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TAXIKURIER · TEXTANSICHT EINER HISTORISCHEN AUSGABE

Taxikurier Juni 2015

Diese Ausgabe stammt aus dem Jahr 2015. Angaben zu Preisen, Terminen, Kontakten und Angeboten beziehen sich auf den damaligen Erscheinungszeitpunkt.

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OFFIZIELLES ORGAN DER TAXI-MÜNCHEN EG ⁄ 55. JAHRGANG ⁄ WWW.TAXI-MÜNCHEN.DE
SCHADEN UND REPARATUR EIN GESPRÄCH MIT GUTACHTER UND TAXIVERLEIH
110 ODER 112? ALLES ZUM RICHTIGEN NOTRUF
UNFALLABWICKLUNG DIE ROLLE DES RECHTSANWALTES
➔ WAS TUN, WENN ES GEKRACHT HAT?
VERKEHRSUNFALL
DAS MONATSMAGAZIN FÜR DIE TAXIBRANCHE ⁄ AUSGABE JUNI 2015

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2 ⁄ TAXIKURIER ⁄ JUNI 2015
 
IMPRESSUM
TAXIKURIER, offizielles Organ der Taxi-München eG
Herausgeber: Taxi-München eG
Genossenschaft der Münchner Taxi-Unternehmen
Engelhardstraße 6, 81369 München
Tel.: (0 89) 77 30 77, Fax: (0 89) 77 24 62
E-Mail: choleva@taxi-muenchen.de
Internet: www.taxi-muenchen.de
Chefredakteur: Frank Kuhle (FK)
Autoren im TAXIKURIER: 
Kai-Georg Frey (KGF), Werner Hillermann (WH), 
Thomas Kroker (TK), Frank Kuhle (FK), Norbert Laermann (NL), 
Hansjörg Roidl (HR), Michael Schrottenloher (MS), 
Benedikt Weyerer (BW), Reinhard Zielinski (RZ) 
Gestaltung und Art Direktion: Bernhard Andreas Probst
Formenreich, Büro für Gestaltung
Ringseisstraße 4 (Rgb), 80337 München
Tel.: (0 89) 44 49 97 88, Fax: (0 89) 44 49 97 89
E-Mail: probst@formenreich.de
Internet: www.formenreich.de
Fotografie: Dirk Tacke
Ringseisstraße 4 (Rgb), 80337 München
Tel.: (0 89) 54 40 40 69, Fax: (0 89) 54 40 40 68
E-Mail: info@atelier-tacke.de 
Internet: www.atelier-tacke.de
Druck: Peradruck GmbH
Hofmannstraße 7, 81379 München
Tel.: (0 89) 8 58 09-0, Fax: (0 89) 8 58 09 36
E-Mail: jessica.schwertberger@peradruck.de
Online-Auftritt: Norbert Laermann
Anzeigenverwaltung: 
Taxi-München eG
Engelhardstraße 6, 81369 München 
Anzeigen TAXIKURIER 
Ansprechpartner: 
Frau Elke Choleva
Tel.: (0 89) 21 61-367 
Frau Tanja Reger
Tel.: (0 89) 21 61-368
E-Mail: anzeigen@taxi-muenchen.de
Vertrieb: Tanja Reger, Tel.: (0 89) 21 61-368
E-Mail: reger@taxi-muenchen.de
Bezugspreise: Einzelheft 2,50 Euro + Versandkosten
Abonnement Inland 30,00 Euro inkl. MwSt. und Versand
Erscheinungsweise: monatlich
Bezugszeit: Das Abonnement gilt zunächst für ein Jahr. 
Es verlängert sich, wenn es nicht drei Monate vor Ablauf dieses 
Jahres schriftlich gekündigt wird. 
Darüber hinaus sind Kündigungen jeweils drei Monate 
vor Ende des folgenden Quartals schriftlich mitzuteilen.
Nachdruck und Vervielfältigungen: Die Zeitschrift und alle 
in ihr enthaltenen einzelnen Beiträge und Abbildungen sind 
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engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung 
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Die Einsender von Beiträgen übertragen dem Verlag das Recht, 
die Genehmigung zum Fotokopieren zu erteilen. 
Die namentlich oder mit Initialen gekennzeichneten Artikel 
stellen nicht in jedem Fall die Meinung der Redaktion dar. 
Für unverlangt eingesandte Manuskripte wird keine Gewähr 
übernommen. Bei Nichtlieferung durch höhere Gewalt besteht 
kein Anspruch auf Ersatz.
Inhaber der Beteiligungsverhältnisse:
Taxi-München eG 100%
Vorstand: Frank Kuhle, Reinhard Zielinski, Alfons Haller
AUSBILDUNG
➔ JUNI 2015
Taxifahrerausbildung (Grundkurs)
Montag, 08.06. und 22.06., jeweils von 17.30–19.30 Uhr
Mittwoch, 03., 10., 17. und 24.06., jeweils von 17.30–19.30 Uhr 
Samstag, 06., 13., 20., und 27.06., jeweils von 10.00–13.00 Uhr
Leistungskurs
Samstag, 06., 13., 20., und 27.06., jeweils von 13.00–17.00 Uhr 
➔ Teilnahme nur nach erfolgreichem Besuch des Grundkurses möglich
➔ Anmeldung zum Ortskunde-Kurs direkt in der Taxischule!
Infoveranstaltung
Montag, 01.06., 17.30 Uhr
Samstag, 06.06., 8.30 Uhr
Montag, 15.06., 17.30 Uhr
Samstag, 20.06., 8.30 Uhr
Montag, 29.06., 17.30 Uhr
Basiskurs für Taxifahrer (mit Funkunterweisung)
Donnerstag, 18.06., von 13.00–17.00 Uhr 
➔ Keine Anmeldung erforderlich, aber pünktliches Erscheinen!
Fortbildung für Fahrer von Taxibus und Großraumtaxi
Mittwoch, 17.06., ab 15.00 Uhr
➔ Dauer ca. 90 Minuten, keine Anmeldung erforderlich, aber pünktliches Erscheinen!
➔ Teilnahmegebühr: 10,00 Euro
Ausbildung zum Taxiunternehmer
➔ Kurs 4/2015 vom 09. Juni bis 07. Juli 2015 
➔ Kurs 5/2015 vom 22. September bis 20. Oktober 2015
➔ Kurs 6/2015 vom 10. November bis 08. Dezember 2015
Termine und Anmeldung:
Die Kurse finden im Schulungsraum der Taxi-München eG 
in der Engelhardstraße 6, Vordergebäude, 1. Obergeschoss statt.
Anmeldung bei Frau Elke Choleva in der Verwaltung, 1. Obergeschoss
Telefon: (089) 21 61-367, E-Mail: choleva@taxi-muenchen.de
Besuchen Sie uns auch im Internet: 
www.taxi-muenchen.de
www.taxikurs-münchen.de

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Taxi-München eG
Haus des Taxigewerbes
Engelhardstraße 6
81369 München
Taxizentrale-Taxiruf:
Tel.: (089) 19 410 oder (089) 21 61-0
Fax: (089) 74 70 260 
Leitung der Zentrale:
Norbert Laermann 
Tel.: (089) 21 61-352
Thomas Kroker 
Tel.: (089) 21 61-396
E-Mail: info@taxi-muenchen.de 
Fax: (089) 74 70 260 
Verwaltung:
Tel.: (089) 77 30 77
Fax: (089) 77 24 62
E-Mail: choleva@taxi-muenchen.de
Öffnungszeiten:
Mo.–Fr. 7.30–12.00 Uhr
Mo.–Do. 12.30–15.30 Uhr
Buchhaltung/Kasse:
E-Mail: jaeger@taxi-muenchen.de
Schulungen/Lehrgänge:
Unternehmerkurs
Elke Choleva, Tel.: (089) 21 61-367
E-Mail: choleva@taxi-muenchen.de
Taxischule:
Infotelefon: (089) 21 61-333 
E-Mail: schule@taxi-muenchen.de
www.taxikurs-münchen.de
➔ INHALT
Diese Ausgabe finden Sie auch im Internet: 
www.taxi-münchen.de
 
Titelmotiv: istockphoto 
Impressum 02
Ausbildungstermine ⁄ Juni 2015 02
Die Genossenschaft ⁄ Aktuelle Informationen 04
Der Landesverband ⁄ Aktuelle Informationen 10
➔ Titelthema ⁄ Verkehrsunfall – Was tun, wenn es gekracht hat? 12
Stadt-Info ⁄ Münchner Stadtgründungsfest 2015 23
Historisches München ⁄ Bundesmonopolverwaltung für Branntwein 24
Wichtige Information ⁄ Aus dem Polizeibericht 26
Unterhaltsames ⁄ Taxler-Lexikon – Schrotti erklärt die Taxi-Welt 28
Stadt-Info ⁄ Tollwood Sommerfestival 2015 30
Messe München International ⁄ Juni-Programm 31
Service ⁄ Veranstaltungskalender Juni 2015 32
Wissenswertes ⁄ Festinstallierte Blitzer 35
istockphoto
➔ ZWEI KLICKS – EIN TAXI!
➔ JETZT KOSTENLOS DOWNLOADEN! 
DIE BUNDESWEITE BESTELL-APP 
DER DEUTSCHEN TAXIZENTRALEN!
TAXI DEUTSCHLAND
JUNI 2015 ⁄ TAXIKURIER ⁄ 3

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➔ DIE GENOSSENSCHAFT
Taxi Deutschland hinterlegt 
 Sicherheitsleistung
Das Landgericht Frankfurt hatte am 
18.3.2015 im Hauptverfahren geurteilt, 
dass das Geschäftsmodell von Uber-Pop 
rechtswidrig ist. Geklagt hatte die Taxi 
Deutschland Servicegesellschaft für Taxizentralen eG, ein genossenschaftlicher Zusammenschluss von Taxizentralen. Sie betreibt die App „Taxi Deutschland“, an die 
bereits rund 2.600 Städte und Gemeinden 
bundesweit angebunden sind, sowie die 
mobile Taxirufnummer 22456, die aus jedem Mobilfunknetz zur lokalen Taxizentrale 
verbindet. Nun hat die Taxi Deutschland eG 
die vom LG Frankfurt festgesetzte Sicherheitsleistung in Höhe von 400.000 Euro 
hinterlegt. Damit drohen Uber 250.000 
Euro Ordnungsgeld je Zuwiderhandlung, 
also für jede rechtswidrig vermittelte Fahrt. 
Betroffen sind bundesweit alle Fahrten, die 
Uber an Fahrer ohne Konzession und Personenbeförderungsschein vermittelt, wenn 
dafür ein Fahrpreis verlangt wird, der über 
den Betriebskosten der Fahrt liegt. 
Der Fahrdienst-Anbieter Uber kündigte daraufhin an, sein Geschäft an die hiesigen 
Bestimmungen anpassen zu wollen. So 
soll zukünftig eine Pauschale in Höhe von 
35 Cent pro Kilometer verlangt werden und 
nur noch Fahrer mit gültigem Personenbeförderungsschein vermittelt werden. „Wenn 
Uber laut Medienberichten den Weg in die 
Legalität suchte, würde uns das freuen“, so 
Dieter Schlenker, Vorsitzender der Genossenschaft Taxi Deutschland. Ein Beförderungsentgelt von 0,35 Euro je km kann jedoch nicht pauschal als Betriebskosten der 
Fahrt bezeichnet werden, da diese je nach 
Fahrzeugtyp auch erheblich darunter liegen 
können. Zudem gewährt ein Personenbeförderungsschein allein keine sichere Personenbeförderung im Sinne der Verbraucherschutzgesetze. „Solange Uber-Pop jedoch 
trotz klarem Urteilsspruch weiterfährt und 
somit die Justiz an der Nase herumführt, 
bleibt es ein Lippenbekenntnis. Ein legales 
Geschäftsmodell hat Uber in Deutschland 
bisher noch nicht vorgelegt.“
Hintergrund ist, dass die Prüfungen für 
Fahrer, Unternehmer und Fahrzeuge umfassend sind. Das Gesetz verlangt einen von 
der Behörde überprüften Unternehmer. 
 Dieser muss ein Gewerbe anmelden und 
eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom 
Finanzamt vorlegen. Damit weiß auch das 
Finanzamt über die Nebentätigkeit Bescheid. Taxi- und Mietwagenunternehmer 
müssen sich nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) der Fachaufsicht durch 
die zuständige Behörde unterstellen. Diese 
hat weitgehende Prüfungsbefugnisse, zum 
Beispiel Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere. Sie kann Auskunft vom Unternehmer und seinen Angestellten verlangen. 
Zur Durchführung der Überprüfungen ist 
ausdrücklich das Betreten der Räume gestattet [§54, §54a PBefG]. Für Fahrer gilt 
zudem in der Dienstbereitschaft die strikte 
0,0-Promille-Grenze. Auch darf er nicht 
fahren, sofern ein Familienmitglied an 
 einer meldepflichtigen Krankheit – wie Masern – leidet [§9 BOKraft]. Zudem sind die 
Fahrzeuge bei der Zulassungsstelle zur Personenbeförderung anzuzeigen. Dies wird im 
Fahrzeugschein vermerkt, sodass jede Polizeikontrolle und die Behörde überprüfen 
kann, ob die notwendige Versicherung für 
Personenbeförderung vorliegt. Das Kfz muss 
zudem jährlich zur Hauptuntersuchung 
(TÜV) [§13 Abs. 2 Nr. 1 Fahrzeug-Zulassungsverordnung, abgekürzt FZV]“ . 
„Diese sehr sinnvollen Regeln sind der 
Grund, warum Verbraucher in die Sicherheit 
von Taxifahrten volles Vertrauen haben“, 
betont Dieter Schlenker. „Ins Taxi setzen 
Sie guten Gewissens Ihre Teenagertochter, 
wenn Sie sie selbst nicht abholen können.“
(Quelle: Taxi Deutschland Servicegesellschaft für Taxizentralen eG)
Grüne fordern Ausbau der 
 Elektromobilität
Knapp ein Viertel der gesamten Treibhausgasemissionen kommen heute aus dem 
 Verkehr. Elektromobilität kann einen wesentlichen Beitrag zur Verringerung der 
CO
2-Emissionen im Verkehrssektor leisten. 
Ein elektrischer Antrieb allein bringt aber 
noch keinen Nutzen für das Klima. Die entscheidenden Einsparungen an CO
2 werden 
aber nur dann realisiert, wenn der Strom 
aus regenerativen Energiequellen stammt.
Nach SPD und CSU haben nun auch die 
Grünen im Stadtrat ein Aktionspaket zur 
Förderung der Elektromobilität in der Landeshauptstadt vorgelegt. Einig sind sich 
die Parteien, dass im Nahverkehrsbereich 
ein großes Potenzial der Elektromobilität 
liegt. Zukünftig sollen im Öffentlichen Nahverkehr elektrifizierte Omnibusse, Straßenbahnen und U-Bahnen fahren und die städtische Fahrzeugflotte, z.B. bei Müllabfuhr 
oder Stadtreinigung, auf elektrisch angetriebene Fahrzeuge umgestellt werden. 
Wenn es nach den Grünen geht, sollen 
 bereits ab Ende 2015 Oberbürgermeister, 
zweiter Bürgermeister und dritte Bürgermeisterin nur noch Elektroautos nutzen. 
Die Stadtspitze ist da vorsichtiger. Bürgermeister Josef Schmid teilte mit, dass er 
gern ein Öko-Dienstfahrzeug fahren werde, 
auf dem Markt aber noch keines gefunden 
habe, das den Ansprüchen eines Bürgermeisters entspricht. „Das klingt doch sehr 
nach einer Ausrede“, konterte Grünen- 
Stadträtin Sabine Nallinger in einem 
 Gespräch mit dem Münchner Merkur. Es 
gebe auch größere Elektroautos – und die 
Reichweite genüge für Bürgermeister auch.
Das Problem der mangelnden Infrastruktur 
für Elektromobilität soll durch neue Vorschriften gelöst werden. Zukünftig müssten 
25% der neu errichteten (Tief-)Garagenstellplätze mit Stromzuleitungen versehen 
werden, die restlichen so hergestellt, dass 
diese ohne großen Aufwand nachrüstbar 
sind. Weiter sollen ca. 750 Stellplätze im 
Jahr in den Parklizenz-Gebieten für emissionsfreie Fahrzeuge reserviert werden. „Der 
Verlust an Stellplätzen für Autos mit Verbrennungsmotor kann durch eine bessere 
Nutzung privater Stellplätzen kompensiert 
werden. Auch die Vergabe von (derzeit ca. 
2000 Parklizenzen) für Anwohner mit 
AKTUELLE INFORMATIONEN
4 ⁄ TAXIKURIER ⁄ JUNI 2015

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wird es zu Verkehrsbehinderungen kommen. 
Das Verkehrskonzept der Polizei zielt darauf 
ab, die Beeinträchtigungen auf ein Mindestmaß zu begrenzen und die Verkehrsteilnehmer frühzeitig zu informieren.“ 
Auch im Stadtgebiet München ist mit 
 größeren Beeinträchtigungen im Straßenverkehr zu rechnen.
Entlang der Strecke vom Flughafen München nach Garmisch-Partenkirchen werden 
aus Sicherheitsgründen in den Phasen der 
An- und Abreise der Gipfel-Teilnehmer 
weitreichende Sperren den Verkehr behindern. Ferner ist auch im Innenstadtbereich 
aufgrund von Demonstrationen und Veranstaltungen in Zusammenhang mit dem Gipfel mit Verkehrsproblemen zu rechnen. (TK)
Taxi-Menü im Rechthaler Hof
Die bayerische Traditionsgaststätt Rechthaler Hof in der Arnulfstraße 10 ist nach 
dreimonatiger Renovierung nun unter neuer 
Leitung wieder geöffnet. Für Taxifahrer bietet der Wirt ganztags ein „Taximenü“ zum 
Preis von 7,00 Euro an, bestehend aus 
 Suppe und Hauptgang. Wir bedanken uns 
und wünschen guten Appetit! (TK)
Zweitwohnsitz, die 2011 probeweise eingeführt wurde, kann wieder zurückgenommen 
werden“ ist im Antrag der Partei zu lesen.
Der Unterschied zu den Vorschlägen der anderen Stadtratsparteien liege an den konkreten Zielvorgaben, so Nallinger. Ab 2025 
sollen innerhalb des Mittleren Rings nur 
noch Elektrotaxis fahren, ab 2030 im gesamten Stadtgebiet. Nach Expertenmeinung 
wird sich aber erst nach 2020 die eingeschränkte Reichweite der Elektrofahrzeuge 
durch effizientere Speichertechnologien 
verbessern. Das Problem der langen Ladezeiten existiert auch für den öffentlichen 
Linienverkehr. Das könnte nach den Grünen 
durch Einsatz von sogenannte „Supercaps“ 
(Superkondensatoren) gelöst werden, die 
zwar im Vergleich nur geringere Mengen an 
Energie speichern, aber über Induktionsschleifen an Haltestellen innerhalb weniger 
Sekunden aufladbar sind. Weitere Fragestellungen, wie z.B. die eingeschränkte 
Wahrnehmung anderer Verkehrsteilnehmer 
bei niedrigen Geschwindigkeiten von elektrisch angetriebenen Fahrzeugen, blieben 
unbeantwortet. (FK)
G7-Gipfel vom 7. bis 8. Juni 2015
Der G7-Gipfel auf Schloss Elmau ist ein 
Treffen der Gruppe der Sieben im Landkreis 
Garmisch-Partenkirchen in Bayern. Der 
G7-Gipfel findet vom 7. bis 8. Juni 2015 im 
Schloss Elmau statt, einem Fünf-Sterne- 
Hotel oberhalb der Ortschaft Klais im 
 Wettersteingebirge
Der starke Veranstaltungsverkehr sowie die 
angemeldeten Kundgebungen machen temporäre Verkehrssperren nötig. Der bayerische 
Innenminister Joachim Herrmann: „Insbesondere in der Umgebung des Tagungsortes 
Dr. Cichon & Partner*
Rechtsanwaltskanzlei
T ät i g k e i t s s c h w e r p u n k t e
M. W erther *
Fachanwältin 
für Verkehrsrecht
Reitrecht
A. Friedmann
Gewährleistungsrecht
Reiserecht
S. v . Kummer *
Fachanwalt 
für Familienrecht
Sozialrecht
J. Buchberger *
Fachanwalt
für Strafrecht / 
Bußgeldsachen
Dr . J. Cichon
Unfallschadenregulierung
Fahrerlaubnisrecht
Erbrecht
J o h a n n - v o n - W e r t h - S t r a ße 1 , 8 0 6 3 9 Mün c h e n , T e l.: 0 8 9 / 13 99 4 6 - 0 , Fa x: 0 8 9 / 16 59 51
N. Nöker
Fachgebiet: Arbeitsrecht
Verwaltungsrecht
M. W underlich-Serban
Fachg ebiet: Mietrecht
Privatinsolvenzen
Wir trauern um unsere 
langjährigen Kollegen
Josef Janisch
(Taxi 3272)
Herr Janisch verstarb am 19. April 
im Alter von 67 Jahren.
Christian Kunze
(Taxi 3186)
Herr Kunze verstarb am 19. April 
im Alter von 47 Jahren.
Die Trauerfeier fand am Mittwoch, den 
29. April in Fürstenfeldbruck statt.
Bernhard Preidel
(Taxi 380)
Herr Preidel verstarb am 6. Mai 
im Alter von 55 Jahren.
istockphoto
JUNI 2015 ⁄ TAXIKURIER ⁄ 5

