TAXIKURIER · TEXTANSICHT EINER HISTORISCHEN AUSGABE
Taxikurier Juni 2015
Diese Ausgabe stammt aus dem Jahr 2015. Angaben zu Preisen, Terminen, Kontakten und Angeboten beziehen sich auf den damaligen Erscheinungszeitpunkt.
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OFFIZIELLES ORGAN DER TAXI-MÜNCHEN EG ⁄ 55. JAHRGANG ⁄ WWW.TAXI-MÜNCHEN.DE SCHADEN UND REPARATUR EIN GESPRÄCH MIT GUTACHTER UND TAXIVERLEIH 110 ODER 112? ALLES ZUM RICHTIGEN NOTRUF UNFALLABWICKLUNG DIE ROLLE DES RECHTSANWALTES ➔ WAS TUN, WENN ES GEKRACHT HAT? VERKEHRSUNFALL DAS MONATSMAGAZIN FÜR DIE TAXIBRANCHE ⁄ AUSGABE JUNI 2015
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2 ⁄ TAXIKURIER ⁄ JUNI 2015 IMPRESSUM TAXIKURIER, offizielles Organ der Taxi-München eG Herausgeber: Taxi-München eG Genossenschaft der Münchner Taxi-Unternehmen Engelhardstraße 6, 81369 München Tel.: (0 89) 77 30 77, Fax: (0 89) 77 24 62 E-Mail: choleva@taxi-muenchen.de Internet: www.taxi-muenchen.de Chefredakteur: Frank Kuhle (FK) Autoren im TAXIKURIER: Kai-Georg Frey (KGF), Werner Hillermann (WH), Thomas Kroker (TK), Frank Kuhle (FK), Norbert Laermann (NL), Hansjörg Roidl (HR), Michael Schrottenloher (MS), Benedikt Weyerer (BW), Reinhard Zielinski (RZ) Gestaltung und Art Direktion: Bernhard Andreas Probst Formenreich, Büro für Gestaltung Ringseisstraße 4 (Rgb), 80337 München Tel.: (0 89) 44 49 97 88, Fax: (0 89) 44 49 97 89 E-Mail: probst@formenreich.de Internet: www.formenreich.de Fotografie: Dirk Tacke Ringseisstraße 4 (Rgb), 80337 München Tel.: (0 89) 54 40 40 69, Fax: (0 89) 54 40 40 68 E-Mail: info@atelier-tacke.de Internet: www.atelier-tacke.de Druck: Peradruck GmbH Hofmannstraße 7, 81379 München Tel.: (0 89) 8 58 09-0, Fax: (0 89) 8 58 09 36 E-Mail: jessica.schwertberger@peradruck.de Online-Auftritt: Norbert Laermann Anzeigenverwaltung: Taxi-München eG Engelhardstraße 6, 81369 München Anzeigen TAXIKURIER Ansprechpartner: Frau Elke Choleva Tel.: (0 89) 21 61-367 Frau Tanja Reger Tel.: (0 89) 21 61-368 E-Mail: anzeigen@taxi-muenchen.de Vertrieb: Tanja Reger, Tel.: (0 89) 21 61-368 E-Mail: reger@taxi-muenchen.de Bezugspreise: Einzelheft 2,50 Euro + Versandkosten Abonnement Inland 30,00 Euro inkl. MwSt. und Versand Erscheinungsweise: monatlich Bezugszeit: Das Abonnement gilt zunächst für ein Jahr. Es verlängert sich, wenn es nicht drei Monate vor Ablauf dieses Jahres schriftlich gekündigt wird. Darüber hinaus sind Kündigungen jeweils drei Monate vor Ende des folgenden Quartals schriftlich mitzuteilen. Nachdruck und Vervielfältigungen: Die Zeitschrift und alle in ihr enthaltenen einzelnen Beiträge und Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronische Systeme. Die Einsender von Beiträgen übertragen dem Verlag das Recht, die Genehmigung zum Fotokopieren zu erteilen. Die namentlich oder mit Initialen gekennzeichneten Artikel stellen nicht in jedem Fall die Meinung der Redaktion dar. Für unverlangt eingesandte Manuskripte wird keine Gewähr übernommen. Bei Nichtlieferung durch höhere Gewalt besteht kein Anspruch auf Ersatz. Inhaber der Beteiligungsverhältnisse: Taxi-München eG 100% Vorstand: Frank Kuhle, Reinhard Zielinski, Alfons Haller AUSBILDUNG ➔ JUNI 2015 Taxifahrerausbildung (Grundkurs) Montag, 08.06. und 22.06., jeweils von 17.30–19.30 Uhr Mittwoch, 03., 10., 17. und 24.06., jeweils von 17.30–19.30 Uhr Samstag, 06., 13., 20., und 27.06., jeweils von 10.00–13.00 Uhr Leistungskurs Samstag, 06., 13., 20., und 27.06., jeweils von 13.00–17.00 Uhr ➔ Teilnahme nur nach erfolgreichem Besuch des Grundkurses möglich ➔ Anmeldung zum Ortskunde-Kurs direkt in der Taxischule! Infoveranstaltung Montag, 01.06., 17.30 Uhr Samstag, 06.06., 8.30 Uhr Montag, 15.06., 17.30 Uhr Samstag, 20.06., 8.30 Uhr Montag, 29.06., 17.30 Uhr Basiskurs für Taxifahrer (mit Funkunterweisung) Donnerstag, 18.06., von 13.00–17.00 Uhr ➔ Keine Anmeldung erforderlich, aber pünktliches Erscheinen! Fortbildung für Fahrer von Taxibus und Großraumtaxi Mittwoch, 17.06., ab 15.00 Uhr ➔ Dauer ca. 90 Minuten, keine Anmeldung erforderlich, aber pünktliches Erscheinen! ➔ Teilnahmegebühr: 10,00 Euro Ausbildung zum Taxiunternehmer ➔ Kurs 4/2015 vom 09. Juni bis 07. Juli 2015 ➔ Kurs 5/2015 vom 22. September bis 20. Oktober 2015 ➔ Kurs 6/2015 vom 10. November bis 08. Dezember 2015 Termine und Anmeldung: Die Kurse finden im Schulungsraum der Taxi-München eG in der Engelhardstraße 6, Vordergebäude, 1. Obergeschoss statt. Anmeldung bei Frau Elke Choleva in der Verwaltung, 1. Obergeschoss Telefon: (089) 21 61-367, E-Mail: choleva@taxi-muenchen.de Besuchen Sie uns auch im Internet: www.taxi-muenchen.de www.taxikurs-münchen.de
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Taxi-München eG Haus des Taxigewerbes Engelhardstraße 6 81369 München Taxizentrale-Taxiruf: Tel.: (089) 19 410 oder (089) 21 61-0 Fax: (089) 74 70 260 Leitung der Zentrale: Norbert Laermann Tel.: (089) 21 61-352 Thomas Kroker Tel.: (089) 21 61-396 E-Mail: info@taxi-muenchen.de Fax: (089) 74 70 260 Verwaltung: Tel.: (089) 77 30 77 Fax: (089) 77 24 62 E-Mail: choleva@taxi-muenchen.de Öffnungszeiten: Mo.–Fr. 7.30–12.00 Uhr Mo.–Do. 12.30–15.30 Uhr Buchhaltung/Kasse: E-Mail: jaeger@taxi-muenchen.de Schulungen/Lehrgänge: Unternehmerkurs Elke Choleva, Tel.: (089) 21 61-367 E-Mail: choleva@taxi-muenchen.de Taxischule: Infotelefon: (089) 21 61-333 E-Mail: schule@taxi-muenchen.de www.taxikurs-münchen.de ➔ INHALT Diese Ausgabe finden Sie auch im Internet: www.taxi-münchen.de Titelmotiv: istockphoto Impressum 02 Ausbildungstermine ⁄ Juni 2015 02 Die Genossenschaft ⁄ Aktuelle Informationen 04 Der Landesverband ⁄ Aktuelle Informationen 10 ➔ Titelthema ⁄ Verkehrsunfall – Was tun, wenn es gekracht hat? 12 Stadt-Info ⁄ Münchner Stadtgründungsfest 2015 23 Historisches München ⁄ Bundesmonopolverwaltung für Branntwein 24 Wichtige Information ⁄ Aus dem Polizeibericht 26 Unterhaltsames ⁄ Taxler-Lexikon – Schrotti erklärt die Taxi-Welt 28 Stadt-Info ⁄ Tollwood Sommerfestival 2015 30 Messe München International ⁄ Juni-Programm 31 Service ⁄ Veranstaltungskalender Juni 2015 32 Wissenswertes ⁄ Festinstallierte Blitzer 35 istockphoto ➔ ZWEI KLICKS – EIN TAXI! ➔ JETZT KOSTENLOS DOWNLOADEN! DIE BUNDESWEITE BESTELL-APP DER DEUTSCHEN TAXIZENTRALEN! TAXI DEUTSCHLAND JUNI 2015 ⁄ TAXIKURIER ⁄ 3
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➔ DIE GENOSSENSCHAFT Taxi Deutschland hinterlegt Sicherheitsleistung Das Landgericht Frankfurt hatte am 18.3.2015 im Hauptverfahren geurteilt, dass das Geschäftsmodell von Uber-Pop rechtswidrig ist. Geklagt hatte die Taxi Deutschland Servicegesellschaft für Taxizentralen eG, ein genossenschaftlicher Zusammenschluss von Taxizentralen. Sie betreibt die App „Taxi Deutschland“, an die bereits rund 2.600 Städte und Gemeinden bundesweit angebunden sind, sowie die mobile Taxirufnummer 22456, die aus jedem Mobilfunknetz zur lokalen Taxizentrale verbindet. Nun hat die Taxi Deutschland eG die vom LG Frankfurt festgesetzte Sicherheitsleistung in Höhe von 400.000 Euro hinterlegt. Damit drohen Uber 250.000 Euro Ordnungsgeld je Zuwiderhandlung, also für jede rechtswidrig vermittelte Fahrt. Betroffen sind bundesweit alle Fahrten, die Uber an Fahrer ohne Konzession und Personenbeförderungsschein vermittelt, wenn dafür ein Fahrpreis verlangt wird, der über den Betriebskosten der Fahrt liegt. Der Fahrdienst-Anbieter Uber kündigte daraufhin an, sein Geschäft an die hiesigen Bestimmungen anpassen zu wollen. So soll zukünftig eine Pauschale in Höhe von 35 Cent pro Kilometer verlangt werden und nur noch Fahrer mit gültigem Personenbeförderungsschein vermittelt werden. „Wenn Uber laut Medienberichten den Weg in die Legalität suchte, würde uns das freuen“, so Dieter Schlenker, Vorsitzender der Genossenschaft Taxi Deutschland. Ein Beförderungsentgelt von 0,35 Euro je km kann jedoch nicht pauschal als Betriebskosten der Fahrt bezeichnet werden, da diese je nach Fahrzeugtyp auch erheblich darunter liegen können. Zudem gewährt ein Personenbeförderungsschein allein keine sichere Personenbeförderung im Sinne der Verbraucherschutzgesetze. „Solange Uber-Pop jedoch trotz klarem Urteilsspruch weiterfährt und somit die Justiz an der Nase herumführt, bleibt es ein Lippenbekenntnis. Ein legales Geschäftsmodell hat Uber in Deutschland bisher noch nicht vorgelegt.“ Hintergrund ist, dass die Prüfungen für Fahrer, Unternehmer und Fahrzeuge umfassend sind. Das Gesetz verlangt einen von der Behörde überprüften Unternehmer. Dieser muss ein Gewerbe anmelden und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt vorlegen. Damit weiß auch das Finanzamt über die Nebentätigkeit Bescheid. Taxi- und Mietwagenunternehmer müssen sich nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) der Fachaufsicht durch die zuständige Behörde unterstellen. Diese hat weitgehende Prüfungsbefugnisse, zum Beispiel Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere. Sie kann Auskunft vom Unternehmer und seinen Angestellten verlangen. Zur Durchführung der Überprüfungen ist ausdrücklich das Betreten der Räume gestattet [§54, §54a PBefG]. Für Fahrer gilt zudem in der Dienstbereitschaft die strikte 0,0-Promille-Grenze. Auch darf er nicht fahren, sofern ein Familienmitglied an einer meldepflichtigen Krankheit – wie Masern – leidet [§9 BOKraft]. Zudem sind die Fahrzeuge bei der Zulassungsstelle zur Personenbeförderung anzuzeigen. Dies wird im Fahrzeugschein vermerkt, sodass jede Polizeikontrolle und die Behörde überprüfen kann, ob die notwendige Versicherung für Personenbeförderung vorliegt. Das Kfz muss zudem jährlich zur Hauptuntersuchung (TÜV) [§13 Abs. 2 Nr. 1 Fahrzeug-Zulassungsverordnung, abgekürzt FZV]“ . „Diese sehr sinnvollen Regeln sind der Grund, warum Verbraucher in die Sicherheit von Taxifahrten volles Vertrauen haben“, betont Dieter Schlenker. „Ins Taxi setzen Sie guten Gewissens Ihre Teenagertochter, wenn Sie sie selbst nicht abholen können.“ (Quelle: Taxi Deutschland Servicegesellschaft für Taxizentralen eG) Grüne fordern Ausbau der Elektromobilität Knapp ein Viertel der gesamten Treibhausgasemissionen kommen heute aus dem Verkehr. Elektromobilität kann einen wesentlichen Beitrag zur Verringerung der CO 2-Emissionen im Verkehrssektor leisten. Ein elektrischer Antrieb allein bringt aber noch keinen Nutzen für das Klima. Die entscheidenden Einsparungen an CO 2 werden aber nur dann realisiert, wenn der Strom aus regenerativen Energiequellen stammt. Nach SPD und CSU haben nun auch die Grünen im Stadtrat ein Aktionspaket zur Förderung der Elektromobilität in der Landeshauptstadt vorgelegt. Einig sind sich die Parteien, dass im Nahverkehrsbereich ein großes Potenzial der Elektromobilität liegt. Zukünftig sollen im Öffentlichen Nahverkehr elektrifizierte Omnibusse, Straßenbahnen und U-Bahnen fahren und die städtische Fahrzeugflotte, z.B. bei Müllabfuhr oder Stadtreinigung, auf elektrisch angetriebene Fahrzeuge umgestellt werden. Wenn es nach den Grünen geht, sollen bereits ab Ende 2015 Oberbürgermeister, zweiter Bürgermeister und dritte Bürgermeisterin nur noch Elektroautos nutzen. Die Stadtspitze ist da vorsichtiger. Bürgermeister Josef Schmid teilte mit, dass er gern ein Öko-Dienstfahrzeug fahren werde, auf dem Markt aber noch keines gefunden habe, das den Ansprüchen eines Bürgermeisters entspricht. „Das klingt doch sehr nach einer Ausrede“, konterte Grünen- Stadträtin Sabine Nallinger in einem Gespräch mit dem Münchner Merkur. Es gebe auch größere Elektroautos – und die Reichweite genüge für Bürgermeister auch. Das Problem der mangelnden Infrastruktur für Elektromobilität soll durch neue Vorschriften gelöst werden. Zukünftig müssten 25% der neu errichteten (Tief-)Garagenstellplätze mit Stromzuleitungen versehen werden, die restlichen so hergestellt, dass diese ohne großen Aufwand nachrüstbar sind. Weiter sollen ca. 750 Stellplätze im Jahr in den Parklizenz-Gebieten für emissionsfreie Fahrzeuge reserviert werden. „Der Verlust an Stellplätzen für Autos mit Verbrennungsmotor kann durch eine bessere Nutzung privater Stellplätzen kompensiert werden. Auch die Vergabe von (derzeit ca. 2000 Parklizenzen) für Anwohner mit AKTUELLE INFORMATIONEN 4 ⁄ TAXIKURIER ⁄ JUNI 2015
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wird es zu Verkehrsbehinderungen kommen. Das Verkehrskonzept der Polizei zielt darauf ab, die Beeinträchtigungen auf ein Mindestmaß zu begrenzen und die Verkehrsteilnehmer frühzeitig zu informieren.“ Auch im Stadtgebiet München ist mit größeren Beeinträchtigungen im Straßenverkehr zu rechnen. Entlang der Strecke vom Flughafen München nach Garmisch-Partenkirchen werden aus Sicherheitsgründen in den Phasen der An- und Abreise der Gipfel-Teilnehmer weitreichende Sperren den Verkehr behindern. Ferner ist auch im Innenstadtbereich aufgrund von Demonstrationen und Veranstaltungen in Zusammenhang mit dem Gipfel mit Verkehrsproblemen zu rechnen. (TK) Taxi-Menü im Rechthaler Hof Die bayerische Traditionsgaststätt Rechthaler Hof in der Arnulfstraße 10 ist nach dreimonatiger Renovierung nun unter neuer Leitung wieder geöffnet. Für Taxifahrer bietet der Wirt ganztags ein „Taximenü“ zum Preis von 7,00 Euro an, bestehend aus Suppe und Hauptgang. Wir bedanken uns und wünschen guten Appetit! (TK) Zweitwohnsitz, die 2011 probeweise eingeführt wurde, kann wieder zurückgenommen werden“ ist im Antrag der Partei zu lesen. Der Unterschied zu den Vorschlägen der anderen Stadtratsparteien liege an den konkreten Zielvorgaben, so Nallinger. Ab 2025 sollen innerhalb des Mittleren Rings nur noch Elektrotaxis fahren, ab 2030 im gesamten Stadtgebiet. Nach Expertenmeinung wird sich aber erst nach 2020 die eingeschränkte Reichweite der Elektrofahrzeuge durch effizientere Speichertechnologien verbessern. Das Problem der langen Ladezeiten existiert auch für den öffentlichen Linienverkehr. Das könnte nach den Grünen durch Einsatz von sogenannte „Supercaps“ (Superkondensatoren) gelöst werden, die zwar im Vergleich nur geringere Mengen an Energie speichern, aber über Induktionsschleifen an Haltestellen innerhalb weniger Sekunden aufladbar sind. Weitere Fragestellungen, wie z.B. die eingeschränkte Wahrnehmung anderer Verkehrsteilnehmer bei niedrigen Geschwindigkeiten von elektrisch angetriebenen Fahrzeugen, blieben unbeantwortet. (FK) G7-Gipfel vom 7. bis 8. Juni 2015 Der G7-Gipfel auf Schloss Elmau ist ein Treffen der Gruppe der Sieben im Landkreis Garmisch-Partenkirchen in Bayern. Der G7-Gipfel findet vom 7. bis 8. Juni 2015 im Schloss Elmau statt, einem Fünf-Sterne- Hotel oberhalb der Ortschaft Klais im Wettersteingebirge Der starke Veranstaltungsverkehr sowie die angemeldeten Kundgebungen machen temporäre Verkehrssperren nötig. Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann: „Insbesondere in der Umgebung des Tagungsortes Dr. Cichon & Partner* Rechtsanwaltskanzlei T ät i g k e i t s s c h w e r p u n k t e M. W erther * Fachanwältin für Verkehrsrecht Reitrecht A. Friedmann Gewährleistungsrecht Reiserecht S. v . Kummer * Fachanwalt für Familienrecht Sozialrecht J. Buchberger * Fachanwalt für Strafrecht / Bußgeldsachen Dr . J. Cichon Unfallschadenregulierung Fahrerlaubnisrecht Erbrecht J o h a n n - v o n - W e r t h - S t r a ße 1 , 8 0 6 3 9 Mün c h e n , T e l.: 0 8 9 / 13 99 4 6 - 0 , Fa x: 0 8 9 / 16 59 51 N. Nöker Fachgebiet: Arbeitsrecht Verwaltungsrecht M. W underlich-Serban Fachg ebiet: Mietrecht Privatinsolvenzen Wir trauern um unsere langjährigen Kollegen Josef Janisch (Taxi 3272) Herr Janisch verstarb am 19. April im Alter von 67 Jahren. Christian Kunze (Taxi 3186) Herr Kunze verstarb am 19. April im Alter von 47 Jahren. Die Trauerfeier fand am Mittwoch, den 29. April in Fürstenfeldbruck statt. Bernhard Preidel (Taxi 380) Herr Preidel verstarb am 6. Mai im Alter von 55 Jahren. istockphoto JUNI 2015 ⁄ TAXIKURIER ⁄ 5
