Page 14 - Taxikurier Mai 2022
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Verkehrsrecht



             ➔ DIE RÜCKKEHRPFLICHT UND IHRE NEUERUNGEN
                                            recht kompakt








              Die gesetzliche Rückkehrpflicht des auftragslosen Mietwagens   Mit der Novelle aus dem August 2021 ist den Genehmigungs-
              soll verhindern, dass ein Mietwagen, ohne dass er einen kon-  behörden in Gemeinden mit großer Flächenausdehnung die Mög-
              kreten Beförderungsauftrag hat, an beliebiger Stelle anhält   lichkeit eingeräumt worden, für die Einhaltung der Rückkehr-
              und  damit die Gefahr entsteht, dass er für jeden vorbeikom-  pflicht auf Antrag weitere geeignete Abstellorte neben dem
              menden Beförderungsinteressenten oder für die bei seiner   Betriebssitz festzulegen. Hierfür ist eine Mindestwegstrecke von
              Zentrale eingehenden Aufträge aus dem näheren örtlichen   fünfzehn Kilometern zwischen Betriebssitz und Abstellort oder
              Umfeld zur  Verfügung steht. Der Sinn der Pflicht besteht also   bei mehreren Abstellorten zwischen diesen zu Grunde zu legen.
              darin, ein  taxiähnliches Bereithalten zu unterbinden.  Mindestwegstrecke lässt sich so auslegen, dass nicht etwa Luft-
                                                              linie, sondern die kürzeste Straßenverbindung für die 15 km
            Diese Verpflichtung wurde eingeführt mit der 1983 verabschiede-    Abstand anzulegen ist. Hinsichtlich der „Gemeinde mit großer
            ten Novelle des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG), der sog.   Flächenausdehnung“ sagt das Gesetz nichts Näheres; es hängt im
            „Taxinovelle“. Sie besagt im Einzelnen, dass der Mietwagen nach   Einzelfall auch von der Struktur der Gemeinde ab, rundgestaltete
            Ausführung des Beförderungsauftrages unverzüglich zum Be-  Städte werden im Regelfall mehr Quadratkilometer einnehmen als
            triebssitz zurückzukehren hat, sofern kein Folgeauftrag vorliegt.   längsgedehnte Kommunen. Gegen die Nutzung eines geeigneten
            Die unverzügliche Rückkehr kann auch dann unterbleiben, sofern   Abstellortes durch mehrere Mietwagenunternehmen ist nichts
            der Fahrer während der Fahrt einen neuen Auftrag erhält, der am   einzuwenden. Nicht nur die zulässige Anzahl von Abstellorten
            Betriebssitz oder der Wohnung des Unternehmers eingegangen   kann von der Genehmigungsbehörde festgelegt werden, sondern
            ist. Da der Eingang am Betriebssitz oder in der Wohnung einge-  es können auch zusätzliche Anforderungen an den Abstellort wie
            gangen sein muss, darf weder eine automatische Weiterleitung   bspw. Vorhandensein eines Warteraumes und von Toiletten auf-
            per technischer Anrufweiterschaltung eingerichtet sein und   gestellt werden.
            schon gar nicht darf der Auftrag direkt auf dem Handy des Fah-
            rers eingehen. Der Unternehmer (bzw. ein dazu Beauftragter    Nicht nur der Mietwagen kennt die Rückkehrpflicht, auch bei der
            im Büro des Betriebssitzes) muss derjenige sein, der nach Auf-  neuen Verkehrsform gebündelter Bedarfsverkehr kann die Rück-
            tragseingang den konkreten Auftrag an den Fahrer weiterleitet.   kehrpflicht angeordnet werden, sofern die öffentlichen Verkehrs-
            Wie dies geschieht, ist nach neuer Rechtslage nicht mehr   interessen dies erforderlich machen.
              vor geschrieben, die Auftragsweitergabe kann also per Funk,
              Handynachricht oder -anruf oder auch per App erfolgen. Die Auf-  Wo steht`s im Gesetz? § 49 Abs. 4 Satz 3 PBefG für Mietwagen,
            zeichnung des Auftragseingangs am Betriebssitz oder der Unter-  § 50 Abs. 1 Satz 3 PBefG für den gebündelten Bedarfsverkehr
            nehmerwohnung muss weiterhin erfolgen; neu aber ist, dass die
            Aufzeichnung nicht mehr ausschließlich in ein gebun denes Buch
            erfolgen muss, sondern alternativ auch mittels eines manipula-  Der Autor: Rechtsanwalt Thomas Grätz ist seit über 30 Jahren
            tionssicheren elektronischen Mediums geschehen kann.  mit Personenbeförderungsrecht befasst und war Geschäftsführer
                                                              vom damaligen Taxi-Bundesverband BZP. Bekannt ist auch sein
            Fahrtunterbrechungen oder Pausen stellen einen Verstoß gegen   PBefG-Standardwerk „Fielitz ⁄ Grätz“.
            das Rückkehrgebot dar, wenn sie in der Dienstzeit des Mietwa-
            gens und seines Fahrers liegen. Wenn die Schicht beendet ist
            und es dem Fahrer gestattet worden ist, das Fahrzeug nach Be-
            endigung seiner Schicht mit nach Hause zu nehmen, liegt dem-
            nach kein Verstoß vor. Es wäre nach der Rechtsprechung unver-
            hältnismäßig, dass der Mietwagen noch mal zum Betriebssitz und
            erst dann zur Wohnung des Fahrers verbracht wird.
















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