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An dieser Stelle geben wir Ihnen immer wieder Tipps und 
Hinweise, die bei der Nutzung des Datenfunk zu beachten 
sind, oder hilfreich sein können.
Datenfunk- Plausibilitätskontrolle 
fahrpreispflichtiger Aufträge
Seit Ende April 2015 läuft in unserer Vermittlung ein Prozess, der 
übertragene Fahrpreise von fahrpreispflichtigen Aufträgen auf 
Plausibilität überprüft. Hierfür wird für jeden fahrpreispflichtigen 
Auftrag vom System eine Fahrpreisberechnung durchgeführt, dem 
errechneten Betrag eine Toleranzgrenze hinzugerechnet und mit 
der Preismeldung des Fahrers verglichen. Unser System verweigert in der Folge die Annahme eines zu hohen, oder auch zu 
niedrigen Fahrpreises. Der Fahrer wird in diesen Fällen darauf 
hingewiesen, mit der Zentrale Kontakt aufzunehmen, da er in 
diesen Fällen keine Möglichkeit mehr hat einen Fahrpreis zu 
übertragen. 
Für den Fahrer erscheint in diesen Fällen folgende Mitteilung 
im Display:
Diese Kontrollfunktion dient in erster Linie der Reduktion der 
Überprüfungsarbeiten seitens der Taxi-München eG, bevor wir 
Kunden fahrpreispflichtige Aufträge in Rechnung stellen. (NL) 
Bezahlung von APP-Aufträgen über das Smartphone
Ab sofort ist es möglich, dass Kunden, die über unsere „Taxi 
Deutschland App“ ihr Taxi bestellt haben, dieses auch über ihr 
Smartphone bezahlen können.
Folgende Voraussetzungen sind hierfür erforderlich:
Smartphone-Besteller müssen die aktuelle Softwareversion 
der „Taxi Deutschland APP“ auf ihrem iPhone (SW-Version: 
4.3.978.1) oder ihrem Android-Gerät (SW-Version: 4.1.6) 
 installiert und in dieser App die Bezahlung mit Kreditkarte 
oder auch PayPal hinterlegt haben. 
Weiter muss auf den Datenfunkgeräten in den Taxis ebenfalls 
die aktuelle Softwareversion installiert sein. 
Bei den Taxis funktioniert die App-Bezahlung ab folgenden 
 Softwareversionen:
➔ iPAQ und HTC: ab SW-Version 1.147.0.26
➔ HALE TT-01: ab SW-Version 1.6.35
Der Ablauf ist dann wie folgt:
Der Kunde bestellt über sein Smartphone (in unserem Falle ein 
iPhone) ein Taxi wie gewohnt und der Fahrer erhält den Auftrag 
ebenfalls wie gewohnt:
Bild 1: Kundenbestellung
Bild2: Annahme durch Taxifahrer
Datenfunk-Tipps
6 ⁄ TAXIKURIER ⁄ JUNI 2015

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Wenn der Fahrer die Auftragsannahme bestätigt hat und anschließend das Taxi die Abholadresse erreicht, erscheinen beim 
Kunden folgende Dialogfelder:
Bild 3: Bestätigung beim Kunden Bild 4: Eintreffen des Taxis beim Kunden
Nach Durchführung der Fahrt – also am Fahrtziel – muss der 
 Kunde den Taxifahrer darüber informieren, dass er die Fahrt über 
die App bezahlen will. Daraufhin muss der Taxifahrer auf seinem 
Datenfunkgerät im Menü die App-Bezahlvariante auswählen.
Dies funktioniert beim „HALE TT-01“ wie folgt:
Schritt 1:
Bild 5: „TD APP Zahlung auswählen“
Schritt 2:
Bild 6: Fahrpreis eingeben (oder per Fahrdatensatz übernehmen)
Schritt 3:
Bild 7: Fahrpreis mit grünem Häkchen absenden
… und dies sind die Schritte für iPAQ oder HTC:
Schritt 1:
Bild 8: Menüpunkt „Quittung“ auswählen
Schritt 2:
Bild 9: „App-Zahlung“ auswählen
JUNI 2015 ⁄ TAXIKURIER ⁄ 7

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Schritt 3:
Bild 10: Fahrpreis eingeben über übernehmen 
Schritt 4:
Bild 11: Fahrpreis an „Payment-Server“ übergeben
Der Kunde erhält daraufhin folgende Nachrichten auf seinem 
Smartphone, die er nacheinander bestätigen muss:
Bild 12 Bild 13
Bild 14 Bild 15
Datenfunk-Tipps
8 ⁄ TAXIKURIER ⁄ JUNI 2015

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Bild 16 Bild 17
Zum Abschluss der Zahlung erhält 
der Kunde nachfolgende Mitteilung: 
Bild 18
und im Taxi wird automatisch ein Beleg über eine bargeldlose 
Zahlung mit dem entsprechenden Betrag ausgedruckt. Der Taxifahrer kann sich im Anschluss auch noch über nachfolgende 
Funktion eine Kopie dieses Beleges ausdrucken. (NL)
Bild 19
JUNI 2015 ⁄ TAXIKURIER ⁄ 9

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➔ DER LANDESVERBAND
Kommentar von BZP-Präsident 
Michael Müller
„Setzt Euch nicht dem Preisdiktat 
von MyTaxi aus!“
Michael Müller, Vorsitzender des Deutschen 
Taxi- und Mietwagenverbands e.V. (BZP), 
bittet diejenigen Unternehmer, die 
MyTaxi-Aufträge durchführen oder zulassen, 
um ein kurzes Nachdenken:
„Die Applikation MyTaxi habe ich eine Zeitlang mit Distanz betrachtet, da sie nicht 
gewerbeeigen ist. Letztlich aber war zumindest ein positiver Aspekt, dass diese 
App den rechtlichen Rahmen anders als 
Uber nicht in Frage stellte, sondern die 
Vermittlung von ordnungsgemäßen Taxifahrten betrieb. Ein neuer Wettbewerber, 
auf den man sich auch aus Sicht der gewerbeverbundenen Taxizentralen einstellen 
musste – und bisher konnte! Diesen Wettbewerb werden wir auch nicht verhindern 
können. Nun aber ist eine neue Situation 
entstanden: Im letzten Dezember fing 
MyTaxi an, den Vermittlungswettbewerb 
mit unfairen und rechtlich zweifelhaften 
Mitteln zu führen. Die mittlerweile von 
Daimler übernommene Gesellschaft zahlt 
nicht nur Provisionen für neugewonnene 
Taxifahrer, sie rabattiert zudem Fahrgästen 
mit bis zu 50 Prozent die Taxifahrten. Dies 
ist kein normaler Akt von Kundengewinnung 
über qualitative Maßnahmen, sondern eine 
Verdrängung der Taxizentralen mit finanziellen Mitteln, welche die Taxizentralen 
nicht haben. Das ist eine klare Dumping- 
Attacke gegen die bewährten Strukturen. 
Es ist auch deshalb unfair, da die Zentralen, die als Genossenschaften von Taxiunternehmern betrieben werden, sich einem 
Unterbietungswettbewerb aus tarifrechtlichen Gründen gar nicht stellen dürfen.
Hier kommt nun mein Appell an diejenigen, 
die MyTaxi-Aufträge fahren: Auf den ersten 
Blick mag es ja ganz nett sein, sich so zusätzliche Aufträge zu besorgen. Wenn dies 
aber zusammen mit den Rabattaktionen 
dazu führen sollte, dass größere Anteile 
von Fahrten zu MyTaxi gehen, steigt damit 
die Abhängigkeit dieser Unternehmer von 
MyTaxi. Es folgt ein Teufelskreis: MyTaxi 
hebt sofort die Vermittlungspreise, wenn 
sie über genügend Fahrten verfügt. 2014 
waren bis zu 30 Prozent Provision angedacht, die nur durch massiven Widerstand 
gestoppt und auf 15 Prozent limitiert 
 werden konnte. Sollte sich die Vision von 
MyTaxi verwirklichen – Kundengewinnung 
und Plattmachen der Zentralen – tragen 
alle Unternehmer die Folgen. Denn dann 
sind sie abhängig von MyTaxi, weil das 
 Unternehmen bestimmt, was die Taxiunternehmen vom Umsatz abgeben müssen. Wer 
heute von MyTaxi Aufträge abnimmt, ist 
morgen dem Preisdiktat schutzlos ausgesetzt. Heute haben Sie mit Ihrer Stimme in 
der Genossenschaft die Vermittlungskosten 
noch in der Hand. Morgen zahlen Sie die 
Aufträge, die Sie jetzt für MyTaxi ausführen, mit einem Vielfachen zurück. Überlegen Sie sich das und entscheiden Sie: Will 
ich das Taxizentralenwesen beibehalten 
oder will ich kurzfristige Auftragsbeschaffungen mit höchst schädlichem Ende!“
(Quelle: BZP-Report 3/2015)
Umlage BG Verkehr
Am 1. Januar 2010 wurden die ehemalige 
Berufsgenossenschaft (BG) für Fahrzeughaltungen mit der See-Berufsgenossenschaft vereint. Aus diesem Zusammenschluss entstand die heutige BG Verkehr, 
deren Aufgabe als gesetzliche Unfallversicherung die Absicherung der Unternehmen 
aus dem Transport- und Verkehrsgewerbe 
ist. Dazu gehören der Güter- und Personentransport, Entsorgung, Logistik, Luftfahrt, 
Binnenschifffahrt, Seeschifffahrt und Fischerei, aber auch Flieger- und Fahrschulen, Abschleppdienste, Bestattungsunternehmen und Reittierhaltung. 
Der Vorstand der BG Verkehr hat am 
17.04.2015 den Beitragsfuß für das Umlagejahr 2014 auf 3,40 festgesetzt. Mit diesem Verteilungsfaktor werden anhand der 
Entgelte und Versicherungssummen in den 
einzelnen Gefahrklassen die individuellen 
Beiträge berechnet. Die Formel dazu lautet:
Entgelt x Gefahrklasse x Beitragsfuß = Beitrag 
1.000
Grundlage der Beitragsberechnung für die 
Arbeitnehmerversicherung sind die von den 
Unternehmen für 2014 nachgewiesenen Arbeitsentgelte. Der Beitragsberechnung für 
die Unternehmerversicherung liegt die für 
das Jahr 2014 noch gültige Versicherungssumme von 20.000 Euro zu Grunde. Mit Wirkung ab 1.1.2015 wurde die Versicherungssumme auf 23.000 Euro angehoben. (FK)
AKTUELLE INFORMATIONEN
GLASI´S TAXISHOP
Engelhardstr. 6, Tel. 77 05 50
Gesamtes Formularwesen
Autopflege/KFZ-Bedarf
Taxizubehör/Taxibedarf
Brotzeiten/Getränke...
...alles, was der
Taxler braucht
Montag bis Freitag 9-16 Uhr
10 ⁄ TAXIKURIER ⁄ JUNI 2015

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So lautet die Definition eines Verkehrsunfalls im Verkehrsbericht des Polizeipräsidium Münchens. Abgesehen vom wirtschaftlichen Schaden bringen die meisten Unfälle 
auch viel Unannehmlichkeiten, menschliches Leid und Schicksal mit sich. Besonders tragisch sind dabei die Unfälle, bei 
denen ein Mensch sein Leben verliert oder 
lebenslange gesundheitliche Folgen oder 
Behinderungen davonträgt. 
Verkehrsunfälle werden verschiedenen Kategorien zugeordnet. Die grundlegende Unterscheidung erfolgt zwischen Unfällen mit 
und ohne Personenschaden. Die Personenschäden gliedern sich in die Gruppen „mit 
Verletzten“ und „mit Getöteten“, wobei zu 
den Getöteten auch die Verletzten zählen, 
die bis zu 30 Tage nach dem Unfall an den 
Folgen versterben. Verletzte Personen wiederum gelten als schwerverletzt, wenn sie 
mindestens 24 Stunden stationär in einer 
Klinik behandelt werden.
Diesen Unfalltypen gegenüber stehen Verkehrsunfälle mit Sachschaden. Hier erfolgt 
die Unterscheidung nach „schwerwiegender 
Unfall mit Sachschaden“ und „sonstiger 
Unfall mit Sachschaden, auch genannt 
Kleinunfall“ . 
Ein schwerwiegender Unfall mit Sachschaden liegt vor, wenn nach den Feststellungen der Polizei als Unfallursache eine Verkehrsordnungswidrigkeit mit Geldbuße ab 
40 Euro oder eine Straftat im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr 
anzunehmen ist. Ebenfalls in diese Kategorie fallen Unfälle, die unter Alkoholeinfluss 
oder sonstiger berauschender Mittel stehender Fahrer verursacht werden. 
Ein sonstiger Unfall mit Sachschaden 
(Kleinunfall) liegt immer dann vor, wenn 
von der Polizei keine oder lediglich eine 
geringfügige Verkehrsordnungswidrigkeit 
festgestellt wird, unabhängig von der Schadenshöhe sowie der Fahrbereitschaft der 
beteiligten Fahrzeuge. 
Bei solchen Kleinunfällen hält die Polizei 
nur die Namen und Kennzeichen der Unfallbeteiligten fest bzw. unterstützt die Beteiligten beim Austausch der Personalien. 
Warum ereignen sich Unfälle?
Den meisten Unfällen geht eine Verletzung 
der Verkehrsregeln voraus. Es ist überwiegend menschliches Versagen, das für einen 
Verkehrsunfall ursächlich ist. Technisches 
Versagen spielt eine untergeordnete Rolle, 
der Anteil der Unfälle basierend auf 
 tech nischen Problemen ist gemessen an 
der Gesamtzahl der Unfallereignisse verschwindend gering. Die Gründe für das 
menschliche Versagen liegen hauptsächlich 
im Einfluss negativer Faktoren wie Stress, 
Zeitdruck und auch Müdigkeit. Bei einer 
Vielzahl von Fällen, besonders häufig bei 
vorsätzlichen Verstößen, liefern charakterliche Defizite den Grund für den Regelverstoß.
Die Statistik aus dem Jahresverkehrsbericht 
zeigt uns folgende Unfallursachen: 
➔ Überhöhte Geschwindigkeit
➔ Alkoholeinfluss des Fahrers
➔ Zu geringer Sicherheitsabstand 
nach vorne
➔ Falsche Straßenbenutzung
➔ Riskantes Überholen
➔ Missachtung der Vorfahrt/Vorrang
➔ Unachtsamkeit beim Abbiegen/Wenden/
Rückwärtsfahren
➔ Fehlverhalten gegenüber Fußgängern 
und Radfahrern
Tödliche Unfälle
Das Verhältnis von im Straßenverkehr Getöteten zur Zahl der motorisierten Fahrzeuge 
sank 2008 erstmals unter 1 zu 10.000. Als 
1970 der Höchststand von 21.332 Toten im 
Straßenverkehr verzeichnet wurde, waren 
noch 10 Personen je 10.000 Fahrzeuge ums 
Leben gekommen. Verkehrsrechtliche Regelungen, wie beispielsweise die Einführung 
der Helmtrage- und Gurtanlegepflicht und 
die Senkungen der Höchstgrenze für den 
Blutalkoholkonzentrationswert haben ebenso wie eine ständige Verbesserung der 
Im Jahr 2014 ereigneten sich im Freistaat Bayern 369.492 Verkehrsunfälle, 46.804 davon in der Landeshauptstadt München. 
„Ein Verkehrsunfall (VU) ist ein plötzliches Ereignis im öffentlichen Verkehrsraum, welches im ursächlichen Zusammenhang mit dem 
 Straßenverkehr und seinen typischen Gefahren steht und zur Tötung oder Verletzung eines Menschen oder zu einem nicht gänzlich 
 belanglosen Sachschaden geführt hat.“
12 ⁄ TAXIKURIER ⁄ JUNI 2015
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VERKEHRSUNFALL 
➔ WAS TUN, WENN ES GEKRACHT HAT?