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An dieser Stelle geben wir Ihnen immer wieder Tipps und Hinweise, die bei der Nutzung des Datenfunk zu beachten sind, oder hilfreich sein können. Datenfunk- Plausibilitätskontrolle fahrpreispflichtiger Aufträge Seit Ende April 2015 läuft in unserer Vermittlung ein Prozess, der übertragene Fahrpreise von fahrpreispflichtigen Aufträgen auf Plausibilität überprüft. Hierfür wird für jeden fahrpreispflichtigen Auftrag vom System eine Fahrpreisberechnung durchgeführt, dem errechneten Betrag eine Toleranzgrenze hinzugerechnet und mit der Preismeldung des Fahrers verglichen. Unser System verweigert in der Folge die Annahme eines zu hohen, oder auch zu niedrigen Fahrpreises. Der Fahrer wird in diesen Fällen darauf hingewiesen, mit der Zentrale Kontakt aufzunehmen, da er in diesen Fällen keine Möglichkeit mehr hat einen Fahrpreis zu übertragen. Für den Fahrer erscheint in diesen Fällen folgende Mitteilung im Display: Diese Kontrollfunktion dient in erster Linie der Reduktion der Überprüfungsarbeiten seitens der Taxi-München eG, bevor wir Kunden fahrpreispflichtige Aufträge in Rechnung stellen. (NL) Bezahlung von APP-Aufträgen über das Smartphone Ab sofort ist es möglich, dass Kunden, die über unsere „Taxi Deutschland App“ ihr Taxi bestellt haben, dieses auch über ihr Smartphone bezahlen können. Folgende Voraussetzungen sind hierfür erforderlich: Smartphone-Besteller müssen die aktuelle Softwareversion der „Taxi Deutschland APP“ auf ihrem iPhone (SW-Version: 4.3.978.1) oder ihrem Android-Gerät (SW-Version: 4.1.6) installiert und in dieser App die Bezahlung mit Kreditkarte oder auch PayPal hinterlegt haben. Weiter muss auf den Datenfunkgeräten in den Taxis ebenfalls die aktuelle Softwareversion installiert sein. Bei den Taxis funktioniert die App-Bezahlung ab folgenden Softwareversionen: ➔ iPAQ und HTC: ab SW-Version 1.147.0.26 ➔ HALE TT-01: ab SW-Version 1.6.35 Der Ablauf ist dann wie folgt: Der Kunde bestellt über sein Smartphone (in unserem Falle ein iPhone) ein Taxi wie gewohnt und der Fahrer erhält den Auftrag ebenfalls wie gewohnt: Bild 1: Kundenbestellung Bild2: Annahme durch Taxifahrer Datenfunk-Tipps 6 ⁄ TAXIKURIER ⁄ JUNI 2015
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Wenn der Fahrer die Auftragsannahme bestätigt hat und anschließend das Taxi die Abholadresse erreicht, erscheinen beim Kunden folgende Dialogfelder: Bild 3: Bestätigung beim Kunden Bild 4: Eintreffen des Taxis beim Kunden Nach Durchführung der Fahrt – also am Fahrtziel – muss der Kunde den Taxifahrer darüber informieren, dass er die Fahrt über die App bezahlen will. Daraufhin muss der Taxifahrer auf seinem Datenfunkgerät im Menü die App-Bezahlvariante auswählen. Dies funktioniert beim „HALE TT-01“ wie folgt: Schritt 1: Bild 5: „TD APP Zahlung auswählen“ Schritt 2: Bild 6: Fahrpreis eingeben (oder per Fahrdatensatz übernehmen) Schritt 3: Bild 7: Fahrpreis mit grünem Häkchen absenden … und dies sind die Schritte für iPAQ oder HTC: Schritt 1: Bild 8: Menüpunkt „Quittung“ auswählen Schritt 2: Bild 9: „App-Zahlung“ auswählen JUNI 2015 ⁄ TAXIKURIER ⁄ 7
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Schritt 3: Bild 10: Fahrpreis eingeben über übernehmen Schritt 4: Bild 11: Fahrpreis an „Payment-Server“ übergeben Der Kunde erhält daraufhin folgende Nachrichten auf seinem Smartphone, die er nacheinander bestätigen muss: Bild 12 Bild 13 Bild 14 Bild 15 Datenfunk-Tipps 8 ⁄ TAXIKURIER ⁄ JUNI 2015
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Bild 16 Bild 17 Zum Abschluss der Zahlung erhält der Kunde nachfolgende Mitteilung: Bild 18 und im Taxi wird automatisch ein Beleg über eine bargeldlose Zahlung mit dem entsprechenden Betrag ausgedruckt. Der Taxifahrer kann sich im Anschluss auch noch über nachfolgende Funktion eine Kopie dieses Beleges ausdrucken. (NL) Bild 19 JUNI 2015 ⁄ TAXIKURIER ⁄ 9
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➔ DER LANDESVERBAND Kommentar von BZP-Präsident Michael Müller „Setzt Euch nicht dem Preisdiktat von MyTaxi aus!“ Michael Müller, Vorsitzender des Deutschen Taxi- und Mietwagenverbands e.V. (BZP), bittet diejenigen Unternehmer, die MyTaxi-Aufträge durchführen oder zulassen, um ein kurzes Nachdenken: „Die Applikation MyTaxi habe ich eine Zeitlang mit Distanz betrachtet, da sie nicht gewerbeeigen ist. Letztlich aber war zumindest ein positiver Aspekt, dass diese App den rechtlichen Rahmen anders als Uber nicht in Frage stellte, sondern die Vermittlung von ordnungsgemäßen Taxifahrten betrieb. Ein neuer Wettbewerber, auf den man sich auch aus Sicht der gewerbeverbundenen Taxizentralen einstellen musste – und bisher konnte! Diesen Wettbewerb werden wir auch nicht verhindern können. Nun aber ist eine neue Situation entstanden: Im letzten Dezember fing MyTaxi an, den Vermittlungswettbewerb mit unfairen und rechtlich zweifelhaften Mitteln zu führen. Die mittlerweile von Daimler übernommene Gesellschaft zahlt nicht nur Provisionen für neugewonnene Taxifahrer, sie rabattiert zudem Fahrgästen mit bis zu 50 Prozent die Taxifahrten. Dies ist kein normaler Akt von Kundengewinnung über qualitative Maßnahmen, sondern eine Verdrängung der Taxizentralen mit finanziellen Mitteln, welche die Taxizentralen nicht haben. Das ist eine klare Dumping- Attacke gegen die bewährten Strukturen. Es ist auch deshalb unfair, da die Zentralen, die als Genossenschaften von Taxiunternehmern betrieben werden, sich einem Unterbietungswettbewerb aus tarifrechtlichen Gründen gar nicht stellen dürfen. Hier kommt nun mein Appell an diejenigen, die MyTaxi-Aufträge fahren: Auf den ersten Blick mag es ja ganz nett sein, sich so zusätzliche Aufträge zu besorgen. Wenn dies aber zusammen mit den Rabattaktionen dazu führen sollte, dass größere Anteile von Fahrten zu MyTaxi gehen, steigt damit die Abhängigkeit dieser Unternehmer von MyTaxi. Es folgt ein Teufelskreis: MyTaxi hebt sofort die Vermittlungspreise, wenn sie über genügend Fahrten verfügt. 2014 waren bis zu 30 Prozent Provision angedacht, die nur durch massiven Widerstand gestoppt und auf 15 Prozent limitiert werden konnte. Sollte sich die Vision von MyTaxi verwirklichen – Kundengewinnung und Plattmachen der Zentralen – tragen alle Unternehmer die Folgen. Denn dann sind sie abhängig von MyTaxi, weil das Unternehmen bestimmt, was die Taxiunternehmen vom Umsatz abgeben müssen. Wer heute von MyTaxi Aufträge abnimmt, ist morgen dem Preisdiktat schutzlos ausgesetzt. Heute haben Sie mit Ihrer Stimme in der Genossenschaft die Vermittlungskosten noch in der Hand. Morgen zahlen Sie die Aufträge, die Sie jetzt für MyTaxi ausführen, mit einem Vielfachen zurück. Überlegen Sie sich das und entscheiden Sie: Will ich das Taxizentralenwesen beibehalten oder will ich kurzfristige Auftragsbeschaffungen mit höchst schädlichem Ende!“ (Quelle: BZP-Report 3/2015) Umlage BG Verkehr Am 1. Januar 2010 wurden die ehemalige Berufsgenossenschaft (BG) für Fahrzeughaltungen mit der See-Berufsgenossenschaft vereint. Aus diesem Zusammenschluss entstand die heutige BG Verkehr, deren Aufgabe als gesetzliche Unfallversicherung die Absicherung der Unternehmen aus dem Transport- und Verkehrsgewerbe ist. Dazu gehören der Güter- und Personentransport, Entsorgung, Logistik, Luftfahrt, Binnenschifffahrt, Seeschifffahrt und Fischerei, aber auch Flieger- und Fahrschulen, Abschleppdienste, Bestattungsunternehmen und Reittierhaltung. Der Vorstand der BG Verkehr hat am 17.04.2015 den Beitragsfuß für das Umlagejahr 2014 auf 3,40 festgesetzt. Mit diesem Verteilungsfaktor werden anhand der Entgelte und Versicherungssummen in den einzelnen Gefahrklassen die individuellen Beiträge berechnet. Die Formel dazu lautet: Entgelt x Gefahrklasse x Beitragsfuß = Beitrag 1.000 Grundlage der Beitragsberechnung für die Arbeitnehmerversicherung sind die von den Unternehmen für 2014 nachgewiesenen Arbeitsentgelte. Der Beitragsberechnung für die Unternehmerversicherung liegt die für das Jahr 2014 noch gültige Versicherungssumme von 20.000 Euro zu Grunde. Mit Wirkung ab 1.1.2015 wurde die Versicherungssumme auf 23.000 Euro angehoben. (FK) AKTUELLE INFORMATIONEN GLASI´S TAXISHOP Engelhardstr. 6, Tel. 77 05 50 Gesamtes Formularwesen Autopflege/KFZ-Bedarf Taxizubehör/Taxibedarf Brotzeiten/Getränke... ...alles, was der Taxler braucht Montag bis Freitag 9-16 Uhr 10 ⁄ TAXIKURIER ⁄ JUNI 2015
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* Kraftstoffverbrauch des Touran in l/100 km: kombiniert 7,6–4,5, CO 2-Emissionen in g/km: kombiniert 168–119. www.mahag.de taxi@mahag.de MAHAG Automobilhandel und Service GmbH & Co. oHG Volkswagen Zentrum München Schleibingerstr. 12-16, 81669 München Ihre Ansprechpartner: Zu jedem Einsatz bereit. Der Touran*. Touran Trendline BMT 2.0 TDI, 81 kW (110 PS), 6-Gang-Doppelkupplungsgetriebe DSG Kraftstoffverbrauch, l/100 km: innerorts 6,0/außerorts 4,6/kombiniert 5,1/CO2-Emissionen, g/km: kombiniert 134. Ausstattung: Hellelfenbein, Klimaanlage, Radio „RCD 310“, Spiegelpaket, Regensensor, ParkPilot, Geschwindigkeitsregelanlage, Dachreling schwarz, zwei zusätzliche Fahrzeugschlüssel, Business-Paket: Mobiltelefonvorbereitung “Plus“, Vordersitze beheizbar, Netztrennwand, Scheinwerfer-Reinigungsanlage, Warnleuchte für Waschwasserstand u. v. m. 1 Beim Kauf eines neuen Volkswagen Touran T axi und gleichzeitiger Inzahlungnahme Ihres T axi Gebrauchtwagens (ausgenommen Audi, Seat, Skoda) mit mind. 4 Monaten Zulassungsdauer auf Ihren Namen zahlen wir Ihnen bis zu 2.380,– € über dem von uns ermittelten DAT-Gebrauchtwagenwert. 2 Ein Angebot der Volkswagen Bank GmbH, Gifhorner Str. 57, 38112 Braunschweig, für die wir als ungebundener Vermittler gemeinsam mit dem Kunden die für die Finanzierung nötigen Vertragsunterlagen zusammenstellen. Das Angebot gilt für Privatkunden und gewerbliche Einzelabnehmer mit Ausnahme von Sonderkunden für ausgewählte Modelle. Bonität vorausgesetzt. Nähere Informationen erhalten Sie unter www.volkswagenbank.de und bei uns. 3 Gegenüber der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers für ein vergleichbar ausgestattetes Modell. Abbildung zeigt Sonderausstattung gegen Mehrpreis. Das Finanzierungsbeispiel basiert auf einer jährlichen Fahrleistung von 40.000 km. UVP: 33.159,00 € Hauspreis: 26.759,00 €1 inkl. Überführungskosten Anzahlung: 5.900,00 € Nettodarlehensbetrag: 20.859,02 € -Emissionen in g/km: kombiniert 168–119. 50 x für Sie vorbestellt. Nur bei uns kurzfristig verfügbar. Bis zu 2.380 € Inzahlungsnahmeprämie sichern. 1 Bernd Obkirchner Tel.: 089/48001-166 Johannes Huber Tel.: 089/48001-578 Sollzinssatz (gebunden) p.a.: 1,88 % Effektiver Jahreszins: 1,90 % Laufzeit: 48 Monate Schlussrate: 8.093,81 € Gesamtbetrag: 27 .865,81 € 48 Monatsraten à 289,00 € 1,2
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So lautet die Definition eines Verkehrsunfalls im Verkehrsbericht des Polizeipräsidium Münchens. Abgesehen vom wirtschaftlichen Schaden bringen die meisten Unfälle auch viel Unannehmlichkeiten, menschliches Leid und Schicksal mit sich. Besonders tragisch sind dabei die Unfälle, bei denen ein Mensch sein Leben verliert oder lebenslange gesundheitliche Folgen oder Behinderungen davonträgt. Verkehrsunfälle werden verschiedenen Kategorien zugeordnet. Die grundlegende Unterscheidung erfolgt zwischen Unfällen mit und ohne Personenschaden. Die Personenschäden gliedern sich in die Gruppen „mit Verletzten“ und „mit Getöteten“, wobei zu den Getöteten auch die Verletzten zählen, die bis zu 30 Tage nach dem Unfall an den Folgen versterben. Verletzte Personen wiederum gelten als schwerverletzt, wenn sie mindestens 24 Stunden stationär in einer Klinik behandelt werden. Diesen Unfalltypen gegenüber stehen Verkehrsunfälle mit Sachschaden. Hier erfolgt die Unterscheidung nach „schwerwiegender Unfall mit Sachschaden“ und „sonstiger Unfall mit Sachschaden, auch genannt Kleinunfall“ . Ein schwerwiegender Unfall mit Sachschaden liegt vor, wenn nach den Feststellungen der Polizei als Unfallursache eine Verkehrsordnungswidrigkeit mit Geldbuße ab 40 Euro oder eine Straftat im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr anzunehmen ist. Ebenfalls in diese Kategorie fallen Unfälle, die unter Alkoholeinfluss oder sonstiger berauschender Mittel stehender Fahrer verursacht werden. Ein sonstiger Unfall mit Sachschaden (Kleinunfall) liegt immer dann vor, wenn von der Polizei keine oder lediglich eine geringfügige Verkehrsordnungswidrigkeit festgestellt wird, unabhängig von der Schadenshöhe sowie der Fahrbereitschaft der beteiligten Fahrzeuge. Bei solchen Kleinunfällen hält die Polizei nur die Namen und Kennzeichen der Unfallbeteiligten fest bzw. unterstützt die Beteiligten beim Austausch der Personalien. Warum ereignen sich Unfälle? Den meisten Unfällen geht eine Verletzung der Verkehrsregeln voraus. Es ist überwiegend menschliches Versagen, das für einen Verkehrsunfall ursächlich ist. Technisches Versagen spielt eine untergeordnete Rolle, der Anteil der Unfälle basierend auf tech nischen Problemen ist gemessen an der Gesamtzahl der Unfallereignisse verschwindend gering. Die Gründe für das menschliche Versagen liegen hauptsächlich im Einfluss negativer Faktoren wie Stress, Zeitdruck und auch Müdigkeit. Bei einer Vielzahl von Fällen, besonders häufig bei vorsätzlichen Verstößen, liefern charakterliche Defizite den Grund für den Regelverstoß. Die Statistik aus dem Jahresverkehrsbericht zeigt uns folgende Unfallursachen: ➔ Überhöhte Geschwindigkeit ➔ Alkoholeinfluss des Fahrers ➔ Zu geringer Sicherheitsabstand nach vorne ➔ Falsche Straßenbenutzung ➔ Riskantes Überholen ➔ Missachtung der Vorfahrt/Vorrang ➔ Unachtsamkeit beim Abbiegen/Wenden/ Rückwärtsfahren ➔ Fehlverhalten gegenüber Fußgängern und Radfahrern Tödliche Unfälle Das Verhältnis von im Straßenverkehr Getöteten zur Zahl der motorisierten Fahrzeuge sank 2008 erstmals unter 1 zu 10.000. Als 1970 der Höchststand von 21.332 Toten im Straßenverkehr verzeichnet wurde, waren noch 10 Personen je 10.000 Fahrzeuge ums Leben gekommen. Verkehrsrechtliche Regelungen, wie beispielsweise die Einführung der Helmtrage- und Gurtanlegepflicht und die Senkungen der Höchstgrenze für den Blutalkoholkonzentrationswert haben ebenso wie eine ständige Verbesserung der Im Jahr 2014 ereigneten sich im Freistaat Bayern 369.492 Verkehrsunfälle, 46.804 davon in der Landeshauptstadt München. „Ein Verkehrsunfall (VU) ist ein plötzliches Ereignis im öffentlichen Verkehrsraum, welches im ursächlichen Zusammenhang mit dem Straßenverkehr und seinen typischen Gefahren steht und zur Tötung oder Verletzung eines Menschen oder zu einem nicht gänzlich belanglosen Sachschaden geführt hat.“ 12 ⁄ TAXIKURIER ⁄ JUNI 2015 TITELTHEMA istockphoto TITELTHEMA VERKEHRSUNFALL ➔ WAS TUN, WENN ES GEKRACHT HAT?
