Page 12 - Taxikurier April 2020
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➔ DER LANDESVERBAND













           Bericht aus dem Landesverband     sich dieser Taxifahrer nun erfolgreich beim   Gegebenenfalls kann wegen eines
                                             Bundesverwaltungsgericht zur Wehr ge-    Verstoßes gegen eine Halte- oder Park-
           Von 20. bis 21. Februar 2020 fand in   setzt. Eigentlich ist die Aufnahme dieser   vorschrift dann auch noch ein Ord-
             Würzburg eine Vorstandssitzung sowie eine   Bestimmung in die örtliche Taxiordnung   nungswidrigkeitsverfahren eingeleitet
           regionale Mitgliederversammlung für den   auch überflüssig, weil bereits das Perso-  werden.
           Regierungsbezirk Unterfranken statt. Bei   nenbeförderungsgesetz (PBefG) in § 47,
           der Sitzung des Vorstandes am 20. Februar   Abs. 3 regelt, dass Taxis nur an den be-  2.   Wer sich entgegen den Regelungen des
           musste eine umfangreiche Tagungsordnung   hördlich zugelassenen Stellen bereitgehal-  Personenbeförderungsgesetzes verhält,
           bewältigt werden.                 ten werden dürfen. Allerdings ist dieser   verschafft sich gegenüber anderen Taxi-
                                             Sachverhalt im PBefG nicht als Ordnungs-  fahrern, die sich an das Gesetz halten,
           Aufgrund des überraschenden Rücktritts   widrigkeit mit einem Bußgeld bewehrt.   einen Vorteil. Dies kann nun nach dem
           des Vorsitzenden Frank Kuhle und dem   Deshalb können Genehmigungsbehörden,   Gesetz gegen den unlauteren Wettbe-
           Ende der Tätigkeit des stellvertretenden   auch nach der Bestimmung des PBefG,    werb (UWG) angegriffen werden. So sind
           Vorsitzenden Wolfgang Ziegler, der Ende   kein Bußgeld verhängen, wenn gegen die   also künftig sowohl Taxi-Zentralen als
           März in Ruhestand geht, müssen auf der   Standplatzpflicht verstoßen wird.   auch einzelne Taxiunternehmen berech-
           Jahreshauptsammlung am 28. April 2020                                 tigt solches Verhalten abzumahnen.
           in München im Augustiner-Keller zwei neue   Und jetzt ist alles Chaos oder was? Alle   Entsprechend ist auch der Klageweg
           Vorstandsmitglieder gewählt werden. Für     Taxis dürfen sich überall bereit stellen?    zulässig. Bei solch einer anwaltlichen
           das Amt des stellvertretenden Vorsitzenden                            Abmahnung sind nicht, wie bei einer
           kandidiert mit Herrn Christian Linz ein   Nein, nicht ganz! Zwar steht den Genehmi-  Ordnungswidrigkeit nur ein paar Euro,
             Vorstandsmitglied der Taxigenossenschaft   gungsbehörden tatsächlich das Instrument   sondern eher Beträge, die sich Richtung
           Nürnberg. Kandidat für den Vorsitzenden   „Ordnungswidrigkeitsverfahren“ nicht zur   1.000 Euro bewegen, zu erwarten. Es ist
           des Landesverbandes Bayerischer Taxi-    Verfügung. Mit folgenden Maßnahmen kann   davon auszugehen, dass die Taxi-Zentra-
           und Mietwagenunternehmer ist Herr   jedoch auch künftig verhindert werden,   len, aber auch Taxiunternehmer, die
             Thomas Kroker, Vorstandsmitglied der   dass sich Taxis überall wild bereitstellen.  solch gesetzwidriges Verhalten beobach-
             Taxi-München eG. Wir bitten Sie, diesen                             ten, Abmahnungen künftig vornehmen
           wichtigen Termin vorzumerken.     1.   Gesetzwidrig bleibt ein solches Verhal-  werden.
                                               ten auf jeden Fall, daher ist die Polizei
                                               natürlich berechtigt, Taxis, die sich   Besser also korrekt verhalten – wie bisher
           Regelung in einer Taxiordnung         unerlaubt bereitstellen, zu verweisen.   auch! (Wolfgang Ziegler)
           zur Standplatzpflicht für Taxen
           ist unwirksam

           Am 22.01.2020 hat das Bundesverwaltungs-
           gericht in Leipzig eine Vorschrift der Taxi-
           ordnung der Landeshauptstadt München für
           unwirksam erklärt, wonach Taxis nur an be-  ANWALTSKANZLEI                         Gesamtes Formularwesen
           hördlich zugelassenen Stellen  bereitgehalten   MICHAEL BAUER                      Autopflege/KFZ-Bedarf
           werden dürfen. Das Personenbeförderungs-   Unfallabwicklung                        Taxizubehör/Taxibedarf
           gesetz ermächtigt nach Auffassung des Leip-  Personenbeförderungsrecht             Brotzeiten/Getränke...
           ziger Gerichtes die  Genehmigungsbehörden   Strafsachen                            ...alles, was der
                                                      Bußgeldsachen
           nicht, in der Taxiordnung die Standplatz-                                          Taxler braucht
           pflicht für Taxis zu regeln.               MICHAEL BAUER
                                                      Fachanwalt Verkehrsrecht
           Die Landeshauptstadt München hatte ein     SILVIA KOBER               Montag bis Freitag 9-16 Uhr
           Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen eines   Schwerpunkt Strafrecht
           Verstoßes gegen die Taxiordnung eingelei-
           tet. Der Fahrer hatte sich an einer nicht   kanzlei@anwalt-bauer.de     www.anwalt-bauer.de
           zugelassenen Stelle mit seinem Taxi bereit-                           GLASI´S TAXISHOP
           gestellt, die Behörde hatte ein entspre-  Schillerstraße 21   Tel:  089-515569-30   Engelhardstr. 6, Tel. 77 05 50
                                                          Fax: 089-515569-55
           chendes Bußgeld verhängt. Dagegen hat   80336 München



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