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Sicherheit und der technischen Ausstattung 
der Fahrzeuge zu dieser Entwicklung beigetragen. Mehr Verkehrserziehung und 
 -Aufklärungsarbeit sowie eine moderne medizinische Versorgung durch den Rettungsdienst haben viele Todesopfer im Straßenverkehr verhindert. Jedoch auch passive 
Maßnahmen wie computergesteuerte 
 Verkehrslenkungssysteme, die Zunahme 
der Kontrollen, eine bessere Ausbildung, 
Stufenführerschein und Führerschein auf 
Probe sowie die Trennung von Fußgängerzonen und Radwegen, die geschützte von 
ungeschützten Verkehren trennen, haben 
bedeutenden Anteil an diesem Verlauf. 
Was tun, wenn es gekracht hat?
Die Taxibranche, das mobilste Gewerbe der 
Welt, ist aufgrund der überproportionalen 
Kilometerleistungen auch dementsprechend 
häufig in Unfälle involviert. Stellt man aber 
die Unfallzahlen in Relation zur Gesamtfahrleistung, so macht sich doch der Profi 
hinter dem Lenkrad bemerkbar, der durch 
vorausschauendes, umsichtiges Fahren so 
manchen Unfall bereits in der Entstehung 
zu verhindern weiß. 
Wenn es trotzdem einmal kracht mit dem 
Taxi, ist der Unternehmer gefordert die Unfallabwicklung professionell zu handhaben. 
Jeder Ausfalltag kostet bares Geld, und 
schlechter Rat, egal von wem, hat schon 
manchen Kleinunternehmer ruiniert.
Der TAXIKURIER hat sich umgehört und mit 
den wichtigsten Dienstleistern, die dem Taxiunternehmer nach einem Unfall zur Seite 
stehen, Gespräche geführt. Ein Fachanwalt 
für Verkehrsrecht, zwei Kfz-Sachverständige 
sowie der Betreiber eines Taxiverleih gaben 
uns einen tiefen Einblick in die Thematik 
„Unfallabwicklung“, außerdem hat das Polizeipräsidium München mit der Abteilung 
E4/Verkehraufgaben sowie dem Unfallaufnahmekommando viel Wissenswertes und 
Interessantes beigetragen, und last but not 
least bekamen wir die Einsatzzentrale einer 
Feuerwehr von Innen zu sehen und erfuhren allerhand Neues rund den richtigen 
Notruf. Lesen Sie mehr zum Thema „Verkehrsunfall” auf den folgenden Seiten …
Sprechzeiten: 
Mo, Di 8-12 Uhr und 15-18 Uhr 
Mi 8-13 Uhr 
Do 8-12 Uhr und 15-19 Uhr 
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JUNI 2015 ⁄ TAXIKURIER ⁄ 13
 
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Der richtige Notruf – ein Disponent 
der Feuerwehr-Einsatzzentrale im 
Gespräch mit dem TAXIKURIER
Über 4.500-mal jährlich setzt die Taxizentrale Notrufe in den Einsatzzentralen von Polizei und Feuerwehr ab. Bei vielen dieser Notrufmeldungen geht es um Gefahr für Leib 
und Leben. Einerseits aufgrund von Erkrankungen wie z.B. Herzinfarkten oder Schwächeanfällen, aber auch nach Verletzungen 
nach Verkehrsunfällen. Der richtige Notruf 
ist das wichtigste Glied in der sogenannten 
Rettungskette. Je präziser die Angaben 
beim Notruf erfolgen, desto besser kann 
der Disponent in der Rettungsleitstelle die 
 Entscheidung bei der Wahl des passenden 
Einsatzmittels treffen. In der integrierten 
Leitstelle der Berufsfeuerwehr München in 
der Heimeranstraße laufen alle Notrufe für 
Feuerwehr und Rettungsdienst auf. 
Von dort aus werden alle Einsätze der Feuerwehr im Stadtgebiet sowie des Rettungsdienstes im Stadtgebiet und auch Landkreis 
koordiniert. Die Feuerwehren im Landkreis 
München werden von der Feuerwehreinsatzzentrale im Landratsamt München am 
 Mariahilfplatz disponiert. Im Rahmen eines 
Besuches in der Feuerwehreinsatzzentrale 
des Landratsamtes München erfuhren wir 
viele interessante Details über die Abläufe 
bei einem Notruf und der Alarmierung der 
Einsatzkräfte. Herr Alain Kretschmer, der 
hauptberuflich als Disponent in der Feuerwehreinsatzzentrale arbeitet, ist ausgebildeter Rettungssanitäter und selbst als 
 Feuerwehrmann bei einer freiwilligen 
 Feuerwehr im Landkreis München tätig. 
Wir durften ihn an seinem Arbeitsplatz besuchen, dabei einen Einblick in eine interessante Tätigkeit gewinnen und führten 
folgendes Gespräch:
TAXIKURIER: Herr Kretschmer, aus Ihrer 
über zehnjährigen Tätigkeit als Disponent 
in der Feuerwehreinsatzzentrale verfügen 
Sie über einen großen Erfahrungsschatz 
rund um das Thema „Notruf“ . Was sind aus 
Ihrer Sicht die schwierigen Momente bei 
der Annahme eines Notrufes?
Alain Kretschmer: Grundsätzlich befindet 
sich der Anrufer am Notruftelefon in einem 
Zustand der Anspannung und ist nervös. 
Unsere Aufgabe dabei ist, die Situation am 
Telefon zu beruhigen und mit sachlichen, 
einfachen Fragen alle nötigen Informationen für den Notfall aus dem Anrufer herauszubekommen. Die beiden häufigsten 
Problematiken dabei sind sprachliche 
Schwierigkeiten bei Anrufern, die weder 
deutsch noch englisch sprechen, und es 
deshalb sehr schwer ist, zu verstehen, 
was der Anrufer überhaupt will. Ähnlich 
schwierig sind Notrufe von ortsunkundigen 
Personen, die zwar deutsch sprechen, aber 
überhaupt keine Ahnung und keinen Anhaltspunkt haben, wo sie sich befinden. In 
beiden Fällen geht somit wertvolle Zeit 
verloren, die später über Leben oder Tod 
entscheiden kann.
TAXIKURIER: Aufgrund der Tätigkeit im 
Straßenverkehr kommen Taxifahrer deutlich 
öfter als ein normaler Verkehrsteilnehmer 
in die Situation, einen Notruf zu melden. 
Wie erfolgt aus Sicht der Einsatzzentrale 
der ideale Notruf eines Taxifahrers?
Alain Kretschmer: Fast jeder Taxifahrer 
verfügt heutzutage über ein Handy, mit 
dem er in allen Netzen kostenlos die Notrufnummern 110 oder 112 wählen kann. 
 Alternativ kann ein Notruf auch über den 
Taxisprechfunk erfolgen, der dann von der 
Taxizentrale an die entsprechende Leitstelle weitergegeben wird. Beide Wege haben 
Vor- und Nachteile. Ein wichtiger Vorteil 
beim Notruf über die Taxizentrale ist die 
Möglichkeit der GPS-Ortung des Taxis. 
 Gerade bei schlecht deutsch sprechenden 
Fahrern kann damit die exakte Position des 
Unfalls geortet werden. Außerdem haben 
die Funksprecher der Taxizentrale ein geschultes Gehör im Umgang mit ihren Fahrern und liefern uns in den meisten Fällen 
gut aufbereitete Fakten. 
TAXIKURIER: Welche dieser Fakten sind bei 
einem Notruf besonders von Bedeutung?
Alain Kretschmer: Das sind die klassischen 
W-Fragen …
➔ Wer meldet?
➔ Name und Rückrufnummer
➔ Wo ist es passiert? 
➔ Genaue Angaben über die Unfallstelle
➔ Was ist passiert? 
➔ Kurze Beschreibung der Situation
➔ Wie viele Verletzte?
➔ Entscheidend für die Anzahl 
der Rettungskräfte
➔ Verletzte ansprechbar?
➔ Entscheidend ob ein Notarzt kommt
➔ Personen eingeklemmt?
➔ Feuerwehr 
Mit den Antworten auf diese Fragen erschließt sich dem Disponenten in der Leitstelle ein Bild der Lage und es wird entsprechend den Alarmplänen das bzw. die 
erforderlichen Rettungsmittel alarmiert. 
Manche Fragen mögen auf den ersten Blick 
14 ⁄ TAXIKURIER ⁄ JUNI 2015
➔ 112 ODER 110? – ALLES ZUM RICHTIGEN NOTRUF
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Seite 15

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für den Laien nicht von Bedeutung sein, 
haben aber für uns einen sehr hohen Stellenwert, wenn z.B. entschieden werden 
muss, ob nur ein Rettungswagen zum 
 Einsatz kommt oder ob sofort ein Notarzt 
ausrückt.
TAXIKURIER: Ist es erforderlich, bei einem 
Verkehrsunfall Polizei und Rettung zu verständigen, oder erfolgt die Verständigung 
„hinter den Kulissen“?
Alain Kretschmer: Wird ein Unfall mit 
 Verletzten bei der Polizei gemeldet, verständigt die Einsatzzentrale den Rettungsdienst. Kommt aber der Anrufer zuerst in 
die integrierte Leitstelle der Feuerwehr, 
gibt der dortige Disponent die Unfallmeldung an die Polizei weiter. Der Anrufer am 
Notruf muss in jedem Fall nur einen Anruf 
tätigen, alles Weitere läuft planmäßig nach 
einem festen Schema.
TAXIKURIER: Ist es denn egal, ob der 
 Taxifahrer die 110 oder die 112 wählt?
Alain Kretschmer: Nein. Im medizinischen 
Notfall ist immer die 112 zu empfehlen, 
denn hier wird gerade bei akuten Situationen bereits am Telefon der Anrufer zur 
Erstversorgung angeleitet, wie z.B. mit 
 einer sogenannten „telefonischen Reanimation“ bei Herzstillstand. Zugleich 
 können gezielte Fragen zum Zustand des 
Patienten erfolgen, die nicht möglich 
 wären, wenn der Notruf bei der Polizei 
 eingeht und dann weitergeleitet wird.
TAXIKURIER: Wie sind Ihre persönlichen 
Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit 
 anderen Funkzentralen, wie z.B. der Taxizentrale der Taxi-München eG?
Alain Kretschmer: Die Zusammenarbeit 
funktioniert völlig problemlos, hier wird 
sehr professionell gearbeitet.
TAXIKURIER: Danke für das Gespräch. (TK)
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JUNI 2015 ⁄ TAXIKURIER ⁄ 15
 
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Seite 16

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Ein Unfall beginnt für die Polizei damit, 
festzustellen, wer Beteiligter ist. Hier gibt 
der § 142 Abs. 5 Strafgesetzbuch vor, dass 
es „jeder ist, dessen Verhalten nach den 
Umständen zur Verursachung des Unfalls 
beigetragen haben kann“ . Hier muss man 
jedes Wort beachten. Jedoch lässt der Gesetzestext die genauen Fakten offen. Der 
Polizeibeamte vor Ort muss also beurteilen, 
wer unter den Text fällt. Damit ist aber 
noch nichts festgelegt. Der Polizeibeamte 
trifft die Feststellungen und nimmt die 
 Daten und Fakten auf. Über Schuld, Teilschuld oder Unschuld befinden Gerichte 
und Versicherungen.
In diesem Zusammenhang wird gerne eine 
Verwarnung oder Anzeige als Schuldanerkenntnis gesehen. Eine Verwarnung ist 
noch nicht einmal ein offizieller Verwaltungsakt, sondern ein Angebot, die Angelegenheit auf einfachem Wege erledigen zu 
können. Selbst bei einem Bußgeldbescheid 
ist der Bürger immer noch ein „Betroffener 
einer Ordnungswidrigkeit“ . Bei seiner Anerkennung ist auch hier die Angelegenheit 
auf außergerichtlichem Wege erledigt. Natürlich steht jedem Bürger zu jeder Zeit das 
Recht auf ein richterliches Gehör zu. Erst 
hier wird die Schuldfrage abschließend 
 geklärt. 
Ein kleiner Hinweis sei erlaubt: Wenn 
sich so mancher zurück lehnt, die Augen 
schließt und sein eigenes Verhalten kritisch überprüft, wird er feststellen, dass 
die Verwarnung/der Bußgeldbescheid doch 
nicht so falsch sind, wie man im ersten 
emotionalen Moment annimmt. Man könnte 
sich dann so manches finanzen- und 
 nervenaufreibendes Gerichtsverfahren 
 ersparen.
Sehen wir uns einmal die Pflichten der 
 Unfallbeteiligten an. Dies ist gar nicht so 
schwer, wenn man sich die grundlegenden 
Dinge einprägt: Anhalten – Unfallstelle 
 absichern – Verletzten helfen/Rettungsdienste verständigen – Austausch der notwendigen Daten (Fahrer, Halter, Fahrzeug, 
Versicherung) der Beteiligten untereinander. Ist kein Berechtigter anwesend, Verständigung desselben sicherstellen (z.B. 
durch Anruf bei Polizei) – Unfallspuren 
nicht beseitigen – Wenn erforderlich: Polizei über 110 rufen. 
Bei sogenannten Kleinunfällen ist die 
 Unfallstelle sofort zu räumen, sagt der 
§ 34 Abs. 1 Nr. 2 der StVO. Dies wird 
recht gerne übersehen. Wenn es nicht geschieht, ist dies mit einem Verwarnungsgeld von 30 Euro bedroht. Aber was ist 
ein Kleinunfall (Text: „bei geringfügigem 
Schaden“)? Das Gesetz hat sich auch hier 
nicht festgelegt. Folgt man der Kommentierung, sind Schäden von ca. 600 Euro 
nicht mehr geringfügig. Und wann hat 
man heute schon nach einem VU Schäden 
unter 600 Euro? Das dürften nur einfachste „Rempler“ sein, bei denen nur leichteste Schäden erkennbar sind (reicht der 
Lackstift? Kennzeichen gerade biegen? 
Nur das Spiegelglas? Neue Halterung für 
den Schurz?).
16 ⁄ TAXIKURIER ⁄ JUNI 2015
➔ WIE SIEHT DIE POLIZEI EINEN VERKEHRSUNFALL?
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Seite 17

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Bei einem Kleinunfall wird i.d.R. einem Beteiligten ein Verwarnungsgeld angeboten, 
wenn der Verstoß klar ersichtlich ist. Der 
Betroffene kann es ablehnen, darüber muss 
er belehrt werden. Nimmt er es an, dann 
kann der Vorwurf in tatsächlicher und 
rechtlicher Hinsicht nicht mehr weiter verfolgt werden. Wie oben schon gesagt: außergerichtlich erledigt. Es gibt hierbei auch 
kein Protokoll. Das ist wichtig zu wissen, 
weil die Versicherung immer nach einem 
Unfallprotokoll fragt. Das gibt es dann 
nicht! Es werden nur auf dem Verwarnungszettel die wichtigsten Daten festgehalten. 
Hier ist es also günstig – so man es für 
wichtig hält – eigene Feststellungen festzuhalten. Aber Vorsicht: eine Nahaufnahme 
eines Unfallbeteiligten mit dem Handy 
muss dieser nicht dulden!
Apropos Verwarnungsgeld: ein großer Teil 
der Verhaltensweisen sind bei einem Verstoß mit einem Verwarnungsgeld von im 
Schnitt 30 Euro bedroht. Näheres kann man 
unter dem Link des Polizeipräsidiums
www.internet.intra.polizei.bayern.de/ 
muenchen/verkehr/verstoesse/ 
index.html/1318?type=bgk
selber heraus suchen.
Die Frage des Freiräumens einer Unfallstelle 
geht einher mit der Frage der weiteren Verkehrsbehinderung. Habe ich wirklich einen 
Kleinunfall und es steht nur ein Fahrstreifen zur Verfügung (bei entsprechender Verkehrsdichte), dann gibt es bei ordentlichen 
Rückstauungen sicherlich eine Behinderung, die durch das Freiräumen vermeidbar 
wäre. Ist der Verkehrsraum großzügiger 
oder der Verkehr geringer, sieht es schon 
anders aus. Es kommt also immer auf den 
Einzelfall an.
Bei Unfällen wird immer wieder das Wort 
„Unfallkommando“ gebraucht. Schauen wir 
uns einmal an, was es ist und wann es 
kommt:
Das im Sprachgebrauch bezeichnete Unfallkommando (intern nur „Kommando“ genannt) ist eine Fachdienststelle für Unfallaufnahmen mit breitem Spektrum. Es 
arbeitet nach einer umfangreichen Liste 
verschiedener Unfallkonstellationen. Nachdem jedoch das Personal auch einer Beschränkung unterliegt und bei den Unfällen 
noch weitere Kritierien hinzu kommen, erscheint das „Kommando“ nicht automatisch 
und auch nicht immer sofort. Es kann auch 
nicht direkt vom Bürger angefordert werden. Unfälle werden immer an die 110 
 gemeldet.
Solche Unfälle sind u.a.:
➔ mit Personenschaden (bei Verständigung des Rettungswagens, tödlichen 
Unfällen) – die eigentlich „klassischen“ 
Verkehrsunfälle – diese haben Vorrang
➔ Unfälle mit gefährlichen Gütern
➔ mit anderen Einsatzfahrzeugen 
oder Militär 
➔ Unfälle im Schienenbereich 
(S-, U- und Straßenbahn) 
➔ bestimmte Sportunfälle 
(Klettern, Reitsport) 
➔ Unfallfluchten 
➔ Schulwegunfälle
➔ Flugunfälle 
 (na ja, Gott sei Dank in den letzten 
Jahre nicht mehr vorgekommen – 
eher schon eine Notlandung von einem 
Fesselballon)
Dabei betreibt sie auch Spurensicherung, 
ist teilweise in die Fahndung eingebunden. 
Die Ausrüstung ist recht klassisch und in 
den Fahrzeugen z.T. unterschiedlich vorhanden: Schreibunterlagen, wasserfester 
Stift, Rollbandmaß, Spiegelreflexkamera 
und weitere technische Hilfsmittel, Material zur Absicherung der Unfallstelle, Nothilfematerial, Motometer (Messung der 
Bremsverzögerung), Sichtschutzwand (bei 
tödlichen Unfällen). Vielleicht kommt irgendwann auch mal eine Drohne hinzu; wer 
weiß. Aber am besten ist es, wenn dieser 
Artikel nur Theorie bleibt.
Abschlussbemerkung der Redaktion:
Wir bedanken uns bei Herrn Ersten Polizeihauptkommissar Kurt Sponna von der Polizeiinspektion für Verkehrsunfallaufnahmen 
und Herrn Ersten Polizeihauptkommissar 
Rainer Männicke vom Präsidium/Verkehrsabteilung für diesen Beitrag.
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JUNI 2015 ⁄ TAXIKURIER ⁄ 17
 
