ 20.00 Uhr, Lustspielhaus, 
Rick Kavanian
 ➔ 20.00 Uhr, Hofspielhaus, 
Sascha Fersch und 
Ferdinand Schmidt-Modrow
 ➔ 20.30 Uhr, Theater im Fraunhofer, 
Josef Pretterer
 ➔ 21.00 Uhr, Feierwerk, Katzenclub
 ➔ 21.00 Uhr, Unterfahrt, 
Thomas Stabenow
Sonntag, 24. September
 ➔ 14.00 Uhr, Olympia-Eissportzentrum, 
EHC Red Bull München – 
Eisbären Berlin
 ➔ 17.00 Uhr, Schloss Nymphenburg, 
Mozart
 ➔ 18.00 Uhr, Hofspielhaus, 
Ein Leben – Peter Alexander
 ➔ 18.00 Uhr, Residenztheater, Macbeth
 ➔ 19.00 Uhr, Isartal, Der Haderlump
 ➔ 19.30 Uhr, Lach und Schieß, 
Dr. E. Noni Höfner
 ➔ 20.00 Uhr, Backstage, Edguy
 ➔ 20.00 Uhr, Lustspielhaus, 
Hannes Ringlstetter
 ➔ 20.00 Uhr, Muffatwerk, Rin
Montag, 25. September
 ➔ 20.00 Uhr, Lach und Schieß, 
Carmela de Feo
 ➔ 20.00 Uhr, Theater im Marstall, 
Die bitteren Tränen der 
Petra von Kant
 ➔ 20.00 Uhr, Versicherungskammer- 
Kulturstiftung, Musik-Forum München 
 ➔ 20.00 Uhr, Theater im Fraunhofer, 
Poetenstammtisch
 ➔ 20.00 Uhr, Backstage, Pristine
Dienstag, 26. September
 ➔ 19.30 Uhr, Olympia-Eissportzentrum, 
EHC Red Bull München – Kölner Haie
 ➔ 19.30 Uhr, Residenztheater, 
Jagdszenen aus Niederbayern
 ➔ 20.00 Uhr, Theater im Marstall, 
Die bitteren Tränen der 
Petra von Kant
 ➔ 20.00 Uhr, Lustspielhaus, Max Uthoff
 ➔ 20.00 Uhr, Lach und Schieß, 
Sven Kemmler
 ➔ 20.00 Uhr, Backstage, Von Eden
 ➔ 20.30 Uhr, Theater im Fraunhofer, 
Josef Pretterer
 ➔ 20.30 Uhr, Max-Joseph-Platz, 
Inlineskating: Dienstags-Skaten 
in und um München
 ➔ 21.00 Uhr, Feierwerk, 
Albrecht Schrader
 ➔ 21.00 Uhr, Unterfahrt, 
Petros Klampanis
 ➔ 21.30 Uhr, Strom, Sløtface
Mittwoch, 27. September
 ➔ 20.00 Uhr, Muffatwerk, Beth Ditto
 ➔ 20.00 Uhr, Theater im Marstall, 
Die bitteren Tränen der 
Petra von Kant
 ➔ 20.00 Uhr, Lustspielhaus, 
Luise Kinseher
 ➔ 20.00 Uhr, Circus Krone, 
Marc-Uwe Kling
 ➔ 20.00 Uhr, Lach und Schieß, 
Sven Kemmler und Lisa Eckhart
 ➔ 20.00 Uhr, Backstage, 
Transport League, Dune Pilot
 ➔ 20.30 Uhr, Theater im Fraunhofer, 
Josef Pretterer
 ➔ 20.30 Uhr, Feierwerk, EMA
 ➔ 21.00 Uhr, Unterfahrt, 
Tobias Meinhart
 ➔ 21.30 Uhr, Strom, The Veils
Donnerstag, 28. September
 ➔ 19.00 Uhr, Münchner Kammerspiele 
Kammer 1, On the Road
 ➔ 19.30 Uhr, Staatsoper, 
Der Widerspenstigen Zähmung