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Sicherheit und der technischen Ausstattung der Fahrzeuge zu dieser Entwicklung beigetragen. Mehr Verkehrserziehung und -Aufklärungsarbeit sowie eine moderne medizinische Versorgung durch den Rettungsdienst haben viele Todesopfer im Straßenverkehr verhindert. Jedoch auch passive Maßnahmen wie computergesteuerte Verkehrslenkungssysteme, die Zunahme der Kontrollen, eine bessere Ausbildung, Stufenführerschein und Führerschein auf Probe sowie die Trennung von Fußgängerzonen und Radwegen, die geschützte von ungeschützten Verkehren trennen, haben bedeutenden Anteil an diesem Verlauf. Was tun, wenn es gekracht hat? Die Taxibranche, das mobilste Gewerbe der Welt, ist aufgrund der überproportionalen Kilometerleistungen auch dementsprechend häufig in Unfälle involviert. Stellt man aber die Unfallzahlen in Relation zur Gesamtfahrleistung, so macht sich doch der Profi hinter dem Lenkrad bemerkbar, der durch vorausschauendes, umsichtiges Fahren so manchen Unfall bereits in der Entstehung zu verhindern weiß. Wenn es trotzdem einmal kracht mit dem Taxi, ist der Unternehmer gefordert die Unfallabwicklung professionell zu handhaben. Jeder Ausfalltag kostet bares Geld, und schlechter Rat, egal von wem, hat schon manchen Kleinunternehmer ruiniert. Der TAXIKURIER hat sich umgehört und mit den wichtigsten Dienstleistern, die dem Taxiunternehmer nach einem Unfall zur Seite stehen, Gespräche geführt. Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht, zwei Kfz-Sachverständige sowie der Betreiber eines Taxiverleih gaben uns einen tiefen Einblick in die Thematik „Unfallabwicklung“, außerdem hat das Polizeipräsidium München mit der Abteilung E4/Verkehraufgaben sowie dem Unfallaufnahmekommando viel Wissenswertes und Interessantes beigetragen, und last but not least bekamen wir die Einsatzzentrale einer Feuerwehr von Innen zu sehen und erfuhren allerhand Neues rund den richtigen Notruf. Lesen Sie mehr zum Thema „Verkehrsunfall” auf den folgenden Seiten … Sprechzeiten: Mo, Di 8-12 Uhr und 15-18 Uhr Mi 8-13 Uhr Do 8-12 Uhr und 15-19 Uhr Fr 8-13 Uhr und nach Vereinbarung Dr. med. univ. Serbaz Inal Facharzt für Innere und Allgemeinmedizin Arbeitsmedizin Bayerstr. 15, 80335 München Tel. 089 - 520 33 90, info@dr-inal.de, www.dr-inal.de unbürokratisch FÜHRERSCHEINUNTERSUCHUNGEN am Hauptbahnhof kompetent mit Herz faire Preise Schillerstraße 21 80336 München MICHAEL BAUER Fachanwalt Verkehrsrecht ANWALTSKANZLEI MICHAEL BAUER SILVIA KOBER Schwerpunkt Strafrecht Tel: 089-515569-30 Fax: 089-515569-55 Unfallabwicklung Personenbeförderungsrecht Strafsachen Bußgeldsachen kanzlei@anwalt-bauer.de www.anwalt-bauer.de JUNI 2015 ⁄ TAXIKURIER ⁄ 13 istockphoto istockphoto
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Der richtige Notruf – ein Disponent der Feuerwehr-Einsatzzentrale im Gespräch mit dem TAXIKURIER Über 4.500-mal jährlich setzt die Taxizentrale Notrufe in den Einsatzzentralen von Polizei und Feuerwehr ab. Bei vielen dieser Notrufmeldungen geht es um Gefahr für Leib und Leben. Einerseits aufgrund von Erkrankungen wie z.B. Herzinfarkten oder Schwächeanfällen, aber auch nach Verletzungen nach Verkehrsunfällen. Der richtige Notruf ist das wichtigste Glied in der sogenannten Rettungskette. Je präziser die Angaben beim Notruf erfolgen, desto besser kann der Disponent in der Rettungsleitstelle die Entscheidung bei der Wahl des passenden Einsatzmittels treffen. In der integrierten Leitstelle der Berufsfeuerwehr München in der Heimeranstraße laufen alle Notrufe für Feuerwehr und Rettungsdienst auf. Von dort aus werden alle Einsätze der Feuerwehr im Stadtgebiet sowie des Rettungsdienstes im Stadtgebiet und auch Landkreis koordiniert. Die Feuerwehren im Landkreis München werden von der Feuerwehreinsatzzentrale im Landratsamt München am Mariahilfplatz disponiert. Im Rahmen eines Besuches in der Feuerwehreinsatzzentrale des Landratsamtes München erfuhren wir viele interessante Details über die Abläufe bei einem Notruf und der Alarmierung der Einsatzkräfte. Herr Alain Kretschmer, der hauptberuflich als Disponent in der Feuerwehreinsatzzentrale arbeitet, ist ausgebildeter Rettungssanitäter und selbst als Feuerwehrmann bei einer freiwilligen Feuerwehr im Landkreis München tätig. Wir durften ihn an seinem Arbeitsplatz besuchen, dabei einen Einblick in eine interessante Tätigkeit gewinnen und führten folgendes Gespräch: TAXIKURIER: Herr Kretschmer, aus Ihrer über zehnjährigen Tätigkeit als Disponent in der Feuerwehreinsatzzentrale verfügen Sie über einen großen Erfahrungsschatz rund um das Thema „Notruf“ . Was sind aus Ihrer Sicht die schwierigen Momente bei der Annahme eines Notrufes? Alain Kretschmer: Grundsätzlich befindet sich der Anrufer am Notruftelefon in einem Zustand der Anspannung und ist nervös. Unsere Aufgabe dabei ist, die Situation am Telefon zu beruhigen und mit sachlichen, einfachen Fragen alle nötigen Informationen für den Notfall aus dem Anrufer herauszubekommen. Die beiden häufigsten Problematiken dabei sind sprachliche Schwierigkeiten bei Anrufern, die weder deutsch noch englisch sprechen, und es deshalb sehr schwer ist, zu verstehen, was der Anrufer überhaupt will. Ähnlich schwierig sind Notrufe von ortsunkundigen Personen, die zwar deutsch sprechen, aber überhaupt keine Ahnung und keinen Anhaltspunkt haben, wo sie sich befinden. In beiden Fällen geht somit wertvolle Zeit verloren, die später über Leben oder Tod entscheiden kann. TAXIKURIER: Aufgrund der Tätigkeit im Straßenverkehr kommen Taxifahrer deutlich öfter als ein normaler Verkehrsteilnehmer in die Situation, einen Notruf zu melden. Wie erfolgt aus Sicht der Einsatzzentrale der ideale Notruf eines Taxifahrers? Alain Kretschmer: Fast jeder Taxifahrer verfügt heutzutage über ein Handy, mit dem er in allen Netzen kostenlos die Notrufnummern 110 oder 112 wählen kann. Alternativ kann ein Notruf auch über den Taxisprechfunk erfolgen, der dann von der Taxizentrale an die entsprechende Leitstelle weitergegeben wird. Beide Wege haben Vor- und Nachteile. Ein wichtiger Vorteil beim Notruf über die Taxizentrale ist die Möglichkeit der GPS-Ortung des Taxis. Gerade bei schlecht deutsch sprechenden Fahrern kann damit die exakte Position des Unfalls geortet werden. Außerdem haben die Funksprecher der Taxizentrale ein geschultes Gehör im Umgang mit ihren Fahrern und liefern uns in den meisten Fällen gut aufbereitete Fakten. TAXIKURIER: Welche dieser Fakten sind bei einem Notruf besonders von Bedeutung? Alain Kretschmer: Das sind die klassischen W-Fragen … ➔ Wer meldet? ➔ Name und Rückrufnummer ➔ Wo ist es passiert? ➔ Genaue Angaben über die Unfallstelle ➔ Was ist passiert? ➔ Kurze Beschreibung der Situation ➔ Wie viele Verletzte? ➔ Entscheidend für die Anzahl der Rettungskräfte ➔ Verletzte ansprechbar? ➔ Entscheidend ob ein Notarzt kommt ➔ Personen eingeklemmt? ➔ Feuerwehr Mit den Antworten auf diese Fragen erschließt sich dem Disponenten in der Leitstelle ein Bild der Lage und es wird entsprechend den Alarmplänen das bzw. die erforderlichen Rettungsmittel alarmiert. Manche Fragen mögen auf den ersten Blick 14 ⁄ TAXIKURIER ⁄ JUNI 2015 ➔ 112 ODER 110? – ALLES ZUM RICHTIGEN NOTRUF TITELTHEMA istockphoto
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für den Laien nicht von Bedeutung sein, haben aber für uns einen sehr hohen Stellenwert, wenn z.B. entschieden werden muss, ob nur ein Rettungswagen zum Einsatz kommt oder ob sofort ein Notarzt ausrückt. TAXIKURIER: Ist es erforderlich, bei einem Verkehrsunfall Polizei und Rettung zu verständigen, oder erfolgt die Verständigung „hinter den Kulissen“? Alain Kretschmer: Wird ein Unfall mit Verletzten bei der Polizei gemeldet, verständigt die Einsatzzentrale den Rettungsdienst. Kommt aber der Anrufer zuerst in die integrierte Leitstelle der Feuerwehr, gibt der dortige Disponent die Unfallmeldung an die Polizei weiter. Der Anrufer am Notruf muss in jedem Fall nur einen Anruf tätigen, alles Weitere läuft planmäßig nach einem festen Schema. TAXIKURIER: Ist es denn egal, ob der Taxifahrer die 110 oder die 112 wählt? Alain Kretschmer: Nein. Im medizinischen Notfall ist immer die 112 zu empfehlen, denn hier wird gerade bei akuten Situationen bereits am Telefon der Anrufer zur Erstversorgung angeleitet, wie z.B. mit einer sogenannten „telefonischen Reanimation“ bei Herzstillstand. Zugleich können gezielte Fragen zum Zustand des Patienten erfolgen, die nicht möglich wären, wenn der Notruf bei der Polizei eingeht und dann weitergeleitet wird. TAXIKURIER: Wie sind Ihre persönlichen Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit anderen Funkzentralen, wie z.B. der Taxizentrale der Taxi-München eG? Alain Kretschmer: Die Zusammenarbeit funktioniert völlig problemlos, hier wird sehr professionell gearbeitet. TAXIKURIER: Danke für das Gespräch. (TK) SIE KANN AUCH DIE SPENDE FÜR FÜR DICH SEIN … DIE TAXISTIFTUNG TAXISTIFTUNG DEUTSCHLAND Stiftungskonto: BZP – Hauptgeschäftsstelle Gerbermühlstraße 9 60594 Frankfurt am Main Bankverbindung: Frankfurter Volksbank eG 60318 Frankfurt am Main Konto-Nr. 373 311, BLZ 501 900 00 SIE KANN AUCH DIE SPENDE FÜR FÜR DICH SEIN … DIE TAXISTIFTUNG TAXISTIFTUNG DEUTSCHLAND Stiftungskonto: BZP – Hauptgeschäftsstelle Gerbermühlstraße 9 60594 Frankfurt am Main Bankverbindung: Frankfurter Volksbank eG 60318 Frankfurt am Main Konto-Nr. 373 311, BLZ 501 900 00 KLEINANZEIGE 1 Taxikonzession München zu verkaufen Preis auf Anfrage / Tel: 0179-6769872 JUNI 2015 ⁄ TAXIKURIER ⁄ 15 istockphoto istockphoto
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Ein Unfall beginnt für die Polizei damit, festzustellen, wer Beteiligter ist. Hier gibt der § 142 Abs. 5 Strafgesetzbuch vor, dass es „jeder ist, dessen Verhalten nach den Umständen zur Verursachung des Unfalls beigetragen haben kann“ . Hier muss man jedes Wort beachten. Jedoch lässt der Gesetzestext die genauen Fakten offen. Der Polizeibeamte vor Ort muss also beurteilen, wer unter den Text fällt. Damit ist aber noch nichts festgelegt. Der Polizeibeamte trifft die Feststellungen und nimmt die Daten und Fakten auf. Über Schuld, Teilschuld oder Unschuld befinden Gerichte und Versicherungen. In diesem Zusammenhang wird gerne eine Verwarnung oder Anzeige als Schuldanerkenntnis gesehen. Eine Verwarnung ist noch nicht einmal ein offizieller Verwaltungsakt, sondern ein Angebot, die Angelegenheit auf einfachem Wege erledigen zu können. Selbst bei einem Bußgeldbescheid ist der Bürger immer noch ein „Betroffener einer Ordnungswidrigkeit“ . Bei seiner Anerkennung ist auch hier die Angelegenheit auf außergerichtlichem Wege erledigt. Natürlich steht jedem Bürger zu jeder Zeit das Recht auf ein richterliches Gehör zu. Erst hier wird die Schuldfrage abschließend geklärt. Ein kleiner Hinweis sei erlaubt: Wenn sich so mancher zurück lehnt, die Augen schließt und sein eigenes Verhalten kritisch überprüft, wird er feststellen, dass die Verwarnung/der Bußgeldbescheid doch nicht so falsch sind, wie man im ersten emotionalen Moment annimmt. Man könnte sich dann so manches finanzen- und nervenaufreibendes Gerichtsverfahren ersparen. Sehen wir uns einmal die Pflichten der Unfallbeteiligten an. Dies ist gar nicht so schwer, wenn man sich die grundlegenden Dinge einprägt: Anhalten – Unfallstelle absichern – Verletzten helfen/Rettungsdienste verständigen – Austausch der notwendigen Daten (Fahrer, Halter, Fahrzeug, Versicherung) der Beteiligten untereinander. Ist kein Berechtigter anwesend, Verständigung desselben sicherstellen (z.B. durch Anruf bei Polizei) – Unfallspuren nicht beseitigen – Wenn erforderlich: Polizei über 110 rufen. Bei sogenannten Kleinunfällen ist die Unfallstelle sofort zu räumen, sagt der § 34 Abs. 1 Nr. 2 der StVO. Dies wird recht gerne übersehen. Wenn es nicht geschieht, ist dies mit einem Verwarnungsgeld von 30 Euro bedroht. Aber was ist ein Kleinunfall (Text: „bei geringfügigem Schaden“)? Das Gesetz hat sich auch hier nicht festgelegt. Folgt man der Kommentierung, sind Schäden von ca. 600 Euro nicht mehr geringfügig. Und wann hat man heute schon nach einem VU Schäden unter 600 Euro? Das dürften nur einfachste „Rempler“ sein, bei denen nur leichteste Schäden erkennbar sind (reicht der Lackstift? Kennzeichen gerade biegen? Nur das Spiegelglas? Neue Halterung für den Schurz?). 16 ⁄ TAXIKURIER ⁄ JUNI 2015 ➔ WIE SIEHT DIE POLIZEI EINEN VERKEHRSUNFALL? TITELTHEMA istockphoto istockphoto
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Bei einem Kleinunfall wird i.d.R. einem Beteiligten ein Verwarnungsgeld angeboten, wenn der Verstoß klar ersichtlich ist. Der Betroffene kann es ablehnen, darüber muss er belehrt werden. Nimmt er es an, dann kann der Vorwurf in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht nicht mehr weiter verfolgt werden. Wie oben schon gesagt: außergerichtlich erledigt. Es gibt hierbei auch kein Protokoll. Das ist wichtig zu wissen, weil die Versicherung immer nach einem Unfallprotokoll fragt. Das gibt es dann nicht! Es werden nur auf dem Verwarnungszettel die wichtigsten Daten festgehalten. Hier ist es also günstig – so man es für wichtig hält – eigene Feststellungen festzuhalten. Aber Vorsicht: eine Nahaufnahme eines Unfallbeteiligten mit dem Handy muss dieser nicht dulden! Apropos Verwarnungsgeld: ein großer Teil der Verhaltensweisen sind bei einem Verstoß mit einem Verwarnungsgeld von im Schnitt 30 Euro bedroht. Näheres kann man unter dem Link des Polizeipräsidiums www.internet.intra.polizei.bayern.de/ muenchen/verkehr/verstoesse/ index.html/1318?type=bgk selber heraus suchen. Die Frage des Freiräumens einer Unfallstelle geht einher mit der Frage der weiteren Verkehrsbehinderung. Habe ich wirklich einen Kleinunfall und es steht nur ein Fahrstreifen zur Verfügung (bei entsprechender Verkehrsdichte), dann gibt es bei ordentlichen Rückstauungen sicherlich eine Behinderung, die durch das Freiräumen vermeidbar wäre. Ist der Verkehrsraum großzügiger oder der Verkehr geringer, sieht es schon anders aus. Es kommt also immer auf den Einzelfall an. Bei Unfällen wird immer wieder das Wort „Unfallkommando“ gebraucht. Schauen wir uns einmal an, was es ist und wann es kommt: Das im Sprachgebrauch bezeichnete Unfallkommando (intern nur „Kommando“ genannt) ist eine Fachdienststelle für Unfallaufnahmen mit breitem Spektrum. Es arbeitet nach einer umfangreichen Liste verschiedener Unfallkonstellationen. Nachdem jedoch das Personal auch einer Beschränkung unterliegt und bei den Unfällen noch weitere Kritierien hinzu kommen, erscheint das „Kommando“ nicht automatisch und auch nicht immer sofort. Es kann auch nicht direkt vom Bürger angefordert werden. Unfälle werden immer an die 110 gemeldet. Solche Unfälle sind u.a.: ➔ mit Personenschaden (bei Verständigung des Rettungswagens, tödlichen Unfällen) – die eigentlich „klassischen“ Verkehrsunfälle – diese haben Vorrang ➔ Unfälle mit gefährlichen Gütern ➔ mit anderen Einsatzfahrzeugen oder Militär ➔ Unfälle im Schienenbereich (S-, U- und Straßenbahn) ➔ bestimmte Sportunfälle (Klettern, Reitsport) ➔ Unfallfluchten ➔ Schulwegunfälle ➔ Flugunfälle (na ja, Gott sei Dank in den letzten Jahre nicht mehr vorgekommen – eher schon eine Notlandung von einem Fesselballon) Dabei betreibt sie auch Spurensicherung, ist teilweise in die Fahndung eingebunden. Die Ausrüstung ist recht klassisch und in den Fahrzeugen z.T. unterschiedlich vorhanden: Schreibunterlagen, wasserfester Stift, Rollbandmaß, Spiegelreflexkamera und weitere technische Hilfsmittel, Material zur Absicherung der Unfallstelle, Nothilfematerial, Motometer (Messung der Bremsverzögerung), Sichtschutzwand (bei tödlichen Unfällen). Vielleicht kommt irgendwann auch mal eine Drohne hinzu; wer weiß. Aber am besten ist es, wenn dieser Artikel nur Theorie bleibt. Abschlussbemerkung der Redaktion: Wir bedanken uns bei Herrn Ersten Polizeihauptkommissar Kurt Sponna von der Polizeiinspektion für Verkehrsunfallaufnahmen und Herrn Ersten Polizeihauptkommissar Rainer Männicke vom Präsidium/Verkehrsabteilung für diesen Beitrag. Dr. Manfred Hingerle Seit 1979 Führerscheinuntersuchungen zu besonders fairen und freundlichen Bedingungen Bitte k ommen Sie ohne Anmeldung währ end den Untersuc hungszeiten. W enn Sie die Reaktionstests benötigen, k ommen Sie bitte mind. 2 Std. vor Ende der Untersuc hungszeiten. Am Brunnen 17, Kir c hheim b . Münc hen Tel.: 089/903 6110 od. 99 18 80-18 www .verk ehrsmedizin-dr .hingerle .de Mo - Fr 08:00 bis 12:00 Mo . Di. Do . 14:00 bis 19:00 JUNI 2015 ⁄ TAXIKURIER ⁄ 17 istockphoto