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Seite 18

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Ein Gespräch mit dem 
Taxiverleih München
Der Anschaffung und Inbetriebnahme eines 
neuen Taxifahrzeuges ist mit viel organisatorischem und logistischem Aufwand verbunden. Nach dem Einbau von Funk, Taxameter und Alarmanlage muss das neue Taxi 
beim TÜV zur Abnahme nach BOKraft vorgestellt werden und letztendlich erfolgt die 
Endabnahme durch die Genehmigungsbehörde. Es ist schier unvorstellbar, bei einem Taxiausfall aufgrund eines Verkehrsunfalls kurzfristig selbst ein Ersatzfahrzeug 
für den Taxibetrieb anzuschaffen und zuzulassen. Die Alternative für solche Fälle 
heißt Leihtaxi. Ein Leihtaxi ist ein Taxifahrzeug, das bereits vollständig entsprechend den Vorschriften der BOKraft ausgerüstet vom Taxiverleiher zur Verfügung 
gestellt wird. 
Der TAXIKURIER hat in einem Gespräch mit 
einem Taxiverleiher viele Aspekte rund um 
ein Leihtaxi diskutiert. Heribert Wurm, 
langjähriger Taxiunternehmer und Inhaber 
der Firma Taxiverleih München in der Richelstraße 6 an der Donnersbergerbrücke, 
stand uns Rede und Antwort.
Herr Wurm, viele Taxiunternehmer zögern, 
nach einem unverschuldetem Unfall auf ein 
Leihtaxi zurückzugreifen, weil eine gewisse 
Unsicherheit mit dem gesamten Procedere 
besteht. Was muss der Taxiunternehmer 
veranlassen, wenn er ein Leihtaxi benötigt.
Heribert Wurm: Fällt ein Taxi aufgrund eines unverschuldeten Unfalles aus, meldet 
sich der Taxiunternehmer beim Taxiverleih 
und teilt mit, dass ein Taxi ausgefallen ist 
und ersetzt werden soll. Sodann prüfen wir, 
ob wir ein geeignetes Leihtaxi zur Verfügung haben. Dies ist bei fast allen Anfragen der Fall. Wenn nun der Taxifahrer mit 
dem von uns angebotenen Leihtaxi einverstanden ist und dieses möchte, bereiten 
wir alle Schritte vor, damit das Leihtaxi 
möglich schnell den Betrieb aufnehmen 
kann.
TAXIKURIER: Welche Schritte sind dies 
im Detail?
Heribert Wurm: Als erstes benötigen wir 
das Kennzeichen und die Konzessionsnummer des ausgefallenen Taxis, um dem Taxibüro im Gewerbeamt im KVR den Einsatz 
des Ersatztaxis anzuzeigen. Diese Formalität erledigen wir per Fax. Soll das Leihtaxi 
mit Datenfunk-Ausstattung zur Verfügung 
gestellt werden, müssen wir wissen, welches Datenfunk-Endgerät der Taxiunternehmer verwendet. (iPAQ, HTC oder TT-01, die 
Red.) Die Anmeldung des Leihfahrzeuges 
in der Taxizentrale veranlasst ebenfalls der 
Taxiverleih per Fax. 
TAXIKURIER: Das heißt mit anderen Worten, dass ein Leihtaxi innerhalb kürzester 
Zeit einsatzbereit sein kann?
Heribert Wurm: Richtig. Nachdem wir 
die Anmeldungen im KVR und der Taxizentrale per Fax vornehmen, kann in der Regel 
bereits eine Stunde nach dem telefonischen Auftrag abgeholt und eingesetzt 
werden.
TAXIKURIER: Wie verfahren Sie bei der 
 Abrechnung der Kosten für das Leihtaxi?
Heribert Wurm: Vor Übergabe des Leihtaxis muss der Mietvertrag unterschrieben 
werden. In diesem Zusammenhang bekommen wir vom Taxiunternehmer eine Abtretungserklärung der Ansprüche gegenüber 
der gegnerischen Versicherung. Damit rechnen wir die Kosten direkt mit dem Haftpflicht-Versicherer des Unfallverursachers 
ab, dem Taxiunternehmer entstehen keine 
Kosten und auch keine Formalitäten oder 
Schreibarbeiten.
TAXIKURIER: Wie lange darf der Taxiunternehmer ein Leihtaxi in Anspruch nehmen?
Heribert Wurm: Die Dauer des Einsatzes 
des Leihtaxi orientiert sich an der veranschlagten Reparaturdauer des beschädigten 
Taxis. Diese Reparaturdauer bestimmt der 
Sachverständige, der das Gutachten über 
den Unfallschaden erstellt. Dazwischen liegende Wochenend-Tage werden zur Reparaturdauer hinzu addiert. Im Falle eines Totalschaden des verunfallten Taxis beträgt 
die maximal bezahlte Einsatzzeit eines 
Leihtaxis 14 Tage. 
TAXIKURIER: Was ist zu tun, wenn das 
Leihtaxi nicht mehr benötigt wird?
Heribert Wurm: Auch das ist für den Taxiunternehmer mit wenig Aufwand verbunden. Er bringt das Leihtaxi zurück zum 
 Taxiverleih, der Taxiverleih meldet das 
Leihtaxi bei KVR und Taxizentrale wieder 
ab. Wichtig ist dabei, dass das reparierte 
Taxi erst nach Abmeldung des Leihtaxis 
wieder eingesetzt werden darf.
TAXIKURIER: Gibt es besondere Fälle, in 
denen die gegnerische Versicherung das 
Leihtaxi nicht bezahlt?
Heribert Wurm: Es gibt wenige Konstellationen, wo sich Probleme ergeben können. 
Wird z.B. ein selbstfahrender Einzelunternehmer beim Unfall seines Taxi verletzt 
und dadurch nicht arbeitsfähig, und dieser 
Unternehmer hat keine angestellten Fahrer 
in seinem Betrieb, so wird die Versicherung 
das Leihtaxi während der Dauer der Arbeitsunfähigkeit nicht bezahlen. Ein anderer Fall sind verunfallte Taxis in größeren 
Taxiunternehmen, wo aufgrund mangelhafter Schichtauslastung innerbetrieblich in 
allen Schichten freie Taxis zur Verfügung 
stehen und somit der Ersatz des Taxis mit 
eigenen Fahrzeugen bewerkstelligt werden 
kann.
TAXIKURIER: Muss die Reparatur des 
 verunfallten Taxis nachgewiesen werden, 
um nicht auf den Kosten für das Leihtaxi 
sitzen zu bleiben?
Heribert Wurm: Damit die gegnerische 
Versicherung das Leihtaxi bezahlt, muss 
die Reparatur nachgewiesen werden. Dies 
erfolgt am einfachsten durch den Sachverständigen, der das Schadengutachten 
erstellt hat.
TAXIKURIER: Was muss der Taxiunternehmer beachten, wenn das Leihtaxi nachts 
bzw. abends oder am Wochenende benötigt 
wird?
Heribert Wurm: Der Taxiverleih München 
bietet umfassenden Service und ist jederzeit erreichbar. Durch die Anmeldungen per 
Fax können wir rund um die Uhr an allen 
Tagen Leihtaxis in Betrieb nehmen. Ein 
weiterer Aspekt unseres umfassenden Service ist, dass der Taxiunternehmer in der 
schwierigen Phase nach einem Verkehrsunfall von uns durch den An- und Abmeldeservice des Leihtaxis von bürokratischen 
Formalitäten entlastet wird.
TAXIKURIER: Herr Wurm, wir bedanken uns 
für das Gespräch und wünschen Ihnen alles 
Gute für die Zukunft. (TK)
18 ⁄ TAXIKURIER ⁄ JUNI 2015
TITELTHEMA
➔ REDE UND ANTWORT ZUM THEMA VERKEHRSUNFALL

Seite 19

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Ein Gespräch mit einem Fachanwalt 
für Verkehrsrecht
Viele von uns haben diese Situation bereits 
erlebt: Wie aus dem Nichts hört man plötzlich ein Quietschen, ein Hupen und dann 
einen Knall. Zwei Fahrzeuge sind im Straßenverkehr zusammengestoßen, ein Verkehrsunfall hat sich ereignet. Die Beteiligten stehen unter Schock, sind aufgeregt 
und nervös und neigen deshalb dazu, 
 anders zu reagieren als in normalen Situationen. Unter solchen Bedingungen wird 
oft vergessen, wichtige Feststellungen zu 
treffen, Beweise zu sichern, Personalien 
und Telefonnummern zu tauschen und dergleichen mehr.
Alles das ist jedoch enorm wichtig für die 
zivil- und strafrechtliche Aufarbeitung des 
Geschehnisses, insbesondere ist die Sicherung von Beweisen zur Klärung der Schuldfrage oftmals ein Problem, das im Nachhinein großen wirtschaftlichen Schaden mit 
sich bringt.
Michael Bauer ist Fachanwalt für Verkehrsrecht sowie ehemaliger Taxiunternehmer 
und –fahrer, der Schwerpunkt seiner anwaltlichen Tätigkeit sind verkehrsrechtliche 
Angelegenheiten, vorwiegend von Taxiunternehmern und –fahren. 
In einem Gespräch mit dem Taxikurier erläutert Michael Bauer die Rolle des Rechtsanwalts bei der straf- und zivilrechtlichen 
Abwicklung von Verkehrsunfällen. 
TAXIKURIER: Herr Bauer, als ehemaliger 
Taxiunternehmer sind Ihnen die Sorgen und 
Nöte des Gewerbes bestens bekannt. Ein 
Verkehrsunfall ist ein Ereignis, das jedem 
Taxifahrer täglich widerfahren kann. Welche 
Lehren aus ihrer langjährigen Berufserfahrung möchten Sie gerne an Taxiunternehmer und –fahrer weitergeben?
Michael Bauer: In den vielen Fällen ist die 
Klärung der Schuldfrage der Kern der Angelegenheit. Oft geht es – nachdem Haftpflichtversicherer gerne Ansprüche kürzen 
– auch um die Schadenshöhe. Die Klärung 
der Schuld ist die Grundlage für die Abwicklung der Ansprüche. In vielen Fällen 
wird die Klärung der Schuldfrage beeinträchtigt, weil die Beweissicherung am Unfallort mangelhaft ist oder auch gar nicht 
erfolgt. Deshalb ist mein Rat an alle Taxifahrer, möglichst viel fotografisch zu dokumentieren und sich Zeugen zu versichern. 
Die meisten verfügen heutzutage über ein 
Smartphone oder ein anderes Handy mit 
Kamera, es sollte kein Problem sein, die 
Position der Fahrzeuge und Spuren auf der 
Straße nach einem Zusammenstoß, sowie 
die Schäden an den Taxis zu fotografieren, 
dann erst die Unfallstelle zu räumen. Solche Fotos sind die Grundlage für die Arbeit 
der Sachverständigen und Gutachter, um 
später den Unfallhergang rekonstruieren 
und auf die Haftung rückzuschließen zu 
können.
TAXIKURIER: Wird die Schuldfrage nicht 
bereits vor Ort durch die Polizei geklärt?
Michael Bauer: Nein, die Polizei stellt keine zivilrechtliche Schuld fest. Die an den 
Unfallort gerufenen Polizeibeamten sind in 
erster Linie bei der Feststellung und beim 
Austausch der Personalien der Unfallbeteiligten behilflich – was die Unfallbeteiligten 
in der Regel auch selbst erledigen können, 
in einzelnen, klaren Fällen werden Unfallbeteiligte auch gebührenpflichtig verwarnt. 
Nur bei größeren Unfällen und bei Unfällen 
mit Personenschäden erfolgt aufgrund der 
strafrechtlichen Relevanz eine ausführliche 
polizeiliche Unfallaufnahme, in schweren 
Fällen auch durch ein sogenanntes Unfall- 
Aufnahme-Kommando. Bei Unfällen mit 
ausländischen Fahrzeugen empfiehlt es sich 
die Polizei zu rufen, da so die, von den 
 generischen Versicherungen meist verlangte zweifelsfreie Feststellung der Unfallbeteiligung des Unfallgegners nachgewiesen 
werden kann.
TAXIKURIER: Welche Vorteile hat die 
 Unfall-Abwicklung durch einen Anwalt?
Michael Bauer: Bei der der Abwicklung eines Verkehrsunfalls ist es wichtig, die Lage 
zu beurteilen und daraus die Vorgehensweise festzulegen. Hier kommen die Erfahrung 
und das Fachwissen des Anwalts zur Geltung. Der Rechtsanwalt hat das Recht auf 
Akteneinsicht und gelangt dadurch in den 
Besitz von Informationen, die für die Schadensregulierung von großer Bedeutung sein 
können. Der Anwalt koordiniert den Schriftverkehr zwischen den Versicherungen, Gutachtern und ggf. Gericht oder Staatsanwalt. 
Durch den Anwalt können Möglichkeiten 
und Aspekte beachtet und beurteilt werden, 
die vielen Laien – oder teils auch nichtspezialisierten Anwälten – gar nicht bekannt 
sind. Es können dadurch unter Umständen 
wirtschaftliche Nachteile oder andere Versäumnisse vermieden werden.
JUNI 2015 ⁄ TAXIKURIER ⁄ 19
 
➔ SCHADENSREGULIERUNG NACH EINEM VERKEHRSUNFALL

Seite 20

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TAXIKURIER: Wie sollte der ideale Ablauf 
nach einem Unfall erfolgen?
Michael Bauer: Wenn der Taxifahrer (oder 
Unternehmer) einen Unfall erleidet, sollte 
er möglichst zeitnah Kontakt mit einem 
(jedenfalls verkehrsrechtlich spezialisierten) Anwalt aufnehmen und die Lage schildern. Der Anwalt wird dann die ersten 
Schritte anraten oder auch gleich in die 
Wege leiten. Hierzu gehört z.B. die Beauftragung eines Sachverständigen bzw. Gutachters durch den Geschädigten, zunächst 
zur Feststellung des Schadens am Fahrzeug 
ggf. im Einzelfall auch für unfallanalytische 
Erwägungen, sprich zur Rekonstruktion des 
Unfallhergangs. Nach einem persönlichen 
Gespräch und dem Erteilen der Vertretungsvollmacht an den Anwalt beginnt dessen 
eigentliche Tätigkeit. 
TAXIKURIER: Was sind die Aufgaben des 
Anwalts bei der Unfallregulierung?
Michael Bauer: Der Anwalt vertritt die Interessen seines Mandanten und wird dessen 
begründete Ansprüche durchsetzen. Dazu 
zählt in erster Linie die Geltendmachung 
von Forderungen gegenüber der gegnerischen Versicherung, ggf. auch die Kommunikation mit der eigenen Versicherung zur 
Abwehr gegen Forderungen des Unfallgegners. Diese Forderungen setzen sich zusammen aus dem Schadenersatz am Fahrzeug, 
Schmerzensgeld, Kosten für Gutachter, Verdienstausfall, Leihtaxi, Anwalt und sonstige Auslagen. Der Anwalt erledigt die Abwicklung bis zum Abschluss des Vorganges, 
d.h. der Anwalt empfängt die Auszahlung 
der Versicherung, überprüft die Abrechnungen der Versicherung und leitet die Zahlung 
an seinen Mandanten weiter. Durch regelmäßige Wiedervorlage der Akten wahrt der 
Anwalt sämtliche relevanten Fristen und 
schließt somit Nachteile aufgrund von 
 Versäumnissen aus. 
TAXIKURIER: Muss die gegnerische Versicherung denn in jedem Fall den Anwalt für 
die Schadenabwicklung bezahlen?
Michael Bauer: Die Kosten für den Anwalt 
trägt grundsätzlich die Versicherung des 
Unfallverursachers – in der Höhe zu der 
schließlich eine Schadensregulierung erfolgt, also bei Teil-Schuld-Feststellung 
 entsprechend der Haftungseilung. Um in 
Fällen von Teilschuld oder alleiniger Haftung (z.B. nach Klageabweisung) nicht auch 
noch auf den Kosten für Anwalt und Gutachter oder Gerichtskosten sitzen zu bleiben, ist stets eine (Fahrzeughalter-)Rechtsschutzversicherung zu empfehlen, wobei 
hier zwischen privaten und betrieblichen 
Versicherungen unterschieden werden muss. 
TAXIKURIER: Herr Bauer, wir danken für 
das Gespräch. (TK)
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20 ⁄ TAXIKURIER ⁄ JUNI 2015
 
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Seite 21

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Gespräch mit den Kfz-Gutachtern 
Jakob Obermaier und 
Wolfgang Maschenbauer
Wird bei einem Verkehrsunfall ein Taxi 
 beschädigt, muss zur Regulierung des 
Schadens das Fahrzeug durch einen Sachverständigen begutachtet werden. Über 
30.000 Unfallfahrzeuge hat der Kfz-Sachverständige Jakob Obermaier in über 
30 Berufsjahren begutachtet. In einem 
 Gespräch mit dem Taxikurier erzählen 
 Jakob Obermaier und sein Kollege und 
Schwiegersohn Wolfgang Maschenbauer 
über den beruflichen Alltag eines Kfz- 
Sachverständigen. 
Etwa 10 Gutachter gab es zu dem Zeitpunkt, als Jakob Obermaier in das Geschäft 
einstieg, an die 500 gibt es mittlerweile 
heute im Großraum München. Die Gründe, 
weshalb sich ein Sachverständigenbüro 
 solange behaupten kann, liegen auf der 
Hand: Zuverlässigkeit, Qualität und vor allem Service am Kunden sind die Markenzeichen vom Gutachterbüro Jakob Obermaier. 
Beide Gutachter haben das Kfz-Handwerk 
von der Pieke auf gelernt, sind Kfz-Meister 
und damit ein Garant in Bezug auf die berufliche Praxis, was heutzutage leider nicht 
die Regel ist. 
TAXIKURIER: Herr Obermaier, ein Verkehrsunfall ist ein Ereignis, das den Taxiunternehmer vor viele Probleme stellt. Was ist 
aus Sicht eines langjährigen Gutachters der 
wichtigste Schritt nach einem Unfall?
Jakob Obermaier: Um eine optimale 
 Aufarbeitung des Unfallgeschehens zu 
 erreichen, empfehle ich in jedem Fall die 
Abwicklung des Unfalles durch einen 
Rechtsanwalt. Im Falle eines unverschuldeten Schadens hat der Geschädigte immer 
die freie Wahl des Gutachters, auch wenn 
die gegnerische Versicherung oftmals 
 versucht, den Schaden durch einen versicherungseigenen, wohlgesonnenen Sachverständigen begutachten zu lassen. Im 
Prinzip ist es egal, ob der Taxiunternehmer 
selbst den Gutachter wählt und dann seinen Anwalt mit der Abwicklung des Schadenfalles beauftragt, oder ob er erst den 
Anwalt kontaktiert und der einen vertrauten Gutachter einschaltet. Wichtig ist, sich 
nicht von der gegnerischen Versicherung 
überrumpeln und deren Gutachter aufdrängen zu lassen.
Wichtig ist auch zu wissen, dass im Gutachten nicht nur die Schadenhöhe ermittelt wird, sondern auch der Beweissicherung dient. 
TAXIKURIER: Wenn Sie den Auftrag erhalten haben, ein Gutachten an einem Kfz 
nach einem Unfall zu erstellen, wie sieht 
dann die weitere Vorgehensweise?
Wolfgang Maschenbauer: Nach Erhalt des 
Auftrages stimmen wir Ort und Zeit der 
 Begutachtung ab. Bei fahrbereitem Kfz 
kann der Termin an unserem Betriebssitz 
vereinbart werden. Durch eine benachbarte 
Kfz-Werkstätte haben wir die Möglichkeit, 
eine Hebebühne zu nutzen und gegebenenfalls auch durch Demontage von Stoßstangen und -fängern, einen besseren Einblick 
in die beschädigten Bereiche zu gewinnen. 
Bei nicht mehr fahrbereiten Fahrzeugen erfolgt die Aufnahme vor Ort am Unfallfahrzeug. Die Arbeit am Fahrzeug selbst nimmt 
etwa 30 bis 45 Minuten in Anspruch. In 
schweren Fällen und bei großen Fahrzeugen (Lkw, Bus) auch deutlich mehr. Nach 
erfolgter Schadensaufnahme und fotografischer Erfassung folgt der zweite Teil, sprich 
der Erstellung des Gutachtens mittels EDV.
Bei der Erstellung des Gutachtens wird 
auch geprüft, ob und in welcher Höhe eine 
sog. merkantile Wertminderung anfällt. Da 
vor allem Fahrzeuge bis zu einem Alter von 
ca. 5 Jahren mit einem reparierten Unfallschaden beim Verkauf weniger Erlös erzielen als vergleichbare unfallfreie Fahrzeuge, 
ist es Aufgabe des Sachverständigen diesen 
Wertverlust zu ermitteln und im Gutachten 
auszuweisen.
TAXIKURIER: Wie viel Zeit vergeht, bis das 
Gutachten zur Verfügung steht?
Wolfgang Maschenbauer: Unser Ziel ist, 
den Schaden noch am Tag der Auftragserteilung, spätestens jedoch am nächsten 
Tag aufzunehmen. In der Regel ist das 
 fertige Gutachten nach drei bis vier 
 Arbeitstagen beim Anwalt auf dem 
Schreibtisch.
TAXIKURIER: Ist nach dem Versand des 
fertigen Gutachtens der Part des Gutachters 
erledigt?
Jakob Obermaier: Es gibt Gutachter, die 
mit Übergabe des Gutachtens an den Anwalt bzw. an den Kunden ihren Job als 
 erledigt betrachten. Wir sehen das anders 
und stehen auch danach unseren Kunden 
zur Verfügung. In vielen Fällen, wenn die 
Ergebnisse im Gutachten durch Versicherungen gekürzt oder gar verweigert werden, 
helfen wir durch Stellungnahmen nach und 
erreichen zu etwa 85%, dass der Geschädigte auf seine Kosten kommt. In diesen 
Fällen ist eine gute Zusammenarbeit zwischen Anwalt und Gutachter die Basis des 
Erfolges. Stellungnahmen zu unseren Gutachten betrachten wir als Service am Kunden, der durch nichts zu ersetzen ist. Der 
Kontakt zu unseren vielen langjährigen 
Kunden bestätigt das.
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JUNI 2015 ⁄ TAXIKURIER ⁄ 21