 ➔ 20.00 Uhr, Circus Krone, 
Carolin Kebekus
 ➔ 20.00 Uhr, Lustspielhaus, Horst Evers
 ➔ 20.00 Uhr, Feierwerk, Joey Cape
 ➔ 20.00 Uhr, Hofspielhaus, 
Julia Chalfin & André Hartmann
 ➔ 20.00 Uhr, Theater im Fraunhofer, 
Prima Tonnen
 ➔ 20.00 Uhr, Lach und Schieß, 
Sven Kemmler und Lisa Eckhart
 ➔ 20.00 Uhr, Muffatwerk, 
The Marcus King Band
 ➔ 20.00 Uhr, Theater im Marstall, 
Theaterbar
 ➔ 20.30 Uhr, Schwere Reiter, Boids
 ➔ 20.30 Uhr, Backstage, Maxïmo Park
 ➔ 23.00 Uhr, Münchner Kammerspiele 
Kammer 1, Meridian Brothers
Freitag, 29. September
 ➔ 19.00 Uhr, Staatsoper, Così fan tutte
 ➔ 19.30 Uhr, Schloss Nymphenburg, 
Festkonzert
 ➔ 20.00 Uhr, Circus Krone, 
Carolin Kebekus
 ➔ 20.00 Uhr, Hofspielhaus, 
Julia Chalfin & André Hartmann
 ➔ 20.00 Uhr, Residenztheater, 
Kinder der Sonne
 ➔ 20.00 Uhr, Lustspielhaus, 
Mathias Tretter
 ➔ 20.00 Uhr, Gasteig, Milton’s Tower 
oder Die Schönheit der Dinge
 ➔ 20.00 Uhr, Münchner Kammerspiele 
Kammer 1, On the Road
 ➔ 20.00 Uhr, Theater im Fraunhofer, 
Prima Tonnen
 ➔ 20.00 Uhr, Lach und Schieß, 
Sven Kemmler und Lisa Eckhart
 ➔ 20.00 Uhr, Zentraltheater München, 
Wasserstoffbrennen
 ➔ 20.30 Uhr, Feierwerk, 
10 Jahre Zwoastoa
 ➔ 20.30 Uhr, Schwere Reiter, Boids
 ➔ 21.00 Uhr, Unterfahrt, 
Philip Catherine Trio
 ➔ 21.00 Uhr, Strom, Spiral Stairs
 ➔ 22.00 Uhr, Night Club im Hotel 
Bayerischer Hof, Ez-Pieces
Samstag, 30. September
 ➔ 19.00 Uhr, Cuvilliés-Theater, 
Das Schlangenei
 ➔ 19.00 Uhr, Gasteig, 
Entremundos-Projekt
 ➔ 19.30 Uhr, Staatsoper, 
Der Widerspenstigen Zähmung
 ➔ 20.00 Uhr, Hofspielhaus, 
Anouschka & Anna Doinet
 ➔ 20.00 Uhr, Circus Krone, 
Carolin Kebekus
 ➔ 20.00 Uhr, Münchner Kammerspiele 
Kammer 1, No Theater
 ➔ 20.00 Uhr, Residenztheater, 
Phädras Nacht
 ➔ 20.00 Uhr, Theater im Fraunhofer, 
Prima Tonnen
 ➔ 20.00 Uhr, Olympiahalle, 
Robin Schulz
 ➔ 20.00 Uhr, Lach und Schieß, 
Sven Kemmler und Lisa Eckhart
 ➔ 20.00 Uhr, Gasteig, Tori Amos
 ➔ 20.00 Uhr, Zentraltheater München, 
Wasserstoffbrennen
 ➔ 20.00 Uhr, Lustspielhaus, Özcan Cosar
 ➔ 20.30 Uhr, Schwere Reiter, Boids
 ➔ 21.00 Uhr, Feierwerk, Kaizoku
 ➔ 22.00 Uhr, Night Club im Hotel 
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SEPTEMBER 2017 ⁄ TAXIKURIER ⁄ 31

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