Page 19 - Taxikurier Januar 2021
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hohen Stellenwert, wenn z. B. entschieden werden muss, ob
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            nur ein Rettungswagen zum Einsatz kommt oder ob sofort ein
            Notarzt ausrückt.

            TAXIKURIER: Ist es erforderlich, bei einem Verkehrsunfall Polizei
            und Rettung zu verständigen, oder erfolgt die Verständigung
            „hinter den Kulissen“?
            ALAIN KRETSCHMER: Wird ein Unfall mit Verletzten bei der
              Polizei gemeldet, verständigt die Einsatzzentrale den Rettungs-
            dienst. Kommt aber der Anrufer zuerst in die integrierte Leitstel-
            le der Feuerwehr, gibt der dortige Disponent die Unfallmeldung
            an die Polizei weiter. Der Anrufer am Notruf muss in jedem Fall
            nur einen Anruf tätigen, alles Weitere läuft planmäßig nach
              einem festen Schema.

            TAXIKURIER: Ist es denn egal, ob der Taxifahrer die 110 oder
            die 112 wählt?

            ALAIN KRETSCHMER: Nein. Im medizinischen Notfall ist immer
            die 112 zu empfehlen, denn hier wird gerade bei akuten Situa-                                    istockphoto
            tionen bereits am Telefon der Anrufer zur Erstversorgung angelei-
            tet, wie z. B. mit einer sogenannten „telefonischen Reanimation“
            bei Herzstillstand. Zugleich können gezielte Fragen zum Zustand
            des Patienten erfolgen, die nicht möglich wären, wenn der Not-
            ruf bei der Polizei eingeht und dann weitergeleitet wird.

            TAXIKURIER: Wie sind Ihre persönlichen Erfahrungen in der
              Zusammenarbeit mit anderen Funkzentralen, wie z. B. der Taxi-
            zentrale der Taxi-München eG?

            ALAIN KRETSCHMER: Die Zusammenarbeit funktioniert völlig
            problemlos, hier wird sehr professionell gearbeitet.
            TAXIKURIER: Wir danken für das Gespräch. (TK)





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                                Dr. Cichon & Partner


                                                Rechtsanwaltskanzlei
                                            Tätigkeitsschwerpunkte
              Dr. Josef Cichon  ✝   Monika Werther  *       Sven von Kummer      *        Nicola Nöker  *
                                  Fachanwältin: Verkehrsrecht  Fachanwalt: Familienrecht   Fachanwältin: Arbeitsrecht
                                   Unfallschadenregulierung        Sozialrecht             Verwaltungsrecht
                                         Zivilrecht                 Erbrecht              Fahrerlaubnisrecht
                                                      *
                                  Dr. Birgit Schwerdt  Monica Wunderlich-Serban        Amelie Friedmann
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