Seite 22

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TAXIKURIER: Was geschieht in Fällen, bei 
denen sich der Schaden in einer Höhe bewegt, die kein Gutachten rechtfertigt und 
deshalb die gegnerische Versicherung kein 
Gutachten bezahlt?
Wolfgang Maschenbauer: Bei einer Schadenhöhe unterhalb der sog. Bagatellgrenze 
(ca. 750 Euro brutto) erstellen wir statt 
 eines Gutachtens nur einen Reparaturkosten-Voranschlag. Hier verrechnen wir 
Festpreise, die deutlich unter den Kosten 
eines Gutachtens liegen. 
TAXIKURIER: Apropos Gebühren. Sind die 
Kosten für ein Gutachten durch eine Regelung festgelegt, oder gibt es billige und 
teure Gutachter?
Jakob Obermaier: Es gibt keine gesetzliche Regulierung, die Kosten für ein Gutachten bestimmt der Gutachter. Es ist 
 dabei im Einzelnen auch der jeweilige 
 Aufwand zu berücksichtigen. Wir richten 
uns bei der Rechnungsstellung nach den 
Honorarbefragungen des VKS (Verband der 
unabhängigen Kfz-Sachverständigen e.V.) 
und des BVSK (Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e.V.), 
 welche von den meisten Gerichten anerkannt sind. Unsere Kunden haben somit 
die Gewissheit, dass wir nicht überteuert 
abrechnen.
TAXIKURIER: Fallen auch Fahrkosten des 
Gutachters an?
Wolfgang Maschenbauer: Ja, die Anfahrt 
zum Kunden wird berechnet. Allerdings verfahren wir in unserem Betrieb so, dass wir 
eine Anfahrtspauschale berechnen. Es 
macht dadurch keinen Unterschied, ob sich 
der Kunde nun in Perlach, Allach oder in 
Solln befindet. Augrund dieser Vorgehensweise muss sich der Kunde keine Gedanken 
oder Sorgen machen, ob der Gutachter in 
seinem Zuständigkeitsbereich liegt. Auch 
die Versicherungen akzeptieren diese Form 
der Anfahrtskostenberechnung.
TAXIKURIER: Warum sollten auch vermeintliche Bagatell-Schäden durch einen 
Sachverständigen begutachtet werden?
Wolfgang Maschenbauer: Aufgrund moderner Materialien speziell an den Stoßfängern 
zeichnen sich Schäden oftmals nicht an der 
Außenhaut ab. Trotzdem können gravierende Schäden entstehen, die auf den ersten 
Blick, vor allem vom Laien, nicht erkannt 
werden können. 
Kürzlich hatte ich ein Fahrzeug zu 
 begutachten, das scheinbar keinen 
 Schaden hatte. Erst nach Entfernung 
der inneren Verkleidungen im Kofferraum 
war eine Stauchung des Bodenbleches 
 erkennbar. Der Gesamtschaden betrug 
 viele tausend Euro, war aber auf den 
 ersten Blick von außen nicht zu erkennen 
gewesen.
TAXIKURIER: Erstellen Sie auch Gutachten 
direkt an der Unfallstelle, unmittelbar nach 
einem Zusammenstoß?
Wolfgang Maschenbauer: Die Aufnahme 
eines Unfalles erfolgt in der Regel durch 
die Polizei, nur in schweren Fällen, meist 
mit tödlichem Ausgang, wird ein Unfallanalytiker auf Weisung des Staatsanwaltes beordert. Wir als Kfz-Sachverständige begutachten lediglich den Schaden am Fahrzeug 
und können auch bei Rekonstruktionen zur 
Klärung der Schuldfrage beitragen. Eine 
unmittelbare Aufnahme des Schadens oder 
Unfallhergangs an der Unfallstelle ist uns 
jedoch nicht möglich.
TAXIKURIER: Herr Obermaier und Herr 
 Maschenbauer, wir bedanken uns für das 
Gespräch und wünschen für die Zukunft 
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22 ⁄ TAXIKURIER ⁄ JUNI 2015
 
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TITELTHEMA

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Am Wochenende 13. und 14. Juni 2015 feiert die Landeshauptstadt München mit dem 
Stadtgründungsfest ihren 857. Geburtstag. Oberbürgermeister Dieter Reiter eröffnet am 
Marienplatz Samstag, 11 Uhr, offiziell das große Open-Air-Stadtfest. Zwei Tage lang wird 
in der Innenstadt mit einem reichhaltigen Programm für die ganze Familie Geburtstag 
 gefeiert: Tanz und Musik, Sport und Spiel, Brauchtum und Kunsthandwerkermarkt. 
Die Münchner Innungen feiern am Odeonsplatz mit „30 Jahre Handwerkerdorf“ eine 
 Institution des Stadtgründungsfestes seit 1985. Umfangreich ist das Angebot für Kinder: 
Mittelalterliches Stadtleben im Alten Hof, Ritterlager am Marienhof, informative 
 Schnitzeljagd mit Start am Trachtenmarkt in der Rosenstraße und vieles mehr. Auf der 
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zuschauen, mitmachen oder einfach genießen.
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➔ HOCHPROZENTIG
HISTORISCHES MÜNCHEN
Bundesmonopolverwaltung für Branntwein, Neumarkter Straße 1 
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Diese übergeordnete Behörde zeigte allerdings, worum es der deutschen Regierung 
hauptsächlich ging: In den wirtschaftlich 
extrem klammen Zeiten nach dem Ersten 
Weltkrieg (1914–1918) sollte die bei dieser 
Gelegenheit neu erfundene Branntweinsteuer den staatlichen Geldsäckel füllen 
helfen.
Bundesmonopolverwaltung
Die Behörde entstand im Jahr 1951 erneut, 
dieses Mal mit dem Namen Bundesmonopolverwaltung für Branntwein (BfB) mit 
Sitz in Offenbach am Main, ebenfalls dem 
Finanzministerium als Aufsichtsbehörde 
unterstellt und mit Ablegern unter anderem 
in München an der Neumarkter Straße 1. 
An der Gründungssituation hatte sich 
nichts Grundlegendes geändert, denn auch 
nach dem Zweiten Weltkrieg (1939–1945) 
gähnten die staatlichen Kassen erneut vor 
Leere. Die BfB sorgt für die erforderlichen 
Gesetze und Durchführungsbestimmungen 
und kontrolliert deren strikte Einhaltung in 
Deutschland. 
Aufgaben
Die Aufgaben der BfB umfassen die Verwaltung des staatlichen Monopols, also die 
Herstellung und Reinigung des Branntweins, die Überwachung der Brennrechte 
der einzelnen Brennereien, der Herstellung, 
Lieferung und Preisgestaltung sowie die 
 Erhebung der Branntweinsteuer in Deutschland, die an die Hauptzollämter delegiert 
ist. Im Jahr 2008 flossen immerhin 2,1 
Milliarden Euro in die Staatskasse, dreimal 
so viel wie aus dem Verkauf von Bier. Darüber hinaus übernimmt die BfB den Agrar- 
Alkohol aus den kleinen und mittelständischen Brennereien, von denen bis 2001 
eine einzige in München übrig geblieben 
war – doch dazu später. Außerdem sorgt 
die BfB für die Reinigung, Aufbereitung 
und Verwertung dieses 96- bis 99-prozentig 
reinen Alkohols. Die größte ihrer drei Anlagen liegt versteckt an der Neumarkter 
 Straße 1 und wird von der breiten Öffentlichkeit lediglich von den Bahnsteigen des 
Ostbahnhofes und dem S-Bahnhof Leuchtenbergring aus gesehen. Der von der BfB 
vermarktete Neutralalkohol entspricht den 
arznei- und lebensmittelrechtlichen Vorschriften und wird an Hersteller verschiedener Endprodukte, die auf der Basis von 
Neutralalkohol erzeugt werden, verkauft. 
Hierbei handelt es sich um Hersteller von 
Spirituosen, Aromen, Reinigungsmitteln, 
Arzneimitteln oder Kosmetika, aber auch 
um Apotheken oder den freien Verkauf in 
Geschäften. 
Europäisches Recht
Die Herstellungskosten für in Deutschland 
erzeugten Agrar-Alkohol liegen seit langem 
höher als die Kosten in Alkoholfabriken im 
europäischen Ausland und mussten mit 
jährlich rund 80 Millionen Euro gestützt 
werden. Dies rührt daher, dass die Erzeuger 
ihren gesamten Alkohol zu Garantiepreisen 
an die BfB verkaufen, die wiederum zu 
Marktpreisen den Alkohol an die Industrie 
weiterverkaufen muss und möglicherweise 
auf dem nicht benötigten Rest sitzen 
bleibt. Da kam es nicht ungelegen, dass 
der Europäische Gerichtshof in Luxemburg 
1976 entschied, dass das bis dahin geltende Einfuhrmonopol der BfB für preiswerteren Agrar-Alkohol aus anderen EU-Mitgliedstaaten gegen den EG-Vertrag von 1957 
verstößt. Dies bedeutete das Ende des 
Branntweinmonopols, so dass die BfB heute ihren Agrar-Alkohol auf dem deutschen 
Markt im Wettbewerb mit Alkohol aus freien deutschen Brennereien, aus anderen 
EU-Mitgliedstaaten oder Drittländern absetzen muss. Ein Beispiel sind die Großbrennereien, die Bioethanol zur Beimischung zum Ottokraftstoff herstellen. Im 
Jahr 2013 betrug die Gesamtalkoholerzeugung in Deutschland rund sieben Millionen 
Hektoliter, während die Erzeugung unter 
Steuerung der BfB lediglich eine Größenordnung von ungefähr 600.000 Hektolitern 
pro Jahr erreichte, wobei die Anlage in 
München mit 25 Mitarbeitern jährlich rund 
360.000 Hektoliter beisteuerte.
Neumarkter Straße 1 heute
Infolge der Liberalisierung auf dem europäischen Binnenmarkt endet das Branntweinmonopol der BfB im Jahr 2017. Am 1. April 
2014 hat das neu gegründete Unternehmen 
AgrAlko Deutsche Agrar-Alkohol AG die bisher von der BfB in Neumarkter Straße betriebene Alkoholvertriebsstelle mit dem 
Reinigungswerk für zunächst fünf Jahre 
 gepachtet. Die Gesellschafter der AgrAlko 
sind 47 Großlandwirte, die bislang im Rahmen des Branntweinmonopols eine landwirtschaftliche Kartoffel- oder Getreidebrennerei betrieben haben oder Mitglied in 
einer landwirtschaftlichen Gemeinschafsbrennerei waren. Sie hoffen auf das Vertrauen der Abnehmer in die Qualitäten des 
Agrar-Alkohols „Made in Germany“ . Manchen Politikern im Bezirksausschuss Berg 
am Laim ist die Produktionsstätte in der 
Neumarkter Straße 1 allerdings bereits länger ein Dorn im Auge, weil ihrer Meinung 
nach die Fortsetzung der Produktion der 
positiven Entwicklung des Stadtviertels 
entgegensteht. 
Genossenschaftsbrennerei 
Großhadern eG
Am anderen Ende der Stadt – in Großhadern – entwickelte sich seit dem frühen 
Die Herstellung und der Vertrieb von hochprozentigem Branntwein verlief bis zum Beginn des 20. Jahrhunderts völlig ungeordnet: 
Jeder konnte seinen Fusel unkontrolliert brennen und unter die Leute bringen. Dieser Zustand barg verständlicherweise gesundheitliche 
Gefahren für die Allgemeinheit. Deshalb entstand im Jahr 1922 die Reichsmonopolverwaltung in Berlin, die ein staatliches Monopol zur 
Branntweinherstellung durchsetzen sollte und dem Reichsfinanzministerium unterstellt wurde.
24 ⁄ TAXIKURIER ⁄ JUNI 2015

Seite 25

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20. Jahrhundert eine Wohngegend für 
Großstädter, beschleunigt durch den 1904 
eröffneten Trambahnanschluss an München. 
Gleichzeitig erhielt sich noch lange der 
landwirtschaftlich geprägte Charakter des 
Dorfes. Auf großen Flächen wurden Kartoffeln angebaut, und um diese wirtschaftlich 
und Gewinn bringend zu verwerten, gründeten einige Haderner Bauern im Jahr 1890 
die Genossenschaftsbrennerei Großhadern 
anstelle der bislang arbeitenden kleineren 
Kartoffelbrennereien der Gegend. An der 
Dorfstraße (seit 1947 Großhaderner Straße) 
wurden die notwendigen Gebäude errichtet: 
Kartoffelkeller, Verwaltungsgebäude, Brennereigebäude mit Maschinenhaus und einem hohen Kamin. Bereits seit Sommer 
1891 lieferten die Landwirte der Umgebung 
hier Teile ihrer Kartoffelernte ab. Jährlich 
wurden zwischen 50.000 und 80.000 Zentner Kartoffeln zu Industriealkohol verarbeitet, den man in Tankwagen in die 
Neumarkter Straße 1 schaffte. Die Großhaderner Brennerei galt über lange Zeit hin 
als eine der größten und modernsten in 
ganz Deutschland. Im Rahmen der zunehmenden Internationalisierung allerdings 
konnte Industriealkohol immer billiger aus 
dem Ausland importiert werden, so dass die 
Anlage in Großhadern – wie viele andere 
auch – in den 1990er Jahren zunehmend 
unrentabel wurde und schließlich 2001 
stillgelegt wurde. Hierbei spielten für die 
genossenschaftlichen Eigentümer wohl 
auch die zu erwartenden, hohen Grundstückspreise infolge der U-Bahn-Eröffnung 
im Jahr 1993 eine Rolle. 
Germanenviertel
Und nun zum Abschluss noch etwas 
 Straßenkunde: Großhadern wurde 1938 
 eingemeindet und es gab dort ein kleines 
Germanenviertel, benannt nach der Germanenstraße, die wiederum nach einem der 
Vorgängerstämme der heutigen Deutschen 
benannt war. Darüber hinaus hieß eine benachbarte Straße Donarstraße nach dem 
germanischen Gott des Feuers und des 
Donners, von dem der Donnerstag seinen 
Namen herleitet. Ein weiterer Verkehrsweg 
war die Odinstraße nach dem Kriegsgott, 
der – für die kriegerischen Germanen bezeichnend – gleichzeitig auch als Dichtergott galt. Und dann noch die Paltarstraße 
nach einem germanischen Gott ohne konkretes Aufgabenfeld. Erst 1947 konnten 
kriegsbedingt mehrfach in München vorkommende Straßennamen in den zwischen 
1938 und 1942 eingemeindeten Ortschaften umbenannt werden. Die Odinstraße in 
Großhadern brauchte einen neuen Namen, 
weil es eine solche seit 1935 bereits im 
1892 eingemeindeten Bogenhausen gab 
und heißt seitdem Haderunstraße nach der 
ursprünglichen Bezeichnung für das Dorf 
Hadern. Bei dieser Gelegenheit verschwanden auch die anderen germanischen Götter: 
Aus der Donarstraße wurde Am Ährenfeld, 
so dass 1955 in Waldperlach wieder ein Donarweg entstehen konnte. Die Paltarstraße 
verwandelte sich in die Batzerstraße nach 
dem Großhaderner Pfarrer Michael B. 
(1882–1937). Und die Germanenstraße erinnert seitdem als Brennereistraße an die 
im Jahr 2001 stillgelegte Brennerei, auf 
deren Gelände sich nun Wohngebäude befinden, der so genannte Guardinipark. (BW)
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JUNI 2015 ⁄ TAXIKURIER ⁄ 25

Seite 26

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➔ AUS DEM POLIZEIBERICHT
3. Bayerischer Blitz marathon 
vom 16. bis 23. April 2015 
Gesamtbilanz des 
Polizeipräsidiums München 
Der dritte Bayerische Blitzmarathon ging 
am 23.04.2015 zu Ende und bestätigte 
überwiegend die positiven Erfahrungen der 
Voraktionen.
Die Kraftfahrer waren im Bereich des Polizeipräsidiums München wiederum deutlich 
langsamer unterwegs als sonst. Viele haben 
erkannt, dass sie auch ohne zu schnell 
zu fahren pünktlich und damit vor allem 
 sicher an ihr Ziel kommen. 
Knapp 2,6 Prozent der rund 58.000 Fahrzeuge, die die Geschwindigkeitsmessstellen 
passierten, mussten dennoch beanstandet 
werden. Im Vergleich zum Vorjahr bedeutet 
dies einen geringen Anstieg der Beanstandungsquote.
Insgesamt mussten 2.713 Geschwindigkeitsüberschreitungen festgestellt werden.
Ein 35-jähriger Motorradfahrer fuhr am Vormittag des ersten Aktionstages in der Fürstenrieder Straße, bei zulässigen 50 km/h 
mit einer Geschwindigkeit von 105 km/h. 
Den Raser erwartet nun ein Bußgeld in 
Höhe von 560 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein zweimonatiges Fahrverbot. 
Am Nachmittag des 21.04.2015 wurde in 
Ismaning auf der Bundesstraße 388 ein 
35-jähriger Motorradfahrer geblitzt. Das 
Messgerät zeigte 115 km/h an, erlaubt sind 
dort 60 km/h. Er muss sich jetzt auf ein 
einmonatiges Fahrverbot, 2 Punkte in 
Flensburg und ein Bußgeld in Höhe von 
480 Euro einstellen. Bei den durchgeführten Kontrollen mussten darüber hinaus 
knapp über 400 Fahrzeugführer, u.a. wegen 
Fahren ohne Fahrerlaubnis, Fahren unter 
Alkohol- bzw. Drogeneinfluss, nichtangelegtem Sicherheitsgurt oder Telefonieren 
mit einem Smartphone/Handy beanstandet 
werden.
Die Münchner Polizei wird Geschwindigkeitsüberschreitungen, als eine der Hauptunfallursachen für schwerste Verkehrsunfälle, auch „außerhalb des Blitzmarathons“, 
besondere Beachtung schenken. Im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums München starben im Jahr 2015 bereits zwei 
Menschen wegen überhöhter Geschwindigkeit, 82 Menschen wurden verletzt. Raser 
müssen grundsätzlich stets damit rechnen, 
bei Geschwindigkeitsverstößen zur Rechenschaft gezogen zu werden. 
Der Leiter der Verkehrsabteilung des Polizeipräsidiums München, Polizeidirektor 
Andreas Schaumaier: „Ich wünsche mir, 
dass die Einsicht der Kraftfahrer weiter 
 zunimmt, dass zu schnelles Fahren kein 
 Kavaliersdelikt ist, sondern Menschenleben 
gefährden kann. 
Ich appelliere an alle Fahrzeugführer, die 
Geschwindigkeitslimits zur eigenen und zur 
Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer 
einzuhalten!“ 
Neuhausen – Pkw-Fahrerin übersieht 
Feuerwehr bei Einsatzfahrt, vier 
Personen leicht verletzt 
Ein Fahrzeug der Feuerwehr befand sich am 
Dienstag, 31.03.2015, gegen 19.50 Uhr, 
auf einer Einsatzfahrt und befuhr hierbei 
die Arnulfstraße stadteinwärts, auf dem 
Weg zu einem Sturmschaden. Hierbei waren 
die Sondersignale (Blaulicht und Einsatzhorn) eingeschaltet. 
Zur selben Zeit fuhr eine 48-Jährige mit 
 ihrem Pkw auf dem Steubenplatz in südliche Richtung auf dem mittleren von drei 
Fahrstreifen. Auf dem rechten und linken 
Fahrstreifen stand jeweils ein Fahrzeug an 
der Rotlicht zeigenden Ampel. Nachdem 
diese beiden Fahrzeugführer sowie mehrere 
unbeteiligte Zeugen das herannahende 
 Feuerwehrfahrzeug sowohl optisch als auch 
akustisch eindeutig wahrnehmen konnten, 
blieben beide beim Umschalten der Ampel 
auf Grünlicht stehen und verschafften somit dem Feuerwehrfahrzeug freie Fahrt. 
Die 48-Jährige fuhr jedoch mittig in den 
Kreuzungsbereich ein, wo sie von dem 
 Feuerwehrfahrzeug gerammt wurde. Durch 
den Zusammenprall wurde das Feuerwehrfahrzeug nach rechts abgelenkt und kollidierte dort zuerst mit einem Ford Mondeo 
und anschließend mit einem daneben 
 stehenden Taxi. Der Ford wurde auf ein 
weiteres Fahrzeug aufgeschoben und beschädigte dies. Bei dem Unfall wurden die 
48-jährige Unfallverursacherin, ein 51-jähriger Taxifahrer, eine 41-jährige Münchnerin und ein 8-jähriges Kind leicht verletzt. 
Der Gesamtschaden wird auf ca. 50.000 
Euro geschätzt. 
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26 ⁄ TAXIKURIER ⁄ JUNI 2015
WICHTIGE INFORMATION