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Ein Gespräch mit dem Taxiverleih München Der Anschaffung und Inbetriebnahme eines neuen Taxifahrzeuges ist mit viel organisatorischem und logistischem Aufwand verbunden. Nach dem Einbau von Funk, Taxameter und Alarmanlage muss das neue Taxi beim TÜV zur Abnahme nach BOKraft vorgestellt werden und letztendlich erfolgt die Endabnahme durch die Genehmigungsbehörde. Es ist schier unvorstellbar, bei einem Taxiausfall aufgrund eines Verkehrsunfalls kurzfristig selbst ein Ersatzfahrzeug für den Taxibetrieb anzuschaffen und zuzulassen. Die Alternative für solche Fälle heißt Leihtaxi. Ein Leihtaxi ist ein Taxifahrzeug, das bereits vollständig entsprechend den Vorschriften der BOKraft ausgerüstet vom Taxiverleiher zur Verfügung gestellt wird. Der TAXIKURIER hat in einem Gespräch mit einem Taxiverleiher viele Aspekte rund um ein Leihtaxi diskutiert. Heribert Wurm, langjähriger Taxiunternehmer und Inhaber der Firma Taxiverleih München in der Richelstraße 6 an der Donnersbergerbrücke, stand uns Rede und Antwort. Herr Wurm, viele Taxiunternehmer zögern, nach einem unverschuldetem Unfall auf ein Leihtaxi zurückzugreifen, weil eine gewisse Unsicherheit mit dem gesamten Procedere besteht. Was muss der Taxiunternehmer veranlassen, wenn er ein Leihtaxi benötigt. Heribert Wurm: Fällt ein Taxi aufgrund eines unverschuldeten Unfalles aus, meldet sich der Taxiunternehmer beim Taxiverleih und teilt mit, dass ein Taxi ausgefallen ist und ersetzt werden soll. Sodann prüfen wir, ob wir ein geeignetes Leihtaxi zur Verfügung haben. Dies ist bei fast allen Anfragen der Fall. Wenn nun der Taxifahrer mit dem von uns angebotenen Leihtaxi einverstanden ist und dieses möchte, bereiten wir alle Schritte vor, damit das Leihtaxi möglich schnell den Betrieb aufnehmen kann. TAXIKURIER: Welche Schritte sind dies im Detail? Heribert Wurm: Als erstes benötigen wir das Kennzeichen und die Konzessionsnummer des ausgefallenen Taxis, um dem Taxibüro im Gewerbeamt im KVR den Einsatz des Ersatztaxis anzuzeigen. Diese Formalität erledigen wir per Fax. Soll das Leihtaxi mit Datenfunk-Ausstattung zur Verfügung gestellt werden, müssen wir wissen, welches Datenfunk-Endgerät der Taxiunternehmer verwendet. (iPAQ, HTC oder TT-01, die Red.) Die Anmeldung des Leihfahrzeuges in der Taxizentrale veranlasst ebenfalls der Taxiverleih per Fax. TAXIKURIER: Das heißt mit anderen Worten, dass ein Leihtaxi innerhalb kürzester Zeit einsatzbereit sein kann? Heribert Wurm: Richtig. Nachdem wir die Anmeldungen im KVR und der Taxizentrale per Fax vornehmen, kann in der Regel bereits eine Stunde nach dem telefonischen Auftrag abgeholt und eingesetzt werden. TAXIKURIER: Wie verfahren Sie bei der Abrechnung der Kosten für das Leihtaxi? Heribert Wurm: Vor Übergabe des Leihtaxis muss der Mietvertrag unterschrieben werden. In diesem Zusammenhang bekommen wir vom Taxiunternehmer eine Abtretungserklärung der Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung. Damit rechnen wir die Kosten direkt mit dem Haftpflicht-Versicherer des Unfallverursachers ab, dem Taxiunternehmer entstehen keine Kosten und auch keine Formalitäten oder Schreibarbeiten. TAXIKURIER: Wie lange darf der Taxiunternehmer ein Leihtaxi in Anspruch nehmen? Heribert Wurm: Die Dauer des Einsatzes des Leihtaxi orientiert sich an der veranschlagten Reparaturdauer des beschädigten Taxis. Diese Reparaturdauer bestimmt der Sachverständige, der das Gutachten über den Unfallschaden erstellt. Dazwischen liegende Wochenend-Tage werden zur Reparaturdauer hinzu addiert. Im Falle eines Totalschaden des verunfallten Taxis beträgt die maximal bezahlte Einsatzzeit eines Leihtaxis 14 Tage. TAXIKURIER: Was ist zu tun, wenn das Leihtaxi nicht mehr benötigt wird? Heribert Wurm: Auch das ist für den Taxiunternehmer mit wenig Aufwand verbunden. Er bringt das Leihtaxi zurück zum Taxiverleih, der Taxiverleih meldet das Leihtaxi bei KVR und Taxizentrale wieder ab. Wichtig ist dabei, dass das reparierte Taxi erst nach Abmeldung des Leihtaxis wieder eingesetzt werden darf. TAXIKURIER: Gibt es besondere Fälle, in denen die gegnerische Versicherung das Leihtaxi nicht bezahlt? Heribert Wurm: Es gibt wenige Konstellationen, wo sich Probleme ergeben können. Wird z.B. ein selbstfahrender Einzelunternehmer beim Unfall seines Taxi verletzt und dadurch nicht arbeitsfähig, und dieser Unternehmer hat keine angestellten Fahrer in seinem Betrieb, so wird die Versicherung das Leihtaxi während der Dauer der Arbeitsunfähigkeit nicht bezahlen. Ein anderer Fall sind verunfallte Taxis in größeren Taxiunternehmen, wo aufgrund mangelhafter Schichtauslastung innerbetrieblich in allen Schichten freie Taxis zur Verfügung stehen und somit der Ersatz des Taxis mit eigenen Fahrzeugen bewerkstelligt werden kann. TAXIKURIER: Muss die Reparatur des verunfallten Taxis nachgewiesen werden, um nicht auf den Kosten für das Leihtaxi sitzen zu bleiben? Heribert Wurm: Damit die gegnerische Versicherung das Leihtaxi bezahlt, muss die Reparatur nachgewiesen werden. Dies erfolgt am einfachsten durch den Sachverständigen, der das Schadengutachten erstellt hat. TAXIKURIER: Was muss der Taxiunternehmer beachten, wenn das Leihtaxi nachts bzw. abends oder am Wochenende benötigt wird? Heribert Wurm: Der Taxiverleih München bietet umfassenden Service und ist jederzeit erreichbar. Durch die Anmeldungen per Fax können wir rund um die Uhr an allen Tagen Leihtaxis in Betrieb nehmen. Ein weiterer Aspekt unseres umfassenden Service ist, dass der Taxiunternehmer in der schwierigen Phase nach einem Verkehrsunfall von uns durch den An- und Abmeldeservice des Leihtaxis von bürokratischen Formalitäten entlastet wird. TAXIKURIER: Herr Wurm, wir bedanken uns für das Gespräch und wünschen Ihnen alles Gute für die Zukunft. (TK) 18 ⁄ TAXIKURIER ⁄ JUNI 2015 TITELTHEMA ➔ REDE UND ANTWORT ZUM THEMA VERKEHRSUNFALL
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Ein Gespräch mit einem Fachanwalt für Verkehrsrecht Viele von uns haben diese Situation bereits erlebt: Wie aus dem Nichts hört man plötzlich ein Quietschen, ein Hupen und dann einen Knall. Zwei Fahrzeuge sind im Straßenverkehr zusammengestoßen, ein Verkehrsunfall hat sich ereignet. Die Beteiligten stehen unter Schock, sind aufgeregt und nervös und neigen deshalb dazu, anders zu reagieren als in normalen Situationen. Unter solchen Bedingungen wird oft vergessen, wichtige Feststellungen zu treffen, Beweise zu sichern, Personalien und Telefonnummern zu tauschen und dergleichen mehr. Alles das ist jedoch enorm wichtig für die zivil- und strafrechtliche Aufarbeitung des Geschehnisses, insbesondere ist die Sicherung von Beweisen zur Klärung der Schuldfrage oftmals ein Problem, das im Nachhinein großen wirtschaftlichen Schaden mit sich bringt. Michael Bauer ist Fachanwalt für Verkehrsrecht sowie ehemaliger Taxiunternehmer und –fahrer, der Schwerpunkt seiner anwaltlichen Tätigkeit sind verkehrsrechtliche Angelegenheiten, vorwiegend von Taxiunternehmern und –fahren. In einem Gespräch mit dem Taxikurier erläutert Michael Bauer die Rolle des Rechtsanwalts bei der straf- und zivilrechtlichen Abwicklung von Verkehrsunfällen. TAXIKURIER: Herr Bauer, als ehemaliger Taxiunternehmer sind Ihnen die Sorgen und Nöte des Gewerbes bestens bekannt. Ein Verkehrsunfall ist ein Ereignis, das jedem Taxifahrer täglich widerfahren kann. Welche Lehren aus ihrer langjährigen Berufserfahrung möchten Sie gerne an Taxiunternehmer und –fahrer weitergeben? Michael Bauer: In den vielen Fällen ist die Klärung der Schuldfrage der Kern der Angelegenheit. Oft geht es – nachdem Haftpflichtversicherer gerne Ansprüche kürzen – auch um die Schadenshöhe. Die Klärung der Schuld ist die Grundlage für die Abwicklung der Ansprüche. In vielen Fällen wird die Klärung der Schuldfrage beeinträchtigt, weil die Beweissicherung am Unfallort mangelhaft ist oder auch gar nicht erfolgt. Deshalb ist mein Rat an alle Taxifahrer, möglichst viel fotografisch zu dokumentieren und sich Zeugen zu versichern. Die meisten verfügen heutzutage über ein Smartphone oder ein anderes Handy mit Kamera, es sollte kein Problem sein, die Position der Fahrzeuge und Spuren auf der Straße nach einem Zusammenstoß, sowie die Schäden an den Taxis zu fotografieren, dann erst die Unfallstelle zu räumen. Solche Fotos sind die Grundlage für die Arbeit der Sachverständigen und Gutachter, um später den Unfallhergang rekonstruieren und auf die Haftung rückzuschließen zu können. TAXIKURIER: Wird die Schuldfrage nicht bereits vor Ort durch die Polizei geklärt? Michael Bauer: Nein, die Polizei stellt keine zivilrechtliche Schuld fest. Die an den Unfallort gerufenen Polizeibeamten sind in erster Linie bei der Feststellung und beim Austausch der Personalien der Unfallbeteiligten behilflich – was die Unfallbeteiligten in der Regel auch selbst erledigen können, in einzelnen, klaren Fällen werden Unfallbeteiligte auch gebührenpflichtig verwarnt. Nur bei größeren Unfällen und bei Unfällen mit Personenschäden erfolgt aufgrund der strafrechtlichen Relevanz eine ausführliche polizeiliche Unfallaufnahme, in schweren Fällen auch durch ein sogenanntes Unfall- Aufnahme-Kommando. Bei Unfällen mit ausländischen Fahrzeugen empfiehlt es sich die Polizei zu rufen, da so die, von den generischen Versicherungen meist verlangte zweifelsfreie Feststellung der Unfallbeteiligung des Unfallgegners nachgewiesen werden kann. TAXIKURIER: Welche Vorteile hat die Unfall-Abwicklung durch einen Anwalt? Michael Bauer: Bei der der Abwicklung eines Verkehrsunfalls ist es wichtig, die Lage zu beurteilen und daraus die Vorgehensweise festzulegen. Hier kommen die Erfahrung und das Fachwissen des Anwalts zur Geltung. Der Rechtsanwalt hat das Recht auf Akteneinsicht und gelangt dadurch in den Besitz von Informationen, die für die Schadensregulierung von großer Bedeutung sein können. Der Anwalt koordiniert den Schriftverkehr zwischen den Versicherungen, Gutachtern und ggf. Gericht oder Staatsanwalt. Durch den Anwalt können Möglichkeiten und Aspekte beachtet und beurteilt werden, die vielen Laien – oder teils auch nichtspezialisierten Anwälten – gar nicht bekannt sind. Es können dadurch unter Umständen wirtschaftliche Nachteile oder andere Versäumnisse vermieden werden. JUNI 2015 ⁄ TAXIKURIER ⁄ 19 ➔ SCHADENSREGULIERUNG NACH EINEM VERKEHRSUNFALL
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TAXIKURIER: Wie sollte der ideale Ablauf nach einem Unfall erfolgen? Michael Bauer: Wenn der Taxifahrer (oder Unternehmer) einen Unfall erleidet, sollte er möglichst zeitnah Kontakt mit einem (jedenfalls verkehrsrechtlich spezialisierten) Anwalt aufnehmen und die Lage schildern. Der Anwalt wird dann die ersten Schritte anraten oder auch gleich in die Wege leiten. Hierzu gehört z.B. die Beauftragung eines Sachverständigen bzw. Gutachters durch den Geschädigten, zunächst zur Feststellung des Schadens am Fahrzeug ggf. im Einzelfall auch für unfallanalytische Erwägungen, sprich zur Rekonstruktion des Unfallhergangs. Nach einem persönlichen Gespräch und dem Erteilen der Vertretungsvollmacht an den Anwalt beginnt dessen eigentliche Tätigkeit. TAXIKURIER: Was sind die Aufgaben des Anwalts bei der Unfallregulierung? Michael Bauer: Der Anwalt vertritt die Interessen seines Mandanten und wird dessen begründete Ansprüche durchsetzen. Dazu zählt in erster Linie die Geltendmachung von Forderungen gegenüber der gegnerischen Versicherung, ggf. auch die Kommunikation mit der eigenen Versicherung zur Abwehr gegen Forderungen des Unfallgegners. Diese Forderungen setzen sich zusammen aus dem Schadenersatz am Fahrzeug, Schmerzensgeld, Kosten für Gutachter, Verdienstausfall, Leihtaxi, Anwalt und sonstige Auslagen. Der Anwalt erledigt die Abwicklung bis zum Abschluss des Vorganges, d.h. der Anwalt empfängt die Auszahlung der Versicherung, überprüft die Abrechnungen der Versicherung und leitet die Zahlung an seinen Mandanten weiter. Durch regelmäßige Wiedervorlage der Akten wahrt der Anwalt sämtliche relevanten Fristen und schließt somit Nachteile aufgrund von Versäumnissen aus. TAXIKURIER: Muss die gegnerische Versicherung denn in jedem Fall den Anwalt für die Schadenabwicklung bezahlen? Michael Bauer: Die Kosten für den Anwalt trägt grundsätzlich die Versicherung des Unfallverursachers – in der Höhe zu der schließlich eine Schadensregulierung erfolgt, also bei Teil-Schuld-Feststellung entsprechend der Haftungseilung. Um in Fällen von Teilschuld oder alleiniger Haftung (z.B. nach Klageabweisung) nicht auch noch auf den Kosten für Anwalt und Gutachter oder Gerichtskosten sitzen zu bleiben, ist stets eine (Fahrzeughalter-)Rechtsschutzversicherung zu empfehlen, wobei hier zwischen privaten und betrieblichen Versicherungen unterschieden werden muss. TAXIKURIER: Herr Bauer, wir danken für das Gespräch. (TK) Stimmer & Sohn GmbH L in dber gh str aß e 2 0 · 8 0 9 3 9 Mü n ch en A n n ah m e 0 8 9 / 3 4 8 4 4 0 · B ür o 0 8 9 / 3 2 1 9 9 2 9 -3 Taxiwerkstätte • Un fallin stan dsetz un g • Kfz-R epar atu r wer kstätte • spon tan e Hilfe 60 Jahre Stimmer 56x60_neu:60-Jahre 19.05.2011 WIR FOLIEREN AUCH TAXIS! Taxifolierung 650 € zzgl. Mwst. ( SUV‘s & Vans) Preis auf Anfrage) CBS - Folientechnik GmbH Sigohostr 31 c 85635 Siegertsbrunn Kontakt: Tel: 08102/ 80 19 18 3 Fax: 08102/ 80 19 18 2 Mail: info@cbs-folientechnik.de Web: www.cbs-folientechnik.de 20 ⁄ TAXIKURIER ⁄ JUNI 2015 istockphoto
