Page 18 - Taxikurier Mai 2020
P. 18

SONDERTHEMA








            FAKTENCHECK







            Wer ist zur Antragstellung berechtigt?

            Antragsberechtigt sind in Bayern ansässige gewerbliche Unter-
            nehmen und Freiberufler mit bis zu 250 Mitarbeitern. Vorausset-
            zung für den Erhalt der Soforthilfe ist, dass die Betriebs- oder
            Arbeitsstätte in Bayern ansässig sein muss und die Betroffenen   istockphoto
            durch die Corona-Pandemie in eine existenzbedrohende Lage ge-
            raten sind oder massive Liquiditätsprobleme aufweisen. Die Höhe
            des Liquiditätsbedarfes bestimmen die Unternehmen selbst.
                                                              Da diese Personengruppen in aller Regel nicht über eine Arbeits-
            Definition zum Liquiditätsengpass                 losenversicherung verfügen, wurde der Zugang zu Leistungen
                                                              nach dem SGB II (Grundsicherung) vereinfacht. Wenn das Unter-
            Ein Liquiditätsengpass liegt vor, wenn infolge der Corona-Pande-  nehmen jedenfalls unabhängig von den Einflüssen der Corona-
            mie die fortlaufenden Einnahmen aus dem Geschäftsbetrieb vor-  Krise als tragfähig anzusehen ist, muss der Unternehmer auch
            aussichtlich nicht ausreichen, um die Verbindlichkeiten in den auf   nicht für Vermittlungsvorschläge in den Arbeitsmarkt zur Verfü-
            die Antragstellung folgenden drei Monaten aus dem fortlaufenden   gung stehen. Damit können Lebensunterhalt und Unterkunft in
            erwerbsmäßigen Sach- und Finanzaufwand (bspw. gewerbliche   der Krise trotz Verdienstausfalls gesichert werden.
            Mieten, Pachten, Leasingraten – hierzu zählen keine Personalauf-
            wendungen) zu zahlen. Private liquide Mittel müssen nicht   ➔   Weitere Informationen zur Corona-Grundsicherung bietet die
            (mehr) zur Deckung des Liquiditätsengpasses eingesetzt werden.   Bundesagentur für Arbeit.

            Falls Sie über liquides Privatvermögen verfügen, können Sie dies
            vor Antragsstellung einsetzen. Nicht anzurechnen sind allerdings   Steuern
            z. B. langfristige Altersversorgungen in Form von Aktien, Immo-
            bilien, Lebensversicherungen, etc.) oder Mittel, die für den   Um die Liquidität bei Unternehmen zu verbessern, können Steu-
            Lebens unterhalt benötigt werden.                 erzahlungen gestundet sowie Vorauszahlungen der Gewerbesteuer
                                                              auf Null gesetzt werden.
            Die Soforthilfe ist eine finanzielle Überbrückung für kleinere
            Betriebe und Freiberufler, die aufgrund der Corona-Krise in eine   Auf die üblichen Stundungszinsen in Höhe von 0,5 Prozent pro
            existenzielle Notlage geraten sind. Vorsorglich wird darauf hin-  Monat wird bis zum 31. Dezember 2020 verzichtet, solange der
            gewiesen, dass eine Beantragung, ohne diese Voraussetzung zu   Schuldner einer fälligen Steuerzahlung unmittelbar von den
            erfüllen, Betrug ist. Der Betrugstatbestand sieht eine Geldstrafe     Auswirkungen des Coronavirus betroffen ist.
            oder sogar eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren vor. Es wird um
            Verständnis gebeten, dass jeder Fall, der bekannt wird, angezeigt   ➔   Den Antrag zur Steuerstundung finden Sie hier:
            wird und die Soforthilfe zurückzuzahlen ist.        www.stmwi.bayern.de/coronavirus/
                                                              ➔  Ansprechpartner ist Ihr zuständiges Finanzamt.
                Unternehmen, die bereits die Soforthilfe über das Staats-   ➔   Weitere Informationen zu den bestehenden Möglichkeiten
              ministerium gestellt haben, aber einen höheren Engpass   bietet das Bundesministerium der Finanzen.
                haben, können ab ca. Ende April einen Änderungsantrag auf
              Gewährung der Differenz zwischen bisher beantragter oder   Sozialversicherungsbeiträge
              ausbezahlter  Soforthilfe und der nun höheren Fördersumme
                beantragen!                                   Unternehmen, die aufgrund der Corona-Krise unter extremen
                                                                Einnahmeausfällen leiden, können bei den zuständigen Kranken-
                                                              kassen eine zinsfreie Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen
            Grundsicherung für Kleinunternehmer               beantragen. Voraussetzungen dafür sind, dass vorrangig bereits
                                                              die anderen Unterstützungsmöglichkeiten vergeblich versucht
            Während die oben genannten Soforthilfen die wirtschaftliche   wurden (Inanspruchnahme von Kurzarbeitergeld, Fördermitteln
            Existenz der Unternehmen sichern sollen, können Einkommens-  und ⁄ oder Krediten) und die glaubhafte Erklärung, dass der
            ausfälle bei Kleinunternehmern und Soloselbständigen auch zu      Arbeitgeber einen erheblichen finanziellen Schaden durch die
            einer Gefährdung der privaten wirtschaftlichen Existenz führen.    Corona-Pandemie erlitten hat. Manuela Müller









           18 ⁄ TAXIKURIER ⁄ MAI 2020
   13   14   15   16   17   18   19   20   21   22   23