Seite 27

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Altstadt – Pkw fährt gegen 
 Fußgängerin und verletzt diese schwer 
Am 01.05.2015, um 3.15 Uhr, wollte eine 
26-Jährige aus dem Landkreis Weilheim 
Schongau, die Fahrbahn vor dem Odeonsplatz zu Fuß überqueren. Zur gleichen Zeit 
fuhr dort ein 46-jähriger Münchner mit 
 seinem Taxi stadteinwärts. 
Die 26-Jährige achtete nicht auf den Verkehr und der Taxifahrer bemerkte auch 
nicht die Fußgängerin. Er erfasste sie frontal, wodurch diese zu Boden geschleudert 
wurde.
Die Frau verletzte sich bei dem Unfall 
schwer (Gehirnerschütterung und Beckenfraktur). Sie wurde von Rettungsdienst zur 
stationären Behandlung in ein Münchner 
Krankenhaus gebracht. Am Pkw entstand 
ein Schaden von ca. 1.000 Euro.
Lehel – Zusammenstoß von zwei Pkw, 
sieben Personen leicht verletzt 
Am 02.05.2015, um 3.10 Uhr, fuhr eine 
28-jährige Münchnerin mit ihrem Mini auf 
der Sternstraße im Lehel. An der Kreuzung 
zur Maximilianstraße wollte sie diese 
 geradeaus überqueren. 
Wegen eines technischen Defektes funktionierten die Ampeln an der Kreuzung nicht. 
Aufgrund der Verkehrszeichen musste die 
Münchnerin querenden Fahrzeugen die Vorfahrt gewähren. 
Zur gleichen Zeit fuhr auf der Maximilianstraße ein 65-jähriger Münchner mit seinem Mercedes-Taxi. In seinem Taxi befanden sich fünf Fahrgäste, von denen vier 
verbotswidrig auf der Rücksitzbank saßen, 
die für drei Personen zugelassen ist.
Als die Münchnerin mit ihrem Mini die 
Kreuzung überqueren wollte, achtete sie 
nicht auf den querenden Verkehr. Es kam 
zu einem Zusammenstoß beider Fahrzeuge. 
Das Taxi prallte frontal gegen den Mini. 
 Danach schleuderte es an den rechten 
Fahrbahnrand und stieß mit der linken 
 Seite gegen einen dort stehenden Ampelmasten. 
Der Taxifahrer blieb bei dem Unfall unverletzt. Seine Fahrgäste wurden alle leicht 
verletzt. Die Fahrerin des Minis und ihr 
Beifahrer wurden ebenfalls leicht verletzt 
(alle mit Schleudertraumen und diversen 
Prellungen). Die Verletzten wurden vom 
Rettungsdienst zur ambulanten Behandlung 
in verschiedene Münchner Krankenhäuser 
gebracht.
An den beiden Fahrzeugen und der Ampel 
entstand ein Gesamtschaden von ca. 
87.000 Euro. (TK)
Wir danken der Pressestelle des Polizeipräsidiums München für die Textvorlagen.
Die Situation ist Ihnen sicher best ens bekannt: Gerade wenn das Geschäft
einigermaßen läuf t, geht das T axi k aputt - V erkehrsunfall, Getriebe- oder
Motorschaden, die Elektronik streikt, oder was auch immer. Meist trifft
einen zwar selbst keine Schuld, trotzdem hat man jede Menge Ärger und
Unannehmlichkeiten. Festfahrten gehen verloren oder müssen an
Kollegen abgegeben werden, Probleme mit Stammkunden oder Fahrern,
die weiterbeschäftigt werden wollen, Streit mit der V ersicherung um den
meist ohnehin zu niedrigen V erdienstausfall. Mit einem Leihtaxi lassen sich
diese und weitere Probleme relativ leicht in den Griff bekommen.
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➔ TAXLER-LEXIKON
➔ ABHOLUNG – Bei Privatadressen ist es 
Pflicht des Taxifahrers zu läuten, weil der 
Kunde ein Anrecht darauf hat, von der 
 Ankunft des Taxis verständigt zu werden, 
BEVOR dessen Lenker die Uhr einschaltet. 
Bei Gaststätten, Firmen oder Hotels gilt 
das analog für die Anmeldung am Tresen 
oder dem Empfang. Gerade andersrum 
 verhält es sich, wenn der Kunde bei der 
 Bestellung ausdrücklich dazu sagt, dass 
NICHT geläutet werden soll: dann steht 
das auch explizit so im Auftrag drin! Das 
kommt insbesondere in den Morgenstunden 
relativ oft vor. Leider häufen sich die Beschwerden von Bestellern, dass trotzdem 
geklingelt worden sei, woraufhin – sehr zur 
Freude der anderen Bewohner – der Hund 
geschrien und die Kinder gebellt hätten, 
oder so ähnlich. 
Einmal mehr bewahrheitet sich die Erkenntnis, dass man – am besten schon vor 
dem Losfahren vom Stand – den Auftrag 
komplett (!) durchgelesen haben sollte. 
Und: wer lesen kann, ist klar im Vorteil! 
Für einen unfreiwilligen Scherz sorgte der 
Schreiber kürzlich am Telefon, als er eine 
Vorbestellung für den nächsten Morgen am 
Leuchtenbergring annahm: aus der routinemäßigen Frage an die Bestellerin, ob der 
Fahrer läuten dürfe, wurde die Stilblüte 
„darf der Fahrer leuchten?” – immerhin 
war damit, auch bei der Kundin, für einige 
Heiterkeit gesorgt. A propos Leuchtenberg: 
Eugene Beauhernais (1781–1824), 
Herzog von Leuchtenberg, war Stiefsohn 
von Napoleon I. und begegnet uns – 
 indirekt – gleich in drei weiteren Münchner 
Straßen- oder Taxistandnamen wieder: er 
war ab dem Jahre 1806 Schwiegersohn des 
bayerischen Königs Max I. Joseph („Max 
Joseph”), da er dessen Tochter Auguste 
(Augustenstr.) geheiratet hatte und vom 
Schwiegerpapi u. a. das Fürstentum Eichstätt als Landesherrschaft erhalten hat. 
➔ ENTSCHLEUNIGUNG – Die – damalige – 
Deutsche Bundespost teilte der Taxi- 
München e.G. die Sprechfunkfrequenzen 
mit der üblichen Auflage zu, dass darauf 
nicht vor behördlichen Kontrollmaßnahmen 
(z.B. Radarkontrollen) gewarnt werden dürfe. Daraus entstand der bei uns heute noch 
übliche Begriff „langsam” . Schließlich kann 
niemand etwas dagegen haben, wenn sich 
die Taxler gegenseitig zum Langsamfahren 
auffordern! Das „langsam” in der Landshuter Allee, also die insgesamt vier festen 
Radarkontrollen führen seither dazu, dass 
unmittelbar davor ein Großteil der Autofahrer „sicherheitshalber” gleich auf 
45 km/h runtergeht, um danach wieder 
aufs Gas zu treten – was der „Luftreinhaltung” bestimmt besonders zuträglich ist. 
Dass wegen der Doppelbaustelle im Trappentreutunnel und rund um den Kiesselbachplatz die Masse der Abgase an der 
Landshuter Allee (in südlicher Richtung) 
wegen des täglich ca. zwölfstündigen 
 Dauerstaus entsteht – also weit unterhalb 
von 50 km/h – hat sich zu unseren famosen Luftreinhaltern wohl noch nicht herumgesprochen. Die 50er-Beschränkung ist 
dort etwa so sinnvoll, als wenn die Oma 
zum Enkel sagt „mach das Gartentürl zu, 
die haben ein Gewitter angesagt” . Immerhin: in ein paar Monaten werden die vorgenannten Dauerbaustellen erledigt sein 
und der Verkehr auch in südlicher Richtung 
endlich wieder fließen können. Wenn dann 
die Abgaswerte an der Landshuter Allee zurückgehen, ist das natürlich ein Sieg der 
Autohasser (50 statt 60), und nicht etwa 
derer, die seinerzeit gegen den erbitterten 
Widerstand der grün-roten Verkehrsbehinderer die Tunnels am Mittleren Ring 
durchgekämpft haben. Der Erflog hat viele 
Väter …
➔ KREATIVITÄT – Man kann ja die 
 Unwahrheit sagen, dies aber ohne (böse) 
 Absicht tun. Dann ist es halt nur eine 
 Unwahrheit. Oder gar ein Akt der uneigennützigen Menschenliebe, denn wer würde 
schon einer Frau, die stolz ihre neue 
 Dauerwelle vorführt, eiskalt sagen „schaut 
beschissen aus”? In unseren alten Sprechfunk-Zeiten wurde das noch weiter dadurch 
relativiert, daß es „gute” Lügen gab, die 
dann als „kreative Meldungen” durchgingen, während z.B. Standplatzlügen schon 
damals von der Zentrale und den Kollegen 
auf der Straße gänzlich humorfrei behandelt wurden. Wer sich z.B. am Taxistand 
Harras meldete, aber hörbares Fahrgeräusch 
hatte, sah sich Sekunden später mit einem 
Kontrollanruf der Zentrale am Standplatztelefon konfrontiert. Ging er nach mehrmaligem Anläuten nicht ans Telefon, war er 
überführt. Wer sich jedoch nach einer Freigabe, z.B. „für Engelhard” in die Fallstraße 
log, während ein anderer zwar wahrheitsgemäß, aber zu ungenau, die Meldung „in 
der Plinganser” abgab, bewies dadurch, 
dass er sich im Zielgebiet gut auskannte. 
Das hat sich freilich mit der Einführung des 
Datenfunks, bei dem durchschnittlich 
ca. 95 % aller Aufträge „im Hintergrund”, 
also von der Automatik, vergeben werden, 
praktisch erledigt. 
➔ LUSTWANDELN – kann man in diversen 
Etablissements außerhalb des Mittleren 
Ringes, die sich dann „Laufhaus” nennen. 
Der alte Spruch „im Bahnhof puffen die 
Loks; vor dem Bahnhof locken die Puffs” 
gilt ja nicht mehr, seit die Betriebe des 
 horizontalen Gewerbes in die Gebiete 
 abseits der Stadtmitte verbannt wurden. 
Nebenbei bemerkt: für uns Taxler gar nicht 
schlecht …
Lustwandeln im alten Sinne des Wortes – 
für erbauliche Spaziergänge in der Natur – 
könnte man seit der Renaturierung der Isar 
 
Unfallregulierung
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Schrotti erklärt die Taxi-Welt
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28 ⁄ TAXIKURIER ⁄ JUNI 2015
UNTERHALTSAMES

Seite 29

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auch in der Stadtmitte, aber das ist den 
Aktivisten um den hier schon mehrfach 
 lobend erwähnten Herrn Benjamin David 
(„Isarlust”/„Urbanauten”) natürlich nicht 
genug. Während er und seine Vereine entsprechende Pläne für 2015 aufgegeben 
 haben, soll an einem ganzen Wochenende 
in 2016 die westliche Isarparallele vom 
Baldeplatz bis zur Prinzregentenstraße für 
den „Isarboulevard” gesperrt werden, um 
den Bürgern ein ungestörtes Flanieren 
„ohne Abgase, Autolärm und Hupkonzerte” 
(Münchner Merkur vom 24.4.2015, Seite 
37) zu bieten. Hupkonzerte, so wendet 
Schrotti hier ein, sind eigentlich in München eh’ nicht die Regel, und dass Autoabgase und Lärm dafür entlang der Umleitungsstrecken umso mehr produziert 
werden (und sich von Sperrschildern 
nur ungern aufhalten lassen), tut für 
Herrn D. wohl nichts zur Sache. 
Dem Ober-Urbanauten schweben „Kunstinstallationen und Informationsveranstaltungen” vor, bei denen sich die Bürger 
selbst „einbringen” können, indem sie Flächen von je 10 Quadratmetern „selbst beplanen” dürfen. „Für locker 100 solche 
10-Quadratmeter-Ideen sei auf dem Boulevard Platz” (alle Zitate w. o. aus dem MM). 
Weiter hierzu: „Die Ideen werden einer Jury 
vorgelegt, die voraussichtlich” (!) „aus dem 
Kernteam des Vereins Isarlust und möglicherweise” (!) „einzelnen Stadträten und 
Referenten besteht” .
Nochmal zur Klarstellung: obige Ausrufezeichen wurden hier von Schrotti eingefügt – 
mit anderen Worten: „voraussichtlich” und 
„möglicherweise” sind inhaltsleere Floskeln, und wenn am Schluss Herr D. höchstselbst entscheidet und ein paar grüne 
Stadträte (Frau Nallinger gibt's übrigens als 
Hinterbänklerin immer noch) dazu willfährig mit dem Kopf nicken, ist den Ankündigungen schon Genüge getan. Dabei gehen wir natürlich alle davon aus, dass Herr 
D. die „locker 100” zu vergebenden Flächen 
zum knallhart kalkulierten Selbstkostenpreis weitergeben wird …
Hiermit sei gleich angekündigt, dass 
Schrotti für das selbige Jahr ein Open-Air- 
Schafkopfturnier am Mittleren Ring anmelden wird, welches bei schlechtem Wetter 
in einen der zahlreicher werdenden Tunnels 
verlegt werden kann. Sollten nicht genügend Schafsköpfe, äh, Schafkopfer zusammenkommen, dürfen auch Briefmarkensammler, Schachspieler und Anhänger 
anderer Ausdauersportarten gerne teilnehmen.
➔ VERKEHRSERZIEHUNG – Man nehme 
nur mal als Beispiel den Leonrodplatz: bis 
zur Aufstellung der Stempen direkt neben 
unserem Standplatztelefon – ach, lang ist’s 
her – gab es die Möglichkeit, von der 
Dachauer (stadteinwärts fahrend) unmittelbar vor der Kreuzung ampelfrei um den 
 Taxistand herum in die Leonrodstraße zu 
gelangen. Aber das war unseren Verkehrsplanern viel zu einfach, weshalb die Sperre her musste. Oder der Bonner Platz: die 
Karl-Theodor-Straße (Richtung Leopold) 
hatte früher unmittelbar vor der Ampel 
 einen „freilaufenden Rechtsabbieger”, der 
seit einiger Zeit als gegenläufige Einbahnstraße ausgewiesen ist. Folge: alle werden 
nunmehr über die verampelte Hauptkreuzung gezwungen, obwohl man in Spuckweite unbehindert (und unbehindernd) z.B. in 
die Viktoriastraße abbiegen könnte. Als 
letztes von vielen möglichen Beispielen sei 
die Kreuzung Landsberger-/Trappentreu 
 genannt: wer z. B. aus dem Bereich 
 „Eichstätter” kommend in die Guldein-, 
Westend-, Astaller- oder Schnaderböckstraße will bzw. muss, schaut spätestens ab 
der Barthstraße in die Röhre. Da einem hier 
Westend- und Guldeinstr. als Einbahnen 
entgegenkommen, ist der Umweg über 
Barth- und Landsberger Straße angesagt – 
als gäbe es hier tagsüber nicht schon genug Rückstau von der Kreuzung unter der 
Donnerbrücke. Da auch das letzte Stück der 
Gollier- zur Ridlerstraße hin als „Einbahn” 
deklariert wurde, fährt der Ortskundige halt 
über Ridler- und Astallerstaße in das vorgenannte Viertel, um sich dann über in 
zweiter (und einziger) Reihe abladende 
Bierlaster und DHL-Lieferanten zu freuen. 
Unser Feinstaub – er lebe hoch, hoch, 
hoch!
Die Münchner Straßen sind zum Umerziehungslager für Autofahrer geworden. Während der fettabgesaugte Jung-Achtziger 
und seine aus Plastikteilen zusammengeschraubte Dolly Buster im Porsche Cabrio 
für jeden Stau dankbar sind, weil es ihnen 
da die Zweithaarfrisur nicht vom Schädel 
ziehen kann, stehen wir Fiaker und alle anderen, die auf die Straße als Arbeitsplatz 
angewiesen sind, buchstäblich dumm da. 
Übrigens: das Heizkraftwerk Nord an der 
Cosimastraße, welches alleine mehr CO
2 
(2,2 Mio. Tonnen) und sonstige Abgase pro 
Jahr produziert als der gesamte Verkehr am 
Mittleren Ring (!) wird nach einem kürzlichen Stadtratsbeschluss bis mindestens 
über das Jahr 2030 hinaus neben dem angelieferten Müll auch weiterhin 800.000 
Tonnen Kohle jährlich verbrennen dürfen. 
Aber dafür 50 statt 60 km/h in der Landshuter Allee … – ach, was rege ich mich eigentlich noch auf? (MS)
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Ansprechpartner: Frau Elke Choleva, Telefon: (0 89) 21 61-367 | Frau Tanja Reger, Telefon: (0 89) 21 61-368
E-Mail: anzeigen@taxi-muenchen.de ⁄ Internet: www.taxi-muenchen.de
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JUNI 2015 ⁄ TAXIKURIER ⁄ 29