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Gespräch mit den Kfz-Gutachtern Jakob Obermaier und Wolfgang Maschenbauer Wird bei einem Verkehrsunfall ein Taxi beschädigt, muss zur Regulierung des Schadens das Fahrzeug durch einen Sachverständigen begutachtet werden. Über 30.000 Unfallfahrzeuge hat der Kfz-Sachverständige Jakob Obermaier in über 30 Berufsjahren begutachtet. In einem Gespräch mit dem Taxikurier erzählen Jakob Obermaier und sein Kollege und Schwiegersohn Wolfgang Maschenbauer über den beruflichen Alltag eines Kfz- Sachverständigen. Etwa 10 Gutachter gab es zu dem Zeitpunkt, als Jakob Obermaier in das Geschäft einstieg, an die 500 gibt es mittlerweile heute im Großraum München. Die Gründe, weshalb sich ein Sachverständigenbüro solange behaupten kann, liegen auf der Hand: Zuverlässigkeit, Qualität und vor allem Service am Kunden sind die Markenzeichen vom Gutachterbüro Jakob Obermaier. Beide Gutachter haben das Kfz-Handwerk von der Pieke auf gelernt, sind Kfz-Meister und damit ein Garant in Bezug auf die berufliche Praxis, was heutzutage leider nicht die Regel ist. TAXIKURIER: Herr Obermaier, ein Verkehrsunfall ist ein Ereignis, das den Taxiunternehmer vor viele Probleme stellt. Was ist aus Sicht eines langjährigen Gutachters der wichtigste Schritt nach einem Unfall? Jakob Obermaier: Um eine optimale Aufarbeitung des Unfallgeschehens zu erreichen, empfehle ich in jedem Fall die Abwicklung des Unfalles durch einen Rechtsanwalt. Im Falle eines unverschuldeten Schadens hat der Geschädigte immer die freie Wahl des Gutachters, auch wenn die gegnerische Versicherung oftmals versucht, den Schaden durch einen versicherungseigenen, wohlgesonnenen Sachverständigen begutachten zu lassen. Im Prinzip ist es egal, ob der Taxiunternehmer selbst den Gutachter wählt und dann seinen Anwalt mit der Abwicklung des Schadenfalles beauftragt, oder ob er erst den Anwalt kontaktiert und der einen vertrauten Gutachter einschaltet. Wichtig ist, sich nicht von der gegnerischen Versicherung überrumpeln und deren Gutachter aufdrängen zu lassen. Wichtig ist auch zu wissen, dass im Gutachten nicht nur die Schadenhöhe ermittelt wird, sondern auch der Beweissicherung dient. TAXIKURIER: Wenn Sie den Auftrag erhalten haben, ein Gutachten an einem Kfz nach einem Unfall zu erstellen, wie sieht dann die weitere Vorgehensweise? Wolfgang Maschenbauer: Nach Erhalt des Auftrages stimmen wir Ort und Zeit der Begutachtung ab. Bei fahrbereitem Kfz kann der Termin an unserem Betriebssitz vereinbart werden. Durch eine benachbarte Kfz-Werkstätte haben wir die Möglichkeit, eine Hebebühne zu nutzen und gegebenenfalls auch durch Demontage von Stoßstangen und -fängern, einen besseren Einblick in die beschädigten Bereiche zu gewinnen. Bei nicht mehr fahrbereiten Fahrzeugen erfolgt die Aufnahme vor Ort am Unfallfahrzeug. Die Arbeit am Fahrzeug selbst nimmt etwa 30 bis 45 Minuten in Anspruch. In schweren Fällen und bei großen Fahrzeugen (Lkw, Bus) auch deutlich mehr. Nach erfolgter Schadensaufnahme und fotografischer Erfassung folgt der zweite Teil, sprich der Erstellung des Gutachtens mittels EDV. Bei der Erstellung des Gutachtens wird auch geprüft, ob und in welcher Höhe eine sog. merkantile Wertminderung anfällt. Da vor allem Fahrzeuge bis zu einem Alter von ca. 5 Jahren mit einem reparierten Unfallschaden beim Verkauf weniger Erlös erzielen als vergleichbare unfallfreie Fahrzeuge, ist es Aufgabe des Sachverständigen diesen Wertverlust zu ermitteln und im Gutachten auszuweisen. TAXIKURIER: Wie viel Zeit vergeht, bis das Gutachten zur Verfügung steht? Wolfgang Maschenbauer: Unser Ziel ist, den Schaden noch am Tag der Auftragserteilung, spätestens jedoch am nächsten Tag aufzunehmen. In der Regel ist das fertige Gutachten nach drei bis vier Arbeitstagen beim Anwalt auf dem Schreibtisch. TAXIKURIER: Ist nach dem Versand des fertigen Gutachtens der Part des Gutachters erledigt? Jakob Obermaier: Es gibt Gutachter, die mit Übergabe des Gutachtens an den Anwalt bzw. an den Kunden ihren Job als erledigt betrachten. Wir sehen das anders und stehen auch danach unseren Kunden zur Verfügung. In vielen Fällen, wenn die Ergebnisse im Gutachten durch Versicherungen gekürzt oder gar verweigert werden, helfen wir durch Stellungnahmen nach und erreichen zu etwa 85%, dass der Geschädigte auf seine Kosten kommt. In diesen Fällen ist eine gute Zusammenarbeit zwischen Anwalt und Gutachter die Basis des Erfolges. Stellungnahmen zu unseren Gutachten betrachten wir als Service am Kunden, der durch nichts zu ersetzen ist. Der Kontakt zu unseren vielen langjährigen Kunden bestätigt das. Sonderaktion Sommer 2015 Kfz-Meisterbetrieb Taxi-Service aller Fabrikate Schießstättstr. 12 an der Theresienhöhe EURO-TAXI Handels GmbH München • Schießstättstr. 12 • 80339 München Telefon 089 - 747 01 45 • Öffnungszeiten Montag - Freitag von 8.00 bis 18.00 Uhr und vieles mehr • preiswert • schnell • zuverlässig € 79,00 Das komplette Paket zum Sonderpreis von (zuzüglich 19% MwSt. €15,01, Gesamtpreis inkl. MwSt. € 94,01) Das Angebot gilt bis 31. August 2015 für alle MB-Diesel, W211 und W212 inkl. Ölfilter mit Original Mercedes-Benz Motorenöl „ 5 W 30 „ (inkl. DSB-Eintrag) (MB Freigabe 229.51) Fahrzeug Komplettdurchsicht Fahrzeug Außenwäsche Fahrzeug Innenreinigung Ölwechsel JUNI 2015 ⁄ TAXIKURIER ⁄ 21
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TAXIKURIER: Was geschieht in Fällen, bei denen sich der Schaden in einer Höhe bewegt, die kein Gutachten rechtfertigt und deshalb die gegnerische Versicherung kein Gutachten bezahlt? Wolfgang Maschenbauer: Bei einer Schadenhöhe unterhalb der sog. Bagatellgrenze (ca. 750 Euro brutto) erstellen wir statt eines Gutachtens nur einen Reparaturkosten-Voranschlag. Hier verrechnen wir Festpreise, die deutlich unter den Kosten eines Gutachtens liegen. TAXIKURIER: Apropos Gebühren. Sind die Kosten für ein Gutachten durch eine Regelung festgelegt, oder gibt es billige und teure Gutachter? Jakob Obermaier: Es gibt keine gesetzliche Regulierung, die Kosten für ein Gutachten bestimmt der Gutachter. Es ist dabei im Einzelnen auch der jeweilige Aufwand zu berücksichtigen. Wir richten uns bei der Rechnungsstellung nach den Honorarbefragungen des VKS (Verband der unabhängigen Kfz-Sachverständigen e.V.) und des BVSK (Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e.V.), welche von den meisten Gerichten anerkannt sind. Unsere Kunden haben somit die Gewissheit, dass wir nicht überteuert abrechnen. TAXIKURIER: Fallen auch Fahrkosten des Gutachters an? Wolfgang Maschenbauer: Ja, die Anfahrt zum Kunden wird berechnet. Allerdings verfahren wir in unserem Betrieb so, dass wir eine Anfahrtspauschale berechnen. Es macht dadurch keinen Unterschied, ob sich der Kunde nun in Perlach, Allach oder in Solln befindet. Augrund dieser Vorgehensweise muss sich der Kunde keine Gedanken oder Sorgen machen, ob der Gutachter in seinem Zuständigkeitsbereich liegt. Auch die Versicherungen akzeptieren diese Form der Anfahrtskostenberechnung. TAXIKURIER: Warum sollten auch vermeintliche Bagatell-Schäden durch einen Sachverständigen begutachtet werden? Wolfgang Maschenbauer: Aufgrund moderner Materialien speziell an den Stoßfängern zeichnen sich Schäden oftmals nicht an der Außenhaut ab. Trotzdem können gravierende Schäden entstehen, die auf den ersten Blick, vor allem vom Laien, nicht erkannt werden können. Kürzlich hatte ich ein Fahrzeug zu begutachten, das scheinbar keinen Schaden hatte. Erst nach Entfernung der inneren Verkleidungen im Kofferraum war eine Stauchung des Bodenbleches erkennbar. Der Gesamtschaden betrug viele tausend Euro, war aber auf den ersten Blick von außen nicht zu erkennen gewesen. TAXIKURIER: Erstellen Sie auch Gutachten direkt an der Unfallstelle, unmittelbar nach einem Zusammenstoß? Wolfgang Maschenbauer: Die Aufnahme eines Unfalles erfolgt in der Regel durch die Polizei, nur in schweren Fällen, meist mit tödlichem Ausgang, wird ein Unfallanalytiker auf Weisung des Staatsanwaltes beordert. Wir als Kfz-Sachverständige begutachten lediglich den Schaden am Fahrzeug und können auch bei Rekonstruktionen zur Klärung der Schuldfrage beitragen. Eine unmittelbare Aufnahme des Schadens oder Unfallhergangs an der Unfallstelle ist uns jedoch nicht möglich. TAXIKURIER: Herr Obermaier und Herr Maschenbauer, wir bedanken uns für das Gespräch und wünschen für die Zukunft alles Gute. (TK) Funktechnik Metzker Vertriebsgesellschaft mbH Funkgeräte und Telefone Freisprecheinrichtungen Navigations-Systeme Auto-HiFi Kastenbauerstr. 5 81677 München Telefon (089) 93 30 73 Telefax (089) 93 73 19FTM AUTO-ANKA UF - gebraucht - Unfallfahrzeuge (auch Totalschaden) - Motorschaden - Taxi TSL GmbH München Landsberger St r. 455 Tel: 0179/14 15 280 Fax: 089/57 86 94 21 Bei uns brauchen Sie keine Reklamationen zu befürchten. Krank bis auf Weiteres! 22 ⁄ TAXIKURIER ⁄ JUNI 2015 istockphoto TITELTHEMA
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INFORMATION HIER KÖNNTE IHRE ANZEIGE STEHEN! Anzeigenverwaltung: Taxi-München eG Engelhardstraße 6 81369 München Ansprechpartner: Frau Elke Choleva, Telefon: (0 89) 21 61-367 Frau Tanja Reger, Telefon: (0 89) 21 61-368 E-Mail: anzeigen@taxi-muenchen.de Internet: www.taxi-muenchen.de WERBEN IM TAXIKURIER WIR UNTERBREITEN IHNEN GERNE EIN ANGEBOT … Münchner Stadtgründungsfest 2015 Am Wochenende 13. und 14. Juni 2015 feiert die Landeshauptstadt München mit dem Stadtgründungsfest ihren 857. Geburtstag. Oberbürgermeister Dieter Reiter eröffnet am Marienplatz Samstag, 11 Uhr, offiziell das große Open-Air-Stadtfest. Zwei Tage lang wird in der Innenstadt mit einem reichhaltigen Programm für die ganze Familie Geburtstag gefeiert: Tanz und Musik, Sport und Spiel, Brauchtum und Kunsthandwerkermarkt. Die Münchner Innungen feiern am Odeonsplatz mit „30 Jahre Handwerkerdorf“ eine Institution des Stadtgründungsfestes seit 1985. Umfangreich ist das Angebot für Kinder: Mittelalterliches Stadtleben im Alten Hof, Ritterlager am Marienhof, informative Schnitzeljagd mit Start am Trachtenmarkt in der Rosenstraße und vieles mehr. Auf der „Grünen Insel“ am Rindermarkt geht es „Irish-Bayrisch“ zu mit irischer Folk Music und bayerischer traditioneller und junger Volksmusik. Ob beim Française-Tanzkurs im Alten Rathaussaal, beim Volksliedersingen der Wastl Fanderl Schule hinter dem Rathaus – zuschauen, mitmachen oder einfach genießen. Samstag, 13. Juni, 10–23 Uhr (Eröffnung: 11 Uhr), Sonntag, 14. Juni, 10–21 Uhr Weitere Informationen unter: www.stadtgruendungsfest-muenchen.de STADT-INFO ➔ ZUSCHAUEN UND MITMACHEN!
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➔ HOCHPROZENTIG HISTORISCHES MÜNCHEN Bundesmonopolverwaltung für Branntwein, Neumarkter Straße 1 istockphoto Diese übergeordnete Behörde zeigte allerdings, worum es der deutschen Regierung hauptsächlich ging: In den wirtschaftlich extrem klammen Zeiten nach dem Ersten Weltkrieg (1914–1918) sollte die bei dieser Gelegenheit neu erfundene Branntweinsteuer den staatlichen Geldsäckel füllen helfen. Bundesmonopolverwaltung Die Behörde entstand im Jahr 1951 erneut, dieses Mal mit dem Namen Bundesmonopolverwaltung für Branntwein (BfB) mit Sitz in Offenbach am Main, ebenfalls dem Finanzministerium als Aufsichtsbehörde unterstellt und mit Ablegern unter anderem in München an der Neumarkter Straße 1. An der Gründungssituation hatte sich nichts Grundlegendes geändert, denn auch nach dem Zweiten Weltkrieg (1939–1945) gähnten die staatlichen Kassen erneut vor Leere. Die BfB sorgt für die erforderlichen Gesetze und Durchführungsbestimmungen und kontrolliert deren strikte Einhaltung in Deutschland. Aufgaben Die Aufgaben der BfB umfassen die Verwaltung des staatlichen Monopols, also die Herstellung und Reinigung des Branntweins, die Überwachung der Brennrechte der einzelnen Brennereien, der Herstellung, Lieferung und Preisgestaltung sowie die Erhebung der Branntweinsteuer in Deutschland, die an die Hauptzollämter delegiert ist. Im Jahr 2008 flossen immerhin 2,1 Milliarden Euro in die Staatskasse, dreimal so viel wie aus dem Verkauf von Bier. Darüber hinaus übernimmt die BfB den Agrar- Alkohol aus den kleinen und mittelständischen Brennereien, von denen bis 2001 eine einzige in München übrig geblieben war – doch dazu später. Außerdem sorgt die BfB für die Reinigung, Aufbereitung und Verwertung dieses 96- bis 99-prozentig reinen Alkohols. Die größte ihrer drei Anlagen liegt versteckt an der Neumarkter Straße 1 und wird von der breiten Öffentlichkeit lediglich von den Bahnsteigen des Ostbahnhofes und dem S-Bahnhof Leuchtenbergring aus gesehen. Der von der BfB vermarktete Neutralalkohol entspricht den arznei- und lebensmittelrechtlichen Vorschriften und wird an Hersteller verschiedener Endprodukte, die auf der Basis von Neutralalkohol erzeugt werden, verkauft. Hierbei handelt es sich um Hersteller von Spirituosen, Aromen, Reinigungsmitteln, Arzneimitteln oder Kosmetika, aber auch um Apotheken oder den freien Verkauf in Geschäften. Europäisches Recht Die Herstellungskosten für in Deutschland erzeugten Agrar-Alkohol liegen seit langem höher als die Kosten in Alkoholfabriken im europäischen Ausland und mussten mit jährlich rund 80 Millionen Euro gestützt werden. Dies rührt daher, dass die Erzeuger ihren gesamten Alkohol zu Garantiepreisen an die BfB verkaufen, die wiederum zu Marktpreisen den Alkohol an die Industrie weiterverkaufen muss und möglicherweise auf dem nicht benötigten Rest sitzen bleibt. Da kam es nicht ungelegen, dass der Europäische Gerichtshof in Luxemburg 1976 entschied, dass das bis dahin geltende Einfuhrmonopol der BfB für preiswerteren Agrar-Alkohol aus anderen EU-Mitgliedstaaten gegen den EG-Vertrag von 1957 verstößt. Dies bedeutete das Ende des Branntweinmonopols, so dass die BfB heute ihren Agrar-Alkohol auf dem deutschen Markt im Wettbewerb mit Alkohol aus freien deutschen Brennereien, aus anderen EU-Mitgliedstaaten oder Drittländern absetzen muss. Ein Beispiel sind die Großbrennereien, die Bioethanol zur Beimischung zum Ottokraftstoff herstellen. Im Jahr 2013 betrug die Gesamtalkoholerzeugung in Deutschland rund sieben Millionen Hektoliter, während die Erzeugung unter Steuerung der BfB lediglich eine Größenordnung von ungefähr 600.000 Hektolitern pro Jahr erreichte, wobei die Anlage in München mit 25 Mitarbeitern jährlich rund 360.000 Hektoliter beisteuerte. Neumarkter Straße 1 heute Infolge der Liberalisierung auf dem europäischen Binnenmarkt endet das Branntweinmonopol der BfB im Jahr 2017. Am 1. April 2014 hat das neu gegründete Unternehmen AgrAlko Deutsche Agrar-Alkohol AG die bisher von der BfB in Neumarkter Straße betriebene Alkoholvertriebsstelle mit dem Reinigungswerk für zunächst fünf Jahre gepachtet. Die Gesellschafter der AgrAlko sind 47 Großlandwirte, die bislang im Rahmen des Branntweinmonopols eine landwirtschaftliche Kartoffel- oder Getreidebrennerei betrieben haben oder Mitglied in einer landwirtschaftlichen Gemeinschafsbrennerei waren. Sie hoffen auf das Vertrauen der Abnehmer in die Qualitäten des Agrar-Alkohols „Made in Germany“ . Manchen Politikern im Bezirksausschuss Berg am Laim ist die Produktionsstätte in der Neumarkter Straße 1 allerdings bereits länger ein Dorn im Auge, weil ihrer Meinung nach die Fortsetzung der Produktion der positiven Entwicklung des Stadtviertels entgegensteht. Genossenschaftsbrennerei Großhadern eG Am anderen Ende der Stadt – in Großhadern – entwickelte sich seit dem frühen Die Herstellung und der Vertrieb von hochprozentigem Branntwein verlief bis zum Beginn des 20. Jahrhunderts völlig ungeordnet: Jeder konnte seinen Fusel unkontrolliert brennen und unter die Leute bringen. Dieser Zustand barg verständlicherweise gesundheitliche Gefahren für die Allgemeinheit. Deshalb entstand im Jahr 1922 die Reichsmonopolverwaltung in Berlin, die ein staatliches Monopol zur Branntweinherstellung durchsetzen sollte und dem Reichsfinanzministerium unterstellt wurde. 24 ⁄ TAXIKURIER ⁄ JUNI 2015