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Mit Konzerten und dem Nouveau Cirque 
Körperkunst, Slapstick und leise Sensationen erwarten die Besucher im Tollwood-Theaterzelt: Die katalanische Gruppe Manolo 
 Alcántara kommt mit „Rudo”, einer gewagten Nouveau Cirque- 
Produktion, auf das Festival. Die französischen Künstler des Atelier 
Lefeuvre & André bringen in der Deutschlandpremiere „8M3” auf 
nur acht Kubikmetern die Welt des Zirkus und die Augen der Besucher zum Leuchten. Mit „Copacabana” präsentiert die katalanische 
Compagnie Ponten Pie drei „Koch-Artisten” im kulinarisch-wahnwitzigen und kreativen Chaos eines Restaurantbetriebes. Dass auch 
Musik stets eine Haltung verkörpert, zeigen engagierte Stars der 
nationalen und internationalen Musikszene in der Musik-Arena wie 
Folk-Ikone Joan Baez, die „Godmother of Punk” Patti Smith, Folkrock-Legende Jackson Browne, Liedermacher Konstantin Wecker, 
die Rapper und Singer-Songwriter Max Herre und Clueso sowie viele weitere Künstler wie Sir Tom Jones, ZAZ oder Lindsey Stirling. 
Dies alles findet inmitten des „Marktes der Ideen” statt – mit internationalem Kunsthandwerk und Gastronomie aus aller Welt. Für 
rund 70 Prozent der Veranstaltungen gilt: Eintritt frei, um Kultur 
jedermann zugänglich zu machen. Den ökologischen Fußabdruck 
des Festivals so klein wie möglich zu halten und sich für Mensch 
und Umwelt zu engagieren ist seit den Anfängen Bestandteil 
der Festivalphilosophie – denn Kulturgenuss und Nachhaltigkeit 
ge hören zusammen. 
Vom 24. Juni bis zum 19. Juli 2015 findet im Münchner Olympiapark Süd das TOLLWOOD Sommerfestival statt. Die direkte Zufahrt 
zum Festival-Gelände ist nicht möglich, der Spiridon-Louis-Ring ist 
ab der Ackermannstraße für den Fahrverkehr gesperrt. Der Taxistandplatz befindet sich wie immer in der Ackermannstraße östlich 
der Einmündung des Spiridon-Louis-Ring. (TK) 
Mehr Informationen unter www.tollwood.de
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Die Zukunft im Taxi.
30 ⁄ TAXIKURIER ⁄ JUNI 2015
 
STADT-INFO
➔ TOLLWOOD SOMMERFESTIVAL

Seite 31

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MESSE MÜNCHEN INTERNATIONAL
➔ JUNI-PROGRAMM
LASER World of PHOTONICS – 
Weltleitmesse der Laser- und Photonikindustrie
➔ 22.–25. Juni 2015, Mo.–Do. 9–17 Uhr, Fr. 9–16 Uhr 
Messe München, ICM, B0-B3, A2-A3
Zukunft mit Licht gestalten
Die technische Nutzung von kleinsten Lichtteilchen, sogenannten Photonen, füllt in Deutsch-land einen ganzen Technologiezweig mit Leben. Denn das Licht besitzt eine ganze Reihe von 
ungewöhnlichen Eigenschaften: So ist die Lichtgeschwindigkeit 
etwa die höchste erreichbare Geschwindigkeit im ganzen Universum oder man kann mit Licht die kürzesten Pulse versen-den. 
Deutsche Unternehmen zählen zu den Weltmarktführern bei 
 vielen Einsatzmöglichkeiten wie der Lasertechnik, Beleuchtung 
oder Mikroskopie und Bildgebung. Auf der LASER, der Weltleitmesse für Laser- und Photonikindustrie, werden diese Verfahren 
vorgestellt.
Zum Beispiel werden Hochgeschwindigkeitskameras in der Automobilbranche eingesetzt: Sie schießen bei Crash-Tests bis zu 
 tausend Bilder pro Sekunde und das aus jeder erdenklichen Perspektive. So können Ingenieure später jedes Detail der Karosserieverformung nachvollzie-hen. Für das menschliche Auge wäre eine 
solch detaillierte Erfassung unmöglich. Und auch beim Stichwort 
Fehlerfreiheit wird das Licht genutzt: Lackierer messen damit 
 Mikrometer-Schichtdicken von Lacken, indem sie optische 
 Sensoren verwenden. Deren Spektrum reicht vom kurzwelligen 
Ultraviolett-(UV)-Bereich über vielfältigste Kameras im sichtbaren Lichtbe-reich bis tief in den Infrarot- und Terahertz-Bereich. 
So werden Fehler frühzeitig erkannt und Kosten gespart. 
Im Jahr 2013, zum 40. Jubiläum, erzielte die Fachmesse einen 
neuen Ausstellerrekord mit 1.130 Ausstellern aus 37 Ländern. 
Der ausländische Anteil der knapp 27.000 Fachbesucher stieg 
ebenfalls auf einen Rekordwert von 54 Prozent.
Weitere Veranstaltungen im Juni
Cosmetic Business
➔ 10.–11. Juni 2015, Mi.–Do. 9–18 Uhr 
MOC – Veranstaltungscenter München Hallen 2, 3 und 4
EES Europe
➔ 10.–12. Juni 2015, Mi.–Do. 9–18 Uhr, Fr. 9–17 Uhr 
Messe München B1
Intersolar
➔ 10.–12. Juni 2015, Mo.–Di. 9–17.30 Uhr 
ICM – Internationales Congress Center München, 
A1–A3, B1– B4
World of Photonics Congress 2015
➔ 21.–25. Juni 2015, So. 8–18 Uhr, Mo.–Mi. 7.30–19 Uhr, 
Do. 7.30–18 Uhr 
ICM – Internationales Congress Center München
ABC Salon
➔ 28.–29. Juni 2015, So. 9–18 Uhr, Mo. 9–17 Uhr 
MOC – Veranstaltungscenter München
Weitere Informationen unter www.messe-muenchen.de
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JUNI 2015 ⁄ TAXIKURIER ⁄ 31

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Montag, 01. Juni
 ➔ 18.00 Uhr, Gasteig, Vortragsabend
 ➔ 19.00 Uhr, theater … und so fort, 
Münchner Zauberwochen 
Die Lange Nacht der Zauberei
 ➔ 19.30 Uhr, Prinzregententheater, 
Die Entführung aus dem Serail
 ➔ 19.30 Uhr, Residenztheater, Orest
 ➔ 20.00 Uhr, Staatsoper, 
Akademiekonzert
 ➔ 20.00 Uhr, Lach und Schieß, 
Philipp Weber
 ➔ 20.00 Uhr, Lustspielhaus, Piet Klocke
 ➔ 20.00 Uhr, Theater im Marstall, 
The Dark Ages
 ➔ 20.00 Uhr, Kammerspiele Schauspielhaus, Warum läuft Herr R. Amok?
 ➔ 20.30 Uhr, Feierwerk, 
Martyrdöd & Palm Reader
Dienstag, 02. Juni 
 ➔ 19.30 Uhr, Volkstheater, 
Nathan der Weise
 ➔ 20.00 Uhr, Staatsoper, 
Akademiekonzert
 ➔ 20.00 Uhr, Pasinger Fabrik, Changes
 ➔ 20.00 Uhr, Kammerspiele Schauspielhaus, Das schweigende Mädchen
 ➔ 20.00 Uhr, theater … und so fort, 
Münchner Zauberwochen Cody Stone
 ➔ 20.00 Uhr, Lach und Schieß, 
Philipp Weber
 ➔ 20.00 Uhr, Lustspielhaus, Piet Klocke
 ➔ 20.00 Uhr, Residenztheater, 
Wer hat Angst vor Virginia Woolf?
 ➔ 20.30 Uhr, Feierwerk, Circa Survive
 ➔ 21.30 Uhr, Strom, 
Leslie Clio – Eureka Tour
Mittwoch, 03. Juni
 ➔ 18.00 Uhr, Staatsoper, Lulu
 ➔ 19.00 Uhr, Theater im Marstall, 
Die bitteren Tränen der Petra von Kant
 ➔ 19.30 Uhr, Prinzregententheater, 
Die Entführung aus dem Serail
 ➔ 19.30 Uhr, Volkstheater, 
Nathan der Weise
 ➔ 20.00 Uhr, Lach und Schieß, 
Alvaro Solar
 ➔ 20.00 Uhr, Residenztheater, 
Ich Ich Ich
 ➔ 20.00 Uhr, Kesselhaus, Jessie J
 ➔ 20.00 Uhr, Feierwerk, 
Joe Buck Yourself
 ➔ 20.00 Uhr, Olympiahalle, Olly Murs
 ➔ 20.00 Uhr, Lustspielhaus, Urban Priol
 ➔ 21.00 Uhr, Night Club im Hotel 
Bayerischer Hof, 
Otis Taylor & Contraband
 ➔ 21.30 Uhr, Theater im Marstall, 
Ich bin was du vergessen hast
Donnerstag, 04. Juni
 ➔ 18.00 Uhr, Staatsoper, La traviata
 ➔ 19.00 Uhr, Theater im Marstall, 
Die bitteren Tränen der Petra von Kant
 ➔ 19.00 Uhr, Residenztheater, 
Drei Schwestern
 ➔ 19.30 Uhr, Prinzregententheater, M.U.T.
 ➔ 20.00 Uhr, Lach und Schieß, 
Alvaro Solar
 ➔ 20.00 Uhr, Rattlesnake Saloon, 
Cajun Roosters
 ➔ 20.00 Uhr, Feierwerk, 
Deine Stimme gegen Armut – Festival
 ➔ 20.00 Uhr, Kammerspiele Schauspielhaus, Die Zofen
 ➔ 20.00 Uhr, Volkstheater, Geschwister 
Pfister – Wie wärs, wie wärs
 ➔ 20.00 Uhr, Backstage, Skull Fist, 
Evil Invaders & Skullwinx
 ➔ 20.00 Uhr, Lustspielhaus, Urban Priol
 ➔ 20.30 Uhr, Muffatwerk, Sticky Fingers
Freitag, 05. Juni
 ➔ 11.00 Uhr, Hirschgarten, 
Traumfänger Festival Open Air
 ➔ 19.30 Uhr, Prinzregententheater, 
Die Entführung aus dem Serail
 ➔ 19.30 Uhr, Staatsoper, 
Les Ballets Russes
 ➔ 20.00 Uhr, Lach und Schieß, 
André Hartmann
 ➔ 20.00 Uhr, Volkstheater, Geschwister 
Pfister – Wie wärs, wie wärs
 ➔ 20.00 Uhr, Kammerspiele Schauspielhaus, Hoppla, wir sterben!
 ➔ 20.00 Uhr, Pasinger Fabrik, La Triviata
 ➔ 20.00 Uhr, Paulaner am Nockherberg, 
Mississippi Jazzmen
 ➔ 20.00 Uhr, Circus Krone, 
Monika Gruber
 ➔ 20.00 Uhr, Lustspielhaus, Rolf Miller
 ➔ 20.00 Uhr, Gasteig, Symphonieorchester des BR
 ➔ 20.00 Uhr, Residenztheater, 
Torquato Tasso
 ➔ 22.00 Uhr, Feierwerk, Get Rid!
Samstag, 06. Juni
 ➔ 11.00 Uhr, Hirschgarten, 
Traumfänger Festival Open Air
 ➔ 12.00 Uhr, Olympiapark, 
24h race München 2015
 ➔ 18.00 Uhr, Staatsoper, Lulu
 ➔ 19.30 Uhr, Kammerspiele 
Schauspielhaus, Der Prozess
 ➔ 19.30 Uhr, Prinzregententheater, 
M.U.T.
 ➔ 19.30 Uhr, Residenztheater, Peer Gynt
 ➔ 20.00 Uhr, Lach und Schieß, 
André Hartmann
 ➔ 20.00 Uhr, Theater im Marstall, 
Der Stein
 ➔ 20.00 Uhr, Münchner Marionettentheater, Die Zauberflöte
 ➔ 20.00 Uhr, Volkstheater, Geschwister 
Pfister – Wie wärs, wie wärs
 ➔ 20.00 Uhr, Pasinger Fabrik, La Triviata
 ➔ 20.00 Uhr, Circus Krone, 
Monika Gruber
 ➔ 20.00 Uhr, Gasteig, 
Queen – A Special Kind of Magic
 ➔ 23.00 Uhr, Feierwerk, DubTown & Fire
 ➔ 23.00 Uhr, Altes Heizkraftwerk – 
Mixed Munich Arts, 
Stock5 – Ryan Elliott
Sonntag, 07. Juni
 ➔ 11.00 Uhr, Staatsoper, 
6. Kammerkonzert 2014/15
 ➔ 11.00 Uhr, Münchner Stadtmuseum, 
Gedenkkonzert für Hartmut Ruther
 ➔ 12.00 Uhr, Olympiapark, 
24h race München 2015
 ➔ 18.00 Uhr, Gasteig, Exquisite 
Blasmusik – Jubiläumskonzert
 ➔ 18.00 Uhr, Prinzregententheater, 
Die Entführung aus dem Serail
 ➔ 18.00 Uhr, Staatsoper, 
Les Ballets Russes
 ➔ 18.00 Uhr, Feierwerk, 
Zombie Sessions
 ➔ 19.00 Uhr, Residenztheater, 
Trilogie der Sommerfrische
 ➔ 19.30 Uhr, Kammerspiele Schauspielhaus, Orpheus steigt herab
 ➔ 20.00 Uhr, Lustspielhaus, Erwin Pelzig
 ➔ 20.00 Uhr, Feierwerk, Harm's Way, 
The Southern Oracle & Deluminator
 ➔ 20.00 Uhr, Lach und Schieß, 
Michael Elsener
 ➔ 20.00 Uhr, Backstage, 
Siena Root & Wucan
 ➔ 20.30 Uhr, Schwere Reiter, 
Die Zeit ist ein Arschloch
 ➔ 20.30 Uhr, Muffatwerk, East Cameron 
Folkcore – Kingdom of Fear
Montag, 08. Juni
 ➔ 18.00 Uhr, Gasteig, ImpRoma – 
Hier sind wir!
 ➔ 19.30 Uhr, Volkstheater, Caligula
 ➔ 20.00 Uhr, Backstage, 
Asaf Avidan & Band
 ➔ 20.00 Uhr, Theater im Marstall, 
Balkan macht frei
 ➔ 20.00 Uhr, Lustspielhaus, Erwin Pelzig
 ➔ 20.00 Uhr, Zenith, 
Farin Urlaub, Racing Team
 ➔ 20.00 Uhr, Muffatwerk, 
Mother's Finest – Goody 2 Shoes & 
The Filthy Beasts
 ➔ 20.00 Uhr, Kammerspiele Schauspielhaus, Rechnitz (Der Würgeengel)
 ➔ 20.00 Uhr, Feierwerk, Red Fang
 ➔ 20.00 Uhr, Lach und Schieß, 
Thomas Maurer
 ➔ 21.00 Uhr, Unterfahrt, 
Lucerne Jazz Orchestra
Dienstag, 09. Juni
 ➔ 19.00 Uhr, Bay. Akademie der 
Schönen Künste, 
aDevantgarde Wurzel1 – Kurtág
 ➔ 20.00 Uhr, Kammerspiele Schauspielhaus, Camino Real
 ➔ 20.00 Uhr, Theater im Marstall, 
Die Klasse
 ➔ 20.00 Uhr, Volkstheater, 
Harry G und Freunde
 ➔ 20.00 Uhr, Residenztheater, 
Ich Ich Ich
 ➔ 20.00 Uhr, Circus Krone, 
Willy Astor & Freunde
 ➔ 20.30 Uhr, Muffatwerk, 
Hazmat Modine
Mittwoch, 10. Juni
 ➔ 10.30 Uhr, Theater im Marstall, 
Ente, Tod und Tulpe
 ➔ 18.00 Uhr, Staatsoper, Lulu
 ➔ 19.00 Uhr, Gasteig, Festkonzert 
20 Jahre Kulturkreis Gasteig, 
Orient trifft Okzident
 ➔ 20.00 Uhr, Volkstheater, 3000 Euro
 ➔ 20.00 Uhr, Kammerspiele 
Schauspielhaus, Geschichten aus dem 
Wiener Wald
 ➔ 20.00 Uhr, Lustspielhaus, Klaus Eckel
 ➔ 20.00 Uhr, Theater im Marstall, 
Madame Bovary
 ➔ 20.00 Uhr, Olympiahalle, Maroon 5
 ➔ 20.00 Uhr, Residenztheater, 
Michele singt, Paolo Conte nicht
 ➔ 20.30 Uhr, Muffatwerk, 
Munich Rocks – Fun For Free!
Donnerstag, 11. Juni
 ➔ 19.00 Uhr, Schloss Nymphenburg, 
Prima la musica, poi le parole
 ➔ 19.30 Uhr, Deutsches Theater, 
Die Csárdásfürstin – 
Zum 100. Jubiläum
 ➔ 19.30 Uhr, Residenztheater, 
Drei Schwestern
 ➔ 19.30 Uhr, Kammerspiele Schauspielhaus, Maria Stuart
 ➔ 20.00 Uhr, Backstage, Klone
 ➔ 20.00 Uhr, Lustspielhaus, 
Michael Krebs
 ➔ 20.00 Uhr, Circus Krone, 
Michael Mittermeier
 ➔ 20.00 Uhr, Volkstheater, 
Moses – Ein Mash-up Musical
 ➔ 20.00 Uhr, Kammerspiele Werkraum, 
Mutter Courage und ihre Kinder
 ➔ 20.00 Uhr, Prinzregententheater, 
Abonnementkonzert
 ➔ 20.00 Uhr, Theater im Marstall, 
Sing mal was auf Russisch
 ➔ 20.00 Uhr, Feierwerk, 
What the Hell is VJ?
Freitag, 12. Juni
 ➔ 19.00 Uhr, Residenztheater, 
Antonius und Cleopatra
 ➔ 19.00 Uhr, Schloss Nymphenburg, 
Prima la musica, poi le parole
 ➔ 19.00 Uhr, Gasteig, 
Sinfonische Blasmusik
 ➔ 19.30 Uhr, Deutsches Theater, 
Die Csárdásfürstin – 
Zum 100. Jubiläum
➔ VERANSTALTUNGSKALENDER JUNI 2015
(Änderungen der Veranstalter vorbehalten)
Foto: atelier-tacke.de
32 ⁄ TAXIKURIER ⁄ JUNI 2015
SERVICE

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➔ 19.30 Uhr, Staatsoper, 
Portrait Richard Siegal
 ➔ 20.00 Uhr, Theater im Marstall, 
Call Me God
 ➔ 20.00 Uhr, Kammerspiele 
Schauspielhaus, Camino Real
 ➔ 20.00 Uhr, Prinzregententheater, 
Die unmögliche Enzyklopädie – 
Einsamkeit
 ➔ 20.00 Uhr, Lustspielhaus, Max Uthoff
 ➔ 20.00 Uhr, Circus Krone, 
Michael Mittermeier
 ➔ 20.00 Uhr, Paulaner am Nockherberg, 
Saratoga Seven
 ➔ 21.00 Uhr, Backstage, 
Bury Tomorrow & Vitja
Samstag, 13. Juni
 ➔ 15.00 Uhr, Deutsches Theater, 
Die Csárdásfürstin – 
Zum 100. Jubiläum
 ➔ 15.00 Uhr, Kesselhaus, 
Organic Dance Music Festival
 ➔ 19.00 Uhr, Gasteig, 
ESME e.V. Summer Concert
 ➔ 19.00 Uhr, Staatsoper, Norma
 ➔ 19.30 Uhr, Olympiastadion 
München, Helene Fischer
 ➔ 20.00 Uhr, Backstage, 
Christopher Seiler
 ➔ 20.00 Uhr, Theater im Marstall, 
Der Geldkomplex
 ➔ 20.00 Uhr, Circus Krone, 
Helter Skelter
 ➔ 20.00 Uhr, Kammerspiele Schauspielhaus, Hoppla, wir sterben!
 ➔ 20.00 Uhr, Residenztheater, 
Kabale und Liebe
 ➔ 20.00 Uhr, Lustspielhaus, Max Uthoff
 ➔ 20.30 Uhr, Schwere Reiter, Sulky
 ➔ 23.00 Uhr, Feierwerk, 
Siren Sisters In Dub
Sonntag, 14. Juni
 ➔ 11.00 Uhr, Casino am Nordbad, 
Streichquartettmatinée
 ➔ 14.30 Uhr, Deutsches Theater, 
Die Csárdásfürstin – 
Zum 100. Jubiläum
 ➔ 15.00 Uhr, Staatsoper, Onegin
 ➔ 19.00 Uhr, Theater im Marstall, 
Der Stein
 ➔ 19.00 Uhr, Residenztheater, 
Der Widerspenstigen Zähmung
 ➔ 19.00 Uhr, Prinzregententheater, 
Ottfried Fischer & Die Heimatlosen
 ➔ 19.00 Uhr, Gasteig, Symphonieorchesters des Bayerischen Rundfunks 
 ➔ 19.30 Uhr, Reithalle München, Mozart
 ➔ 20.00 Uhr, Circus Krone, 2Cellos
 ➔ 20.00 Uhr, Lach und Schieß, 
Gabi Lodermeier & Harald Helfrich
 ➔ 20.00 Uhr, Kammerspiele Schauspielhaus, Jagdszenen aus Niederbayern
 ➔ 20.00 Uhr, Lustspielhaus, 
Luise Kinseher
Montag, 15. Juni
 ➔ 10.30 Uhr, Theater im Marstall, 
Ente, Tod und Tulpe
 ➔ 19.00 Uhr, Staatsoper, 
Die Zauberflöte
 ➔ 19.00 Uhr, Theater im Marstall, 
Phosphoros
 ➔ 20.00 Uhr, Lach und Schieß, 
Eva Eiselt
 ➔ 20.00 Uhr, Kammerspiele Schauspielhaus, Tauberbach
 ➔ 20.00 Uhr, Olympiahalle, 
Titanic live
 ➔ 20.00 Uhr, Residenztheater, 
Torquato Tasso
 ➔ 20.00 Uhr, Zenith, Wu-Tang Clan
 ➔ 20.00 Uhr, Gasteig, 
aDevantgarde Spinnen!
 ➔ 20.30 Uhr, Feierwerk, Moriarty
 ➔ 21.30 Uhr, Strom, Dead Kennedys
 ➔ 19.30 Uhr, Staatsoper, 
Artifact II / The Exiles / Zugvögel
 ➔ 19.30 Uhr, Residenztheater, 
Drei Schwestern
 ➔ 19.30 Uhr, Kleine Olympiahalle, 
Rebekka Köbernick
 ➔ 20.00 Uhr, Kammerspiele 
Schauspielhaus, Die Deutschstunde
 ➔ 20.00 Uhr, Muffatwerk, EPMD
 ➔ 20.00 Uhr, Krist & Münch, 
King of Cards
 ➔ 20.00 Uhr, Lach und Schieß, Martin 
Puntigam und Matthias Egersdörfer
 ➔ 20.00 Uhr, Deutsches Theater, 
Mi Carmen Flamenca
 ➔ 20.00 Uhr, Schloss Nymphenburg, 
Mulo Francel, Saxofon 
& Lisa Wahland, Gesang
 ➔ 20.30 Uhr, Olympiahalle, 
Neil Diamond
 ➔ 20.30 Uhr, Schwere Reiter, 
One More Pioneer
 ➔ 23.00 Uhr, Feierwerk, re:duction
Samstag, 20. Juni
 ➔ 13.30 Uhr, Gasteig, 
Münchner Philharmoniker 
Öffentliche Generalprobe
 ➔ 19.00 Uhr, Schloss Nymphenburg, 
Vivaldi
 ➔ 19.00 Uhr, Gasteig, 
Konzert der Orchester
 ➔ 19.30 Uhr, Kleine Olympiahalle, 
Rebekka Köbernick
 ➔ 20.00 Uhr, Gasteig, 
25 Jahre Essener Gitarrenduo
 ➔ 20.00 Uhr, Residenztheater, 
Der Vorname
 ➔ 20.00 Uhr, Kammerspiele 
Schauspielhaus, Die Deutschstunde
 ➔ 20.00 Uhr, Lach und Schieß, 
Fremdsprachen-Tage in der 
Lach & Schieß Fathih Çevikkollu
 ➔ 20.00 Uhr, Lustspielhaus, 
Helmut Schleich
 ➔ 20.00 Uhr, Deutsches Theater, 
Mi Carmen Flamenca
 ➔ 20.00 Uhr, Backstage, Mike Zero
 ➔ 23.00 Uhr, Feierwerk, 
Riddim Residance
Sonntag, 21. Juni
 ➔ 11.00 Uhr, Prinzregententheater, 
Bussi – Das Munical
 ➔ 17.00 Uhr, Staatsoper, Norma
 ➔ 19.00 Uhr, Theater im Marstall, 
Frühlings Erwachen Live Fast – 
Die Young
 ➔ 19.00 Uhr, Residenztheater, 
Ich Ich Ich
 ➔ 19.00 Uhr, Cuvilliés-Theater, 
Opernstudio 2015 – Le Comte Ory
 ➔ 19.00 Uhr, Königsplatz, 
Sunrise Avenue - Zusatzkonzert
 ➔ 19.30 Uhr, Schloss Nymphenburg, 
Nymphenburger Sommer Trio Rafale
 ➔ 20.00 Uhr, Gasteig, 
Chilly Gonzales & Kaiser Quartett
 ➔ 20.00 Uhr, Backstage, Danava, 
Viduner & Mirror Queen
 ➔ 20.00 Uhr, Lach und Schieß, 
Matthias Tretter & Sven Kemmler
 ➔ 20.00 Uhr, Kammerspiele 
Schauspielhaus, Geschichten aus dem 
Wiener Wald
 ➔ 20.00 Uhr, Lustspielhaus, 
Helmut Schleich
 ➔ 20.00 Uhr, Prinzregententheater, 
Orpheus-Kantaten
Montag, 22. Juni
 ➔ 19.30 Uhr, Kammerspiele 
Schauspielhaus, Maria Stuart
 ➔ 19.30 Uhr, Residenztheater, Stiller
 ➔ 20.00 Uhr, Gasteig, Forceful Feelings
 ➔ 20.00 Uhr, Lach und Schieß, 
Fremdsprachen-Tage in der 
Lach & Schieß Dr. E. Noni Höfner
 ➔ 20.00 Uhr, Lustspielhaus, 
Werner Schmidbauer
 ➔ 20.00 Uhr, Kammerspiele Werkraum, 
À Corps Perdu
Dienstag, 23. Juni
 ➔ 20.00 Uhr, Lach und Schieß, 
Fremdsprachen-Tage in der 
Lach & Schieß Stephan Zinner
 ➔ 20.00 Uhr, Gasteig, 
Griechischer Liederabend
 ➔ 20.00 Uhr, Kammerspiele Schauspielhaus, Jagdszenen aus Niederbayern
 ➔ 20.00 Uhr, Gasteig, 
Münchner Philharmoniker Uni-Konzert
 ➔ 20.00 Uhr, Residenztheater, 
Torquato Tasso
 ➔ 20.00 Uhr, Pasinger Fabrik, 
Veronika Faber
 ➔ 20.00 Uhr, Lustspielhaus, 
Werner Schmidbauer
 ➔ 20.30 Uhr, Muffatwerk, Calle 13
 ➔ 20.30 Uhr, Schwere Reiter, 
Du gingst fort
Foto: istockphoto
Dienstag, 16. Juni
 ➔ 19.00 Uhr, Staatsoper, Norma
 ➔ 20.00 Uhr, Theater im Marstall, 
Madame Bovary
 ➔ 20.00 Uhr, Kammerspiele Werkraum, 
Mutter Courage und ihre Kinder
 ➔ 20.00 Uhr, Lustspielhaus, Rolf Miller
 ➔ 20.00 Uhr, Kammerspiele 
Schauspielhaus, Tauberbach
 ➔ 20.00 Uhr, Lach und Schieß, 
Thomas Maurer
 ➔ 20.30 Uhr, Muffatwerk, Bombino
 ➔ 20.30 Uhr, Feierwerk, Strung Out
Mittwoch, 17. Juni
 ➔ 19.00 Uhr, Staatsoper, 
Die Zauberflöte
 ➔ 19.30 Uhr, Residenztheater, 
Antonius und Cleopatra
 ➔ 20.00 Uhr, Lach und Schieß, 
Blözinger
 ➔ 20.00 Uhr, Theater im Marstall, 
Der Geldkomplex
 ➔ 20.00 Uhr, Deutsches Theater, 
Mi Carmen Flamenca
 ➔ 20.00 Uhr, Kammerspiele 
Schauspielhaus, Tauberbach
 ➔ 20.00 Uhr, Lustspielhaus, Vince Ebert
 ➔ 21.00 Uhr, Feierwerk, Julius Lahai
Donnerstag, 18. Juni
 ➔ 18.00 Uhr, Westpark, 
5x5 Teamstaffel München
 ➔ 19.00 Uhr, Cuvilliés-Theater, 
Opernstudio 2015 – Le Comte Ory
 ➔ 19.30 Uhr, Residenztheater, 
Was ihr wollt
 ➔ 20.00 Uhr, Lach und Schieß, 
Blözinger
 ➔ 20.00 Uhr, Backstage, 
Cavalera Conspiracy
 ➔ 20.00 Uhr, Theater im Marstall, 
Die Jagd nach Liebe
 ➔ 20.00 Uhr, Krist & Münch, 
King of Cards
 ➔ 20.00 Uhr, Deutsches Theater, 
Mi Carmen Flamenca
 ➔ 20.30 Uhr, Feierwerk, Russian Circles
Freitag, 19. Juni
 ➔ 19.00 Uhr, Gasteig, 
Musikalischer Sommer
 ➔ 19.00 Uhr, Königsplatz, 
Sunrise Avenue
JUNI 2015 ⁄ TAXIKURIER ⁄ 33

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Mittwoch, 24. Juni
 ➔ 20.00 Uhr, Funkhaus München, 
Christian Elsässer Jazz Orchestra
 ➔ 20.00 Uhr, Pasinger Fabrik, 
Florian Brandl Quartett
 ➔ 20.00 Uhr, Lach und Schieß, 
Fremdsprachen-Tage in der 
Lach & Schieß Stephan Zinner
 ➔ 20.00 Uhr, Lustspielhaus, 
Hannes Ringlstetter
 ➔ 20.00 Uhr, Residenztheater, 
Ich Ich Ich
 ➔ 20.00 Uhr, Gasteig, Jazznacht 
der Hochschule für Musik & Theater
 ➔ 20.00 Uhr, Cuvilliés-Theater, 
Opernfestspiele 2015 
1. Festspiel-Kammerkonzert
 ➔ 20.00 Uhr, Backstage, 
Stray From The Path
 ➔ 20.00 Uhr, Kammerspiele Schauspielhaus, Warum läuft Herr R. Amok?
 ➔ 20.30 Uhr, Metropoltheater, 
Die Bayerische Ilias
 ➔ 20.30 Uhr, Schwere Reiter, 
Du gingst fort
 ➔ 21.00 Uhr, Feierwerk, High On Fire
Donnerstag, 25. Juni
 ➔ 19.30 Uhr, Gasteig, 
Ingeborg Schober – Eine Poptragödie
 ➔ 19.30 Uhr, Schloss Nymphenburg, 
Nymphenburger Sommer Juilliard 
String Quartet
 ➔ 20.00 Uhr, Theater im Marstall, 
Balkan macht frei
 ➔ 20.00 Uhr, Lustspielhaus, 
Frank Goosen
 ➔ 20.00 Uhr, Lach und Schieß, 
Fremdsprachen-Tage in der 
Lach & Schieß Sven Kemmler
 ➔ 20.00 Uhr, Kammerspiele Schauspielhaus, Gift – Eine Ehegeschichte
 ➔ 20.00 Uhr, Backstage, Marc Broussard
 ➔ 20.00 Uhr, Circus Krone, 
Sounds of Cinema 
Das Filmmusikkonzert
Freitag, 26. Juni 
 ➔ 14.00 Uhr, Olympiapark, Munich Mash 
– Munich Action Sport Heroes
 ➔ 15.00 Uhr, Olympia Regattastrecke, 
3. Münchner B2B Drachenboot-Cup
 ➔ 19.00 Uhr, Königsplatz, 
Hubert von Goisern & Band
 ➔ 19.30 Uhr, Residenztheater, 
Antonius und Cleopatra
 ➔ 20.00 Uhr, Prinzregententheater, 
Blackfacing/Crossdressing
 ➔ 20.00 Uhr, Lach und Schieß, 
Fremdsprachen-Tage in der 
Lach & Schieß Pigor et Eichhorn
 ➔ 20.00 Uhr, Kammerspiele 
Schauspielhaus, Macbeth
 ➔ 20.00 Uhr, Alte Kongresshalle, 
Opernfestspiele 2015 Selma Ježková
 ➔ 20.00 Uhr, Lustspielhaus, Stefan Verra
 ➔ 22.00 Uhr, Feierwerk, 
Sacred Bones Party
Samstag, 27. Juni
 ➔ 10.00 Uhr, Olympiapark, Munich Mash 
– Munich Action Sport Heroes
 ➔ 13.00 Uhr, Alte Kongresshalle, 
Opernfestspiele 2015 
Stadt der Frauen
 ➔ 19.00 Uhr, Residenztheater, Faust
 ➔ 19.30 Uhr, Kammerspiele 
Schauspielhaus, Ekzem Homo
 ➔ 19.30 Uhr, Schloss Nymphenburg, 
Nymphenburger Sommer Neo Barock
 ➔ 20.00 Uhr, Lach und Schieß, 
Fremdsprachen-Tage in der 
Lach & Schieß Pigor et Eichhorn
 ➔ 20.00 Uhr, Königsplatz, 
Gipfeltreffen der Stars 
 ➔ 20.00 Uhr, Lustspielhaus, Han's Klaffl
 ➔ 20.00 Uhr, Circus Krone, 
Michael Jackson – Memory Tour
 ➔ 20.00 Uhr, Olympiastadion 
München, Munich Mash – Casper
 ➔ 20.00 Uhr, Alte Kongresshalle, 
Opernfestspiele 2015 Selma Ježková
 ➔ 20.00 Uhr, Gasteig, 
Sechs auf einen Streich – 
Der ganze Bach
Sonntag, 28. Juni 
 ➔ 08.00 Uhr, Marienplatz, 
Stadtlauf München
 ➔ 10.00 Uhr, Olympiapark, Munich Mash 
– Munich Action Sport Heroes
 ➔ 11.00 Uhr, Staatsoper, 
Opernfestspiele 2015 Arabella
 ➔ 18.00 Uhr, Residenztheater, Faust
 ➔ 18.00 Uhr, Prinzregententheater, 
Opernfestspiele 2015 
Pelléas et Mélisande
 ➔ 18.00 Uhr, Alte Kongresshalle, 
Opernfestspiele 2015 Selma Ježková
 ➔ 19.00 Uhr, Theater im Marstall, 
Die Klasse
 ➔ 19.00 Uhr, Gasteig, Klavierkonzert
 ➔ 19.30 Uhr, Schloss Nymphenburg, 
Festkonzert
 ➔ 20.00 Uhr, Prinzregententheater, 
Blackfacing/Crossdressing
 ➔ 20.00 Uhr, Lach und Schieß, 
Fremdsprachen-Tage in der 
Lach & Schieß Matthias Tretter
 ➔ 20.00 Uhr, Lustspielhaus, Han's Klaffl
 ➔ 20.00 Uhr, Kammerspiele 
Schauspielhaus, Hoppla, wir sterben!
Montag, 29. Juni 
 ➔ 18.00 Uhr, Fußgängerzone, 
Musik auf Rädern – 
Die Entführung aus dem Serail
 ➔ 19.00 Uhr, Staatsoper, 
Opernfestspiele 2015 Norma
 ➔ 19.30 Uhr, Cuvilliés-Theater, 
Gefährliche Liebschaften
 ➔ 20.00 Uhr, Lustspielhaus, 
Andreas Giebel
 ➔ 20.00 Uhr, Metropoltheater, 
Bartleby, der Schreiber – 
Eine Geschichte aus der Wall Street
 ➔ 20.00 Uhr, Kammerspiele 
Schauspielhaus, Camino Real
 ➔ 20.00 Uhr, GOP, Talents 2015
 ➔ 20.00 Uhr, Lach und Schieß, 
Ulan & Bator
Dienstag, 30. Juni 
 ➔ 19.30 Uhr, Residenztheater, 
Der Hausmeister
 ➔ 19.30 Uhr, Kammerspiele 
Schauspielhaus, Ekzem Homo
 ➔ 20.00 Uhr, Metropoltheater, 
Bartleby, der Schreiber – 
Eine Geschichte aus der Wall Street
 ➔ 20.00 Uhr, Lustspielhaus, 
Maxi Schafroth
 ➔ 20.00 Uhr, Prinzregententheater, 
Opernfestspiele 2015 
Festspiel-Liederabend Pavol Breslik
 ➔ 20.00 Uhr, Backstage, 
Texas In July & Upon A Burning Body
 ➔ 20.00 Uhr, Muffatwerk, 
The Hooters – 35
 ➔ 20.00 Uhr, Lach und Schieß, 
Ulan & Bator
VERANSTALTUNGEN ÜBER MEHRERE TAGE IM JUNI 2015
 ➔ 01.–29.06. Mo+Do 18.00 Uhr, Westpark, Volleyball im Park
 ➔ 01.–29.06. Mo 19.00 Uhr, Alte Kongresshalle, AOK Blade Night München 2015
 ➔ 01.–20.06. Mo–Sa 20.00 Uhr, So 18.00 Uhr, Komödie im Bayerischen Hof, Die Wahrheit
 ➔ 02.–07.06. Di–Fr 19.30 Uhr, Sa+So 14.30 Uhr, Deutsches Theater, Das Musical Elisabeth
 ➔ 03.–05.06. und 26.–28.06. jeweils 19.30 Uhr, Marienhof, Building Conversation
 ➔ 03.–28.06. Mi–Fr 20.00 Uhr, Sa 17.30 Uhr, So 14.30 Uhr, GOP, Exit
 ➔ 04.–27.06. Do–Sa 20.00 Uhr, Theater in der Pasinger Fabrik, Die Nashörner
 ➔ 07.–28.06. Sa+So 19.00 Uhr, Schuhbecks Teatro, teatro – Summer Nights
 ➔ 09.–13.06. Di–Sa 20.00 Uhr, Lach und Schieß, Altinger und Liegl
 ➔ 10.–20.06. Mi–Sa 20.00 Uhr, So 19.00 Uhr, Metropoltheater, Der Goldene Drache
 ➔ 10.–27.06. Mi–Sa 20.00 Uhr, Teamtheater Tankstelle, Georges et Georges
 ➔ 13.–30.06. Di–Sa 20.00 Uhr, Blutenburg-Theater, Ein brillanter Mord
 ➔ 16.–21.06. Di–Fr 20.00 Uhr, Sa 15.00 Uhr, So 14.00 Uhr, Circus Krone, The Drummers of Japan
 ➔ 24.–30.06. Mo–So 19.00 Uhr, Schwere Reiter, Rampenlichter
 ➔ 24.–30.06. Mo–Fr 14.00 Uhr, Sa 11.00 Uhr, Olympiapark Süd, Tollwood Sommerfestival
 ➔ 24.–30.06. Mo–Sa 20.00 Uhr, So 18.00 Uhr, Komödie im Bayerischen Hof, Eine Couch in New York
 ➔ 24.–30.06. Di–Sa 20.00 Uhr, So 19.00 Uhr, Deutsches Theater, Monty Python’s Spamalot
(Änderungen der Veranstalter vorbehalten)
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34 ⁄ TAXIKURIER ⁄ JUNI 2015
SERVICE

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Stadt Anlagen
 
Köln 44
Bremen 43
Leipzig 40
Stuttgart 40
Wuppertal 40
Reutlingen 35
Berlin 30
Hamburg 30
München 29
Hagen 29
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