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20. Jahrhundert eine Wohngegend für Großstädter, beschleunigt durch den 1904 eröffneten Trambahnanschluss an München. Gleichzeitig erhielt sich noch lange der landwirtschaftlich geprägte Charakter des Dorfes. Auf großen Flächen wurden Kartoffeln angebaut, und um diese wirtschaftlich und Gewinn bringend zu verwerten, gründeten einige Haderner Bauern im Jahr 1890 die Genossenschaftsbrennerei Großhadern anstelle der bislang arbeitenden kleineren Kartoffelbrennereien der Gegend. An der Dorfstraße (seit 1947 Großhaderner Straße) wurden die notwendigen Gebäude errichtet: Kartoffelkeller, Verwaltungsgebäude, Brennereigebäude mit Maschinenhaus und einem hohen Kamin. Bereits seit Sommer 1891 lieferten die Landwirte der Umgebung hier Teile ihrer Kartoffelernte ab. Jährlich wurden zwischen 50.000 und 80.000 Zentner Kartoffeln zu Industriealkohol verarbeitet, den man in Tankwagen in die Neumarkter Straße 1 schaffte. Die Großhaderner Brennerei galt über lange Zeit hin als eine der größten und modernsten in ganz Deutschland. Im Rahmen der zunehmenden Internationalisierung allerdings konnte Industriealkohol immer billiger aus dem Ausland importiert werden, so dass die Anlage in Großhadern – wie viele andere auch – in den 1990er Jahren zunehmend unrentabel wurde und schließlich 2001 stillgelegt wurde. Hierbei spielten für die genossenschaftlichen Eigentümer wohl auch die zu erwartenden, hohen Grundstückspreise infolge der U-Bahn-Eröffnung im Jahr 1993 eine Rolle. Germanenviertel Und nun zum Abschluss noch etwas Straßenkunde: Großhadern wurde 1938 eingemeindet und es gab dort ein kleines Germanenviertel, benannt nach der Germanenstraße, die wiederum nach einem der Vorgängerstämme der heutigen Deutschen benannt war. Darüber hinaus hieß eine benachbarte Straße Donarstraße nach dem germanischen Gott des Feuers und des Donners, von dem der Donnerstag seinen Namen herleitet. Ein weiterer Verkehrsweg war die Odinstraße nach dem Kriegsgott, der – für die kriegerischen Germanen bezeichnend – gleichzeitig auch als Dichtergott galt. Und dann noch die Paltarstraße nach einem germanischen Gott ohne konkretes Aufgabenfeld. Erst 1947 konnten kriegsbedingt mehrfach in München vorkommende Straßennamen in den zwischen 1938 und 1942 eingemeindeten Ortschaften umbenannt werden. Die Odinstraße in Großhadern brauchte einen neuen Namen, weil es eine solche seit 1935 bereits im 1892 eingemeindeten Bogenhausen gab und heißt seitdem Haderunstraße nach der ursprünglichen Bezeichnung für das Dorf Hadern. Bei dieser Gelegenheit verschwanden auch die anderen germanischen Götter: Aus der Donarstraße wurde Am Ährenfeld, so dass 1955 in Waldperlach wieder ein Donarweg entstehen konnte. Die Paltarstraße verwandelte sich in die Batzerstraße nach dem Großhaderner Pfarrer Michael B. (1882–1937). Und die Germanenstraße erinnert seitdem als Brennereistraße an die im Jahr 2001 stillgelegte Brennerei, auf deren Gelände sich nun Wohngebäude befinden, der so genannte Guardinipark. (BW) istockphoto ––– Die „Taxi-Deutschland-App” ist Marktführer in der Reichweite ––– Funktioniert in 2.594 Städten und Gemeinden in ganz Deutschland ––– Auf so viele Zehntausend Fahrer greift keine andere App zu ––– In vielen Großstädten die größte Taxiflotte ––– Bundesweite Verfügbarkeit ––– App funktioniert in allen Orten mit über 5.000 Einwohnern ––– App verbindet den Taxikunden mit der örtlichen Taxizentrale im Ort ––– Sonderwünsche können direkt mit der Zentrale koordiniert werden ––– Die Taxi-Deutschland-App ist einfach bedienbar ––– Kostenloser Download und Nutzung ––– Seit Anfang 2010 im App Store, fortlaufende Verbesserung ––– Betreiber: Genossenschaft von Taxizentralen ––– Keine Gewinnerzielungsabsicht ➔ ZWEI KLICKS – EIN TAXI! ➔ JETZT KOSTENLOS DOWNLOADEN! DIE BUNDESWEITE BESTELL-APP DER DEUTSCHEN TAXIZENTRALEN! TAXI DEUTSCHLAND JUNI 2015 ⁄ TAXIKURIER ⁄ 25
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➔ AUS DEM POLIZEIBERICHT 3. Bayerischer Blitz marathon vom 16. bis 23. April 2015 Gesamtbilanz des Polizeipräsidiums München Der dritte Bayerische Blitzmarathon ging am 23.04.2015 zu Ende und bestätigte überwiegend die positiven Erfahrungen der Voraktionen. Die Kraftfahrer waren im Bereich des Polizeipräsidiums München wiederum deutlich langsamer unterwegs als sonst. Viele haben erkannt, dass sie auch ohne zu schnell zu fahren pünktlich und damit vor allem sicher an ihr Ziel kommen. Knapp 2,6 Prozent der rund 58.000 Fahrzeuge, die die Geschwindigkeitsmessstellen passierten, mussten dennoch beanstandet werden. Im Vergleich zum Vorjahr bedeutet dies einen geringen Anstieg der Beanstandungsquote. Insgesamt mussten 2.713 Geschwindigkeitsüberschreitungen festgestellt werden. Ein 35-jähriger Motorradfahrer fuhr am Vormittag des ersten Aktionstages in der Fürstenrieder Straße, bei zulässigen 50 km/h mit einer Geschwindigkeit von 105 km/h. Den Raser erwartet nun ein Bußgeld in Höhe von 560 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein zweimonatiges Fahrverbot. Am Nachmittag des 21.04.2015 wurde in Ismaning auf der Bundesstraße 388 ein 35-jähriger Motorradfahrer geblitzt. Das Messgerät zeigte 115 km/h an, erlaubt sind dort 60 km/h. Er muss sich jetzt auf ein einmonatiges Fahrverbot, 2 Punkte in Flensburg und ein Bußgeld in Höhe von 480 Euro einstellen. Bei den durchgeführten Kontrollen mussten darüber hinaus knapp über 400 Fahrzeugführer, u.a. wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis, Fahren unter Alkohol- bzw. Drogeneinfluss, nichtangelegtem Sicherheitsgurt oder Telefonieren mit einem Smartphone/Handy beanstandet werden. Die Münchner Polizei wird Geschwindigkeitsüberschreitungen, als eine der Hauptunfallursachen für schwerste Verkehrsunfälle, auch „außerhalb des Blitzmarathons“, besondere Beachtung schenken. Im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums München starben im Jahr 2015 bereits zwei Menschen wegen überhöhter Geschwindigkeit, 82 Menschen wurden verletzt. Raser müssen grundsätzlich stets damit rechnen, bei Geschwindigkeitsverstößen zur Rechenschaft gezogen zu werden. Der Leiter der Verkehrsabteilung des Polizeipräsidiums München, Polizeidirektor Andreas Schaumaier: „Ich wünsche mir, dass die Einsicht der Kraftfahrer weiter zunimmt, dass zu schnelles Fahren kein Kavaliersdelikt ist, sondern Menschenleben gefährden kann. Ich appelliere an alle Fahrzeugführer, die Geschwindigkeitslimits zur eigenen und zur Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer einzuhalten!“ Neuhausen – Pkw-Fahrerin übersieht Feuerwehr bei Einsatzfahrt, vier Personen leicht verletzt Ein Fahrzeug der Feuerwehr befand sich am Dienstag, 31.03.2015, gegen 19.50 Uhr, auf einer Einsatzfahrt und befuhr hierbei die Arnulfstraße stadteinwärts, auf dem Weg zu einem Sturmschaden. Hierbei waren die Sondersignale (Blaulicht und Einsatzhorn) eingeschaltet. Zur selben Zeit fuhr eine 48-Jährige mit ihrem Pkw auf dem Steubenplatz in südliche Richtung auf dem mittleren von drei Fahrstreifen. Auf dem rechten und linken Fahrstreifen stand jeweils ein Fahrzeug an der Rotlicht zeigenden Ampel. Nachdem diese beiden Fahrzeugführer sowie mehrere unbeteiligte Zeugen das herannahende Feuerwehrfahrzeug sowohl optisch als auch akustisch eindeutig wahrnehmen konnten, blieben beide beim Umschalten der Ampel auf Grünlicht stehen und verschafften somit dem Feuerwehrfahrzeug freie Fahrt. Die 48-Jährige fuhr jedoch mittig in den Kreuzungsbereich ein, wo sie von dem Feuerwehrfahrzeug gerammt wurde. Durch den Zusammenprall wurde das Feuerwehrfahrzeug nach rechts abgelenkt und kollidierte dort zuerst mit einem Ford Mondeo und anschließend mit einem daneben stehenden Taxi. Der Ford wurde auf ein weiteres Fahrzeug aufgeschoben und beschädigte dies. Bei dem Unfall wurden die 48-jährige Unfallverursacherin, ein 51-jähriger Taxifahrer, eine 41-jährige Münchnerin und ein 8-jähriges Kind leicht verletzt. Der Gesamtschaden wird auf ca. 50.000 Euro geschätzt. istockphoto istockphoto Dr. Hans Bake v.Bakin 85609 Aschheim ·Tassilostraße 23 Tax i , Mi e twage n, Bus, L K W Erst- und V e rlänge rungs U S T. 089/ 370 656 90 S pre c hze i te n Mo .-D o . 8-1 8 U hr & nac h te l. V e re i nbarung 26 ⁄ TAXIKURIER ⁄ JUNI 2015 WICHTIGE INFORMATION
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Altstadt – Pkw fährt gegen Fußgängerin und verletzt diese schwer Am 01.05.2015, um 3.15 Uhr, wollte eine 26-Jährige aus dem Landkreis Weilheim Schongau, die Fahrbahn vor dem Odeonsplatz zu Fuß überqueren. Zur gleichen Zeit fuhr dort ein 46-jähriger Münchner mit seinem Taxi stadteinwärts. Die 26-Jährige achtete nicht auf den Verkehr und der Taxifahrer bemerkte auch nicht die Fußgängerin. Er erfasste sie frontal, wodurch diese zu Boden geschleudert wurde. Die Frau verletzte sich bei dem Unfall schwer (Gehirnerschütterung und Beckenfraktur). Sie wurde von Rettungsdienst zur stationären Behandlung in ein Münchner Krankenhaus gebracht. Am Pkw entstand ein Schaden von ca. 1.000 Euro. Lehel – Zusammenstoß von zwei Pkw, sieben Personen leicht verletzt Am 02.05.2015, um 3.10 Uhr, fuhr eine 28-jährige Münchnerin mit ihrem Mini auf der Sternstraße im Lehel. An der Kreuzung zur Maximilianstraße wollte sie diese geradeaus überqueren. Wegen eines technischen Defektes funktionierten die Ampeln an der Kreuzung nicht. Aufgrund der Verkehrszeichen musste die Münchnerin querenden Fahrzeugen die Vorfahrt gewähren. Zur gleichen Zeit fuhr auf der Maximilianstraße ein 65-jähriger Münchner mit seinem Mercedes-Taxi. In seinem Taxi befanden sich fünf Fahrgäste, von denen vier verbotswidrig auf der Rücksitzbank saßen, die für drei Personen zugelassen ist. Als die Münchnerin mit ihrem Mini die Kreuzung überqueren wollte, achtete sie nicht auf den querenden Verkehr. Es kam zu einem Zusammenstoß beider Fahrzeuge. Das Taxi prallte frontal gegen den Mini. Danach schleuderte es an den rechten Fahrbahnrand und stieß mit der linken Seite gegen einen dort stehenden Ampelmasten. Der Taxifahrer blieb bei dem Unfall unverletzt. Seine Fahrgäste wurden alle leicht verletzt. Die Fahrerin des Minis und ihr Beifahrer wurden ebenfalls leicht verletzt (alle mit Schleudertraumen und diversen Prellungen). Die Verletzten wurden vom Rettungsdienst zur ambulanten Behandlung in verschiedene Münchner Krankenhäuser gebracht. An den beiden Fahrzeugen und der Ampel entstand ein Gesamtschaden von ca. 87.000 Euro. (TK) Wir danken der Pressestelle des Polizeipräsidiums München für die Textvorlagen. Die Situation ist Ihnen sicher best ens bekannt: Gerade wenn das Geschäft einigermaßen läuf t, geht das T axi k aputt - V erkehrsunfall, Getriebe- oder Motorschaden, die Elektronik streikt, oder was auch immer. Meist trifft einen zwar selbst keine Schuld, trotzdem hat man jede Menge Ärger und Unannehmlichkeiten. Festfahrten gehen verloren oder müssen an Kollegen abgegeben werden, Probleme mit Stammkunden oder Fahrern, die weiterbeschäftigt werden wollen, Streit mit der V ersicherung um den meist ohnehin zu niedrigen V erdienstausfall. Mit einem Leihtaxi lassen sich diese und weitere Probleme relativ leicht in den Griff bekommen. /x7Wir sind 24 Stunden für Sie erreichbar - (auch an Sonn-/F eiertagen, Wochenende). /x7Ihr Ersatztaxi steht binnen kürzest er Zeit für Sie bereit bzw . wird bei Ihnen angelie fert. Traumcar A utovermietung und T axiverleih GmbH · Richelstraße 6 · 80634 München T el.: (089) 167 54 40 · Fax: (089) 167 96 02 /x7Selbstverständlich sind sowohl Funk als auch T axameter entsprechend Ihren Erfordernissen programmiert. /x7Alle Fahrzeuge v erfügen über Na vigationss ysrem. /x7Zahlreiche Autohäuser wick eln auch die T axi-Mobilitätsgarantie über uns ab. /x7Im Bedarfsfall kümmern wir uns um die erf orderlichen behör dlichen Formalität en. /x7Bei unverschuldet en Verkehrsunfällen rechnen wir die Miettaxirechnung dir ekt mit der gegnerischen V ersicherung ab (R ahmenabkommen mit vielen V ersicherern). Überbrückungstarif e, wenn Sie Ihr altes Fahrzeug v erkauft haben, das neue noch nicht ausgeliefert wurde. /x7Unser Ersatztaxen- und Mietw agenfuhrpark best eht aus den neuesten Limousinen, K ombis, Vans und Taxibussen fast aller namhaften Hersteller. Wir helfen sofort und unbürokratisch! TaxiAnzeigeA5querNEU 05.05.2015 17:31 Uhr Seite 1
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➔ TAXLER-LEXIKON ➔ ABHOLUNG – Bei Privatadressen ist es Pflicht des Taxifahrers zu läuten, weil der Kunde ein Anrecht darauf hat, von der Ankunft des Taxis verständigt zu werden, BEVOR dessen Lenker die Uhr einschaltet. Bei Gaststätten, Firmen oder Hotels gilt das analog für die Anmeldung am Tresen oder dem Empfang. Gerade andersrum verhält es sich, wenn der Kunde bei der Bestellung ausdrücklich dazu sagt, dass NICHT geläutet werden soll: dann steht das auch explizit so im Auftrag drin! Das kommt insbesondere in den Morgenstunden relativ oft vor. Leider häufen sich die Beschwerden von Bestellern, dass trotzdem geklingelt worden sei, woraufhin – sehr zur Freude der anderen Bewohner – der Hund geschrien und die Kinder gebellt hätten, oder so ähnlich. Einmal mehr bewahrheitet sich die Erkenntnis, dass man – am besten schon vor dem Losfahren vom Stand – den Auftrag komplett (!) durchgelesen haben sollte. Und: wer lesen kann, ist klar im Vorteil! Für einen unfreiwilligen Scherz sorgte der Schreiber kürzlich am Telefon, als er eine Vorbestellung für den nächsten Morgen am Leuchtenbergring annahm: aus der routinemäßigen Frage an die Bestellerin, ob der Fahrer läuten dürfe, wurde die Stilblüte „darf der Fahrer leuchten?” – immerhin war damit, auch bei der Kundin, für einige Heiterkeit gesorgt. A propos Leuchtenberg: Eugene Beauhernais (1781–1824), Herzog von Leuchtenberg, war Stiefsohn von Napoleon I. und begegnet uns – indirekt – gleich in drei weiteren Münchner Straßen- oder Taxistandnamen wieder: er war ab dem Jahre 1806 Schwiegersohn des bayerischen Königs Max I. Joseph („Max Joseph”), da er dessen Tochter Auguste (Augustenstr.) geheiratet hatte und vom Schwiegerpapi u. a. das Fürstentum Eichstätt als Landesherrschaft erhalten hat. ➔ ENTSCHLEUNIGUNG – Die – damalige – Deutsche Bundespost teilte der Taxi- München e.G. die Sprechfunkfrequenzen mit der üblichen Auflage zu, dass darauf nicht vor behördlichen Kontrollmaßnahmen (z.B. Radarkontrollen) gewarnt werden dürfe. Daraus entstand der bei uns heute noch übliche Begriff „langsam” . Schließlich kann niemand etwas dagegen haben, wenn sich die Taxler gegenseitig zum Langsamfahren auffordern! Das „langsam” in der Landshuter Allee, also die insgesamt vier festen Radarkontrollen führen seither dazu, dass unmittelbar davor ein Großteil der Autofahrer „sicherheitshalber” gleich auf 45 km/h runtergeht, um danach wieder aufs Gas zu treten – was der „Luftreinhaltung” bestimmt besonders zuträglich ist. Dass wegen der Doppelbaustelle im Trappentreutunnel und rund um den Kiesselbachplatz die Masse der Abgase an der Landshuter Allee (in südlicher Richtung) wegen des täglich ca. zwölfstündigen Dauerstaus entsteht – also weit unterhalb von 50 km/h – hat sich zu unseren famosen Luftreinhaltern wohl noch nicht herumgesprochen. Die 50er-Beschränkung ist dort etwa so sinnvoll, als wenn die Oma zum Enkel sagt „mach das Gartentürl zu, die haben ein Gewitter angesagt” . Immerhin: in ein paar Monaten werden die vorgenannten Dauerbaustellen erledigt sein und der Verkehr auch in südlicher Richtung endlich wieder fließen können. Wenn dann die Abgaswerte an der Landshuter Allee zurückgehen, ist das natürlich ein Sieg der Autohasser (50 statt 60), und nicht etwa derer, die seinerzeit gegen den erbitterten Widerstand der grün-roten Verkehrsbehinderer die Tunnels am Mittleren Ring durchgekämpft haben. Der Erflog hat viele Väter … ➔ KREATIVITÄT – Man kann ja die Unwahrheit sagen, dies aber ohne (böse) Absicht tun. Dann ist es halt nur eine Unwahrheit. Oder gar ein Akt der uneigennützigen Menschenliebe, denn wer würde schon einer Frau, die stolz ihre neue Dauerwelle vorführt, eiskalt sagen „schaut beschissen aus”? In unseren alten Sprechfunk-Zeiten wurde das noch weiter dadurch relativiert, daß es „gute” Lügen gab, die dann als „kreative Meldungen” durchgingen, während z.B. Standplatzlügen schon damals von der Zentrale und den Kollegen auf der Straße gänzlich humorfrei behandelt wurden. Wer sich z.B. am Taxistand Harras meldete, aber hörbares Fahrgeräusch hatte, sah sich Sekunden später mit einem Kontrollanruf der Zentrale am Standplatztelefon konfrontiert. Ging er nach mehrmaligem Anläuten nicht ans Telefon, war er überführt. Wer sich jedoch nach einer Freigabe, z.B. „für Engelhard” in die Fallstraße log, während ein anderer zwar wahrheitsgemäß, aber zu ungenau, die Meldung „in der Plinganser” abgab, bewies dadurch, dass er sich im Zielgebiet gut auskannte. Das hat sich freilich mit der Einführung des Datenfunks, bei dem durchschnittlich ca. 95 % aller Aufträge „im Hintergrund”, also von der Automatik, vergeben werden, praktisch erledigt. ➔ LUSTWANDELN – kann man in diversen Etablissements außerhalb des Mittleren Ringes, die sich dann „Laufhaus” nennen. Der alte Spruch „im Bahnhof puffen die Loks; vor dem Bahnhof locken die Puffs” gilt ja nicht mehr, seit die Betriebe des horizontalen Gewerbes in die Gebiete abseits der Stadtmitte verbannt wurden. Nebenbei bemerkt: für uns Taxler gar nicht schlecht … Lustwandeln im alten Sinne des Wortes – für erbauliche Spaziergänge in der Natur – könnte man seit der Renaturierung der Isar Unfallregulierung Versicherungsrecht Straf- und Bußgeldsachen Herzogstraße 60 · 80803 München Telefon: 330 66 20 · Fax: 330 66 210 Hohenzollernplatz/ Münchner Freiheit/L57543 Schrotti erklärt die Taxi-Welt iStockphoto 28 ⁄ TAXIKURIER ⁄ JUNI 2015 UNTERHALTSAMES
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auch in der Stadtmitte, aber das ist den Aktivisten um den hier schon mehrfach lobend erwähnten Herrn Benjamin David („Isarlust”/„Urbanauten”) natürlich nicht genug. Während er und seine Vereine entsprechende Pläne für 2015 aufgegeben haben, soll an einem ganzen Wochenende in 2016 die westliche Isarparallele vom Baldeplatz bis zur Prinzregentenstraße für den „Isarboulevard” gesperrt werden, um den Bürgern ein ungestörtes Flanieren „ohne Abgase, Autolärm und Hupkonzerte” (Münchner Merkur vom 24.4.2015, Seite 37) zu bieten. Hupkonzerte, so wendet Schrotti hier ein, sind eigentlich in München eh’ nicht die Regel, und dass Autoabgase und Lärm dafür entlang der Umleitungsstrecken umso mehr produziert werden (und sich von Sperrschildern nur ungern aufhalten lassen), tut für Herrn D. wohl nichts zur Sache. Dem Ober-Urbanauten schweben „Kunstinstallationen und Informationsveranstaltungen” vor, bei denen sich die Bürger selbst „einbringen” können, indem sie Flächen von je 10 Quadratmetern „selbst beplanen” dürfen. „Für locker 100 solche 10-Quadratmeter-Ideen sei auf dem Boulevard Platz” (alle Zitate w. o. aus dem MM). Weiter hierzu: „Die Ideen werden einer Jury vorgelegt, die voraussichtlich” (!) „aus dem Kernteam des Vereins Isarlust und möglicherweise” (!) „einzelnen Stadträten und Referenten besteht” . Nochmal zur Klarstellung: obige Ausrufezeichen wurden hier von Schrotti eingefügt – mit anderen Worten: „voraussichtlich” und „möglicherweise” sind inhaltsleere Floskeln, und wenn am Schluss Herr D. höchstselbst entscheidet und ein paar grüne Stadträte (Frau Nallinger gibt's übrigens als Hinterbänklerin immer noch) dazu willfährig mit dem Kopf nicken, ist den Ankündigungen schon Genüge getan. Dabei gehen wir natürlich alle davon aus, dass Herr D. die „locker 100” zu vergebenden Flächen zum knallhart kalkulierten Selbstkostenpreis weitergeben wird … Hiermit sei gleich angekündigt, dass Schrotti für das selbige Jahr ein Open-Air- Schafkopfturnier am Mittleren Ring anmelden wird, welches bei schlechtem Wetter in einen der zahlreicher werdenden Tunnels verlegt werden kann. Sollten nicht genügend Schafsköpfe, äh, Schafkopfer zusammenkommen, dürfen auch Briefmarkensammler, Schachspieler und Anhänger anderer Ausdauersportarten gerne teilnehmen. ➔ VERKEHRSERZIEHUNG – Man nehme nur mal als Beispiel den Leonrodplatz: bis zur Aufstellung der Stempen direkt neben unserem Standplatztelefon – ach, lang ist’s her – gab es die Möglichkeit, von der Dachauer (stadteinwärts fahrend) unmittelbar vor der Kreuzung ampelfrei um den Taxistand herum in die Leonrodstraße zu gelangen. Aber das war unseren Verkehrsplanern viel zu einfach, weshalb die Sperre her musste. Oder der Bonner Platz: die Karl-Theodor-Straße (Richtung Leopold) hatte früher unmittelbar vor der Ampel einen „freilaufenden Rechtsabbieger”, der seit einiger Zeit als gegenläufige Einbahnstraße ausgewiesen ist. Folge: alle werden nunmehr über die verampelte Hauptkreuzung gezwungen, obwohl man in Spuckweite unbehindert (und unbehindernd) z.B. in die Viktoriastraße abbiegen könnte. Als letztes von vielen möglichen Beispielen sei die Kreuzung Landsberger-/Trappentreu genannt: wer z. B. aus dem Bereich „Eichstätter” kommend in die Guldein-, Westend-, Astaller- oder Schnaderböckstraße will bzw. muss, schaut spätestens ab der Barthstraße in die Röhre. Da einem hier Westend- und Guldeinstr. als Einbahnen entgegenkommen, ist der Umweg über Barth- und Landsberger Straße angesagt – als gäbe es hier tagsüber nicht schon genug Rückstau von der Kreuzung unter der Donnerbrücke. Da auch das letzte Stück der Gollier- zur Ridlerstraße hin als „Einbahn” deklariert wurde, fährt der Ortskundige halt über Ridler- und Astallerstaße in das vorgenannte Viertel, um sich dann über in zweiter (und einziger) Reihe abladende Bierlaster und DHL-Lieferanten zu freuen. Unser Feinstaub – er lebe hoch, hoch, hoch! Die Münchner Straßen sind zum Umerziehungslager für Autofahrer geworden. Während der fettabgesaugte Jung-Achtziger und seine aus Plastikteilen zusammengeschraubte Dolly Buster im Porsche Cabrio für jeden Stau dankbar sind, weil es ihnen da die Zweithaarfrisur nicht vom Schädel ziehen kann, stehen wir Fiaker und alle anderen, die auf die Straße als Arbeitsplatz angewiesen sind, buchstäblich dumm da. Übrigens: das Heizkraftwerk Nord an der Cosimastraße, welches alleine mehr CO 2 (2,2 Mio. Tonnen) und sonstige Abgase pro Jahr produziert als der gesamte Verkehr am Mittleren Ring (!) wird nach einem kürzlichen Stadtratsbeschluss bis mindestens über das Jahr 2030 hinaus neben dem angelieferten Müll auch weiterhin 800.000 Tonnen Kohle jährlich verbrennen dürfen. Aber dafür 50 statt 60 km/h in der Landshuter Allee … – ach, was rege ich mich eigentlich noch auf? (MS) INFORMATION HIER KÖNNTE IHRE ANZEIGE STEHEN! Anzeigenverwaltung: Taxi-München eG, Engelhardstraße 6, 81369 München Ansprechpartner: Frau Elke Choleva, Telefon: (0 89) 21 61-367 | Frau Tanja Reger, Telefon: (0 89) 21 61-368 E-Mail: anzeigen@taxi-muenchen.de ⁄ Internet: www.taxi-muenchen.de WERBEN IM TAXIKURIER WIR UNTERBREITEN IHNEN GERNE EIN ANGEBOT … JUNI 2015 ⁄ TAXIKURIER ⁄ 29
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Mit Konzerten und dem Nouveau Cirque Körperkunst, Slapstick und leise Sensationen erwarten die Besucher im Tollwood-Theaterzelt: Die katalanische Gruppe Manolo Alcántara kommt mit „Rudo”, einer gewagten Nouveau Cirque- Produktion, auf das Festival. Die französischen Künstler des Atelier Lefeuvre & André bringen in der Deutschlandpremiere „8M3” auf nur acht Kubikmetern die Welt des Zirkus und die Augen der Besucher zum Leuchten. Mit „Copacabana” präsentiert die katalanische Compagnie Ponten Pie drei „Koch-Artisten” im kulinarisch-wahnwitzigen und kreativen Chaos eines Restaurantbetriebes. Dass auch Musik stets eine Haltung verkörpert, zeigen engagierte Stars der nationalen und internationalen Musikszene in der Musik-Arena wie Folk-Ikone Joan Baez, die „Godmother of Punk” Patti Smith, Folkrock-Legende Jackson Browne, Liedermacher Konstantin Wecker, die Rapper und Singer-Songwriter Max Herre und Clueso sowie viele weitere Künstler wie Sir Tom Jones, ZAZ oder Lindsey Stirling. Dies alles findet inmitten des „Marktes der Ideen” statt – mit internationalem Kunsthandwerk und Gastronomie aus aller Welt. Für rund 70 Prozent der Veranstaltungen gilt: Eintritt frei, um Kultur jedermann zugänglich zu machen. Den ökologischen Fußabdruck des Festivals so klein wie möglich zu halten und sich für Mensch und Umwelt zu engagieren ist seit den Anfängen Bestandteil der Festivalphilosophie – denn Kulturgenuss und Nachhaltigkeit ge hören zusammen. Vom 24. Juni bis zum 19. Juli 2015 findet im Münchner Olympiapark Süd das TOLLWOOD Sommerfestival statt. Die direkte Zufahrt zum Festival-Gelände ist nicht möglich, der Spiridon-Louis-Ring ist ab der Ackermannstraße für den Fahrverkehr gesperrt. Der Taxistandplatz befindet sich wie immer in der Ackermannstraße östlich der Einmündung des Spiridon-Louis-Ring. (TK) Mehr Informationen unter www.tollwood.de HALE electronic GmbH A-5020 Salzburg | datendienste@hale.at www.hale.de | www.hale.at HALE Datendienste 2.0 Sie müssen Ihre Unternehmensdaten fiskaltauglich aufbewahren, Pausen und Arbeitszeit dokumentieren und möchten eine professionelle Fahrerabrechnung? Dann wählen Sie Ihre passende Lösung aus einer von drei HALE Datendiensten. HALE Operations HALE INSIKA® HALE Cey online Die Zukunft im Taxi. 30 ⁄ TAXIKURIER ⁄ JUNI 2015 STADT-INFO ➔ TOLLWOOD SOMMERFESTIVAL
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MESSE MÜNCHEN INTERNATIONAL ➔ JUNI-PROGRAMM LASER World of PHOTONICS – Weltleitmesse der Laser- und Photonikindustrie ➔ 22.–25. Juni 2015, Mo.–Do. 9–17 Uhr, Fr. 9–16 Uhr Messe München, ICM, B0-B3, A2-A3 Zukunft mit Licht gestalten Die technische Nutzung von kleinsten Lichtteilchen, sogenannten Photonen, füllt in Deutsch-land einen ganzen Technologiezweig mit Leben. Denn das Licht besitzt eine ganze Reihe von ungewöhnlichen Eigenschaften: So ist die Lichtgeschwindigkeit etwa die höchste erreichbare Geschwindigkeit im ganzen Universum oder man kann mit Licht die kürzesten Pulse versen-den. Deutsche Unternehmen zählen zu den Weltmarktführern bei vielen Einsatzmöglichkeiten wie der Lasertechnik, Beleuchtung oder Mikroskopie und Bildgebung. Auf der LASER, der Weltleitmesse für Laser- und Photonikindustrie, werden diese Verfahren vorgestellt. Zum Beispiel werden Hochgeschwindigkeitskameras in der Automobilbranche eingesetzt: Sie schießen bei Crash-Tests bis zu tausend Bilder pro Sekunde und das aus jeder erdenklichen Perspektive. So können Ingenieure später jedes Detail der Karosserieverformung nachvollzie-hen. Für das menschliche Auge wäre eine solch detaillierte Erfassung unmöglich. Und auch beim Stichwort Fehlerfreiheit wird das Licht genutzt: Lackierer messen damit Mikrometer-Schichtdicken von Lacken, indem sie optische Sensoren verwenden. Deren Spektrum reicht vom kurzwelligen Ultraviolett-(UV)-Bereich über vielfältigste Kameras im sichtbaren Lichtbe-reich bis tief in den Infrarot- und Terahertz-Bereich. So werden Fehler frühzeitig erkannt und Kosten gespart. Im Jahr 2013, zum 40. Jubiläum, erzielte die Fachmesse einen neuen Ausstellerrekord mit 1.130 Ausstellern aus 37 Ländern. Der ausländische Anteil der knapp 27.000 Fachbesucher stieg ebenfalls auf einen Rekordwert von 54 Prozent. Weitere Veranstaltungen im Juni Cosmetic Business ➔ 10.–11. Juni 2015, Mi.–Do. 9–18 Uhr MOC – Veranstaltungscenter München Hallen 2, 3 und 4 EES Europe ➔ 10.–12. Juni 2015, Mi.–Do. 9–18 Uhr, Fr. 9–17 Uhr Messe München B1 Intersolar ➔ 10.–12. Juni 2015, Mo.–Di. 9–17.30 Uhr ICM – Internationales Congress Center München, A1–A3, B1– B4 World of Photonics Congress 2015 ➔ 21.–25. Juni 2015, So. 8–18 Uhr, Mo.–Mi. 7.30–19 Uhr, Do. 7.30–18 Uhr ICM – Internationales Congress Center München ABC Salon ➔ 28.–29. Juni 2015, So. 9–18 Uhr, Mo. 9–17 Uhr MOC – Veranstaltungscenter München Weitere Informationen unter www.messe-muenchen.de Foto: istockphoto Foto: istockphoto JUNI 2015 ⁄ TAXIKURIER ⁄ 31
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Montag, 01. Juni ➔ 18.00 Uhr, Gasteig, Vortragsabend ➔ 19.00 Uhr, theater … und so fort, Münchner Zauberwochen Die Lange Nacht der Zauberei ➔ 19.30 Uhr, Prinzregententheater, Die Entführung aus dem Serail ➔ 19.30 Uhr, Residenztheater, Orest ➔ 20.00 Uhr, Staatsoper, Akademiekonzert ➔ 20.00 Uhr, Lach und Schieß, Philipp Weber ➔ 20.00 Uhr, Lustspielhaus, Piet Klocke ➔ 20.00 Uhr, Theater im Marstall, The Dark Ages ➔ 20.00 Uhr, Kammerspiele Schauspielhaus, Warum läuft Herr R. Amok? ➔ 20.30 Uhr, Feierwerk, Martyrdöd & Palm Reader Dienstag, 02. Juni ➔ 19.30 Uhr, Volkstheater, Nathan der Weise ➔ 20.00 Uhr, Staatsoper, Akademiekonzert ➔ 20.00 Uhr, Pasinger Fabrik, Changes ➔ 20.00 Uhr, Kammerspiele Schauspielhaus, Das schweigende Mädchen ➔ 20.00 Uhr, theater … und so fort, Münchner Zauberwochen Cody Stone ➔ 20.00 Uhr, Lach und Schieß, Philipp Weber ➔ 20.00 Uhr, Lustspielhaus, Piet Klocke ➔ 20.00 Uhr, Residenztheater, Wer hat Angst vor Virginia Woolf? ➔ 20.30 Uhr, Feierwerk, Circa Survive ➔ 21.30 Uhr, Strom, Leslie Clio – Eureka Tour Mittwoch, 03. Juni ➔ 18.00 Uhr, Staatsoper, Lulu ➔ 19.00 Uhr, Theater im Marstall, Die bitteren Tränen der Petra von Kant ➔ 19.30 Uhr, Prinzregententheater, Die Entführung aus dem Serail ➔ 19.30 Uhr, Volkstheater, Nathan der Weise ➔ 20.00 Uhr, Lach und Schieß, Alvaro Solar ➔ 20.00 Uhr, Residenztheater, Ich Ich Ich ➔ 20.00 Uhr, Kesselhaus, Jessie J ➔ 20.00 Uhr, Feierwerk, Joe Buck Yourself ➔ 20.00 Uhr, Olympiahalle, Olly Murs ➔ 20.00 Uhr, Lustspielhaus, Urban Priol ➔ 21.00 Uhr, Night Club im Hotel Bayerischer Hof, Otis Taylor & Contraband ➔ 21.30 Uhr, Theater im Marstall, Ich bin was du vergessen hast Donnerstag, 04. Juni ➔ 18.00 Uhr, Staatsoper, La traviata ➔ 19.00 Uhr, Theater im Marstall, Die bitteren Tränen der Petra von Kant ➔ 19.00 Uhr, Residenztheater, Drei Schwestern ➔ 19.30 Uhr, Prinzregententheater, M.U.T. ➔ 20.00 Uhr, Lach und Schieß, Alvaro Solar ➔ 20.00 Uhr, Rattlesnake Saloon, Cajun Roosters ➔ 20.00 Uhr, Feierwerk, Deine Stimme gegen Armut – Festival ➔ 20.00 Uhr, Kammerspiele Schauspielhaus, Die Zofen ➔ 20.00 Uhr, Volkstheater, Geschwister Pfister – Wie wärs, wie wärs ➔ 20.00 Uhr, Backstage, Skull Fist, Evil Invaders & Skullwinx ➔ 20.00 Uhr, Lustspielhaus, Urban Priol ➔ 20.30 Uhr, Muffatwerk, Sticky Fingers Freitag, 05. Juni ➔ 11.00 Uhr, Hirschgarten, Traumfänger Festival Open Air ➔ 19.30 Uhr, Prinzregententheater, Die Entführung aus dem Serail ➔ 19.30 Uhr, Staatsoper, Les Ballets Russes ➔ 20.00 Uhr, Lach und Schieß, André Hartmann ➔ 20.00 Uhr, Volkstheater, Geschwister Pfister – Wie wärs, wie wärs ➔ 20.00 Uhr, Kammerspiele Schauspielhaus, Hoppla, wir sterben! ➔ 20.00 Uhr, Pasinger Fabrik, La Triviata ➔ 20.00 Uhr, Paulaner am Nockherberg, Mississippi Jazzmen ➔ 20.00 Uhr, Circus Krone, Monika Gruber ➔ 20.00 Uhr, Lustspielhaus, Rolf Miller ➔ 20.00 Uhr, Gasteig, Symphonieorchester des BR ➔ 20.00 Uhr, Residenztheater, Torquato Tasso ➔ 22.00 Uhr, Feierwerk, Get Rid! Samstag, 06. Juni ➔ 11.00 Uhr, Hirschgarten, Traumfänger Festival Open Air ➔ 12.00 Uhr, Olympiapark, 24h race München 2015 ➔ 18.00 Uhr, Staatsoper, Lulu ➔ 19.30 Uhr, Kammerspiele Schauspielhaus, Der Prozess ➔ 19.30 Uhr, Prinzregententheater, M.U.T. ➔ 19.30 Uhr, Residenztheater, Peer Gynt ➔ 20.00 Uhr, Lach und Schieß, André Hartmann ➔ 20.00 Uhr, Theater im Marstall, Der Stein ➔ 20.00 Uhr, Münchner Marionettentheater, Die Zauberflöte ➔ 20.00 Uhr, Volkstheater, Geschwister Pfister – Wie wärs, wie wärs ➔ 20.00 Uhr, Pasinger Fabrik, La Triviata ➔ 20.00 Uhr, Circus Krone, Monika Gruber ➔ 20.00 Uhr, Gasteig, Queen – A Special Kind of Magic ➔ 23.00 Uhr, Feierwerk, DubTown & Fire ➔ 23.00 Uhr, Altes Heizkraftwerk – Mixed Munich Arts, Stock5 – Ryan Elliott Sonntag, 07. Juni ➔ 11.00 Uhr, Staatsoper, 6. Kammerkonzert 2014/15 ➔ 11.00 Uhr, Münchner Stadtmuseum, Gedenkkonzert für Hartmut Ruther ➔ 12.00 Uhr, Olympiapark, 24h race München 2015 ➔ 18.00 Uhr, Gasteig, Exquisite Blasmusik – Jubiläumskonzert ➔ 18.00 Uhr, Prinzregententheater, Die Entführung aus dem Serail ➔ 18.00 Uhr, Staatsoper, Les Ballets Russes ➔ 18.00 Uhr, Feierwerk, Zombie Sessions ➔ 19.00 Uhr, Residenztheater, Trilogie der Sommerfrische ➔ 19.30 Uhr, Kammerspiele Schauspielhaus, Orpheus steigt herab ➔ 20.00 Uhr, Lustspielhaus, Erwin Pelzig ➔ 20.00 Uhr, Feierwerk, Harm's Way, The Southern Oracle & Deluminator ➔ 20.00 Uhr, Lach und Schieß, Michael Elsener ➔ 20.00 Uhr, Backstage, Siena Root & Wucan ➔ 20.30 Uhr, Schwere Reiter, Die Zeit ist ein Arschloch ➔ 20.30 Uhr, Muffatwerk, East Cameron Folkcore – Kingdom of Fear Montag, 08. Juni ➔ 18.00 Uhr, Gasteig, ImpRoma – Hier sind wir! ➔ 19.30 Uhr, Volkstheater, Caligula ➔ 20.00 Uhr, Backstage, Asaf Avidan & Band ➔ 20.00 Uhr, Theater im Marstall, Balkan macht frei ➔ 20.00 Uhr, Lustspielhaus, Erwin Pelzig ➔ 20.00 Uhr, Zenith, Farin Urlaub, Racing Team ➔ 20.00 Uhr, Muffatwerk, Mother's Finest – Goody 2 Shoes & The Filthy Beasts ➔ 20.00 Uhr, Kammerspiele Schauspielhaus, Rechnitz (Der Würgeengel) ➔ 20.00 Uhr, Feierwerk, Red Fang ➔ 20.00 Uhr, Lach und Schieß, Thomas Maurer ➔ 21.00 Uhr, Unterfahrt, Lucerne Jazz Orchestra Dienstag, 09. Juni ➔ 19.00 Uhr, Bay. Akademie der Schönen Künste, aDevantgarde Wurzel1 – Kurtág ➔ 20.00 Uhr, Kammerspiele Schauspielhaus, Camino Real ➔ 20.00 Uhr, Theater im Marstall, Die Klasse ➔ 20.00 Uhr, Volkstheater, Harry G und Freunde ➔ 20.00 Uhr, Residenztheater, Ich Ich Ich ➔ 20.00 Uhr, Circus Krone, Willy Astor & Freunde ➔ 20.30 Uhr, Muffatwerk, Hazmat Modine Mittwoch, 10. Juni ➔ 10.30 Uhr, Theater im Marstall, Ente, Tod und Tulpe ➔ 18.00 Uhr, Staatsoper, Lulu ➔ 19.00 Uhr, Gasteig, Festkonzert 20 Jahre Kulturkreis Gasteig, Orient trifft Okzident ➔ 20.00 Uhr, Volkstheater, 3000 Euro ➔ 20.00 Uhr, Kammerspiele Schauspielhaus, Geschichten aus dem Wiener Wald ➔ 20.00 Uhr, Lustspielhaus, Klaus Eckel ➔ 20.00 Uhr, Theater im Marstall, Madame Bovary ➔ 20.00 Uhr, Olympiahalle, Maroon 5 ➔ 20.00 Uhr, Residenztheater, Michele singt, Paolo Conte nicht ➔ 20.30 Uhr, Muffatwerk, Munich Rocks – Fun For Free! Donnerstag, 11. Juni ➔ 19.00 Uhr, Schloss Nymphenburg, Prima la musica, poi le parole ➔ 19.30 Uhr, Deutsches Theater, Die Csárdásfürstin – Zum 100. Jubiläum ➔ 19.30 Uhr, Residenztheater, Drei Schwestern ➔ 19.30 Uhr, Kammerspiele Schauspielhaus, Maria Stuart ➔ 20.00 Uhr, Backstage, Klone ➔ 20.00 Uhr, Lustspielhaus, Michael Krebs ➔ 20.00 Uhr, Circus Krone, Michael Mittermeier ➔ 20.00 Uhr, Volkstheater, Moses – Ein Mash-up Musical ➔ 20.00 Uhr, Kammerspiele Werkraum, Mutter Courage und ihre Kinder ➔ 20.00 Uhr, Prinzregententheater, Abonnementkonzert ➔ 20.00 Uhr, Theater im Marstall, Sing mal was auf Russisch ➔ 20.00 Uhr, Feierwerk, What the Hell is VJ? Freitag, 12. Juni ➔ 19.00 Uhr, Residenztheater, Antonius und Cleopatra ➔ 19.00 Uhr, Schloss Nymphenburg, Prima la musica, poi le parole ➔ 19.00 Uhr, Gasteig, Sinfonische Blasmusik ➔ 19.30 Uhr, Deutsches Theater, Die Csárdásfürstin – Zum 100. Jubiläum ➔ VERANSTALTUNGSKALENDER JUNI 2015 (Änderungen der Veranstalter vorbehalten) Foto: atelier-tacke.de 32 ⁄ TAXIKURIER ⁄ JUNI 2015 SERVICE
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➔ 19.30 Uhr, Staatsoper, Portrait Richard Siegal ➔ 20.00 Uhr, Theater im Marstall, Call Me God ➔ 20.00 Uhr, Kammerspiele Schauspielhaus, Camino Real ➔ 20.00 Uhr, Prinzregententheater, Die unmögliche Enzyklopädie – Einsamkeit ➔ 20.00 Uhr, Lustspielhaus, Max Uthoff ➔ 20.00 Uhr, Circus Krone, Michael Mittermeier ➔ 20.00 Uhr, Paulaner am Nockherberg, Saratoga Seven ➔ 21.00 Uhr, Backstage, Bury Tomorrow & Vitja Samstag, 13. Juni ➔ 15.00 Uhr, Deutsches Theater, Die Csárdásfürstin – Zum 100. Jubiläum ➔ 15.00 Uhr, Kesselhaus, Organic Dance Music Festival ➔ 19.00 Uhr, Gasteig, ESME e.V. Summer Concert ➔ 19.00 Uhr, Staatsoper, Norma ➔ 19.30 Uhr, Olympiastadion München, Helene Fischer ➔ 20.00 Uhr, Backstage, Christopher Seiler ➔ 20.00 Uhr, Theater im Marstall, Der Geldkomplex ➔ 20.00 Uhr, Circus Krone, Helter Skelter ➔ 20.00 Uhr, Kammerspiele Schauspielhaus, Hoppla, wir sterben! ➔ 20.00 Uhr, Residenztheater, Kabale und Liebe ➔ 20.00 Uhr, Lustspielhaus, Max Uthoff ➔ 20.30 Uhr, Schwere Reiter, Sulky ➔ 23.00 Uhr, Feierwerk, Siren Sisters In Dub Sonntag, 14. Juni ➔ 11.00 Uhr, Casino am Nordbad, Streichquartettmatinée ➔ 14.30 Uhr, Deutsches Theater, Die Csárdásfürstin – Zum 100. Jubiläum ➔ 15.00 Uhr, Staatsoper, Onegin ➔ 19.00 Uhr, Theater im Marstall, Der Stein ➔ 19.00 Uhr, Residenztheater, Der Widerspenstigen Zähmung ➔ 19.00 Uhr, Prinzregententheater, Ottfried Fischer & Die Heimatlosen ➔ 19.00 Uhr, Gasteig, Symphonieorchesters des Bayerischen Rundfunks ➔ 19.30 Uhr, Reithalle München, Mozart ➔ 20.00 Uhr, Circus Krone, 2Cellos ➔ 20.00 Uhr, Lach und Schieß, Gabi Lodermeier & Harald Helfrich ➔ 20.00 Uhr, Kammerspiele Schauspielhaus, Jagdszenen aus Niederbayern ➔ 20.00 Uhr, Lustspielhaus, Luise Kinseher Montag, 15. Juni ➔ 10.30 Uhr, Theater im Marstall, Ente, Tod und Tulpe ➔ 19.00 Uhr, Staatsoper, Die Zauberflöte ➔ 19.00 Uhr, Theater im Marstall, Phosphoros ➔ 20.00 Uhr, Lach und Schieß, Eva Eiselt ➔ 20.00 Uhr, Kammerspiele Schauspielhaus, Tauberbach ➔ 20.00 Uhr, Olympiahalle, Titanic live ➔ 20.00 Uhr, Residenztheater, Torquato Tasso ➔ 20.00 Uhr, Zenith, Wu-Tang Clan ➔ 20.00 Uhr, Gasteig, aDevantgarde Spinnen! ➔ 20.30 Uhr, Feierwerk, Moriarty ➔ 21.30 Uhr, Strom, Dead Kennedys ➔ 19.30 Uhr, Staatsoper, Artifact II / The Exiles / Zugvögel ➔ 19.30 Uhr, Residenztheater, Drei Schwestern ➔ 19.30 Uhr, Kleine Olympiahalle, Rebekka Köbernick ➔ 20.00 Uhr, Kammerspiele Schauspielhaus, Die Deutschstunde ➔ 20.00 Uhr, Muffatwerk, EPMD ➔ 20.00 Uhr, Krist & Münch, King of Cards ➔ 20.00 Uhr, Lach und Schieß, Martin Puntigam und Matthias Egersdörfer ➔ 20.00 Uhr, Deutsches Theater, Mi Carmen Flamenca ➔ 20.00 Uhr, Schloss Nymphenburg, Mulo Francel, Saxofon & Lisa Wahland, Gesang ➔ 20.30 Uhr, Olympiahalle, Neil Diamond ➔ 20.30 Uhr, Schwere Reiter, One More Pioneer ➔ 23.00 Uhr, Feierwerk, re:duction Samstag, 20. Juni ➔ 13.30 Uhr, Gasteig, Münchner Philharmoniker Öffentliche Generalprobe ➔ 19.00 Uhr, Schloss Nymphenburg, Vivaldi ➔ 19.00 Uhr, Gasteig, Konzert der Orchester ➔ 19.30 Uhr, Kleine Olympiahalle, Rebekka Köbernick ➔ 20.00 Uhr, Gasteig, 25 Jahre Essener Gitarrenduo ➔ 20.00 Uhr, Residenztheater, Der Vorname ➔ 20.00 Uhr, Kammerspiele Schauspielhaus, Die Deutschstunde ➔ 20.00 Uhr, Lach und Schieß, Fremdsprachen-Tage in der Lach & Schieß Fathih Çevikkollu ➔ 20.00 Uhr, Lustspielhaus, Helmut Schleich ➔ 20.00 Uhr, Deutsches Theater, Mi Carmen Flamenca ➔ 20.00 Uhr, Backstage, Mike Zero ➔ 23.00 Uhr, Feierwerk, Riddim Residance Sonntag, 21. Juni ➔ 11.00 Uhr, Prinzregententheater, Bussi – Das Munical ➔ 17.00 Uhr, Staatsoper, Norma ➔ 19.00 Uhr, Theater im Marstall, Frühlings Erwachen Live Fast – Die Young ➔ 19.00 Uhr, Residenztheater, Ich Ich Ich ➔ 19.00 Uhr, Cuvilliés-Theater, Opernstudio 2015 – Le Comte Ory ➔ 19.00 Uhr, Königsplatz, Sunrise Avenue - Zusatzkonzert ➔ 19.30 Uhr, Schloss Nymphenburg, Nymphenburger Sommer Trio Rafale ➔ 20.00 Uhr, Gasteig, Chilly Gonzales & Kaiser Quartett ➔ 20.00 Uhr, Backstage, Danava, Viduner & Mirror Queen ➔ 20.00 Uhr, Lach und Schieß, Matthias Tretter & Sven Kemmler ➔ 20.00 Uhr, Kammerspiele Schauspielhaus, Geschichten aus dem Wiener Wald ➔ 20.00 Uhr, Lustspielhaus, Helmut Schleich ➔ 20.00 Uhr, Prinzregententheater, Orpheus-Kantaten Montag, 22. Juni ➔ 19.30 Uhr, Kammerspiele Schauspielhaus, Maria Stuart ➔ 19.30 Uhr, Residenztheater, Stiller ➔ 20.00 Uhr, Gasteig, Forceful Feelings ➔ 20.00 Uhr, Lach und Schieß, Fremdsprachen-Tage in der Lach & Schieß Dr. E. Noni Höfner ➔ 20.00 Uhr, Lustspielhaus, Werner Schmidbauer ➔ 20.00 Uhr, Kammerspiele Werkraum, À Corps Perdu Dienstag, 23. Juni ➔ 20.00 Uhr, Lach und Schieß, Fremdsprachen-Tage in der Lach & Schieß Stephan Zinner ➔ 20.00 Uhr, Gasteig, Griechischer Liederabend ➔ 20.00 Uhr, Kammerspiele Schauspielhaus, Jagdszenen aus Niederbayern ➔ 20.00 Uhr, Gasteig, Münchner Philharmoniker Uni-Konzert ➔ 20.00 Uhr, Residenztheater, Torquato Tasso ➔ 20.00 Uhr, Pasinger Fabrik, Veronika Faber ➔ 20.00 Uhr, Lustspielhaus, Werner Schmidbauer ➔ 20.30 Uhr, Muffatwerk, Calle 13 ➔ 20.30 Uhr, Schwere Reiter, Du gingst fort Foto: istockphoto Dienstag, 16. Juni ➔ 19.00 Uhr, Staatsoper, Norma ➔ 20.00 Uhr, Theater im Marstall, Madame Bovary ➔ 20.00 Uhr, Kammerspiele Werkraum, Mutter Courage und ihre Kinder ➔ 20.00 Uhr, Lustspielhaus, Rolf Miller ➔ 20.00 Uhr, Kammerspiele Schauspielhaus, Tauberbach ➔ 20.00 Uhr, Lach und Schieß, Thomas Maurer ➔ 20.30 Uhr, Muffatwerk, Bombino ➔ 20.30 Uhr, Feierwerk, Strung Out Mittwoch, 17. Juni ➔ 19.00 Uhr, Staatsoper, Die Zauberflöte ➔ 19.30 Uhr, Residenztheater, Antonius und Cleopatra ➔ 20.00 Uhr, Lach und Schieß, Blözinger ➔ 20.00 Uhr, Theater im Marstall, Der Geldkomplex ➔ 20.00 Uhr, Deutsches Theater, Mi Carmen Flamenca ➔ 20.00 Uhr, Kammerspiele Schauspielhaus, Tauberbach ➔ 20.00 Uhr, Lustspielhaus, Vince Ebert ➔ 21.00 Uhr, Feierwerk, Julius Lahai Donnerstag, 18. Juni ➔ 18.00 Uhr, Westpark, 5x5 Teamstaffel München ➔ 19.00 Uhr, Cuvilliés-Theater, Opernstudio 2015 – Le Comte Ory ➔ 19.30 Uhr, Residenztheater, Was ihr wollt ➔ 20.00 Uhr, Lach und Schieß, Blözinger ➔ 20.00 Uhr, Backstage, Cavalera Conspiracy ➔ 20.00 Uhr, Theater im Marstall, Die Jagd nach Liebe ➔ 20.00 Uhr, Krist & Münch, King of Cards ➔ 20.00 Uhr, Deutsches Theater, Mi Carmen Flamenca ➔ 20.30 Uhr, Feierwerk, Russian Circles Freitag, 19. Juni ➔ 19.00 Uhr, Gasteig, Musikalischer Sommer ➔ 19.00 Uhr, Königsplatz, Sunrise Avenue JUNI 2015 ⁄ TAXIKURIER ⁄ 33
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Mittwoch, 24. Juni ➔ 20.00 Uhr, Funkhaus München, Christian Elsässer Jazz Orchestra ➔ 20.00 Uhr, Pasinger Fabrik, Florian Brandl Quartett ➔ 20.00 Uhr, Lach und Schieß, Fremdsprachen-Tage in der Lach & Schieß Stephan Zinner ➔ 20.00 Uhr, Lustspielhaus, Hannes Ringlstetter ➔ 20.00 Uhr, Residenztheater, Ich Ich Ich ➔ 20.00 Uhr, Gasteig, Jazznacht der Hochschule für Musik & Theater ➔ 20.00 Uhr, Cuvilliés-Theater, Opernfestspiele 2015 1. Festspiel-Kammerkonzert ➔ 20.00 Uhr, Backstage, Stray From The Path ➔ 20.00 Uhr, Kammerspiele Schauspielhaus, Warum läuft Herr R. Amok? ➔ 20.30 Uhr, Metropoltheater, Die Bayerische Ilias ➔ 20.30 Uhr, Schwere Reiter, Du gingst fort ➔ 21.00 Uhr, Feierwerk, High On Fire Donnerstag, 25. Juni ➔ 19.30 Uhr, Gasteig, Ingeborg Schober – Eine Poptragödie ➔ 19.30 Uhr, Schloss Nymphenburg, Nymphenburger Sommer Juilliard String Quartet ➔ 20.00 Uhr, Theater im Marstall, Balkan macht frei ➔ 20.00 Uhr, Lustspielhaus, Frank Goosen ➔ 20.00 Uhr, Lach und Schieß, Fremdsprachen-Tage in der Lach & Schieß Sven Kemmler ➔ 20.00 Uhr, Kammerspiele Schauspielhaus, Gift – Eine Ehegeschichte ➔ 20.00 Uhr, Backstage, Marc Broussard ➔ 20.00 Uhr, Circus Krone, Sounds of Cinema Das Filmmusikkonzert Freitag, 26. Juni ➔ 14.00 Uhr, Olympiapark, Munich Mash – Munich Action Sport Heroes ➔ 15.00 Uhr, Olympia Regattastrecke, 3. Münchner B2B Drachenboot-Cup ➔ 19.00 Uhr, Königsplatz, Hubert von Goisern & Band ➔ 19.30 Uhr, Residenztheater, Antonius und Cleopatra ➔ 20.00 Uhr, Prinzregententheater, Blackfacing/Crossdressing ➔ 20.00 Uhr, Lach und Schieß, Fremdsprachen-Tage in der Lach & Schieß Pigor et Eichhorn ➔ 20.00 Uhr, Kammerspiele Schauspielhaus, Macbeth ➔ 20.00 Uhr, Alte Kongresshalle, Opernfestspiele 2015 Selma Ježková ➔ 20.00 Uhr, Lustspielhaus, Stefan Verra ➔ 22.00 Uhr, Feierwerk, Sacred Bones Party Samstag, 27. Juni ➔ 10.00 Uhr, Olympiapark, Munich Mash – Munich Action Sport Heroes ➔ 13.00 Uhr, Alte Kongresshalle, Opernfestspiele 2015 Stadt der Frauen ➔ 19.00 Uhr, Residenztheater, Faust ➔ 19.30 Uhr, Kammerspiele Schauspielhaus, Ekzem Homo ➔ 19.30 Uhr, Schloss Nymphenburg, Nymphenburger Sommer Neo Barock ➔ 20.00 Uhr, Lach und Schieß, Fremdsprachen-Tage in der Lach & Schieß Pigor et Eichhorn ➔ 20.00 Uhr, Königsplatz, Gipfeltreffen der Stars ➔ 20.00 Uhr, Lustspielhaus, Han's Klaffl ➔ 20.00 Uhr, Circus Krone, Michael Jackson – Memory Tour ➔ 20.00 Uhr, Olympiastadion München, Munich Mash – Casper ➔ 20.00 Uhr, Alte Kongresshalle, Opernfestspiele 2015 Selma Ježková ➔ 20.00 Uhr, Gasteig, Sechs auf einen Streich – Der ganze Bach Sonntag, 28. Juni ➔ 08.00 Uhr, Marienplatz, Stadtlauf München ➔ 10.00 Uhr, Olympiapark, Munich Mash – Munich Action Sport Heroes ➔ 11.00 Uhr, Staatsoper, Opernfestspiele 2015 Arabella ➔ 18.00 Uhr, Residenztheater, Faust ➔ 18.00 Uhr, Prinzregententheater, Opernfestspiele 2015 Pelléas et Mélisande ➔ 18.00 Uhr, Alte Kongresshalle, Opernfestspiele 2015 Selma Ježková ➔ 19.00 Uhr, Theater im Marstall, Die Klasse ➔ 19.00 Uhr, Gasteig, Klavierkonzert ➔ 19.30 Uhr, Schloss Nymphenburg, Festkonzert ➔ 20.00 Uhr, Prinzregententheater, Blackfacing/Crossdressing ➔ 20.00 Uhr, Lach und Schieß, Fremdsprachen-Tage in der Lach & Schieß Matthias Tretter ➔ 20.00 Uhr, Lustspielhaus, Han's Klaffl ➔ 20.00 Uhr, Kammerspiele Schauspielhaus, Hoppla, wir sterben! Montag, 29. Juni ➔ 18.00 Uhr, Fußgängerzone, Musik auf Rädern – Die Entführung aus dem Serail ➔ 19.00 Uhr, Staatsoper, Opernfestspiele 2015 Norma ➔ 19.30 Uhr, Cuvilliés-Theater, Gefährliche Liebschaften ➔ 20.00 Uhr, Lustspielhaus, Andreas Giebel ➔ 20.00 Uhr, Metropoltheater, Bartleby, der Schreiber – Eine Geschichte aus der Wall Street ➔ 20.00 Uhr, Kammerspiele Schauspielhaus, Camino Real ➔ 20.00 Uhr, GOP, Talents 2015 ➔ 20.00 Uhr, Lach und Schieß, Ulan & Bator Dienstag, 30. Juni ➔ 19.30 Uhr, Residenztheater, Der Hausmeister ➔ 19.30 Uhr, Kammerspiele Schauspielhaus, Ekzem Homo ➔ 20.00 Uhr, Metropoltheater, Bartleby, der Schreiber – Eine Geschichte aus der Wall Street ➔ 20.00 Uhr, Lustspielhaus, Maxi Schafroth ➔ 20.00 Uhr, Prinzregententheater, Opernfestspiele 2015 Festspiel-Liederabend Pavol Breslik ➔ 20.00 Uhr, Backstage, Texas In July & Upon A Burning Body ➔ 20.00 Uhr, Muffatwerk, The Hooters – 35 ➔ 20.00 Uhr, Lach und Schieß, Ulan & Bator VERANSTALTUNGEN ÜBER MEHRERE TAGE IM JUNI 2015 ➔ 01.–29.06. Mo+Do 18.00 Uhr, Westpark, Volleyball im Park ➔ 01.–29.06. Mo 19.00 Uhr, Alte Kongresshalle, AOK Blade Night München 2015 ➔ 01.–20.06. Mo–Sa 20.00 Uhr, So 18.00 Uhr, Komödie im Bayerischen Hof, Die Wahrheit ➔ 02.–07.06. Di–Fr 19.30 Uhr, Sa+So 14.30 Uhr, Deutsches Theater, Das Musical Elisabeth ➔ 03.–05.06. und 26.–28.06. jeweils 19.30 Uhr, Marienhof, Building Conversation ➔ 03.–28.06. Mi–Fr 20.00 Uhr, Sa 17.30 Uhr, So 14.30 Uhr, GOP, Exit ➔ 04.–27.06. Do–Sa 20.00 Uhr, Theater in der Pasinger Fabrik, Die Nashörner ➔ 07.–28.06. Sa+So 19.00 Uhr, Schuhbecks Teatro, teatro – Summer Nights ➔ 09.–13.06. Di–Sa 20.00 Uhr, Lach und Schieß, Altinger und Liegl ➔ 10.–20.06. Mi–Sa 20.00 Uhr, So 19.00 Uhr, Metropoltheater, Der Goldene Drache ➔ 10.–27.06. Mi–Sa 20.00 Uhr, Teamtheater Tankstelle, Georges et Georges ➔ 13.–30.06. Di–Sa 20.00 Uhr, Blutenburg-Theater, Ein brillanter Mord ➔ 16.–21.06. Di–Fr 20.00 Uhr, Sa 15.00 Uhr, So 14.00 Uhr, Circus Krone, The Drummers of Japan ➔ 24.–30.06. Mo–So 19.00 Uhr, Schwere Reiter, Rampenlichter ➔ 24.–30.06. Mo–Fr 14.00 Uhr, Sa 11.00 Uhr, Olympiapark Süd, Tollwood Sommerfestival ➔ 24.–30.06. Mo–Sa 20.00 Uhr, So 18.00 Uhr, Komödie im Bayerischen Hof, Eine Couch in New York ➔ 24.–30.06. Di–Sa 20.00 Uhr, So 19.00 Uhr, Deutsches Theater, Monty Python’s Spamalot (Änderungen der Veranstalter vorbehalten) Taxameterdienst & Taxiausrüstung Frankfurter Ring 97 • 80807 München Tel.: 089 - 307 480 47 kontakt@er-tax.de - Dachzeichen Kienzle - Magnet Dachzeichen - Sprechfunkgeräte - Datenfunk - Spiegeltaxameter - MCT-05 und MCT-06 (Neu) - Cey-System - Quittungsdrucker Alles aus einer Hand ! Kundendienst Kundendienst AUTOGLAS-KRAFT Sonderkonditionen für Taxis V ersicherungsabwicklung Während einer Kaffeepause bei uns wechseln wir Ihre Scheibe Soforteinbau und Steinschlag-Reparatur T elefon 089 / 6 90 87 82 Tegernseer Landstr. 228 / Ecke Stadlheimer Str. www.autoglaskraft.de Autoglas_Kraft.qxd:Autoglas_Kraft.qxd 22.10.2008 16:03 Uhr 34 ⁄ TAXIKURIER ⁄ JUNI 2015 SERVICE
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Stadt Anlagen Köln 44 Bremen 43 Leipzig 40 Stuttgart 40 Wuppertal 40 Reutlingen 35 Berlin 30 Hamburg 30 München 29 Hagen 29 (Quelle: www.radarfalle.de) INFORMATION HIER KÖNNTE IHRE ANZEIGE STEHEN! Anzeigenverwaltung: Taxi-München eG, Engelhardstraße 6, 81369 München Ansprechpartner: Frau Elke Choleva, Telefon: (0 89) 21 61-367 Frau Tanja Reger, Telefon: (0 89) 21 61-368 E-Mail: anzeigen@taxi-muenchen.de ⁄ Internet: www.taxi-muenchen.de WERBEN IM TAXIKURIER WIR UNTERBREITEN IHNEN GERNE EIN ANGEBOT … Ballnath Assekuranz Ballnath Assekuranz Versicherungsmakler GmbH Brudermühlstr. 48a 81371 München Tel.: 089/89 80 61-0 Fax: 089/89 80 61-20 info@ballnath.de www.ballnath.de Wir versichern das was wichtig ist Taxi-Versicherung (auch Neueinsteiger und Flotten) Rechtsschutzversicherung inkl. Forderungsmanangement Betriebs-Haftpflichtversicherung Taxi-Garantie-Versicherung Krankenversicherung Altersvorsorge Mit Sicherheit ein guter Partner Neu! TK_v1.indd 1 01.10.12 11:01 WISSENSWERTES ➔ FESTINSTALLIERTE BLITZER Anzahl „Starenkästen“ in Städten JUNI 2015 ⁄ TAXIKURIER ⁄ 35
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